Schweizerische Ärztezeitung
Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses
Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services
Editores Medicorum Helveticorum
Editorial 89
Krebsregister und onkologische Versorgung
FMH 91
TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend aktualisierten TARMED
SÄZ-Podiumsdiskussion 108
Reportage vom Podium «Suizidhilfe – (k)eine ärztliche Aufgabe?»
Tribüne 125
Präsenzcharakter von Krankheit und Spiritual Care
Horizonte 133
V wie Vergangenheit mit Vorsicht
«Zu guter Letzt» von Jean Martin 136
Moralpredigten werden zwar nicht geschätzt, dennoch braucht es Moral
4
23.1. 2013I N H A LT
Weitere Organisationen und Institutionen Swissmedic
101 Pharmacovigilance und Spontan
meldungen unerwünschter Arzneimittel
wirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes
Guy Levy, Pia Caduff, Rudolf Stoller
Ein Rückblick mit positiver Bilanz, doch auch mit Forde- rungen für die Zukunft: Mehr Fortbildung für medizini- sche Fachpersonen und Verantwortliche in pharmazeuti- schen Unternehmen sei vonnöten.
105 Zusammenarbeit für eine IPI
bessere Nutzung von ITMöglichkeiten Gerhard Schilling, Peter Amherd
Das Institut für Praxisinformatik und der Verband Schwei- zerischer Fachhäuser für Medizinal-Informatik haben sich zusammengetan, um die elektronische Dokumentation in Arztpraxen zu fördern und deren Praxistauglichkeit si- cherzustellen.
SÄZPodiumsdiskussion
108 Suizidhilfe – (k)eine ärztliche Aufgabe?
Anna Sax
Bericht von der SÄZ-Podiumsdiskussion im November 2012. Eine engagierte und differenzierte Debatte fand statt zum komplexen Thema der Suizidhilfe – und im Speziellen zur Frage, ob die entsprechenden SAMW- Richtlinien noch zeitgemäss sind.
112 DRG / Neue Spitalfinanzierung – Zwischenbilanz nach einem Jahr
Die Einführung von SwissDRG im Januar 2012 war von substantiellen Bedenken begleitet. Haben sie sich bestä- tigt? Welche Auswirkungen gab es auf die Versorgungs- qualität und Arbeitsbedingungen, auf Hausärzte, Spit- zenmedizin und die Kostenentwicklung? Das nächste SÄZ-Podium in Bern möchte zu einer fundierten Ausein-
FMH
Editorial
89 Krebsregister und
onkologische Versorgung Christoph Bosshard
Tariffragen
91 TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend aktualisierten TARMED – Rückblick und Ausblick
Ernst Gähler, Irène Marty, Roger Scherrer
Die FMH verzeichnet Fortschritte auf dem Weg zu einer Tarifstruktur, welche die Realität abbildet und alle medi- zinischen Leistungen sachgerecht und betriebswirt- schaftlich korrekt abbilden soll.
Aktuell
94 HSM Onkologie:
Speerspitze einer Zentralisierung der ambulanten Versorgung?
J. Nadig, G. Gruber, M. Trutmann, M. Schwöbel, S. Eberhard, E. Ziltener et al.
Ende 2012 wurde der Bericht zur Hochspezialisierten Medizin HSM Onkologie mit einer Vernehmlassungsfrist von nur fünf Wo- chen veröffentlicht. Wie
geplant umgesetzt, würde die-
ses Konzept zu einem mas- siven Eingriff in die onkologi- sche Versorgungsstruktur führen.
Verschiedene Gesellschaften, darunter die Schweizerische Gesellschaft für Medizi- nische Onkologie (SGMO), nehmen Stellung.
Nachrufe
97 In memoriam Reinhard Fischer 98 Personalien
Organisationen der Ärzteschaft
SGIM
I N H A LT
Briefe / Mitteilungen
113 Briefe an die SÄZ 113 Facharztprüfungen
FMH Services 114 Seminare 2013
FMH Services
115 Zahlungseingang pünktlich FMH Factoring Services
116 Des primes plus basses
pour vous et vos collaborateurs FMH Insurance Services
117 Stellen und Praxen
Tribüne
Standpunkt
125 Präsenzcharakter von Krankheit und Spiritual Care
Priska Bützberger Zimmerli, Sabine Weidert, Beat Müller
Anmerkungen zu zwei in der SÄZ publizierten Beiträgen zum Thema Spiritualität. Die Autoren sind zuversichtlich, dass es einen Mittelweg gibt zwischen der Reduktion von Krankheit auf somatische Zustände und dem Abdrif- ten in «Selbstbeweihräucherung und Heilerfantasien».
Betriebswirtschaft
127 Neues Rechnungslegungsrecht:
strengere Vorschriften für Ärzte Martin Brenner, Rolf Willimann 128 Spectrum
Horizonte Essay
129 Verantwortung haben Ärzte reichlich.
Und Führung?
Ludwig Hasler
Der Autor diagnostiziert eine Erosion ärztlicher Souverä- nität, hat aber auch Vorschläge zu deren Revitalisierung.
Streiflicht
133 V wie Vergangenheit mit Vorsicht Dominik Heim
Erster Beitrag einer in lockerer Folge erscheinen- den Kolumne von Dominik Heim, diesmal zum Thema Remakes am Beispiel des Films «Anna Karenina».
Schaufenster 135 Zahlen erzählen
Jürg Kesselring
Gedankenreiche Assoziationen zu den Zahlen 1 bis 10.
Zu guter Letzt
136 Moralpredigten werden zwar nicht geschätzt, dennoch braucht es Moral Jean Martin
Soll die Welt nicht weiter aus den Fugen geraten, braucht es in vielen Bereichen mehr Macht für ethische Aspekte. Jean Martin weist hier nicht nur auf die Proble- matik der armen und reichen Länder hin, auf Lug und Trug in der Finanzwelt, sondern auch auf Probleme im Gesundheitswesen.
Anna
Redaktion
Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)
Dr. med. Werner Bauer PD Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna
lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik
PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte
Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht
Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor
Annette Eichholtz M.A.
Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag
EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: redaktion.saez@emh.ch Internet: www.saez.ch, www.emh.ch Herausgeber
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ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.)
I M P R E S S U M
E d i t o r i a l
F M H
Eine qualitätsorientierte, ver
netzte Versorgung ist ein Kernanliegen der FMH. Mit der Gründung der Schweize
rischen Akademie für Quali
tät in der Medizin SAQM am 27. November 2012 hat die FMH ein Zeichen gesetzt, ihre vernetzende Aufgabe sowohl innerhalb wie auch ausser
halb der Ärzteschaft zu stär
ken. Das Primat der Fach
gesellschaften für fachspezifische Fragen ist für die FMH unbestritten und eine Conditio sine qua non. Die Aufgabe, die hier die Fachgesellschaften übernehmen, ist von grösster Be
deutung. Auch wenn die Meinungen bisweilen auseinander
gehen, sind trotz allem die Fachgesellschaften am besten in der Lage, die fachlichen Spannungsfelder zu überbrücken und diese Hürde zu meistern.
Wer sonst? Der Bund hat am 7. Dezember 2012 das Ver
nehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Registrie
rung von Krebserkrankungen mit Frist bis zum 22. März 2013 eröffnet. Positiv zu bewerten ist der Vorschlag, die Erfassung der Daten nicht nur zu regeln, sondern auch zu harmonisie
ren und in einem nationalen Register zusammenzuführen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie SGMO bietet ihre Zusammenarbeit an, indem sie die Daten des eidgenössischen Registers in ein Fachgesellschaftseige
nes Register überführen würde, um sie dort mit Leistungser
bringerDaten gekoppelt zur Qualitätssicherung für die Mit
glieder zu nutzen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wäre nun anzustreben.
Am 18. Dezember 2012 eröffnete das Fachorgan Hoch
spezialisierte Medizin (HSM) der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und direktoren GDK im Rah
men der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) ein Anhörungsverfah
ren zur hochspezialisierten Behandlung seltener Krebserkran
kungen des Erwachsenen. Die Frist läuft bis 22. Januar 2013.
Es handelt sich bei der IVHSM um ein von allen 26 Kantonen ratifiziertes Organ mit Gesetzes charakter. Der Planungsent
wurf hat Verordnungscharakter, es würde somit eine Ver
nehmlassungsfrist von drei Monaten gelten. Im Hinblick auf die kurze Frist – nota bene über die Festtage – muss man sich die Frage stellen, wie ernsthaft das Interesse der IVHSM an In
puts aus Expertenkreisen wirklich ist. Informationen zur SGMOStellungnahme finden Sie in dieser Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung auf Seite 94.
Zudem sieht die FMH mit Sorge, dass mit den geplanten sieben onkologischen Kompetenzzentren in unserem doch eher kleinen Land eine strukturelle Aufsplitterung der Versor
gungslandschaft zementiert werden soll. Weitaus überzeu
gender wäre eine nationale Plattform mit internationaler Ab
stützung und entsprechender BehandlungsprozessGestal
tung, basierend auf nationalen und internationalen Guidelines. Dass die geplanten Zentren ihre Hoheit in den ambulanten Bereich ausdehnen wollen, widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag nach Art. 39 KVG, sondern schränkt die Therapiefreiheit der ambulanten Ver sorgung, welche heute 90 % der Behandlungen abdeckt, sowie die freie Arztwahl ein. Nach dem deutlichen VolksNein 2008 und 2012 zu Vorlagen, die diese Errungenschaften rückgängig ma
chen wollten, befremdet dieses Vorgehen in besonderer Weise.
Die FMH setzt sich für eine effiziente und qualitativ hochstehende ärztliche Weiterbildung ein. Deshalb sind auch das Schweizerische Institut für Weiter und Fortbildung SIWF sowie der VSAO und der VLSS anzuhören.
Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, müssen fachüber
greifende Fragen innerhalb der verschiedenen Fachgesell
schaften koordiniert und geklärt werden. Auf diese Weise vertritt die Ärzteschaft eine konsolidierte Position, dank der sie von Partnern, der Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit als kompetente Instanz wahrgenommen wird.
Dr. med. Christoph Bosshard, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Verantwortlicher Ressort Daten, Demographie und Qualität
Nicht ohne die Schweizerische Gesellschaft für medizinische Onkologie
Krebsregister und onkologische Versorgung
Kurze Fristen bei Anhörungen lassen vermuten, dass die Meinung der angefragten Expertenkreise nicht wirklich interessiert.
Statt verschiedener onkologischer Kompetenzzentren wäre
eine nationale Plattform angesagt.
Editores Medicorum Helveticorum
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Ta r i f f r a g e n
F M H
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4
Rückblick und Ausblick
TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend
aktualisierten TARMED
Übersicht
Seit unserem letzten Bericht zu TARVISION im März 2012 haben die zahlreichen Akteure – die in ver
schiedenster Weise in das ambitiöse Projekt ein
gebunden sind – intensiv gearbeitet. Die Vision hat sich seither nicht verändert: Die FMH erarbeitet eine gesamthaft revidierte TARMEDTarifstruktur, welche die Realität abbildet und in der alle medizinischen Leistungen sachgerecht und betriebswirtschaftlich korrekt tarifiert sind. Der Weg dorthin war und ist – nicht zuletzt aufgrund der hohen technischen und organisatorischen Komplexität von TARMED – nicht immer gradlinig. Trotzdem konnten wir im vergan
genen Jahr wichtige Schritte Richtung Ziel machen.
Die Bemessung der Vergütung für die rund 4700 TARMEDLeistungen wird durch zahlreiche Pa
rameter und Eckwerte definiert, wobei die Sachge
rechtigkeit dieser Grössen meist nur durch Experten bestimmt werden kann. Eine erste Herausforderung bei der Gesamtrevision bestand deshalb darin, die
Überprüfung aller bestimmenden Grössen zu koor
dinieren. Ein Grossteil dieser eher organisatorischen Aufgabe wurde bereits im Jahr 2011 zusammen mit den Fachgesellschaften erbracht und wird nun die zügige Weiterarbeit an der Gesamtrevision unter
stützen. In organisatorischer Hinsicht konnten im vergangenen Jahr die Kooperationen mit den Tarif
partnern aufgebaut und gefestigt werden.
Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld war zweifellos die Entwicklung und Erweiterung der SoftwareTools für die Bewirtschaftung des Tarifwerkes TARMED.
Sie dienen der Zusammenführung und Homogeni
sierung der in den vergangenen Jahren vielfältig geänderten Parameter und Eckwerte im TARMED.
Umsetzung und Darstellung der Resultate:
die neuen Software-Tools
Es stellte sich die Frage, wie alle gesammelten Resul
tate zu einem neuen, aktualisierten TARMED zusam
mengeführt werden können. Allein die von den medizinischen Fachgesellschaften eingereichten Änderungsvorschläge zu einzelnen Tarifpositionen umfassen hunderte von Parametern. Daneben flies
sen unzählige betriebswirtschaftliche Eckwerte in die Kalkulation mit ein, welche schliesslich die kor
rekte Vergütung für eine bestimmte medizinische Leistung bestimmen.
Zu beachten ist bei der Aktualisierung ausserdem das der Tarifstruktur hinterlegte, sehr komplexe Regelwerk. Die zweite Herausforderung besteht des
halb darin, alle aktualisierten Eckwerte und Parame
ter zu einem Ganzen zusammenzuführen und die Auswirkungen für alle Anspruchsgruppen zeitnah zu simulieren und sichtbar zu machen. Da keine Soft
ware verfügbar war, welche den Anforderungen der FMH entsprach, hat sie sich entschieden, eine beste
hende Lösung der Ärztekasse aufzufrischen und wei
terzuentwickeln. Glücklicherweise konnte die FMH hier vom reichen Erfahrungsschatz und Knowhow von Anton Prantl, Direktionspräsident der Ärzte
kasse, profitieren, dem an dieser Stelle ein herzlicher Dank gebührt.
Entstanden ist ein baukastenartiges System von SoftwareTools, welche die Änderung und Simula
tion beinahe jedes Parameters in der komplexen Ernst Gähler a, Irène Marty b,
Roger Scherrer c
a Dr. med., Vizepräsident FMH, Verantwortlicher Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz
b Leiterin Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz c Projektleiter TARVISION
Korrespondenz:
FMH Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz Elfenstrasse 18 CH3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12 tarife[at]fmh.ch Abbildung 1
Simulationstools TARVISION – Umfassende Analysemöglichkeiten.
Ta r i f f r a g e n
F M H
TARMEDTarifstruktur erlauben. Nach einer Neube
rechnung können die Auswirkungen anhand eines eigenen TARMEDBrowsers unmittelbar dargestellt werden. Das Tool «TARIS» erlaubt es, Warenkörbe mit unterschiedlichen Leistungen zu bilden und diese unter verschiedenen Szenarien zu vergleichen.
