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144 FMH«Choosing Wisely»: Weniger Leistungen für mehr Nutzen

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Academic year: 2022

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

5 1 . 2 . 2 01 7

139 Editorial Der Unterschied

zwischen dem Nicht-Tun und dem Nichts-Tun

147 Digitalisierung im Gesundheitswesen

Praktische Umsetzung des elektronischen Patienten- dossier-Gesetzes

174 «Zu guter Letzt»

von Anna Sax

Eigenverantwortung

144 FMH

«Choosing Wisely»: Weniger Leistungen

für mehr Nutzen

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 137

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

lic. phil. Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation der FMH

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Christoph Bosshard

139 Der Unterschied zwischen dem Nicht-Tun und dem Nichts-Tun

DDQ/SAQM: Michelle Gerber, Esther Kraft, Christoph Bosshard

140 Grundlagenpapier der DDQ/SAQM: «Choosing Wisely» – für weniger unnötige Leis- tungen Die Abteilung Daten, Demographie und Qualität (DDQ) der FMH erstellt, basierend auf wissenschaftlicher Lite ratur, Grundlagenpapiere zu verschiedenen Qualitätsthemen, die in der Schweizerischen Ärztezeitung veröffentlicht werden. Die FMH nimmt auf der Basis der erarbeiteten Grundlagen mit dem Dokument «Die Position der FMH» öffentlich Stellung zum Thema. Nach- folgend werden das Grundlagen papier sowie die Position der FMH zum Thema «Choosing Wisely»

prä sentiert.

DDQ/SAQM: Zentralvorstand der FMH

144 Die Position der FMH: «Choosing Wisely»: Weniger Leistungen für mehr Nutzen

146 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

TRENDTAGE GESUNDHEIT LUZERN 2017: Urs Stoffel

147 Praktische Umsetzung des elektronischen Patientendossier-Gesetzes

SFCNS: Anton Valavanis, Claudio Bassetti, Karl Schaller

149 Ein Blick in die Zukunft der klinischen Neurowissenschaften

Briefe / Mitteilungen

151 Briefe an die SÄZ

152 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

154 Stellen und Praxen (nicht online)

(3)

INHALTSVERZEICHNIS 138

ANNA

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG (EMH), 2017. Die Schweizerische Ärzte- zeitung ist eine Open- Access-Publika- tion von EMH. Entsprechend gewährt EMH allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz «Namens- nennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International» das zeitlich unbeschränkte Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen unter den Bedingungen, dass (1) der Name

Weise bearbeitet oder in anderer Weise verändert wird. Die kommer- zielle Nutzung ist nur mit ausdrück- licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

STANDPUNKT: Urs Strebel

164 Ein Kassenmodell für mündige Patienten

TAGUNGSBERICHT: Adrian Ritter

168 Digital Health: Medizin am Wendepunkt

Horizonte

STREIFLICHT: Bernhard Gurtner 170 Ange-hörige

STREIFLICHT: Thomas Hofer

171 Abschied von einem Fähigkeitsausweis

BUCHBESPRECHUNGEN: Erhard Taverna 172 Forensik

BUCHBESPRECHUNGEN: Jean Martin

173 Fin de vie: tension entre principes théoriques et réalité clinique

Zu guter Letzt

Anna Sax

174 Eigenverantwortung Die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind wieder Thema auf allen Kanälen, und natürlich stehen die Gesundheitspolitikerinnen und Experten mit Rezepten bereit, die etwa so lauten: weniger Leistungen, weniger Spitäler, weniger freie Arztwahl, höhere Franchisen, mehr Wettbewerb und – vor allem – mehr Eigenverantwortung. Doch was bedeutet das: «mehr Eigenverantwortung»?

(4)

