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Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung –

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41 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung Wertstofftonne, Biotonne, Restabfalltonne,

Recycling- oder Wertstoffhof –

Alexander Gosten

1. Recyclingquoten ...43

2. Definitionen Recycling und Verwertung ...45

3. Vergleich Wertstofftonne, Biotonne, Restabfalltonne, Recycling- oder Wertstoffhof ...47

3.1. Wertstofftonne ...47

3.1.1. Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen ...47

3.1.2. Gemeinsame Tonne für stoffgleiche und nichtstoffgleiche Verpackungen ...48

3.2. Biotonne ...52

3.2.1. Kompostierung ...52

3.2.2. Vergärung ...52

3.3. Restabfalltonne oder sogenannte graue Tonne ...53

3.3.1. Vorbehandlung mit anschließender Verbrennung ...53

3.3.2. Direkte energetische Verwertung in einer Abfallverbrennungsanlage ..55

3.4. Recycling- oder Wertstoffhof ...56

4. Zusammenfassung ...56

5. Quellen ...58 Die EU-Kommission hatte im Juli 2014 in ihrem Null-Abfall Programm für Europa unter anderem beschlossen [3], dass die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Recyclingziele gesteigert werden [10].1

1 Im Entwurf für die Novellierung der Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle 94/62/EC werden die Ziele wie folgt konkretisiert :

Ende 2020 Ende 2025 Ende 2030

Gewichtsprozent

Plastik 45 60

Holz 50 65 80

Eisenmetall 70 80 90

Aluminium 70 80 90

Glas 70 80 90

Papier und Pappe 85 90

Verpackungsabfälle, gesamt 60 70 80

(3)

• Anhebung der Recyclingquote für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Siedlungsabfällen auf mindestens

* 50 Prozent bis 2020, * 70 Prozent bis 2030.

• Gestaffelte Anhebung der Recyclingquote für Verpackungsabfälle auf mindestens * 60 Prozent bis 2020,

* 70 Prozent bis 2025, * 80 Prozent bis 2030.

• Deponierungsverbot für wiederverwendbare Materialien namentlich Plastik, Metall, Glas, Papier und Pappe sowie biologisch abbaubare Stoffe bis 2025

• Bis 2030 soll die Deponierung von unbehandeltem Siedlungsabfall beendet werden

• Klärung der Berechnungsmethodik zur Bestimmung der Recyclingquote, um einen qualitativ hochwertigen Recyclingstandard zu erreichen

Die nachfolgende Betrachtung beschäftigt sich ausschließlich mit Abfällen aus Haus- halten oder haushaltsähnlichen Abfällen. Die bewährten getrennten Sammelsysteme für PPK und Glas werden nicht betrachtet. Es handelt sich um diejenigen Abfälle aus privaten Haushaltungen oder aus sonstigen Herkunftsbereichen, für die der Ab- fallbesitzer einen Entledigungswillen hat und die er einem Entsorger zur schadlosen Entsorgung überlässt.

Ob die weitere Sammlung, Behandlung und Beseitigung der Schadstofffrachten durch einen kommunalen Betrieb oder ein qualifiziertes privates Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird, ist für die nachfolgende Betrachtung ohne Bedeutung. Faktisch entscheidend ist nicht, wer die ordnungsgemäße Abfallbehandlung durchführt bzw.

Eigentümer der Anlagen ist, sondern welches Verfahren zum Einsatz kommt. Es wird versucht, die verschiedenen Entsorgungswege bzw. Verfahren zu vergleichen.

Dies wird vor dem Hintergrund einer Diskussion über die Ermittlung von Recyc- lingquoten, eines neuen Wertstoffgesetzes, einer Novellierung der Gewerbeabfall- verordnung und der möglichen weiteren Novellierung der Verpackungsverordnung durchgeführt. Ebenso ist seit 1.1.2015 der § 11 des KrWG dahingehend wirksam, dass die Kommunen verpflichtet werden, eine getrennte Sammlung für Bioabfall anzubie- ten, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Abs. 2 bis 4 KrWG und

§ 8 Abs. 1 KrWG erforderlich ist. Ob eine getrennte zusätzliche Sammlung tatsächlich in jedem Fall angeboten werden muss oder in welchem Umfang, wird in der Fachwelt diskutiert, ist jedoch nicht Bestandteil dieser Veröffentlichung. [9]

Der Autor ist der Meinung, dass die Verfahren parallel betrachtet werden sollten, weil der Bürger einen Entledigungswillen für seinen Abfall hat. Sobald der Abfall in einer bestimmten Tonne entledigt wird, fehlt er konsequenter Weise in einer anderen Tonne.

Daher sollten die Angebote an den Abfallerzeuger parallel betrachtet und ganzheitlich

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43 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

bewertet werden. Die Erfahrung zeigt: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Abfallerzeuger in ihrem Haushalt sortenrein trennen und eine sortenreine Über- lassung durchführen. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen verpflichten den ÖrE, nicht aber den Abfallerzeuger. Wenn die Müllgefäße einem Abfallmanagement, gleich welcher Art, unterzogen werden, gibt es kommerzielle Anreize zur Befüllung der Gefäße, die nur selten im Sinne einer Erhöhung der Recyclingquote motiviert sein dürften. Daher sind die Verhältnisse in der Praxis deutlich abweichend von einer theoretischen Betrachtung oder einem Musterversuch mit sortenreinem Abfall. Die Bürger – oder besser gesagt – die Abfallerzeuger optimieren sich im Rahmen der ihnen gebotenen Möglichkeiten nach unterschiedlichen individuellen Kriterien. Die Umsetzung einer EU-Vorgabe oder des KrWG ist wahrscheinlich als die Ausnahme für die Umsetzung des Entledigungswillen zu betrachten.

Der Autor vertritt die Auffassung, dass das Ziel einer zukunftsweisenden Abfall- und Ressourcenwirtschaft das stoffliches Recycling sein sollte, ohne die Schadstoffentfrach- tung durch eine schadlose Entsorgung zu vernachlässigen.

