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Begründung: Der Bund unterstützt Hochwasserschutzmassnahmen finanziell

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Academic year: 2022

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Sitzungstitel7 2015.RRGR.340 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Abend), 9. September 2015

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

31 2015.RRGR.340 Motion 110-2015 Bärtschi (Lützelflüh, SVP) Standesinitiative: Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz

Vorstoss-Nr.: 110-2015 Vorstossart: Motion Eingereicht am: 19.03.2015

Eingereicht von: Bärtschi (Lützelflüh, SVP) (Sprecher/in) Ruchti (Seewil, SVP)

Sommer (Wynigen, FDP) Zäch (Burgdorf, SP) Tanner (Ranflüh, EDU)

Leuenberger (Trubschachen, BDP) Aebi (Hellsau, SVP)

Sutter (Langnau i.E., SVP) Gschwend-Pieren (Lyssach, SVP) Rösti (Kandersteg, SVP)

Kummer (Burgdorf, SVP) Weitere Unterschriften: 0

RRB-Nr.: 916/2015 vom 12. August 2015 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

Standesinitiative: Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz

Der Bund wird aufgefordert, seine Beiträge an die Wasserbaupflichtigen zu Gunsten des Hochwas- serschutzes an die aktuellen Rahmenbedingung anzupassen, um sicherzustellen, dass Projektstaus verhindert und somit die Sicherheit gewährleistet werden kann. Entsprechend ist Artikel 2 Absatz 3 der eidgenössischen Wasserbauverordnung (SR 721.100.1) wie folgt anzupassen: «Der Beitrag an die Kosten der Massnahmen nach Absatz 2 beträgt zwischen 45 und 55 Prozent und richtet sich nach:A».

Begründung:

Der Bund unterstützt Hochwasserschutzmassnahmen finanziell. Subventionen werden namentlich gesprochen für die Erstellung von Hochwasserschutzbauten und –anlagen sowie deren Wiederher- stellung und für die Räumung von Gerinnen sowie die Wiederherstellung eines genügenden Ab- flussprofils nach Naturereignissen.

Der Bundesbeitragssatz beträgt 35 Prozent und kann aufgrund von zusätzlichen Leistungen um maximal 10 Prozent erhöht werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw.

Schwellenkorporationen unter akuter Geldknappheit leiden. Die Aufwendungen der Wasserbau- pflichtigen sind dabei wegen steigenden Auflagen und Anforderungen des Bundes beispielsweise beim Gewässerschutz in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Situation ist heute so, dass viele Gemeinden und Schwellenkorporationen kaum mehr in der Lage sind, ihre ordentlichen Unterhaltsaufgaben zu finanzieren. Nach Unwettern, wie denjenigen im Emmental vom letzten Sommer, sind bei den betroffenen Schwellenkorporationen wegen den hohen Kosten für die Wie- derherstellung nicht mehr genügend Mittel für die ordentlichen Aufgaben vorhanden.

Die Situation führt heute dazu, dass wichtige Projekte wegen fehlenden Mitteln bei den Wasserbau- pflichtigen nicht fristgerecht realisiert werden können. Das führt zu Projektstaus, Verzögerungen bei sicherheitsbedingten wichtigen Schutzbauten und auch dazu, dass vom Bund bereitgestellte Mittel

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Septembersession 2015 2015.RRGR.340 2

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für den Hochwasserschutz ungenutzt verfallen.

Eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge würde einerseits die Wasserbaupflichtigen für Mehraufwendungen als Folge steigender Bundesanforderungen entschädigen. Sie würde anderer- seits auch zu einer Verstetigung bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzbauten führen und das Gefährdungspotenzial für viele Betroffene, aber auch bei Infrastrukturen und dem Kulturland rasch senken. Aus Sicht der Initianten wäre eine Erhöhung des Grundsatzes des Bundes von 35 auf 45 Prozent angemessen und würde zu einer massiven Entschärfung der heutigen Situa- tion führen.

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat hat grosses Verständnis für das Anliegen der Motionäre, setzt er sich doch seit Jahren mit allen verfügbaren Mitteln für den Hochwasserschutz ein. Wie wichtig und richtig die In- vestitionen in den Hochwasserschutz sind, hat der traurige Fall vom 7. Juni 2015 in der Luzerner Gemeinde Dierikon leider einmal mehr gezeigt. Deshalb wurden im Kanton Bern seit den Hochwas- sern in den Jahren 1999, 2005 und 2007 von Bund, Kanton und Gemeinden viel nachhaltige Arbeit und auch viel Geld in die Verbesserung des Hochwasserschutzes investiert.

Insbesondere in den Schwellenkorporationen wird die Finanzlage allerdings zunehmend schwierig und es besteht die Gefahr, dass Hochwasserschutzprojekte aus finanziellen Gründen nicht zeitge- recht erarbeitet und realisiert werden können. Der Regierungsrat unterstützt daher das Anliegen der Motion. Wie die Motionäre zu Recht feststellen, kann es nicht im Sinn des Gesetzgebers sein, dass für den Hochwasserschutz bereit gestellte Bundesmittel ungenutzt verfallen, weil die Wasserbau- pflichtigen ihren Kostenanteil nicht finanzieren können.

Heute beteiligt sich der Bund mit 35 bis 45 Prozent an den Kosten von Hochwasserschutzprojekten.

Werden im Rahmen so genannter Kombiprojekte zusätzlich ökologische Defizite eliminiert oder öko- logische Mehrwerte geschaffen, erhöhen sich die Beitragssätze des Bundes um weitere 10 bis 25 Prozent. Höhere Beiträge leistet der Bund bei Revitalisierungsprojekten, die im Sinne des modernen Hochwasserschutzes ebenfalls zur Hochwassersicherheit beitragen. Seit vier Jahren leistet der Bund zudem Beiträge von 35 Prozent bei der Instandstellung bestehender Schutzbauten. Trotz die- ser Beiträge sind die Wasserbaupflichtigen auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, weil ihr Kostenanteil insbesondere bei komplexen und aufwändigen Instandstellungsprojekten noch immer zu hoch ist. Abhilfe kann nur eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge schaffen.

Wichtig ist schliesslich auch, dass sich der Bund künftig an den Kosten des Gewässerunterhalts beteiligt. Der Bund erarbeitet zurzeit den Bericht «Naturgefahren Schweiz» mit dem Ziel, die Situati- on aller Naturgefahren zu analysieren, Verbesserungsmassnahmen für eine erfolgreiche Umset- zung des Integralen Risikomanagements aufzuzeigen und Anpassungen der gesetzlichen Grundla- gen zu prüfen. Dabei werden auch Bundessubventionen für Gewässerunterhaltsarbeiten diskutiert.

Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten wird sich der Regierungsrat gezielt für die Einführung von Bundesbeiträgen an den Gewässerunterhalt einsetzen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme

Präsident. Wird die Motion aus dem Rat bestritten? – Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir ab.

Wer die Motion Bärtschi annehmen will, stimmt ja, wer sie ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 130

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Der Rat hat die Motion einstimmig angenommen.

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