Der Unterschied zwischen dem Nicht-Tun und dem Nichts-Tun

Christoph Bosshard

Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität

Als ich vor zirka 20 Jahren im Rahmen eines Fellowships einen handchirurgischen Ordinarius in seiner Sprech- stunde begleiten durfte, konnte ich erleben, wie er mit einem nicht nur medizinisch komplexen, sondern auch ungeduldigen Patienten umging. Er verordnete ein MRI. Ich habe mir dann die Frage erlaubt, weshalb er dies getan hätte, ich könne die Indikation zu dieser Diagnostik nicht nachvollziehen. Er antwortete mir mit einem Lächeln: «Die medizinische Indikation gibt es auch nicht, aber bis zum MRI-Termin vergehen mindes- tens sechs bis acht Wochen, und der Patient ist an- sonsten nicht gewillt, zwischenzeitlich den thera- peutischen Weg weiterzugehen, welcher ihm Erfolg bringen wird.» Immer wieder denke ich an diese Si- tuation zurück. Ich weiss leider nicht, ob das MRI wie beabsichtigt überflüssig wurde. Aber ich habe ge- lernt, dass es sehr viel mehr Überzeugungsarbeit braucht und damit Zeit kostet, unsere Patienten im Aushalten und Akzeptieren einer Situation zu beglei- ten, als eben etwas zu tun, zu handeln. Und die Zeit, ihn damit vertraut zu machen und zu unterstützen, fehlt zunehmend überall. Damit verbunden finden sich so- fort diverse weitere Gründe, dem Aktivismus zu verfal- len: Niemand will sich etwas zu Schulden kommen las- sen, was später als Unterlassung ausgelegt werden könnte. Man will alles versucht haben! Zeit ist Geld, und das Fehlen am Arbeitsplatz auch ein medizinisches Problem. Heute bleiben Patienten nur wenige Tage im Spital, während sie früher mit gleicher Diagnose meh- rere Wochen dort gewesen wären. Diese Verdichtung lässt nicht viel Zeit. Wenn ich früher meinen ärztlichen Lehrern gegenüber noch rechtfertigen musste, weshalb ich die eine oder andere diagnostische Massnahme an- geordnet hatte, so höre ich heute, dass sich trotz DRG die jüngeren Kollegen in Weiterbildung rechtfertigen müssen, wenn sie etwas NICHT getan haben. Diese Angst der Unterlassung ist auch Teil unserer zuneh- menden Misstrauenskultur, aufgrund welcher immer mehr Ressourcen in die Administration fliessen, in die Dokumentation und mitunter auch in medizinische Massnahmen, welche letztlich nur der Absicherung dieser Dokumentation dienen und nicht der Absiche- rung der Diagnose. Und doch verlangt das Gesetz über- all WZW-Kriterien – oder eben doch nicht überall?

Wenn wir im Rahmen der Sozialversicherungen über neue Techniken oder auch bestehende Techniken im Vergleich zu neuen diskutieren, ist auch deren Wirk- samkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu diskutieren. Um bezüglich Choosing Wisely oder Smar- ter Medicine eine Übersicht über die wissenschaftli- chen Grundlagen zu erhalten und dar auf aufbauend die Diskussion weiterführen zu können, veröffentlicht die FMH in dieser Ärztezeitung ein Grundlagenpapier sowie eine standespolitische Posi tio nierung des FMH-

Zentralvorstands mit klaren Forderungen. Dies unter- streicht, dass die Ärzteschaft sich auch dieser Heraus- forderung annimmt, wie sie es bereits mit den The ma- tiken Overuse [1], Guidelines [2] und Shared Decision Making [3] getan hat. Das Nicht-Tun braucht neben einer klaren medizinischen Evidenz auch Überzeugungsar- beit bei der Ärzteschaft, die Akzeptanz der Patienten und schliesslich auch der ganzen Gesellschaft, welche immer wieder ‘Handeln’ fordert. Dies wird uns nur ge lingen, wenn auch dieser Prozess ärztlich geführt in einem administrationsentlasteten Vertrauensverhältnis der Arzt-Patienten-Beziehung seinen Platz finden kann, wo Freiräume bestehen, begründet sowohl von Choosing- Wisely-Listen wie auch von Guidelines abzuweichen.

Denn beide sind primär morbiditätszentriert und wer- den der Komplexität unserer zunehmend polymorbi- den Patienten nicht genügend gerecht. Somit sollen uns diese Empfehlungen im einfachen Regelfall unter- stützen, um unsere ärztliche Schaffenskraft in die komplexen Fälle investieren zu können, wo nebst der ganzen Evidenz unsere Erfahrung und Kenntnis des Einzelfalls weit über die Medizin hinaus gefordert ist.

Literatur

1 Zentralvorstand der FMH. Die Position der FMH. Overuse min- dern, Behandlungsqualität steigern. Schweizerische Ärztezeitung.

2016;97(7):244–45.

