Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten des ^ilä-
hära-Herrschers Chittaräja aus dem Jahre 1034 n. Chr.
Von Ernst Waldschmidt-Göttingen
Vor einiger Zeit erwarb das Berliner Museum für Völker¬
kunde ein Dokument auf Kupferplatten {tämrapatta) im¬
bekannter Herkunft, das ich als eine Schenkungsurkimde
(säsana) des Königs Chittaräja aus dem Geschlecht der
Silähäras bestimmen konnte.
Derartige Dokumente gehören wegen der darin gegebenen
Genealogien und sonstigen historischen Tatsachen zu den
wichtigsten Quellen unserer Kenntnis der indischen Ge¬
schichte. Das unsrige ist, wie die Zusammenstellung unten
S. 268 zeigt, das 2. aus der Regierungszeit des Königs Chitta¬
räja und das 8. seiner Art aus der über 400 Jahre währenden
Zeit der Herrschaft der Silähäras im Küstenbereich des
heutigen Bombay, einer Zeit, die nach den Feststellungen von
S. M. Edwardes in „The Population of the City of Bombay"^)
für die Kolonisation der Gegend von Bombay von der größten
Bedeutung gewesen ist.
Die Urkunde besteht aus drei Platten in der Größe
21 X 15,2 cm, die durch einen Kupferring zusammengehalten
werden. Mit einer Inschrift versehen sind die Innenseiten der
ersten und dritten Platte und beide Seiten der mittleren
Platte (s. Tafel 1—4). Die Außenseiten der ersten und dritten
Platte dienen als Deckel und sind unbeschrieben. Der Ring
ist mit einer Scheibe von 4,5 cm Durchmesser geschmückt,
auf der in Reliefarbeit der menschlich gestaltete, jedoch mit
1) Indian Antiquary Bd. 55 (1926) S. 209ff. u. S. 235 ff., spez.
S. 213f.
X8*
Flügeln und einem Schnabel ausgestattete Vogel Garuda,
das Wappentier und Siegel der Silähäras, in der Sitzhaltung
eines Asketen (vajraparyankäsana) und Andachtsstellung der
Hände (anjalimudrä) wiedergegeben ist.
Die Urkunde ist in der bei solchen Dokumenten üblichen
Weise aufgesetzt, die — das hat Jolly in seinen „Beiträgen
zur indischen Rechtsgeschichte" *) dargetan — den formalen
Forderungen der indischen Rechtslehrer durchaus gerecht
wird. In der von mir unten gegebenen Übersetzung unter¬
scheide ich folgende Textabschnitte:
I. Eröffnung: Glücksspruch, Anrufung Gott Ganeäas und
Anrufung Gott Sivas. II. Genealogie: Preisstrophe auf
Jimütavähana, den Ahnherrn des Geschlechtes der Silähäras,
und je eine Preisstrophe auf die bis zum Tag der Ausfertigung
der Urkunde regierenden 11 Herrscher. III. Nennung des
zur Zeit regierenden Herrschers Chittaräja, seiner Titel und
der unter ihm amtierenden ersten Minister. IV. Ankündigung
einer Verfügung dieses Herrschers an alle Beamten und Unter¬
tanen. V. Mitteilimg über die frommen Beweggründe und
den Segen der beabsichtigten Landschenkung. VI. Angabe
des genauen Zeitpunktes der Schenkung und der religiösen
Vorbereitungen, denen sich der König dabei unterzogen hat.
VII. Nennung der Empfänger der Schenkung und Mitteilung
der Zweckbestimmung. VIII. Angabe des Gegenstandes der
Schenkung, seiner Abgrenzung und der mit der Schenkung
verbundenen Vorrechte. IX. Ausspruch und Bekräftigung
der Schenkung und Feststellung ihrer Übertragbarkeit.
X. Mit Zitaten aus der Überlieferung gewürzte Aufforderung
an die künftigen Herrscher, die Schenkung aufrechtzuer¬
halten, gefolgt von einer Verfluchung derer, welche die Schen¬
kung aufheben sollten. XI. Zustimmungserklärung des
Königs zum Wortlaut der Urkunde und Nennung des Schrei¬
bers. XII. Glücksspruch.
1) ZDMG 44 (1890) S. 350ff.; s. auch Amabsshwab Thakub, Docu¬
ments in Ancient India, Annais of the Bhandarkar Institute 9 (1928)
S. 49—81; BüBNELL, Elements of South-Indian Palaeography, 2. Ed.
London 1878, S. 94 ff.
E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurkunde auf Kupferplatten usw. 2b /
Die Silähäras gehören ihrem Ursprung nach zu den Fa¬
milien großer Lehnsherrn (Sämanta, Mahäsämanta), die unter
der Oberhoheit eines größeren Herrschers (Mahäräjädhiräja)
Distrikte (mandala, bhukti) als Gouverneure (Mandalika,
Mandalesvara, Rästrapati) selbständig und erblich verwal¬
teten Wir kennen drei Geschlechter des Namens Silähära,
die sämtlich an der Westküste Indiens ihre Länder hatten.
Der Zweig, mit dem wir es hier zu tun haben, herrschte im
nördlichen Konkan, in den Distrikten Coläba und Thäna mit
Einschluß der Halbinsel Salsette und des Gebiets des heu¬
tigen Bombay; ein anderer Zweig saß im südlichen Kofikan,
und ein dritter oberhalb der Westghats im Staate Kolhäpur
und in anschließenden Teilen der Distrikte Sätärä und
Belgaum. Die Genealogien aller drei Familien sind uns aus
Urkunden bekannt^); alle drei führen ihren Ursprung auf
einen Ahnherrn namens Jimütavähana zurück, eine legendäre
Gestalt, nicht Mensch, sondern Genius von der Klasse der
Vidyädharas. Dieser Genius hat sich nach der Legende für
einen Jüngling aus Schlangengeschlecht namens Saiikhacüda
aufgeopfert. Derselbe war als Speise für den Vogel Garuda
ausersehen, doch bot sich Jimütavähana an seiner Stelle auf
einem Felsen dem Vogelungeheuer zum Fraß an^). Darauf
spielt die 1. Strophe der Genealogie unseres Dokumentes
(unten S. 288 f.) an, und das bringt auch der Name des Ge¬
schlechtes zum Ausdruck, der ,, Speise auf dem Felsen" be¬
deutet. Daneben kommen andere Formen des Familien¬
namens vor, wie z. B. Silära bei uns Z. 6 u. 26, was man als
1) Über Zivilverwaltung und Lehnswesen im indischen Mittelalter vgl. u. a. C. V. VAffiTA, History of Mediaeval Hindu India (Poona 1921, 1924), Vol. I S. 128ff. (über Sämantas besonders S. 147f.) und Vol. II S. 229ff. ; die Angaben stützen sich wesentlich auf Inschriften.
2) Zusammenstellungen bei J. F. Fleet, The Dynasties of the
Kanarese Districts of the Bombay Presidency (Gazetteer of the Bombay
Presidency, Vol. I), S. 537, 539, 545. S. auch Bhandabkab, Early Hi¬
story of the Deccan, Sect. XVI.
3) Über die Legende und ihre verschiedenen Redaktionen vgl.
F. D. K. Bosch, De Legende van Jimütavähana in de Sanskrit-Litte- ratuur, Leiden 1914.
1 8
1. Kapardin I.
I
2. Pula^akti (Saka 765?)
I
3. Kapardin II. (Saka 775 u. 799)
4. Vappuvanna I 1
5. Jhafijha 6. Goggi
7. Vajjada I.
Bombay Museum
Kupferplatten-Dokument
Chadvaidevas, ohne Jahresangabe
1 9. Vajjada II.
11. Chittaräja
8. Aparäjita
Prof. Velankars
Kupferplatten-Dokument, Saka 915
Bhädäna-Kupferplatten-Dokument, Saka 919, List Nr. 305
Bhändüp- Kupf erpl. -Dok. , Saka 948, List Nr. 307, jetzt im British Museum
12. Nägarjuna 13. Mummuni
od. Mämväni (Öaka 982)
Berliner Kupferplatten-
Dokument, Saka 956
14. Anantadeva od. Anantapäla
Khärepätan-Kupferplatten-Doku-
ment, Saka 1016, List Nr. 309
10. Arikesarin od.
Kesideva
Verschollenes Kupfer¬
platten-Dokument aus
Thäna, Öaka 939, List Nr. 306
15. Aparäditya (I.) (V. S. 1176 = Saka 1041)
Vadavali- Kupferplatten- Dokument,
^aka 1049
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 269
eine Abkürzung von Silähära ansehen kann; ich möchte mit
Fleet in Silähära jedoch eher die Sanskritisierung einer
Namensform wie Silära sehen i).
Es folge zunächst eine Aufstellung der Herrscherreihe der
Silähäras, die sich auf die in allen wesentlichen Punkten
übereinstimmenden Angaben der Urkunden stützt; dazu sind
unter dem Namen der Herrscher, die sie ausstellen ließen.
Hinweise auf die vorhandenen Dokumente gegeben 2).
Aufstellung siehe S. 268!
1) Fleet (The Dynasties usw., S. 536; vgl. auch Epigr. Indica
Vol. XII S. 252) gibt Silära, Silära, Silära, iiyalära als Varianten an
und möchte die ursprüngliche Form in dem Familiennamen Selara
wiederfinden, der in einer kanaresischen Inschrift der Sälotgi-Säule aus der Zeit um 950 n. Chr. vorkommt. S. Epigr. Indica Vol. VII, Appendix, No. 94, Anm.
2) Die Angaben: List Nr. 305 usw. bei den Dokumenten c, d, e, g
beziehen sich auf Kielhorn, A List of Inscriptions of Southern India from about A. D. 500, Epigraphia Indica Vol. VII (1904), Appendix.
Dort sind die Veröffentlichungsnachweise für diese Stücke nachzu¬
schlagen, e (Nr. 307) ist inzwischen noch einmal herausgegeben worden durch Fleet, Epigr. Indica Vol. XII (1913/14) S. 250—268. Kielhorn's
Liste enthält nicht das Dokument h (Öaka 1049), das 1904 von
K. B. Pathak herausgegeben worden ist, Journ. Bomb. Branch RAS
Vol. XXI S. 505-516, A Öilär grant of 6aka 1049.
Die Dokumente a u. b sind m. W. bisher nicht regelrecht heraus¬
gegeben worden, obwohl sie (als die ältesten Silähära-Urkunden) von
erheblichem Interesse sind.
