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Schweizerische Ärztezeitung

Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services

Editores Medicorum Helveticorum

Editorial 89

Krebsregister und onkologische Versorgung

FMH 91

TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend aktualisierten TARMED

SÄZ-Podiumsdiskussion 108

Reportage vom Podium «Suizidhilfe – (k)eine ärztliche Aufgabe?»

Tribüne 125

Präsenzcharakter von Krankheit und Spiritual Care

Horizonte 133

V wie Vergangenheit mit Vorsicht

«Zu guter Letzt» von Jean Martin 136

Moralpredigten werden zwar nicht geschätzt, dennoch braucht es Moral

4

23.1. 2013

(2)

I N H A LT

Weitere Organisationen und Institutionen Swissmedic

101 Pharmacovigilance und Spontan­

meldungen unerwünschter Arzneimittel­

wirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes

Guy Levy, Pia Caduff, Rudolf Stoller

Ein Rückblick mit positiver Bilanz, doch auch mit Forde- rungen für die Zukunft: Mehr Fortbildung für medizini- sche Fachpersonen und Verantwortliche in pharmazeuti- schen Unternehmen sei vonnöten.

105 Zusammenarbeit für eine IPI

bessere Nutzung von IT­Möglichkeiten Gerhard Schilling, Peter Amherd

Das Institut für Praxisinformatik und der Verband Schwei- zerischer Fachhäuser für Medizinal-Informatik haben sich zusammengetan, um die elektronische Dokumentation in Arztpraxen zu fördern und deren Praxistauglichkeit si- cherzustellen.

SÄZ­Podiumsdiskussion

108 Suizidhilfe – (k)eine ärztliche Aufgabe?

Anna Sax

Bericht von der SÄZ-Podiumsdiskussion im November 2012. Eine engagierte und differenzierte Debatte fand statt zum komplexen Thema der Suizidhilfe – und im Speziellen zur Frage, ob die entsprechenden SAMW- Richtlinien noch zeitgemäss sind.

112 DRG / Neue Spitalfinanzierung – Zwischenbilanz nach einem Jahr

Die Einführung von SwissDRG im Januar 2012 war von substantiellen Bedenken begleitet. Haben sie sich bestä- tigt? Welche Auswirkungen gab es auf die Versorgungs- qualität und Arbeitsbedingungen, auf Hausärzte, Spit- zenmedizin und die Kostenentwicklung? Das nächste SÄZ-Podium in Bern möchte zu einer fundierten Ausein-

FMH

Editorial

89 Krebsregister und

onkologische Versorgung Christoph Bosshard

Tariffragen

91 TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend aktualisierten TARMED – Rückblick und Ausblick

Ernst Gähler, Irène Marty, Roger Scherrer

Die FMH verzeichnet Fortschritte auf dem Weg zu einer Tarifstruktur, welche die Realität abbildet und alle medi- zinischen Leistungen sachgerecht und betriebswirt- schaftlich korrekt abbilden soll.

Aktuell

94 HSM Onkologie:

Speerspitze einer Zentralisierung der ambulanten Versorgung?

J. Nadig, G. Gruber, M. Trutmann, M. Schwöbel, S. Eberhard, E. Ziltener et al.

Ende 2012 wurde der Bericht zur Hochspezialisierten Medizin HSM Onkologie mit einer Vernehmlassungsfrist von nur fünf Wo- chen veröffentlicht. Wie

geplant umgesetzt, würde die-

ses Konzept zu einem mas- siven Eingriff in die onkologi- sche Versorgungsstruktur führen.

Verschiedene Gesellschaften, darunter die Schweizerische Gesellschaft für Medizi- nische Onkologie (SGMO), nehmen Stellung.

Nachrufe

97 In memoriam Reinhard Fischer 98 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

SGIM

(3)

I N H A LT

Briefe / Mitteilungen

113 Briefe an die SÄZ 113 Facharztprüfungen

FMH Services 114 Seminare 2013

FMH Services

115 Zahlungseingang pünktlich FMH Factoring Services

116 Des primes plus basses

pour vous et vos collaborateurs FMH Insurance Services

117 Stellen und Praxen

Tribüne

Standpunkt

125 Präsenzcharakter von Krankheit und Spiritual Care

Priska Bützberger Zimmerli, Sabine Weidert, Beat Müller

Anmerkungen zu zwei in der SÄZ publizierten Beiträgen zum Thema Spiritualität. Die Autoren sind zuversichtlich, dass es einen Mittelweg gibt zwischen der Reduktion von Krankheit auf somatische Zustände und dem Abdrif- ten in «Selbstbeweihräucherung und Heilerfantasien».

Betriebswirtschaft

127 Neues Rechnungslegungsrecht:

strengere Vorschriften für Ärzte Martin Brenner, Rolf Willimann 128 Spectrum

Horizonte Essay

129 Verantwortung haben Ärzte reichlich.

Und Führung?

Ludwig Hasler

Der Autor diagnostiziert eine Erosion ärztlicher Souverä- nität, hat aber auch Vorschläge zu deren Revitalisierung.

Streiflicht

133 V wie Vergangenheit mit Vorsicht Dominik Heim

Erster Beitrag einer in lockerer Folge erscheinen- den Kolumne von Dominik Heim, diesmal zum Thema Remakes am Beispiel des Films «Anna Karenina».

Schaufenster 135 Zahlen erzählen

Jürg Kesselring

Gedankenreiche Assoziationen zu den Zahlen 1 bis 10.

Zu guter Letzt

136 Moralpredigten werden zwar nicht geschätzt, dennoch braucht es Moral Jean Martin

Soll die Welt nicht weiter aus den Fugen geraten, braucht es in vielen Bereichen mehr Macht für ethische Aspekte. Jean Martin weist hier nicht nur auf die Proble- matik der armen und reichen Länder hin, auf Lug und Trug in der Finanzwelt, sondern auch auf Probleme im Gesundheitswesen.

Anna

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer PD Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor

Annette Eichholtz M.A.

Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: redaktion.saez@emh.ch Internet: www.saez.ch, www.emh.ch Herausgeber

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach 170, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12 E-Mail: info@fmh.ch

Internet: www.fmh.ch Herstellung Schwabe AG, Muttenz Marketing EMH Karin Würz

Leiterin Marketing und Kommunikation Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

Inserate Werbung Sabine Landleiter Leiterin Anzeigenverkauf

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«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt

Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: stellenmarkt@emh.ch

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FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel. 041 925 00 77, Fax 041 921 05 86 E-Mail: mail@fmhjob.ch

Internet: www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12

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EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Abonnemente, Postfach, 4010 Basel Tel. 061 467 85 75, Fax 061 467 85 76 E-Mail: abo@emh.ch

Jahresabonnement: CHF 320.–, zuzüglich Porto

© 2013 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.)

I M P R E S S U M

(4)

E d i t o r i a l

F M H

Eine qualitätsorientierte, ver­

netzte Versorgung ist ein Kernanliegen der FMH. Mit der Gründung der Schweize­

rischen Akademie für Quali­

tät in der Medizin SAQM am 27. November 2012 hat die FMH ein Zeichen gesetzt, ihre vernetzende Aufgabe sowohl innerhalb wie auch ausser­

halb der Ärzteschaft zu stär­

ken. Das Primat der Fach­

gesellschaften für fachspezifische Fragen ist für die FMH unbestritten und eine Conditio sine qua non. Die Aufgabe, die hier die Fachgesellschaften übernehmen, ist von grösster Be­

deutung. Auch wenn die Meinungen bisweilen auseinander­

gehen, sind trotz allem die Fachgesellschaften am besten in der Lage, die fachlichen Spannungsfelder zu überbrücken und diese Hürde zu meistern.