2 FMH/DDQ. Die Meinung der FMH. Medizinische Guidelines: Vor- aussetzungen und Anwendung. Schweizerische Ärztezeitung.

2014;95(3):52–3.

3 FMH/DDQ. Die Meinung der FMH. Shared Decision Making.

Schweizerische Ärztezeitung. 2014;95(50):1890-91.

Es braucht viel mehr Überzeugungsarbeit und Zeit, Patienten im Aushalten und Akzeptieren einer Situation zu begleiten, als etwas zu tun.

FMH Editorial 139

(5)

Grundlagenpapier der DDQ/SAQM

«Choosing Wisely» –

für weniger unnötige Leistungen

Michelle Gerbera, Esther Kraftb, Christoph Bosshardc

a lic. phil. hum., wissenschaftliche Mitarbeiterin DDQ/SAQM; b lic. rer. oec., Leiterin Abteilung DDQ; c Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverant- wortlicher DDQ/SAQM

Die Abteilung Daten, Demographie und Qualität (DDQ) der FMH erstellt, basierend auf wissenschaftlicher Lite ratur, Grundlagenpapiere zu verschiedenen Qualitäts­

themen, die in der Schweizerischen Ärztezeitung veröffentlicht werden. Die FMH nimmt auf der Basis der erarbeiteten Grundlagen mit dem Dokument «Die Position der FMH» öffentlich Stellung zum Thema. Nachfolgend werden das Grundlagen­

papier sowie die Position der FMH zum Thema Choosing Wisely prä sentiert.

Now we’re choosing wisely. Body scans, annual exams, can do more harm than good. We’re choosing wisely.

Imaging for minor things may not give you the truth.

We’re choosing wisely. Antibiotics for a cold will do noth- ing but make you ill. We’re choosing wisely. A routine screen for many things is often overkill. (Parodie von James McCormack zum Song «Happy» von Pharrell Wil- liams, www.youtube.com/watch?v=FqQ-JuRDkl8)

2012 lancierte die American Board of Internal Medi­

cine (ABIM) Foundation die Kampagne «Choosing Wisely» in den USA. Die Kampagne thematisiert ange­

sichts steigender Gesundheitskosten die Frage, wie un­

nötige medizinische Leistungen vermieden werden können. Darauf haben über 70 medizinische Fachge­

sellschaften in den USA sogenannte Top­5­Listen ver­

öffentlicht. Die Listen enthalten fünf häufig durchge­

führte Untersuchungen oder Behandlungen, die Ärzte und Patienten in Frage stellen sollten, da sie gemäss wissenschaftlicher Evidenz dem Patienten keinen Nut­

zen bringen oder sogar schaden. Ziel der Kampagne ist, Bevölkerung, Patienten und Ärzte für das Thema Über­

versorgung zu sensibilisieren und eine Diskussion zwi­

schen Ärzten und Patienten in Gang zu setzen (Shared Decision Making3). Deshalb wurden im Rahmen der Choosing­Wisely­Kampagne für Ärzte Gesprächsfüh­

rungsmodule entwickelt (siehe www.choosingwisely.

org), die Botschaft der Kampagne in der Bevölkerung bekannt gemacht und mit Hilfe der Konsumenten­

organisation «Consumer Reports» Patienten­Informa­

tionsmaterialen zu den Top­5­Listen erarbeitet [4–6], so dass sich Patienten als Partner in die Entscheidungs­

findung einbringen können. Die Choosing­Wisely­

Kampagne hat sich international schnell verbreitet:

z.B. in Kanada4, Australien, Grossbritannien, Italien, Japan und Holland.

In der Schweiz veröffentlichte die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) unter dem Namen «Smarter Medicine» 2014 eine erste Top­5­Liste für den ambulanten Bereich und 2016 eine zweite Liste für den stationären Bereich (siehe www.

smartermedicine.ch und Selby et al. [7]). In öffentlichen

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

2 Mit Überversorgung ist hier medizinische und ökonomische Überversor­

gung gemeint. Medizini­

sche Überversorgung (eng.

Overuse) meint eine «Ver­

sorgung mit einer um­

schriebenen medizini­

schen Diagnostik oder Behandlung, die für den Patienten keinen Nutzen hat oder deren Risiken den potentiellen Nutzen über­

steigen» [1]. Ökonomische Überversorgung bezeich­

net Leistungen, welche ineffizient erbracht wer­

den oder deren Nutzen die Kosten nicht mehr recht­

fertigen [2].

