DEUTSCHES Leserdienst
ÄRZTEBLATT
Hinweise •Anregungen
Fremdfinanzierungsnachweis das Kardinalproblem bei
steuerbegünstigten Angeboten
WIRTSCHAFT:
Fremdfinanzierungs- nachweis — das Kardinal- problem bei
steuerbegünstigten Angeboten
AUTO:
Elektrisch drehbarer Außenspiegel
Innenspiegel mit Blinker
Ganz gleich, ob Lizenzrechte, Ur- heberrechte, Konzessionen, Ver- mietung geringwertiger Wirt- schaftsgüter, in allen Fällen han- delt es sich um Wirtschaftsgüter, die normalerweise nicht bankseitig beliehen werden. Der Fremdmittel- seite sollte besonders in den Fäl- len besondere Beachtung ge- schenkt werden, in denen die
„Fremdfinanzierung" nicht durch eine Bankadresse gestellt wird.
Eine hohe Fremdfinanzierungsquo- te ist aber gerade Voraussetzung für eine Verlustzuweisungsquote von über 180 Prozent, wo doch das Nachversteuerungsproblem um so mehr abnimmt je höher die Verlust- quote ist. Eine Aberkennung der
Fremdfinanzierungseigenschaft hat in der Regel eine Reduzierung der Verlustquote auf unter 100 Prozent zur Folge. Deswegen werden die Geschäftspartner wie Lizenzgeber, Verleihpartner, Konzessionspartner zum „Kreditgeber". Wann ist nun eine „echte" Fremdfinanzierung im steuerlichen Sinne gegeben?
Grundsätzlich geht auch das Steu- errecht von wirtschaftlicher Be- trachtungsweise aus.
Ein Darlehen ist nach § 607 BGB als ein Betrag definiert, den der Empfänger in gleicher Art und Güte zurückzuerstatten hat. Be- steht ein Lieferantendarlehen aus kreditierten Vor- und Sachleistun- gen des Geschäftspartners, so könnte es sich steuerlich um eine Einlage handeln. Dies um so mehr, wenn die Darlehensrückzahlung für die Anleger regreßfrei ist, also zum Beispiel an die Einspielergebnisse,
Produktionsergebnisse gekoppelt ist, wenn die Darlehensverzinsung erfolgsabhängig oder wenn sogar Tilgungsfreiheit vorgesehen ist.
Zum Fremdmittelnachweis gehört daher auch die Haftung für die Er- füllung der Verbindlichkeiten bis zum Konkurs in letzter Konsequenz, ohne daß Eventualitäten bestehen.
Eine Darlehenshergabe kann „sub- stanzmäßig" im Gegensatz zu „Pa- pierkredit" nur nachgewiesen wer- den, wenn der Verkehrswert des Wirtschaftsgutes oder der Produk- tionskostenwert durch unabhängi- ge Experten oder durch Einzelko- stennachweis bestätigt werden kann.
Wichtig ist dabei auch, wie der Fremdmittelpartner diese Posten in seiner Buchhaltung deklariert. Soll- te sich herausstellen, daß diese nicht als Darlehen deklariert sind, sondern als Produktionskosten ver- bucht werden, so ist die Darlehens- konstruktion hinfällig, weil die Fi- nanzbehörden im zwischenstaatli- chen Auskunftsverkehr auch dies überprüfen. Ansonsten ist anzuneh- men, daß mit dem „Londoner Fi- nanzierungsmodell" (ein Teil des Eigenkapitals wird als Sicherheit für das „Darlehen" hinterlegt), mit dem „Schweizer Finanzierungsmo- dell" (gegen bestimmte Summe wird Darlehensvertrag „dekla-
riert"), mit „Kreislaufkrediten" = der
„Kredit" wandert in 24 Stunden von Bank — Kreditnehmer — Veräußerer an die Bank zurück), Treuhandkre- diten (Veräußerer ist in Wirklichkeit
1846 Heft 27 vom 1. Juli 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Außen: Elektrisch drehbar