Ein stoffliches Recycling ist erreicht, wenn die Recyclingprodukte oder Sekundärroh- stoffe einen positiven Absatz im Markt finden, der zu einer tatsächlichen Reduktion des Einsatzes von Primärrohstoffen führt und keine Schadstoffe erneut in der Umwelt verteilt werden. Obwohl die Ausgangsbasis Abfall ist, muss der Einsatz der Recyclate oder Sekundärrohstoffe auch die Anforderungen an Primärrohstoffe in vielen Berei- chen erfüllen. Die Marktfähigkeit muss auf jeden Fall gegeben sein. Zuzahlungen, um das Recyclat verkaufen zu können, sind ein sicheres Indiz, dass die Produkte nicht nachgefragt sind. Andernfalls handelt es sich um eine Scheinverwertung, auf deren Transaktionskosten und Umweltauswirkungen verzichtet werden kann. Ferner ist der Energieeinsatz und die Klimarelevanz für den gesamten Prozess des stofflichen Verwertens, beginnend bei der Sammlung, genau zu ermitteln und mit einer direkten thermischen Behandlung zu vergleichen.

Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist nach Meinung des Autors Recycling ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. Oder einfach formuliert: Abfälle sind Wertstoffe, wenn sie bei eBay verkäuflich sind oder dem Besitzer entwendet werden.

1. Recyclingquoten

Die Recyclingquoten sind gemäß KrWG das Maß der Politik für den Erfolg bei der Ressourcen- und Klimaschonung. Die Recyclingquoten werden als Kriterium für die Bewertung der Verfahren eingesetzt und bilden auch die Basis für die Bewertung der Klimarelevanz. Inzwischen stellt sich die Frage, ob die Ermittlung der Quoten sachge- recht erfolgt, um eine Bewertung für die Verfahrensauswahl zu verantworten.

In einer Veröffentlichung der DGAW wurde bereits im Jahre 2012 auf die Thematik hingewiesen. [12] In der europäischen Union sind zurzeit vier unterschiedliche Ver- fahren verbreitet. [5]

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Berechnungsmethode 1

Recyclingrate von Haushaltsabfällen aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas in Prozent =

Recycelte Menge Haushaltsabfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas Insgesamt erzeugte Menge Haushaltsabfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas Die Methode 1 erfasst nur bestimmte getrennt erfasste Abfallfraktionen (Papier, Glas, Metall, Plastik).

Berechnungsmethode 2

Recyclingrate von Haushaltsabfällen und ähnlichen Abfällen in Prozent = Recycelte Menge Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle und anderer sortenreiner Abfallströme von Haushalten oder ähnlicher Abfallströme

Insgesamt erzeugte Menge Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle und anderer sortenreiner Abfallströme von Haushalten oder ähnlicher Abfallströme In der Methode 2 werden Papier, Glas, Metall, Plastik und sonstige getrennt erfasste Fraktionen berücksichtigt.

Berechnungsmethode 3

Recyclingrate von Haushaltsabfällen in Prozent =

Recycelte Menge Haushaltsabfälle

Gesamtmengen Haushaltsabfälle, ausgenommen bestimmte Abfallkategorien In der Methode 3 wird die Summe der Haushaltsabfälle ohne ausrangierte Kraftfahr- zeuge, Schlämme und mineralische Abfälle betrachtet.

Berechnungsmethode 4

Recyclingrate von Siedlungsabfällen in Prozent = Recycelte Siedlungsabfälle

Erzeugte Siedlungsabfälle

In der Methode 4 wird die Summe aller Siedlungsabfälle betrachtet.

Die Bundesregierung hat sich für Methode 4 entschieden.

Das Statistische Bundesamt fasst unter dem Oberbegriff Behandlung und stoffliche Verwertung alle R2- bis R13-Verfahren zusammen. (Die R1-Verfahren werden wie folgt definiert: Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieer- zeugung). Die Summe des Inputs aller Behandlungsanlagen, die zu den R2- bis R13- Verfahren zählen, führte im Jahr 2012 zu einer Recyclingquote von über 65 Prozent im Bezugsrahmen der Methode Nr. 4. Ein schöner politischer Erfolg für Deutschland.

(Die Anwendung der übrigen Berechnungsmethoden führt nach Obermeier zu einer geringeren Quote.) [12]

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45 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

Das Maß des Inputs ermöglicht jedoch keinerlei Aussagen über den Output. Techno- logisch ist ein hundert-prozentiges Recycling unmöglich. 100 %-Recycling entspricht der Wiederverwendung, wie das z.B. bei Altkleidern möglich ist. Aber auch Kleidung kann nicht ewig getragen werden, so dass auch Textilien eines Tages thermisch verwer- tet werden sollten, sofern nicht noch eine andere technische Verwertungsmöglichkeit besteht. Die tatsächlichen Quoten für das stoffliche Recycling und die sonstige Ver- wertung sind je nach Behandlungsverfahren aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen deutlich niedriger.

Je nach Wahl der Methode oder des Bezugsrahmens führt dies zu unterschiedlichen Ergebnissen. Thomas Obermeier, Präsident der DGAW, hat in seiner Veröffentlichung darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Verwertungsquote für Siedlungsabfall in Deutschland nur bei 31 Prozent bis 41 Prozent liegen kann, wenn die durchschnittlichen stofflichen Recyclingquoten der unterschiedlichen Verfahren betrachtet werden. [12]

2. Definitionen Recycling und Verwertung

Für die Begriffe Recycling und Verwertung gibt es im KrWG Legaldefinitionen, die nachfolgend vorab zitiert werden und die die Basis der späteren Betrachtung sind:

Das Recycling ist nach § 6 und § 3, Abs. 25 KrWG die dritte Stufe der Abfallhierarchie:

Recycling im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwertung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.

Demzufolge ist eine Anlage zur Erzeugung von EBS oder Versatzmaterial keine Recy- clinganlage. Die Recyclingquote ist demnach null Prozent. Das Schrottrecycling wird hier nicht gesondert betrachtet.

Die sonstige Verwertung ist gemäß § 6 und § 3, Abs. 23 KrWG in der Abfallhierarchie als vierte Stufe definiert: Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Anlage 2 enthält eine nicht abschließende Liste von Verwertungsverfahren.

Demzufolge ist eine Anlage, die z.B. EBS oder Versatzmaterial erzeugt, eine Verwer- tungs- und keine Recyclinganlage.

Je höherwertiger der EBS ist, desto geringer ist sein Anteil bezogen auf den Input. Wenn die EBS-Produktion, dem Input entspricht, ist der Abfall gar nicht behandelt worden.

Auf jeden Fall kann eine Verwertungsquote von 100 Prozent nach einer Behandlung nicht erreicht werden, so dass auch nur ein Bruchteil an Primärrohstoffen substituiert werden kann. Sollte sich die Verwertungsquote auf den Input oder den EBS-Output beziehen? Die Recyclingquote ist bei der EBS-Produktion null Prozent.