3 Für mehr Informationen siehe Grundlagenpapier der SAQM zu Shared Decision Making [3].

4 In Kanada ist Choosing Wisely weit fortgeschrit­

ten, mit verschiedenen Patienten­Informations­

materialien oder mit Choosing Wisely Canada STARS, einer Kampagne von und für Medizinstu­

dierende (www.choosing wiselycanada.org).

Zusammenfassung

Die «Choosing Wisely»-Kampagne wurde 2012 von der American Board of  Internal Medicine (ABIM) Foundation mit dem Ziel lanciert, unnötige medizini- sche Leistungen zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitswesen verantwortungs- voll zu nutzen. Medizinische Fachgesellschaften ver- schiedener Länder haben im Rahmen der Kampagne so genannte Top-5-Listen veröffentlicht: Listen mit fünf häufig durchgeführten Leistungen, welche Ärzte1 und Patienten in Frage stellen sollten. Choosing-Wi- sely-Kampagnen wollen unnötige Leistungen (Über- versorgung2) durch gemeinsame, evidenzbasierte Entscheidungen von Ärzten und Patienten redu zieren.

Choosing Wisely ist ein pragmatischer Ansatz, der aus der Ärzteschaft selbst kommt. Seine Stärken lie- gen in der Kommunikation und der Sensibilisierung für die Überversorgung, nicht zuletzt aufgrund des Fokus auf Patienten und Bevölkerung. Bisher wurde die Wirksamkeit von Choosing-Wisely-Kampagnen noch nicht untersucht. Top-5-Listen müssen Quali- tätskriterien erfüllen, um glaubwürdig zu sein.

FMH DDQ / SAQM 140

(6)

Spitälern des Tessins wurden erhebliche Unterschiede zwischen den Spitälern bezüglich fünf Praktiken fest­

gestellt, zu welchen Choosing­Wisely­Empfehlungen existieren [8]. 2015 diskutierten Fachpersonen in einer von der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften SAMW und der Schweize rischen Aka­

demie für Qualität in der Medizin SAQM gemeinsam durchgeführten Veranstaltung über Chancen und Stolpersteine von Guidelines und Choosing Wisely [9, 10].

Dieses Grundlagenpapier gibt einen kurzen Überblick über Choosing Wisely mitsamt Stärken und Schwä­

chen, basierend auf (populär­) wissenschaftlichen Pu­

blikationen zum Thema. Das Papier geht besonders auf die Wirksamkeit dieses Lösungsansatzes und Anforde­

rungen an das methodische Vorgehen ein. Ziel ist es, interessierten Ärzteorganisationen und Fachpersonen des Gesundheitswesens die nötigen Entscheidungs­

grundlagen bereit zu stellen, ob eine Choosing­Wisely­

Kampagne durchgeführt werden soll. Weitergehende Informationen zu unnötigen medizinischen Leistun­

gen finden sich im Grundlagenpapier der SAQM zu Overuse [1].

Stärken und Schwächen

Die Choosing­Wisely­Kampagnen haben folgende Stär­

ken [5, 6, 11]:

– Die Kampagnen kommen aus der Ärzteschaft selbst.

Diese wollen ihre Praktiken reflektieren und ge­

meinsam Verantwortung übernehmen. Durch die Umsetzung durch Fachgesellschaften und regionale Organisationen haben sie grosses Potential, sich zu verbreiten.

– Konsumenten­ und Patientenorganisationen wer­

den von Anfang an in die Verbreitung der Kampa­

gnen einbezogen. Patientenbroschüren werden ent­

wickelt, welche frei über das Internet verfügbar sind. Über verschiedene Medien wird die Kampa­

gne in der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

– Die Kampagne fördert das Verständnis durch die einfache, klare Botschaft und die Beschränkung auf fünf Empfehlungen.

– Ziel der Kampagne ist eine auf die individuelle Si­

tuation des Patienten abgestimmte Diskussion zwi­

schen Ärzten und Patienten und beinhaltet keine Rationierung von Gesundheitsleistungen.

Die Choosing­Wisely­Kampagnen wurden in folgen­

den Punkten kritisiert [6, 11–15]:

– Manche Fachgesellschaften haben entgegen den Empfehlungen für ihre Top ­5­Listen entweder Leis­

tungen aufgeführt, welche andere Fachgesellschaf­

ten betreffen, oder sie haben unumstrittene, seltene

Prozeduren ausgewählt, welche kaum Impact ha­

ben.