Das ausführlichste Referat über a siehe Progress Report of the
Archaeological Survey of India, Western Circle, Archaeology, for the
year ending 31st March 1920, Calcutta 1921, S. 55f. ; Hinweise auch
Annual Report of the Director-General of Archaeology in India 1919/20, Calcutta 1922, S. 35, und Indian Antiquary Vol. 52 (1923) S. 266. Ich
habe das Dokument unter Vajjadas I. Namen eingeordnet, obwohl nach
dem vorliegenden Referat nicht Vajjada der Stifter der Urkunde ist,
sondern sein jüngerer Bruder Chadvaideva, den man daher als
Vajjadas Nachfolger erklärt hat. Dieser Bruder wird jedoch in keiner der zahlreichen späteren Genealogien genannt, so daß noch aufzuklären ist, ob er ein Nachfolger Vajjadas ist, der nicht anerkannt wurde, oder ob er in einem Vertreterverhältnis zu diesem gestanden haben mag. Das Dokument ist undatiert, aber zu Lebzeiten Krsnas III., eines Räatra-
küta-Oberherrn der äilähäras ausgefertigt worden, von dem Daten
zwischen Öaka 862—884 = 940—961 n. Chr. bekannt sind. Die Zeit des
Dokuments muß vor dem Jahre Öaka 893 = 971 n. Chr. liegen, weil
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten usw. 271
Die bei Nr. 2, 3, 13 u. 15 der Herrscherreihe nach der
Saka-Ära (Beginn 78 n. Chr.) gegebenen Jahreszahlen sind
die Daten von Steininschriften der betreffenden Könige. Die
Inschriften für Nr. 2 u. 3 aus den Jahren Saka 765 (?), 775
und 799 finden sich in den Höhlenanlagen von Krsnagiri
(= Kanheri) auf der Halbinsel Salsette, die Inschrift aus dem
Jahre Saka 982 am Ambanäth-Tempel zu Kalyän^). Diese
Inschriften ergänzen die Angaben der Dokumente in wert¬
voller Weise. Aus der ältesten können wir entnehmen, daß
Kapardin I. (der erste Silähära) etwa um 810 n. Chr. seine
Herrschaft angetreten hat. Spätere Inschriften aus den
Jahren Saka 1076—11812) geben uns Daten für die Silähäras
Haripäladeva (Saka 1076), Mallikärjuna (Saka 1078), Aparä¬
ditya (II., Saka 1107, 1109) und SomeSvara (Saka 1181),
doch ist es, da Kupferplatten mit Genealogien aus späterer
Zeit bisher fehlen, unmöglich, diese Silähäras der gegebenen
Reihe lückenlos anzuschließen. Auf alle Fälle zeigt das Vor¬
handensein dieser Inschriften, daß Angehörige des Geschlech¬
tes bis um das Jahr 1260 n. Chr. im Konkan-Gebiet ge¬
herrscht haben.
wir aus diesem Jahr bereits ein Datum von Krsnas III. Nachfolger
Khottiga kennen.
Dokument b, aufgefunden von Professor Velankab vom Wilson
College, Bombay, ist im Appendix VI von Vaidya 's, History of Me¬
diaeval Hindu India (Vol. II, 1924, S. 349f.) als eben entdeckt erwähnt.
Das Datum ist 6aka 915 = 993 n. Chr.; der Öilähära-Herrscher, von
dem das Dokument stammt, wird in der Notiz nicht angegeben, doch
dürfte es Aparäjita sein, von dem wir ein vier Jahre jüngeres Dokument
aus dem Jahre Öaka 919 haben; wie in diesem wird auch in b die Ge¬
nealogie der Rästrakütas gegeben, trotzdem dieselben, wie die Doku¬
mente auch vermerken, inzwischen längst gestürzt worden sind.
1) KiELHOKN, List, a. a. O. Nr. 302 — 304, 308.
2) KiELHOBN, List, a. a. O. Nr. 310—314. Die in Kielhobn's Liste
noch nicht vorkommende Steininschrift aus der Zeit Aparädityas (I.),
gehört in das Jahr 1176 der Vikrama-Ära (Beginn 58 v. Chr.), das ent¬
spricht Öaka 1041. Sie ist veröffentlicht von D. B. Diskalkae, Annais
of the Bhandarkar Institute Vol. V (1923/24) S. 169f. und stammt aus
Somnäth Pätan in Katbiawar, wo sie Aparädityas Minister Laksmana
Näyaka auf einer Pilgerfahrt zur Bezeugung einer Schenkung hat an¬
bringen lassen. Der Stein ist heute im Museum zu Bombay.
1 8 *
Bis in das letzte Viertel des 10. Jahrh. waren unsere
Silähäras Lehnsleute der Rästrakütas von Malkhed (Mänya-
khetaka), der Großmacht, welche von der Mitte des 8. Jahrh.
bis um 974 n. Chr. den Dekkan beherrschte. Sie betrachteten
sich auch als solche, denn die erwähnten Silähära-Inschriften
aus Kanheri geben zunächst den Namen des regierenden
Rästraküta-Oberherren und sodann erst den eigenen. Ebenso
finden wir in der Kupferplatten-Urkunde des Bombay-
Museums zunächst die Genealogie der Rästrakütas bis auf
Krsna III. (um 940—61, vgl. Anm. 2, S. 270) und erst dann die
der Silähäras. Ja, über 20 Jahre nachdem die Dynastie der
Rästrakütas 974 n. Chr. durch Taila II. aus dem Geschlechte
der Cälukyas von Kalyäni gestürzt worden war, gibt Aparä¬
jita auf den Kupferplatten von Bhädäna noch pietätvoll vor
der Silähära-Genealogie die Genealogie der Rästrakütas bis
auf den letzten Herrscher Kakkaräja II. und erwähnt dessen
Sturz durch Taila II. Taila wird einem stürmischen Wind
verglichen, der die Lampe (dargestellt durch den letzten
Rästraküta-Herrscher) auslöschte. — Die Oberherrschaft der
Cälukyas haben die nördlichen Silähäras jedoch offenbar nie
oder nur für kurze Zeit anerkannt. Die späteren Dokumente,
so auch das hier veröffentlichte, enthalten nur die Silähära-
Genealogie, und auch in den Titeln der Herrscher kommt die
Unabhängigwerdung immer stärker zum Ausdruck. In den
Kanheri-Inschriften wird der Rästraküta-Herrscher mit einer
Reihe von Titeln eingeführt wie: Paramabhattäraka Mahärä¬
jädhiräja Paramesoara Prthivivallabha (etwa = seine Maje¬
stät, der Oberkönig der Großkönige, der Höchste Herr, der
Gebieter der Erde); die Silähäras demgegenüber sind seine
Mahäsämanta (Großlehnsherren), die allerdings mit gewissen
Zeichen der Souveränität ausgestattet sind, was in dem Bei¬
wort samadhigata-pamca-mahäsabda^) zum Ausdruck kommt,
1) Über die Bedeutung des Ausdrucks pancamahäiabda ist viel
diskutiert worden. Fleet (Gupta Inscriptions S. 296 Anm. 9) kommt
zu dem m. E. richtigen Schluß, daß er die „Töne der fünf großen Musik¬
instrumente" (paiicamahäuädya), deren Gebrauch Personen hohen
Rangs, Königen, Prinzen und großen Lehnsherrn als Privileg zukam,
bedeute. In der Räjataraügini (Taraiiga 4, 140—143, 512 u. 680) er-
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferpiatien usw. 273
d. h. ausgestattet mit dem (Souveränen vorbehaltenen) Recht
auf ein Orchester aus den fünf Hauptarten von Musikinstru¬
menten. Sie sind dank der Gnade ihrer Gebieter {tatprasä-
dikfta, tatprasädäoäpta) Herrn des Konkan {Konkanaoallabha).
Auch auf dem Dokument des Bombay-Museums heißen sie
noch Großlehnsherrn {mahäsämanta). Nach dem Sturz der
Rästrakütas werden die Titel anspruchsvoller. Aparäjita
führt auf den Bhädäna-Kupferplatten den Titel Mahäsäman-
tädhipati (Oberherr über die Großlehnsherrn) „mit dem
Recht auf ein Orchester aus den fünf Hauptarten von Musik¬
instrumenten" (s.o.); außerdem nennt er sich Mahämania-
lesvara (Großdistriktherr), Tagarapuraparamesoara^) (Höch-
sclieint der Ausdruck ebenfalls, und Aubel Stein hat pancamahäSahda an der ersten Stelle mit „Five [offices distinguished] by the term Great"
(Kalhana's R., A Chronicle of the Kings of Kaimir, Vol. I S. 133) über¬
setzt. Fleet setzt sich unter Beibringung neuen Materials mit der Stelle auseinander in Epigraphia Indica, Vol. XII S. 254f. Er gibt zu, daß der Ausdruck der Räjataraüginl-Stelle Ämter bezeichnet, erklärt das aber für eine Ausnahme: in den Inschriften sei der Sinn eindeutig der oben gegebene. — Weiter geführt wurde die Diskussion durch Kbishnasvami AiYANGAB in einem Artikel „Panchamahääabda in Räjataraügini" (Jour¬
nal of the Bombay Branch RAS, N. S. Vol. I (1925) S. 238-245)
mit der Erklärung, daß auch an der Stelle der RäjataranginI nur die
fünf großen Klänge der Musikinstrumente gemeint sein könnten. Gegen
diese Interpretation wandte sich Padmanatha Bhattachabtta in der¬
selben Zeitschrift, N. S. Vol. VII (1931) S. 48—51, worauf noch eine
Entgegnung Kbishnasvami Aitanqab's folgte, ibid. N. S. Vol. VIII (1932) S. 93-95.
1) Tagara ist das heutige Ter im Distrikt Naldrug des Staates
Haiderabad, vgl. Fleet, JRAS 1901 S. 537 ff. Die Stadt hat in der uns
beschäftigenden Zeit weit außerhalb des Machtbereiches der Koükan-
Herrscher gelegen. Wie die Öilähäras zur Annahme des Titels gekommen
sind, ist noch aufzuklären; die Bezeichnung scheint erst nach dem
Sturze der Rästrakütas aufgenommen worden zu sein; sicher bestand
eine genealogische Beziehung zu Tagara, denn auch die Öilähäras von
Karäd im Kolhäpur-Gebiet führen einen entsprechenden Titel. Diesen
alten Zusammenhängen mit Tagara geht soeben Prof. Hibalal Jain
(Annais of the Bhandarkar Oriental Research Institute, Vol. XVI, 1935, S. 1—11) nach, in seinem Artikel „Some Fresh Light on the Dhäräiiva Caves and the Origin of the Silähära Dynasty". Man vergleiche, daß sich auch die Kädambas von Hängal nur auf Grund einer genealogischen
Beziehung BanaoäsipuraoarädhUvara nennen (Fleet, Dynasties, S. 558).
ster Herr der Stadt Tagara), und er besitzt diese Titel nicht
dank der Gnade eines Oberherrn, sondern ,, nachdem das
Reich der Rattas (Rästrakütas), da der erlauchte Kakkaladeva
ein Ende gefunden hat, vernichtet und zerfallen ist (srimat-
Kakkaladeva - samjäta - vyapäya - nasta - bhrasta - Ratta - räjye)
kraft seiner eigenen Majestät (svatejo-nubhävät)"^).