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Voraussetzung für alle Verwertungsverfahren ist natürlich, dass die Schadstoffe nicht in der Umwelt erneut verteilt werden.

Dies wird in den Grundpflichten beschrieben:

§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, Abs. 3,4: (3) Die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse, hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.

(4) Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die Verwertung von Abfäl- len ist auch dann technisch möglich, wenn hierzu eine Vorbehandlung erforderlich ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären.

Demzufolge ist Recycling nicht per se das anzuwendende Verfahren der Kreislaufwirt- schaft. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Recycling nicht zu einer Schadstoffanreiche- rung oder die Mitverbrennung von z.B. EBS nicht zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt.

Daher wird im KrWG § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen, Abs. 1 folgendes beschrieben: Bei der Erfüllung der Verwertungspflicht nach § 7, Abs. 2, Satz 1 hat diejenige der in § 6, Abs. 1, Nr. 2-4 genannten Verwertungsmaßnahmen Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls unter Berücksichtigung der in § 6, Abs. 2, Satz 2,3 festgelegten Kriterien am besten gewährleistet.

Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht des Erzeugers oder Besitzers von Abfällen. Bei der Ausgestaltung der nach Satz 1 oder 2 durch- zuführenden Verwertungsmaßnahme ist eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben. § 7, Abs. 4 findet auf die Sätze 1-3 entsprechende Anwendung.

Dies heißt, Recycling kann vorteilhafter sein als eine energetische Verwertung im Sinne der Ressourcenschonung und der Ökologie, muss es aber im Einzelfall nicht sein. Dies bedeutet, dass weder Recycling noch jedes Verwertungsverfahren per se gut oder besser ist. Es ist eine Frage des Einzelfalls bzw. der tatsächlichen Umsetzung eines Verfahrens.

Daher stellt sich für einen ÖrE sehr wohl die Frage, welches Entsorgungsverfahren sowohl die Schadstoffentfrachtung als auch das stoffliche Recycling und die Ressourcenschonung in einer konkreten Situation ermöglicht. Der ÖrE muss ebenfalls die unterschiedlichen Kosten und Risiken berücksichtigen, die je nach Verfahren und Gegebenheit sehr unter- schiedlich sind.

Ein eindeutiger Vorrang für das eine oder andere Sammelsystem und Behandlungsver- fahren ist nach Meinung des Autors nicht automatisch gegeben, auch wenn das stoffliche Recycling immer wünschenswert ist.

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47 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

3. Vergleich Wertstofftonne, Biotonne, Restabfalltonne, Recycling- oder Wertstoffhof

Die Kommune, der ÖrE, kann die folgenden Erfassungssysteme vergleichen. Die absolute Abfallmenge, derer sich der Abfallerzeuger entledigen will, bleibt, auf einen längeren Zeithorizont bezogen, gleich. Die Abfallerzeuger können den Zeitpunkt und den Ort, ent- weder eine Müll- oder Wertstofftonne oder einen Recycling- oder Wertstoffhof, wählen.

3.1. Wertstofftonne

Die Wertstofftonne gibt es in Deutschland in zwei Varianten:

1. Wertstofftonne für die stoffgleichen Nichtverpackungen und parallel dazu eine Gelbe Tonne (Wertstofftonne für Leichtverpackungen) oder

2. eine gemeinsame Wertstofftonne für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nicht- verpackungen.

An dieser Stelle wird das Zwei-Tonnen-System, bestehend aus einer nassen Tonne und einer trockenen Tonne nicht weiter betrachtet. Die stofflichen und energetischen Verwertungsmöglichkeiten sind nach Einschätzung des Autors sehr vom Einsatzort und der eingesetzten Technik und deren spezifischen Kosten abhängig, so dass keine allgemeinen Aussagen hierzu gemacht werden. Gleichwohl sollten Autoren mit einem konkreten Erfahrungshintergrund das Potenzial dieses Erfassungssystems und den nachgeschalteten Behandlungsverfahren in die aktuellen abfallwirtschaftlichen Dis- kussionen einbringen.

Beiden oben genannten Systemen gemeinsam ist, dass ein Hol-System eingerichtet wird.

Jede Art der Sammlung stellt einen wichtigen Kostenfaktor dar und belastet die Umwelt.

Die Variante von 1 führt dazu, dass es zu einem parallelen Wertstoffsammelsystem kommt, so dass effektiv eine zusätzliche Sammlung mit einem zusätzlichen Vorhalten von Tonnen, Stellflächen und Sammelfahrzeugen etabliert werden müsste, solange es die Gelbe Tonne gemäß Verpackungsverordnung gibt. Daher ist naheliegend, dass in der aktuellen Phase mit der Wirksamkeit der Verpackungsverordnung und der Existenz des Grünen Punktes nur eine gemeinsame Tonne aus stoffgleichen Verpackungen und Nichtverpackungen sinnvoll ist. In den Möglichkeiten der stofflichen und energetischen Verwertung gibt es jedoch Unterschiede.

3.1.1. Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen Der Inhalt der Tonnen aus dieser Sammlung brachte in Berlin erstaunliche Ergebnisse.

Diese Tonne wurde in Berlin Orange-Box genannt und hat einen ganz erheblichen Zuspruch erfahren von rund 17,8 kg pro Einwohner und Jahr. [1]

Von den 17,8 kg/Einwohner waren:

83 Prozent Wertstoffe ohne DSD 14,8 kg/Einwohner 12 Prozent Fehlwürfe 2,2 kg/Einwohner

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5 Prozent DSD-Verpackungen 0,8 kg/Einwohner

100 Prozent 17,8 kg/Einwohner

Die Tonne war eine echte trockene Tonne und faktisch mit dem Inhalt eines Recycling- oder Wertstoffhofs befüllt. Die typischen Materialien waren Holz, Kunststoffe, Metalle einschließlich E-Schrott und Textilien.

Zusammensetzung der stofflich verwertbaren Wertstoffe nach Sortierung:

Holz 19 bis 49 Prozent

Schrott (Fe/NE) 7 bis 28 Prozent E-Schrott 9 bis 24 Prozent Kunststoffe 1 bis 10 Prozent

PPK 1 bis 6 Prozent

Alttextilien 10 bis 20 Prozent 100 Prozent

Es wurden 17 bis 20 Fraktionen aussortiert. Die Aufbereitung für diese Fraktionen ist vergleichsweise simpel in Gewerbeabfallsortieranlagen möglich. Etwa 45 bis 65 Prozent des Inputs konnten einer stofflichen Verwertung zugeführt werden. Wesentlich war die Marktlage, insbesondere für Alttextilien, die den Umfang des stofflichen Recyclings beeinflussen. Ein kleiner Teil von wenigen Prozent konnte als Inert-Fraktion mine- ralisch verwertet werden. Die Wertstofftonne für stoffgleiche Nichtverpackungen ist eine Ergänzung zum Wertstoff- oder Recyclinghof und trägt auch zur Entlastung der der anderen Erfassungssysteme bei.

