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Archiv "Kassenärztliche Sorgen: Bonner und Wiener Varianten" (13.04.1989)

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lassen, die aufgrund ihrer klinischen Weiterbildung mit den Problemen der AIDS-Erkrankung vertraut sind.

Kassenärztliche Sorgen

Bonner und Wiener Varianten

Die Versorgung von HIV-Infizierten ohne behandlungsbedürftige HIV-Krankheitssymptome Die Laborberichtspflicht erlaubt es, Aussagen über die Zahl der be- kannten HIV-Infektionen zu ma- chen. Aus Befragungen ergibt sich, daß etwa 50 Prozent der Drogen- abhängigen und 30 Prozent der ho- mosexuellen Männer bereits getestet wurden. Unterstellt man, daß der nicht getestete Anteil etwa in glei- chem Umfang infiziert ist, ergibt sich eine Abschätzung für die Zahl der Infizierten von 50 000 bis 100 000.

Diese Zahl könnte deutlich niedriger sein, wenn es sich bei den Meldun- gen von derzeit ca. 30 000 Infizierten in größerem Umfang um Mehrfach- meldungen handeln sollte.

Die Betreuung von HIV-Infi- zierten setzt nicht nur eingehende Kenntnisse Ihrer psychosozialen Si- tuation voraus, sondern erfordert auch einen nicht unerheblichen Be- ratungsaufwand. Aus diesem Grun- de sind insbesondere in Regionen mit hoher AIDS-Prävalenz Modell- vorhaben angelaufen, in denen be- sonders geschulte Ärzte die Versor- gung von HIV-Infizierten überneh- men. Insofern kann davon ausgegan- gen werden, daß die Versorgung von Infizierten ohne behandlungsbedürf- tige HIV-Krankheitssymptome auf- grund der bestehenden ambulanten Strukturen sichergestellt ist.

Schlußbemerkung

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen werden die wei- teren epidemiologischen Verände- rungen und die Entwicklung der am- bulanten Versorgungsmöglichkeiten sorgfältig beobachten, um — falls er- forderlich — rechtzeitig gezielte Maß- nahmen zur Förderung dieses wichti- gen Bereichs der kassen- und ver- tragsärztlichen Versorgung treffen zu können. KBV

Aufgrund der jetzt schon vor- handenen und in Zukunft noch drän- gender werdenden Schwierigkeiten der Finanzierung wäre eine „Aktua- lisierung" des Gesundheitswesens notwendig, — mit diesen Worten hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Primarius Dr. Micha- el Neumann, die derzeitige Situation in Österreich gekennzeichnet. Sein Rezept: Österreichs Ärzte müßten mit den Krankenversicherungsträ- gern eine Diskussion mit dem Ziel beginnen, einerseits sämtliche „Glo- balsummen" und „Limite" abzu- schaffen, beziehungsweise zusätz- liche Finanzierungsquellen — wie zum Beispiel private Zusatzversiche- rungen, Selbstbeteiligung und frei- willige Höherversicherung der Versi- cherten — zu schaffen, und anderer- seits sämtlichen niedergelassenen Ärzten eine freie Zulassung mit Kas- senverträgen zu ermöglichen.

In Osterreich sollen also globale Begrenzungen möglichst abgeschafft werden, die Blüms „Reform" (Fest- beträge, Richtgrößen u. a.) jetzt nördlich der Alpen einführt.

Überdies sollte der österreichi- sche Gesetzgeber, so forderte Dr.

Neumann, den niedergelassenen Ärzten ermöglichen, neue Zusam- menarbeitsformen zu praktizieren.

Neumann: Solche wären die Anstel- lung von Ärzten bei Ärzten, die Gründung von Partnerschaften zwi- schen Arzten und die Schaffung von höherwertigen Versorgungseinrich- tungen, wie zum Beispiel der Praxis- klinik. Durch eine solche Verbreite- rung der Tätigkeit von niedergelasse- nen Arzten würde auch der Wiener Regierungserklärung entsprochen, in der von einer Stärkung der nieder- gelassenen Ärzteschaft die Rede ist.

Das Schlagwort ist bekannt; sei- ne Bonner Variante lautet: Stärkung der Selbstverwaltung...

