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Infoblatt-Foerderung-Methadonsubstitution-Konsiliarverfahren....

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Stand: 15.11.2018

Zuschuss Methadonsubstitution im Konsiliarverfahren

(gemäß III. Ziff. 4 der Sicherstellungsrichtlinie)

Adressat der Fördermaßnahme im Bezirk der KVB

 Zugelassene Vertragsärzte und MVZ

 Bei einem Vertragsarzt angestellte Ärzte

Höhe des Zuschusses

 Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro als Aufwandsentschädigung für praxisorganisatorische Maßnahmen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

 Ausreichend Fördermittel stehen zur Verfügung

 Bei Vertragsärzten: Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger im Konsiliarverfahren und Behandlung von gleichzeitig mindestens vier opiatabhängigen Patienten.

 Bei angestellten Ärzten: Der/Das anstellende Arzt/MVZ muss eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger haben, die auf den an- gestellten Arzt bezogen ist und dieser gleichzeitig mindestens vier opiatabhängigen Patienten be- handelt.

 Der angestellte Arzt muss in der Bedarfsplanung mindestens mit dem Anrechnungsfaktor 0,5 (ent- spricht 10-20 Stunden) berücksichtigt sein.

 Der substituierende Arzt muss nach Erhalt des Zuschusses mindestens zwei Jahre Substitutions- verordnungen durchführen

Beantragung der Fördermaßnahme

Antragsformulare sowie Informationen zu Bewerberauswahlkriterien erhalten Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Förderung Metha- donsubstitution.

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