Völlig neu entwickelt wurde das Tool «VOLUMIS», das die Auswirkungen auf das TaxpunktVolumen darstellt, wobei eine Aufschlüsselung nach diversen Dimensionen möglich ist und verschiedene Men
genstrukturen hinterlegt werden können.
Mit den vorliegenden Tools ist es zum ersten Mal möglich, eine komplett revidierte TARMEDVersion vollständig zu generieren und deren Auswirkungen durchzuspielen.
Kontinuierliche Verbesserung der tarifarischen Grundlagen
Auch im Jahr 2012 konnten wir weitere, neue Verbes
serungsvorschläge von den Fachgesellschaften ent
gegennehmen.
Ausserdem konnte die Qualität der betriebswirt
schaftlichen Grundlagen in den Kostenmodellen nochmals erhöht werden. Ein Problem war zum Bei
spiel, dass seit Einführung des TARMED Veränderun
gen an verschiedenen Stellen der Tarifstruktur vorge
nommen, aber nicht systematisch dokumentiert wurden. Da jedoch die Tarifstruktur immer als Gan
zes in sich stimmig sein muss, wenn sie dem Gebot des sachgerechten Tarifes entsprechen will, mussten gewisse «manuelle» Eingriffe zunächst analysiert und dann mit dem übrigen Tarifgerüst harmonisiert werden.
Neues Kapitel Grundversorgung
Über den letzten Sommer wurde intensiv am neuen Kapitel für die Grundversorgung gearbeitet. Die po litischen Entwicklungen im Rahmen des Master
planes Hausarztmedizin und medizinische Grund
versorgung machten es erforderlich, die tariftechni
sche Entwicklung des neuen Kapitels zügig voran
zutreiben. Das zu erreichende Ziel bleibt weiterhin, die hausärztlichen Tätigkeiten in einem eigenen Kapitel korrekt und eingebettet in die ganze Tarif
struktur abzubilden. Der Inhalt des Kapitels 40 wurde durch Hausärzte Schweiz definiert. Das Res
sort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz der FMH stand beratend bei der tariftechnischen Umset
zung zur Seite. Die verschiedenen Ärzteorganisatio
nen wurden im Herbst über den aktuellen Stand des Kapitels informiert und wurden gebeten, sich ein
zubringen. Anlass zu Diskussionen geben primär die Zugangsberechtigung zum Kapitel und die Abgren
zung zu den bereits bestehenden Leistungspositio
nen im TARMED. In der Delegiertenversammlung vom 7. November 2012 wurde dann das Ressort be
Arbeitspaket TARMED 2.0:
Neues Kapitel GV / Kapitel 00 Nichtärztliche Betreuung Handchirurgie Revision Kapitel 2 Revision Kapitel 17 Aktualisierung der drei
Kostenmodelle
Arbeitspaket TARMED 2.1:
Detaillierte Aktualisierung der volumenstarken Sparten Inputs Kostenmodelle Tarifpartner Vereinfachung Regelwerk Revision weiterer Kapitel: 08 / 19 /
32 / 39 / 37 / Notfall und Rettungsmedizin - ...
Arbeitspaket TARMED 2.2:
laufende Bewirtschaftung mit jährlicher Aktualisierung Kapitel …
… ...
TARMED 2.1 TARMED 2.0
TARMED 2.2
30.06.2014
30.06.2013 30.06.2015 30.06.2016
TARMED 1.09
Gemeinsame RoadMap Revison TARMED H+/FMH/MTK
Inkraftsetzung
Eingabe an den Bundesrat Abbildung 2
Roadmap der tripartiten Kooperation FMH/H+/MTK.
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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4
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Editores Medicorum Helveticorum
auftragt, die weiteren Verhandlungen mit den Ver
tragspartnern von TARMEDSuisse zu führen.
Tripartite Zusammenarbeit mit H+ und MTK Eine wichtige Aufgabe im vergangenen Jahr war die Koordination des Projektes TARVISION mit den Re
visionsbemühungen unserer Tarifpartner H+ und MTK. Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte wurden zunächst in bilateralen und später in einer tripartiten Absichtserklärung definiert. Klar ist für alle drei Vertragspartner, dass schliesslich eine geset
zeskonforme, betriebswirtschaftlich korrekte, aktua
lisierte und sachgerechte Bewertung aller medizini
schen Leistungen in Arztpraxen, Spitälern und Klini
ken resultieren muss. Die tripartite Kooperation erlaubt bewusst, dass spezifische Subprojekte einzel
ner Partner – welche zum jetzigen Zeitpunkt keine Koordination erfordern – autonom weitergeführt werden können. Klar ist aber auch, dass es in vielen Bereichen, insbesondere bei der Revision der ein
zelnen TARMEDKapitel, eine enge Koordination braucht.
Um die Inhalte der Zusammenarbeit zu definie
ren, wurde im Sommer 2012 eine gemeinsame Road
map erarbeitet, welche die langfristige Planung der Zusammenarbeit enthält und die Arbeitspakete auf dem Weg zur Gesamtrevision definiert.
Im Herbst 2012 haben die drei Partner FMH/H+/
MTK dann konkret begonnen, ihr Wissen und ihre Erkenntnisse im Bereich TARMED zu bündeln. Die institutionellen Rahmenbedingungen wurden ge
schaffen, welche die Umsetzung der Roadmap er
möglichen. Die Herausforderung besteht primär darin, die Arbeiten in den verschiedenen Arbeits
gruppen zusammenzutragen und zu einem Gesamt
paket zu fusionieren. Folgende Gremien sind mo
mentan aktiv an der Arbeit:
Abbildung 3
Gremien der tripartiten Zusammenarbeit FMH/H+/MTK.
Mehrere Fachteams haben in den letzten Wochen ihre Arbeit aufgenommen. Die betroffenen medizi
nischen Fachgesellschaften konnten den Tarifpart
nern ihre Verbesserungsvorschläge präsentieren, die nun gemeinsam diskutiert und validiert werden.
Revisionsprojekt santésuisse – Austausch von Grundlagen
Auch der vierte Tarifpartner santésuisse arbeitet an einem Revisionsprojekt TARMED, das verschiedene Teilprojekte umfasst. Sowohl santésuisse wie auch die FMH erachten es als sinnvoll, die Grundlagen und Überlegungen – die den beiden Revisionsprojek
ten zugrunde liegen – auszutauschen und somit Transparenz zu schaffen. Dies wurde in einer ge
meinsamen Absichtserklärung festgehalten. Eine Arbeitsgruppe ist gebildet, die Arbeitsgrundlagen ausgetauscht und diskutiert.
Ausblick
Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter dem Projektteam von TARVISION und allen beteiligten Partnern. An dieser Stelle sei allen Akteuren, die mit ihrem zum Teil ausserordentlichen Engagement zum guten Fortschreiten der Arbeiten beigetragen haben, ge
dankt. Ein besonderer Dank gilt allen Mitgliedern des Technischen Ausschusses TARVISION, ohne die die zeitgleiche Umsetzung verschiedener Vorhaben in dieser kurzen Zeitspanne nicht möglich gewesen wäre.
Die Gesamtrevision eines solch umfassenden Tarifwerkes wie dem TARMED ist und bleibt eine grosse Herausforderung. Wir werden uns auch im angelaufenen Jahr motiviert und engagiert weiter für einen sachgerechten, betriebswirtschaftlich korrek
ten Tarif einsetzen. Die Roadmap dazu steht!
A k t u e l l
F M H
HSM Onkologie: Speerspitze einer
Zentralisierung der ambulanten Versorgung?
Hochspezialisierte Medizin (HSM) Onkologie: ein Papiertiger oder Speerspitze einer zentralistischen Versorgungsstruktur?