3.1.2. Gemeinsame Tonne für stoffgleiche und nichtstoffgleiche Verpackungen Die gemeinsame Tonne führt dazu, dass die Anzahl der Sammlungen sich nicht erhöht, jedoch die Erfassung gesteigert wird. Die spezifischen Sammlungskosten sind daher geringer als bei der erstgenannten separaten Variante. Die weitere Behandlung erfolgt in den LVP-Sortieranlagen. Diese Anlagen wurden konstruiert für die Positiv-Sortierung von bestimmten Kunststoffsorten. Alle anderen Wertstoffe, außer Metall, werden in den bestehenden Anlagen nicht unbedingt als Wertstoff erkannt, z.B. werden Holz oder Textilien als Störstoffe aussortiert. Die Gelben Tonnen haben traditionell mit 35 Prozent eine hohe Quote von Fehlwürfen. [6]

Der Input der gemeinsamen Wertstofftonne und Gelben Tonne für LVP in Berlin beträgt:

Kunststoffe 50 Prozent

Metalle 16 Prozent

Fehlwürfe 24 Prozent

PPK/FKN 10 Prozent

100 Prozent

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Dorfstraße 51 D-16816 Nietwerder-Neuruppin Tel. +49.3391-45.45-0 • Fax +49.3391-45.45-10 E-Mail: tkverlag@vivis.de

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Planung und Umweltrecht

Planung und Umweltrecht, Band 1 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-33-7 Hardcover: 199 Seiten

Planung und Umweltrecht, Band 4 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

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Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2013 ISBN: 978-3-935317-93-1 Hardcover: 171 Seiten, mit

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Planung und Umweltrecht, Band 6 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2012 ISBN: 978-3-935317-79-5 Hardcover: 170 Seiten Planung und Umweltrecht, Band 2

Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl Erscheinungsjahr: 2008 ISBN: 978-3-935317-35-1 Hardcover: 187 Seiten

Planung und Umweltrecht, Band 3 Herausgeber: Karl J. Thomé-Kozmiensky,

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51 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

Die großen Fraktionen Sortierreste, Mischkunststoffe und heizwertreiche Fraktionen (EBS) werden üblicherweise thermisch verwertet und machen über 60 Prozent des Inputs aus. Im Output betragen die sortierten Kunststofffraktionen und Schrottge- mische rund 1/3 des Inputmaterials. Diese Outputfraktionen werden an Verwerter geliefert und dann als 100-prozentig stofflich recycelt bewertet. Ob der Verwerter tatsächlich die angelieferte Recyclingware zu 100 Prozent zu einem Produkt verar- beitet, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Technologisch wird der Wert < 100 Prozent liegen. Die Kunststofffraktionen der LVP-Sortierung, die exportiert werden, werden zu 100 Prozent dem stofflichen Recycling zugerechnet. Das heißt, die tatsäch- liche Sekundärkunststoffmenge ist kleiner als die sortierten Outputfraktionen der LVP-Sortieranlagen. Es ist daher davon auszugehen, dass die stoffliche Recycling- Quote, die auch einen positiven Marktwert hat, im Bereich < 40 Prozent liegt. Der Anteil der sortierten Kunststoffe mit einem positiven Marktwert, die dem Wirt- schaftskreislauf wieder zugeführt werden, ist bezogen auf den Input noch einmal deutlich kleiner. Für die Gelbe Tonne wurde eine Wiedereinsatzquote von 31 Prozent ermittelt. [2]

Sollten LVP-Sortieranlagen dauerhaft auch mit trockenen Wertstoffen beschickt wer- den, ist sicherlich durch Nachrüstung ein weiteres Optimierungspotenzial gegeben.

Unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen und Marktumständen ist es jedoch nicht zu erwarten, dass hierfür die Entsorgungswirtschaft frisches Kapital für Investitio- nen bzw. Forschung und Entwicklung bereitstellt. Neben technologischen Gründen sind für den Umfang des stofflichen Recyclings auch die volatilen Marktpreise für Primär- und Sekundärrohstoffe maßgeblich verantwortlich.

Die Metallrückgewinnung ist in LVP-Sortieranlagen im Grunde genommen nur als Mischung mit anderen Stoffen möglich. Daher werden diese Gemische aus Kunststoff- Metall zu spezialisierten Verarbeitern geschickt, die in einer weiteren Veredelungs- stufe sortenreine Metallfraktionen erstellen. Daher sind die Metallrecyclingzahlen aus LVP-Anlagen deutlich überhöht. Dies trägt maßgeblich zu einer Verfälschung der Klimabilanz bei. Hierzu ist an anderer Stelle bereits veröffentlicht worden [8]

bzw. scheinen aktuelle Studien dies zu bestätigen. [11]

Die Kosten der Wertstoffsammlung sind deutlich höher als die einer Restmülltonne, sofern eine vergleichbare Bezahlung der Mitarbeiter zugrunde gelegt wird. Die Kosten der Aufbereitung befinden sich in der gleichen Größenordnung, wenn nicht sogar oberhalb der von Restabfallbehandlungsanlagen. Insgesamt sind die Kosten eines getrennten Wertstofferfassungssystems in einer Gelben Tonne des DSD je t um ein Mehrfaches höher als die der Verwertung von Restabfall je Tonne. [7]

Während für den Restabfall die Einsparung von Abfallgebühren ein Anreiz zur Ver- meidung darstellt, gibt es für den Abfallbesitzer keinerlei Anreize Abfall zu vermeiden, solange die Gelbe Tonne kostenlos ins Haus gestellt wird. Dieser Fehlanreiz führt nicht zu einer Vermeidung von Verpackungen und anderen Abfällen, sondern begünstigt die Optimierung der Abfallentsorgung in einer Gelben Tonne oder Wertstofftonne.

Die Lizenzgebühren haben keine Lenkungswirkung im Sinne einer Recycling- oder Ressourcenstrategie. Daher haben die Anzahl und die Komplexität der Verpackungen

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seit Einführung der Gelben Tonne zugenommen. Lenkungswirkung hätte eine Tari- fierung der gelben Tonne. Die Erfahrung zeigt, dass der Bürger, Abfallbesitzer, seine Müllgebühren reduzieren will und danach seinen Entledigungswillen lenkt.

3.2. Biotonne

Für die Sammlung des Bioabfalls gilt das bereits bei 3.1. Beschriebene, dass jede zusätzliche Sammlung Geld kostet und die Umwelt belastet. Es gibt zwei etablierte Behandlungs- verfahren für Bioabfall:

1. Kompostierung 2. Vergärung

3.2.1. Kompostierung

Im Rahmen der Kompostierung erfolgt zweifelsohne ein stoffliches Recycling.

Durch den biologischen Umwandlungsprozess wird ein Kompost geschaffen, der einen positiven Wert hat. Die stoffliche Recyclingquote ergibt auf den Input bezogen 100 Prozent, auf den Output bezogen rund 75 Prozent. [13] Es ist eine Definitionssache, wie der Recyclingerfolg des Kompostierungsverfahrens gewertet wird. Eine hundertpro- zentige Recyclingquote suggeriert, dass 100 Prozent des Input wieder dem Wirtschafts- kreislauf zugeführt werden. Dies ist nicht der Fall und kann auch nicht erreicht werden.

Die Diskussion über sachgerechte Recyclingquoten zeigt am Beispiel der Kompostierung, dass in der Tat die Auswahl der Berechnungsmethode nicht zwangsläufig ist.

Inzwischen sind gütegeprüfte Komposte Standard und in der Praxis bewährt, so dass die Kompostierung einen echten Beitrag zur Substitution von Primärrohstoffen leistet. Auch hier gilt, je hochwertiger der Kompost ist, desto geringer ist die Recyclingquote im Out- put. Die Schadstoffentfrachtung ist die Voraussetzung für die Akzeptanz des Verfahrens.

Die Kompostierung ist aufgrund der geübten Praxis aus Klimaschutzgründen in Verruf geraten. Als Behandlungsverfahren ist die offene Kompostierung zweifellos eine sehr kostengünstige Variante für die Bioabfallbehandlung. Gleichwohl kann die Umsetzung der TA-Luft dazu führen, dass der Prozess in einer Einhausung mit Abluftbehandlung durchgeführt werden muss. Die Kosten werden sich dadurch deutlich erhöhen. Je nach Region können die Ausschreibungsergebnisse für die Entsorgung von gemischtem Siedlungsabfall in der gleichen Größenordnung wie eine Kompostierung liegen. Für den ÖrE ist die ganzheitliche Entscheidung unter Kosten-, Klima- und Ressourcen- effizienzaspekten keineswegs immer eindeutig zu treffen.

3.2.2. Vergärung

Die Vergärung von Bioabfall ist zurzeit sicher die hochwertigste Form der Nutzung der biologischen Abfälle. Zum einen wird Biogas erzeugt, das direkt Erdgas oder Diesel substituieren kann. Hierdurch wird der Einsatz von primären Energieroh- stoffen ersetzt. Zum anderen können die flüssigen und festen Gärreste als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Es liegt ähnlich wie beim Kompostieren eine

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53 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

hohe stoffliche Verwertungsquote von 70 bis 80 Prozent vor. Die Recyclingquote von Vergärungsanlagen kann etwas höher sein als die von Kompostierungsanlagen und zusätzlich gibt es eine energetische Verwertung. Die Energieproduktion ist deutlich höher als der Energieeinsatz.

Bislang gibt es nach Kenntnis des Autors keine abschließende Meinungsbildung, ob eine Vergärungsanlage zum stofflichen Recycling (R3) oder der energetischen Verwertung (R1) zählt. Stofflich geht im Idealfall nichts verloren. In der Praxis gibt es aufgrund von Fehlwürfen natürlich Sortierreste. Dieser Teil sollte dann der thermischen Verwertung zugeführt werden. Biovergärungsanlagen sind somit sowohl sonstige Verwertungsan- lagen, die eine hohe Energieausbeute haben können, als auch Recyclinganlagen für organische Stoffe.

Die Vergärungstechnologie ist im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft und Klimaschonung hervorragend geeignet, diese Ziele zu realisieren. Hierbei wird unterstellt, dass die bekannten Möglichkeiten, zur fast vollständigen Reduktion des so genannten Methanschlupfes realisiert werden und die Verwertung der Gärreste in der Landwirtschaft möglich ist. Die Kosten der Vergärung liegen deutlich oberhalb der Kompostierung, auch wenn die erheblich höheren Energieerlöse je Tonne Bioabfall einbezogen werden. Je nach Region liegen die Kosten der Vergärung auch oberhalb der Marktpreise für unbehandelten Siedlungsabfall. Im Einzelfall sind die Kosten der Verbrennung deutlich geringer als die der Vergärung. Das heißt, auch für diese Behandlungsverfahren ist die Bewertung für den ÖrE unter allen Aspekten nicht zwangsläufig eindeutig.

3.3. Restabfalltonne oder sogenannte graue Tonne

Diese Sammlung wird im Rahmen der Daseiensvorsorge immer notwendig sein, um dem Abfallerzeuger die Möglichkeit der Schadstoffentfrachtung zu geben. Diese Sammlung ist, zumindest in den Ballungsräumen, die kostengünstigste in der Abfall- wirtschaft und ermöglicht die meisten Optimierungsmöglichkeiten und Realisierung von Skaleneffekten.

Für die Behandlung des Hausmülls stehen zwei wesentliche Verfahrenstypen zur Verfügung:

1. Vorbehandlung mit anschließender Verbrennung und

2. Direkte energetische Verwertung in einer Abfallverbrennungsanlage

3.3.1. Vorbehandlung mit anschließender Verbrennung Die mechanische Vorbehandlung gibt es in unterschiedlichen Verfahrenstypen und Formen. Der bekannteste Verfahrenstyp ist die MBA. Es gibt aber auch die MA und die MPS. All diesen Verfahren ist gemeinsam, dass entweder vorrangig eine ablage- rungsfähige Fraktion für die Deponie oder eine heizwertreiche Fraktion, EBS genannt, für die Verbrennung produziert wird. Daher befinden sich die mechanischen Anlagen häufig am Rande einer Deponie. Die Qualität dieser Fraktion kann sich je nach Anlage

