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Die Urkunde besteht aus drei Platten in der Größe 21 X 15,2 cm, die durch einen Kupferring zusammengehalten werden

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(1)

Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten des ^ilä-

hära-Herrschers Chittaräja aus dem Jahre 1034 n. Chr.

Von Ernst Waldschmidt-Göttingen

Vor einiger Zeit erwarb das Berliner Museum für Völker¬

kunde ein Dokument auf Kupferplatten {tämrapatta) im¬

bekannter Herkunft, das ich als eine Schenkungsurkimde

(säsana) des Königs Chittaräja aus dem Geschlecht der

Silähäras bestimmen konnte.

Derartige Dokumente gehören wegen der darin gegebenen

Genealogien und sonstigen historischen Tatsachen zu den

wichtigsten Quellen unserer Kenntnis der indischen Ge¬

schichte. Das unsrige ist, wie die Zusammenstellung unten

S. 268 zeigt, das 2. aus der Regierungszeit des Königs Chitta¬

räja und das 8. seiner Art aus der über 400 Jahre währenden

Zeit der Herrschaft der Silähäras im Küstenbereich des

heutigen Bombay, einer Zeit, die nach den Feststellungen von

S. M. Edwardes in „The Population of the City of Bombay"^)

für die Kolonisation der Gegend von Bombay von der größten

Bedeutung gewesen ist.

Die Urkunde besteht aus drei Platten in der Größe

21 X 15,2 cm, die durch einen Kupferring zusammengehalten

werden. Mit einer Inschrift versehen sind die Innenseiten der

ersten und dritten Platte und beide Seiten der mittleren

Platte (s. Tafel 1—4). Die Außenseiten der ersten und dritten

Platte dienen als Deckel und sind unbeschrieben. Der Ring

ist mit einer Scheibe von 4,5 cm Durchmesser geschmückt,

auf der in Reliefarbeit der menschlich gestaltete, jedoch mit

1) Indian Antiquary Bd. 55 (1926) S. 209ff. u. S. 235 ff., spez.

S. 213f.

X8*

(2)

Flügeln und einem Schnabel ausgestattete Vogel Garuda,

das Wappentier und Siegel der Silähäras, in der Sitzhaltung

eines Asketen (vajraparyankäsana) und Andachtsstellung der

Hände (anjalimudrä) wiedergegeben ist.

Die Urkunde ist in der bei solchen Dokumenten üblichen

Weise aufgesetzt, die — das hat Jolly in seinen „Beiträgen

zur indischen Rechtsgeschichte" *) dargetan — den formalen

Forderungen der indischen Rechtslehrer durchaus gerecht

wird. In der von mir unten gegebenen Übersetzung unter¬

scheide ich folgende Textabschnitte:

I. Eröffnung: Glücksspruch, Anrufung Gott Ganeäas und

Anrufung Gott Sivas. II. Genealogie: Preisstrophe auf

Jimütavähana, den Ahnherrn des Geschlechtes der Silähäras,

und je eine Preisstrophe auf die bis zum Tag der Ausfertigung

der Urkunde regierenden 11 Herrscher. III. Nennung des

zur Zeit regierenden Herrschers Chittaräja, seiner Titel und

der unter ihm amtierenden ersten Minister. IV. Ankündigung

einer Verfügung dieses Herrschers an alle Beamten und Unter¬

tanen. V. Mitteilimg über die frommen Beweggründe und

den Segen der beabsichtigten Landschenkung. VI. Angabe

des genauen Zeitpunktes der Schenkung und der religiösen

Vorbereitungen, denen sich der König dabei unterzogen hat.

VII. Nennung der Empfänger der Schenkung und Mitteilung

der Zweckbestimmung. VIII. Angabe des Gegenstandes der

Schenkung, seiner Abgrenzung und der mit der Schenkung

verbundenen Vorrechte. IX. Ausspruch und Bekräftigung

der Schenkung und Feststellung ihrer Übertragbarkeit.

X. Mit Zitaten aus der Überlieferung gewürzte Aufforderung

an die künftigen Herrscher, die Schenkung aufrechtzuer¬

halten, gefolgt von einer Verfluchung derer, welche die Schen¬

kung aufheben sollten. XI. Zustimmungserklärung des

Königs zum Wortlaut der Urkunde und Nennung des Schrei¬

bers. XII. Glücksspruch.

1) ZDMG 44 (1890) S. 350ff.; s. auch Amabsshwab Thakub, Docu¬

ments in Ancient India, Annais of the Bhandarkar Institute 9 (1928)

S. 49—81; BüBNELL, Elements of South-Indian Palaeography, 2. Ed.

London 1878, S. 94 ff.

(3)

E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurkunde auf Kupferplatten usw. 2b /

Die Silähäras gehören ihrem Ursprung nach zu den Fa¬

milien großer Lehnsherrn (Sämanta, Mahäsämanta), die unter

der Oberhoheit eines größeren Herrschers (Mahäräjädhiräja)

Distrikte (mandala, bhukti) als Gouverneure (Mandalika,

Mandalesvara, Rästrapati) selbständig und erblich verwal¬

teten Wir kennen drei Geschlechter des Namens Silähära,

die sämtlich an der Westküste Indiens ihre Länder hatten.

Der Zweig, mit dem wir es hier zu tun haben, herrschte im

nördlichen Konkan, in den Distrikten Coläba und Thäna mit

Einschluß der Halbinsel Salsette und des Gebiets des heu¬

tigen Bombay; ein anderer Zweig saß im südlichen Kofikan,

und ein dritter oberhalb der Westghats im Staate Kolhäpur

und in anschließenden Teilen der Distrikte Sätärä und

Belgaum. Die Genealogien aller drei Familien sind uns aus

Urkunden bekannt^); alle drei führen ihren Ursprung auf

einen Ahnherrn namens Jimütavähana zurück, eine legendäre

Gestalt, nicht Mensch, sondern Genius von der Klasse der

Vidyädharas. Dieser Genius hat sich nach der Legende für

einen Jüngling aus Schlangengeschlecht namens Saiikhacüda

aufgeopfert. Derselbe war als Speise für den Vogel Garuda

ausersehen, doch bot sich Jimütavähana an seiner Stelle auf

einem Felsen dem Vogelungeheuer zum Fraß an^). Darauf

spielt die 1. Strophe der Genealogie unseres Dokumentes

(unten S. 288 f.) an, und das bringt auch der Name des Ge¬

schlechtes zum Ausdruck, der ,, Speise auf dem Felsen" be¬

deutet. Daneben kommen andere Formen des Familien¬

namens vor, wie z. B. Silära bei uns Z. 6 u. 26, was man als

1) Über Zivilverwaltung und Lehnswesen im indischen Mittelalter vgl. u. a. C. V. VAffiTA, History of Mediaeval Hindu India (Poona 1921, 1924), Vol. I S. 128ff. (über Sämantas besonders S. 147f.) und Vol. II S. 229ff. ; die Angaben stützen sich wesentlich auf Inschriften.

2) Zusammenstellungen bei J. F. Fleet, The Dynasties of the

Kanarese Districts of the Bombay Presidency (Gazetteer of the Bombay

Presidency, Vol. I), S. 537, 539, 545. S. auch Bhandabkab, Early Hi¬

story of the Deccan, Sect. XVI.

3) Über die Legende und ihre verschiedenen Redaktionen vgl.

F. D. K. Bosch, De Legende van Jimütavähana in de Sanskrit-Litte- ratuur, Leiden 1914.

1 8

(4)

1. Kapardin I.

I

2. Pula^akti (Saka 765?)

I

3. Kapardin II. (Saka 775 u. 799)

4. Vappuvanna I 1

5. Jhafijha 6. Goggi

7. Vajjada I.

Bombay Museum

Kupferplatten-Dokument

Chadvaidevas, ohne Jahresangabe

1 9. Vajjada II.

11. Chittaräja

8. Aparäjita

Prof. Velankars

Kupferplatten-Dokument, Saka 915

Bhädäna-Kupferplatten-Dokument, Saka 919, List Nr. 305

Bhändüp- Kupf erpl. -Dok. , Saka 948, List Nr. 307, jetzt im British Museum

12. Nägarjuna 13. Mummuni

od. Mämväni (Öaka 982)

Berliner Kupferplatten-

Dokument, Saka 956

14. Anantadeva od. Anantapäla

Khärepätan-Kupferplatten-Doku-

ment, Saka 1016, List Nr. 309

10. Arikesarin od.

Kesideva

Verschollenes Kupfer¬

platten-Dokument aus

Thäna, Öaka 939, List Nr. 306

15. Aparäditya (I.) (V. S. 1176 = Saka 1041)

Vadavali- Kupferplatten- Dokument,

^aka 1049

(5)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 269

(6)

eine Abkürzung von Silähära ansehen kann; ich möchte mit

Fleet in Silähära jedoch eher die Sanskritisierung einer

Namensform wie Silära sehen i).

Es folge zunächst eine Aufstellung der Herrscherreihe der

Silähäras, die sich auf die in allen wesentlichen Punkten

übereinstimmenden Angaben der Urkunden stützt; dazu sind

unter dem Namen der Herrscher, die sie ausstellen ließen.

Hinweise auf die vorhandenen Dokumente gegeben 2).

Aufstellung siehe S. 268!

1) Fleet (The Dynasties usw., S. 536; vgl. auch Epigr. Indica

Vol. XII S. 252) gibt Silära, Silära, Silära, iiyalära als Varianten an

und möchte die ursprüngliche Form in dem Familiennamen Selara

wiederfinden, der in einer kanaresischen Inschrift der Sälotgi-Säule aus der Zeit um 950 n. Chr. vorkommt. S. Epigr. Indica Vol. VII, Appendix, No. 94, Anm.

2) Die Angaben: List Nr. 305 usw. bei den Dokumenten c, d, e, g

beziehen sich auf Kielhorn, A List of Inscriptions of Southern India from about A. D. 500, Epigraphia Indica Vol. VII (1904), Appendix.

Dort sind die Veröffentlichungsnachweise für diese Stücke nachzu¬

schlagen, e (Nr. 307) ist inzwischen noch einmal herausgegeben worden durch Fleet, Epigr. Indica Vol. XII (1913/14) S. 250—268. Kielhorn's

Liste enthält nicht das Dokument h (Öaka 1049), das 1904 von

K. B. Pathak herausgegeben worden ist, Journ. Bomb. Branch RAS

Vol. XXI S. 505-516, A Öilär grant of 6aka 1049.

Die Dokumente a u. b sind m. W. bisher nicht regelrecht heraus¬

gegeben worden, obwohl sie (als die ältesten Silähära-Urkunden) von

erheblichem Interesse sind.