Neuerdings gibt es für alle Wa- gentypen einen elektrisch ver- stellbaren Außenspiegel, der den serienmäßig gelieferten Rückspiegel er- setzt und selbst montiert werden kann. Mit einem winzigen Steuerhebel läßt sich der neue Auto-Außenspiegel „uni-elektra" vom Armaturenbrett des Wagens aus genau einstellen, sowohl im Stand als auch während der Fahrt. Er ist für die rechte und linke Wagenseite lieferbar, amtlich geprüft und trägt das EG-Prüfzeichen nach den neuen internationalen Richtlinien.Bemerkenswert sind noch das extragroße, blendfreie Blauglas und ein ab- solut spritzwasserdichtes Planetargetriebe. Leichte Selbstmontage durch mitgelieferte Bohrschablone und genaue Arbeitsanleitung. Für alle Kfz- Typen geeignet. Ein Jahr Garantie ohne Kilometerbegrenzung (Erhältlich im Fachhandel oder über Firma P. J. Schmidt, Postfach 164, D-5150 Berg- heim). AM/Werkfoto Leserdienst
Hinweise • Anregungen
AUTO
Innen: Mit Blinker
AusEng- land kommt ein auf dem Zubehör- markt angebotener Innen-Rückspie- gel, bei dem an beiden Enden hin- ter dem Glas je eine Lampe mon- tiert und im Spiegelbelag die Ver- silberung in Pfeilform entfernt und durch rottransluzenten Kunststoff ersetzt wurde. Hierdurch wird das Arbeiten der Blinkleuchten, mit de- nen jede Lampe parallel verdrahtet ist, innerhalb etwa 7 ° des normalen Blickwinkels des Fahrers ange- zeigt. Im Spiegel befindet sich auch ein Halbleiterschaltkreis, der das auf die Windschutzscheibe ein- fallende Licht mißt und die Intensi- tät der roten Pfeile des Spiegels automatisch auf Tageslicht, Dun- kelheit und Scheinwerfergegenlicht abstimmt. Die Installation des In- nen-Rückspiegels, der „Mirroca-
tor" heißt, ist laut Montageanwei- sung einfach. Er kann bei jedem Fahrzeugtyp verwendet werden (Hersteller: Mirrocator, 125-127 Furtherwick Road, Canvey Island, Essex SS8 7AU, England).
AM/Werkfoto Wirtschaft
Darlehnsnehmer) gearbeitet wird.
Zur banküblichen Fremdfinanzie- rung gehört auch, daß der Kredit durch Pfandrechte, Hypotheken,
Bürgschaften gesichert ist.
Dr. rer. pol. Harald Rölle
Kilometerangaben beim Gebrauchtwagen müssen stimmen
Oft werden Gebrauchtwagen vom Händler nur „wie besehen" und un- ter Ausschluß jeder Haftung ver- kauft. Angaben über Zustand, Un- fallfreiheit und gefahrene Kilometer gelten nach den kleingedruckten Bedingungen in den Vertragsfor- mularen nur dann als verbindlich, wenn sie im schriftlichen Vertrag niedergelegt oder vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
In einem Fall entschied der Bun- desgerichtshof anders. Ein Händ- ler hatte bei einem Gebraucht- wagen die gefahrenen Kilometer
mit 58 000 angegeben. Später stellte sich heraus, daß der Wa- gen in Wirklichkeit schon über 100 000 km gefahren war. Der Käu- fer verlangte unter Hinweis hierauf den Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens zurück. Der Bundes- gerichtshof gab dem Käufer recht, weil in der auf dem Verkaufsschild vermerkten gefahrenen Kilometer- zahl eine „zugesicherte Eigen- schaft" liege, für die der Verkäufer nach dem Bürgerlichen Gesetz- buch haften müsse. Zum Einwand des Händlers, in solchen Angaben liege nur eine unverbindliche
„Orientierungshilfe" vor, stellte der Bundesgerichtshof fest, daß ein Käufer, für den ein solches Ver- kaufsschild bestimmt sei, auch auf die Wahrheit der Angaben vertrau- en dürfe. Auch wenn bei den Ver- kaufsverhandlungen nicht mehr darüber gesprochen werde und die Kilometerangabe nicht in den schriftlichen Vertrag aufgenommen würden, sei diese Angabe als eine zugesicherte Eigenschaft zu be- handeln. Deshalb könne der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten. VD
1848 Heft 27 vom 1. Juli 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT