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Generalversammlung der APA

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Academic year: 2022

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S I M O N OT T H

An der 32. Generalversammlung der APA, die am 17. April 2008 im Airport Forum des Flughafens Zürich stattfand, konnte der Präsident wiederum über ein ereignisreiches Jahr berichten. Als Schwerpunkte der APA-Tätigkeiten im Jahr 2007 erwähnte Dr. med. Hans- Ulrich Kull die vom Bundesamt für Ge- sundheit angestrebte Margenreduktion, die Fortbildungstätigkeit für die APA- Mitglieder sowie die politische Aktivität in einzelnen Kantonen. Im Anschluss an die ordentlichen Geschäfte wurde die Vorstandstätigkeit von Dr. med. Karl Kraut, Allgemeinmediziner aus Herzo- genbuchsee, verdankt, der nach rund 20 Jahren aus dem Vorstand ausschei- det. Zu Beginn seiner Amtszeit befasste sich der APA-Vorstand vor allem mit Öffentlichkeitsarbeit und Behördenkon- takten, aber schon wenige Jahre später erforderten wichtige Abstimmungs- kämpfe und Gesetzesrevisionen einen vermehrten politischen Einsatz. Für die Nachfolge von Karl Kraut konnte Dr. med. Fritz-Georg Fark, Allgemein -

mediziner aus Aegerten/BE, gewonnen werden, der seit einigen Jahren im Vor- stand der Berner Hausärzte mitwirkt.

Fritz-Georg Fark darf in seiner Praxis eine Patientenapotheke betreiben, da es in Aegerten nur eine einzige öffentliche Apotheke gibt und demnach die gesetz- lichen Voraussetzungen für die Berech - tigung zur direkten Medikamentenab- gabe im Kanton Bern erfüllt sind.

Direkte Medikamentabgabe zweimal gutgeheissen

Der Geschäftsführer der APA, Dr. Sven Bradke, erinnerte daran, dass die beiden bisherigen Abstimmungen zur ärztli- chen Medikamentenabgabe im Kanton Zürich erfreulicherweise im Sinne der Ärzteschaft ausfielen. Zu diesem Erfolg, der massgeblich dem Einsatz der Zür- cher Ärztegesellschaft zu verdanken ist, hat auch die APA einen wichtigen Bei- trag geleistet.

In der Abstimmung vom 23. September 2001 ging es um eine vom Zürcher Kan- tonsrat vorgeschlagene Änderung des Gesundheitsgesetzes, die zu einer dras- tischen Einschränkung der direkten

Medikamentenabgabe geführt hätte. Zwar sah die Änderungsvorlage vereinzelte Ausnahmen zum Verbot der direkten Medikamentenabgabe vor, doch wären die entsprechenden Kriterien – insbe- sondere die völlig willkürliche Distanz- vorschrift von mindestens 500 Metern bis zur nächsten öffentlichen Apotheke – nur in wenigen Fällen erfüllt gewesen.

Faktisch hätte deshalb die Annahme der Vorlage die Schliessung der meisten ärztlichen Patientenapotheken auch in den ländlichen Gemeinden bedeutet.

Diesen Ansatz haben die Zürcher Stimm- bürgerinnen und Stimmbürger ganz of- fensichtlich nicht als sinnvoll erachtet.

Bei der zweiten Abstimmung vom 30. November 2003 wurde eine Teilrevi- sion des Gesundheitsgesetzes, wonach die direkte Medikamentenabgabe in Gemeinden mit einer 24-Stunden-Apo- theke nicht mehr zulässig gewesen wäre, vom Zürcher Stimmvolk noch eindeutiger verworfen. Die Bevölkerung hat sich somit klar für die Wahlfreiheit des Patienten ausgesprochen, die Medi- kamente sowohl beim Arzt als auch beim Apotheker beziehen zu können.

Alles entscheidende Abstimmung

Obwohl in den beiden vergangenen Ab- stimmungen jeweils eine Abschaffung oder weitere Einschränkung der direk- ten Medikamentenabgabe im Kanton Zürich vermieden werden konnte, blieb weiterhin unklar, wer in den Städten Zü- rich und Winterthur zur Abgabe rezept- pflichtiger Medikamente berechtigt ist.

O F F I Z I E L L E S O R G A N

556

ARS MEDICI 13 2008

Generalversammlung der APA

Zürich vor der entscheidenden dritten Volksabstimmung

Die diesjährige Generalversammlung der APA stand ganz im Zeichen

der kommenden Volksabstimmung zur direkten ärztlichen Medikamenten-

abgabe im Kanton Zürich, die unbedingt zugunsten der Ärzteschaft

ausgehen muss.

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Um diesem Zustand ein Ende zu setzen, lancierte die Zürcher Ärztegesellschaft im Mai 2006 die Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbe-

zug». Mit dieser Initiative soll der in den beiden bisherigen Abstimmungen ge- äusserte Volkswille endlich im Gesetz verankert werden, weshalb dieser Ab-

stimmung eine entscheidende Bedeu- tung zukommt.

Dr. med. Walter Grete, Mitglied der Task Force und ehemaliger Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, rief alle Ärztinnen und Ärzte zu einem Engagement zugunsten der kostengüns- tigen und sicheren direkten Medika- mentenabgabe auf. Als wichtigsten Bei- trag der Ärzteschaft sieht Walter Grete die innere Solidarität mit der Ärzte - gesellschaft Zürich. Ausserdem sollten alle Ärztinnen und Ärzte ihre Patientin- nen und Patienten über die Vorteile der direkten Medikamentenabgabe infor- mieren und auf die kommende Abstim- mung hinweisen, mit der sie ihre zu- künftige Wahlfreiheit beim Bezug ihrer Medikamente sicherstellen können.

Dr. med. Simon Otth, Horgen Vizepräsident der APA

O F F I Z I E L L E S O R G A N

ARS MEDICI 13 2008

557 Initiativtext

Das Gesetz über das Gesundheitswesen vom 4. November 1962 ist folgendermassen zu ändern:

§ 17 (Neuformulierung) Privatapotheken

«Zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke ist eine Bewilligung der Direktion des Gesundheitswesens erforderlich. Die Bewilligung wird praxisberechtigten Ärztinnen und Ärzten sowie ambulanten gemeinnützigen Institutionen erteilt. Die Inhaberinnen und Inha- ber von ärztlichen Privatapotheken dürfen Arzneimittel nur an Patientinnen und Patienten abgeben, die bei ihnen in Behandlung stehen. Die Abgabe hat unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung zu erfolgen.» Bei zwischenzeitlichem Erlass eines neuen beziehungsweise Revision des bestehenden Gesundheitsgesetzes ist dieser Paragraph in das neue Gesund- heitsgesetz einzufügen.

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