Die neuen Titel werden von Aparäjitas Nachfolgern (so
auch von Chittaräja, vgl. unten Z. 27—30) über 100 Jahre
beibehalten. Bei Anantadeva (Dokument g, Z. 80, 84) unter¬
läuft dann der Ausdruck Konkanacakravartin (Weltherrscher
im Konkan), und später kommen sehr hochtrabende Titel
vor; Saka 1078: Mahämandalesvarädhipati (Oberherr der
Großdistriktherrn); Saka 1109: Mahäräjädhiräja (Oberkönig
der Großkönige) und Konkanacakravartin (Weltherrscher im
Konkan); Saka 1181: Mahäsämantädhipati und Konkanaca¬
kravartin.
Daß der wachsenden Ausspruchsfreudigkeit in den Titeln
eine entsprechende Ausweitung des Machtbereiches ent¬
sprochen hätte, ist nicht anzunehmen. In der ältesten Kan-
heri-Inschrift aus dem Jahre Saka 765 (?) wird das Reich
Pullaäaktis^), des Konkanaoallabha, näher umschrieben als
Purl-prabhrti-Konkana-visaya, d. h. der Koükan-Bezirk mit
Pur! usw. — Welche Stadt unter Puri ,, Stadt" zu verstehen
ist, bedarf noch der Klärung*); möglicherweise ist es Srl-
Sthänaka selbst, das heutige Thäna, das uns als Residenz der
Silähäras (z. B. aus Dokument d) bekannt ist. Noch genauer
bestimmt wird das Gebiet der Silähäras in den späteren
Dokumenten (d — h) als „das ganze Land des Konkan, ent¬
haltend vierzehnhundert Dörfer mit Puri an der Spitze"
( Purl - pramukha - caturdasa - gräma-satl - samanvitä samasta-
Konkana-bhü). Es handelt sich also um denselben Bereich,
nur wird dieser in seiner Bedeutung und Ausdehnung durch
1) Epigr. Indica Vol. III (1894/95), S. 273.
2) So geschrieben in dieser Inschrift, sonst Pulaäakti.
3) Verschiedene Identifikationen sind in Vorschlag gebracht worden.
Neben fhäna u. a. auch Ghäräpuri, d. i. die wegen ihrer Felstempel berühmte Insel Elephanta bei Bombay (s. Flbbt, Dynasties, S. 283f.).
E. Waldschmidt, Eine Sciienkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 275
die Angabe der Dorfzahl charakterisiert. Dorfzahlen zum
Ausdruck der Größe eines Landes zu geben, ist in den In¬
schriften nichts Ungewöhnliches ^); wir fmden ein zweites
Beispiel sogleich im Namen der Halbinsel Salsette, einer
Unterabteilung (modern Täluk) des Distrikts Thäna. Auf
unseren Dokumenten entspricht dem Täluk Salsette der Be¬
zirk {üisaya) Satsasti (= Sechsundsechzig) in (dem Mandala)
Sthänaka. Die Zahl ,, Sechsundsechzig" (Satsasti = modern
Salsette) drückt dabei sicherlich die traditionelle Dorfzahl des
Bezirkes aus. 1911 gab es im Salsette-Täluk 128 und im ge¬
samten Distrikt Thäna 1635 Dörfer 2). Nach diesem Verhältnis
scheint das Gebiet der Silähäras in der Ausdehnung eher
kleiner, nicht aber größer als der heutige Distrikt Thäna ge¬
wesen zu sein. Ihr Reich muß allerdings etwas weiter nach
Süden zu gelegen haben, so daß Thäna mehr in den Mittel¬
punkt rückt. Das ergibt sich aus dem Dokument g, das die
Aufhebung von Zöllen in den Häfen von Sri-Sthänaka, Näga-
pur, Surpäraka und Cemülya im Bereich des ,,Vierzehnhundert-
Konkan" (caturdasasatakumkanäbhyamtara) verfügt. Sthä¬
naka ist, wie gesagt, Thäna; Nägapura ist nicht identifiziert;
Surpäraka ist das heutige Sopärä oder Supärä, nicht weit von
der Küste, im Täluk Bassein des Distrikts Thäna, etwa
30 engl. Meilen nördl. von Bombay, und Cemülya das heutige
Chemwal, Cheul, Chaul an der Küste, etwa 25 engl. Meilen
südl. von Bombay, im Täluk Alibäg des Distrikts Coläba. —
Thäna liegt auch ziemlich im Mittelpunkt in Hinsicht auf die
Fundplätze der Inschriften: Kanheri und Kalyän; und die
bisher sicher identifizierten Dörfer, die in den Dokumenten
erwähnt werden, fmden sich nicht allzu weit von Thäna ent¬
fernt, in den Täluks Salsette und Bhiwndi. Identifiziert sind:
1. Bhädäna, im Visaya (Bezirk) Mähirihära, von Doku-
1) Zahlreiche Belege dafür bei Flbbt, Dynasties, z. B. S. 538, 562 bis 564, 568. Über Dörfer und Bezirke (visaya) als verhältnismäßig
konstante Größen im Wandel der Jahrhunderte vgl. Vaidya a. a. 0.
Vol. I S. 130 u. 140; S. 140 auch Bemerkungen über die Beschreibung von Ländern nach der Dorfzahl.
2) Gazetteer of the Bombay Presidency, Vol. XIIIB, Bombay
1913, Table I.
ment c mit dem Dorfe Bhädäna, etwa 9 engl. Meilen nordöstl.
von Bhiwndi und etwas südlich von Padgha (im Dokument
Padigahagräma) ; 2. Cävinära von Dokument d mit dem Dorf
Chavindra, 1^/2 engl. Meilen ostnordöstlich von Bhiwndi;
3. Noura im Visaya (Bezirk) Satsasti von Dokument e mit
dem Dorf Nowohur (nicht weit vom Fundplatz Bhändüp) im
Täluk Salsette, etwa 2 engl. Meilen südsüdwestlich von Thäna.
Außerdem behandelt das noch nicht herausgegebene Doku¬
ment ffl die Schenkung eines Grundstückes im Dorfe Sala-
präka im Visaya Mäläda, und das unzureichend publizierte
Dokument h bringt in ähnlichem Zusammenhang die Namen
zweier weiterer unidentifizierter Bezirke (visaya): Varaküta*)
und Khajjana-Vanetikä.
Wenden wir uns nun den Angaben unseres Berliner Doku¬
ments zu!
Es hat zum Gegenstand die Schenkung des Feldes Abhina-
vadevacchetä im Dorfe Kunde an eine Anzahl, Z. 50/51 zu¬
nächst nicht weiter namhaft gemachter Büßer, als deren
Vertreter Z. 57/58 jedoch die „7nä/iaÄwa-Hochwürden
(bhattäraka), die Schüler des aus der westlichen Überlieferung
(pascima-ämnäya) hervorgegangenen erlauchten Vädäcärya''
genannt werden. Von diesen Büßern heißt es an der ersten
Stelle, sie wohnten im Sri-Bhälyapeävara- (d. i. einem Siva-)
Tempel, der mit Einwilligung des Herrschers von dem
Bezirksleiter (visayin) Bhälyapa in nördlicher Richtung
des Dorfbereichs von Kunde im Bezirk (visaya) Mähirahära
erbaut worden sei. Tempel und Feld liegen also in unmittel¬
barer Nachbarschaft zueinander, beide im Dorf Kunde, das
zweimal genannt wird. Der Bezirk Mähirahära, der für Kunde
angegeben wird, kommt auch anderweitig vor; der Name ist
nämlich zweifellos mit dem des Bezirks Mähirihära des
Bhädäna-Dokuments (c) identisch. Ein Ort, nach dem Mähiri-
1) Die Ausgabe liest im Text Karaküta, in der Übersetzung steht
Varaküta. Richtig ist das letztere, wie die Abklatsche zeigen, die aller¬
dings in Spiegelschrift wiedergegeben und daher nur schwer benutz¬
bar sind.
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 277
hära seinen Namen hätte, ist noch nicht nachgewiesen^);
doch konnte Kielhorn den in diesem Bezirk liegenden Ort
Bhädäna, wie oben erwähnt, der Lage nach genau bestimmen.
Wir hätten, um im gleichen Bezirk zu bleiben, daher im Täluk
Bhiwndi, in der weiteren Umgebung von Bhädäna und
Padgha, nach Kunde zu suchen. Ein Dorf namens Kunda
findet sich in der Tat ein Stück nördlich von Padgha im
Täluk Bhiwndi auf 19° 28 V2' Breite und 73° 13' Länge (Indian
Atlas, Quater Sheet 24, S. E., 1903). Sicher ist diese Identifi¬
kation jedoch nicht, denn von den Angaben über die Grenzen
des Feldes:
im Osten das Feld Kun[bh]ivatl und Kolihiraka, im Westen
die Grenze von Govani^), im Süden die Grenze des Land¬
strichs und Teiches von [Kkat]äläsatkama, im Norden die
Grenze von Vijnänlcoli
läßt sich in der Nähe von Kunda nichts identifizieren. Nur das
nördlich von Kunda gelegene Dorf Chinchauli (ein auf der
Karte häufiger Dorfname) erinnert im Namen an Vijüäni-
coli. — Auffällig ist weiter, daß Kunde (im Gegensatz zu
Z. 49/50, wo nur von seiner Lage im Bezirk Mähirahära die
Rede ist) nach Z. 52/53 in den Bezirk Mähirahära-Satsasthi*)
gehört. Satsasti, der Name des Bezirks Salsette, steht hier
in Verbindung mit dem des Bezirks Mähirahära, was u. U.
an das Grenzgebiet der beiden Bezirke denken läßt. Dort (an
der Grenze von Bhiwndi) finde ich auf den mir zugänglichen
1) Der Name Mähirahära erinnert in seinem zweiten Teil an Silä¬
hära, und es ist erwähnenswert, daß ähära neben äkarani in den Va-
labhi-Inschriften aus Gujarat als technischer Ausdruck für einen Land¬
strich ähnlich wie Visaya gebraucht wird. Wenn man den zweiten Teil
von Mähirihära = Mähirahära als dieses ähära erklärt, so könnte
Mahiri = Mähir(a) den alten Namen von Mähim, der Hauptstadt des
gleichnamigen Täluks an der Küste nördlich von Bombay darstellen.