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deutlich unterscheiden. Die Metallabscheidung erfasst aus Gründen, die bereits bei der Wertstofftonne beschrieben worden sind, nicht alle Metallinhalte. Je nach Anlage ist die Effizienz natürlich unterschiedlich weit fortgeschritten. Bei den MPS-Anlagen besteht das Verfahrensprinzip im Wesentlichen darin, durch den Einsatz von externer Energie den Feuchtegehalt des Abfalls zu reduzieren, um damit den Heizwert zu stei- gern bzw. das Transportvolumen für EBS zu reduzieren. Rund 55 bis 65 Prozent des Input-Materials werden zu EBS verarbeitet. Ein stoffliches Recycling liegt gem. KrWG für die größte Fraktion nicht vor, sondern es handelt sich um eine sonstige Verwer- tung. Obwohl im Hausmüll nur rund 2 Prozent Metall enthalten sind, werden 4 bis 6 Prozent als Metallfraktion sortiert und der Schrottverwertung zugeführt. Daneben gibt es noch eine mineralische Fraktion und Störstoffe von rund 10 Prozent, die teilweise stofflich verwertet werden können, so dass diese Fraktionen dem Recycling zugerechnet werden kann. Die Herstellung einer ablagerungsfähigen Fraktion kann nach Meinung des Autors nicht als Recycling eingestuft werden, weil der Hauptzweck der Fraktion die Deponierung ist. Das stoffliche Recycling der mechanischen Siedlungsabfallvor- behandlungsanlagen liegt demzufolge bei < 10 Prozent. Bei der Verwertung des EBS in einem EBS- oder Industriekraftwerk kann es zu einem weiteren Metallrecycling kommen. Ferner können die Rostaschen stofflich recycelt werden, so dass sich die Recyclingquote erhöhen kann.

Aus Verdünnungsgründen müssen zu einer Tonne EBS rund 50 bis 100 Tonnen Braun- kohle zugeführt werden. Würde z.B. Berlin vollständig auf das EBS-Konzept setzen, so müssten für die Mitverbrennung von rund 500.000 Tonnen EBS 25 bis 50 Mio. Tonnen Braunkohle jährlich verbrannt werden, um die notwendige Verdünnung zu erreichen.

Da ein ausschließlich mit EBS befeuerter Braunkohlekessel nicht betrieben werden kann, ist die Übertragung der Wirkungsgrade eines Braunkohlekraftwerkes für die Klima- und Energieeffizienz bei einem Einsatz von EBS nach Ansicht des Autors nicht statthaft ist.

Allerdings gibt es bisher keine Methode zur Herleitung eines realen Wirkungsgrades eines mit EBS und Braunkohle befeuerten Kessels.

Es ist nach Meinung des Autors kritisch zu hinterfragen, ob bei der Mitverbrennung überhaupt ein fossiler Brennstoff, wie z.B. Kohle, substituiert wird. Wenn das Kraftwerk so lange betrieben wird bis z.B. der Braunkohlentagebau erschöpft ist, wird keine Kohle substituiert und kein Klimaeffekt erreicht. Sollte tatsächlich aufgrund der Mitverbren- nung auf die Auskohlung des Bergwerks verzichtet werden, was eher unrealistisch ist, können die Wirkungsgrade nicht auf die Mitverbrennung übertragen werden. Daher ist nach Einschätzung des Autors die Relevanz der Mitverbrennung für die Entlastung des Klimas deutlich geringer als bisher angenommen.

Die Schadstoffentfrachtung des Abfalls oder EBS wird erreicht, wenn die heizwertrei- che Fraktion oder der EBS in einer Anlage verbrannt wird, die die Grenzwerte der 17. BImSchV einhält. Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund mangelnder Rauchgasreinigungstechnik des Industriekraftwerks lediglich ein Schad- stoffverdünnungseffekt in der Abluft auftritt, so dass die Schadstoffe verbreitet werden können. Hiermit wird eine Grundpflicht zur schadlosen Entsorgung möglicherweise nicht umgesetzt.

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55 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

Die Kosten der mechanischen Vorbehandlung sind maßgeblich von den Kosten für die Deponierung und der Verwertung von EBS abhängig. Die Behandlungskosten können natürlich stark variieren. Tendenziell sind die Kosten im Vergleich zur direkten Verbrennung in der gleichen Größenordnung bzw. höher.

Die mechanischen Verfahren tragen demzufolge im Wesentlichen nur mit ihren Schrottgemischen zur Recyclinquote bei. Eine Recyclingquote von 65 Prozent können sie nie erreichen, selbst wenn die mineralischen Fraktionen (Rostasche) und Schrotte der EBS-Kraftwerke den mechanischen Anlagen zugerechnet werden. Gleichwohl wird diesen mechanischen Vorbehandlungsanlagen bisweilen fälschlicherweise eine Recyclingquote von 100 Prozent zugeordnet.

3.3.2. Direkte energetische Verwertung in einer Abfallverbrennungsanlage In Deutschland erreichen alle Anlagen den vorgeschriebenen Mindeststandard der 17. BImSchV. Damit ist sichergestellt, dass alle Schadstoffe restlos beseitigt werden und ein Minimum an Emissionen auftritt. Obwohl die Verbrennungsanlagen einen Teil ihrer Energie für die Rauchgasreinigungstechnik benötigen, stellen sie ein Mehr- faches von dem an verfügbarer Energie bereit, was sie selber benötigen. Je nach Alter der Anlage und Einbindung in die Kraft-Wärme-Kopplung können inzwischen gute elektrische Wirkungsgrade erreicht werden. Wenn die Müllverbrennungsanlagen in einer Kraft-Wärme-Kopplung integriert sind (Fernheizung), ist eine quasi-optimale energetische Verwertung des Abfalls gegeben.

Die elektrischen Wirkungsgrade von Müllverbrennungsanlagen können dennoch nie so hoch werden, wie bei Industriekraftwerken, die z.B. mit Braunkohle beschickt werden, weil diese keine Abgasreinigung analog den Anforderungen der 17. BImSchV haben und einen homogen aufbereiteten Brennstoff zur Verfügung haben, der bei weitem nicht diese korrosive Wirkung hat. Dies ermöglicht deutlich höhere Dampfparameter als bei einer MVA.