– Wenn jede Fachgesellschaft eine eigene Liste er­

stellt, fehlt ein interdisziplinärer oder interprofes ­ sioneller Austausch. Teilweise wurden die Top­5­Lis­

ten von wenigen Personen verfasst, ohne Einbezug von Praktikern oder aller relevanten Stakeholder sowie ohne Offenlegung von möglichen Interessen­

konflikten.

– Es gibt kaum methodische Vorgaben oder Empfeh­

lungen zur Entwicklung der Top­5­Listen (z.B. bezüg­

lich Formulierung der Ziele, systematischer Litera­

turrecherche, Konsensfindung oder Priorisierung).

Deshalb unterscheiden sich die Top 5­Listen dies­

bezüglich stark, die Transparenz zum methodischen Vorgehen fehlt und bei manchen Listen bestehen Zweifel, ob die Empfehlungen auf wissenschaftli­

cher Evidenz basieren.

Wirkung

Choosing Wisely liegt die Annahme zugrunde, dass die Kampagne Bevölkerung und Ärzte sensibilisert und Shared Decision Making fördert und dies wiederum Überversorgung verringert. Eine Studie [16] weist einen Zusammenhang zwischen Shared Decision Making und Overuse nach. Diese Annahmen müssen vertieft überprüft, die Implementierung und Wirkung der Kampagne erst evaluiert werden. Bisher gibt es keine Evidenz, dass Choosing­Wisely­Kampagnen Overuse vermindern oder die Kosten senken. Eine erste Studie mit administrativen Daten [14, 17] konnte keine kli­

nisch  relevante Verhaltensänderung nachweisen und schliesst daraus, dass die Veröffentlichung von Top­

5­Listen alleine nicht ausreicht, um Überversorgung zu vermindern. Choosing­Wisely­Initianten sollen des­

halb Implementierungsstrategien entwickeln und die verschiedenen Einflussfaktoren auf Overuse berück­

sichtigen (siehe Grundlagenpapier zu Overuse [1]).

Methodisches Vorgehen

Die Initianten von Choosing Wisely in den USA haben den Fachgesellschaften viel Autonomie im methodi­

schen Vorgehen zugestanden, um sie so für die Kam­

pagne zu gewinnen. Top­5­Listen müssen gemäss den Initianten folgende vier Voraussetzungen [18] erfüllen:

1) Die Empfehlungen sind evidenzbasiert.

2) Der Entwicklungsprozess ist transparent.

3) Sie beziehen sich auf häufig angewandte Tests oder Prozeduren.

4) Die genannten Leistungen liegen in der Domäne der eigenen Fachdisziplin.

FMH DDQ / SAQM 141

(7)

In einem nächsten Schritt fordern kritische Stimmen, dass sich die Entwicklung und Reevaluation der Top­

5­Listen ähnlich wie bei Guidelines5 an Best­Practice­

Beispielen6 oder Qualitätskriterien orientieren. Aus­

gehend vom Manual der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) [21] finden sich im Folgenden Empfehlungen, um das methodische Vorgehen für die Erstellung einer Top 5­Liste festzulegen.

Konsensfindung

Ein Expertengremium wird gebildet, welches für die Adressaten der Empfehlungen repräsentativ ist. Darin vertreten sein sollen Ärzte der betroffenen Fach­

disziplinen sowie Angehörige weiterer Gesundheitsbe­

rufe bzw. an der Versorgung beteiligte Institutionen/

Organisationen, sofern diese zu den Adressaten gehö­

ren. Sowohl Praktiker als auch Personen mit wissen­

schaftlicher­methodischer Expertise und idealerweise auch Patientenvertreter werden einbezogen. Inter­

essenbindungen der Teilnehmenden werden offen gelegt.

Damit das Expertengremium einen Konsens für die Festlegung von Top­5­Listen findet, verwendet es ein wissenschaftlich begründetes formales Konsensusver­

fahren (z.B. Nominaler Gruppenprozess, strukturierte Konsensuskonferenz, Delphi­Technik). In deren Ver­

lauf befragt das Expertengremium eventuell auch wei­

tere Praktiker oder Experten [20].

Nach der Erstellung wird die Top­5­Liste von den be­

troffenen Fachgesellschaften verabschiedet.