Der alte Bezirk müßte sich dann allerdings weiter nach Süden erstreckt
haben als der heutige, und Täluk Bhiwndi mit umfaßt haben.
2) Ein Dorf Gomvani wird in Dokument e erwähnt ; es liegt wenige
Meilen südwestlich von fhäna und hat mit dem Govani unseres Doku¬
ments nichts zu tun.
3) Satsasthl als fehlerhafte Schreibung für Satsasti ist auch in
Dokument e belegt.
Karten jedoch kein Dorf entsprechenden Namens, und die
Form des Ausdrucks weist auch eher darauf hin, daß Satsasthl
ein Teil des Bezirks Mähirahära ist oder diesen als ,,Mähira-
hära-Sechsundsechzig" genauer charakterisiert^).
Die Ausfertigung des Dokuments (s. Z. 27—32) erfolgte
zur Zeit Chittaräjas^) und seiner Minister Näganaiya als
dem Großminister (mahämätya) und Näüpaiya als dem
entscheidenden Minister über Krieg und Frieden (mahä-
sändhiüigrahika). Von diesen beiden ist Näganaiya sicher
noch derselbe wie Chittaräjas an erster Stelle genannter
„Generalbevollmächtigter" (sarvädhikärin) Näganaiya in dem
8 Jahre älteren Dokument e aus dem Jahre Saka 948
{1026 n. Chr.); der Sändhivigrahika hat gewechselt. Identisch
sind auch wohl die Schreiber der beiden Urkunden. Der
Bhändägärasena Jogapaiya, Bruderssohn des Bhändägä-
rasena und Mahäkavi Nägalaiya, ist sicher derselbe wie der
Schreiber unserer Urkunde, der dem Titel und dem Oheim
nach genau so bezeichnet wird, jedoch lautet der Name etwas
verschieden: Joüpaiya.
Die eingehende Datierung des Dokuments erfolgt Z. 45
bis 47 mit den Worten: ,,Als seit der Zeit des Saka-
Königs neunhundertundsechsundfünfzig Jahre ver¬
gangen waren, am vierzehnten Tage der lichten
Hälfte des zweiten (d.h. Schaltmonats) Caitra, im
{zyklischen) Jahre Bhäva; in Zahlen wiederholt:
1) Im Anschluß an die Identifikation mit Mähim (vgl. Anm. 1 S. 277) könnte man Mähirahära-Satsaathl als den an Salsette anschließenden
Teil von Mähim erklären und darunter den heutigen Täluk Bhiwndi
verstehen.
2) Chittaräja hat den Thron vermutlich usurpiert an Stelle des
rechtlichen Nachfolgers, Arikesarins Sohn, von dessen Vorhandensein
•wir aus dem Navasähasäükacarita wissen. Aus Rache erfolgte darauf
ein siegreicher Einfall Bhojas von Dhärä ins Konkan-Gebiet im Jahre
1019 n. Chr. Chittaräja wurde vielleicht zeitweilig entthront, gelangte
aber bald wieder zur Herrschaft, wohl durch die Intervention des
Cälukya-Königs Jayasitnha III. Zur Zeit des Dokuments e (1026 n.Chr.) war Chittaräja jedenfalls wieder unumstrittener Herrscher. Vgl. V. V. Mi-
BAsHi, Historical Data in Padmagupta's Navasähasäükacarita, Ind.
Antiquary 62 (1933) S. lOlff., bes. S. 107.
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten usw. 279
Jahr 956, lichte Hälfte des Caitra 14, bei Eintritt
des Vollmond-Abschnitts im (Monat) Caitra')."
Der Name des zyklischen Jahres stimmt, und das Datum
liegt genau 60 Jahre vor dem des Dokuments g aus dem
Jahre Saka 1016, das ebenfalls in das zyklische Jahr Bhäva
datiert ist. Die entsprechenden Jahre der christlichen Zeit¬
rechnung sind 1034 und 1094 n. Chr. 2). — Auch die Datierung
in einen Schaltmonat ist in Ordnung, denn tatsächlich hat
das Jahr Saka 956 einen Schaltmonat gehabt; es wurde der
Monat Caitra zweimal gezählt. Nach den Tabellen bei Swami-
KAXKu PiLLAi*) begauu der erste Monat Caitra Donners¬
tag, den 21. Februar 1034, während der zweite Monat Caitra,
in den unser Dokument datiert ist, Freitag, den 22. März
1034, seinen Anfang nahm. Der 14. Tag der lichten Monats¬
hälfte im Schaltmonat Caitra entspricht Freitag, dem
5. April 1034 n. Chr.
Die Schrift unseres Dokuments ist Nägari von der im
11. Jahrhundert im westlichen Indien gebräuchlichen Art.
Sie ist, da vom selben Schreiber herrührend, der des Doku¬
mentes e sehr ähnlich. Auch die Orthographie weist die schon
von Fleet hervorgehobenen Eigenheiten der Zeit auf: 1. v
für b, 2. s häufig an Stelle von s, 3. in Ligatur Bevorzugung
des Anusvära gegenüber dem Klassennasal, 4. nach r zumeist
Konsonantendoppelung. Im Text unten ist auf die beiden
ersten Besonderheiten durch Einordnung stehender Typen in
die Kursive hingedeutet. Die Sprache ist ,, sufficiently accu¬
rate" Sanskrit«).
Es folge nun Text und Übersetzung!
1) Ähnlicli lieißt es in Dokument h vom 15. Tage der lichten Monats- liiilfte im Monat Kärttika: samjäta-kärilikyäm suparvani, was der Her¬
ausgeber übersetzt mit ,,the full moon being the most auspicious day''.
2) Venkatesh Bapuji Ketkar, Indian and Foreign Chronology,
JBBRAS, Extra Number, Bombay 1923, Table 19; desgl. L. D. Swami-
KANNU Pillai, Indian Chronology, Madras 1911, Table I.
3) a. a. O. Table X S. 81.
4) Vgl. die auch auf unser Dokument zutreffenden, etwas ausführ¬
licheren Bemerkungen Fleet's zur Schrift, Sprache und Orthographie
des Dokuments e, Epigr. Indica XII (1913/14) S. 251f.
ZeitsoUrif 1 d . D M G. Bd. 90 (Xcue Folge Bd. 15) 19
Text
1 {l.)om jayas-c-äbhyudayas^ca ||^)
labhate sarvva-käryesu
püjayä gananä yakah \
2 üigÄraa[w] nighnan-sa vah päyä{2.)d-
apäyäd-gananäyakah ||*)
sa vah pätu Siva nityam
yan-maulau bhäti Jähnavl |
3 Sumeru-u{Z.)khar-odgacchad-
accha-candrakal-opamä ||*)
Jlmütaketu-tanayo niyatani dayalur"
4 Jjimüta(i.)vähana~iti trijagat-prasiddhah \
deham nijam trnam-iv'-äkalayan'^par-ärtthe
5 yo raksati sma (5.) garuiät-khalu Samkhacädam ||*)
tasy^änvaye nikhila-bhäpati-mauli-nütna-
6 ratna-dyu[t]i-cchurita-ni((i.)rmmala-pädapithah \
srlSähasämka-iva sähasikah Kaparddi
Sllära-Damaa-tilako nrpatir^wabhäva ||')
7 (7.) tasmäd-abhäc-ca tanayah Pulaaakti-nämä
slmä-samah sura-gur-üdita-räjaniteh \
8 nirjjitya samga{8.)ra-mukke=khila-vairi-varggatn,
niskantakam jagati räjyam-akäri yena ||')
9 tato-pi samabhät-suto nr{9.)pa-airo-Dibhüsä-manih
sitah sfnir-iv-äparo-'ri-karinäm Kaparddi laghuh \
10 yadlya-ya{\Q.)aasä jagaty-atiaayena aukll-krte
na bhäti sura-värano na ca sasi na dugdh-ämvudhih \ |
11 ta(ll.)smäd=apy~(ü)havad-vibhüti-padavl-pätram pavitrl-
krt-ä-
12 sesa-ksmä-va[l]ayo mählpa-tilakah sriVappu{\2.)vannah,
sutah I
1) Desgl. Dokument e.
2) Metrum: ^loka. Desgl. d, e, g, h. h liest vighnäm.
3) Metrum: Öloka. Desgl. d, e, g, h.
4) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. d, e, g, h.
5) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. A. h\ie&i: maüli-lagna-ratna.
6) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. g, h.
7) Metrum: PrthvI. Desgl.g, k. Dort tatai-ca an Stelle von taXo-pi.
E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurliunde auf Ivupferplatten usw. 281
samgrämämgana-ramgin=äsi-latayä lün-aika-dantä hathät=
1.3 sarvve yena vinäyakä vira(lS.)citä vidvesinäm dantinah ||')
tasmäj=jätas=tanäjo rajanikara=iv=änamdit-äsesa-lokah
14 slä{\i.)ghyah srlJhamjha-räjo divasakara^iva dhvasta-
nihsesa-dosah |
15 Sambhor=yo dvädas=äpi vyara{lä.)[ca]yad=acirät=klrtta- näni sva-nämnä
sopänän=iva manye pranata-tanubhrtäm svargga-märgg-
odyatänäm ||^)
16 (16.)bhrätä tatra tatastato-jvala-yaso-räsi-prakäsl-krt-ä-
17 sesa-ksmä-valayo \allvalavatäm sri(17.)Gogg i-räjo=bhavat \
cäp-äkarsana-karmmani pravanatäm yasmin=gate bhüpatau
18 Bhisma-D[r]o{lS.)na-Prthäsuta-prabhrtayas=[c]i[tt]e ca-
matkäritäh ||*)
19 tasmäd=vismayakäri-häri-cari(19.)ta-prakhyäta-kirttih sutah
srimän Vajja4a[d]ev a-bhüpatir=abhüd=bhäcakra-cüiä-
manih \
20 do[r]ddand-[ai']ka{2^.)-\alasya yasya sahasä samgräma-
ramgä[rn]gane
21 räjyah-sri svayam^etya vaksasi ratim cakre Muräre{21.)r''
iva II*)
Jayanta=iva Vrträreh
Purärer=iva Sa[d]mukhah \
tatah srlmän=bhüt=putrah
22 sac-caritro-Parä(22.)jitah ||*)
srimän abhü tad=anu Vajjadadeva-nämä
bhüpäla-mastaka-manis=tanayo nayajhah \
1) Metrum: Öärdülavikrldita. Desgl. g, h.
2) Metrum: Sragdharä. Desgl. g, h.
