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Begründung Dieses Jahr hat der fünfte Ausbildungsgang des Nachdiplomstudiums für Reallehrpersonen an der PH Bern begonnen

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M 270/2008 ERZ 17. Dezember 2008 ERZ C Motion

2161 Näf, Muri (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Nachdiplomstudium (NDS) für Reallehrpersonen - Verlängerung des Ausbildungsangebotes

Der Regierungsrat sorgt für eine Verlängerung des Ausbildungsangebotes NDS für Reallehrpersonen um mindestens einen Ausbildungsgang, unter Vorbehalt einer genügenden Nachfrage.

Begründung

Dieses Jahr hat der fünfte Ausbildungsgang des Nachdiplomstudiums für Reallehrpersonen an der PH Bern begonnen. Nach dessen Ende im Jahr 2010 sind keine weiteren Ausbildungsgänge vorgesehen. Viele Reallehrpersonen im Kanton Bern konnten bisher aus finanziellen oder familiären Gründen das Nachdiplomstudium nicht absolvieren. Durch eine Aufhebung des Angebots im Jahr 2010 bleibt es ihnen nun verwehrt, ihre seminaristische Ausbildung mit weiteren Kompetenzen zu ergänzen.

Dies widerspricht aus bildungspolitischer Sicht ebenfalls den kantonalen Interessen. In Anbetracht der Schwierigkeiten geeignete Reallehrpersonen zu finden, sind Massnahmen zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler an Realklassen dringend nötig. Mit dem Nachdiplomstudium für Reallehrpersonen ist es gelungen, die Attraktivität der Arbeit an der Sekundarstufe I etwas zu erhöhen. Einerseits verschafft diese Zusatzausbildung den Lehrpersonen erhöhte Kompetenzen im Umgang mit schwierigen Unterrichtssituationen an Realklassen, anderseits wird die Attraktivität des Berufes erhöht, weil Reallehrpersonen nach Abschluss der Zusatzausbildung in eine höhere Lohnklasse gelangen.

Die kürzlich in der Presse aufgezeigte Problematik der grossen Leistungsdifferenz zwischen Real- und SekundarschülerInnen verlangt nach Massnahmen. Eine davon ist die Durchführung von mindestens einem weiteren Ausbildungsgang des Nachdiplomstudiums für Reallehrpersonen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

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Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion)1. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der erste Ausbildungsgang des Nachdiplomstudiums (NDS) für Reallehrkräfte startete 2004 als Angebot der damaligen der Universität Bern angegliederten Lehrerinnen- und Lehrerbildung und wurde ab 2005 von der Pädagogischen Hochschule (PH) Bern weitergeführt. Gemäss RRB 0036 vom 14. Januar 2004 sollte seminaristisch ausgebildeten Lehrkräften, die an Realklassen unterrichten, ermöglicht werden, sich gezielt für die spezifischen und vielfältigen Anforderungen in diesen Klassen weiterzubilden und ihre fachlichen und pädagogischen Kompetenzen für die anspruchsvolle Aufgabe zu vertiefen. Zudem sollte durch das NDS der Vorstufenabzug der Gehälter beim Unterricht auf der Sekundarstufe I eliminiert werden können.

Geplant waren fünf Ausbildungsgänge von zwei Jahren Dauer, die berufsbegleitend absolviert wurden. Pro Ausbildungsgang sollten maximal 200 Studierende aufgenommen werden. Der letzte Ausbildungsgang sollte am 1. August 2008 beginnen und bis 2010 dauern. Dies wurde von Anfang an kommuniziert.

Weil die Nachfrage bereits für den dritten Ausbildungsgang erheblich zurückging (2004:

121, 2005: 124, 2006: 73 Lehrpersonen), wurde im August 2006 eine schriftliche Anfrage an die Schulleitungen gemacht, ob für die Studiengänge 2007 und 2008 überhaupt noch eine genügende Anzahl Lehrkräfte Interesse am NDS zeigte. Die Umfrage ergab, dass noch einige Personen für die beiden Ausbildungsgänge Interesse bekundeten, aber auch, dass die Nachfrage weit unter den erwarteten Planungszahlen lag. Der Ausbildungsgang 2007 startete somit mit 63, derjenige 2008 mit 66 Teilnehmenden. Bei der Ausschreibung der beiden letzten Ausbildungsgänge wurde erneut darauf hingewiesen, dass es sich um die letzte Gelegenheit handelte, das NDS zu absolvieren. In keinem der fünf Ausbildungsgänge wurden die vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft.

Die Motion fordert die Durchführung von mindestens einem weiteren Ausbildungsgang des NDS für Reallehrpersonen.

Die Kosten für einen Ausbildungsgang des NDS betragen rund 1.2 Mio. Franken. Dieser Betrag lässt sich nicht erheblich reduzieren, weil auch dann, wenn nur wenige Studierende das NDS absolvieren, alle Fachbereiche angeboten werden müssen. Bei dem zurzeit laufenden berufsbegleitenden Ausbildungsgang betragen – unter Berücksichtigung der von den Teilnehmenden zu leistenden Studiengebühren – die Kosten pro Person rund 17'300 Franken. Je weniger Studierende teilnehmen, desto höher werden die Kosten pro Person.

Die Angestellten der PH Bern, die beim NDS beschäftigt sind, haben zum Teil bereits neue Stellen angetreten oder sind dabei, sich neu zu orientieren. Auch interne Stellenumbe- setzungen im Institut Sekundarstufe I der PH Bern laufen bereits. Das bedeutet, dass gewisse Fachkräfte bei einem zusätzlichen Ausbildungsgang nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Durchführung eines weiteren Ausbildungsgangs wäre dadurch zumindest erschwert, wenn nicht gar unmöglich.

1 Gemäss Art. 61 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG; BSG 436.91) entscheidet der Regierungsrat über die Errichtung, Zusammenlegung und Aufhebung von Studiengängen der Grundausbildungen.

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In der Finanzplanung wurden die Mittel für das NDS bereits gekürzt. Sie stehen folglich nicht mehr zur Verfügung.

Aufgrund von Überlegungen zu Kosten und Nutzen, der Durchführungsschwierigkeiten sowie der fehlenden Mittel lehnt der Regierungsrat eine Verlängerung des NDS- Ausbildungsangebots ab. Hingegen ist er bereit, im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Projekt betreffend die Frage der Anrechnung nicht formal erworbener Kompetenzen („validation des acquis“) zu prüfen, ob an der PH Bern unter Anrechnung bereits erworbener Studienteile verkürzte Studiengänge, die in Übereinstimmung mit den Anerkennungsreglementen der EDK stehen, eingerichtet werden könnten.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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