Wer sonst? Der Bund hat am 7. Dezember 2012 das Ver­

nehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Registrie­

rung von Krebserkrankungen mit Frist bis zum 22. März 2013 eröffnet. Positiv zu bewerten ist der Vorschlag, die Erfassung der Daten nicht nur zu regeln, sondern auch zu harmonisie­

ren und in einem nationalen Register zusammenzuführen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie SGMO bietet ihre Zusammenarbeit an, indem sie die Daten des eidgenössischen Registers in ein Fachgesellschafts­eige­

nes Register überführen würde, um sie dort mit Leistungser­

bringer­Daten gekoppelt zur Qualitätssicherung für die Mit­

glieder zu nutzen. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie wäre nun anzustreben.

Am 18. Dezember 2012 eröffnete das Fachorgan Hoch­

spezialisierte Medizin (HSM) der Schweizerischen Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und ­direktoren GDK im Rah­

men der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) ein Anhörungsverfah­

ren zur hochspezialisierten Behandlung seltener Krebserkran­

kungen des Erwachsenen. Die Frist läuft bis 22. Januar 2013.

Es handelt sich bei der IVHSM um ein von allen 26 Kantonen ratifiziertes Organ mit Gesetzes­ charakter. Der Planungsent­

wurf hat Verordnungscharakter, es würde somit eine Ver­

nehmlassungsfrist von drei Monaten gelten. Im Hinblick auf die kurze Frist – nota bene über die Festtage – muss man sich die Frage stellen, wie ernsthaft das Interesse der IVHSM an In­

puts aus Expertenkreisen wirklich ist. Informationen zur SGMO­Stellungnahme finden Sie in dieser Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung auf Seite 94.

Zudem sieht die FMH mit Sorge, dass mit den geplanten sieben onkologischen Kompetenzzentren in unserem doch eher kleinen Land eine strukturelle Aufsplitterung der Versor­

gungslandschaft zementiert werden soll. Weitaus überzeu­

gender wäre eine nationale Plattform mit internationaler Ab­

stützung und entsprechender Behandlungsprozess­Gestal­

tung, basierend auf nationalen und internationalen Guidelines. Dass die geplanten Zentren ihre Hoheit in den ambulanten Bereich ausdehnen wollen, widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag nach Art. 39 KVG, sondern schränkt die Therapiefreiheit der ambulanten Ver sorgung, welche heute 90 % der Behandlungen abdeckt, sowie die freie Arztwahl ein. Nach dem deutlichen Volks­Nein 2008 und 2012 zu Vorlagen, die diese Errungenschaften rückgängig ma­

chen wollten, befremdet dieses Vorgehen in besonderer Weise.

Die FMH setzt sich für eine effiziente und qualitativ hochstehende ärztliche Weiterbildung ein. Deshalb sind auch das Schweizerische Institut für Weiter­ und Fortbildung SIWF sowie der VSAO und der VLSS anzuhören.

Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, müssen fachüber­

greifende Fragen innerhalb der verschiedenen Fachgesell­

schaften koordiniert und geklärt werden. Auf diese Weise vertritt die Ärzteschaft eine konsolidierte Position, dank der sie von Partnern, der Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit als kompetente Instanz wahrgenommen wird.

Dr. med. Christoph Bosshard, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Verantwortlicher Ressort Daten, Demographie und Qualität

Nicht ohne die Schweizerische Gesellschaft für medizinische Onkologie

Krebsregister und onkologische Versorgung

Kurze Fristen bei Anhörungen lassen vermuten, dass die Meinung der angefragten Expertenkreise nicht wirklich interessiert.

Statt verschiedener onkologischer Kompetenzzentren wäre

eine nationale Plattform angesagt.

(5)

Editores Medicorum Helveticorum

91

Ta r i f f r a g e n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

Rückblick und Ausblick

TARVISION – Auf dem Weg zu einem umfassend

aktualisierten TARMED

Übersicht

Seit unserem letzten Bericht zu TARVISION im März 2012 haben die zahlreichen Akteure – die in ver­

schiedenster Weise in das ambitiöse Projekt ein­

gebunden sind – intensiv gearbeitet. Die Vision hat sich seither nicht verändert: Die FMH erarbeitet eine gesamthaft revidierte TARMED­Tarifstruktur, welche die Realität abbildet und in der alle medizinischen Leistungen sachgerecht und betriebswirtschaftlich korrekt tarifiert sind. Der Weg dorthin war und ist – nicht zuletzt aufgrund der hohen technischen und organisatorischen Komplexität von TARMED – nicht immer gradlinig. Trotzdem konnten wir im vergan­

genen Jahr wichtige Schritte Richtung Ziel machen.

Die Bemessung der Vergütung für die rund 4700 TARMED­Leistungen wird durch zahlreiche Pa­

rameter und Eckwerte definiert, wobei die Sachge­

rechtigkeit dieser Grössen meist nur durch Experten bestimmt werden kann. Eine erste Herausforderung bei der Gesamtrevision bestand deshalb darin, die

Überprüfung aller bestimmenden Grössen zu koor­

dinieren. Ein Grossteil dieser eher organisatorischen Aufgabe wurde bereits im Jahr 2011 zusammen mit den Fachgesellschaften erbracht und wird nun die zügige Weiterarbeit an der Gesamtrevision unter­

stützen. In organisatorischer Hinsicht konnten im vergangenen Jahr die Kooperationen mit den Tarif­

partnern aufgebaut und gefestigt werden.

Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld war zweifellos die Entwicklung und Erweiterung der Software­Tools für die Bewirtschaftung des Tarifwerkes TARMED.

Sie dienen der Zusammenführung und Homogeni­

sierung der in den vergangenen Jahren vielfältig geänderten Parameter und Eckwerte im TARMED.

Umsetzung und Darstellung der Resultate:

die neuen Software-Tools

Es stellte sich die Frage, wie alle gesammelten Resul­

tate zu einem neuen, aktualisierten TARMED zusam­

mengeführt werden können. Allein die von den medizinischen Fachgesellschaften eingereichten Änderungsvorschläge zu einzelnen Tarifpositionen umfassen hunderte von Parametern. Daneben flies­

sen unzählige betriebswirtschaftliche Eckwerte in die Kalkulation mit ein, welche schliesslich die kor­

rekte Vergütung für eine bestimmte medizinische Leistung bestimmen.

Zu beachten ist bei der Aktualisierung ausserdem das der Tarifstruktur hinterlegte, sehr komplexe Regelwerk. Die zweite Herausforderung besteht des­

halb darin, alle aktualisierten Eckwerte und Parame­

ter zu einem Ganzen zusammenzuführen und die Auswirkungen für alle Anspruchsgruppen zeitnah zu simulieren und sichtbar zu machen. Da keine Soft­

ware verfügbar war, welche den Anforderungen der FMH entsprach, hat sie sich entschieden, eine beste­

hende Lösung der Ärztekasse aufzufrischen und wei­

terzuentwickeln. Glücklicherweise konnte die FMH hier vom reichen Erfahrungsschatz und Know­how von Anton Prantl, Direktionspräsident der Ärzte­

kasse, profitieren, dem an dieser Stelle ein herzlicher Dank gebührt.

Entstanden ist ein baukastenartiges System von Software­Tools, welche die Änderung und Simula­

tion beinahe jedes Parameters in der komplexen Ernst Gähler a, Irène Marty b,

Roger Scherrer c

a Dr. med., Vizepräsident FMH, Verantwortlicher Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz

b Leiterin Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz c Projektleiter TARVISION

Korrespondenz:

FMH Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz Elfenstrasse 18 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12 tarife[at]fmh.ch Abbildung 1

Simulationstools TARVISION – Umfassende Analysemöglichkeiten.