So wurde in der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise, der Selbstverwaltung von Kassenärzten und Kassen durch das „Gesundheits- Reformgesetz" aufgeladen, Festbe-

tragsgruppen bestimmter Arznei- mittel festzusetzen; nur bis zu einer in DM festzulegenden Grenze sollen dann die Arzneimittelkosten zu La- sten der gesetzlichen Krankenversi- cherung getragen werden. Das Tau- ziehen um die Gestaltung dieser Festbeträge war im März noch offen, als Professor Dr. Dr. h. c. Hans-Joa- chim Sewering, der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, beim Berufspolitischen Kolloquium der deutsch-österreichischen Fort- bildungsveranstaltung in Badgastein die aktuelle gesundheitspolitische Si- tuation in der Bundesrepublik Deutschland analysierte, parallel zu Dr. Neumanns Analyse der österrei- chischen Verhältnisse.

Was alles noch auf die Praxis zukommt

Ein weiteres Problem in der Bundesrepublik Deutschland: die Erweiterung der sogenannten Nega- tivliste. Sewering: Schon bei der früheren Regelung, Mittel u. a. bei einfachen Erkältungen oder leichten Verdauungsstörungen nicht mehr zu Lasten der Kassen zu verordnen, ist nicht viel herausgekommen. Den- noch beließen es die Abgeordneten bei dem Vorhaben des Bundesar- beitsministeriums, die Negativliste zu erweitern, beispielsweise um

„Leberschutzpräparate", „Venen- mittel". Solche Negativliste kann man machen, wie Professor Sewering zugestand, aber man sollte die Aus- schlüsse nicht an einen Krankheits- begriff binden, sondern andere Kri- terien dafür finden.

Die sogenannten „Richtgrößen"

für die kassenärztlichen Verordnun- gen oder die kassenärztlichen Ein- weisungen — ebenfalls eine neue Zwangsaufgabe für die Selbstverwal- tungsgremien der Kassenärzte und der Krankenkassen. Noch besteht, so Prof. Sewering, keine konkrete Vor- stellung, wie diese festgesetzt und angerechnet werden könnten.

Dt. Ärztebl. 86, Heft 15, 13. April 1989 (25) A-1017

(2)

— ZITAT

Arbeiten wollen?

Unverschämt!

„Warum sollen ausgerech- net Ärzte eine Garantie besit- zen, in ihrem erlernten Beruf auch zu arbeiten? Andere Aka- demiker haben diese Garantie auch nicht, wie Zehntausende ausgebildeter Lehrer, Juristen, Mathematiker, Physiker oder Soziologen gern bezeugen wer- den. Wenn also ausgerechnet die immer noch mit Abstand am besten bezahlten Hoch- schulabsolventen sowohl Ar- beitsplatz- als auch Einkom- mensgarantien fordern (denn auf nichts anderes laufen ja die geforderten Marktbarrieren hinaus), so kann man das nur als Unverschämtheit bezeichnen."

Aus „Der Spiegel", Nr. 13 vom 27. März 1989

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

DIE GLOSSE

Und noch ein heißes Eisen: Die Bestimmung im Gesundheits-Re- formgesetz, welches jetzt Sozialge- setzbuch V heißt, wonach sich die kassenärztliche Versorgung in eine hausärztliche und eine gebietsärzt- liche gliedert. So steht es in einem Paragraphen, aber in einem anderen heißt es, daß jeder Versicherte die freie Arztwahl unter allen niederge- lassenen Ärzten hat. Ein Gutachten des Sachverständigenrates bei der

„Konzertierten Aktion" empfiehlt indes eine Neuregelung. Bemer- kenswert sei, so betonte Professor Sewering, daß sich diese Sachver- ständigen klar gegen eine ambulante (prästationäre) Diagnostik im Kran- kenhaus ausgesprochen haben.

Gleich, wie man über die Frage des Zuganges zum Haus- und Gebiets- arzt denken mag – er selbst habe da- zu Gedanken zur Diskussion gestellt –, die Aufgabe bleibt: Wie kann man die Zusammenarbeit unter den Ärztegruppen verbessern, um die Krankenhauseinweisungen zu ver- ringern?!

Und dann noch: das ominöse Kästchen auf dem Rezeptformular, in dem der bundesdeutsche Arzt künftig ankreuzen soll, ob er es dem Apotheker völlig überläßt, vom ver- ordneten Wirkstoff ein Präparat sei- ner eigenen Wahl abzugeben. Die ganze sattsam bekannte Problematik läßt sich allerdings in Luft auflösen, wenn der Arzt eben kein Kreuzel macht, wozu Professor Sewering dringend riet.