Am 11. 12. 2012 wurde der Bericht zur HSM Onko
logie mit einer Vernehmlassungsfrist von nur fünf Wochen veröffentlicht (inkl. Feiertage), den eine Ex
pertengruppe in den letzten drei Jahren ausgearbei
tet hatte. Auf den ersten Blick scheint er ein Papierti
ger zu sein: Die IVHSM (s. Kasten) kann über die Spitalliste lediglich etwa 5 % der onkologischen Ver
sorgung regeln. Betroffen sind vor allem stationäre chirurgische Eingriffe. Auf den zweiten Blick wird das Konzept aber zur Speerspitze einer zentralisti
schen Versorgung im ambulanten Bereich. So umge
setzt, führt HSM Onkologie zu einem massiven Ein
griff in die onkologische Versorgungsstruktur. Sieben sogenannte Comprehensive Cancer Centers (CCC)*
legen parallel (!) in ihrer Region verbindlich Guide
lines fest und lenken die Patientenströme (Einschrän
kung der freien Arzt und Spitalwahl). Die CCC teilen die Schweiz kartellistisch unter sich auf. Das Angebot der übrigen onkologischen Leistungserbringer wird ohne Grund beschnitten: Sie dürfen keine moder
nen zielgerichteten medikamentösen Therapien mehr anbieten, obwohl sie das bisher unbeanstandet in guter Qualität seit Jahren gemacht haben (Ein
schränkung der Therapierfreiheit). Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass solche The
rapien von den Krankenkassen nur noch übernom
men werden, wenn sie diese von einem CCC erhal
ten. Statt eines einzigen nationalen Qualitätsregisters führt jedes der sieben Zentren ein eigenes Register.
Alle nachgelagerten Institutionen müssen ihre Daten diesen Registern zuliefern. Die Datenhoheit liegt beim einzelnen CCC. Es wertet sie aus und publiziert sie. Die CCC bestimmen zudem, mit welchen Leis
tungserbringern sie zusammenarbeiten wollen.
Meinungsumfrage
In einer repräsentativen Umfrage der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) lehnten 98,5 % der Abstimmenden das HSMOnko
logieKonzept ab und unterstützten das Qualitätskon
zept, das die Fachgesellschaft bereits ausgearbeitet hat. Die Rückmeldungen kamen aus allen Versor
gungsstrukturen (Universitäts, Kantons, Schwer
punkt und Privatspitäler, Gruppen und Einzelpra
xen) und allen Landesteilen.
Auch in den drei Bereichen Viszeralchirurgie, Kinderonkologie und Kinderchirurgie haben die Vor
schläge des HSMFachorgans Widerstand und Un
willen provoziert. Sind hier lediglich die Partialinteres
sen einiger Ewiggestriger tangiert oder bestehen me
thodische Mängel am Vorgehen des Fachorgans der HSM oder überschreitet es sogar seine Kompeten
zen?
Ziel der IV HSM
Mit der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspe
zialisierten Medizin (IVHSM) delegieren die Kantone in diesem Bereich die Gestaltung ihrer Spitallisten an das HSM – Beschlussorgan (Art. 9.1 IVHSM). So soll über die Kantonsgrenzen hinweg die hochspeziali
sierte Medizin im stationären Bereich koordiniert werden. Diese Vereinbarung beschränkt sich auf Be
reiche und Leistungen, die durch – ihre Seltenheit,
– ihr hohes Innovationspotential,
– einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder
– komplexe Behandlungsverfahren
gekennzeichnet sind. Für die Zuordnung müssen mindestens drei der genannten Kriterien erfüllt sein, wobei aber immer das der Seltenheit vorliegen muss (Art. 1 IVHSM).
Vom Beschlussorgan angenommene und zuge
teilte Leistungen heben abweichende kantonale Spi
Jürg Nadig a, Günther Gruber b, Markus Trutmann c, Marcus Schwöbel d, Stephan Eberhard e, Erika Ziltener f, Urs Saxer g, Andreas Lohri h
a Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO)
b Schweizerische Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) c foederatio medicorum
chirurgicorum helvetica fmCh
d Kinderchirurgie e Oncoreha.ch
f Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP) g Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt,
Zürich, VR Spital Männedorf AG, Rechtskonsulent KKA h Leiter Onkologie Hämato
logie, Medizinische Universitätsklinik, Kantonsspital Baselland, Standort Liestal
* In den Industrieländern basieren solche CCC auf 10–
20 Millionen Einwohnern. Sie integrieren Behandlung und Betreuung, Weiter und Fort bildung, klinische Forschung und Grundlagenforschung.
Wie die regionalen CCC mit weniger als einer Million Einwohner in der Schweiz dem Kriterium 4.3.4.3.b.
der IV HSM «Internationale Konkurrenzfähigkeit»
genügen wollen, bleibt offen.
Korrespondenz:
Dr. med. Jürg Nadig, MAE Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie
Facharzt für Innere Medizin und Medizinische Onkologie Bannhaldenstrasse 7 CH8180 Bülach Tel. 044 862 73 00 Fax 044 862 73 01 juerg.nadig[at]hin.ch
IVHSM
Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine gemein- same gesamtschweizerische Planung im Spital- bereich vorzunehmen (Art. 39, Abs. 2bis KVG).
Für die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages ha- ben die Kantone per 1. 1. 2009 die Interkanto- nale Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medi- zin (IVHSM) unterzeichnet und sich damit zur gemeinsamen Planung und Zuteilung von hoch- spezialisierten Leistungen verpflichtet. Für die hochspezialisierte Medizin gibt es somit anstelle von 26 kantonalen Planungen nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getra- gene Planung. Die IVHSM bildet die gesetzliche Grundlage für die Leistungszuteilung, legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM Organe fest und definiert die Kriterien, welche ein Leis- tungsbereich erfüllen muss, um als hochspeziali- sierte Medizin im Sinne der IVHSM zu gelten.
A k t u e l l
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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4
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Editores Medicorum Helveticorum
tallistenzulassungen auf (Art. 9.2 IVHSM). Das Be
schlussorgan bestimmt die Bereiche der HSM, die einer schweizweiten Konzentration bedürfen. (Art.
3.3 IVHSM). Ein Fachorgan bereitet die Entscheidun
gen des Beschlussorgans vor. Die IVHSM legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass eine Dienstleistung überhaupt zugeteilt werden kann (Art. 4.3 IVHSM):
a) Wirksamkeit b) Nutzen
c) Technologischökonomische Lebensdauer d) Kosten der Leistung
Für den letzten Schritt, die Zuteilung an einzelne Leistungserbringer oder Institutionen, sind Qualität, Verfügbarkeit von hochqualifiziertem Personal und Teambildung, Verfügbarkeit der unterstützenden Dis
ziplinen, Wirtschaftlichkeit und Weiterentwicklungs
potential zu berücksichtigen. Die vom Fachorgan vor
bereiteten Beschlüsse müssen fachbezogen und wis
senschaftlich begründet sein (Art. 4.5 IVHSM).
Bisherige Entscheide zur HSM
In den letzten drei Jahren wurden zu bestimmten, genau umschriebenen Eingriffen Beschlüsse gefasst:
Es wurde festgelegt, welche Voraussetzung für die Cochleaimplantate nötig seien und wo die Protonen
therapie angeboten wird. Für die Neurochirurgie wurde die stereotaktische Chirurgie der anormalen Bewegungen und tiefe Hirnstimulation geregelt. Bei all diesen Bereichen ging es um Handlungskompe
tenzen in einem eng umschriebenen Gebiet mit hohem Innovationspotential. Diese Eingriffe sind als CHOPCodes im SwissDRGTarif für stationäre Leistungen abgebildet. Nur eine scheinbare Aus
nahme bildet die Versorgung der Schwerverletzten.