Das ausführlichste Referat über a siehe Progress Report of the

Archaeological Survey of India, Western Circle, Archaeology, for the

year ending 31st March 1920, Calcutta 1921, S. 55f. ; Hinweise auch

Annual Report of the Director-General of Archaeology in India 1919/20, Calcutta 1922, S. 35, und Indian Antiquary Vol. 52 (1923) S. 266. Ich

habe das Dokument unter Vajjadas I. Namen eingeordnet, obwohl nach

dem vorliegenden Referat nicht Vajjada der Stifter der Urkunde ist,

sondern sein jüngerer Bruder Chadvaideva, den man daher als

Vajjadas Nachfolger erklärt hat. Dieser Bruder wird jedoch in keiner der zahlreichen späteren Genealogien genannt, so daß noch aufzuklären ist, ob er ein Nachfolger Vajjadas ist, der nicht anerkannt wurde, oder ob er in einem Vertreterverhältnis zu diesem gestanden haben mag. Das Dokument ist undatiert, aber zu Lebzeiten Krsnas III., eines Räatra-

küta-Oberherrn der äilähäras ausgefertigt worden, von dem Daten

zwischen Öaka 862—884 = 940—961 n. Chr. bekannt sind. Die Zeit des

Dokuments muß vor dem Jahre Öaka 893 = 971 n. Chr. liegen, weil

(7)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten usw. 271

Die bei Nr. 2, 3, 13 u. 15 der Herrscherreihe nach der

Saka-Ära (Beginn 78 n. Chr.) gegebenen Jahreszahlen sind

die Daten von Steininschriften der betreffenden Könige. Die

Inschriften für Nr. 2 u. 3 aus den Jahren Saka 765 (?), 775

und 799 finden sich in den Höhlenanlagen von Krsnagiri

(= Kanheri) auf der Halbinsel Salsette, die Inschrift aus dem

Jahre Saka 982 am Ambanäth-Tempel zu Kalyän^). Diese

Inschriften ergänzen die Angaben der Dokumente in wert¬

voller Weise. Aus der ältesten können wir entnehmen, daß

Kapardin I. (der erste Silähära) etwa um 810 n. Chr. seine

Herrschaft angetreten hat. Spätere Inschriften aus den

Jahren Saka 1076—11812) geben uns Daten für die Silähäras

Haripäladeva (Saka 1076), Mallikärjuna (Saka 1078), Aparä¬

ditya (II., Saka 1107, 1109) und SomeSvara (Saka 1181),

doch ist es, da Kupferplatten mit Genealogien aus späterer

Zeit bisher fehlen, unmöglich, diese Silähäras der gegebenen

Reihe lückenlos anzuschließen. Auf alle Fälle zeigt das Vor¬

handensein dieser Inschriften, daß Angehörige des Geschlech¬

tes bis um das Jahr 1260 n. Chr. im Konkan-Gebiet ge¬

herrscht haben.

wir aus diesem Jahr bereits ein Datum von Krsnas III. Nachfolger

Khottiga kennen.

Dokument b, aufgefunden von Professor Velankab vom Wilson

College, Bombay, ist im Appendix VI von Vaidya 's, History of Me¬

diaeval Hindu India (Vol. II, 1924, S. 349f.) als eben entdeckt erwähnt.

Das Datum ist 6aka 915 = 993 n. Chr.; der Öilähära-Herrscher, von

dem das Dokument stammt, wird in der Notiz nicht angegeben, doch

dürfte es Aparäjita sein, von dem wir ein vier Jahre jüngeres Dokument

aus dem Jahre Öaka 919 haben; wie in diesem wird auch in b die Ge¬

nealogie der Rästrakütas gegeben, trotzdem dieselben, wie die Doku¬

mente auch vermerken, inzwischen längst gestürzt worden sind.

1) KiELHOKN, List, a. a. O. Nr. 302 — 304, 308.

2) KiELHOBN, List, a. a. O. Nr. 310—314. Die in Kielhobn's Liste

noch nicht vorkommende Steininschrift aus der Zeit Aparädityas (I.),

gehört in das Jahr 1176 der Vikrama-Ära (Beginn 58 v. Chr.), das ent¬

spricht Öaka 1041. Sie ist veröffentlicht von D. B. Diskalkae, Annais

of the Bhandarkar Institute Vol. V (1923/24) S. 169f. und stammt aus

Somnäth Pätan in Katbiawar, wo sie Aparädityas Minister Laksmana

Näyaka auf einer Pilgerfahrt zur Bezeugung einer Schenkung hat an¬

bringen lassen. Der Stein ist heute im Museum zu Bombay.

1 8 *

(8)

Bis in das letzte Viertel des 10. Jahrh. waren unsere

Silähäras Lehnsleute der Rästrakütas von Malkhed (Mänya-

khetaka), der Großmacht, welche von der Mitte des 8. Jahrh.

bis um 974 n. Chr. den Dekkan beherrschte. Sie betrachteten

sich auch als solche, denn die erwähnten Silähära-Inschriften

aus Kanheri geben zunächst den Namen des regierenden

Rästraküta-Oberherren und sodann erst den eigenen. Ebenso

finden wir in der Kupferplatten-Urkunde des Bombay-

Museums zunächst die Genealogie der Rästrakütas bis auf

Krsna III. (um 940—61, vgl. Anm. 2, S. 270) und erst dann die

der Silähäras. Ja, über 20 Jahre nachdem die Dynastie der

Rästrakütas 974 n. Chr. durch Taila II. aus dem Geschlechte

der Cälukyas von Kalyäni gestürzt worden war, gibt Aparä¬

jita auf den Kupferplatten von Bhädäna noch pietätvoll vor

der Silähära-Genealogie die Genealogie der Rästrakütas bis

auf den letzten Herrscher Kakkaräja II. und erwähnt dessen

Sturz durch Taila II. Taila wird einem stürmischen Wind

verglichen, der die Lampe (dargestellt durch den letzten

Rästraküta-Herrscher) auslöschte. — Die Oberherrschaft der

Cälukyas haben die nördlichen Silähäras jedoch offenbar nie

oder nur für kurze Zeit anerkannt. Die späteren Dokumente,

so auch das hier veröffentlichte, enthalten nur die Silähära-

Genealogie, und auch in den Titeln der Herrscher kommt die

Unabhängigwerdung immer stärker zum Ausdruck. In den

Kanheri-Inschriften wird der Rästraküta-Herrscher mit einer

Reihe von Titeln eingeführt wie: Paramabhattäraka Mahärä¬

jädhiräja Paramesoara Prthivivallabha (etwa = seine Maje¬

stät, der Oberkönig der Großkönige, der Höchste Herr, der

Gebieter der Erde); die Silähäras demgegenüber sind seine

Mahäsämanta (Großlehnsherren), die allerdings mit gewissen

Zeichen der Souveränität ausgestattet sind, was in dem Bei¬

wort samadhigata-pamca-mahäsabda^) zum Ausdruck kommt,

1) Über die Bedeutung des Ausdrucks pancamahäiabda ist viel

diskutiert worden. Fleet (Gupta Inscriptions S. 296 Anm. 9) kommt

zu dem m. E. richtigen Schluß, daß er die „Töne der fünf großen Musik¬

instrumente" (paiicamahäuädya), deren Gebrauch Personen hohen

Rangs, Königen, Prinzen und großen Lehnsherrn als Privileg zukam,

bedeute. In der Räjataraügini (Taraiiga 4, 140—143, 512 u. 680) er-

(9)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferpiatien usw. 273

d. h. ausgestattet mit dem (Souveränen vorbehaltenen) Recht

auf ein Orchester aus den fünf Hauptarten von Musikinstru¬

menten. Sie sind dank der Gnade ihrer Gebieter {tatprasä-

dikfta, tatprasädäoäpta) Herrn des Konkan {Konkanaoallabha).

Auch auf dem Dokument des Bombay-Museums heißen sie

noch Großlehnsherrn {mahäsämanta). Nach dem Sturz der

Rästrakütas werden die Titel anspruchsvoller. Aparäjita

führt auf den Bhädäna-Kupferplatten den Titel Mahäsäman-

tädhipati (Oberherr über die Großlehnsherrn) „mit dem

Recht auf ein Orchester aus den fünf Hauptarten von Musik¬

instrumenten" (s.o.); außerdem nennt er sich Mahämania-

lesvara (Großdistriktherr), Tagarapuraparamesoara^) (Höch-

sclieint der Ausdruck ebenfalls, und Aubel Stein hat pancamahäSahda an der ersten Stelle mit „Five [offices distinguished] by the term Great"

(Kalhana's R., A Chronicle of the Kings of Kaimir, Vol. I S. 133) über¬

setzt. Fleet setzt sich unter Beibringung neuen Materials mit der Stelle auseinander in Epigraphia Indica, Vol. XII S. 254f. Er gibt zu, daß der Ausdruck der Räjataraüginl-Stelle Ämter bezeichnet, erklärt das aber für eine Ausnahme: in den Inschriften sei der Sinn eindeutig der oben gegebene. — Weiter geführt wurde die Diskussion durch Kbishnasvami AiYANGAB in einem Artikel „Panchamahääabda in Räjataraügini" (Jour¬

nal of the Bombay Branch RAS, N. S. Vol. I (1925) S. 238-245)

mit der Erklärung, daß auch an der Stelle der RäjataranginI nur die

fünf großen Klänge der Musikinstrumente gemeint sein könnten. Gegen

diese Interpretation wandte sich Padmanatha Bhattachabtta in der¬

selben Zeitschrift, N. S. Vol. VII (1931) S. 48—51, worauf noch eine

Entgegnung Kbishnasvami Aitanqab's folgte, ibid. N. S. Vol. VIII (1932) S. 93-95.

1) Tagara ist das heutige Ter im Distrikt Naldrug des Staates

Haiderabad, vgl. Fleet, JRAS 1901 S. 537 ff. Die Stadt hat in der uns

beschäftigenden Zeit weit außerhalb des Machtbereiches der Koükan-

Herrscher gelegen. Wie die Öilähäras zur Annahme des Titels gekommen

sind, ist noch aufzuklären; die Bezeichnung scheint erst nach dem

Sturze der Rästrakütas aufgenommen worden zu sein; sicher bestand

eine genealogische Beziehung zu Tagara, denn auch die Öilähäras von

Karäd im Kolhäpur-Gebiet führen einen entsprechenden Titel. Diesen

alten Zusammenhängen mit Tagara geht soeben Prof. Hibalal Jain

(Annais of the Bhandarkar Oriental Research Institute, Vol. XVI, 1935, S. 1—11) nach, in seinem Artikel „Some Fresh Light on the Dhäräiiva Caves and the Origin of the Silähära Dynasty". Man vergleiche, daß sich auch die Kädambas von Hängal nur auf Grund einer genealogischen

Beziehung BanaoäsipuraoarädhUvara nennen (Fleet, Dynasties, S. 558).

(10)

ster Herr der Stadt Tagara), und er besitzt diese Titel nicht

dank der Gnade eines Oberherrn, sondern ,, nachdem das

Reich der Rattas (Rästrakütas), da der erlauchte Kakkaladeva

ein Ende gefunden hat, vernichtet und zerfallen ist (srimat-

Kakkaladeva - samjäta - vyapäya - nasta - bhrasta - Ratta - räjye)

kraft seiner eigenen Majestät (svatejo-nubhävät)"^).

Die neuen Titel werden von Aparäjitas Nachfolgern (so

auch von Chittaräja, vgl. unten Z. 27—30) über 100 Jahre

beibehalten. Bei Anantadeva (Dokument g, Z. 80, 84) unter¬

läuft dann der Ausdruck Konkanacakravartin (Weltherrscher

im Konkan), und später kommen sehr hochtrabende Titel

vor; Saka 1078: Mahämandalesvarädhipati (Oberherr der

Großdistriktherrn); Saka 1109: Mahäräjädhiräja (Oberkönig

der Großkönige) und Konkanacakravartin (Weltherrscher im

Konkan); Saka 1181: Mahäsämantädhipati und Konkanaca¬

kravartin.

Daß der wachsenden Ausspruchsfreudigkeit in den Titeln

eine entsprechende Ausweitung des Machtbereiches ent¬

sprochen hätte, ist nicht anzunehmen. In der ältesten Kan-

heri-Inschrift aus dem Jahre Saka 765 (?) wird das Reich

Pullaäaktis^), des Konkanaoallabha, näher umschrieben als

Purl-prabhrti-Konkana-visaya, d. h. der Koükan-Bezirk mit

Pur! usw. — Welche Stadt unter Puri ,, Stadt" zu verstehen

ist, bedarf noch der Klärung*); möglicherweise ist es Srl-

Sthänaka selbst, das heutige Thäna, das uns als Residenz der

Silähäras (z. B. aus Dokument d) bekannt ist. Noch genauer

bestimmt wird das Gebiet der Silähäras in den späteren

Dokumenten (d — h) als „das ganze Land des Konkan, ent¬

haltend vierzehnhundert Dörfer mit Puri an der Spitze"

( Purl - pramukha - caturdasa - gräma-satl - samanvitä samasta-

Konkana-bhü). Es handelt sich also um denselben Bereich,

nur wird dieser in seiner Bedeutung und Ausdehnung durch

1) Epigr. Indica Vol. III (1894/95), S. 273.

2) So geschrieben in dieser Inschrift, sonst Pulaäakti.

3) Verschiedene Identifikationen sind in Vorschlag gebracht worden.

Neben fhäna u. a. auch Ghäräpuri, d. i. die wegen ihrer Felstempel berühmte Insel Elephanta bei Bombay (s. Flbbt, Dynasties, S. 283f.).

(11)

E. Waldschmidt, Eine Sciienkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 275

die Angabe der Dorfzahl charakterisiert. Dorfzahlen zum

Ausdruck der Größe eines Landes zu geben, ist in den In¬

schriften nichts Ungewöhnliches ^); wir fmden ein zweites

Beispiel sogleich im Namen der Halbinsel Salsette, einer

Unterabteilung (modern Täluk) des Distrikts Thäna. Auf

unseren Dokumenten entspricht dem Täluk Salsette der Be¬

zirk {üisaya) Satsasti (= Sechsundsechzig) in (dem Mandala)

Sthänaka. Die Zahl ,, Sechsundsechzig" (Satsasti = modern

Salsette) drückt dabei sicherlich die traditionelle Dorfzahl des

Bezirkes aus. 1911 gab es im Salsette-Täluk 128 und im ge¬

samten Distrikt Thäna 1635 Dörfer 2). Nach diesem Verhältnis

scheint das Gebiet der Silähäras in der Ausdehnung eher

kleiner, nicht aber größer als der heutige Distrikt Thäna ge¬

wesen zu sein. Ihr Reich muß allerdings etwas weiter nach

Süden zu gelegen haben, so daß Thäna mehr in den Mittel¬

punkt rückt. Das ergibt sich aus dem Dokument g, das die

Aufhebung von Zöllen in den Häfen von Sri-Sthänaka, Näga-

pur, Surpäraka und Cemülya im Bereich des ,,Vierzehnhundert-

Konkan" (caturdasasatakumkanäbhyamtara) verfügt. Sthä¬

naka ist, wie gesagt, Thäna; Nägapura ist nicht identifiziert;

Surpäraka ist das heutige Sopärä oder Supärä, nicht weit von

der Küste, im Täluk Bassein des Distrikts Thäna, etwa

30 engl. Meilen nördl. von Bombay, und Cemülya das heutige

Chemwal, Cheul, Chaul an der Küste, etwa 25 engl. Meilen

südl. von Bombay, im Täluk Alibäg des Distrikts Coläba. —

Thäna liegt auch ziemlich im Mittelpunkt in Hinsicht auf die

Fundplätze der Inschriften: Kanheri und Kalyän; und die

bisher sicher identifizierten Dörfer, die in den Dokumenten

erwähnt werden, fmden sich nicht allzu weit von Thäna ent¬

fernt, in den Täluks Salsette und Bhiwndi. Identifiziert sind:

1. Bhädäna, im Visaya (Bezirk) Mähirihära, von Doku-

1) Zahlreiche Belege dafür bei Flbbt, Dynasties, z. B. S. 538, 562 bis 564, 568. Über Dörfer und Bezirke (visaya) als verhältnismäßig

konstante Größen im Wandel der Jahrhunderte vgl. Vaidya a. a. 0.

Vol. I S. 130 u. 140; S. 140 auch Bemerkungen über die Beschreibung von Ländern nach der Dorfzahl.

2) Gazetteer of the Bombay Presidency, Vol. XIIIB, Bombay

1913, Table I.

(12)

ment c mit dem Dorfe Bhädäna, etwa 9 engl. Meilen nordöstl.

von Bhiwndi und etwas südlich von Padgha (im Dokument

Padigahagräma) ; 2. Cävinära von Dokument d mit dem Dorf

Chavindra, 1^/2 engl. Meilen ostnordöstlich von Bhiwndi;

3. Noura im Visaya (Bezirk) Satsasti von Dokument e mit

dem Dorf Nowohur (nicht weit vom Fundplatz Bhändüp) im

Täluk Salsette, etwa 2 engl. Meilen südsüdwestlich von Thäna.

Außerdem behandelt das noch nicht herausgegebene Doku¬

ment ffl die Schenkung eines Grundstückes im Dorfe Sala-

präka im Visaya Mäläda, und das unzureichend publizierte

Dokument h bringt in ähnlichem Zusammenhang die Namen

zweier weiterer unidentifizierter Bezirke (visaya): Varaküta*)

und Khajjana-Vanetikä.

Wenden wir uns nun den Angaben unseres Berliner Doku¬

ments zu!

Es hat zum Gegenstand die Schenkung des Feldes Abhina-

vadevacchetä im Dorfe Kunde an eine Anzahl, Z. 50/51 zu¬

nächst nicht weiter namhaft gemachter Büßer, als deren

Vertreter Z. 57/58 jedoch die „7nä/iaÄwa-Hochwürden

(bhattäraka), die Schüler des aus der westlichen Überlieferung

(pascima-ämnäya) hervorgegangenen erlauchten Vädäcärya''

genannt werden. Von diesen Büßern heißt es an der ersten

Stelle, sie wohnten im Sri-Bhälyapeävara- (d. i. einem Siva-)

Tempel, der mit Einwilligung des Herrschers von dem

Bezirksleiter (visayin) Bhälyapa in nördlicher Richtung

des Dorfbereichs von Kunde im Bezirk (visaya) Mähirahära

erbaut worden sei. Tempel und Feld liegen also in unmittel¬

barer Nachbarschaft zueinander, beide im Dorf Kunde, das

zweimal genannt wird. Der Bezirk Mähirahära, der für Kunde

angegeben wird, kommt auch anderweitig vor; der Name ist

nämlich zweifellos mit dem des Bezirks Mähirihära des

Bhädäna-Dokuments (c) identisch. Ein Ort, nach dem Mähiri-

1) Die Ausgabe liest im Text Karaküta, in der Übersetzung steht

Varaküta. Richtig ist das letztere, wie die Abklatsche zeigen, die aller¬

dings in Spiegelschrift wiedergegeben und daher nur schwer benutz¬

bar sind.

(13)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 277

hära seinen Namen hätte, ist noch nicht nachgewiesen^);

doch konnte Kielhorn den in diesem Bezirk liegenden Ort

Bhädäna, wie oben erwähnt, der Lage nach genau bestimmen.

Wir hätten, um im gleichen Bezirk zu bleiben, daher im Täluk

Bhiwndi, in der weiteren Umgebung von Bhädäna und

Padgha, nach Kunde zu suchen. Ein Dorf namens Kunda

findet sich in der Tat ein Stück nördlich von Padgha im

Täluk Bhiwndi auf 19° 28 V2' Breite und 73° 13' Länge (Indian

Atlas, Quater Sheet 24, S. E., 1903). Sicher ist diese Identifi¬

kation jedoch nicht, denn von den Angaben über die Grenzen

des Feldes:

im Osten das Feld Kun[bh]ivatl und Kolihiraka, im Westen

die Grenze von Govani^), im Süden die Grenze des Land¬

strichs und Teiches von [Kkat]äläsatkama, im Norden die

Grenze von Vijnänlcoli

läßt sich in der Nähe von Kunda nichts identifizieren. Nur das

nördlich von Kunda gelegene Dorf Chinchauli (ein auf der

Karte häufiger Dorfname) erinnert im Namen an Vijüäni-

coli. — Auffällig ist weiter, daß Kunde (im Gegensatz zu

Z. 49/50, wo nur von seiner Lage im Bezirk Mähirahära die

Rede ist) nach Z. 52/53 in den Bezirk Mähirahära-Satsasthi*)

gehört. Satsasti, der Name des Bezirks Salsette, steht hier

in Verbindung mit dem des Bezirks Mähirahära, was u. U.

an das Grenzgebiet der beiden Bezirke denken läßt. Dort (an

der Grenze von Bhiwndi) finde ich auf den mir zugänglichen

1) Der Name Mähirahära erinnert in seinem zweiten Teil an Silä¬

hära, und es ist erwähnenswert, daß ähära neben äkarani in den Va-

labhi-Inschriften aus Gujarat als technischer Ausdruck für einen Land¬

strich ähnlich wie Visaya gebraucht wird. Wenn man den zweiten Teil

von Mähirihära = Mähirahära als dieses ähära erklärt, so könnte

Mahiri = Mähir(a) den alten Namen von Mähim, der Hauptstadt des

gleichnamigen Täluks an der Küste nördlich von Bombay darstellen.

Der alte Bezirk müßte sich dann allerdings weiter nach Süden erstreckt

haben als der heutige, und Täluk Bhiwndi mit umfaßt haben.

2) Ein Dorf Gomvani wird in Dokument e erwähnt ; es liegt wenige

Meilen südwestlich von fhäna und hat mit dem Govani unseres Doku¬

ments nichts zu tun.

3) Satsasthl als fehlerhafte Schreibung für Satsasti ist auch in

Dokument e belegt.

(14)

Karten jedoch kein Dorf entsprechenden Namens, und die

Form des Ausdrucks weist auch eher darauf hin, daß Satsasthl

ein Teil des Bezirks Mähirahära ist oder diesen als ,,Mähira-

hära-Sechsundsechzig" genauer charakterisiert^).

Die Ausfertigung des Dokuments (s. Z. 27—32) erfolgte

zur Zeit Chittaräjas^) und seiner Minister Näganaiya als

dem Großminister (mahämätya) und Näüpaiya als dem

entscheidenden Minister über Krieg und Frieden (mahä-

sändhiüigrahika). Von diesen beiden ist Näganaiya sicher

noch derselbe wie Chittaräjas an erster Stelle genannter

„Generalbevollmächtigter" (sarvädhikärin) Näganaiya in dem

8 Jahre älteren Dokument e aus dem Jahre Saka 948

{1026 n. Chr.); der Sändhivigrahika hat gewechselt. Identisch

sind auch wohl die Schreiber der beiden Urkunden. Der

Bhändägärasena Jogapaiya, Bruderssohn des Bhändägä-

rasena und Mahäkavi Nägalaiya, ist sicher derselbe wie der

Schreiber unserer Urkunde, der dem Titel und dem Oheim

nach genau so bezeichnet wird, jedoch lautet der Name etwas

verschieden: Joüpaiya.

Die eingehende Datierung des Dokuments erfolgt Z. 45

bis 47 mit den Worten: ,,Als seit der Zeit des Saka-

Königs neunhundertundsechsundfünfzig Jahre ver¬

gangen waren, am vierzehnten Tage der lichten

Hälfte des zweiten (d.h. Schaltmonats) Caitra, im

{zyklischen) Jahre Bhäva; in Zahlen wiederholt:

1) Im Anschluß an die Identifikation mit Mähim (vgl. Anm. 1 S. 277) könnte man Mähirahära-Satsaathl als den an Salsette anschließenden

Teil von Mähim erklären und darunter den heutigen Täluk Bhiwndi

verstehen.

2) Chittaräja hat den Thron vermutlich usurpiert an Stelle des

rechtlichen Nachfolgers, Arikesarins Sohn, von dessen Vorhandensein

•wir aus dem Navasähasäükacarita wissen. Aus Rache erfolgte darauf

ein siegreicher Einfall Bhojas von Dhärä ins Konkan-Gebiet im Jahre

1019 n. Chr. Chittaräja wurde vielleicht zeitweilig entthront, gelangte

aber bald wieder zur Herrschaft, wohl durch die Intervention des

Cälukya-Königs Jayasitnha III. Zur Zeit des Dokuments e (1026 n.Chr.) war Chittaräja jedenfalls wieder unumstrittener Herrscher. Vgl. V. V. Mi-

BAsHi, Historical Data in Padmagupta's Navasähasäükacarita, Ind.

Antiquary 62 (1933) S. lOlff., bes. S. 107.

(15)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurlcunde auf Kupferplatten usw. 279

Jahr 956, lichte Hälfte des Caitra 14, bei Eintritt

des Vollmond-Abschnitts im (Monat) Caitra')."

Der Name des zyklischen Jahres stimmt, und das Datum

liegt genau 60 Jahre vor dem des Dokuments g aus dem

Jahre Saka 1016, das ebenfalls in das zyklische Jahr Bhäva

datiert ist. Die entsprechenden Jahre der christlichen Zeit¬

rechnung sind 1034 und 1094 n. Chr. 2). — Auch die Datierung

in einen Schaltmonat ist in Ordnung, denn tatsächlich hat

das Jahr Saka 956 einen Schaltmonat gehabt; es wurde der

Monat Caitra zweimal gezählt. Nach den Tabellen bei Swami-

KAXKu PiLLAi*) begauu der erste Monat Caitra Donners¬

tag, den 21. Februar 1034, während der zweite Monat Caitra,

in den unser Dokument datiert ist, Freitag, den 22. März

1034, seinen Anfang nahm. Der 14. Tag der lichten Monats¬

hälfte im Schaltmonat Caitra entspricht Freitag, dem

5. April 1034 n. Chr.

Die Schrift unseres Dokuments ist Nägari von der im

11. Jahrhundert im westlichen Indien gebräuchlichen Art.

Sie ist, da vom selben Schreiber herrührend, der des Doku¬

mentes e sehr ähnlich. Auch die Orthographie weist die schon

von Fleet hervorgehobenen Eigenheiten der Zeit auf: 1. v

für b, 2. s häufig an Stelle von s, 3. in Ligatur Bevorzugung

des Anusvära gegenüber dem Klassennasal, 4. nach r zumeist

Konsonantendoppelung. Im Text unten ist auf die beiden

ersten Besonderheiten durch Einordnung stehender Typen in

die Kursive hingedeutet. Die Sprache ist ,, sufficiently accu¬

rate" Sanskrit«).

Es folge nun Text und Übersetzung!

1) Ähnlicli lieißt es in Dokument h vom 15. Tage der lichten Monats- liiilfte im Monat Kärttika: samjäta-kärilikyäm suparvani, was der Her¬

ausgeber übersetzt mit ,,the full moon being the most auspicious day''.

2) Venkatesh Bapuji Ketkar, Indian and Foreign Chronology,

JBBRAS, Extra Number, Bombay 1923, Table 19; desgl. L. D. Swami-

KANNU Pillai, Indian Chronology, Madras 1911, Table I.

3) a. a. O. Table X S. 81.

4) Vgl. die auch auf unser Dokument zutreffenden, etwas ausführ¬

licheren Bemerkungen Fleet's zur Schrift, Sprache und Orthographie

des Dokuments e, Epigr. Indica XII (1913/14) S. 251f.

ZeitsoUrif 1 d . D M G. Bd. 90 (Xcue Folge Bd. 15) 19

(16)

Text

1 {l.)om jayas-c-äbhyudayas^ca ||^)

labhate sarvva-käryesu

püjayä gananä yakah \

2 üigÄraa[w] nighnan-sa vah päyä{2.)d-

apäyäd-gananäyakah ||*)

sa vah pätu Siva nityam

yan-maulau bhäti Jähnavl |

3 Sumeru-u{Z.)khar-odgacchad-

accha-candrakal-opamä ||*)

Jlmütaketu-tanayo niyatani dayalur"

4 Jjimüta(i.)vähana~iti trijagat-prasiddhah \

deham nijam trnam-iv'-äkalayan'^par-ärtthe

5 yo raksati sma (5.) garuiät-khalu Samkhacädam ||*)

tasy^änvaye nikhila-bhäpati-mauli-nütna-

6 ratna-dyu[t]i-cchurita-ni((i.)rmmala-pädapithah \

srlSähasämka-iva sähasikah Kaparddi

Sllära-Damaa-tilako nrpatir^wabhäva ||')

7 (7.) tasmäd-abhäc-ca tanayah Pulaaakti-nämä

slmä-samah sura-gur-üdita-räjaniteh \

8 nirjjitya samga{8.)ra-mukke=khila-vairi-varggatn,

niskantakam jagati räjyam-akäri yena ||')

9 tato-pi samabhät-suto nr{9.)pa-airo-Dibhüsä-manih

sitah sfnir-iv-äparo-'ri-karinäm Kaparddi laghuh \

10 yadlya-ya{\Q.)aasä jagaty-atiaayena aukll-krte

na bhäti sura-värano na ca sasi na dugdh-ämvudhih \ |

11 ta(ll.)smäd=apy~(ü)havad-vibhüti-padavl-pätram pavitrl-

krt-ä-

12 sesa-ksmä-va[l]ayo mählpa-tilakah sriVappu{\2.)vannah,

sutah I

1) Desgl. Dokument e.

2) Metrum: ^loka. Desgl. d, e, g, h. h liest vighnäm.

3) Metrum: Öloka. Desgl. d, e, g, h.

4) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. d, e, g, h.

5) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. A. h\ie&i: maüli-lagna-ratna.

6) Metrum: Vasantatilaka. Desgl. g, h.

7) Metrum: PrthvI. Desgl.g, k. Dort tatai-ca an Stelle von taXo-pi.

(17)
(18)
(19)
(20)
(21)

E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurliunde auf Ivupferplatten usw. 281

samgrämämgana-ramgin=äsi-latayä lün-aika-dantä hathät=

1.3 sarvve yena vinäyakä vira(lS.)citä vidvesinäm dantinah ||')

tasmäj=jätas=tanäjo rajanikara=iv=änamdit-äsesa-lokah

14 slä{\i.)ghyah srlJhamjha-räjo divasakara^iva dhvasta-

nihsesa-dosah |

15 Sambhor=yo dvädas=äpi vyara{lä.)[ca]yad=acirät=klrtta- näni sva-nämnä

sopänän=iva manye pranata-tanubhrtäm svargga-märgg-

odyatänäm ||^)

16 (16.)bhrätä tatra tatastato-jvala-yaso-räsi-prakäsl-krt-ä-

17 sesa-ksmä-valayo \allvalavatäm sri(17.)Gogg i-räjo=bhavat \

cäp-äkarsana-karmmani pravanatäm yasmin=gate bhüpatau

18 Bhisma-D[r]o{lS.)na-Prthäsuta-prabhrtayas=[c]i[tt]e ca-

matkäritäh ||*)

19 tasmäd=vismayakäri-häri-cari(19.)ta-prakhyäta-kirttih sutah

srimän Vajja4a[d]ev a-bhüpatir=abhüd=bhäcakra-cüiä-

manih \

20 do[r]ddand-[ai']ka{2^.)-\alasya yasya sahasä samgräma-

ramgä[rn]gane

21 räjyah-sri svayam^etya vaksasi ratim cakre Muräre{21.)r''

iva II*)

Jayanta=iva Vrträreh

Purärer=iva Sa[d]mukhah \

tatah srlmän=bhüt=putrah

22 sac-caritro-Parä(22.)jitah ||*)

srimän abhü tad=anu Vajjadadeva-nämä

bhüpäla-mastaka-manis=tanayo nayajhah \

1) Metrum: Öärdülavikrldita. Desgl. g, h.