Neben der energetischen Verwertung sind die Schlackeaufbereitungsanlagen – sei es, dass sie an der Verbrennungsanlage stehen oder bei einem externen Schlackeaufbereiter – in der Lage, rund 90 Prozent des Metalls, das sich im Input des Abfalls befindet, zurückzugewinnen. [4] Zurzeit befinden sich neue Technologien im Einsatz, die diese Quote möglicherweise nochmals verbessern werden. Verbrennungsanlagen, die bisher das Metallausbringen nicht im Fokus hatten, sind dabei nachzurüsten, um vergleichbare Abscheidegrade von > 90 Prozent zu erreichen. Diese Werte des Metall- ausbringens scheinen nach aktuellen Studien höher zu liegen, als das, was zurzeit bei LVP-Anlagen und mechanischen Aufbereitungsanlagen beim Einsatz von Hausmüll/

Siedlungsabfällen der Stand der Technik ist. [11] Etwa 2 bis 3 Prozent des Inputs einer Hausmüllverbrennungsanlage wird dem Schrottmarkt wieder zugeführt. Ferner produ- zieren die Anlagen 20 bis 30 Prozent des Inputs als mineralische Fraktion im Output.

Diese Fraktionen können aufbereitet werden und wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Die größte mineralische Fraktion ist die Rostasche. Der Stand der Aufbereitung verbessert sich auch hierbei kontinuierlich. Die Qualitätssicherung hat insgesamt deutliche Fortschritte gemacht und ist sicher bundesweit gesehen noch nicht

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am Ende. Nichtsdestotrotz hat der Einsatz von MVA-Rostaschen zum Teil ein Image- Problem und wird je nach Bundesland auch restriktiv behandelt. Weitere mineralische Fraktionen werden im untertägigen Versatz verwertet.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass Hausmüllverbrennungsanlagen, die zu den sonstigen oder energetischen Verwertungsanlagen zählen auch eine stoffliche Recyc- lingquote von 20 bis 30 Prozent aufweisen. Dieser wirklich stoffliche Recyclingerfolg wird zurzeit weder ausgewiesen noch bewertet. Die Verbrennungsanlagen, die den Anforderungen der 17. BImSchV entsprechen, sind die einzigen Schadstoffsenken für Siedlungsabfall in der Abfallwirtschaft. Zudem leisten sie durch den Energieüberschuss und die Schrottqualitäten einen echten Beitrag zur Klimaentlastung. Obendrein ist die direkte Verbrennung das wirtschaftlichste Behandlungsverfahren und die Logistikkos- ten für die Restmülltonne sind im Vergleich zu anderen Sammlungen besonders niedrig.

3.4. Recycling- oder Wertstoffhof

Der Vorteil dieser Erfassung ist das Bringsystem. Hierbei fallen die aufwendigen Sam- melsysteme weg. Der Abfallerzeuger hat einen sehr spezifischen Entledigungswillen für seine Abfälle. Da diese quasi einzeln angeliefert werden, ist es möglich, sehr sortenreine Fraktionen herzustellen. Dies betrifft die unterschiedlichsten E-Schrott-Kategorien ebenso wie die unterschiedlichen Holzsorten oder Textil- und Kunststoffqualitäten.

Der Wertstoffhof ist das am besten geeignete Verfahren, um sortenreine Qualitäten herzustellen, die durch eine gezielte Vermarktung wirklich zur Ressourcenwirtschaft beitragen. Die Recyclingquote wird maßgeblich von den Fraktionen bestimmt, die getrennt erfasst werden, und dadurch beeinflusst, ob ein Markt für diese Fraktionen, wie z.B. Matratzen, Holz, Teppiche oder Altöl, vorhanden ist. Hier zeigt sich jedoch, dass auch sortenreine Fraktionen z.T. keinen positiven Marktwert haben und damit ökonomisch betrachtet keine Wertstoffe sind.

Die Recyclingquote kann bis zu 90 Prozent betragen. Verunreinigte oder kontaminierte Abfälle können gezielt ausgesondert und einer Verbrennung zur Schadstoffentfrachtung angeliefert werden. Das Bringsystem kann grundsätzlich alle Tonnen ersetzen. Jedoch bringt der Abfallerzeuger nicht seinen Restmüll zum Wertstoff- oder Recyclinghof. Aus gutem Grund wird daher auf die Restmülltonne nicht verzichtet werden. Der Recy- cling- oder Wertstoffhof ist jedoch eine Ergänzung, wenn nicht gar eine Alternative, wenn Ressourcenschonung und ein hohes Maß an stofflichem Recycling ernsthaft angestrebt wird.

4. Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Erfassungssysteme führen zu unterschiedlichen Recyclingquoten.

Die Output-Betrachtung führt zu Quoten, die deutlich unter den politisch gewollten 65 Prozent liegen.

1. Sehr hohe Recyclingquoten sind auf den Wertstoff- oder Recyclinghöfen möglich.

Die Quote kann theoretisch bis zu 90 Prozent betragen.

2. Die zweithöchste stoffliche Recyclingquote ermöglicht die Vergärung mit 70 bis 80 %.

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57 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

3. Die Kompostierung recycelt rund 75 Prozent des Inputs.

4. Eine trockene Wertstofftonne, die nicht auf eine LVP-Anlage aufbereitet wird, kann zu einer Recyclingquote von 45 bis 65 Prozent führen.

5. Eine gemeinsame Wertstofftonne zusammen mit einer LVP-Erfassung (Gelbe Ton- ne) kann auf einer LVP-Anlage bis zu 40 Prozent an stofflichem Recycling realisie- ren.

6. Eine Verbrennungsanlage recycelt stofflich 20 bis 30 Prozent an Metallen und Rost- aschen, die dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden.

7. Mechanische Vorbehandlungsanlagen für Siedlungsabfall wie MBA, MA oder MPS recyceln bis zu 10 Prozent als mineralische Fraktion oder Schrottgemisch.

Unter dem Aspekt der energetischen Verwertung und Schadstoffentfrachtung ist die direkte Verbrennung in einer MVA oder einem MHKW das beste Verfahren. Die mechanischen Verfahren ermöglichen ebenfalls eine energetische Verwertung und Schadstoffentfrachtung, die ist jedoch von der Verbrennungsanlage abhängig. Auf jeden Fall führt die mechanische Vorbehandlung zu einem erhöhten Energie- und Transportaufwand.

Die Vergärung kann ebenfalls zu einer hohen Energieausbeute führen. Dies ist davon abhängig vom Vergärungsverfahren und vom Input. Um die Ausbreitung von Schad- stoffen zu minimieren, ist eine intensive Qualitätsüberwachung der Gärreste notwendig.

Wesentlich beeinflusst wird die Schadstoffproblematik von der Qualität des Inputs.

