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I N H A L T S Ü B E R S I C H T

Seite:

1. Kapitel; Einführung.

§ 1: Einleitung. 21 I. Der Gegenstand der Untersuchung. 21 II. Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit. 22

(Zur Methode der Untersuchung).

2. Kapitel; Der Bundesrat als Einflußorgan der Länder.

§ 2: Stellung und Aufgaben des Bundesrates. 23 I. Die Bedeutung und der Aufgabenbereich des

Bundesrates. 25 1. Die Stellung des Bundesrates im föderativen

System des Grundgesetzes. 25 2. Die Bedeutung des Bundesrates. 25 3. Die Aufgaben des Bundesrates. 2 6

II. Der Bundesrat als zweite Kammer. 2? 1. Der Bundesrat als echte zweite Kammer. 27 2. Der Bundesrat als Länderkammer. 2? III. Das Bundesratsprinzip und das Senatsprinzip. 28

1. Die Frage der Zusammensetzung der Länder -

no

kammer.

2. Die Gegenüberstellung des Bundesrats- und

des Senatsprinzips. *°

a) Der Inhalt des Bundesratsprinzips. 28 b) Der Inhalt des Senatsprinzips. 29 3. Die Verwirklichung des Bundesratsprinzips. 30

(2)

Seite:

a) Die Mitwirkung der Landesregierungen

im Bundesrat. 30 b) Das polare Verhältnis des Bundesrates

zum Bundestag. 31 c) Die Einmaligkeit der Anwendung des

Bundesratsprinzips. 31 IV. Die Wahrnehmung der Interessen des Bundes und

der Länder im Bundesrat. 31 1. Der Bundesrat als rechtliches Bundesorgan. 31 2. Die Berücksichtigung der Bundesinteressen

im Bundesrat. 31 3. Die Geltendmachung der Landesinteressen

im Bundesrat. 32 4. Die politische Doppelfunktion des Bundes-

rates. 32 V. Die parteipolitischen Kräfte im Bundesrat. 33

§ 3: Die Organisation des Bundesrates. 37 I. Der Bundesrat als Vertretungsorgan der

Ländergesamtheit. 37 II. Das Stimmgewicht der Länder im Bundesrat. '^

1. Der Grundgedanke der allgemeinen Gleich- Stellung der Länder im Bundesrat.

2. Das Stimmrecht der Länder in der Vollver- sammlung des Bundesrates.

3. Das Stimmrecht der Länder in den Aus- Schüssen des Bundesrates.

III. Die Mitglieder des Bundesrates und die Beauf-

tragten der Landesregierungen. '^

1. Die Mitglieder des Bundesrates. 5^ 2. Die Beauftragten der Landesregierungen. 4 0

IV. Weisungsgebundenheit, Gültigkeit und Ein-

heitlichkeit der Stimmabgabe. 40

(3)

Seite:

1. Die Weisungsgebundenheit der Länderver-

treter im Bundesrat. 40 2. Die Gültigkeit der weisungswidrig abgegebenen

Stimmen. 41 3. Die Einheitlichkeit der Stimmabgabe

eines Landes im Bundesrat. 41 V. Die autonomen Rechte des Bundesrates. 42 1. Die Geschäftsordnung des Bundesrates. 42 2. Das Selbstversammlungsrecht des Bundes-

rates. 42 3. Die eigene Organisationsspitze des Bun-

desrates. 42 a) Der Präsident des Bundesrates. 42 b) Das Präsidium des Bundesrates. 42 c) Der Ständige Beirat des Bundesrates. 43 4. Die eigene Verwaltung des Bundesrates. 43 VI. Die Ausschüsse des Bundesrates. 43 3. Kapitel; Der Einfluß der Länder auf die Gestaltung

der Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens ohne Mit-

wirkung des Bundesrates. 45

§ 4s Die Gesetzgebungsvorverhandlungen zwischen den

Landesregierungen und der Bundesregierung. 45 1. Stadium des werdenden Referentenentwurfs

der Bundesregierung. 45 2. Die Behandlung des fertiggestellten Re-

ferentenentwurfs der Bundesregierung. 46 3. Vorbereitende Behandlung der Gesetzent-

würfe der Bundesregierung in einem aus Vertretern der Bundesregierung, der Länder und des Bundestages zusammenge-

setzten Arbeitskreis. 46

(4)

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Seite:

4. Die Einwirkung der Konferenzen der Landes- minister auf die Gestaltung der Gesetzent-

würfe der Bundesregierung. 47 5. Die Bedeutung der Gesetzgebungsvorver-

handlungen. 47 6. Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit der

Gesetzgebungsvorverhandlungen. 48 Kapitel; Die Einflußnahme der Länder auf die Gesetzes-

vorlagen der Bundesregierung während des

ersten Durchganges im Bundesrat. 51

§ 5: Die Stellungnahme des Bundesrates zu den Gesetzes-

vorlagen der Bundesregierung. 51 I. Das Recht des Bundesrates zur Stellungnahme

nach Art. 76 Abs.2 GG. 51 II. Das Recht des ersten Votums des Bundesrates. 51 III. Die Bedeutung der Stellungnahme des Bundes-

rates für das weitere Schicksal der Gesetzes-

vorlagen. 52 IV. Die Gestaltung der Stellungnahme des Bundes-

rates. 53 1. Die Einzelüberprüfung der Gesetzesvorla-

gen durch den Bundesrat. 53 2. Die Empfehlung einer neuen Überarbeitung

oder Rücknahme von Gesetzesvorlagen und

das Absehen von einer Stellungnahme. 53 3. Die billigende, ablehnende oder Abänderungen

vorschlagende Stellungnahme des Bundesrates. 53 a) Die Billigung einer Gesetzesvorlage. 54 b) Die Ablehnung einer Gesetzesvorlage. 54 c) Die Annahme einer Gesetzesvorlage mit

Änderungsvorschlägen. 54 d) Die redaktionellen Änderungen. 54 4. Die Neufassung einer Gesetzesvorlage durch

den Bundesrat. 54

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Seite:

V. Der Umfang der Stellungnahme des Bundesrates. 55 1. Die Stellungnahme zur Begründung, Ein-

bringung, Verfassungsmäßigkeit und Zustim-

mungsbedürftigkeit von Gesetzesvorlagen. 55 2. Die Entschließungen des Bundesrates und

die Erklärungen von Ländern im Bundesrat.. 55 VI. Die sogen, steckengebliebenen Gesetzesvorlagen. 56 VII. Die Rücknahme und die nachträgliche Änderung

von Gesetzesvorlagen. 56 VIII. Die Unzulässigkeit der wiederholten Vorlage

ein und desselben Gesetzentwurfs. 57 IX. Der Einfluß der Stellungnahme des Bundes-

rates auf Bundesregierung und Bundestag. 57

§ 6: Zeitnot und Zeitplan des Bundesrates. 58 I. Die kurzen Fristen des Grundgesetzes für den

Bundesrat. 58 II. Die Dreiwochenfrist des Art. 76 Abs.2 GG. 58 III. Zeitgewinn für die Stellungnahme des Bundes-

rates. 58 1. Die vorherige Befassung der Länder und des

Bundesrates mit der Gesetzesmaterie (vor

Beginn der Frist). 59 a) Die frühzeitige Teilnahme der Länder an

der Ausarbeitung der Bundesgesetzentwürfe. 59 b) Die vorzeitige inoffizielle Zustellung

von Gesetzesvorlagen an den Bundesrat. 59 2. Die nachträgliche Stellungnahme des Bun-

desrates (nach Ablauf der Frist). 59 a) Die von der Bundesregierung dem Bundes-

tag nachgereichte Stellungnahme des

Bundesrates. 59 b) Die vom Bundesrat unmittelbar an den

Bundestag gebrachte Stellungnahme des

Bundesrates. 60

(6)

Seite:

IV. Der Zeitplan des Bundesrates. 60 1. Die Verteilung der Bundesrats-Drucksachen

über die beim Bundesrat eingegangenen Vor-

lagen an die Bonner Vertretungen der Länder. 61 2. Die Behandlung der Vorlagen in den Ressorts

der Länder. 6 1

3. Die Behandlung der Vorlagen in den Aus-

schüssen des Bundesrates. 61 4. Die Behandlung der Vorlagen in den Kabi-

netten der Länder und in der Vollversamm-

lung des Bundesrates. 62 5. Kapitel: Die Einflußnahme der Länder auf die Gesetz-

entwürfe des Bundesrates und des Bundes- tages und die Beziehungen des Bundesrates

zur Bundesregierung und zum Bundestag. 63

§ 7: Die Gesetzentwürfe des Bundesrates und des

Bundestages. 63 I. Die Gesetzentwürfe des Bundesrates. 63

1. Die Verkuppelung der Initiativrechte des

Bundesrates und der Bundesregierung. 63 2. Die Entstehung einer Gesetzesvorlage

des Bundesrates. 63 a) Der Einbringungsbeschluß des Bundesrates. 63 b) Die Initiative innerhalb des Bundesrates. 64 3. Die sogen.steckengebliebenen Gesetzesvorlagen

des Bundesrates. 64 4. Die Bedeutung der Gesetzesinitiative des

Bundesrates. 65 5. Ersuchen des Bundesrates um Vorlage eines

Gesetzentwurfs der Bundesregierung. 65 II. Die Gesetzentwürfe aus der Mitte des

Bundestages. 65

(7)