2) Metrum: Sragdharä. Desgl. g, h.

3) Metrum: Öärdülavikridita. Desgl. g, h. Beide lesen tasya an

Stelle von tatra, außerdem räs(S)ib. an Stelle von räsi; h liest pragu^atäm tasmin für pravanatäm yasmin und sarve camatkäritäfi für [c]i[M]e eamat- käritäb- An derselben Stelle liest g: sarvve tiraskäritäh- süyatau in g ist Schreibfehler für bhüpatau.

4) Lies: räjya-irlh. Metrum: Särdülavikridita. Desgl. d, e, g, h.

5) Lies: Sanmukha (Sadmukha auch g) und abhüt. Metrum: ^lolca.

Desgl. d, e, g, h. h liest sat-pratäpo an Stelle von sac-caritro.

19»

(22)

23 ady^äpi yasya{2i.) caritäni janäh samastäh

romämca-kamcukita-gätralatä stuvanti ||')

24 tad-bhrät='ätha tato=Rikesari-nrpo{2^.) jätah satäm sam-

mate

drpt-äräti-kuläcal-aika-dalane dambholi-liläm dadhat |

25 gatüä saisava=eva sai(25.)nya-sahüo drspä ca Somesvaram

tasy-ägre pitur^djhayd jagad alam yah kllayitv^ägatah ||*)

26 tad='bhrätrjo Va(2%.)jjadadeva-sünuh

sriCchittaräj 0 nrpatir=v\abhäva |

Silära-vamsah siaun-äpi yena

27 nitah paräm=unnati(21.)m=unnatena ||')

atha süakiya-puny-odaya*)-Samadhigata-pamca-mahäsa- 28 vda^)-Mahäsämantädhipati^)-Tagara(2S.)pura-paramesDa-

ra'') - Silähäranaremdra ») - Jimütavähan - änvaya - prasäta^) -

29 Suvarnna-garuda - dhvaj ^"yÄbhimäna - ma (29.) h - odadhi^^)- Tyäga - jagajjhampi ^) - Sar an - ägata - va jra - pam jar a - pra- 30 bhrti-samastaräj-ävali-samalamkrta-mahäma(i9.)ndalesva-

ra") -srlCchittaräjadeve nija-bhuj-opärjjit-äneka-manda- 31 la-sametam^^) Puri-pramukha-ccaturddasaßl.)-gräma-sati-

samanvitam^^) samasta-Komkana-bhuvam samanusäsati

32 tath=aitad-räjya-cintä-bhära[m] samudvahati ma{%2.)h-

1) Lies: abhüt, samastä, °latäh- Metrum: Vasantatilaka. Desgl. g, h.

2) Metrum: Öärdülavikridita. Desgl. g, h. g liest bhrätä ca an Stelle von bhrät-ätha.

3) Metrum: Indravajrä. Desgl. e, g, h.

4) c liest sva-tejo-nubhävät; e, g, h lesen svakiya-puriy-odayät.

5) Der gleiche Titel c, g, h. e h&t jamadhigat-äsesa-pamca-mahäsavda.

6) Der gleiche Titel c, e, g.

7) Der gleiche Titel c, e, g.

8) Desgl. e. c, g, h haben iSilära-narendra.

9) Desgl. c, e, g, h.

10) Desgl. c, e, g, h.

11) Desgl. c, g, h.

12) Desgl. e; g, h haben °jhampa.

13) Desgl. e, g, h.

14) MahämandaleSvaraaMchc,e,h. g hsit Mahämandalesvar-ädhipati.

15) Lies: sametäm; nija ... bis sametäm phrasenhaft; in d, g, h auch von anderen Herrschern.

16) Lies: samanvitäm; Purl. . . bis bhuvarn, auch d, e, g, h.

(23)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 283

ämätjja-srlNäganaiyes^) tathä mahäsändhivigrahika-

33 srlNäüpaiye saty= etasmin^käle praoa(a.)rttamäne

sa ca mahämandalesvara-sriCchittaräjadevah sar-

34 ooän=eva soa-samvadhyamänakän=anyä{M.)n=apisamägä- mi-räjaputra-mamtri- purohit-ämätya-pradhän-äpradhäna- 35 naiyogikäm^) tathä rästrapati-vi(%b.)sayapati-naga-

rapati-grämapati-niyukt-äniyukta-räjapurusa-janapadäm^) 36 tathä Hamyantana-naga(i6.)ra*)-paura-trioargga-pra-

bhrtims^ca pranati-päjä-satkära-samäde%aih samdi-

saty- astu vah samviditam yathä ||*)

37 (37.)caZä vibhütih [ksa]na-bhamgi-yauoanam |

krtänta-dant-äntara-vartti jloitam \ | •)

38 tathä c='äntarlllna-jarä-räksa{iS.)si-präravdha-gräsarn yau-

vanam |') svargga-väsän=naraka-päta-samam=ista-

[oiyogajm^aoiyoga-duhkham») samsärah-sahaja-ja-

39 {i9.)rä-marana-sädhäranam sariram*) pavana-cali-

ta-kamalinl-dala-gata-jala-lava-taralatar[e] dhan-äyusl^'') 40 iti matoä dr{iQ.)dhatara-oirakti-Yuddhijä samgrhy=ecchari=-

ca dänaphalam ||") krta-tretä-düäparesu

tapo=tyarttham prasasyate \

1) Lies: Näganaiye.

2) Lies: naiyogikäms; gleiche Aufzählung der Untergebenen e, g, h;

g, h : niyogikätns statt naiyogikäins.

3) Lies: janapadäms; genau gleiche Aufzählung e, g, h.

4) Erwähnung der Stadt auch d, e, g, h; in g, h: Hamjamana.

5) pranati .. . bis yathä auch c, e, g,h\c liest sainanuxodhayaty statt satndisaty; h liest satkrti statt satkära, c hat dafür keine Entsprechung.

6) Metrum: Vamäastha. Es ist nur die erste Hälfte des Verses ge¬

geben; ebenso in e. In c, d, h erscheint der Vers vollständig. Die zweite Hälfte lautet: tath^äpy^avajilä paraloka-sädhane nrnäin=aho vismaya- käri-cestitam.

7) Ähnlich muß d gelesen haben.

8) Vgl. vorige Anm.

'J) Lies: samsära-. Desgl. e, jedoch sarlrakam statt sariram. d muß ähnlich gelesen haben.

10) Desgl. e. Ähnlich muß d gelesen haben.

11) Vgl. drdhatara-virakta-vudhyä (sie) Ep. Ind. II S. 219 Z. 63. Die folgenden Strophen haben nur in d eine Entsprechung.

1 f< •

(24)

41 munayo={W.)tr=anusamsanti

dänam=ekani kalau yuge ||')

na tathä saphalä vidyä

na tathä saphalam tapah |

42 yath'ätra munayah prä(i2.)hur^

ddänam=ekam kalau yuge ||^)

tathä c^oktam bhagavatä Vyäsena ||

agner "Upatyam prathamam suvarnnam

43 bhür=Vvaisnavl sm(43.) sürya-sutäs=ca gävah

loka-trayan=tena bhaved=dhi dattarn

yah kämcanam gän^ca niahlm ca dadyät ||*)

44 bhümi-dänam supätre(ii.)su

sutlrtthesu suparvvasu \

agädh-äpära-sanisärah-

sägar-ottäranam bhavet \\*)

45 iti dharmm-ädharmma-vicära-cäru{\ä.)-cirantana-muni-va-

canäny=avadhärya^) mätä-pitror=ätmanas=ca sre-

yo=rtthinä mayä^) Saka-nrpa-käl-ätita-samvatsara-

46 satesu(i6.) navasu satu-pamcäsad'')-adhikesu Bhäva-samva-

1) h\e%: äniLsamsanti. Metrum : Öloka. Vgl. Ep. Ind. II S. 219 Z. 54/55.

2) Metrum: Sloka. Vgl. ebend. Z. 55/56.

:\) streiche: sü. Metrum: Indravajrä. Desgl. d und e. Vgl. Epigr. In¬

dica II S. 219 Z. 56 — 58. — Über die Quellen der in den Dokumenten zitierten Verses. Pargiter, Verses relating to Gifts of Land cited in Indian Land Grants, JR,\S 1912 S. 248 — 25'»; dazu Nachträge von E. Hultzsch

ebend. S. 476 und R. Narasimhachar, ebend. 1913 S. 388. Unser Vers

findet sich z. B. im Mahäbhärata und Padmapuräiia, Pargiter a. a. O.

S. 252. Pargiter zieht in seinem Artikel nur Epos und Puränas heran, doch hat Joi.ly, JR.-VSigiS, S. 674-677, mit Recht darauf aufmerksam

gemacht, daß ebensosehr die Rechtslehrbücher als Quellen in Frage

kommen. Man vgl. die Stelle Epigr. Indica II S. 219 in einem Dokument aus dem Jahre Öaka 922, wo als Verkünder der zitierten Verse die Namen Paräilara, Vatsa, Kutsa, Ädgirasa, Gautama, Manu und Yäjfiavalkj-a genannt werden ( ili Paräsara- Vatsa-Kuts-Angirasa-Gautama-Manu- Yä/- iiavalkya-muni-vacanäny=avadhärya).

4) Lies: samsära-. Metrum: Sloka. Ebenso muß d gelesen haben.

Vgl. Epigr. Indica II S. 219 Z. 59/60.

5) dharma ... bis avadhärya ebenso d, e, h. h liest catura für cäru.

6) mätä ... bis mayä ebenso d, e, h.

7) Lies: ?at-pamcäsad= ; vgl. h Z. 56 sak-u samvat-u für sak sainvat mit ^"irünla.

(25)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 285

tsar-äntarggata-düitlya-Caitra-suMha-caturddasyäm yatr-

47 ämkato=pi samvat 956 caitra-auddha 14 (47.) samjäta-Cai-

trikä-parvoani sutlrtthe snätvä gagan-aikaca-

48 kra-cüdämanaye traüokya-caksuse kamalini-kä(iS.)mukäya

bhagavate savitre nänäDioidha-kusuma-släghyam--arghan~

49 datüä sakala-sur-äsura-gurum traüokya-svämi{^9.)nam

bhagavantam=- Umäpatim=abhyarccya^) asmadd-anma-

50 tyä^) visayi-Bhäiyapena viracitäya^) Mähirahära-üi(5Q.)-

say-äntaspäti-Kunde-grämly-oUara-digbhäge viracita sri-

51 Bhäiyap-esvara-deväyatanän=nivä{M.)sinäm tapodhanä-

näm gräs-äcchädan-ärttham gamdha-puspa-

52 dhüpa-dlpa-naiüedya-tämbüla-gita-vädya-n]rUy-ädi(52.)-de-

va-bhoga-karanäya *) khanda-sphutita-samuddharan-

ärtthan-ca^) Mähirahära-Satsasthi-visay-äntaspäti- 53 Ku{5i.)nde-gräm-äntarüvartti Abhinavadevacchetä-ksetram

yasya c=äghätanäni \ pürvvatah Kun[bh]ivati-kse-

54 tram Kolihirakaa=ca \\ {M.)paacimatah Govani-ma-

ryädayä ||*) daksinatah [Khat]äläsatkama'')-bhü-ta-

55 täka-maryädayä \ \ uttaratah (55.) VijMnlcoU-ma-

1) sutlrtthe ... bis abhyarccya auch e und h, doch fehlt trailoka-

caksuse; statt arghan lesen e, h: arghyatn und statt nänävividha

richtiger närtävidha; h liest mahätlrthe statt sutlrtthe.