Für ihre Behandlung braucht es aber eine hohe Handlungskompetenz verschiedener Disziplinen, die zeitnahe zusammenarbeiten und die unmittel
bare Nachbehandlung koordinieren müssen.
Krankheiten sind weder wirksam noch haben sie eine technologisch-
ökonomische Lebensdauer
Um in die Liste der HSMBereiche aufgenommen zu werden, ist Wirksamkeit, Nutzen, technologischöko
nomische Lebensdauer und Kosten der Leistung zu berücksichtigen(Art. 4.4.1 IVHSM). Somit sind im Rahmen der IVHSM einzelne Leistungen/Eingriffe zu beurteilen und zuzuweisen. Es geht nicht um eine Globalvollmacht, Versorgungsgebiete aufzuteilen.
Seltene Krankheiten per se erfüllen die Aufnahme
kriterien der HSM nicht. Sie sind weder wirksam noch nützlich. Ihnen fehlt eine technologischöko
nomische Lebensdauer. Es können nur einzelne Be
handlungen oder Eingriffe, die diese Kriterien bei sel
tenen Krankheiten erfüllen, in die Liste der HSM
Bereiche aufgenommen werden. Alle bis jetzt gere
gelten Bereiche waren mit einer Handlungskompe
tenz verknüpft, die allenfalls koordiniert, zeitgleich von verschiedenen Spezialisten am gleichen Ort er
bracht werden muss (Komplexe Behandlungsverfah
ren: Verbrennungen oder Schwerstverletzte) weshalb in Art. 4.3.4.2c IVHSM die ständige Verfügbarkeit der unterstützenden Disziplinen in gewissen Bereichen zu Recht eingefordert wird. Ein komplexes Behand
lungsverfahren aus zeitlich gestaffelten, ambulant oder stationär erbrachten Routineeingriffen fällt nicht unter die IVHSMRegelung, auch wenn die Krankheit selten ist. Es verlangt nach einem Behand
lungskonzept mit verbindlicher Koordination der einzelnen Behandlungen, bspw. an einem (virtuel
len) Tumorboard. Solche Behandlungskonzepte aus
zuarbeiten verlangt Wissenskompetenz. Expertise ist nicht an bauliche Strukturen, sondern an Personen gebunden.
Mit dem Bericht zur HSM Onkologie überschrei
tet das Fachorgan die gesetzlichen Rahmenbedingun
gen. Es regelt nicht mehr die Zuteilung einzelner sta
tionärer Leistungen (Knochenmarktransplantation, Whippel Operation, Extremitätenperfusion …), son
dern schafft primär zentralistische Strukturen. Diese verursachen zwar durchaus Kosten und mehr unnö
tige Arbeit, kaum aber Nutzen. Selbst das Fachorgan der HSM Onkologie ist sich des Nutzens nicht sicher, schreibt es doch auf Seite 12, «dass durch eine schweizweite Koordination und Konzentration eine qualitative Verbesserung der Versorgung plausibel erscheint und voraussichtlich erreicht werden kann». Damit bestätigt es den Mangel an hierfür be
weisenden Daten. Es geht lediglich von Annahmen aus. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Ent
scheide fachbezogen und wissenschaftlich sein müss
ten (Art. 4.5.3 IVHSM). Die Fachgesellschaft schlägt als zielführende Alternative fachgesellschaftseigene Qualitätsregister vor.
Anträge sind fachbezogen und wissenschaftlich begründet
Mit Qualitätsregister der Fachgesellschaft und Voll
kosten liesse sich das Gesundheitswesen rationaler steuern als mit planwirtschaftlichen Eingriffen. DRG und neue Spitalfinanzierung sind ein erster Schritt zu mehr Kostentransparenz. Bezüglich Qualitätsdaten ist die Schweiz aber ein Entwicklungsland. Deshalb stützen sich die Entscheidungsträger oft auf Struk
turkriterien ausländischer Empfehlungen. Es gibt aber einen Bereich, in dem Qualitätsdaten vorliegen: Im nationalen Kinderkrebsregister sind Behandlungs
und Outcomedaten vorhanden. Was läge näher, als diese Qualitätsdaten für einen fachbezogenen und wissenschaftlich begründeten Zuteilungsentscheid zu verwenden (Art. 4.3.5 IVHSM)? Das Fachorgan begnügt sich aber mit dem Zählen von Eingriffen, die auf Strukturkriterien der Europäischen Gesell
schaft für Pädiatrie beruhen! Scheute das Fachorgan die Kinderkrebsregisterdaten, weil sie eine sehr hohe Behandlungsqualität belegen? Bei einer hohen Qua
A k t u e l l
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lität besteht kein Regelbedarf. Die Konzentration führt kaum zu einer Qualitätsverbesserung, da sie bereits sehr hoch ist. Gleichzeitig wurde verpasst, die ausländischen Strukturkriterien an unseren Out
come daten zu validieren. Verschiedene Studien zei
gen, dass eine Zentralisierung nicht mit einer besse
ren Qualität einhergehen muss.
Verbessert die Zentralisierung die bereits vorhandene hohe Qualität?
Vielleicht würden wir bei einem Fach wie der Neuro
chirurgie spontan sagen, die Konzentration auf wenige Orte sei zum Wohle der Kranken. Nun zeigt aber eine Untersuchung aus Norwegen, dass dem nicht zwangsläufig so ist. Das gleiche lässt sich für die Behandlung des Brustkrebses zeigen: Krebs
registerdaten aus Genf weisen für zentrale (Univer
sitätsspital Genf) und dezentrale (niedergelassene Onkologen) Versorgungssysteme eine sehr hohe Be
handlungsqualität aus. Stadien adaptiert ist der Out
come im Zentrum nicht besser als bei den niederge
lassenen Onkologen. Ein gleiches Resultat zeigte eine kürzlich erschienene Studie zur Behandlung des M.
Hodgkin in Deutschland: Die Behandlungsqualität an CCC ist gleich gut wie in kleineren Zentren und bei den niedergelassenen Onkologen. Ist die Qualität bereits sehr hoch, sind mit einer Zentralisierung kaum weitere Verbesserungen möglich.
Transparente Prozesse und unabhängige Experten?
Wenn nun höhere Behandlungsqualität in der Onko
logie nicht an CCC gebunden ist, welche Interessen verstecken sich denn hinter einer Zentralisierung?
Die von der HSMLeitung beigezogenen Expertinnen und Experten sind nicht bekannt. Ihre Partikularinte
ressen werden nicht offengelegt. Somit fehlt dem Zentralisierungsprozess nicht nur die rechtliche Grundlage. Die methodischen Mängel und die feh
lende Transparenz wecken Zweifel am vorgeschlage
nen Konzept. Es bräuchte gute Gründe, den Ein
druck zu zerstreuen, ein kleiner Club von Interes
sensvertretern instrumentalisierten die HSM Onkologie, um unter dem Banner der Qualitätssi
cherung für sich selbst passende Regeln und eine Ausgrenzung der nichtuniversitären Onkologen zu schaffen.