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Seite:

1• Der Wegfall der Stellungnahme des Bundes-

rates bei den Gesetzentwürfen des Bundestages. 65 2. Der in eine Initiatiworlage des Bundes-

tages gekleidete Gesetzentwurf der Bundes-

regierung. 66 3. Ein und derselbe Gesetzentwurf zugleich als

Vorlage der Bundesregierung und als Vorlage

des Bundestages. 67

§ 8: Die Beziehungen des Bundesrates zur Bundesregie-

rung und zum Bundestag. 67 I. Die Beziehungen des Bundesrates zur Bundes-

regierung. 67 1. Das Heranrufungsrecht des Bundesrates. 67 2. Die Unterrichtung des Bundesrates über die

Führung der Bundesgeschäfte durch die Bun-

desregierung. 68 a) Inhalt und Umfang des Informations-

rechtes des Bundesrates. 68 b) Die Verwirklichung des Informations- 68

rechtes.

aa) Entgegennahme von Berichten der

Bundesregierung. . 68 bb) Informationen über die Außenhandels-

politik der Bundesregierung. 69 c) Die Sicherung des Informationsrechts. 69 II. Die Beziehungen des Bundesrates zum Bundestag. 69

1. Die Rechte der Vertreter des Bundesrates

im Bundestag. 6 9

2. Die Entsendung der Vertreter des Bundes-

rates in den Bundestag. 70 3. Die Vertretung der Auffassung des Bundes-

rates im Bundestag. 70 4. Die unmittelbare Einflußnahme der Länder

auf den Bundestag. 71 5. Die Stoßkraft des Bundesrates bei einheit-

lichem Auftreten der Länder im Bundestag. 72

(8)

10

Seite:

6. Der Gebrauch der Rechte aus Art. 43 Abs.2 GG. 72 6. Kapitel: Die Einflußnahme der Länder auf die vom

Bundestag beschlossenen Gesetze. 73

§ 9: Die Anrufung des Vermittlungsausschusses und die

Einlegung des Einspruchs durch den Bundesrat. 73 I . Das Vermittlungsverfahren. 73

1. Das abgeschlossene Vermittlungsverfahren als Voraussetzung für die Einlegung des

Einspruchs. 73 2. Die Hemmung des I n k r a f t t r e t e n s des vom

Bundestage beschlossenen Gesetzes. 74 3. Das Verständigungsverfahren zwischen dem

Bundesrat und dem Bundestag. 74 4. Der Einfluß der Länder im Vermittlungs-

ausschuß. . 75 5. Der beratende Charakter der Verhandlungen

des Vermittlungsausschusses. 75 6. Gegenstand und Ziel der Anrufung des

Vermittlungsausschusses. 75 7. Die Wahrung der Länderinteressen durch d i e

Anrufung des Vermittlungsausschusses. 76 8. Der Verzicht des Bundesrates auf die Anru-

fung des Vermittlungsausschusses. 77 9. Der Gebrauch des Rechtes zur Anrufung des

Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. 77 I I . Das Einspruchsverfahren. 78

1. Der Einspruch als suspensives und absolutes

Veto. 78 2. Die Bedeutung des Einspruchsrechtes. 78 3. Die Wahrung der Länderinteressen durch

die Einlegung des Einspruchs. 79 4. Das Ziel des Einspruchs. 79 5. Die Form des Einspruchs. 79

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Seite:

6. Begründung und Widerruf des Einspruchs

und Verzicht auf den Einspruch. 79 7. Der Gebrauch des Einspruchsrechts. 80

§ 10: Die Zustimmung des Bundesrates zu Gesetzen des

Bundestages. 80 I. Form und Inhalt der Zustimmung. 80 II. Die zustimmungsbedürftigen Gesetze. 81 III. Die Änderung von Zustimmungsgesetzen. 81 IV. Die Zustimmungsgesetze nach Art. 84 Abs.1 GG. 82

V. Die Hervorhebung der Zustimmungsbedürftigkeit in den Verhandlungen des Bundesrates und in

den Verkündungsformeln der Gesetze. 84 VI. Der vorsorgliche Einspruch bei Zustimmungs-

gesetzen. 85 VII. Die Versagung der Zustimmung. 85 VIII. Die Frage der Zustimmung bei verfassungs-

widrigen Gesetzen. 87 IX. Die Bedeutung der Zustimmungsgesetze. 88 X. Schlußbetrachtung. 89 A N M E R K U N G E N 93

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