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TOP 45 - Umsetzungsstand des Modellprojekts „Qualifizierungsbonus" im Rahmen des BAP

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

11.12.2020 L 12

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

„Umsetzungsstand des Modellprojekts „Qualifizierungsbonus" im Rahmen des BAP“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende An- frage an den Senat gestellt:

1. „Wie viele Maßnahmeneintritte erfolgten bzw. erfolgen im laufenden Jahr in dem Modellprojekt „Qualifizierungsbonus" im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms des Landes Bremen (BAP) im Land Bremen (bitte Stadtge- meinden Bremen und Bremerhaven getrennt ausweisen)?

2. Wie viele Teilnehmende haben das Programm in diesem Jahr vorzeitig abgebro- chen und was waren hierfür die maßgeblichen Gründe (bitte Land und Stadtge- meinden getrennt ausweisen)?

3. Warum ist die Zahl der an einer abschlussbezogenen Umschulung teilnehmen- den Langzeitarbeitslosen trotz des Qualifizierungsbonus' von monatlich 150 Euro nicht höher und was plant der Senat, um die Teilnahmebereitschaft zu erhöhen?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat die folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Im Jahr 2020 wurden zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.11.2020 insgesamt 330 Ein- tritte in eine abschlussbezogene Umschulung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Qualifizierungsbonus erreicht; davon: 259 (w129/m130) Eintritte in Bremen und 71 (w33/m38) Eintritte in Bremerhaven.

Das Programm Qualifizierungsbonus hat bereits am 1.7.2019 begonnen; zwischen dem 1.7.2019 und 31.12.2019 wurden insgesamt 261 Eintritte erzielt; davon: 196

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(w81/m115) in Bremen und 65 (w38/m27) in Bremerhaven.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2020 haben insgesamt 29 (w14/m15) Personen die begonnene abschlußbezo- gene Umschulung abgebrochen; davon 12 (w5/m7) in Bremen und 17 (w9/m8) in Bre- merhaven.

Im zweiten Halbjahr 2019 brachen insgesamt 16 (w5/m11) Personen die Maßnahme ab; davon 10 (w4/m6) Personen in Bremen und 6 (w1/m5) Personen in Bremerhaven.

Über die Abbruchgründe liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, da systematisch lediglich der erfolgte Abbruch der Maßnahme von den Jobcentern mitgeteilt wird.

Zu Frage 3:

Der Senat beurteilt die Entwicklung der Inanspruchnahme des neu geschaffenen Qua- lifizierungsbonus positiv. Rund 90% der langzeitarbeitslosen Umschulenden nehmen den monatlich ausgezahlten Qualifizierungsbonus und nicht die an einen Prüfungser- folgt gebundene Erfolgsprämie der Regelförderung in Anspruch. Weiterhin sind die ak- tuellen Auswirkungen der Pandemie bei der Beurteilung der Eintrittszahlen in 2020 zu berücksichtigen.

Mit der Schaffung des Qualifizierungsbonus sollten nicht zwangsläufig die Zahl der Ein- tritte in abschlussbezogenen Umschulungen erhöht werden, sondern es sollten insbe- sondere Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation zögern, eine langan- dauernde Umschulung zu beginnen, dazu motiviert werden. Mit dem monatlich ausge- zahlten Qualifizierungsbonus werden die Umschüler*innen finanziell stabilisiert und können sich ihrer Umschulung besser widmen. Der gewählte Ansatz der regelmäßigen finanziellen Unterstützung ohne Anrechnung des Betrages auf die SGB II Leistungen wurde vom BMAS als Modellprojekt genehmigt und hat nach aktuellem Kenntnisstand des Senats absehbar eine Chance auf Transfer in die Regelförderung des Bundes.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

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D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Aus- wirkungen.

Von den insgesamt mit dem Bonus des Landes geförderten 591 Personen sind 47,5%

Frauen. Dies entspricht dem Anteil von Frauen an den Förderungen von abschlussbe- zogenen Weiterbildungen und Umschulungen durch die Jobcenter in Bremen und Bre- merhaven.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Abstimmung der Vorlage mit dem Jobcenter Bremen und dem Jobcenter Bremer- haven ist erfolgt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröf- fentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa vom 11.12.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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