Wissen an Fachleute und nicht
an Strukturen knüpfen: das Qualitätskonzept der Fachgesellschaften
Die Fachgesellschaften der Radioonkologen und der Medizinischen Onkologen erarbeiteten zusammen mit der Onkologiepflege Schweiz ein Qualitätskon
zept. Es beinhaltet interdisziplinäre Tumorboards und die Behandlung nach internationalen Guidelines. Zu
dem sollen Patientenpfade von den beteiligten Fach
gesellschaften in der SAQM erarbeitet werden. Ein nationales Qualitätsregister der Fachgesellschaften basierend auf den Krebsregisterdaten ermöglicht Rückmeldungen der Behandlungsqualität an die einzelnen Leistungserbringer. Virtuelle (inter)natio
nale Kompetenzzentren für seltene Tumorkrankhei
ten mit interdisziplinären Tumorboards sollen den niederschwelligen Zugang zu Spezialistenwissen er
möglichen. Die im Swiss Cancer Network zusam
mengeschlossenen Fachärzte verpflichten sich schon heute, ihre Patientinnen und Patienten nach diesen Standards zu behandeln. Dieses Konzept braucht nicht 7 CCC, sondern ein Schweizerisches KrebsNetzwerk, das die Aktivitäten auf verschiede
nen Versorgungsebenen und in verschiedenen Berei
chen (Vorsorge und Prävention, Behandlung und Betreuung Forschung) koordiniert. Den Fachgesell
schaften und den Berufs organisationen ist eine hohe Behandlungs und Betreuungsqualität ein zen
trales Anliegen. Die SAQM ist das geeignete Gefäss, diese Aktivitäten zu koor dinieren. HSM Onkologie aber sollte Leistungen (CHOPCodes im DRGTarif) für komplexe Eingriffe bei seltenen Krankheiten zu
teilen, beispielsweise: Intraperitoneale Chemothera
pie oder die Extremitätenperfusion.
Editores Medicorum Helveticorum
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Dr. med. Reinhard Fischer (1920–2012)
N a c h r u f e
F M H
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4
In memoriam Reinhard Fischer
«Mir scheint, wir sind noch nicht am Ziel.»
(Reinhard Fischer an der SGP-Jahresversammlung am 29. Mai 2009 in Bern) Reinhard Fischer war Chirurg, Allgemeinchirurg mit einem sehr breiten Berufsspektrum, so wie es damals üblich war. Man findet ihn auf der legendären Foto
grafie vom ersten AOKurs in Davos ganz links aussen [1]. In der Mitte wird Maurice Müller in einem Korb von Hans Willenegger und Walter Stähli getragen. Reinhard Fischer lacht im Gruppenbild wie alle andern, es war am Ende des ersten Kurses … Und Reinhard Fischer erweist dann viel später sei
nem damaligen Bieler Schulkameraden und auch Lehrer Maurice E. Müller die Ehre in seinem Rück
blick «ein halbes Jahrhundert Varizenchirurgie» [2]
«der mit der Einführung der unmittelbaren posttrau
matischen stabilen Osteosynthese Abertausenden ein postthrombotisches Syndrom ersparte». Es ist typisch für ihn, dass er auch in einem Moment der persönlichen Reflexion und der Würdigung seiner Verdienste altruistisch jener Leute gedachte, die ihn in seiner Laufbahn beeinflusst und gefördert haben.
1959 wurde Reinhard Fischer Spitalleiter und Chefarzt am Gemeindespital Wattwil. Nach der Verselbstständigung von Medizin und Gynäkologie/
Geburtshilfe und Anästhesie war er Chefarzt der Chirurgie bis zu seiner Pensionierung 1985. Er grün
dete in dieser Zeit auch die Pflegerinnenschule Toggen burgLinth (nach dem Rückzug der Ingen
bohlerschwestern) und war Mitbegründer der Schule für technische Operationsassistentinnen, TOA.
Seine Ausbildung begann er als Stipendiat an der Pathologie in Utrecht, dann an der gynäkolo
gischgeburtshilflichen Abteilung in Biel. Danach chirurgische Ausbildung am Kantonsspital St. Gallen, Oberarzt am Spital Walenstadt. Einen wichtigen Ein
fluss auf seine Berufslaufbahn mit seinem speziellen Interesse an der Varizenchirurgie hatte sein Fellow
ship an der Gefässchirurgie an der Mayo Clinic in Rochester/USA, bei T.T. Myers, der ihn (zusammen mit den ebenfalls gefässinteressierten Gebrüdern K.
und E. Lofgren) «die StrippingOperation mit der korrekten Crossectomie lehrte» [2]. Und die Varizen
chirurgie sollte ihn zeitlebens nicht mehr loslassen,
«… wenn die vena saphena magna genau an ihrer Mündung in die vena femoralis ligiert und abgetra
gen wird, nachdem dort jeder letzte und kleinste Sei
tenast entfernt worden ist. Das ist ein gutes Resultat»
[3]. Ende der 80er Jahre gründete er den «Arbeitskreis für Varizenchirurgie» und organisierte zusammen
mit befreundeten Phlebologen und Varizenchirur
gen die Kurse für Varizenchirurgie vor der jeweiligen Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Phlebologie, SGP. Man traf sich in Montana, in Lenzerheide ... Teilnehmer waren nicht etwa junge Assistenten, sondern gestandene chirurgische Chef
ärzte und leitende Ärzte. Man sprach von weniger in
vasiven Operationstechniken wie dem invaginieren
den Stripping, der Miniphlebektomie nach Müller, und vom Verschluss der kleinen Incisionen mit Operationsfolienstreifen (und er betonte dann – als
«sehr aktives AOMitglied» [1] – stets, dass dieser Wundverschluss der Zuggurtungstechnik in der Osteo synthese entspräche). Es kam die endoskopi
sche Perforantendiszision (anstelle der invasiven Perforantenligatur durch den wundheilungsproble
matischen Lintonzugang), die Fischer unter direkter Sicht mit einem Kinderrectoskop durchführte. Er gründete mit Kollegen die Arbeitsgemeinschaft für Fasziotomie und Endoskopie, AFE. 2003 wurde dar
aus die Arbeitsgemeinschaft für operative Ulcuschir
urgie, OUTAG [4]. Es ist einmal mehr typisch für die Schweiz, dass wegweisende chirurgische Innovatio
nen aus der Spitalperipherie kamen, die AO tat’s, die laparoskopische Chirurgie tat’s, und die neue Vari
zenchirurgie kam aus Wattwil.
Fischer kannte seine Varizenresultate. Berühmt ist seine Publikation mit der Nachkontrolle 34 Jahre (!) nach chirurgischer Sanierung [5]. Man merkte, was man eigentlich schon lange wusste, dass Varizen
«halt einfach wiederkommen» – auch bei bester Operationstechnik. Deshalb gründete er die Sapheno- femoral recurrence research group, SRRG. Die Mitglieder kamen aus der ganzen Welt: vanRij aus Neuseeland, Earnshaw aus England, deMaeseneer aus Belgien, Creton aus Frankreich, Frings aus Deutschland und viele andere mehr. Eine ganz spezielle Freundschaft verband ihn mit Jim Chandler von Boulder/Denver, USA [6]. Mit den neuen endoluminalen Techniken kamen dann Zweifel auf am Dogma der korrekten Crossectomie, «dass wir jetzt wissen, dass Krosserezi
dive auch nach korrekter Krossektomie vorkommen, bedeutet (noch?) lange nicht, dass man sie aufgeben soll» [7]. Fischer war ein Sucher, ein Perfektionist, ein sympathisch bescheidener, ein gelassener Lehrer und ein Unternehmergeist [4]. Wir – seine Schüler – treffen uns 2013 für das nächste SRRGMeeting in München, denn «wir sind noch nicht am Ziel» in der Varizenbehandlung.