(6)

Ta r i f f r a g e n

F M H

TARMED­Tarifstruktur erlauben. Nach einer Neube­

rechnung können die Auswirkungen anhand eines eigenen TARMED­Browsers unmittelbar dargestellt werden. Das Tool «TARIS» erlaubt es, Warenkörbe mit unterschiedlichen Leistungen zu bilden und diese unter verschiedenen Szenarien zu vergleichen.

Völlig neu entwickelt wurde das Tool «VOLUMIS», das die Auswirkungen auf das Taxpunkt­Volumen darstellt, wobei eine Aufschlüsselung nach diversen Dimensionen möglich ist und verschiedene Men­

genstrukturen hinterlegt werden können.

Mit den vorliegenden Tools ist es zum ersten Mal möglich, eine komplett revidierte TARMED­Version vollständig zu generieren und deren Auswirkungen durchzuspielen.

Kontinuierliche Verbesserung der tarifarischen Grundlagen

Auch im Jahr 2012 konnten wir weitere, neue Verbes­

serungsvorschläge von den Fachgesellschaften ent­

gegennehmen.

Ausserdem konnte die Qualität der betriebswirt­

schaftlichen Grundlagen in den Kostenmodellen nochmals erhöht werden. Ein Problem war zum Bei­

spiel, dass seit Einführung des TARMED Veränderun­

gen an verschiedenen Stellen der Tarifstruktur vorge­

nommen, aber nicht systematisch dokumentiert wurden. Da jedoch die Tarifstruktur immer als Gan­

zes in sich stimmig sein muss, wenn sie dem Gebot des sachgerechten Tarifes entsprechen will, mussten gewisse «manuelle» Eingriffe zunächst analysiert und dann mit dem übrigen Tarifgerüst harmonisiert werden.

Neues Kapitel Grundversorgung

Über den letzten Sommer wurde intensiv am neuen Kapitel für die Grundversorgung gearbeitet. Die po litischen Entwicklungen im Rahmen des Master­

planes Hausarztmedizin und medizinische Grund­

versorgung machten es erforderlich, die tariftechni­

sche Entwicklung des neuen Kapitels zügig voran­

zutreiben. Das zu erreichende Ziel bleibt weiterhin, die hausärztlichen Tätigkeiten in einem eigenen Kapitel korrekt und eingebettet in die ganze Tarif­

struktur abzubilden. Der Inhalt des Kapitels 40 wurde durch Hausärzte Schweiz definiert. Das Res­

sort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz der FMH stand beratend bei der tariftechnischen Umset­

zung zur Seite. Die verschiedenen Ärzteorganisatio­

nen wurden im Herbst über den aktuellen Stand des Kapitels informiert und wurden gebeten, sich ein­

zubringen. Anlass zu Diskussionen geben primär die Zugangsberechtigung zum Kapitel und die Abgren­

zung zu den bereits bestehenden Leistungspositio­

nen im TARMED. In der Delegiertenversammlung vom 7. November 2012 wurde dann das Ressort be­

Arbeitspaket TARMED 2.0:

Neues Kapitel GV / Kapitel 00 Nichtärztliche Betreuung Handchirurgie Revision Kapitel 2 Revision Kapitel 17 Aktualisierung der drei

Kostenmodelle

Arbeitspaket TARMED 2.1:

Detaillierte Aktualisierung der volumenstarken Sparten Inputs Kostenmodelle Tarifpartner Vereinfachung Regelwerk Revision weiterer Kapitel: 08 / 19 /

32 / 39 / 37 / Notfall und Rettungsmedizin - ...

Arbeitspaket TARMED 2.2:

laufende Bewirtschaftung mit jährlicher Aktualisierung Kapitel …

...

TARMED 2.1 TARMED 2.0

TARMED 2.2

30.06.2014

30.06.2013 30.06.2015 30.06.2016

TARMED 1.09

Gemeinsame RoadMap Revison TARMED H+/FMH/MTK

Inkraftsetzung

Eingabe an den Bundesrat Abbildung 2

Roadmap der tripartiten Kooperation FMH/H+/MTK.

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Ta r i f f r a g e n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

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Editores Medicorum Helveticorum

auftragt, die weiteren Verhandlungen mit den Ver­

tragspartnern von TARMEDSuisse zu führen.

Tripartite Zusammenarbeit mit H+ und MTK Eine wichtige Aufgabe im vergangenen Jahr war die Koordination des Projektes TARVISION mit den Re­

visionsbemühungen unserer Tarifpartner H+ und MTK. Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte wurden zunächst in bilateralen und später in einer tripartiten Absichtserklärung definiert. Klar ist für alle drei Vertragspartner, dass schliesslich eine geset­

zeskonforme, betriebswirtschaftlich korrekte, aktua­

lisierte und sachgerechte Bewertung aller medizini­

schen Leistungen in Arztpraxen, Spitälern und Klini­

ken resultieren muss. Die tripartite Kooperation erlaubt bewusst, dass spezifische Subprojekte einzel­

ner Partner – welche zum jetzigen Zeitpunkt keine Koordination erfordern – autonom weitergeführt werden können. Klar ist aber auch, dass es in vielen Bereichen, insbesondere bei der Revision der ein­

zelnen TARMED­Kapitel, eine enge Koordination braucht.

Um die Inhalte der Zusammenarbeit zu definie­

ren, wurde im Sommer 2012 eine gemeinsame Road­

map erarbeitet, welche die langfristige Planung der Zusammenarbeit enthält und die Arbeitspakete auf dem Weg zur Gesamtrevision definiert.

Im Herbst 2012 haben die drei Partner FMH/H+/

MTK dann konkret begonnen, ihr Wissen und ihre Erkenntnisse im Bereich TARMED zu bündeln. Die institutionellen Rahmenbedingungen wurden ge­

schaffen, welche die Umsetzung der Roadmap er­

möglichen. Die Herausforderung besteht primär darin, die Arbeiten in den verschiedenen Arbeits­

gruppen zusammenzutragen und zu einem Gesamt­

paket zu fusionieren. Folgende Gremien sind mo­

mentan aktiv an der Arbeit:

Abbildung 3

Gremien der tripartiten Zusammenarbeit FMH/H+/MTK.

Mehrere Fachteams haben in den letzten Wochen ihre Arbeit aufgenommen. Die betroffenen medizi­

nischen Fachgesellschaften konnten den Tarifpart­

nern ihre Verbesserungsvorschläge präsentieren, die nun gemeinsam diskutiert und validiert werden.

Revisionsprojekt santésuisse – Austausch von Grundlagen

Auch der vierte Tarifpartner santésuisse arbeitet an einem Revisionsprojekt TARMED, das verschiedene Teilprojekte umfasst. Sowohl santésuisse wie auch die FMH erachten es als sinnvoll, die Grundlagen und Überlegungen – die den beiden Revisionsprojek­

ten zugrunde liegen – auszutauschen und somit Transparenz zu schaffen. Dies wurde in einer ge­

meinsamen Absichtserklärung festgehalten. Eine Arbeitsgruppe ist gebildet, die Arbeitsgrundlagen ausgetauscht und diskutiert.

Ausblick

Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter dem Projektteam von TARVISION und allen beteiligten Partnern. An dieser Stelle sei allen Akteuren, die mit ihrem zum Teil ausserordentlichen Engagement zum guten Fortschreiten der Arbeiten beigetragen haben, ge­

dankt. Ein besonderer Dank gilt allen Mitgliedern des Technischen Ausschusses TARVISION, ohne die die zeitgleiche Umsetzung verschiedener Vorhaben in dieser kurzen Zeitspanne nicht möglich gewesen wäre.

Die Gesamtrevision eines solch umfassenden Tarifwerkes wie dem TARMED ist und bleibt eine grosse Herausforderung. Wir werden uns auch im angelaufenen Jahr motiviert und engagiert weiter für einen sachgerechten, betriebswirtschaftlich korrek­

ten Tarif einsetzen. Die Roadmap dazu steht!