3) Metrum: Öärdülavikridita. Desgl. g, h. Beide lesen tasya an
Stelle von tatra, außerdem räs(S)ib. an Stelle von räsi; h liest pragu^atäm tasmin für pravanatäm yasmin und sarve camatkäritäfi für [c]i[M]e eamat- käritäb- An derselben Stelle liest g: sarvve tiraskäritäh- süyatau in g ist Schreibfehler für bhüpatau.
4) Lies: räjya-irlh. Metrum: Särdülavikridita. Desgl. d, e, g, h.
5) Lies: Sanmukha (Sadmukha auch g) und abhüt. Metrum: ^lolca.
Desgl. d, e, g, h. h liest sat-pratäpo an Stelle von sac-caritro.
19»
23 ady^äpi yasya{2i.) caritäni janäh samastäh
romämca-kamcukita-gätralatä stuvanti ||')
24 tad-bhrät='ätha tato=Rikesari-nrpo{2^.) jätah satäm sam-
mate
drpt-äräti-kuläcal-aika-dalane dambholi-liläm dadhat |
25 gatüä saisava=eva sai(25.)nya-sahüo drspä ca Somesvaram
tasy-ägre pitur^djhayd jagad alam yah kllayitv^ägatah ||*)
26 tad='bhrätrjo Va(2%.)jjadadeva-sünuh
sriCchittaräj 0 nrpatir=v\abhäva |
Silära-vamsah siaun-äpi yena
27 nitah paräm=unnati(21.)m=unnatena ||')
atha süakiya-puny-odaya*)-Samadhigata-pamca-mahäsa- 28 vda^)-Mahäsämantädhipati^)-Tagara(2S.)pura-paramesDa-
ra'') - Silähäranaremdra ») - Jimütavähan - änvaya - prasäta^) -
29 Suvarnna-garuda - dhvaj ^"yÄbhimäna - ma (29.) h - odadhi^^)- Tyäga - jagajjhampi ^) - Sar an - ägata - va jra - pam jar a - pra- 30 bhrti-samastaräj-ävali-samalamkrta-mahäma(i9.)ndalesva-
ra") -srlCchittaräjadeve nija-bhuj-opärjjit-äneka-manda- 31 la-sametam^^) Puri-pramukha-ccaturddasaßl.)-gräma-sati-
samanvitam^^) samasta-Komkana-bhuvam samanusäsati
32 tath=aitad-räjya-cintä-bhära[m] samudvahati ma{%2.)h-
1) Lies: abhüt, samastä, °latäh- Metrum: Vasantatilaka. Desgl. g, h.
2) Metrum: Öärdülavikridita. Desgl. g, h. g liest bhrätä ca an Stelle von bhrät-ätha.
3) Metrum: Indravajrä. Desgl. e, g, h.
4) c liest sva-tejo-nubhävät; e, g, h lesen svakiya-puriy-odayät.
5) Der gleiche Titel c, g, h. e h&t jamadhigat-äsesa-pamca-mahäsavda.
6) Der gleiche Titel c, e, g.
7) Der gleiche Titel c, e, g.
8) Desgl. e. c, g, h haben iSilära-narendra.
9) Desgl. c, e, g, h.
10) Desgl. c, e, g, h.
11) Desgl. c, g, h.
12) Desgl. e; g, h haben °jhampa.
13) Desgl. e, g, h.
14) MahämandaleSvaraaMchc,e,h. g hsit Mahämandalesvar-ädhipati.
15) Lies: sametäm; nija ... bis sametäm phrasenhaft; in d, g, h auch von anderen Herrschern.
16) Lies: samanvitäm; Purl. . . bis bhuvarn, auch d, e, g, h.
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 283
ämätjja-srlNäganaiyes^) tathä mahäsändhivigrahika-
33 srlNäüpaiye saty= etasmin^käle praoa(a.)rttamäne
sa ca mahämandalesvara-sriCchittaräjadevah sar-
34 ooän=eva soa-samvadhyamänakän=anyä{M.)n=apisamägä- mi-räjaputra-mamtri- purohit-ämätya-pradhän-äpradhäna- 35 naiyogikäm^) tathä rästrapati-vi(%b.)sayapati-naga-
rapati-grämapati-niyukt-äniyukta-räjapurusa-janapadäm^) 36 tathä Hamyantana-naga(i6.)ra*)-paura-trioargga-pra-
bhrtims^ca pranati-päjä-satkära-samäde%aih samdi-
saty- astu vah samviditam yathä ||*)
37 (37.)caZä vibhütih [ksa]na-bhamgi-yauoanam |
krtänta-dant-äntara-vartti jloitam \ | •)
38 tathä c='äntarlllna-jarä-räksa{iS.)si-präravdha-gräsarn yau-
vanam |') svargga-väsän=naraka-päta-samam=ista-
[oiyogajm^aoiyoga-duhkham») samsärah-sahaja-ja-
39 {i9.)rä-marana-sädhäranam sariram*) pavana-cali-
ta-kamalinl-dala-gata-jala-lava-taralatar[e] dhan-äyusl^'') 40 iti matoä dr{iQ.)dhatara-oirakti-Yuddhijä samgrhy=ecchari=-
ca dänaphalam ||") krta-tretä-düäparesu
tapo=tyarttham prasasyate \
1) Lies: Näganaiye.
2) Lies: naiyogikäms; gleiche Aufzählung der Untergebenen e, g, h;
g, h : niyogikätns statt naiyogikäins.
3) Lies: janapadäms; genau gleiche Aufzählung e, g, h.
4) Erwähnung der Stadt auch d, e, g, h; in g, h: Hamjamana.
5) pranati .. . bis yathä auch c, e, g,h\c liest sainanuxodhayaty statt satndisaty; h liest satkrti statt satkära, c hat dafür keine Entsprechung.
6) Metrum: Vamäastha. Es ist nur die erste Hälfte des Verses ge¬
geben; ebenso in e. In c, d, h erscheint der Vers vollständig. Die zweite Hälfte lautet: tath^äpy^avajilä paraloka-sädhane nrnäin=aho vismaya- käri-cestitam.
7) Ähnlich muß d gelesen haben.
8) Vgl. vorige Anm.
'J) Lies: samsära-. Desgl. e, jedoch sarlrakam statt sariram. d muß ähnlich gelesen haben.
10) Desgl. e. Ähnlich muß d gelesen haben.
11) Vgl. drdhatara-virakta-vudhyä (sie) Ep. Ind. II S. 219 Z. 63. Die folgenden Strophen haben nur in d eine Entsprechung.
1 f< •
41 munayo={W.)tr=anusamsanti
dänam=ekani kalau yuge ||')
na tathä saphalä vidyä
na tathä saphalam tapah |
42 yath'ätra munayah prä(i2.)hur^
ddänam=ekam kalau yuge ||^)
tathä c^oktam bhagavatä Vyäsena ||
agner "Upatyam prathamam suvarnnam
43 bhür=Vvaisnavl sm(43.) sürya-sutäs=ca gävah
loka-trayan=tena bhaved=dhi dattarn
yah kämcanam gän^ca niahlm ca dadyät ||*)
44 bhümi-dänam supätre(ii.)su
sutlrtthesu suparvvasu \
agädh-äpära-sanisärah-
sägar-ottäranam bhavet \\*)
45 iti dharmm-ädharmma-vicära-cäru{\ä.)-cirantana-muni-va-
canäny=avadhärya^) mätä-pitror=ätmanas=ca sre-
yo=rtthinä mayä^) Saka-nrpa-käl-ätita-samvatsara-
46 satesu(i6.) navasu satu-pamcäsad'')-adhikesu Bhäva-samva-
1) h\e%: äniLsamsanti. Metrum : Öloka. Vgl. Ep. Ind. II S. 219 Z. 54/55.
2) Metrum: Sloka. Vgl. ebend. Z. 55/56.
:\) streiche: sü. Metrum: Indravajrä. Desgl. d und e. Vgl. Epigr. In¬
dica II S. 219 Z. 56 — 58. — Über die Quellen der in den Dokumenten zitierten Verses. Pargiter, Verses relating to Gifts of Land cited in Indian Land Grants, JR,\S 1912 S. 248 — 25'»; dazu Nachträge von E. Hultzsch
ebend. S. 476 und R. Narasimhachar, ebend. 1913 S. 388. Unser Vers
findet sich z. B. im Mahäbhärata und Padmapuräiia, Pargiter a. a. O.
S. 252. Pargiter zieht in seinem Artikel nur Epos und Puränas heran, doch hat Joi.ly, JR.-VSigiS, S. 674-677, mit Recht darauf aufmerksam
gemacht, daß ebensosehr die Rechtslehrbücher als Quellen in Frage
kommen. Man vgl. die Stelle Epigr. Indica II S. 219 in einem Dokument aus dem Jahre Öaka 922, wo als Verkünder der zitierten Verse die Namen Paräilara, Vatsa, Kutsa, Ädgirasa, Gautama, Manu und Yäjfiavalkj-a genannt werden ( ili Paräsara- Vatsa-Kuts-Angirasa-Gautama-Manu- Yä/- iiavalkya-muni-vacanäny=avadhärya).
4) Lies: samsära-. Metrum: Sloka. Ebenso muß d gelesen haben.
Vgl. Epigr. Indica II S. 219 Z. 59/60.
5) dharma ... bis avadhärya ebenso d, e, h. h liest catura für cäru.
6) mätä ... bis mayä ebenso d, e, h.
7) Lies: ?at-pamcäsad= ; vgl. h Z. 56 sak-u samvat-u für sak sainvat mit ^"irünla.
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 285
tsar-äntarggata-düitlya-Caitra-suMha-caturddasyäm yatr-
47 ämkato=pi samvat 956 caitra-auddha 14 (47.) samjäta-Cai-
trikä-parvoani sutlrtthe snätvä gagan-aikaca-
48 kra-cüdämanaye traüokya-caksuse kamalini-kä(iS.)mukäya
bhagavate savitre nänäDioidha-kusuma-släghyam--arghan~
49 datüä sakala-sur-äsura-gurum traüokya-svämi{^9.)nam
bhagavantam=- Umäpatim=abhyarccya^) asmadd-anma-
50 tyä^) visayi-Bhäiyapena viracitäya^) Mähirahära-üi(5Q.)-
say-äntaspäti-Kunde-grämly-oUara-digbhäge viracita sri-
51 Bhäiyap-esvara-deväyatanän=nivä{M.)sinäm tapodhanä-
näm gräs-äcchädan-ärttham gamdha-puspa-
52 dhüpa-dlpa-naiüedya-tämbüla-gita-vädya-n]rUy-ädi(52.)-de-
va-bhoga-karanäya *) khanda-sphutita-samuddharan-
ärtthan-ca^) Mähirahära-Satsasthi-visay-äntaspäti- 53 Ku{5i.)nde-gräm-äntarüvartti Abhinavadevacchetä-ksetram
yasya c=äghätanäni \ pürvvatah Kun[bh]ivati-kse-
54 tram Kolihirakaa=ca \\ {M.)paacimatah Govani-ma-
ryädayä ||*) daksinatah [Khat]äläsatkama'')-bhü-ta-
55 täka-maryädayä \ \ uttaratah (55.) VijMnlcoU-ma-
1) sutlrtthe ... bis abhyarccya auch e und h, doch fehlt trailoka-
caksuse; statt arghan lesen e, h: arghyatn und statt nänävividha
richtiger närtävidha; h liest mahätlrthe statt sutlrtthe.
2) Lies: anumatyä.
3) Lies: visayi. Das hier und in der nächsten Zeile wiederum vor¬
kommende viracita, von denen das erste nicht zu konstruieren ist, weist auf Irrtümer des Schreibers hin. Ich möchte das erste viracita streichen
und den Passus lesen: asmadd-anumatyä visayi-Bhäiyapena Mähira-
hära-visay-änta^päti-Kunde-grämly-ottara-digbhägq-viracite irlBhäiyap-
eävara-deväyatane niväsinäm tapodhanänäm, oder als Kompositum:
. . . digbhäga-oiracita-srlBhäiyap-eivara-deväyatana-niväsinäm tapodha¬
nänäm.
4) Vgl. c (Z. 62/63): puspa-dhüpa-dlpa-naivedya-prekfanak-ädy- upabhog-ärlkam.
5) Vgl. c: khar)4a-sphatika-sphulita-dvär-ädi-jlrrf,'^-oddhär-ärtham.
6) Gewöhnlich heißt es in derartigen Grenzangaben: maryädä
(Xom.), nicht maryädayä (Instr.) wie hier dreifach. Sandhi: pascimato, uttarato.
7) Die beiden ersten Aksaras sind nicht sicher; möglicherweise isl
gu statt kha und nä oder rä statt tä zu lesen. Zur Ligatur vgl. Z. IS
und e Z. 27.
ryädayä \ \ evam catur-äghätan-opalaksitah^)
56 sva-slmä-paryantah^) sa-trna-kästh-odak-o{ä6.)pc-
tah^) samast-otpatti-samyuklah*) pürvoa-
57 daiia-devadäya-xrahmadäya-varjjah^) anäde{97.)-
syah anäsedhyah") acäta-bhata-pravesyah'') 58 krta-hast-odak-ätisarggena») pascim-ämnäya-vini(9H.)rgga-
ta-srlVä0cärija-sisya-Jnänasi[oa-bhatt]ärakänä7n
59 na[ma]sya-ürttyä paramayä bhaktyä pratipä{h9.)ditah |*)
tad~etesämm^'^)-a\^ny'\e[säm'\^api gotrly-[ädhi]kärikänä[m]
60 tapodhanänäm bhumjamtäm bhojayaiäm=Dä(6Q.) krsatäm
karsayatäm-vä na ken^^äpi paripamthanä karanlyä ||")
yata^uktam-eoa mahämunibhih^^)
61 {61.)\ahubhir=Düasudhä bhuklä
räjahhih Sagar-ädibhih \
yasya yasya yadä bhümis-
tasya tasya tadä phalam ||'')
62 sa[dyo]{%2.)-dänam niräyäsam
s-äyäsam dlrgha-pälanam \
1) Dieses und die folgenden Attribute zu ksetram, ebenso wie das
Prädikat pratipäditah, weisen fälschlich Maskulinendungen auf (wie
sonst bei Dorfschenkungen, wenn sie sich auf gräma m. beziehen). —
Vgl. c: evam nikata-catur-äghätan-opalaksita^; e hat evam catur-ägfiätan- opalaksitam; entsprechend auch Ii.
2) Entsprechend c, e, h.
3) Vgl. c: sa-vrksa-mälä-kulah; h: sa-trna-kä^th-odak-opetau.
4) Entsprechend e, h.
5) Entsprechend c, h.
6) Entsprechend e.
7) Entsprechend c, e, h. e liest: pravesam.
8) Vgl. e, h: udak-ätisarggena; c nennt, wie unser Dokument, die¬
jenigen, in deren Hände Wasser gegossen wurde; die Namen gehen je¬
doch vorauf, und am Schluß stehen die Worte :... hast-odakam vidhäya.
9) Entsprechend e, h.
10) Lies: etesäm",
11) Lies: bhutn/atäm. Entsprechungen für bhumjatäm bis karanlyä
auch c, e, h (dort gekürzt).
12) Hinter dem Visarga fehlt Interpunktionsstrich. Entsprechung d, e, h.
13) Metrum: Öloka. Vgl. Pargitbk a.a.O. S. 249f. Entsprechend
c, d, e, h.
E. Waldschmidt, Eine Schenl?ungsurl?unde auf Kupferplatten usw. 287 ata=ev=arsaijah prähur^
ddänäc-cbreyo=nupälanam ||*)
63 datvä bhü{6^.)mim bhävinah pärUhiü-endrän=
bhüyo bhüyo yäcate Rämabhadrah |
sämänyo=yam dharmma-setur^nnrpänäm
64 {6i.)käle käle pälanlyo bhavadbhih \ \^)
iti cirantana-muni-vacanäny=avadhärya sarvvair=api sa-
65 r)iä{6ä.)gämibhir=bhüpälair=asmad-vamsajaih pälana-dhar-
mma-phala-lobha=eva karanlyah \
66 na punas=tal-lopana{%6.)-päpa-kalamk-ägresarena ken^äpi
bhavitavyam ||*)
67 yas=tv=evam=abhyartthito=pi lobhäd=ajMna-timira{%7.)-
patal-ävrta-matir=äcchindyäd~äcchidyamänam~anumodeta
68 vä sa paiicabhir'-api pätakair=upapätakai{6S.)a-ca
lipto Raurava-Mahäraurav-Ändhatämisr-ädi-narakäms-ci-
ram-anubhavisyati \\*) tathä c=oklam bhagavatä
69 (69.) Vyäsena ||»)
soa-dattäm paradattäm^vä
yo hareta vasundharäm \
sa visthäyäm krmir^bhütvä
krmibhi[h] saha pacyate ||°)
70 ya(79.)thä c=aitad=evam tathä säsana-dätä lekhaka-hastena
sva-matam-äropayati |') yathä-matam mama mahä-
71 man4alesva(l\.)ra-srlCchittaräjadevasya tnahämandalesva-
1) Metrum: Slolia. Äiinlich muß d gelesen haben. Vgl. auch Ep.
Indica II S. 220: sadyo-dänam niräyäsam säyäsam tasya pälanam |
evam hi rsayah prähur dänöc-chreya^nupälanam '.
2) Metrum: äälinl. Entsprechend c, d, e, h. c liest sarvän etän statt datvä bhümim.
3) iti ... bis bhavitavyam ähnlich e und k. e liest jedoch maharsi
statt cirantana-muni und läßt asmad-varnsajaih aus. h hat dharm-
ädharma-vicära-catura-cirarntana-muni-vacanäny^ und samägämibhir—
asmad-vatnsajair-anyair vä bhüpälaih pälana . . .; vor ken=-äpi ist ein (weiteres) na eingeschoben.
4) yas=tv=' ... bis anubhavisyati auch e und A; in A fehlt sa.
5) Entsprechend e und A; e fehlt bhagavatä; h: yath=oktam.
6) Metrum: äloka. Vgl. Pargiter a. a. O. S. 250. Entsprechend e
und A.
7) Entsprechend e und A.
72 ra-srlmad-Vajja(iadevaräja-sünor=yad'-atra säsane li{72.}-
khitam ||^) likhitam C'=aitan=mayä srimad-räj-änu-
73 jhayä bhändägärasena-sriJoiipaiyena (73.) bhändägära-
sena-mahäkaui-srlNägalaiya-bhrätr-sünunä |^) yad^
74 atr=on-äksaramm=adhik-äksaram=vä ta{7i.)t=sarvvam pra-
mänam=iti ||') srir=astu || srir'-bhavatu || mamga-
lan=c=ästu \ \ mamgala mahäsrlh*) \ \
Übersetzung
I. Eröffnung: Glücksspruch, Anrufung Gott Ganesas und Anrufung
Gott äivas.
1— 2 Om! Sieg sowohl wie Erfolg! Er, dem bei allen Auf¬
gaben durch Verehrung (an erster Stelle) Tribute*)
gezollt werden, (Gott) Gananäyaka, der (jedes) Hin¬
dernis beseitigt, möge euch vor Unheil bewahren!
2— 3 Möge (auch) er, (Gott) Siva, euch ständig behüten,
auf dessen Scheitel die Jähnavi (d. i. die Gangä)
leuchtet, ähnlich der klaren Mondsichel, die über dem
Gipfel des (Weltberges) Sumeru aufgeht!
II. Genealogie: Eine Preisstrophe auf Jimütavähana, den Ahnherrn
des Geschlechtes, und je eine Preisstrophe auf die bis zum Tag der Aus¬
fertigung der Urkunde regierenden 11 Herrscher.
3— 5 Jimütaketu's Sohn, der immerdar mitleidige, der als
Jimütavähana in den drei Welten bekannt ist, der
um (der Rettung) eines anderen willen seinen eigenen
Leib für Gras (d. h. ein Nichts) ansah und so den (zum
Opfer ausersehenen) Sankhacüda (Name eines männl.
1) Entsprechend e. Desgl. h, doch ohne yathä und mit anderen
Herrschernamen.
2) Ähnlich (<i?) e, jedoch lautet der Name in e Jogapaiya und
iri davor fehlt; sutena statt sünunä.
3) Entsprechend e und h.
4) c schließt: mamgalam mahäsrir=iti\ e: inr-bhavatu; h: mamgala mahäSrih.
5) gaTtanä yakah {gananäh, acc. pl. von gananä; yakah = yab) ist
ein Wortspiel mit Ganeäas Namen: Gana-näyaka.
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 289
Schlangenwesens) vor dem (Vogelungeheuer) Garuda
bewahrte'):
5—6 als dessen Nachkomme wurde König: Kapardin (I.),
die Stirnzierde des Geschlechtes der Siläras, auf
dessen blanker Fußbank sich die Strahlen der neuen
Edelsteine in den Diademen all der (sich vor ihm bis
auf seine Füße verneigenden) Landesherren spiegel¬
ten 2), und der verwegen war wie der erlauchte Säha-
sämka*).