PD Dr. med. Dominik Heim, Frutigen 1 Heim UFA. Das Phänomen
AO. Bern: Hans Huber;
2001.S. 80.
2 Fischer R. Ein halbes Jahrhundert Varizen
chirurgie. Phlebologie.
2009;5:5.
3 Fischer R. Die chirurgische Behandlung der Varizen.
Grundlagen und heutiger Stand. Praxis.
1990;79:155–67.
4 Hermanns HJ. Reinhard Fischer zum 90. Geburts
tag. Phlebologie.
2011;1:34–5.
5 Fischer R, Linde N, Duff C et al. Das Crosserezidiv – eine Nachkontrolle nach 34 Jahren. Phlebologie.
2000; 29:17–22.
6 Fischer R, Chandler JG, DeMaeseneer M, et al. The unresolved problem of recurrent saphenofemoral reflux. J Am Coll Surg.
2002;195(1):80–94.
7 Fischer R, Kluess HG, Frings N et al. Der aktuelle Stand der Magnakrossen
rezidivForschung.
Phlebologie. 2003;32:
54–9.
F M H
Personalien
Praxiseröffnung /
Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici
AG
Jürgen Michael Hein,
Facharzt für Anästhesiologie, Brestenbergstrasse 17, 5707 Seengen Marcus Weiland,
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Marktgasse 15, 4310 Rheinfelden
BE
Beat Künzli,
Facharzt für Chirurgie, Schänzlihalde 1, 3013 Bern
BL
Hakan Sarikaya,
Facharzt für Neurologie, Langenhagweg 12, 4153 Reinach BL
FR
Corinne Nathalie Beaube, Spécialiste en ophtalmologie,
5, avenue Jean-Paul II, 1752 Villars-sur-Glâne GR
Judith Bianca Valentin,
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Medizinisches Zentrum gleis d,
Gürtelstrasse 46, 7000 Chur Todesfälle / Décès / Decessi
Hans Schaub (1920), † 12.10.2012,
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, 4058 Basel
István Világhy (1942), † 30.11.2012, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 9941 Ispánk HU
Andrée G. Berger (1918), † 12.12.2012, 1286 Soral
Franz Amberg (1921), † 19.12.2012, Facharzt für Pneumologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 6045 Meggen Miro Makek (1944), † 27.12.2012,
8006 Zürich
TG
Oliver Rossbach,
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstrasse 14, 8280 Kreuzlingen
ZH
Claudia Furrer-Kübler,
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderarztpraxis Römerhof,
Klosbachstrasse 111, 8032 Zürich Florian Stephan Götze,
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Alte Landstrasse 112, 8702 Zollikon Sebastian Kluge,
Facharzt für Chirurgie und Handchirurgie, Bahnhofstrasse 137, 8620 Wetzikon Ginette Landolt-Koller,
Fachärztin für Ophthalmologie, Augenarzt- praxis Landolt, Dorfstrasse 43, 8630 Rüti Michael Reutemann, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Rössligasse 11, 8180 Bülach
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Editores Medicorum Helveticorum
P e r s o n a l i e n
F M H
Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder ha- ben sich angemeldet:
Clarissa Huber, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie FMH, c/o Dres. Görog und Göschke, Schanzenstrasse 1, 3008 Bern Jens Sommer, Facharzt für Psychiatrie und Psy- chotherapie FMH, Kreuzgasse 15, 3076 Worb Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied in lei- tender Funktion hat sich angemeldet:
Nils Kucher, Facharzt für Innere Medizin, Kar- diologie und Angiologie, Universitätsklinik für Angiologie, Inselspital, 3010 Bern
Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen in- nerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio einge- reicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einspra- chen.
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich angemeldet:
Jeremy Philipp Howell, Facharzt für Ophthal- mologie FMH, Augenklinik Luzerner Kantons- spital, 6000 Luzern 16
Corinna Malik, Allg. Innere Medizin FMH, Pra- xisgemeinschaft c/o Elke Torff, Morgartenstras- se 6, 6003 Luzern
Yvonne Schoch Zysset, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, spez. Nephrologie, Cen- tramed, Frankenstrasse 2, 6002 Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu haben sich angemeldet:
Bernadette Batard-Pampuch, Allg. Innere Medi- zin FMH, c/o Dr. Pius Estermann, Dorfchärn 2, 6247 Schötz
Joachim Ulrich Manstein, Facharzt für Gynäko- logie und Geburtshilfe FMH, Luzerner Kan- tonsspital, 6210 Sursee
Einsprachen sind innert zwanzig Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Lu- zern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.
Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:
Annett Ramseier, Fachärztin für Neurologie FMH, Lindenweg 1, 8916 Jonen
Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent- scheidet der Vorstand über Gesuch und allfäl- lige Einsprachen.
Preise/ Prix
Nationaler Latsis-Preis 2012 / Prix Latsis national 2012
Jacques Fellay von der ETH Lausanne (EPFL) er- hält den mit 100 000 Schweizer Franken dotier- ten Nationalen Latsis-Preis 2012. Der Schweize- rische Nationalfonds ehrt den Förderungspro- fessor für seine Arbeiten über die im menschlichen Erbgut enthaltenen Abwehr- kräfte gegen virale Krankheiten wie etwa Aids.
Seine Forschung bewegt sich an der Schnitt- stelle zwischen Genomik und Infektionskrank- heiten und zeigt, dass die in unseren Genen enthaltenen Informationen wertvolle Behand- lungswerkzeuge gegen virale Krankheiten sind.
Jacques Fellay de la Faculté des Sciences de la Vie de l’EPFL a reçu le Prix Latsis national 2012 doté de 100 000 francs suisses. Le Fonds national suisse rend honneur à ce professeur boursier pour ses tra- vaux sur les forces contenues dans le génome hu- main pour contrer les maladies virales telles que le sida. Ses recherches se situent à la frontière entre la génomique et les maladies infectieuses; elles montrent que les informations contenues dans nos gènes constituent des outils de traitement contre les maladies virales.
S G I M
O R G A N I S AT I O N E N D E R Ä R Z T E S C H A F T
Ein praxisorientiertes Management-Fortbildungsangebot für Ärzte und medizinisches Kaderpersonal von SGIM und FHNW
CAS Management of Medical Units
Ärzte, die Karriere im Spital oder in einer Praxis machen wollen, müssen in zuneh- mendem Masse unternehmerische Aufgaben wahrnehmen. Hierfür werden sie wäh- rend des Studiums jedoch kaum ausgebildet. Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) bietet ab April 2013 in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft FHNW eine praxisorientierte Managementausbildung CAS Management of Medical Units an.
Zunehmend sind neben ihrer medizinischen Kern- und Fachkompetenz auch Management- und Füh- rungskompetenzen gefordert. Doch all das, was heute unter Führung und Management subsumiert wird, fehlt den Ärzten in der Regel völlig. Zusehends sind aber gerade diese Qualitäten gefragt, um als Kader im Spital, in der Gruppenpraxis oder als «freier Unter- nehmer» in der Hausarztpraxis bestehen zu können.
Hier setzt das neue Fortbildungsangebot, das Certifi
cate of Advanced Studies (CAS) in Management of Med
ical Units, der Schweizerischen Gesellschaft für Allge- meine Innere Medizin (SGIM) in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) an.
