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An die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe und deren Eltern - Die Besondere Prüfung

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Academic year: 2022

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An die Schülerinnen und Schüler

der 10. Jahrgangsstufe und deren Eltern - Die Besondere Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:

• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, können laut § 67 GSO durch die Besondere Prü- fung den mittleren Schulabschluss erwerben.

• Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die erforderli- chen Leistungen (keine weitere als einmal Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern) erzielt wurden.

Zeitpunkt und Anmeldung:

• Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 abgelegt werden. Sie wird in den letzten Tagen der Sommerferien abgehalten.

• Das Anmeldeformular erhalten die in Frage kommenden Schülerinnen und Schülermit dem Jahreszeugnis. Der Zulassungsantrag ist spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses bei der Schulleitung vorzu- legen.

Durchführungsmodalitäten:

• Die Aufgaben der Besonderen Prüfung werden für ganz Bayern zentral ge- stellt und in schriftlicher Form abgenommen. Die drei Prüfungen erstrecken sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache.

• Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache er- setzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuwei- sen ist.

• Für die Prüfungsanforderungen sind die Lehrpläne der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums maßgebend.

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Prüfungsbereiche der Besonderen Prüfung:

Für die Prüfung gilt:

o Im Fach Deutsch werden drei Themen zur Wahl gestellt (Arbeitszeit 180 Minuten).

o Im Fach Mathematik besteht die Aufgabe aus mehreren Teilaufgaben (Arbeitszeit 120 Minuten).

o In der Fremdsprache Englisch wird eine Textaufgabe einschließlich Sprachmittlungsaufgabe verlangt (Arbeitszeit 120 Minuten). Dies gilt auch für die Fremdsprache Französisch. In der Fremdsprache La- tein wird eine Übersetzung in das Deutsche gefordert (Arbeitszeit 120 Minuten).

Bestehen und Wiederholen:

• Die zentral für ganz Bayern gestellten Aufgaben werden spätestens bis zum ersten Unterrichtstag vom jeweiligen Prüfungsausschuss korrigiert und be- notet, der auch über das Bestehen der Besonderen Prüfung entscheidet.

• Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindes- tens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in ei- nem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Wer die Prüfung be- standen hat, erhält eine Bescheinigung nach dem vom Staatsministerium her- ausgegebenen Muster. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Jah- reszeugnis des Gymnasiums.

• Eine Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung ist nur einmal zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums wiederholt wird und erneut die Voraussetzungen vorliegen.

Anschlussmöglichkeiten durch den Abschluss der Besonderen Prüfung:

• Mit der bestandenen Besonderen Prüfung wird der mittlere Schulabschluss er- worben.

• Mit der bestandenen Besonderen Prüfung wird jedoch nicht die Oberstufen- reife verliehen. Die Schülerin bzw. der Schüler kann also auch mit einem noch so guten Ergebnis der Besonderen Prüfung nicht in die 11. Jgst. des Gymna- siums vorrücken.

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• Die Aufnahme an eine Fachoberschule ist möglich, sofern in der Besonderen Prüfung ein Notenschnitt von 3,33 oder besser erreicht wurde.

Weiterführende Tipps:

• Die Schwierigkeit der Besonderen Prüfung (z.B. beim Aufgabenumfang) wird oft unterschätzt. Ein Bestehen setzt deshalb eine intensive Vorbereitung vo- raus.

• Die Prüfungsvorbereitung in den Ferien sollte sich an den früheren Aufgaben der Besonderen Prüfung und an den Lerndefiziten in den drei Prüfungsfächern orientieren.

• Gerade im Hinblick auf die Anforderungen der Besonderen Prüfungen sollten insb. Schülerinnen und Schüler, die die 10. Jgst. wiederholen und bei denen das Erreichen des Klassenziels erneut gefährdet ist, rechtzeitig, d.h. zum Halbjahreswechsel, ernsthaft das Ablegen eines externen Mittleren Schulab- schlusses in Erwägung ziehen.

Hierbei sind die Ausschlussfristen zur Anmeldung zwingend zu beachten: z.B.

spätestens 1. März bei der zuständigen Mittelschule für die Anmeldung zum Externen Mittleren Schulabschluss an einer Mittelschule. Auf die hierzu auf der Homepage der Schule eingestellten Merkblätter wird verwiesen.

Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg!

Verena Lorenz Oberstudienrätin

(Staatliche Beratungslehrerin)

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