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Begründung: Die heutige Programmförderung in der Erwachsenenbildung führt zu einer zu grossen Regelungsdichte

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Academic year: 2022

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M 283/2006 ERZ 25. April 2007 ERZ C Motion

0697 FDP (Bolli Jost, Bern)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 29.11.2006

Liberale Lösungen für den Kanton Bern –

Mehr Qualitäts-Wettbewerb unter den Weiterbildungs-Institutionen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die heutige Programmförderung in der Erwachsenenbildung durch die Einführung eines Bildungsgutscheins abzulösen. Für die Bezugsberechtigung der Bildungsgutscheine ist eine Brutto-Einkommensgrenze festzulegen, und es ist eine Liste der unterstützten Angebote zu erstellen.

Begründung:

Die heutige Programmförderung in der Erwachsenenbildung führt zu einer zu grossen Regelungsdichte. Von der Kinderbetreuung während den Kursen bis hin zur Beteiligung an den Druckkosten der Kursprogramme wird detailliert geregelt, was unterstützungsberechtigt ist und was nicht. Den Weiterbildungsorganisationen werden unzählige Vorschriften zum internen Reporting, zum Leitbild, zum Controlling etc. gemacht. Mit einem durchdachten System lässt sich mit wenig Administration ein regulierter Wettbewerb herstellen, der – via freie Wahl, welche die Bildungswilligen treffen – zu besseren Angeboten führt.

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin will die heutige Programmförderung in der Weiterbildung durch die nachfrageorientierte Förderung mittels Bildungsgutscheinen ablösen. Als Begründung führt sie an, dass bei einem Systemwechsel mit wenig Administration ein regulierter Wettbewerb entstehe.

Am 1. Januar 2006 wurde das Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG; BSG 435.11) in Kraft gesetzt. Es wurde festgelegt, dass der grösste Teil der Weiterbildungsangebote die Kosten decken muss, also nachfrageorientiert durchgeführt wird. Auf der neuen gesetzlichen Basis werden vorwiegend Angebote für situationsbedingt benachteiligte Bevölkerungsgruppen gefördert, also Angebote, die auf Grund der sozialen Lage des Zielpublikums kaum kostendeckend geführt werden können.

Darunter fallen u. a. Bildungsbenachteiligte mit Lücken in Basisqualifikationen, Personen ohne Erstabschluss auf Sekundarstufe II, Menschen im Integrationsprozess sowie Wiederein- bzw. Umsteiger/innen (Artikel 76 der BerDV vom 6. April 2006). Ausserdem sollen Erwachsene die Möglichkeit haben, das Wissen gemäss geltendem Volksschullehrplan nachlernen zu können und es werden Angebote zu spezifischen Themen gefördert, welche von einem besonderen öffentlichen Interesse sind.

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Im Kanton Genf können seit der Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes (Loi sur la formation continue des adultes) im Jahr 2001 Bildungsgutscheine beantragt werden. Die

„Commission externe d’évaluation des politiques publiques“ publizierte im Oktober 2006 einen Evaluationsbericht zu den Erfahrungen während der ersten vier Jahre mit dem Bildungsgutschein. Darin wird festgestellt, dass vorwiegend Personen den Bildungsgutschein beanspruchen, welche nicht von einem Arbeitgeber unterstützt werden.

Sie sind entweder vorübergehend arbeitslos, auf Stellensuche, in der Ausbildung, arbeiten Teilzeit oder versorgen eine Familie. Die Standardnutzerin ist weiblich, unter 45 jährig, ledig, kinderlos und bereits gut gebildet. Der Bildungsgutschein entpuppt sich als geeignetes Mittel, um Personen zu unterstützen, welche über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. Die Evaluation zeigt ebenfalls auf, dass der Bildungsgutschein für wenig Qualifizierte respektive für Bildungsbenachteiligte nicht das geeignete Instrument ist, um sie in die Weiterbildung zu bringen respektive sie nachzuqualifizieren. Einerseits gelangt die Information über die Existenz des Bildungsgutscheins häufig nicht bis zu den Adressat/innen. Andererseits sind sie nicht in der Lage, die Antragsformulare für den Gutschein ohne fremde Hilfe auszufüllen und ihn selbstständig zu beantragen. Schliesslich können mit dem Bildungsgutschein die Teilnahmegebühren nicht in dem Masse gesenkt werden, dass die Angebote für die Zielgruppe der Bildungsbenachteiligten attraktiv sind. So muss der Kanton Genf nebst dem System der nachfrageorientierten Förderung mittels Bildungsgutscheinen auch noch die Programme fördern.