Planbarer Aufwand und grosser Nutzen Die SGIM bietet in Zusammenarbeit mit der Hoch- schule für Wirtschaft FHNW ab April bis August 2013 in Olten einen massgeschneiderten Zertifikatskurs
«CAS Management of Medical Units» für Ärzte sowie medizinisches Kaderpersonal an. Der Kurs umfasst 14 Fortbildungstage. Der Anmeldeschluss dafür ist Ende März 2013. Beim neuen Fortbildungsangebot handelt es sich 2013 um ein Pilotprojekt in der deut-
schen Schweiz. Das in der Schweiz einzigartige Ange- bot baut auf den Elementen eines bewährten inter- national angebotenen Executive Master in Business Administration EMBA der Hochschule für Wirtschaft FHNW auf und orientiert sich gleichzeitig an den spe- zifischen Bedürfnissen von Ärzten in Ambulanz und Spital. Die CAS Management of Medical Units inte- griert allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit spezifischen Themen des Gesundheitsmanage- ments.
Grosses Plus: ECTS und SIWF-Credits
Die erfolgreichen Absolventen des neuen Zertifikats- kurses erhalten 15 ECTS-Punkte. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Sys- tem zur Förderung von Transparenz zwischen euro- päischen Bildungssystemen. Zudem sind pro Jahr 25 SIWF-Credits im Rahmen der erweiterten Fort- bildung anrechenbar, total innerhalb einer Fortbil- dungsperiode von drei Jahren maximal 75 SIWF- Credits für erweiterte Fortbildung.
Zusätzliche Informationen sind zu finden unter www.fhnw.ch/wirtschaft/weiterbildung/cas oder www.sgim.ch/veranstaltung.
JeanMichel Gaspoz a, Lukas Zemp b,
Volker Bernhard Schulte c a Prof. Dr. med., Vorsteher des
SGIM-Präsidiums b Generalsekretär/Geschäfts-
stellenleiter SGIM
c Prof. Dr. , Head Competence Center Health Management, Hochschule für Wirtschaft FHNW
Korrespondenz:
Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin Solothurnerstrasse 68 Postfach 422 CH-4008 Basel Tel. 061 225 93 30 Fax 061 225 93 31 sgim[at]sgim.ch
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S w i s s m e d i c
W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4
Pharmacovigilance und Spontanmeldungen
unerwünschter Arzneimittelwirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes
Das Ziel der Pharmacovigilance [1] besteht darin, die Kenntnis über bekannte unerwünschte Arzneimittel
wirkungen (UAW) zu erweitern und – seltener – neue UAW zu identifizieren und diese Informationen den me
dizinischen Fachkreisen und den Patienten zugänglich zu machen. Ein gutes Beispiel für ein bekanntes Risiko ist die Schwierigkeit, bei jungen Frauen unter hormonalen Kontrazeptiva die Diagnose einer Lungenembolie zu ver
muten. Ein Beispiel für ein neues Risiko ist die Nephro
gene Systemische Fibrose (NSF) bei Patienten mit Nieren
insuffizienz nach Verabreichung eines Gadolinium
Kontrastmittels. Besonders wichtig ist, dass die an Swiss
medic berichteten Meldungen, ob von medizinischen Fachpersonen stammend oder nicht, genaue Angaben zu den unerwarteten Aspekten und zum neuartigen Charakter der UAW enthalten. Die «Good Pharmaco
vigilance Practice» legt Qualitätskriterien für UAW
Meldungen fest. Der vorliegende Artikel gibt den aktuel
len Stand im Jahr 2012 wieder. Ausserdem weist er auf die Meldepflicht und die Voraussetzungen hin, die es Swissmedic ermöglichen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.
Geschichtlicher Hintergrund Allgemeines
Zwar geht die Erwähnung unerwünschter Wirkun
gen von Arzneimitteln bereits auf die Antike zurück, aber erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts schenkten die Ärzte den schweren Komplikationen nach der Verabreichung bestimmter Arzneimittel die ange
messene Aufmerksamkeit: Chloroform konnte bei der Einleitung der Anästhesie Kammerflimmern mit Todesfolge auslösen (aus diesem Grund wurde seit Anfang des 20. Jahrhunderts auf dieses Mittel ver
zichtet), Arsen führte zu Leberzytolyse (1922), oder während der Schwangerschaft verschriebenes Thali
domid (1957–1961) zu Missbildungen des Fetus (Phokomelie/Mikromelie).
Weil Arzneimittel heute auf einer globalen Ebene angewendet werden, haben die WHO und die natio
nalen Berufsverbände ihre Bemühungen koordiniert und verschiedene Arbeitsplattformen und Daten
banken geschaffen. Dazu gehören:
– das 1968 geschaffene «WHO Pilot Research Pro
ject for International Drug Monitoring»;
– das «Uppsala Monitoring Center (UMC)», das
seit 1978 die Koordination zwischen dem «WHO Programme for International Drug Monitoring»
und den über 130 Mitgliedsländern sicherstellt, namentlich mit einer Datenbank (VigiBase), die mehr als 7,5 Millionen Meldungen umfasst;
– die 1989 gegründete «International Society of Pharmacoepidemiology»;
– die 1990 geschaffene «International Conference on Harmonisation»;
– die 1992 geschaffene «European (International) Society of Pharmacovigilance».
Unter Einbezug dieser Institutionen konnten zahl
reiche Arzneimittelrisiken erfasst und abgeklärt wer
den, geeignete Vorsichtsmassnahmen getroffen und, in selteneren Fällen, Arzneimittel vom Markt ge
nommen werden, deren Anwendung mit schweren UAW verbunden war.
Die Pharmacovigilance ist ein Fachgebiet, das sich zwar dynamisch entwickelt, das aber bisher in der medizinischen Welt – gemessen an der Anzahl von Publikationen – immer noch ein Schattendasein fristet. In der Schweiz erschienen dazu in den letzten 10 Jahren durchschnittlich nur 6 Publikationen pro Jahr in der Schweizerischen Ärztezeitung und seit 2001 insgesamt 19 Artikel im Schweizerischen Me
dizinForum, im Ausland sind in der Datenbank PubMed unter der Rubrik «Signal detection Pharma
covigilance» insgesamt nur gerade 93 Dokumente erfasst.
Wir möchten anlässlich dieses Jubiläums in Erin
nerung rufen, welche Voraussetzungen für eine gute Pharmacovigilance erforderlich sind und welche Bedeutung diese für die öffentliche Gesundheit hat.
Pharmacovigilance in der Schweiz
Die Wirksamkeit und Sicherheit eines neuen Wirk
stoffs werden zuerst im Rahmen von Phase2 oder Phase3Studien an Gruppen untersucht, die aus einigen Tausend nach genauen Kriterien ausgewähl
ten Patienten bestehen. In dieser Phase werden nur die häufigsten UAW (Häufigkeit > 1 bis 2 %) identifi
ziert. Erst mit der Marktzulassung, d. h. wenn die Arzneimittel bei einer viel grösseren Bevölkerungs
gruppe zur Anwendung kommen, lassen sich auch seltenere UAW in Erfahrung bringen. Auf dieser Grundlage wird das Sicherheitsprofil aktualisiert Guy Levy a, Pia Caduff b,
Rudolf Stoller c
a Dr. med., Senior Clinical Reviewer, Einheit Pharma
covigilance, Abt. Arzneimit
telsicherheit, Swissmedic b Dr. med., Leiterin der Einheit
Pharmacovigilance, Abteilung Arzneimittelsicherheit, Swissmedic
c Leiter der Abteilung Arzneimittelsicherheit, Swissmedic
Korrespondenz:
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Dr. med. Guy Levy Hallerstrasse 7 Postfach CH3000 Bern 9 Tel. 031 323 86 22 Fax 031 322 04 18 guy.levy[at]swissmedic.ch