2) Lies: anumatyä.

3) Lies: visayi. Das hier und in der nächsten Zeile wiederum vor¬

kommende viracita, von denen das erste nicht zu konstruieren ist, weist auf Irrtümer des Schreibers hin. Ich möchte das erste viracita streichen

und den Passus lesen: asmadd-anumatyä visayi-Bhäiyapena Mähira-

hära-visay-änta^päti-Kunde-grämly-ottara-digbhägq-viracite irlBhäiyap-

eävara-deväyatane niväsinäm tapodhanänäm, oder als Kompositum:

. . . digbhäga-oiracita-srlBhäiyap-eivara-deväyatana-niväsinäm tapodha¬

nänäm.

4) Vgl. c (Z. 62/63): puspa-dhüpa-dlpa-naivedya-prekfanak-ädy- upabhog-ärlkam.

5) Vgl. c: khar)4a-sphatika-sphulita-dvär-ädi-jlrrf,'^-oddhär-ärtham.

6) Gewöhnlich heißt es in derartigen Grenzangaben: maryädä

(Xom.), nicht maryädayä (Instr.) wie hier dreifach. Sandhi: pascimato, uttarato.

7) Die beiden ersten Aksaras sind nicht sicher; möglicherweise isl

gu statt kha und nä oder rä statt tä zu lesen. Zur Ligatur vgl. Z. IS

und e Z. 27.

(26)

ryädayä \ \ evam catur-äghätan-opalaksitah^)

56 sva-slmä-paryantah^) sa-trna-kästh-odak-o{ä6.)pc-

tah^) samast-otpatti-samyuklah*) pürvoa-

57 daiia-devadäya-xrahmadäya-varjjah^) anäde{97.)-

syah anäsedhyah") acäta-bhata-pravesyah'') 58 krta-hast-odak-ätisarggena») pascim-ämnäya-vini(9H.)rgga-

ta-srlVä0cärija-sisya-Jnänasi[oa-bhatt]ärakänä7n

59 na[ma]sya-ürttyä paramayä bhaktyä pratipä{h9.)ditah |*)

tad~etesämm^'^)-a\^ny'\e[säm'\^api gotrly-[ädhi]kärikänä[m]

60 tapodhanänäm bhumjamtäm bhojayaiäm=Dä(6Q.) krsatäm

karsayatäm-vä na ken^^äpi paripamthanä karanlyä ||")

yata^uktam-eoa mahämunibhih^^)

61 {61.)\ahubhir=Düasudhä bhuklä

räjahhih Sagar-ädibhih \

yasya yasya yadä bhümis-

tasya tasya tadä phalam ||'')

62 sa[dyo]{%2.)-dänam niräyäsam

s-äyäsam dlrgha-pälanam \

1) Dieses und die folgenden Attribute zu ksetram, ebenso wie das

Prädikat pratipäditah, weisen fälschlich Maskulinendungen auf (wie

sonst bei Dorfschenkungen, wenn sie sich auf gräma m. beziehen). —

Vgl. c: evam nikata-catur-äghätan-opalaksita^; e hat evam catur-ägfiätan- opalaksitam; entsprechend auch Ii.

2) Entsprechend c, e, h.

3) Vgl. c: sa-vrksa-mälä-kulah; h: sa-trna-kä^th-odak-opetau.

4) Entsprechend e, h.

5) Entsprechend c, h.

6) Entsprechend e.

7) Entsprechend c, e, h. e liest: pravesam.

8) Vgl. e, h: udak-ätisarggena; c nennt, wie unser Dokument, die¬

jenigen, in deren Hände Wasser gegossen wurde; die Namen gehen je¬

doch vorauf, und am Schluß stehen die Worte :... hast-odakam vidhäya.

9) Entsprechend e, h.

10) Lies: etesäm",

11) Lies: bhutn/atäm. Entsprechungen für bhumjatäm bis karanlyä

auch c, e, h (dort gekürzt).

12) Hinter dem Visarga fehlt Interpunktionsstrich. Entsprechung d, e, h.

13) Metrum: Öloka. Vgl. Pargitbk a.a.O. S. 249f. Entsprechend

c, d, e, h.

(27)

E. Waldschmidt, Eine Schenl?ungsurl?unde auf Kupferplatten usw. 287 ata=ev=arsaijah prähur^

ddänäc-cbreyo=nupälanam ||*)

63 datvä bhü{6^.)mim bhävinah pärUhiü-endrän=

bhüyo bhüyo yäcate Rämabhadrah |

sämänyo=yam dharmma-setur^nnrpänäm

64 {6i.)käle käle pälanlyo bhavadbhih \ \^)

iti cirantana-muni-vacanäny=avadhärya sarvvair=api sa-

65 r)iä{6ä.)gämibhir=bhüpälair=asmad-vamsajaih pälana-dhar-

mma-phala-lobha=eva karanlyah \

66 na punas=tal-lopana{%6.)-päpa-kalamk-ägresarena ken^äpi

bhavitavyam ||*)

67 yas=tv=evam=abhyartthito=pi lobhäd=ajMna-timira{%7.)-

patal-ävrta-matir=äcchindyäd~äcchidyamänam~anumodeta

68 vä sa paiicabhir'-api pätakair=upapätakai{6S.)a-ca

lipto Raurava-Mahäraurav-Ändhatämisr-ädi-narakäms-ci-

ram-anubhavisyati \\*) tathä c=oklam bhagavatä

69 (69.) Vyäsena ||»)

soa-dattäm paradattäm^vä

yo hareta vasundharäm \

sa visthäyäm krmir^bhütvä

krmibhi[h] saha pacyate ||°)

70 ya(79.)thä c=aitad=evam tathä säsana-dätä lekhaka-hastena

sva-matam-äropayati |') yathä-matam mama mahä-

71 man4alesva(l\.)ra-srlCchittaräjadevasya tnahämandalesva-

1) Metrum: Slolia. Äiinlich muß d gelesen haben. Vgl. auch Ep.

Indica II S. 220: sadyo-dänam niräyäsam säyäsam tasya pälanam |

evam hi rsayah prähur dänöc-chreya^nupälanam '.

2) Metrum: äälinl. Entsprechend c, d, e, h. c liest sarvän etän statt datvä bhümim.

3) iti ... bis bhavitavyam ähnlich e und k. e liest jedoch maharsi

statt cirantana-muni und läßt asmad-varnsajaih aus. h hat dharm-

ädharma-vicära-catura-cirarntana-muni-vacanäny^ und samägämibhir—

asmad-vatnsajair-anyair vä bhüpälaih pälana . . .; vor ken=-äpi ist ein (weiteres) na eingeschoben.

4) yas=tv=' ... bis anubhavisyati auch e und A; in A fehlt sa.

5) Entsprechend e und A; e fehlt bhagavatä; h: yath=oktam.

6) Metrum: äloka. Vgl. Pargiter a. a. O. S. 250. Entsprechend e

und A.

7) Entsprechend e und A.

(28)

72 ra-srlmad-Vajja(iadevaräja-sünor=yad'-atra säsane li{72.}-

khitam ||^) likhitam C'=aitan=mayä srimad-räj-änu-

73 jhayä bhändägärasena-sriJoiipaiyena (73.) bhändägära-

sena-mahäkaui-srlNägalaiya-bhrätr-sünunä |^) yad^

74 atr=on-äksaramm=adhik-äksaram=vä ta{7i.)t=sarvvam pra-

mänam=iti ||') srir=astu || srir'-bhavatu || mamga-

lan=c=ästu \ \ mamgala mahäsrlh*) \ \

Übersetzung

I. Eröffnung: Glücksspruch, Anrufung Gott Ganesas und Anrufung

Gott äivas.

1— 2 Om! Sieg sowohl wie Erfolg! Er, dem bei allen Auf¬

gaben durch Verehrung (an erster Stelle) Tribute*)

gezollt werden, (Gott) Gananäyaka, der (jedes) Hin¬

dernis beseitigt, möge euch vor Unheil bewahren!

2— 3 Möge (auch) er, (Gott) Siva, euch ständig behüten,

auf dessen Scheitel die Jähnavi (d. i. die Gangä)

leuchtet, ähnlich der klaren Mondsichel, die über dem

Gipfel des (Weltberges) Sumeru aufgeht!

II. Genealogie: Eine Preisstrophe auf Jimütavähana, den Ahnherrn

des Geschlechtes, und je eine Preisstrophe auf die bis zum Tag der Aus¬

fertigung der Urkunde regierenden 11 Herrscher.

3— 5 Jimütaketu's Sohn, der immerdar mitleidige, der als

Jimütavähana in den drei Welten bekannt ist, der

um (der Rettung) eines anderen willen seinen eigenen

Leib für Gras (d. h. ein Nichts) ansah und so den (zum

Opfer ausersehenen) Sankhacüda (Name eines männl.

1) Entsprechend e. Desgl. h, doch ohne yathä und mit anderen

Herrschernamen.

2) Ähnlich (<i?) e, jedoch lautet der Name in e Jogapaiya und

iri davor fehlt; sutena statt sünunä.

3) Entsprechend e und h.

4) c schließt: mamgalam mahäsrir=iti\ e: inr-bhavatu; h: mamgala mahäSrih.

5) gaTtanä yakah {gananäh, acc. pl. von gananä; yakah = yab) ist

ein Wortspiel mit Ganeäas Namen: Gana-näyaka.

(29)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde auf Kupferplatten usw. 289

Schlangenwesens) vor dem (Vogelungeheuer) Garuda

bewahrte'):

5—6 als dessen Nachkomme wurde König: Kapardin (I.),

die Stirnzierde des Geschlechtes der Siläras, auf

dessen blanker Fußbank sich die Strahlen der neuen

Edelsteine in den Diademen all der (sich vor ihm bis

auf seine Füße verneigenden) Landesherren spiegel¬

ten 2), und der verwegen war wie der erlauchte Säha-

sämka*).

