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Stand: 15.11.2018

Zuschuss zum Fortbildungskurs „Suchtmedizinische Grundversorgung“

(gemäß III. Ziff. 2 der Sicherstellungsrichtlinie)

Adressat der Fördermaßnahme im Bezirk der KVB

 Zugelassene Vertragsärzte und MVZ

 Bei einem Vertragsarzt angestellte Ärzte

 Weiterbildungsassistenten (WBA)

Höhe des Zuschusses

 Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro für die Teilnahme am Fortbildungskurs „suchtmedizinische Grundversorgung“

 Einmalzahlung von 500 Euro für die Aufwendungen bei der Kursteilnahme

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

 Ausreichend Fördermittel stehen zur Verfügung

 Für alle Förderempfänger:

o Nachweis über die durch den Fortbildungskurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

„Suchtmedizinische Grundversorgung“ entstandenen Kosten

 Bei Vertragsärzten: Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger nach dem 31.12.2015.

 Bei angestellten Ärzten: Der/Das anstellende Arzt/MVZ muss eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger nach dem 31.12.2015 haben, die auf den angestellten Arzt bezogen ist.

 Bei Weiterbildungsassistenten: Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Fortbildungskurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung

 Förderungsempfänger erbringt Leistungen der Methadonsubstitution in einem Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligung der Förderung (Vertragsarzt) bzw. ab Erhalt der Genehmigung zur Abrech- nung und Durchführung substitutionsgestützter Behandlung Opiatabhängiger

Beantragung der Fördermaßnahme

Antragsformulare sowie Informationen zu Bewerberauswahlkriterien erhalten Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Förderung Metha- donsubstitution.

Referenzen

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