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Corona-Handlungsempfehlung für Pädagogen und Eltern

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Academic year: 2022

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Ärzteblatt Sachsen 10|2020

Das Staatsministerium für Kultus hat gemeinsam mit dem Staatsministe- rium für Soziales und Gesellschaftli- chen Zusammenhalt ein Flussschema für Eltern, Erzieher und Lehrer zum

„Umgang mit Krankheits- und Erkäl- tungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen“

veröffentlicht . Dieses Schema wurde fachlich von Prof . Dr . med . habil . Rein- hard Berner aus der Universitätskin- derklinik Dresden und dem Berufsver- band der Kinder- und Jugendärzte Sachsen begleitet und gibt eine gute Entscheidungshilfe, ob ein Kind in die Kindertagesstätte oder Schule gehen kann oder nicht .

Aus der Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist . Die Entscheidung, ob bei einem Kind ein Coronatest durchgeführt werden muss, obliegt ausschließlich dem Arzt . In die Entscheidung sollte immer mit einbezogen werden, wie viele Corona- infektionen es in der Region gibt . Je mehr Infektionen aktuell auftreten, desto großzügiger sollte man auch Kin- der testen . Weitere Komponenten, wie mögliche Kontakte zu infizierten Per- sonen oder Vorerkrankungen des Kin- des, sollten einfließen . 

Knut Köhler M .A . Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Corona-Handlungsempfehlung für Pädagogen und Eltern

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

CORONA-PANDEMIE

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)

Das Kind kann die Einrichtung besuchen, auch

ohne ärztliche Vorstellung und ohne Covid-19-Test. Eine

ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

Das Kind kann die Einrichtung besuchen!

Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

leichte Krankheitssymptome (z.B. Schnupfen, gelegentlicher

Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern)

allgemeines Krankheitsgefühl Fieber ab 38,0 °C

mindestens eines der oben genannten Krankheitsanzeichen trifft zu

Benötigt Ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin?

Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin auf oder wählen die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

Das Kind bleibt 2 Tage zur Beobachtung zu Hause.

Es darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden ist.

Der Arzt / die Ärztin entscheidet über einen Covid-19-Test.

Kein Besuch der Einrichtung zwischen Test und Mitteilung des Ergebnisses.

KEIN TEST NEGATIVES TESTERGEBNIS

POSITIVES TESTERGEBNIS

Bei positivem Testergebnis entscheidet das Gesund- heitsamt über das weitere

Vorgehen.

Husten (keine bekannte chronische Erkrankung, wie

z.B. Asthma)

Durchfall

Erbrechen Geruchs- oder

Geschmacksstörungen

Mein Kind hat...

JA

JA JA

JA JA

JA JA

NEIN NEIN

Mein Kind zeigt folgende Symptome...

Das Kind kann die Einrichtung besuchen!

Eine ärztliche Bescheinigung wird ausgestellt oder Vorlage

des Negativtests.

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Ärzteblatt Sachsen 10|2020

CORONA-PANDEMIE

Liebe Eltern,

in den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen (z.B. Husten und Schnupfen) auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der Kindertagesbetreuung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit dieser Infektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend. Ein gelegentli- cher Husten oder ein leichter Schnupfen lassen den weiteren Besuch der Einrichtungen zu. Bitte denken Sie aber daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Kindertagesbetreuung und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Des- halb müssen Sie als Eltern, ihre Kinder und auch die Fachkräfte in den Einrichtungen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben unbedingt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Ab- wägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder auf Teilhabe und Bildung sein.

Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Co- vid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Über- tragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und auch nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich Sie als Eltern. Hierbei ist zu beachten:

1. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gele- gentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschluss- grund. Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.

2. Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nicht- infektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, kön- nen ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

3. Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden Symptome:

- Fieber ab 38 °C, - Husten, - Durchfall, - Erbrechen,

- allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),

- Geruchs- oder Geschmacksstörungen.

4. Ob Ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin benötigt, müssen zunächst Sie als Eltern beurteilen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin des Vertrauens auf oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

5. Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gu- tem Allgemeinbefinden sein.

6. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterlie- gen, können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwister- kind leichte Krankheitssymptome hat.

7. Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.

Die Empfehlung kann sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern. Sie spiegelt den Stand vom 16. September 2020 wider.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen

Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)

Das Kind kann die Einrichtung besuchen, auch

ohne ärztliche Vorstellung und ohne Covid-19-Test. Eine

ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

Das Kind kann die Einrichtung besuchen!

Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

leichte Krankheitssymptome (z.B. Schnupfen, gelegentlicher

Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern)

allgemeines Krankheitsgefühl Fieber ab 38,0 °C

mindestens eines der oben genannten Krankheitsanzeichen trifft zu

Benötigt Ihr Kind einen Arzt / eine Ärztin?

Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin auf oder wählen die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117.

Das Kind bleibt 2 Tage zur Beobachtung zu Hause.

Es darf die Einrichtung wieder besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden ist.

Der Arzt / die Ärztin entscheidet über einen Covid-19-Test.

Kein Besuch der Einrichtung zwischen Test und Mitteilung des Ergebnisses.

KEIN TEST NEGATIVES TESTERGEBNIS

POSITIVES TESTERGEBNIS

Bei positivem Testergebnis entscheidet das Gesund- heitsamt über das weitere

Vorgehen.

Husten (keine bekannte chronische Erkrankung, wie

z.B. Asthma)

Durchfall

Erbrechen Geruchs- oder

Geschmacksstörungen

Mein Kind hat...

JA

JA JA

JA JA

JA JA

NEIN NEIN

Mein Kind zeigt folgende Symptome...

Das Kind kann die Einrichtung besuchen!

Eine ärztliche Bescheinigung wird ausgestellt oder Vorlage

des Negativtests.

Das Handlungsschema sowie weitere Informationen finden

Sie unter www.coronavirus.sachsen.de

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