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Archiv "Intensivmedizin: In der Existenz bedroht" (12.03.2004)

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visitierte Krankenhaus in Hannover und das erste in Niedersachsen, das par- allel von zwei Visitorenteams geprüft wurde. Im Januar 2004 wurde das Zerti- fikat nach proCum Cert einschließlich KTQ® erteilt. Insgesamt sind bundes- weit bis zum Februar 17 Krankenhäuser nach proCum Cert einschließlich KTQ® zertifiziert worden. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig, dann muss eine Rezertifizierung erfolgen.

Der Aufwand der Selbstbewertung und der Erstellung des Berichtes sowie der Visitation ist erheblich. Neben dem finanziellen ist vor allem ein hoher Auf- wand in Form von Mitarbeiterstunden erforderlich. So waren bei der Visitation 105 Mitarbeiter in die kollegialen Dia- loge und Begehungen eingebunden. Das Zertifikat kann nicht das alleinige Ziel sein. Sicher bringt dies für die Patienten und die Einweiser neben dem ab Ende Januar 2004 im Internet dargelegten Qualitätsbericht (www.procum-cert.de) eine Information über die Qualitäts- struktur und den christlichen Anspruch in der Patientenbehandlung. Die Fremd- bewertung der Visitation zeigt den objek- tiven externen Blickwinkel und dient der Reflexion für die weitere Ausrichtung des Qualitätsmanagements. Das Zertifi- kat ist ein Etappenziel und eine positive externe Bestätigung der geleisteten Arbeit.Die Arbeit muss jedoch stetig neu bewertet und definiert werden und sich kontinuierlich verbessern.

In Zeiten knapper werdender Res- sourcen sollte die Einführung eines Qualitäts- und Risikomanagement- Systems als Führungsinstrument akzep- tiert werden. Nicht allein die sichtbaren Zahlen der Erlös- und Kostensituation eines Krankenhauses gilt es zu berück- sichtigen. Engagierte Mitarbeiter und eine gute interdisziplinäre und berufs- gruppenübergreifende Zusammenarbeit beinhalten ein nicht minder großes Potenzial, denn sie gewährleisten unter anderem optimierte Abläufe. So kann beispielsweise bei der Reduzierung der Verweildauer die Qualität beibehalten und manchmal noch gesteigert werden.

Solche optimierten Abläufe führen oftmals auch zu einer Kostenreduktion.

Dr. med. Monika Zielmann, MBA

Qualitätsmanagement, Ev. Diakoniewerk Friederikenstift, Humboldtstraße 5, 30169 Hannover

www.friederikenstift.de

T H E M E N D E R Z E I T

A

A694 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 1112. März 2004

D

ie immensen Fortschritte der modernen Medizin wären ohne Intensivmedizin nicht denkbar.

Hier werden schwerstkranke Patienten mit akuten lebensbedrohlichen Organ- und Funktionsstörungen behandelt, mit den diagnostischen und therapeuti- schen Mitteln der Maximalversorgung.

Unverzügliche und konsequente Be- handlung akuter Funktionsstörungen innerhalb der ersten Stunden nach dem akuten Ereignis entscheidet über die spätere Letalität, etwa bei schwerer Sepsis. Versäumnisse in diesen ersten Stunden lassen sich später nicht auf- holen. Das bedeutet eine lückenlose, kontinuierliche Handlungsbereitschaft durch ständige Präsenz einer ausrei- chenden Zahl an Ärzten und Pflegeper- sonal (meist im Schichtdienst).

Hohe Verwaltungskosten

Diese aufwendige Bereitschaft kann in kleineren Krankenhäusern nicht vor- gehalten werden. Hier muss die Intensiv- station mit deutlich geringerer Personal- kapazität betrieben werden. Das beein- trächtigt die Qualität. So ist es nicht überraschend, dass zum Beispiel nach einer nationalen Krankenhausstatistik in den USA die Komplikationsrate nach Hochrisiko-Operationen (Ösophagek- tomien, Pankreatektomien, Operatio- nen abdomineller Aortenaneurysmen) in den kleineren Krankenhäusern nahe- zu doppelt so hoch war wie in Häusern der Maximalversorgung, mit einer Zu- nahme der postoperativen Letalität um den Faktor 3,6 bis 6,8. Der große Auf- wand an Personalkapazität verursacht hohe Vorhaltungskosten, die in Häu- sern der Maximalversorgung bis zu 65 Prozent der Gesamtkosten der Intensiv- medizin betragen können. Diese wer-

den nach dem heutigen System der diag- nosebezogenen Fallpauschalen (Diag- nosis Related Groups; DRGs) nicht adäquat vergütet. So verursacht Inten- sivmedizin in Krankenhäusern der Ma- ximalversorgung und besonders in den Universitätskliniken ein gravierendes Erlösdefizit. Damit entsteht ein nicht sachgerechter Selektionseffekt: Hier gilt nicht mehr „Geld folgt der Lei- stung“. Werden unter solchen Voraus- setzungen noch schwerstkranke Patien- ten aus kleineren Häusern zur intensiv- medizinischen Behandlung in Häuser der Maximalversorgung verlegt werden können? Es ist zu befürchten, dass solche Verlegungen aus ökonomischen Aspekten nicht mehr möglich sein werden. Das wäre ein intensivme- dizinischer Versorgungsnotstand. Bei der Weiterentwicklung des deutschen Fallpauschalensystems ist daher eine Differenzierung der Vergütung nach der vorgehaltenen Versorgungsqualität erforderlich.

Die Deutsche Interdisziplinäre Ver- einigung für Intensiv- und Notfallme- dizin e.V. (DIVI), der Dachverband aller an der Intensivmedizin beteilig- ten Fachgesellschaften, hat Voraus- setzungen für eine Zusatzvergütung intensivmedizinischer Komplexbehand- lungen formuliert (siehe www.divi- org.de, unter Empfehlungen). Mit diesen Qualitätskriterien für eine sach- gerechte Intensivmedizin wird ein entscheidender Schritt in Richtung ei- ner überprüfbaren Qualifikation für Intensivmedizin getan, den die Politik gehen sollte. Sie muss für die Intensiv- medizin zu einer Zertifizierung nach objektivierbaren Qualitätskriterien füh- ren. Doch bei der Weiterentwicklung der Fallpauschalen mögen derzeit weder die Organe der Selbstverwal- tung noch das Bundesministerium den notwendigen Schritt in eine Festlegung der Versorgungsqualität in der Inten- sivmedizin tun. Es ist erstaunlich, dass man sich in einem Land, in dem eigent- lich alles reguliert worden ist, vor Qualitätskriterien in der Gesundheits- versorgung so fürchtet.

Prof. Dr. med. Hilmar Burchardi Generalsekretär der DIVI Am Weinberge 18 37120 Bovenden E-Mail: hburcha@gwdg.de

Intensivmedizin

In der Existenz bedroht

Fallpauschalen führen zur

Unterfinanzierung.

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