7—8 Und dem entstand ein Sohn, namens PulaSakti,

der gleichsam den Grenzpunkt der von (Brhaspati,)

dem Lehrer der Götter verkündeten (Kunst der) Poli¬

tik darstellte; er regierte unangefochten auf der Welt,

nachdem er die gesamte Schar der Feinde auf dem

Schlachtfeld besiegt hatte.

8—10 Nach ihm kam sein Sohn Kapardin der Jüngere,

das Juwel in dem Diadem aus Königen; er wirkte

wie ein weiterer scharfer Antreibehaken auf die Ele¬

fanten, (worunter hier) seine Feinde (zu verstehen

sind); da die Welt durch seinen Ruhm überaus strah¬

lend geworden war, glänzten weder der (weiße)

Götterelefant, noch der (silberne) Mond, noch das

Milchmeer.

10—13 Auch ihm wurde ein Sohn geboren, der erlauchte

Vappuvanna, eine Zierde unter den Königen, ein

Meister des Weges zur Macht, der den ganzen Erd¬

kreis säuberte; der, auf dem Schlachtfelde sein Spiel

treibend, die Elefanten der Feinde, nachdem er ihnen

mit der Schwertschneide gewaltsam einen Stoßzahn

abgehauen hatte, alle führerlos machte.

13—15 Von ihm stammt ein Sohn, über den die ganze Welt

(so) entzückt war wie über den Mond, ein preis-

1) Vgl. oben S. 26" u. ebenda Anm. 3.

2) Wörtlich: dessen blanke Fußbank bestreut war mit den Strah¬

len usw.

3) über Sähasämka vgl. Hall's Ausgabe der Väsavadattä, Intro¬

duction S. 18, und das Xavasähasäiikacarila, s. oben S. 278 Anm. 2.

(30)

würdiger: der erlauchte König Jhamjha, der alle

Übelstände vertrieb wie die Sonne das Dunkel; er

errichtete in seinem eigenen Namen auch in kurzer

Zeit zwölf Tempel des (Gottes) Sambhu (d. i. Siva),

die — denke ich — Leitern zu vergleichen waren für

die (vor dem Gott) in Verneigung dastehenden

Körperwesen, die den Weg zum Himmel suchten.

16—18 Ihm folgte sein Bruder, der erlauchte König Goggi,

der den gesamten Erdkreis aufleuchten ließ durch die

überallhin scheinende Masse seines Ruhms ^), der

Starke unter den Starken; wenn dieser König sich

hineinlegte bei der Tätigkeit des Bogenspannens,

dann wurden (Helden wie) Bhisma, Drona, (Arjuna)

der Sohn der Prlhä und andere im Geist in Erstaunen

versetzt.

18—21 Nach ihm kam sein Sohn, der erlauchte König Vaj j a-

dadeva, dessen Ruhm infolge seiner (ebenso) er¬

staunlichen (wie) mitreißenden Taten in aller Munde

war, das Scheiteljuwel des Erdkreises; (ihm geschah

es, daß mitten) auf dem Schlachtfeld plötzlich und

aus freien Stücken die (Göttin der) fürstlichen Maje¬

stät herbeikam und wie (die Glücksgöttin an der

Brust) des Mura-Feindes (d. i. des Gottes Visnu), an

seiner Brust der Liebe pflog, (an seiner) dessen einzig¬

artige Kraft in seinen langen Armen lag.

21— 22 Wie Jayanta von dem Feinde Vrtras (d. i. Gott

Indra), wie Sanmukha (d. i. der sechsköpfige Kriegs¬

gott Kärttikeya) von dem Feinde Puras (d. h. von

Gott Siva) abstammt, so von ihm sein erlauchter

Sohn Aparäjita, der von edlem Benehmen war.

22— 23 Ihm folgte sein erlauchter Sohn, Vajjadadeva (II.)

mit Namen, das Hauptjuwel unter den Königen, be¬

wandert in der Politik; seine Taten preisen alle Leute

selbst heute noch, wobei ihre schmiegsamen Glieder

1) g und h lesen räsili (vgl. S. 281 Anm. 3), doch scheint mir unser

Text mit seiner Lesung als ein Kompositum vorzuziehen zu sein.

^^Mj^

(31)

E. Waldschmidt, Eine Schenkungsurkunde aul Kupferplatten usw. 291

(in der Erregung wie mit einem Panzer) überzogen

sind durch das Sichsträuben der Körperhärchen.

23—25 Nach ihm nun wurde König: sein Bruder Arike¬

sarin, angesehen bei den Frommen; er spielte

(Indras) Donnerkeil bei der (von ihm ausgeführten)

einzigartigen Zersprengung der Hauptberge (der

Welt), (die in diesem Falle) seine hochmütigen Feinde

(waren); in der Kindheit schon ist er, von einem

Heere begleitet, ausgezogen, hat Someävara') be¬

sucht und ist, nachdem er vor dessen Angesicht auf

Befehl des Vaters die Welt genügend gezwickt*)

hatte, zurückgekommen.

25—27 Ihm ist gefolgt als König sein Neffe, der Sohn Vajja-

dadevas, der erlauchte Cchittaräja, der erhabene,

durch den, selbst als er noch ein Kind war, das Ge¬

schlecht der Silära's (schon) zur höchsten Erhabenheit geführt wurde.

III. Nennung des zur Zeit regierenden Herrschers, seiner Titel und

seiner ersten Minister.

27—30 Nun, wo der MahämandaleSvara, der er¬

lauchte Cchittaräjadeva, der durch eigene Tu¬

gendentfaltung mit der gesamten (Titel)reihe eines

Königs geschmückt ist, (Titeln, wie) „der Mahäsä¬

mantädhipati, der die fünf großen Klänge (der Souve¬

ränen und höchsten Würdenträgern vorbehaltenen

Musikinstrumente) zur Verfügung hat", „der höchste

Herr der Stadt Tagara", „der Silähära-König", ,,der

im Geschlecht des Jimütavähana Geborene", „der,

1) Somesvara ist identisch mit Somnäth-Pätan an der Südküste

von Kathiawar (Indian Antiquary Vol. 9 S. 40). über Beziehungen

nach Kathiawar vgl. auch oben S. 271 Anm. 2.

2) Der Herausgeber von g übersetzt dies: having ... visited SomeS- vara, offered up (Anm.: literally fastened?) before him the whole earth by direction of his father, and then returned. Ähnlich der von ä :... he firmly fixed the world (i. e. offered it) and came away. — Wie kilayali

„festkeilen, pfählen" zu der Bedeutung ,, darbieten" kommen soll, ist mir unklar. Es scheint sich auch um eine kriegerische Unternehmung zu handeln.

(32)

dessen Banner ein goldener Garuda ist", „der Ozean des Stolzes", ,,der in der Welt der Freigebigkeit Hervor¬

ragende"'), ,,der diamantene Käfig (d. h. der sichere

Zufluchtsort) für die um Schutz Gekommenen" usw.

30— 31 das ganze Land des Koiikan beherrscht, das

viele, durch (die Kraft) seiner eigenen Arme erwor¬

bene Landstriche umfaßt und vierzehnhundert Dörfer

enthält, an deren Spitze Pur! steht,

31— 32 wo gleichzeitig der erlauchte Näganaiya als erster

Minister die Last der Sorge um dieses Land trägt,

32 (und) zugleich der erlauchte Näüpaiya der über

Krieg und Frieden entscheidende Minister ist,

IV. Ankündigung einer Verfügung des regierenden Herrschers an alle

Beamten und Untertanen.

32— 33 zu dieser vorliegenden Zeit

33— 34 gibt er, der Mahämandale^vara, der erlauchte

Cchittaräjadeva, allen, den (der Zeit nach) zu

ihm gehörigen wie auch anderen zukünftigen Prinzen,

Ratgebern, Priestern, Räten, Haupt- wie Neben-

ministern und Beauftragten,

34— 36 sowie den Reichsstatthaltern, den Bezirksleitern, den

Stadtoberhäuptern, den Dorfvorstehern, den Betrau¬

ten und den nicht (fest) Betrauten, den Leuten des

Königs und den Landleuten, sowie den drei Klassen

von Bürgern in der Stadt Hamyamana") und

anderen

36 unter Übermittelung (seiner) Ehrerbietung, Ver¬

ehrung und Höflichkeitsbezeigung die Anweisung:

V. Mitteilung der frommen Beweggründe und des Segens einer Land¬

schenkung.

37 Folgendes sei euch kundgetan:

37 Die Macht ist unbeständig; die Jugend vergeht in

einem Augenblick, (und) das Leben befindet sich

zwischen den Zähnen des Todes.

1) Zu diesem Ausdruck vgl. Epigr. Indica XII S. 251 und Anm.

2) Über diese Stadt vgl. ebend. S. 258 f.

(33)

E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurkunde auf Kupferplatten usw. 293

37— 38 Und entsprecliend ist die Jugend (eine Erscheinung),

an der die im Innern versteckte TeufeHn ,, Alter"

(bereits) ihren Schmaus begonnen hat.

38 Einem Fall in die Hölle aus einer Himmelswohnstätte

heraus ist die Trennung von Lieben und das Leid des

Nichtgetrenntseins (von Unlieben) zu vergleichen.

38— 39 Der Körper wird des Alters und des Todes teilhaftig,

die gleichzeitig mit dem Kreislauf des Daseins ent¬

standen sind.

39 Reichtum und Lebensdauer sind unbeständiger als

Wassertropfen, die sich auf dem Blatt einer vom

Winde bewegten Lotusblüte befinden.

39— 40 Nach einer solchen Überlegung mit gefestigterer Ab¬

sicht zur Entsagung den Lohn der Freigebigkeit er¬

faßt habend und verlangend, (und nachdem ich die

Aussprüche'):)

40— 41 Für (die Zeitalter) Krta, Tretä und Dväpara wird die

Bußübung über die Maßen gepriesen; hier, für das

(jetzige) Kali-Zeitalter preisen die Weisen allein die

Freigebigkeit.

41— 42 So erfolgreich ist nicht das Wissen, so erfolgreich ist

nicht die Bußübung wie einzig die Freigebigkeit im

Kali-Zeitalter, (das) verkünden hier die Weisen.

42 Und so ist vom heiligen Vyäsa verkündet worden:

42— 43 Das Gold ist der erste Abkömmling des Feuers: die

Erde stammt von Visnu ab, und die Kühe sind Kinder

der Sonne. Darum sind von dem, der Gold, eine Kuh

und Land hingibt, gleichsam die drei Welten (Him¬

mel, Erde und Luftraum) verschenkt worden.

43— 44 Landschenkung an würdige Personen, an heiligen

Plätzen, bei günstigen Mondabschnitten, dürfte die

Rettung sein aus dem liefen, uferlosen Ozean des

Kreislaufs des Da.seins —

1) d hat hier: Considering this in secret with a firm dispassionate

understanding, and also the fruit of liberal donations mentioned by

the wise, I called to mind these stanzas.

