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Regeln für Tabletklassen
In den Tabletklassen gehört das „2-in-1-Tablet“ und ein USB-Stick zum Unterrichtsma- terial. Das Gerät muss daher an jedem Unterrichtstag mitgebracht werden. Sollte eine Reparatur notwendig werden oder kann das „2-in-1-Tablet“ aus anderen wichtigen Gründen nicht mitgebracht werden, muss jeder Lehrkraft zu Stundenbeginn eine schrift- liche Entschuldigung der Eltern vorgelegt werden. Sollte über einen längeren Zeitraum kein „2-in-1-Tablet“ zur Verfügung stehen oder das Gerät sehr häufig vergessen wer- den, ist der Verbleib in der Tabletklasse gefährdet.
Tabletnutzung im Unterricht
Das „2-in-1-Tablet“ wird nur auf Anweisung der Lehrkraft benutzt.
Zu Stundenbeginn sind alle Tablets (halb) zugeklappt.
Fremdbeschäftigung
In der Schule ist die Nutzung von Webcam, Instant Messaging (Skype etc.), E-Mail, Sozialen Netzwerken (facebook etc.), Spielen und das Surfen auf unter- richtsfernen Internetseiten verboten.
Das Verbot kann zeitweise durch eine Lehrkraft aufgehoben werden, sofern es im Rahmen des Unterrichts sinnvoll erscheint.
Internetnutzung
Wegen der starken Auslastung des Internetzugangs dürfen an der Schule keine Up- dates von Programmen (Windows, Office, Virenscanner, …) durchgeführt werden.
Bitte die Updates auf den Nachmittag zuhause verschieben!
Nutzung des „2-in-1-Tablets“ im Schulhaus
Die „2-in-1-Tablets“ dürfen nur im Unterricht verwendet werden. Die Benutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ist im Schulhaus erlaubt, wenn sie zur Vorberei- tung auf den Unterricht bzw. zur Arbeit an Schulprojekten benutzt werden. Die freie Nutzung der „2-in-1-Tablets“ (siehe Fremdbeschäftigung) ist auf dem Schulgelände verboten.
06.03.2019 (Wun)