Generierung und Auswahl von Empfehlungen Zunächst müssen geeignete Empfehlungen generiert werden. Mögliche Vorgehensweisen sind: Brainstor­

ming von Experten, Befragung von Praktikern, Durch sicht von wissenschaftlichen Publikationen, Guide lines (Do­Not­Empfehlungen) und bestehende Choos ing­Wisely­Listen [5, 7, 16].

Abbildung 1: Vorgehen Konsensusfindung.

Abbildung 2: Mögliche Qualitätskriterien für die Auswahl der Choosing-Wisely-Empfehlungen (eigene Darstellung, basierend auf [7, 19–21]).

5 Siehe AGREE II [19].

6 In JAMA Internal Medi­

cine [15] werden Schuur et al. [20] als Beispiel für ein solides methodisches Vorgehen aufgeführt.

FMH DDQ / SAQM 142

(8)

Anschliessend müssen die generierten Empfehlungen gemäss explizit definierten Kriterien bewertet werden.

Mögliche Kriterien aus vier Bereichen sind in Abbil­

dung 2 dargestellt.

Verbreitung und Implementation

– Ziele der Choosing­Wisely­Kampagne festlegen – Strategie für die Verbreitung unter Fachpersonen,

Patienten, Behörden, Öffentlichkeit definieren – Patienteninformationsmaterialen, Gesprächsmo ­

du le für Ärzte erstellen

– Umsetzung durch Einbezug von Kliniken und Pra­

xen

– Evaluation planen – Aktualisierung planen

Diskussion

Die Choosing­Wisely­Kampagnen sind ein erster Schritt, um Überversorgung zu reduzieren. Ziel ist, Pa­

tienten und Ärzte zu sensibilisieren und ihre Einstel­

lung zu ändern. Die Kampagnen unterstützen Ärzte darin, mit ihren Patienten über unnötige Leistungen zu sprechen. Choosing Wisely wurde zur gerechten Verteilung der Ressourcen im Gesundheitswesen ent­

wickelt, kann aber ebenso auf Qualitätsverbesserun­

gen abzielen. Deshalb ist es auch ein möglicher Lösungsansatz für Overuse (siehe Grundlagenpapier zu Overuse [1]). Es ist ein pragmatischer Ansatz, dem allerdings Qualitätskriterien und Transparenz zum methodischen Vorgehen fehlen. Bisher fand weitge­

hend keine Evaluation der Choosing­Wisely­Kampa­

gnen statt, so dass sich noch nichts zur Wirksamkeit aussagen lässt. Wahrscheinlich reicht aber – wie auch bei Guidelines [22] – alleine die Verbreitung von Top­

5­Listen nicht aus für eine wirksame Umsetzung der Empfehlungen in die Praxis.

Literatur

1 Gerber M, Kraft E, Bosshard C. Overuse – unnötige Behandlungen als Qualitätsproblem. Schweizerische Ärztezeitung. 2016;97(7):236–

43.

2 Wirtschaftslexikon.co. Überversorgung. 2015 Accessed: 15.8.2016, Available from: http://www.wirtschaftslexikon.co/d/ueberversor­

gung/ueberversorgung.htm.

3 Gerber M, Kraft E, Bosshard C. Shared Decision Making – Arzt und Patient entscheiden gemeinsam. Schweizerische Ärztezeitung.

2014;95(50):1883–9.

4 ABIM Foundation. Choosing Wisely. Accessed: 23.10.2016, Available from: http://www.choosingwisely.org.

5 Morden NE, Colla CH, Sequist TD, Rosenthal MB. Choosing wisely – the politics and economics of labeling low­value services. N Engl J Med. 2014;370(7):589–92.

6 Admon AJ, Cooke CR. Will Choosing Wisely® Improve Quality and Lower Costs of Care for Patients with Critical Illness? Ann Am Thorac Soc. 2014;11(5):823–7.

7 Selby K, Gaspoz JM, Rodondi N, Neuner­Jehle S, Perrier A, Zeller A, et al. Creating a list of low­value health care activities in Swiss pri­

mary care. JAMA Intern Med. 2015;175(4):640–2.

8 Gabutti L, Pironi M, Della Bruna R, Heinkel J, Clivio L, Greco A.

Choosing Wisely: von der Theorie zur Praxis. Rev Med Suisse.

2015;11(491):1973–7.