(8)

A k t u e l l

F M H

HSM Onkologie: Speerspitze einer

Zentralisierung der ambulanten Versorgung?

Hochspezialisierte Medizin (HSM) Onkologie: ein Papiertiger oder Speerspitze einer zentralistischen Versorgungsstruktur?

Am 11. 12. 2012 wurde der Bericht zur HSM Onko­

logie mit einer Vernehmlassungsfrist von nur fünf Wochen veröffentlicht (inkl. Feiertage), den eine Ex­

pertengruppe in den letzten drei Jahren ausgearbei­

tet hatte. Auf den ersten Blick scheint er ein Papierti­

ger zu sein: Die IVHSM (s. Kasten) kann über die Spitalliste lediglich etwa 5 % der onkologischen Ver­

sorgung regeln. Betroffen sind vor allem stationäre chirurgische Eingriffe. Auf den zweiten Blick wird das Konzept aber zur Speerspitze einer zentralisti­

schen Versorgung im ambulanten Bereich. So umge­

setzt, führt HSM Onkologie zu einem massiven Ein­

griff in die onkologische Versorgungsstruktur. Sieben sogenannte Comprehensive Cancer Centers (CCC)*

legen parallel (!) in ihrer Region verbindlich Guide­

lines fest und lenken die Patientenströme (Einschrän­

kung der freien Arzt­ und Spitalwahl). Die CCC teilen die Schweiz kartellistisch unter sich auf. Das Angebot der übrigen onkologischen Leistungserbringer wird ohne Grund beschnitten: Sie dürfen keine moder­

nen zielgerichteten medikamentösen Therapien mehr anbieten, obwohl sie das bisher unbeanstandet in guter Qualität seit Jahren gemacht haben (Ein­

schränkung der Therapierfreiheit). Für Patientinnen und Patienten könnte das bedeuten, dass solche The­

rapien von den Krankenkassen nur noch übernom­

men werden, wenn sie diese von einem CCC erhal­

ten. Statt eines einzigen nationalen Qualitätsregisters führt jedes der sieben Zentren ein eigenes Register.

Alle nachgelagerten Institutionen müssen ihre Daten diesen Registern zuliefern. Die Datenhoheit liegt beim einzelnen CCC. Es wertet sie aus und publiziert sie. Die CCC bestimmen zudem, mit welchen Leis­

tungserbringern sie zusammenarbeiten wollen.

Meinungsumfrage

In einer repräsentativen Umfrage der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) lehnten 98,5 % der Abstimmenden das HSM­Onko­

logie­Konzept ab und unterstützten das Qualitätskon­

zept, das die Fachgesellschaft bereits ausgearbeitet hat. Die Rückmeldungen kamen aus allen Versor­

gungsstrukturen (Universitäts­, Kantons­, Schwer­

punkt­ und Privatspitäler, Gruppen­ und Einzelpra­

xen) und allen Landesteilen.

Auch in den drei Bereichen Viszeralchirurgie, Kinderonkologie und Kinderchirurgie haben die Vor­

schläge des HSM­Fachorgans Widerstand und Un­

willen provoziert. Sind hier lediglich die Partialinteres­

sen einiger Ewiggestriger tangiert oder bestehen me­

thodische Mängel am Vorgehen des Fachorgans der HSM oder überschreitet es sogar seine Kompeten­

zen?

Ziel der IV HSM

Mit der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspe­

zialisierten Medizin (IVHSM) delegieren die Kantone in diesem Bereich die Gestaltung ihrer Spitallisten an das HSM – Beschlussorgan (Art. 9.1 IVHSM). So soll über die Kantonsgrenzen hinweg die hochspeziali­

sierte Medizin im stationären Bereich koordiniert werden. Diese Vereinbarung beschränkt sich auf Be­

reiche und Leistungen, die durch – ihre Seltenheit,

– ihr hohes Innovationspotential,

– einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder

– komplexe Behandlungsverfahren

gekennzeichnet sind. Für die Zuordnung müssen mindestens drei der genannten Kriterien erfüllt sein, wobei aber immer das der Seltenheit vorliegen muss (Art. 1 IVHSM).

Vom Beschlussorgan angenommene und zuge­

teilte Leistungen heben abweichende kantonale Spi­

Jürg Nadig a, Günther Gruber b, Markus Trutmann c, Marcus Schwöbel d, Stephan Eberhard e, Erika Ziltener f, Urs Saxer g, Andreas Lohri h

a Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO)

b Schweizerische Gesellschaft für Radioonkologie (SRO) c foederatio medicorum

chirurgicorum helvetica fmCh

d Kinderchirurgie e Oncoreha.ch

f Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP) g Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt,

Zürich, VR Spital Männedorf AG, Rechtskonsulent KKA h Leiter Onkologie Hämato­

logie, Medizinische Universitätsklinik, Kantonsspital Baselland, Standort Liestal

* In den Industrieländern basieren solche CCC auf 10–

20 Millionen Einwohnern. Sie integrieren Behandlung und Betreuung, Weiter­ und Fort ­ bildung, klinische Forschung und Grundlagenforschung.

Wie die regionalen CCC mit weniger als einer Million Einwohner in der Schweiz dem Kriterium 4.3.4.3.b.

der IV HSM «Internationale Konkurrenzfähigkeit»

genügen wollen, bleibt offen.

Korrespondenz:

Dr. med. Jürg Nadig, MAE Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie

Facharzt für Innere Medizin und Medizinische Onkologie Bannhaldenstrasse 7 CH­8180 Bülach Tel. 044 862 73 00 Fax 044 862 73 01 juerg.nadig[at]hin.ch

IVHSM

Die Kantone sind beauftragt, für den Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine gemein- same gesamtschweizerische Planung im Spital- bereich vorzunehmen (Art. 39, Abs. 2bis KVG).

Für die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages ha- ben die Kantone per 1. 1. 2009 die Interkanto- nale Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medi- zin (IVHSM) unterzeichnet und sich damit zur gemeinsamen Planung und Zuteilung von hoch- spezialisierten Leistungen verpflichtet. Für die hochspezialisierte Medizin gibt es somit anstelle von 26 kantonalen Planungen nur noch eine einzige, von allen Kantonen gemeinsam getra- gene Planung. Die IVHSM bildet die gesetzliche Grundlage für die Leistungszuteilung, legt die Entscheidungsprozesse der IVHSM Organe fest und definiert die Kriterien, welche ein Leis- tungsbereich erfüllen muss, um als hochspeziali- sierte Medizin im Sinne der IVHSM zu gelten.

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A k t u e l l

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

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Editores Medicorum Helveticorum

tallistenzulassungen auf (Art. 9.2 IVHSM). Das Be­

schlussorgan bestimmt die Bereiche der HSM, die einer schweizweiten Konzentration bedürfen. (Art.

3.3 IVHSM). Ein Fachorgan bereitet die Entscheidun­

gen des Beschlussorgans vor. Die IVHSM legt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass eine Dienstleistung überhaupt zugeteilt werden kann (Art. 4.3 IVHSM):

a) Wirksamkeit b) Nutzen

c) Technologisch­ökonomische Lebensdauer d) Kosten der Leistung

Für den letzten Schritt, die Zuteilung an einzelne Leistungserbringer oder Institutionen, sind Qualität, Verfügbarkeit von hochqualifiziertem Personal und Teambildung, Verfügbarkeit der unterstützenden Dis­

ziplinen, Wirtschaftlichkeit und Weiterentwicklungs­

potential zu berücksichtigen. Die vom Fachorgan vor­

bereiteten Beschlüsse müssen fachbezogen und wis­

senschaftlich begründet sein (Art. 4.5 IVHSM).

