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VA-140909-WIS-Nutzenbewertung-von-Macitentan-Opsumit

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 9. September 2014

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Macitentan (Opsumit ®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Macitentan zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 17. Juli 2014 in Kraft.

Opsumit®, als Monotherapie oder in Kombination, ist indiziert für die Langzeitbehandlung der pulmonal arteriellen Hypertonie (PAH) bei erwachsenen Patienten mit funktioneller WHO-/

NYHA-Klasse II bis III.

Die Wirksamkeit wurde bei Patienten mit PAH nachgewiesen, einschließlich idiopathischer und erblicher PAH, PAH in Assoziation mit Bindegewebserkrankungen sowie PAH in Assozi- ation mit korrigierten einfachen angeborenen Herzfehlern.

Da es sich bei Macitentan um ein „Orphan Drug“ handelt, wurde keine zweckmäßige Ver- gleichstherapie bestimmt und die Nutzenbewertung vom G-BA selbst vorgenommen. Für

„Orphan Drugs“ - Arzneimittel, die zur Behandlung eines seltenen Leidens zugelassen sind - gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt und der nochmalige Nach- weis des Zusatznutzens im Dossier entfällt.

Das Ausmaß des Zusatznutzens wurde als gering eingestuft.

Hintergrund

Zur Nutzenbewertung lag die zulassungsbegründende Phase-III-Studie SERAPHIN vor, bei der nicht mit einer der verfügbaren aktiven Vergleichssubstanzen, sondern mit Placebo ver- glichen wurde. Beim Endpunkt Mortalität ergab sich nach SERAPHIN kein statistisch signifi- kanter Unterschied. Zur Morbidität bestand ein statistisch signifikanter Vorteil von Macitentan beim zusammengesetzten Endpunkt „Erreichen des ersten Morbiditäts- oder Mortalitätser- eignisses bis zum Ende der Therapie“, was in erster Linie bedingt war durch die Einzelkom- ponente „Verschlechterung der PAH“ mit einer Verringerung des relativen Risikos gegenüber Placebo um 12,8%.

Ein weiterer statistisch signifikanter Vorteil von Macitentan fand sich bei der Verringerung der jährlichen Hospitalisierungsrate wegen PAH. Weitere gemessene Vorteile gegenüber Place-

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 9. September 2014

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bo waren von fraglicher klinischer Relevanz. Bei den Therapieabbrüchen aufgrund uner- wünschter Ereignisse ergab sich kein signifikanter Unterschied.

Wichtig!

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Macitentan sollte nur durch in der The- rapie von Patienten mit pulmonal arterieller Hypertonie erfahrene Fachärzte erfolgen.

Zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung im EPAR umfassen die Versorgung der ver- schreibenden Ärzte mit einem Verschreiber-Kit, welches neben der Fachinformation von Opsumit® eine Verschreibungscheckliste und eine Informationsbroschüre zu Opsumit® (Health-Care-Professional-Brochure, HCP) für Ärzte sowie Patientenerinnerungskarten für Patienten enthält. In Letzteren wird das Risiko von Anämien, Hepatotoxizität und Teratogeni- tät sowie die Notwendigkeit zuverlässiger Kontrazeption adressiert.

Den Beschlusstext finden Sie hier: www.g-ba.de.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

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