(34)

44— 45 nachdem ich derartige Aussprüche von alten Weisen

erwogen hatte, (Aussprüche), die geschätzt werden

wegen der (darin ausgedrückten) Prüfung des Rechten

und des Unrechten,

45 habe ich, meiner Eltern und mein eigenes Heil er¬

strebend,

VI. Mitteilung des genauen Zeitpunktes der Schenkung und der reli¬

giösen Vorbereitungen, deren sich der König dabei unterzogen hat.

45— 47 als seit der Zeit des Saka-Königs neunhundertund-

sechsundfünfzig Jahre vergangen waren, am vier¬

zehnten Tage der lichten Hälfte des zweiten (d. h.

Schaltmonats) Caitra, im (zyklischen) Jahre Bhäva;

in Zahlen wiederholt: Jahr 956, lichte Hälfte des

Caitra 14, bei Eintritt des Vollmond-Abschnitts im

(Monat) Caitra,

47 nachdem ich an einem heiligen Badeplatz gebadet

hatte,

47— 48 nachdem ich dem einzigartigen Stirnjuwel auf dem

Umkreis des Himmelszeltes, dem Auge der Dreiwelt,

dem Liebhaber der Taglotusblüten, dem erhabenen

Savitr (d. h. dem Sonnengott) eine Opfergabe dar¬

gebracht hatte, rühmlich wegen der (darin enthal¬

tenen) ganz verschiedenartigen Blumen,

48— 49 nachdem ich (ferner Gott Siva:) den Lehrer aller

Götter und Dämonen, den Herrn der drei Welten,

den erhabenen Gatten der Umä verehrt hatte,

VII. Nennung der Empfänger und Mitteilung des Zweckes der Schen¬

kung.

49— 51 den Büßern, welche im Sri-Bhäiyape§vara-Tempel

wohnen, der mit unserer Erlaubnis von dem Bezirks¬

leiter Bhäiyapa erbaut ist, erbaut ist in nördlicher

Richtung des Dorfbereichs von Kunde im Bezirk

Mähirahära,

51—52 zum Zweck (ihrer) Beköstigung und Kleidung, damit

sie (auch) durch (die Darbringung von) Wohlgerüchen,

Blumen, Weihrauch, Lichtern, Speisen, Betelkau-

(35)

E. Waldschmidt, Eine Schenlcungsurliunde auf Kupferplatten usw. 295

röllchen, Gesang, Musik, Tanz usw. dem Gott Freude

bereiten imd für die Ausbesserung beschädigter und

abgeplatzter (Teile sorgen),

VIII. Der Gegenstand der Schenkung, seine Abgrenzung und die mit

der Schenkung verbundenen Vorrechte.

52— 53 das im Dorfe Kunde gelegene Feld Abhinavadeva-

cchetä, innerhalb des Bezirks Mähirahära-Satsasthl,

dessen Grenzen sind:

53— 55 von Osten das Feld Kun[bh]ivati und Kolihiraka;

von Westen (werden sie gebildet) durch die Grenze

von Govani; von Süden (werden sie gebildet) durch

die Grenze des Landstrichs und des Teiches von [Kha-

t]äläsatkama ; von Norden (werden sie gebildet) durch

die Grenze von Vijfiänicoli;

55 das so durch vier Grenzen gekennzeichnete Feld, im

(gesamten) Umfang seiner Grenzen,

56 mit Einschluß des (vorhandenen) Grases, Holzes und

Wassers, samt allen Erträgnissen, ausgenommen die

früher gewährten Schenkungen an Götter (d. h.

Tempel) und Schenkungen an Brahmanen,

57 nicht (gerichtlich) beschlagnahmbar und nicht (durch

Auflagen) beschränkbar'), nicht zu betreten von

(d.h. zu belegen mit) Polizei und Truppen*),

IX. Ausspruch und Bekräftigung der Schenkung und Feststellung ihrer

Übertragbarkeit.

57— 58 (habe ich) indem ich (zur Bekräftigung der Schen¬

kung) Wasser über die Hände goß den Schülern des

aus der westlichen Überlieferung hervorgegangenen

erlauchten Vädäcärya, den Jnänaäiva-Hochwürden

{bhattäraka),

58— 59 unter Verehrungsbezeugung aus äußerster Zuneigung

geschenkt.

1) Über die vier rechtlichen Beschränkungen vgl. Ep. Indica XII

S. 267 Anm.

2) Dies wird gewöhnlich übersetzt : not to be entered by the irregular or regular troops. Vgl. Ep. Indica IX S. 284 Anm. 10 u. S. 296; Vxidta, History, Vol. I S. 136, 156.

ZeituchrUt d. DM G. Bd. 90 (Neue Folge Bd. 1») 80

(36)

59—60 Darum soll von niemandem diesen und auch anderen

zum Gotra gehörigen, mit (den genannten) Pflichten

betrauten Büßern, die (das Feld) nutzen oder nutzen

lassen, pflügen oder pflügen lassen, ein Hindernis

in den Weg gelegt werden.

X. Mit Zitaten aus der Überlieferung gewürzte Aufforderung an die

künftigen Herrscher, die Schenkung aufrechtzuerhalten, gefolgt von

einer Verfluchung derer, welche die Schenkung aufheben sollten.

60 Denn verkündet worden ist ja von den großen Weisen :

61 Viele Könige, Sagara usw. haben sich des Genusses

der Erde erfreut: wem immer das Land gerade gehört,

demselben gehört dann (auch) der Ertrag.

61— 62 Mühelos ist die Gabe desselbigen Tages, mühevoll

(dagegen ihre) dauernde Aufrechterhaltung; daher

fürwahr sagen die Seher: „Mehr wert als das Ge¬

schenk (selbst) ist (seine spätere) Bewahrung."

62— 64 Nachdem er Land verschenkt hat, fleht Rämabhadra

die zukünftigen Könige wieder und wieder an: ,, Dieser

für (alle) Könige gemeinsame Damm der Tugend

muß von euch jederzeit bewahrt werden!"

64—66 Die angeführten Aussprüche der alten Weisen sollen

auch alle künftigen Könige, die aus meinem Ge¬

schlecht hervorgehen, überdenken und danach ge¬

radezu eine Begierde nach den Früchten der Tugend

der Aufrechterhaltung (von Schenkungen) entwickeln,

nicht aber soll irgendeiner derjenige sein, der mit dem

Schandfleck ihrer Ungültigkeitserklärung hervortritt.

66— 67 Wer aber, obwohl er solchermaßen aufgefordert

worden ist, aus Gier (und da sein) Verstand von dem

Schleier des Dunkels der Unwissenheit verhüllt ist,

(die Schenkung) zunichte machen oder einem, der

sie zunichte macht, beipflichten sollte,

67— 68 der soll, sowohl mit den fünf Hauptverbrechen wie

auch mit den Nebenverbrechen besudelt, auf lange

Zeit der Höllen Raurava, Mahäraurava, Andhatä-

misra usw. teilhaftig werden!

(37)

E. Waldschmidt, Eine Sclienlcungsurliunde auf Kupferplatten usw. 297

68— 69 In diesem Sinne wurde auch von dem erhabenen

Vyäsa verkündet: Wer Land, das von ihm selbst oder

von einem anderen verschenkt worden ist, (dem Be¬

schenkten) wegnimmt, wird ein Wurm im Unrat

werden und mit Würmern zusammen (in der

Hölle) braten!

XI. Zustimmungserklärung des Königs zum Wortlaut der Urkunde und

Nennung ihres Schreibers.

69— 70 Und damit das so sei, darum legt der Schenker der

Urkunde seine Zustimmung durch die Hand des

Schreibers nieder:

70— 72 Meiner, des Mahämandalesvara, des erlauchten Cchit¬

taräjadeva, des Sohnes des erlauchten Vajjadade-

varäja, Meinung entspricht, was hier in der (Schen-

kungs)urkunde geschrieben ist.

72— 73 Und geschrieben ist dies mit Erlaubnis des erlauchten

Königs von dem Bhändägärasena, dem erlauchten

Joüpaiya, dem Brudersohne des Bhändägärasena

und Hofdichters, des erlauchten Nägalaiya.

73— 74 Was hierin zu wenig an Buchstaben oder zuviel an

Buchstaben ist, das alles ist Richtschnur.

XII. Glücksspruch.

74 Glück sei! Glück entstehe! Auch gute Vorbedeutung

sei! Gute Vorbedeutung! Großes Glück!

20*

(38)

Von Johann Fück-Frankfurt a. M.

1. Die Handschrift von Tonk

Wie ich in meinem Artikel an-Nadim in der E. I. bereits

angedeutet habe, besitzt die Sa'idijja-Bibliothek in Tonk

(Rajputana) den mittleren Band einer ursprünglich aus drei

Bänden bestehenden Abschrift des Fihrist. Ihr Text entspricht

den Seiten 146,27— 254,i8 der FLtJoKL'schen Ausgabe. Die Mit¬

teilungen, die mir Maulana Abdul-Aziz Memon, Aligarh,

über diese Handschrift zu geben die Freundlichkeit hatte,

zeigten mir sofort, daß wir es hier mit einer von Flügel's

Ausgabe abweichenden Rezension zu tun haben. Da die

Handschrift nicht ausgeliehen wurde, und da es auch nicht

möglich war, photographische Abzüge von ihr zu beschaffen,

so bin ich im Herbst vorigen Jahres nach Tonk gereist, um

sie an Ort und Stelle zu untersuchen. Ich möchte nicht ver¬

fehlen, auch an dieser Stelle Sr. Hoheit, dem Nawab von

Tonk für die meiner Frau und mir in großzügigster Weise

gewährte Gastfreundschaft meinen herzlichen Dank auszu¬

sprechen. Nächstdem bin ich dem Darbarsekretär Sr. Hoheit,

Dabirul-Mulk Mukhtar Jang Malik Muhammad Din zu

lebhaftem Dank verpflichtet, der mir jegliche Erleichterung

bei der Benutzung der Bibliothek gewährte. Im folgenden

gebe ich zunächst eine Beschreibung der Handschrift: Alter

brauner Lederband von 44 ungezählten Blättern; kräftiges,

leicht gebräuntes Papier; etwas wurmstichig, doch ohne Be¬

einträchtigung der Lesbarkeit; Blattgröße 18,5x27 cm,

Schriftspiegel 12,5x19 cm; 31 Zeilen; Nashi; ziemlich viele

Punkte; kaum je Vokalzeichen. Auf der ersten Seite findet

sich der Titel: ^xJl ^ '^'j .UUljLil i--^

^1 ^\ «-»Ji/il> darunter drei unleserlich gemachte

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