Bisherige Entscheide zur HSM

In den letzten drei Jahren wurden zu bestimmten, genau umschriebenen Eingriffen Beschlüsse gefasst:

Es wurde festgelegt, welche Voraussetzung für die Cochleaimplantate nötig seien und wo die Protonen­

therapie angeboten wird. Für die Neurochirurgie wurde die stereotaktische Chirurgie der anormalen Bewegungen und tiefe Hirnstimulation geregelt. Bei all diesen Bereichen ging es um Handlungskompe­

tenzen in einem eng umschriebenen Gebiet mit hohem Innovationspotential. Diese Eingriffe sind als CHOP­Codes im SwissDRG­Tarif für stationäre Leistungen abgebildet. Nur eine scheinbare Aus­

nahme bildet die Versorgung der Schwerverletzten.

Für ihre Behandlung braucht es aber eine hohe Handlungskompetenz verschiedener Disziplinen, die zeitnahe zusammenarbeiten und die unmittel­

bare Nachbehandlung koordinieren müssen.

Krankheiten sind weder wirksam noch haben sie eine technologisch-

ökonomische Lebensdauer

Um in die Liste der HSM­Bereiche aufgenommen zu werden, ist Wirksamkeit, Nutzen, technologisch­öko­

nomische Lebensdauer und Kosten der Leistung zu berücksichtigen(Art. 4.4.1 IVHSM). Somit sind im Rahmen der IVHSM einzelne Leistungen/Eingriffe zu beurteilen und zuzuweisen. Es geht nicht um eine Globalvollmacht, Versorgungsgebiete aufzuteilen.

Seltene Krankheiten per se erfüllen die Aufnahme­

kriterien der HSM nicht. Sie sind weder wirksam noch nützlich. Ihnen fehlt eine technologisch­öko­

nomische Lebensdauer. Es können nur einzelne Be­

handlungen oder Eingriffe, die diese Kriterien bei sel­

tenen Krankheiten erfüllen, in die Liste der HSM­

Bereiche aufgenommen werden. Alle bis jetzt gere­

gelten Bereiche waren mit einer Handlungskompe­

tenz verknüpft, die allenfalls koordiniert, zeitgleich von verschiedenen Spezialisten am gleichen Ort er­

bracht werden muss (Komplexe Behandlungsverfah­

ren: Verbrennungen oder Schwerstverletzte) weshalb in Art. 4.3.4.2c IVHSM die ständige Verfügbarkeit der unterstützenden Disziplinen in gewissen Bereichen zu Recht eingefordert wird. Ein komplexes Behand­

lungsverfahren aus zeitlich gestaffelten, ambulant oder stationär erbrachten Routineeingriffen fällt nicht unter die IVHSM­Regelung, auch wenn die Krankheit selten ist. Es verlangt nach einem Behand­

lungskonzept mit verbindlicher Koordination der einzelnen Behandlungen, bspw. an einem (virtuel­

len) Tumorboard. Solche Behandlungskonzepte aus­

zuarbeiten verlangt Wissenskompetenz. Expertise ist nicht an bauliche Strukturen, sondern an Personen gebunden.

Mit dem Bericht zur HSM Onkologie überschrei­

tet das Fachorgan die gesetzlichen Rahmenbedingun­

gen. Es regelt nicht mehr die Zuteilung einzelner sta­

tionärer Leistungen (Knochenmarktransplantation, Whippel Operation, Extremitätenperfusion …), son­

dern schafft primär zentralistische Strukturen. Diese verursachen zwar durchaus Kosten und mehr unnö­

tige Arbeit, kaum aber Nutzen. Selbst das Fachorgan der HSM Onkologie ist sich des Nutzens nicht sicher, schreibt es doch auf Seite 12, «dass durch eine schweizweite Koordination und Konzentration eine qualitative Verbesserung der Versorgung plausibel erscheint und voraussichtlich erreicht werden kann». Damit bestätigt es den Mangel an hierfür be­

weisenden Daten. Es geht lediglich von Annahmen aus. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Ent­

scheide fachbezogen und wissenschaftlich sein müss­

ten (Art. 4.5.3 IVHSM). Die Fachgesellschaft schlägt als zielführende Alternative fachgesellschaftseigene Qualitätsregister vor.

Anträge sind fachbezogen und wissenschaftlich begründet

Mit Qualitätsregister der Fachgesellschaft und Voll­

kosten liesse sich das Gesundheitswesen rationaler steuern als mit planwirtschaftlichen Eingriffen. DRG und neue Spitalfinanzierung sind ein erster Schritt zu mehr Kostentransparenz. Bezüglich Qualitätsdaten ist die Schweiz aber ein Entwicklungsland. Deshalb stützen sich die Entscheidungsträger oft auf Struk­

turkriterien ausländischer Empfehlungen. Es gibt aber einen Bereich, in dem Qualitätsdaten vorliegen: Im nationalen Kinderkrebsregister sind Behandlungs­

und Outcomedaten vorhanden. Was läge näher, als diese Qualitätsdaten für einen fachbezogenen und wissenschaftlich begründeten Zuteilungsentscheid zu verwenden (Art. 4.3.5 IVHSM)? Das Fachorgan begnügt sich aber mit dem Zählen von Eingriffen, die auf Strukturkriterien der Europäischen Gesell­

schaft für Pädiatrie beruhen! Scheute das Fachorgan die Kinderkrebsregisterdaten, weil sie eine sehr hohe Behandlungsqualität belegen? Bei einer hohen Qua­

(10)

A k t u e l l

F M H

lität besteht kein Regelbedarf. Die Konzentration führt kaum zu einer Qualitätsverbesserung, da sie bereits sehr hoch ist. Gleichzeitig wurde verpasst, die ausländischen Strukturkriterien an unseren Out­

come daten zu validieren. Verschiedene Studien zei­

gen, dass eine Zentralisierung nicht mit einer besse­

ren Qualität einhergehen muss.

Verbessert die Zentralisierung die bereits vorhandene hohe Qualität?

Vielleicht würden wir bei einem Fach wie der Neuro­

chirurgie spontan sagen, die Konzentration auf wenige Orte sei zum Wohle der Kranken. Nun zeigt aber eine Untersuchung aus Norwegen, dass dem nicht zwangsläufig so ist. Das gleiche lässt sich für die Behandlung des Brustkrebses zeigen: Krebs­

registerdaten aus Genf weisen für zentrale (Univer­

sitätsspital Genf) und dezentrale (niedergelassene Onkologen) Versorgungssysteme eine sehr hohe Be­

handlungsqualität aus. Stadien adaptiert ist der Out­

come im Zentrum nicht besser als bei den niederge­

lassenen Onkologen. Ein gleiches Resultat zeigte eine kürzlich erschienene Studie zur Behandlung des M.

Hodgkin in Deutschland: Die Behandlungsqualität an CCC ist gleich gut wie in kleineren Zentren und bei den niedergelassenen Onkologen. Ist die Qualität bereits sehr hoch, sind mit einer Zentralisierung kaum weitere Verbesserungen möglich.

Transparente Prozesse und unabhängige Experten?

Wenn nun höhere Behandlungsqualität in der Onko­

logie nicht an CCC gebunden ist, welche Interessen verstecken sich denn hinter einer Zentralisierung?

Die von der HSM­Leitung beigezogenen Expertinnen und Experten sind nicht bekannt. Ihre Partikularinte­

ressen werden nicht offengelegt. Somit fehlt dem Zentralisierungsprozess nicht nur die rechtliche Grundlage. Die methodischen Mängel und die feh­

lende Transparenz wecken Zweifel am vorgeschlage­

nen Konzept. Es bräuchte gute Gründe, den Ein­

druck zu zerstreuen, ein kleiner Club von Interes­

sensvertretern instrumentalisierten die HSM Onkologie, um unter dem Banner der Qualitätssi­

cherung für sich selbst passende Regeln und eine Ausgrenzung der nichtuniversitären Onkologen zu schaffen.