Die Wertstofftonne zählt zu den mechanischen Vorbehandlungsverfahren. Die Recyc- lingquote einer Wertstofftonne scheint auf einer angepassten Gewerbeabfallsortieranla- ge höher zu sein als auf einer LVP-Sortieranlage. Bei einer gemeinsamen Wertstofftonne mit der DSD LVP-Sammlung liegt das stoffliche Recycling unter 40 Prozent. Wenn die Sortierreste, Mischkunststoffe und EBS-Fraktionen eine Verbrennung in einer Anlage des 17. BImSchV zugeführt werden, ist die Schadstoffentfrachtung und energetische Verwertung gewährleistet. Im Rahmen der sortierten Fraktionen kann es zu einer Verschleppung und erneuten Ausbreitung von Schadstoffen kommen. Dies ist davon abhängig, was mit diesen Fraktionen im Einzelnen tatsächlich passiert. Eine pauschale Bewertung ist dem Autor nicht möglich.

Wenn diese beiden Aspekte, stoffliche Recyclingquote und thermische Verwertung, mit der schadlosen Entsorgung in Verbindung gebracht werden, ist eine schnelle Aussage, was denn ökologischer oder nachhaltiger ist, schon deutlich schwieriger. Wenn die Verfahren mit den Aspekten der spezifischen Investitionen und Betriebskosten und den lokalen Gegebenheiten in Verbindung gebracht werden, ist die Entscheidung noch einmal deutlich komplexer.

Die Reduktion der Entsorgungswirtschaft auf eine Recyclingquote scheint bestechend einfach zu sein. Die tatsächlichen Recyclingquoten liegen häufig deutlich unterhalb der technologisch möglichen Quoten. Ein hohes Maß an echtem stofflichem Recycling, das den Einsatz von Primärrohstoffen ersetzt, sollte nach Ansicht des Autors auch weiterhin das Ziel aller Anstrengungen sein, wenn die ökologisch notwendige

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Schadstoffentfrachtung sichergestellt ist und die recycelten Fraktionen tatsächlich den Einsatz von Primärrohstoffen reduzieren. Leider ist bei einer Betrachtung der realen technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge die Beurteilung und Entscheidung für ein Erfassungssystem mit nachgeschalteten Behandlungsverfahren nicht mehr so eindeutig und einfach.

Eine Quote von 65 Prozent wird aus nicht-sortenreinen Erfassungssystemen nur er- reicht, wenn wir die thermische Behandlung als Recycling definieren.

Die Diskussion über das neue Wertstoffgesetz bietet die Chance zu einer sachgerechten und ehrlicheren Betrachtung und Beurteilung der Möglichkeiten eines tatsächlichen Recyclings und seiner Quoten zu kommen. Vielleicht müssen hierfür erst die geeig- neten ganzheitlichen Bewertungsmethoden wissenschaftlich entwickelt und praktisch erprobt werden?

5. Quellen

[1] Abgeordnetenhaus Berlin: Kleine Anfrage: Wie wurden die Stoffströme des Pilotprojektes Oran- ge Box der BSR verwertet?, Drucksache 16/14519, Berlin

[2] Baum, H.-G.: Entsorgung von LVP-Haushaltsverpackungen. In: Thomé-Kozmiensky, K.J.

(Hrsg.): Entsorgung von Verpackungsabfällen. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2014, S. 123

[3] Communication from the commission to the European Parliament, the council, the European economic and social committee and the committee of the regions: Towards a circular economy:

A zero waste program for Europe, Brussels, 2.7.2014

[4] Deike, R.; Warnecke, R.; Vogell, M.: Abschlussbericht zum Projekt Recyclingpotenziale bei Rück- ständen aus der Müllverbrennung, Universität Duisburg Essen, 2012

[5] Europäische Union: Beschluss der Kommission vom 18.11.2011 mit Vorschriften und Berech- nungsmethoden für die Überprüfung der Einhaltung der Zielvorgaben gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Az. K(2011)8165, (2011/753/EU), Brüssel, 2011

[6] Franke, M.; Reh, K.; Hense, P.: Ökoeffizienz in der Kunststoffverwertung. In: Thomé-Kozmi- ensky, K.J. (Hrsg.): Entsorgung von Verpackungsabfällen. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé- Kozmiensky, 2014, S. 68

[7] Franke, M.; Reh, K.; Hense, P.: Ökoeffizienz in der Kunststoffverwertung, In: Thomé-Kozmi- ensky, K.J. (Hrsg.): Entsorgung von Verpackungsabfällen. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé- Kozmiensky, 2014, S. 73-74

[8] Gosten, A.: Metal Recycling at Waste Incineration Plants and Mechanical Waste Treatment Plants. In: Thomé-Kozmiensky, K.J.; Thiel, S. (Hrsg.): Waste Management, Volume 3, Neuruppin:

TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2012, S. 361-374

[9] Hildebrandt, H.; Wiegel, U.: Pflicht zur Biotonne? Spielräume bei der Ökologiebewertung nach

§ 8 KrWG, In: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co.KG (Hrsg.), Müll und Abfall Magazin Nr. 11, S. 588-594, 2014

[10] Konkretisierung für die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie im Proposal for a directive of the European Parliament and of the council amending Directives 2008/98/EC on waste, 94/62/

EC on packaging and packaging waste, 1999/31/EC on the landfill of waste, 2000/53/EC on end- of-life vehicles, 2006/66/EC on batteries and accumulators and waste batteries and accumulators, and 2012/19/EU on waste electrical and electronic equipment, Brussels, 2.7.2014

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59 Möglichkeiten der energetischen und stofflichen Abfallverwertung

[11] Kuchta, K.: Metallrückgewinnung aus MVA Schlacken oder Wertstofftonne – Bewertung der Ressourceneffizienz, Abfallressourcenwirtschaft an der Technischen Universität Hamburg-Har- burg für Entsorgungsgemeinschaft der Deutschen Entsorgswirtschaft e.V. (EdDE), Mannheim, 2014

[12] Obermeier, T.: Sind wir Recyclingweltmeister oder Meister im Täuschen mit Zahlen?, In: Ver- öffentlichung der DGAW e.V. (Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft), Berlin, 2012 [13] Rettenberger, G.; Urban-Kiss, S.; Schneider, R.: Handbuch Bioabfallbehandlung, In: Texte

54/2012 Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit, Umweltbundesamt Dessau, Dessau, 2012, S. 23

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Karl J. Thomé-Kozmiensky (Hrsg.):

Strategie • Planung • Umweltrecht, Band 9

ISBN 978-3-944310-19-0 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2015

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, M.Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel

Erfassung und Layout: Ginette Teske, Sandra Peters, Berenice Gellhorn, Cordula Müller, Carolin Bienert, Janin Burbott

Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München

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