7—8 Und dem entstand ein Sohn, namens PulaSakti,
der gleichsam den Grenzpunkt der von (Brhaspati,)
dem Lehrer der Götter verkündeten (Kunst der) Poli¬
tik darstellte; er regierte unangefochten auf der Welt,
nachdem er die gesamte Schar der Feinde auf dem
Schlachtfeld besiegt hatte.
8—10 Nach ihm kam sein Sohn Kapardin der Jüngere,
das Juwel in dem Diadem aus Königen; er wirkte
wie ein weiterer scharfer Antreibehaken auf die Ele¬
fanten, (worunter hier) seine Feinde (zu verstehen
sind); da die Welt durch seinen Ruhm überaus strah¬
lend geworden war, glänzten weder der (weiße)
Götterelefant, noch der (silberne) Mond, noch das
Milchmeer.
10—13 Auch ihm wurde ein Sohn geboren, der erlauchte
Vappuvanna, eine Zierde unter den Königen, ein
Meister des Weges zur Macht, der den ganzen Erd¬
kreis säuberte; der, auf dem Schlachtfelde sein Spiel
treibend, die Elefanten der Feinde, nachdem er ihnen
mit der Schwertschneide gewaltsam einen Stoßzahn
abgehauen hatte, alle führerlos machte.
13—15 Von ihm stammt ein Sohn, über den die ganze Welt
(so) entzückt war wie über den Mond, ein preis-
1) Vgl. oben S. 26" u. ebenda Anm. 3.
2) Wörtlich: dessen blanke Fußbank bestreut war mit den Strah¬
len usw.
3) über Sähasämka vgl. Hall's Ausgabe der Väsavadattä, Intro¬
duction S. 18, und das Xavasähasäiikacarila, s. oben S. 278 Anm. 2.
würdiger: der erlauchte König Jhamjha, der alle
Übelstände vertrieb wie die Sonne das Dunkel; er
errichtete in seinem eigenen Namen auch in kurzer
Zeit zwölf Tempel des (Gottes) Sambhu (d. i. Siva),
die — denke ich — Leitern zu vergleichen waren für
die (vor dem Gott) in Verneigung dastehenden
Körperwesen, die den Weg zum Himmel suchten.
16—18 Ihm folgte sein Bruder, der erlauchte König Goggi,
der den gesamten Erdkreis aufleuchten ließ durch die
überallhin scheinende Masse seines Ruhms ^), der
Starke unter den Starken; wenn dieser König sich
hineinlegte bei der Tätigkeit des Bogenspannens,
dann wurden (Helden wie) Bhisma, Drona, (Arjuna)
der Sohn der Prlhä und andere im Geist in Erstaunen
versetzt.
18—21 Nach ihm kam sein Sohn, der erlauchte König Vaj j a-
dadeva, dessen Ruhm infolge seiner (ebenso) er¬
staunlichen (wie) mitreißenden Taten in aller Munde
war, das Scheiteljuwel des Erdkreises; (ihm geschah
es, daß mitten) auf dem Schlachtfeld plötzlich und
aus freien Stücken die (Göttin der) fürstlichen Maje¬
stät herbeikam und wie (die Glücksgöttin an der
Brust) des Mura-Feindes (d. i. des Gottes Visnu), an
seiner Brust der Liebe pflog, (an seiner) dessen einzig¬
artige Kraft in seinen langen Armen lag.
21— 22 Wie Jayanta von dem Feinde Vrtras (d. i. Gott
Indra), wie Sanmukha (d. i. der sechsköpfige Kriegs¬
gott Kärttikeya) von dem Feinde Puras (d. h. von
Gott Siva) abstammt, so von ihm sein erlauchter
Sohn Aparäjita, der von edlem Benehmen war.
22— 23 Ihm folgte sein erlauchter Sohn, Vajjadadeva (II.)
mit Namen, das Hauptjuwel unter den Königen, be¬
wandert in der Politik; seine Taten preisen alle Leute
selbst heute noch, wobei ihre schmiegsamen Glieder
1) g und h lesen räsili (vgl. S. 281 Anm. 3), doch scheint mir unser
Text mit seiner Lesung als ein Kompositum vorzuziehen zu sein.
^^Mj^
E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde aul Kupferplatten usw. 291
(in der Erregung wie mit einem Panzer) überzogen
sind durch das Sichsträuben der Körperhärchen.
23—25 Nach ihm nun wurde König: sein Bruder Arike¬
sarin, angesehen bei den Frommen; er spielte
(Indras) Donnerkeil bei der (von ihm ausgeführten)
einzigartigen Zersprengung der Hauptberge (der
Welt), (die in diesem Falle) seine hochmütigen Feinde
(waren); in der Kindheit schon ist er, von einem
Heere begleitet, ausgezogen, hat Someävara') be¬
sucht und ist, nachdem er vor dessen Angesicht auf
Befehl des Vaters die Welt genügend gezwickt*)
hatte, zurückgekommen.
25—27 Ihm ist gefolgt als König sein Neffe, der Sohn Vajja-
dadevas, der erlauchte Cchittaräja, der erhabene,
durch den, selbst als er noch ein Kind war, das Ge¬
schlecht der Silära's (schon) zur höchsten Erhabenheit geführt wurde.
III. Nennung des zur Zeit regierenden Herrschers, seiner Titel und
seiner ersten Minister.
27—30 Nun, wo der MahämandaleSvara, der er¬
lauchte Cchittaräjadeva, der durch eigene Tu¬
gendentfaltung mit der gesamten (Titel)reihe eines
Königs geschmückt ist, (Titeln, wie) „der Mahäsä¬
mantädhipati, der die fünf großen Klänge (der Souve¬
ränen und höchsten Würdenträgern vorbehaltenen
Musikinstrumente) zur Verfügung hat", „der höchste
Herr der Stadt Tagara", „der Silähära-König", ,,der
im Geschlecht des Jimütavähana Geborene", „der,
1) Somesvara ist identisch mit Somnäth-Pätan an der Südküste
von Kathiawar (Indian Antiquary Vol. 9 S. 40). über Beziehungen
nach Kathiawar vgl. auch oben S. 271 Anm. 2.
2) Der Herausgeber von g übersetzt dies: having ... visited SomeS- vara, offered up (Anm.: literally fastened?) before him the whole earth by direction of his father, and then returned. Ähnlich der von ä :... he firmly fixed the world (i. e. offered it) and came away. — Wie kilayali
„festkeilen, pfählen" zu der Bedeutung ,, darbieten" kommen soll, ist mir unklar. Es scheint sich auch um eine kriegerische Unternehmung zu handeln.
dessen Banner ein goldener Garuda ist", „der Ozean des Stolzes", ,,der in der Welt der Freigebigkeit Hervor¬
ragende"'), ,,der diamantene Käfig (d. h. der sichere
Zufluchtsort) für die um Schutz Gekommenen" usw.
30— 31 das ganze Land des Koiikan beherrscht, das
viele, durch (die Kraft) seiner eigenen Arme erwor¬
bene Landstriche umfaßt und vierzehnhundert Dörfer
enthält, an deren Spitze Pur! steht,
31— 32 wo gleichzeitig der erlauchte Näganaiya als erster
Minister die Last der Sorge um dieses Land trägt,
32 (und) zugleich der erlauchte Näüpaiya der über
Krieg und Frieden entscheidende Minister ist,
IV. Ankündigung einer Verfügung des regierenden Herrschers an alle
Beamten und Untertanen.
32— 33 zu dieser vorliegenden Zeit
33— 34 gibt er, der Mahämandale^vara, der erlauchte
Cchittaräjadeva, allen, den (der Zeit nach) zu
ihm gehörigen wie auch anderen zukünftigen Prinzen,
Ratgebern, Priestern, Räten, Haupt- wie Neben-
ministern und Beauftragten,
34— 36 sowie den Reichsstatthaltern, den Bezirksleitern, den
Stadtoberhäuptern, den Dorfvorstehern, den Betrau¬
ten und den nicht (fest) Betrauten, den Leuten des
Königs und den Landleuten, sowie den drei Klassen
von Bürgern in der Stadt Hamyamana") und
anderen
36 unter Übermittelung (seiner) Ehrerbietung, Ver¬
ehrung und Höflichkeitsbezeigung die Anweisung:
V. Mitteilung der frommen Beweggründe und des Segens einer Land¬
schenkung.
37 Folgendes sei euch kundgetan:
37 Die Macht ist unbeständig; die Jugend vergeht in
einem Augenblick, (und) das Leben befindet sich
zwischen den Zähnen des Todes.
1) Zu diesem Ausdruck vgl. Epigr. Indica XII S. 251 und Anm.
2) Über diese Stadt vgl. ebend. S. 258 f.
E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurkunde auf Kupferplatten usw. 293
37— 38 Und entsprecliend ist die Jugend (eine Erscheinung),
an der die im Innern versteckte TeufeHn ,, Alter"
(bereits) ihren Schmaus begonnen hat.
38 Einem Fall in die Hölle aus einer Himmelswohnstätte
heraus ist die Trennung von Lieben und das Leid des
Nichtgetrenntseins (von Unlieben) zu vergleichen.
38— 39 Der Körper wird des Alters und des Todes teilhaftig,
die gleichzeitig mit dem Kreislauf des Daseins ent¬
standen sind.
39 Reichtum und Lebensdauer sind unbeständiger als
Wassertropfen, die sich auf dem Blatt einer vom
Winde bewegten Lotusblüte befinden.
39— 40 Nach einer solchen Überlegung mit gefestigterer Ab¬
sicht zur Entsagung den Lohn der Freigebigkeit er¬
faßt habend und verlangend, (und nachdem ich die
Aussprüche'):)
40— 41 Für (die Zeitalter) Krta, Tretä und Dväpara wird die
Bußübung über die Maßen gepriesen; hier, für das
(jetzige) Kali-Zeitalter preisen die Weisen allein die
Freigebigkeit.
41— 42 So erfolgreich ist nicht das Wissen, so erfolgreich ist
nicht die Bußübung wie einzig die Freigebigkeit im
Kali-Zeitalter, (das) verkünden hier die Weisen.
42 Und so ist vom heiligen Vyäsa verkündet worden:
42— 43 Das Gold ist der erste Abkömmling des Feuers: die
Erde stammt von Visnu ab, und die Kühe sind Kinder
der Sonne. Darum sind von dem, der Gold, eine Kuh
und Land hingibt, gleichsam die drei Welten (Him¬
mel, Erde und Luftraum) verschenkt worden.
43— 44 Landschenkung an würdige Personen, an heiligen
Plätzen, bei günstigen Mondabschnitten, dürfte die
Rettung sein aus dem liefen, uferlosen Ozean des
Kreislaufs des Da.seins —
1) d hat hier: Considering this in secret with a firm dispassionate
understanding, and also the fruit of liberal donations mentioned by
the wise, I called to mind these stanzas.