Wissen an Fachleute und nicht

an Strukturen knüpfen: das Qualitätskonzept der Fachgesellschaften

Die Fachgesellschaften der Radioonkologen und der Medizinischen Onkologen erarbeiteten zusammen mit der Onkologiepflege Schweiz ein Qualitätskon­

zept. Es beinhaltet interdisziplinäre Tumorboards und die Behandlung nach internationalen Guidelines. Zu­

dem sollen Patientenpfade von den beteiligten Fach­

gesellschaften in der SAQM erarbeitet werden. Ein nationales Qualitätsregister der Fachgesellschaften basierend auf den Krebsregisterdaten ermöglicht Rückmeldungen der Behandlungsqualität an die einzelnen Leistungserbringer. Virtuelle (inter)natio­

nale Kompetenzzentren für seltene Tumorkrankhei­

ten mit interdisziplinären Tumorboards sollen den niederschwelligen Zugang zu Spezialistenwissen er­

möglichen. Die im Swiss Cancer Network zusam­

mengeschlossenen Fachärzte verpflichten sich schon heute, ihre Patientinnen und Patienten nach diesen Standards zu behandeln. Dieses Konzept braucht nicht 7 CCC, sondern ein Schweizerisches Krebs­Netzwerk, das die Aktivitäten auf verschiede­

nen Versorgungsebenen und in verschiedenen Berei­

chen (Vorsorge und Prävention, Behandlung und Betreuung Forschung) koordiniert. Den Fachgesell­

schaften und den Berufs organisationen ist eine hohe Behandlungs­ und Betreuungsqualität ein zen­

trales Anliegen. Die SAQM ist das geeignete Gefäss, diese Aktivitäten zu koor dinieren. HSM Onkologie aber sollte Leistungen (CHOP­Codes im DRG­Tarif) für komplexe Eingriffe bei seltenen Krankheiten zu­

teilen, beispielsweise: Intraperitoneale Chemothera­

pie oder die Extremitätenperfusion.

(11)

Editores Medicorum Helveticorum

97

Dr. med. Reinhard Fischer (1920–2012)

N a c h r u f e

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

In memoriam Reinhard Fischer

«Mir scheint, wir sind noch nicht am Ziel.»

(Reinhard Fischer an der SGP-Jahresversammlung am 29. Mai 2009 in Bern) Reinhard Fischer war Chirurg, Allgemeinchirurg mit einem sehr breiten Berufsspektrum, so wie es damals üblich war. Man findet ihn auf der legendären Foto­

grafie vom ersten AO­Kurs in Davos ganz links aussen [1]. In der Mitte wird Maurice Müller in einem Korb von Hans Willenegger und Walter Stähli getragen. Reinhard Fischer lacht im Gruppenbild wie alle andern, es war am Ende des ersten Kurses … Und Reinhard Fischer erweist dann viel später sei­

nem damaligen Bieler Schulkameraden und auch Lehrer Maurice E. Müller die Ehre in seinem Rück­

blick «ein halbes Jahrhundert Varizenchirurgie» [2]

«der mit der Einführung der unmittelbaren posttrau­

matischen stabilen Osteosynthese Abertausenden ein postthrombotisches Syndrom ersparte». Es ist typisch für ihn, dass er auch in einem Moment der persönlichen Reflexion und der Würdigung seiner Verdienste altruistisch jener Leute gedachte, die ihn in seiner Laufbahn beeinflusst und gefördert haben.

1959 wurde Reinhard Fischer Spitalleiter und Chefarzt am Gemeindespital Wattwil. Nach der Verselbstständigung von Medizin und Gynäkologie/

Geburtshilfe und Anästhesie war er Chefarzt der Chirurgie bis zu seiner Pensionierung 1985. Er grün­

dete in dieser Zeit auch die Pflegerinnenschule Toggen burg­Linth (nach dem Rückzug der Ingen­

bohlerschwestern) und war Mitbegründer der Schule für technische Operationsassistentinnen, TOA.

Seine Ausbildung begann er als Stipendiat an der Pathologie in Utrecht, dann an der gynäkolo­

gisch­geburtshilflichen Abteilung in Biel. Danach chirurgische Ausbildung am Kantonsspital St. Gallen, Oberarzt am Spital Walenstadt. Einen wichtigen Ein­

fluss auf seine Berufslaufbahn mit seinem speziellen Interesse an der Varizenchirurgie hatte sein Fellow­

ship an der Gefässchirurgie an der Mayo Clinic in Rochester/USA, bei T.T. Myers, der ihn (zusammen mit den ebenfalls gefässinteressierten Gebrüdern K.

und E. Lofgren) «die Stripping­Operation mit der korrekten Crossectomie lehrte» [2]. Und die Varizen­

chirurgie sollte ihn zeitlebens nicht mehr loslassen,

«… wenn die vena saphena magna genau an ihrer Mündung in die vena femoralis ligiert und abgetra­

gen wird, nachdem dort jeder letzte und kleinste Sei­

tenast entfernt worden ist. Das ist ein gutes Resultat»

[3]. Ende der 80er Jahre gründete er den «Arbeitskreis für Varizenchirurgie» und organisierte zusammen

mit befreundeten Phlebologen und Varizenchirur­

gen die Kurse für Varizenchirurgie vor der jeweiligen Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Phlebologie, SGP. Man traf sich in Montana, in Lenzerheide ... Teilnehmer waren nicht etwa junge Assistenten, sondern gestandene chirurgische Chef­

ärzte und leitende Ärzte. Man sprach von weniger in­

vasiven Operationstechniken wie dem invaginieren­

den Stripping, der Miniphlebektomie nach Müller, und vom Verschluss der kleinen Incisionen mit Operationsfolienstreifen (und er betonte dann – als

«sehr aktives AO­Mitglied» [1] – stets, dass dieser Wundverschluss der Zuggurtungstechnik in der Osteo synthese entspräche). Es kam die endoskopi­

sche Perforantendiszision (anstelle der invasiven Perforantenligatur durch den wundheilungsproble­

matischen Lintonzugang), die Fischer unter direkter Sicht mit einem Kinderrectoskop durchführte. Er gründete mit Kollegen die Arbeitsgemeinschaft für Fasziotomie und Endoskopie, AFE. 2003 wurde dar­

aus die Arbeitsgemeinschaft für operative Ulcuschir­

urgie, OUT­AG [4]. Es ist einmal mehr typisch für die Schweiz, dass wegweisende chirurgische Innovatio­

nen aus der Spitalperipherie kamen, die AO tat’s, die laparoskopische Chirurgie tat’s, und die neue Vari­

zenchirurgie kam aus Wattwil.

Fischer kannte seine Varizenresultate. Berühmt ist seine Publikation mit der Nachkontrolle 34 Jahre (!) nach chirurgischer Sanierung [5]. Man merkte, was man eigentlich schon lange wusste, dass Varizen

«halt einfach wiederkommen» – auch bei bester Operationstechnik. Deshalb gründete er die Sapheno- femoral recurrence research group, SRRG. Die Mitglieder kamen aus der ganzen Welt: vanRij aus Neuseeland, Earnshaw aus England, deMaeseneer aus Belgien, Creton aus Frankreich, Frings aus Deutschland und viele andere mehr. Eine ganz spezielle Freundschaft verband ihn mit Jim Chandler von Boulder/Denver, USA [6]. Mit den neuen endoluminalen Techniken kamen dann Zweifel auf am Dogma der korrekten Crossectomie, «dass wir jetzt wissen, dass Krosserezi­

dive auch nach korrekter Krossektomie vorkommen, bedeutet (noch?) lange nicht, dass man sie aufgeben soll» [7]. Fischer war ein Sucher, ein Perfektionist, ein sympathisch bescheidener, ein gelassener Lehrer und ein Unternehmergeist [4]. Wir – seine Schüler – treffen uns 2013 für das nächste SRRG­Meeting in München, denn «wir sind noch nicht am Ziel» in der Varizenbehandlung.

