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Gemeinde Riehen

Reg. Nr. 01.03.01.10.05 Axioma: 2723 Nr. 18-22.657.02.

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Andreas Hupfer be­

treffend Einseitige Verkehrsführung Fahrrad Singeisenhof

Am 27. Mai 2020 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"Auf der Achse Sarasinpark durch den Singeisenhof in die Rössligasse ist auf der Seite der Gartengasse ein Allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Güterumschlag) aufgestellt. Die gleiche Beschilderung findet man auch auf der Achse Baselstrasse durch das Bachgässchen auf den Singeisenhof dort ohne Ausnahmen. In der Ge­

genrichtung fehlen diese Beschilderungen d.h. der Singeisenhof ist Richtung Gar­

tengasse, Sarasinpark für Velos frei befahrbar.

Dies führt immer wieder zu Diskussionen mit den Fussgängern und der Polizei. Aus einem persönlichen Gespräch mit einem Beamten weiss ich, dass diese unklare Beschilderung auch bei der Polizei bekannt ist und zu unangenehmen Situationen führt. Zusätzlich fahren die Velofahrer teilweise mit hohem Tempo durch die Gäste des dort ansässigen Restaurantbetriebes.

Der Unterzeichnete bittet den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten:

• Mit welchen Massnahmen die bestehende Verkehrsführung verbessert werden kann. Zum Beispiel mit dem Schild Fussgängerzone mit der Zusatztafel "Velo gestattet"

• Kann sich der Gemeinderat vorstellen den Veloverkehr in beide Richtungen im Schritttempo zuzulassen.

• Aus welchen rechtlich- und verkehrstechnischen Gründen die bestehende, ein­

seitige Verkehrsführung geplant wurde.

• Falls die Verkehrsführung angepasst wird, mit welchen Kosten zu rechnen ist."

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Bei der Planung und der Realisierung des Singeisenhofes bestand die Absicht, einen ver­

kehrsfreien Platz zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden die Zugänge auf Seite Gartengasse und Baselstrasse mit einem allgemeinen Fahrverbot signalisiert, wobei der Platz von der Gartengasse für Anlieferungen befahren werden kann. Die Zugänge von der Rössligasse wurden mit Pollern ausgestattet. Dadurch ist ein Einfahren mit Autos nicht möglich. Dass der Platz jedoch trotz Poller mit Velos befahren werden kann, wurde offensichtlich damals nicht berücksichtigt. Daraus resultiert verkehrsrechtlich eine unzulässige Situation. Ein allgemei­

nes Fahrverbot darf nur signalisiert werden, wenn die Zufahrt aus allen Richtungen unter­

sagt ist. Es braucht daher eine Anpassung der Signalisation.

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Seite 2 Mit Velos ist das Befahren des Sarasinparks durchgängig verboten und die Durchfahrt durchs Webergässchen ist tagsüber untersagt. Es besteht aus diesem Grund kein Bedarf den Singeisenhof mit dem Velo - zumindest tagsüber - zu befahren. Eine Weiterfahrt tags­

über im Webergässchen ist nicht möglich. Es ist daher angebracht die bestehenden Be­

schränkungen, welche im Webergässchen bezüglich Veloverkehr gelten, auch im Singei­

senhof anzuwenden. Ein Befahren des Bachgässchens mit dem Velo soll aufgrund der vor­

handen Wegbreiten und der unübersichtlichen Wegführung nicht zugelassen werden. Ent­

sprechend den vorgegangenen Erwägungen wird die Signalisation in der Gartengasse an­

gepasst. Neue Signale müssen bei den Zugängen zum Singeisenhof von der Rössligasse aus angebracht werden. Vom Singeisenhof zum Bachgässchen muss ebenfalls eine neue Signalisation angebracht werden. Dabei handelt es sich um Verkehrsanordnungen, welche vom Kanton formell genehmigt und anschliessend mit Rechtsmittelbelehrung publiziert wer­

den müssen. Das Verfahren wurde eingeleitet.

Die fehlende Signalisation wird durch den Werkdienst ergänzt und kostet rund CHF 2'000.-.

Riehen, 11. August 2020

Gemeinderat Riehen

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