44— 45 nachdem ich derartige Aussprüche von alten Weisen
erwogen hatte, (Aussprüche), die geschätzt werden
wegen der (darin ausgedrückten) Prüfung des Rechten
und des Unrechten,
45 habe ich, meiner Eltern und mein eigenes Heil er¬
strebend,
VI. Mitteilung des genauen Zeitpunktes der Schenkung und der reli¬
giösen Vorbereitungen, deren sich der König dabei unterzogen hat.
45— 47 als seit der Zeit des Saka-Königs neunhundertund-
sechsundfünfzig Jahre vergangen waren, am vier¬
zehnten Tage der lichten Hälfte des zweiten (d. h.
Schaltmonats) Caitra, im (zyklischen) Jahre Bhäva;
in Zahlen wiederholt: Jahr 956, lichte Hälfte des
Caitra 14, bei Eintritt des Vollmond-Abschnitts im
(Monat) Caitra,
47 nachdem ich an einem heiligen Badeplatz gebadet
hatte,
47— 48 nachdem ich dem einzigartigen Stirnjuwel auf dem
Umkreis des Himmelszeltes, dem Auge der Dreiwelt,
dem Liebhaber der Taglotusblüten, dem erhabenen
Savitr (d. h. dem Sonnengott) eine Opfergabe dar¬
gebracht hatte, rühmlich wegen der (darin enthal¬
tenen) ganz verschiedenartigen Blumen,
48— 49 nachdem ich (ferner Gott Siva:) den Lehrer aller
Götter und Dämonen, den Herrn der drei Welten,
den erhabenen Gatten der Umä verehrt hatte,
VII. Nennung der Empfänger und Mitteilung des Zweckes der Schen¬
kung.
49— 51 den Büßern, welche im Sri-Bhäiyape§vara-Tempel
wohnen, der mit unserer Erlaubnis von dem Bezirks¬
leiter Bhäiyapa erbaut ist, erbaut ist in nördlicher
Richtung des Dorfbereichs von Kunde im Bezirk
Mähirahära,
51—52 zum Zweck (ihrer) Beköstigung und Kleidung, damit
sie (auch) durch (die Darbringung von) Wohlgerüchen,
Blumen, Weihrauch, Lichtern, Speisen, Betelkau-
E. Waldschmidt, Eine Schenlcungsurliunde auf Kupferplatten usw. 295
röllchen, Gesang, Musik, Tanz usw. dem Gott Freude
bereiten imd für die Ausbesserung beschädigter und
abgeplatzter (Teile sorgen),
VIII. Der Gegenstand der Schenkung, seine Abgrenzung und die mit
der Schenkung verbundenen Vorrechte.
52— 53 das im Dorfe Kunde gelegene Feld Abhinavadeva-
cchetä, innerhalb des Bezirks Mähirahära-Satsasthl,
dessen Grenzen sind:
53— 55 von Osten das Feld Kun[bh]ivati und Kolihiraka;
von Westen (werden sie gebildet) durch die Grenze
von Govani; von Süden (werden sie gebildet) durch
die Grenze des Landstrichs und des Teiches von [Kha-
t]äläsatkama ; von Norden (werden sie gebildet) durch
die Grenze von Vijfiänicoli;
55 das so durch vier Grenzen gekennzeichnete Feld, im
(gesamten) Umfang seiner Grenzen,
56 mit Einschluß des (vorhandenen) Grases, Holzes und
Wassers, samt allen Erträgnissen, ausgenommen die
früher gewährten Schenkungen an Götter (d. h.
Tempel) und Schenkungen an Brahmanen,
57 nicht (gerichtlich) beschlagnahmbar und nicht (durch
Auflagen) beschränkbar'), nicht zu betreten von
(d.h. zu belegen mit) Polizei und Truppen*),
IX. Ausspruch und Bekräftigung der Schenkung und Feststellung ihrer
Übertragbarkeit.
57— 58 (habe ich) indem ich (zur Bekräftigung der Schen¬
kung) Wasser über die Hände goß den Schülern des
aus der westlichen Überlieferung hervorgegangenen
erlauchten Vädäcärya, den Jnänaäiva-Hochwürden
{bhattäraka),
58— 59 unter Verehrungsbezeugung aus äußerster Zuneigung
geschenkt.
1) Über die vier rechtlichen Beschränkungen vgl. Ep. Indica XII
S. 267 Anm.
2) Dies wird gewöhnlich übersetzt : not to be entered by the irregular or regular troops. Vgl. Ep. Indica IX S. 284 Anm. 10 u. S. 296; Vxidta, History, Vol. I S. 136, 156.
ZeituchrUt d. DM G. Bd. 90 (Neue Folge Bd. 1») 80
59—60 Darum soll von niemandem diesen und auch anderen
zum Gotra gehörigen, mit (den genannten) Pflichten
betrauten Büßern, die (das Feld) nutzen oder nutzen
lassen, pflügen oder pflügen lassen, ein Hindernis
in den Weg gelegt werden.
X. Mit Zitaten aus der Überlieferung gewürzte Aufforderung an die
künftigen Herrscher, die Schenkung aufrechtzuerhalten, gefolgt von
einer Verfluchung derer, welche die Schenkung aufheben sollten.
60 Denn verkündet worden ist ja von den großen Weisen :
61 Viele Könige, Sagara usw. haben sich des Genusses
der Erde erfreut: wem immer das Land gerade gehört,
demselben gehört dann (auch) der Ertrag.
61— 62 Mühelos ist die Gabe desselbigen Tages, mühevoll
(dagegen ihre) dauernde Aufrechterhaltung; daher
fürwahr sagen die Seher: „Mehr wert als das Ge¬
schenk (selbst) ist (seine spätere) Bewahrung."
62— 64 Nachdem er Land verschenkt hat, fleht Rämabhadra
die zukünftigen Könige wieder und wieder an: ,, Dieser
für (alle) Könige gemeinsame Damm der Tugend
muß von euch jederzeit bewahrt werden!"
64—66 Die angeführten Aussprüche der alten Weisen sollen
auch alle künftigen Könige, die aus meinem Ge¬
schlecht hervorgehen, überdenken und danach ge¬
radezu eine Begierde nach den Früchten der Tugend
der Aufrechterhaltung (von Schenkungen) entwickeln,
nicht aber soll irgendeiner derjenige sein, der mit dem
Schandfleck ihrer Ungültigkeitserklärung hervortritt.
66— 67 Wer aber, obwohl er solchermaßen aufgefordert
worden ist, aus Gier (und da sein) Verstand von dem
Schleier des Dunkels der Unwissenheit verhüllt ist,
(die Schenkung) zunichte machen oder einem, der
sie zunichte macht, beipflichten sollte,
67— 68 der soll, sowohl mit den fünf Hauptverbrechen wie
auch mit den Nebenverbrechen besudelt, auf lange
Zeit der Höllen Raurava, Mahäraurava, Andhatä-
misra usw. teilhaftig werden!
E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurliunde auf Kupferplatten usw. 297
68— 69 In diesem Sinne wurde auch von dem erhabenen
Vyäsa verkündet: Wer Land, das von ihm selbst oder
von einem anderen verschenkt worden ist, (dem Be¬
schenkten) wegnimmt, wird ein Wurm im Unrat
werden und mit Würmern zusammen (in der
Hölle) braten!
XI. Zustimmungserklärung des Königs zum Wortlaut der Urkunde und
Nennung ihres Schreibers.
69— 70 Und damit das so sei, darum legt der Schenker der
Urkunde seine Zustimmung durch die Hand des
Schreibers nieder:
70— 72 Meiner, des Mahämandalesvara, des erlauchten Cchit¬
taräjadeva, des Sohnes des erlauchten Vajjadade-
varäja, Meinung entspricht, was hier in der (Schen-
kungs)urkunde geschrieben ist.
72— 73 Und geschrieben ist dies mit Erlaubnis des erlauchten
Königs von dem Bhändägärasena, dem erlauchten
Joüpaiya, dem Brudersohne des Bhändägärasena
und Hofdichters, des erlauchten Nägalaiya.
73— 74 Was hierin zu wenig an Buchstaben oder zuviel an
Buchstaben ist, das alles ist Richtschnur.
XII. Glücksspruch.
74 Glück sei! Glück entstehe! Auch gute Vorbedeutung
sei! Gute Vorbedeutung! Großes Glück!
20*
Von Johann Fück-Frankfurt a. M.
1. Die Handschrift von Tonk
Wie ich in meinem Artikel an-Nadim in der E. I. bereits
angedeutet habe, besitzt die Sa'idijja-Bibliothek in Tonk
(Rajputana) den mittleren Band einer ursprünglich aus drei
Bänden bestehenden Abschrift des Fihrist. Ihr Text entspricht
den Seiten 146,27— 254,i8 der FLtJoKL'schen Ausgabe. Die Mit¬
teilungen, die mir Maulana Abdul-Aziz Memon, Aligarh,
über diese Handschrift zu geben die Freundlichkeit hatte,
zeigten mir sofort, daß wir es hier mit einer von Flügel's
Ausgabe abweichenden Rezension zu tun haben. Da die
Handschrift nicht ausgeliehen wurde, und da es auch nicht
möglich war, photographische Abzüge von ihr zu beschaffen,
so bin ich im Herbst vorigen Jahres nach Tonk gereist, um
sie an Ort und Stelle zu untersuchen. Ich möchte nicht ver¬
fehlen, auch an dieser Stelle Sr. Hoheit, dem Nawab von
Tonk für die meiner Frau und mir in großzügigster Weise
gewährte Gastfreundschaft meinen herzlichen Dank auszu¬
sprechen. Nächstdem bin ich dem Darbarsekretär Sr. Hoheit,
Dabirul-Mulk Mukhtar Jang Malik Muhammad Din zu
lebhaftem Dank verpflichtet, der mir jegliche Erleichterung
bei der Benutzung der Bibliothek gewährte. Im folgenden
gebe ich zunächst eine Beschreibung der Handschrift: Alter
brauner Lederband von 44 ungezählten Blättern; kräftiges,
leicht gebräuntes Papier; etwas wurmstichig, doch ohne Be¬
einträchtigung der Lesbarkeit; Blattgröße 18,5x27 cm,
Schriftspiegel 12,5x19 cm; 31 Zeilen; Nashi; ziemlich viele
Punkte; kaum je Vokalzeichen. Auf der ersten Seite findet
sich der Titel: ^xJl ^ '^'j .UUljLil i--^
^1 ^\ «-»Ji/il> darunter drei unleserlich gemachte