PD Dr. med. Dominik Heim, Frutigen 1 Heim UFA. Das Phänomen

AO. Bern: Hans Huber;

2001.S. 80.

2 Fischer R. Ein halbes Jahrhundert Varizen­

chirurgie. Phlebologie.

2009;5:5.

3 Fischer R. Die chirurgische Behandlung der Varizen.

Grundlagen und heutiger Stand. Praxis.

1990;79:155–67.

4 Hermanns HJ. Reinhard Fischer zum 90. Geburts­

tag. Phlebologie.

2011;1:34–5.

5 Fischer R, Linde N, Duff C et al. Das Crosserezidiv – eine Nachkontrolle nach 34 Jahren. Phlebologie.

2000; 29:17–22.

6 Fischer R, Chandler JG, DeMaeseneer M, et al. The unresolved problem of recurrent saphenofemoral reflux. J Am Coll Surg.

2002;195(1):80–94.

7 Fischer R, Kluess HG, Frings N et al. Der aktuelle Stand der Magnakrossen­

rezidiv­Forschung.

Phlebologie. 2003;32:

54–9.

(12)

F M H

Personalien

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

AG

Jürgen Michael Hein,

Facharzt für Anästhesiologie, Brestenbergstrasse 17, 5707 Seengen Marcus Weiland,

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Marktgasse 15, 4310 Rheinfelden

BE

Beat Künzli,

Facharzt für Chirurgie, Schänzlihalde 1, 3013 Bern

BL

Hakan Sarikaya,

Facharzt für Neurologie, Langenhagweg 12, 4153 Reinach BL

FR

Corinne Nathalie Beaube, Spécialiste en ophtalmologie,

5, avenue Jean-Paul II, 1752 Villars-sur-Glâne GR

Judith Bianca Valentin,

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Medizinisches Zentrum gleis d,

Gürtelstrasse 46, 7000 Chur Todesfälle / Décès / Decessi

Hans Schaub (1920), † 12.10.2012,

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, 4058 Basel

István Világhy (1942), † 30.11.2012, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 9941 Ispánk HU

Andrée G. Berger (1918), † 12.12.2012, 1286 Soral

Franz Amberg (1921), † 19.12.2012, Facharzt für Pneumologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 6045 Meggen Miro Makek (1944), † 27.12.2012,

8006 Zürich

TG

Oliver Rossbach,

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Hauptstrasse 14, 8280 Kreuzlingen

ZH

Claudia Furrer-Kübler,

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderarztpraxis Römerhof,

Klosbachstrasse 111, 8032 Zürich Florian Stephan Götze,

Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Alte Landstrasse 112, 8702 Zollikon Sebastian Kluge,

Facharzt für Chirurgie und Handchirurgie, Bahnhofstrasse 137, 8620 Wetzikon Ginette Landolt-Koller,

Fachärztin für Ophthalmologie, Augenarzt- praxis Landolt, Dorfstrasse 43, 8630 Rüti Michael Reutemann, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Rössligasse 11, 8180 Bülach

(13)

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

99

Editores Medicorum Helveticorum

P e r s o n a l i e n

F M H

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder ha- ben sich angemeldet:

Clarissa Huber, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie FMH, c/o Dres. Görog und Göschke, Schanzenstrasse 1, 3008 Bern Jens Sommer, Facharzt für Psychiatrie und Psy- chotherapie FMH, Kreuzgasse 15, 3076 Worb Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied in lei- tender Funktion hat sich angemeldet:

Nils Kucher, Facharzt für Innere Medizin, Kar- diologie und Angiologie, Universitätsklinik für Angiologie, Inselspital, 3010 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen in- nerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio einge- reicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einspra- chen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich angemeldet:

Jeremy Philipp Howell, Facharzt für Ophthal- mologie FMH, Augenklinik Luzerner Kantons- spital, 6000 Luzern 16

Corinna Malik, Allg. Innere Medizin FMH, Pra- xisgemeinschaft c/o Elke Torff, Morgartenstras- se 6, 6003 Luzern

Yvonne Schoch Zysset, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, spez. Nephrologie, Cen- tramed, Frankenstrasse 2, 6002 Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu haben sich angemeldet:

Bernadette Batard-Pampuch, Allg. Innere Medi- zin FMH, c/o Dr. Pius Estermann, Dorfchärn 2, 6247 Schötz

Joachim Ulrich Manstein, Facharzt für Gynäko- logie und Geburtshilfe FMH, Luzerner Kan- tonsspital, 6210 Sursee

Einsprachen sind innert zwanzig Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Lu- zern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.

Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Annett Ramseier, Fachärztin für Neurologie FMH, Lindenweg 1, 8916 Jonen

Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent- scheidet der Vorstand über Gesuch und allfäl- lige Einsprachen.

Preise/ Prix

Nationaler Latsis-Preis 2012 / Prix Latsis national 2012

Jacques Fellay von der ETH Lausanne (EPFL) er- hält den mit 100 000 Schweizer Franken dotier- ten Nationalen Latsis-Preis 2012. Der Schweize- rische Nationalfonds ehrt den Förderungspro- fessor für seine Arbeiten über die im menschlichen Erbgut enthaltenen Abwehr- kräfte gegen virale Krankheiten wie etwa Aids.

Seine Forschung bewegt sich an der Schnitt- stelle zwischen Genomik und Infektionskrank- heiten und zeigt, dass die in unseren Genen enthaltenen Informationen wertvolle Behand- lungswerkzeuge gegen virale Krankheiten sind.

Jacques Fellay de la Faculté des Sciences de la Vie de l’EPFL a reçu le Prix Latsis national 2012 doté de 100 000 francs suisses. Le Fonds national suisse rend honneur à ce professeur boursier pour ses tra- vaux sur les forces contenues dans le génome hu- main pour contrer les maladies virales telles que le sida. Ses recherches se situent à la frontière entre la génomique et les maladies infectieuses; elles montrent que les informations contenues dans nos gènes constituent des outils de traitement contre les maladies virales.

(14)

S G I M

O R G A N I S AT I O N E N D E R Ä R Z T E S C H A F T

Ein praxisorientiertes Management-Fortbildungsangebot für Ärzte und medizinisches Kaderpersonal von SGIM und FHNW

CAS Management of Medical Units

Ärzte, die Karriere im Spital oder in einer Praxis machen wollen, müssen in zuneh- mendem Masse unternehmerische Aufgaben wahrnehmen. Hierfür werden sie wäh- rend des Studiums jedoch kaum ausgebildet. Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM) bietet ab April 2013 in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft FHNW eine praxisorientierte Managementausbildung CAS Management of Medical Units an.

Zunehmend sind neben ihrer medizinischen Kern- und Fachkompetenz auch Management- und Füh- rungskompetenzen gefordert. Doch all das, was heute unter Führung und Management subsumiert wird, fehlt den Ärzten in der Regel völlig. Zusehends sind aber gerade diese Qualitäten gefragt, um als Kader im Spital, in der Gruppenpraxis oder als «freier Unter- nehmer» in der Hausarztpraxis bestehen zu können.

Hier setzt das neue Fortbildungsangebot, das Certifi­

cate of Advanced Studies (CAS) in Management of Med­

ical Units, der Schweizerischen Gesellschaft für Allge- meine Innere Medizin (SGIM) in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) an.