Bei der Erarbeitung des BerG diskutierten verschiedene Gremien (Steuerungsausschuss, Erwachsenenbildungskommission, Konzeptgruppe) intensiv über die Einführung eines Bildungsgutscheins nach dem Genfer Modell. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschied sich der Steuerungsausschuss des BerG für die Programmförderung. Dieser Vorschlag wurde auch im Vernehmlassungsverfahren und in der parlamentarischen Beratung mitgetragen. Im neuen BerG wurde in der Folge keine gesetzliche Grundlage für Bildungsgutscheine verankert. Dies aus folgenden Gründen:

• Wie Erfahrungen aus dem Kanton Genf zeigen, ist der Verwaltungsaufwand für die Administration der Bildungsgutscheine beträchtlich. Im Kanton Genf stehen allein für die Festlegung der anerkannten Angebote, die Information und die Überprüfung der Gesuche 300 Stellenprozente zur Verfügung. Im Vergleich dazu werden im wesentlich grösseren und zweisprachigen Kanton Bern für die Steuerung und Entwicklung des gesamten Bereichs der Weiterbildung 365 Stellenprozente eingesetzt.

• Für den Kanton Bern ist der Bildungsgutschein unter den heutigen finanziellen Voraussetzungen nicht oder nur sehr beschränkt realisierbar. Dies wird durch den folgenden Zahlenvergleich mit Genf dargelegt. Im Jahre 2004 wurden in Genf 3192 Bildungsgutscheine bewilligt, was einem Anteil von 0.79 Prozent der Bevölkerung des Kantons Genf entspricht (im ersten Durchführungsjahr 2001 waren es 1028 Gutscheine). Rechnet man diese Prozentzahl auf die Bevölkerungszahl des Kantons Bern um, müssten rund 7581 Gutscheine abgegeben werden, Kostenpunkt rund 4,9 Mio. Franken (Durchschnittskosten des Gutscheins CHF 658.-, Maximalhöhe CHF 750.-). Nach der Kürzung der Finanzmittel für die Weiterbildung im SAR-Prozess stehen im Kanton Bern jährlich noch rund 6 Mio. Franken zur Verfügung. Mit der Einführung von Bildungsgutscheinen würden mindestens drei Viertel des aktuellen Budgets blockiert. In diesen summarischen Berechnungen sind die jährlichen Zunahmen von 30 bis 45 Prozent (Erfahrungswerte in Genf) nicht einberechnet.

• Die Gesamtkonzeption der Förderung der Weiterbildung primär für Bildungsbenachteiligte würde damit, kurz nach deren Einführung am 1.1.2006, bereits wieder geändert.

Die Motionärin stellt fest, dass die heutige Programmförderung zu einer grossen Regelungsdichte führe. In der Tat kann die Regelungsdichte auf Ebene

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Direktionsverordnung und vor allem in der Wegleitung zur Subventionierung als dicht bezeichnet werden. Dies hängt jedoch nicht unbedingt mit dem System zusammen. Von vielen Anbietern wird die Regelungsdichte geschätzt, da sie Klarheit bei der Vorbereitung der Gesuche schafft und weniger Rückfragen bei der Verwaltung gestellt werden müssen.

Im Übrigen wurde im letzten Jahr das interne Kontrollsystem der Abteilung Weiterbildung durch eine externe Fachperson überprüft. Dieses sowie die Vorgaben für den Controllingprozess werden nun in einem weiteren Schritt soweit vereinfacht, dass die Vorgaben des Staatsbeitragsgesetzes und des Gesetzes über die Finanzen und Leistungen dennoch eingehalten werden können.

Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass ein Wechsel des Systems anderthalb Jahre nach Einführung des neuen Gesetzes nicht sinnvoll ist. Das neue System ist noch nicht vollständig implementiert und es liegt keine Evaluation vor. Der Kanton Genf ist der einzige Kanton, der umfassende Erfahrungen mit Bildungsgutscheinen gemacht hat. In anderen Kantonen konnte die Idee bisher nicht Fuss fassen. Nach der Annahme des neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung am 21. Mai 2006 wird die Förderung der Weiterbildung auf schweizerischer Ebene wieder neu diskutiert. Die Frage der Bildungsgutscheine wird mit dieser Diskussion voraussichtlich neu lanciert. Der Regierungsrat ist bereit, die Entwicklung in der Weiterbildung kritisch zu verfolgen. Im Rahmen des Geschäftsberichtes wird über den Erfolg der bernischen Förderung Rechenschaft abgelegt. Sollten sich die neue Strategie nicht bewähren und die Voraussetzungen des Bundes grundlegend ändern, kann die Idee der Bildungsgutscheine neu aufgegriffen werden. Zum heutigen Zeitpunkt lehnt der Regierungsrat aber eine Änderung der Stossrichtung der Förderung und damit der gesetzlichen Grundlagen ab.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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