übrigens: Ähnliche Tendenzen wie in der Bundesrepublik Deutsch- land gibt es in Österreich auch in der politischen Haltung zur Psychiatrie.

Der österreichische Kammerpräsi- dent kritisierte die vom Wiener Ge- sundheitsressort in einem Psy- chotherapiegesetz geplante Rege- lung, wonach auch Nichtärzte Psy- chotherapie betreiben dürften. Dies sei strikt abzulehnen, weil Diagnose und Therapie Tätigkeiten darstellen, die – so bekräftigte Dr. Neumann – ausschließlich in die Hand von Ärz- ten gehören. Gegen eine Art Le- bensberatung durch Nichtärzte sei gewiß nichts einzuwenden. Wenn es jedoch um Therapie gehe, dann.. sei eine solche ausschließlich von rz- A ten durchzuführen. DÄ

„Im Krankenhaus bekommt

sie Adalat . ."

Der Mann hatte sich schon da- mit abgefunden, daß der Hausarzt seiner Frau kein „Adalat" mehr ver- schrieb; denn die Bundesknapp- schaft, Verwaltungsstelle Köln, hatte ihm bereits am 19. Februar 1987 klipp und klar – auf welcher Rechts- grundlage eigentlich? – schriftlich mitgeteilt, „daß nach Rücksprache mit unserer Hauptverwaltung das Mittel ,Adalat` zu Lasten der Bun- desknappschaft nicht mehr verord- net werden kann. Das von Ihrem

Service ist heute alles

Ärzte sind die bevorzugte Ziel- gruppe von Kreditkarten-Anbietern.

Der Wettbewerb wird immer härter.

Neuester Trend: die kostenlosen Ne- benleistungen. Bei der Karte X ist man auf jeder Reise unfall- oder krankenversichert, bei der Karte Y sind sogar die Beifahrer unfallversi- chert, wenn der Autofahrer per Kar- te nur einmal tankt.

So geht es weiter: Die Geldanle- ge-Firmen ködern ihre Kundschaft mit zusätzlichem Service aller Art, so als sei der Begriff Zugabeverbot ein Fremdwort. Fehlt nur noch, daß an- dere Geschäftspartner den Faden aufgreifen und weiterspinnen. Denk- bare Nebenleistungen wären viel- leicht: Die Übernahme des Wochen- endeinkaufs, kostenloser Golf-An- fängerkurs, Gratis-Bausparvertrag, monatlicher Auto-Inspektionsservi- ce, Kontokorrentkonto mit zinslosem Überziehungskredit, kostenfreie Krankentagegeldversicherung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Das Terrain der Nebendienste ist groß und unüberschaubar. Auch die Pharmaindustrie soll diese Mar- keting-Idee schon verinnerlicht ha- ben. Die Zeit der kostenlosen Mu- sterpräparate sei ohnehin vorbei, heißt es. Erste Pläne wurden be- kannt, etwa die spesenfreie Teilnah-

Hausarzt verordnete Mittel , .` ist in der Zusammensetzung identisch mit ,Adalat`. Daher ist eine andere Nebenwirkung auszuschließen. Wir bedauern, Ihnen eine günstigere Mitteilung nicht geben zu kön- nen . . .".

Zwei Jahre später wundert sich der Mann: „Am 23. Januar (1989) kam meine Frau ins Krankenhaus, ein Zwölffingerdarm-Geschwür ist geplatzt, sie hat sehr viel Blut erbro- chen. Im Krankenhaus bekommt sie Adalat. Was kann ich tun, daß sie zu- hause wieder Adalat bekommt?"

Im Krankenhaus – ja, in der Pra- xis – nein? Diese Frage sollte die Bundesknappschaft einmal öffent- lich beantworten. DÄ

me an einem Ärztekongreß in Über- see (plus Rückholservice im Krank- heitsfall per Sani-Jet). Doch das ist nichts gegenüber dem „Knüller" ei- nes Konkurrenten: Dieser will für Ärztekinder kostenlose Medizin-Stu- dienplätze an allen deutschen Unis besorgen, einschließlich Beseitigung eventueller Numerus-Clausus-Hür- den . . . UM

A-1018 (26) Dt. Ärztebl. 86, Heft 15, 13. April 1989

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