Planbarer Aufwand und grosser Nutzen Die SGIM bietet in Zusammenarbeit mit der Hoch- schule für Wirtschaft FHNW ab April bis August 2013 in Olten einen massgeschneiderten Zertifikatskurs

«CAS Management of Medical Units» für Ärzte sowie medizinisches Kaderpersonal an. Der Kurs umfasst 14 Fortbildungstage. Der Anmeldeschluss dafür ist Ende März 2013. Beim neuen Fortbildungsangebot handelt es sich 2013 um ein Pilotprojekt in der deut-

schen Schweiz. Das in der Schweiz einzigartige Ange- bot baut auf den Elementen eines bewährten inter- national angebotenen Executive Master in Business Administration EMBA der Hochschule für Wirtschaft FHNW auf und orientiert sich gleichzeitig an den spe- zifischen Bedürfnissen von Ärzten in Ambulanz und Spital. Die CAS Management of Medical Units inte- griert allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit spezifischen Themen des Gesundheitsmanage- ments.

Grosses Plus: ECTS und SIWF-Credits

Die erfolgreichen Absolventen des neuen Zertifikats- kurses erhalten 15 ECTS-Punkte. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Sys- tem zur Förderung von Transparenz zwischen euro- päischen Bildungssystemen. Zudem sind pro Jahr 25 SIWF-Credits im Rahmen der erweiterten Fort- bildung anrechenbar, total innerhalb einer Fortbil- dungsperiode von drei Jahren maximal 75 SIWF- Credits für erweiterte Fortbildung.

Zusätzliche Informationen sind zu finden unter www.fhnw.ch/wirtschaft/weiterbildung/cas oder www.sgim.ch/veranstaltung.

Jean­Michel Gaspoz a, Lukas Zemp b,

Volker Bernhard Schulte c a Prof. Dr. med., Vorsteher des

SGIM-Präsidiums b Generalsekretär/Geschäfts-

stellenleiter SGIM

c Prof. Dr. , Head Competence Center Health Management, Hochschule für Wirtschaft FHNW

Korrespondenz:

Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin Solothurnerstrasse 68 Postfach 422 CH-4008 Basel Tel. 061 225 93 30 Fax 061 225 93 31 sgim[at]sgim.ch

(15)

Editores Medicorum Helveticorum

101

S w i s s m e d i c

W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4

Pharmacovigilance und Spontanmeldungen

unerwünschter Arzneimittelwirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes

Das Ziel der Pharmacovigilance [1] besteht darin, die Kenntnis über bekannte unerwünschte Arzneimittel­

wirkungen (UAW) zu erweitern und – seltener – neue UAW zu identifizieren und diese Informationen den me­

dizinischen Fachkreisen und den Patienten zugänglich zu machen. Ein gutes Beispiel für ein bekanntes Risiko ist die Schwierigkeit, bei jungen Frauen unter hormonalen Kontrazeptiva die Diagnose einer Lungenembolie zu ver­

muten. Ein Beispiel für ein neues Risiko ist die Nephro­

gene Systemische Fibrose (NSF) bei Patienten mit Nieren­

insuffizienz nach Verabreichung eines Gadolinium­

Kontrastmittels. Besonders wichtig ist, dass die an Swiss­

medic berichteten Meldungen, ob von medizinischen Fachpersonen stammend oder nicht, genaue Angaben zu den unerwarteten Aspekten und zum neuartigen Charakter der UAW enthalten. Die «Good Pharmaco­

vigilance Practice» legt Qualitätskriterien für UAW­

Meldungen fest. Der vorliegende Artikel gibt den aktuel­

len Stand im Jahr 2012 wieder. Ausserdem weist er auf die Meldepflicht und die Voraussetzungen hin, die es Swissmedic ermöglichen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.

Geschichtlicher Hintergrund Allgemeines

Zwar geht die Erwähnung unerwünschter Wirkun­

gen von Arzneimitteln bereits auf die Antike zurück, aber erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts schenkten die Ärzte den schweren Komplikationen nach der Verabreichung bestimmter Arzneimittel die ange­

messene Aufmerksamkeit: Chloroform konnte bei der Einleitung der Anästhesie Kammerflimmern mit Todesfolge auslösen (aus diesem Grund wurde seit Anfang des 20. Jahrhunderts auf dieses Mittel ver­

zichtet), Arsen führte zu Leberzytolyse (1922), oder während der Schwangerschaft verschriebenes Thali­

domid (1957–1961) zu Missbildungen des Fetus (Phokomelie/Mikromelie).

Weil Arzneimittel heute auf einer globalen Ebene angewendet werden, haben die WHO und die natio­

nalen Berufsverbände ihre Bemühungen koordiniert und verschiedene Arbeitsplattformen und Daten­

banken geschaffen. Dazu gehören:

– das 1968 geschaffene «WHO Pilot Research Pro­

ject for International Drug Monitoring»;

– das «Uppsala Monitoring Center (UMC)», das

seit 1978 die Koordination zwischen dem «WHO Programme for International Drug Monitoring»

und den über 130 Mitgliedsländern sicherstellt, namentlich mit einer Datenbank (VigiBase), die mehr als 7,5 Millionen Meldungen umfasst;

– die 1989 gegründete «International Society of Pharmacoepidemiology»;

– die 1990 geschaffene «International Conference on Harmonisation»;

– die 1992 geschaffene «European (International) Society of Pharmacovigilance».

Unter Einbezug dieser Institutionen konnten zahl­

reiche Arzneimittelrisiken erfasst und abgeklärt wer­

den, geeignete Vorsichtsmassnahmen getroffen und, in selteneren Fällen, Arzneimittel vom Markt ge­

nommen werden, deren Anwendung mit schweren UAW verbunden war.

Die Pharmacovigilance ist ein Fachgebiet, das sich zwar dynamisch entwickelt, das aber bisher in der medizinischen Welt – gemessen an der Anzahl von Publikationen – immer noch ein Schattendasein fristet. In der Schweiz erschienen dazu in den letzten 10 Jahren durchschnittlich nur 6 Publikationen pro Jahr in der Schweizerischen Ärztezeitung und seit 2001 insgesamt 19 Artikel im Schweizerischen Me­

dizin­Forum, im Ausland sind in der Datenbank PubMed unter der Rubrik «Signal detection Pharma­

covigilance» insgesamt nur gerade 93 Dokumente erfasst.

Wir möchten anlässlich dieses Jubiläums in Erin­

nerung rufen, welche Voraussetzungen für eine gute Pharmacovigilance erforderlich sind und welche Bedeutung diese für die öffentliche Gesundheit hat.

Pharmacovigilance in der Schweiz

Die Wirksamkeit und Sicherheit eines neuen Wirk­

stoffs werden zuerst im Rahmen von Phase­2­ oder Phase­3­Studien an Gruppen untersucht, die aus einigen Tausend nach genauen Kriterien ausgewähl­

ten Patienten bestehen. In dieser Phase werden nur die häufigsten UAW (Häufigkeit > 1 bis 2 %) identifi­

ziert. Erst mit der Marktzulassung, d. h. wenn die Arzneimittel bei einer viel grösseren Bevölkerungs­

gruppe zur Anwendung kommen, lassen sich auch seltenere UAW in Erfahrung bringen. Auf dieser Grundlage wird das Sicherheitsprofil aktualisiert Guy Levy a, Pia Caduff b,

Rudolf Stoller c

a Dr. med., Senior Clinical Reviewer, Einheit Pharma­

covigilance, Abt. Arzneimit­

telsicherheit, Swissmedic b Dr. med., Leiterin der Einheit

Pharmacovigilance, Abteilung Arzneimittelsicherheit, Swissmedic

c Leiter der Abteilung Arzneimittelsicherheit, Swissmedic

Korrespondenz:

Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut

Dr. med. Guy Levy Hallerstrasse 7 Postfach CH­3000 Bern 9 Tel. 031 323 86 22 Fax 031 322 04 18 guy.levy[at]swissmedic.ch

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