9 Amstad H, Gaspoz J­M, Zemp L. Guidelines und Choosing wisely: to do’s and not to do’s. Schweizerische Ärztezeitung. 2015;96(5):130–1.

10 Kesseli B. Wertvoll, aber aufwendig. Impressionen vom Workshop

«Choosing wisely und Guidelines: Chancen und Stolpersteine».

Schweizerische Ärztezeitung. 2015;96(26):966–9.

11 O’Callaghan G, Meyer H, Elshaug AG. Choosing wisely: the mes­

sage, messenger and method. Med J Aust. 2015;202(4):175–7.

12 Malhotra A, Maughan D, Ansell J, Lehman R, Henderson A, Gray M, et al. Choosing Wisely in the UK: the Academy of Medical Royal Colleges’ initiative to reduce the harms of too much medicine.

Bmj. 2015;350:h2308.

13 Strech D, Follmann M, Klemperer D, Lelgemann M, Ollenschläger G, Raspe H, et al. When Choosing Wisely meets clinical practice guidelines. Z. Evid. Fortbild. Qual. Gesundh.wesen (ZEFQ).

2014;108:601–3.

14 Rosenberg A, Agiro A, Gottlieb M, Barron J, Brady P, Liu Y, et al.

Early trends among seven recommendations from the Choosing Wisely campaign. JAMA Intern Med. 2015;175(12).

15 Grady D, Redberg RF, Mallon WK. How should top­five lists be deve­

loped? What is the next step? JAMA Intern Med. 2014;174(4).

16 Légaré F, Labrecque M, Cauchon M, Castel J, Turcotte S, Grimshaw J.

Training family physicians in shared decision­making to reduce the overuse of antibiotics in acute respiratory infections: a cluster randomized trial. Cmaj. 2012;184(13):E726–34.

17 Gonzales R, Cattamanchi A. Changing clinician behavior when less is more. JAMA Intern Med. 2015;175(12).

18 Baron RJ, Wolfson D. Advancing medical professionalism and the choosing wisely campaign. JAMA Intern Med. 2015;175(3):464–5.

19 Brouwers M KM, Browman GP, Cluzeau F, feder G, Fervers B, Hanna S, Makarski J on behalf of the AGREE Next Steps Consortium.

AGREE II: Advancing guideline development, reporting and evalu­

ation in healthcare. Deutsche Übersetzung. 2014. Available from:

http://www.agreetrust.org/wp­content/uploads/2014/03/AGREE_

II_German­Version.pdf.

20 Schuur JD, Carney DP, Lyn ET, Raja AS, Michael JA, Ross NG, et al.

A top­five list for emergency medicine a pilot project to improve the value of emergency care. JAMA Intern Med. 2014;174(4):509–15.

21 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fach­

gesellschaften (AWMF) – Ad­hoc­Kommission «Gemeinsam Klug Entscheiden». Manual Entwicklung von Empfehlungen im Rah­

men der Initiative Gemeinsam Klug Entscheiden. Version 1.1. 2016.

Available from: http://www.awmf.org/medizin­versorgung/ge­

meinsam­klug­entscheiden.html.

22 Prior M, Guerin M, Grimmer­Somers K. The effectiveness of clini­

cal guideline implementation strategies – a synthesis of systema­

tic review findings. J Eval Clin Pract. 2008;14(5):888–97.

Korrespondenz:

FMH/SAQM Elfenstrasse 18 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 saqm[at]fmh.ch

FMH DDQ / SAQM 143

(9)

Die Position der FMH

«Choosing Wisely»: Weniger Leistungen für mehr Nutzen

Zentralvorstand der FMH

Im Rahmen von «Choosing Wisely»-Kampagnen ver öffentlichen medizinische Fach- gesellschaften Top-5-Listen von unnötigen medizinischen Leistungen. Diese sollen eine partnerschaftliche, evidenzbasierte Entscheidungsfindung von Ärzten

1

und Patienten an regen und dürfen nicht zu Rationierungen führen. Bei der Ausarbei- tung der Top-5-Listen sind Qualitätskriterien einzuhalten und die Wirksamkeit der Kampagne ist mit Begleitforschung zu überprüfen.

Die Ausgangslage

Die Choosing-Wisely-Kampagne wurde 2012 von der American Board of Internal Medicine (ABIM) Foun- dation mit dem Ziel lanciert, unnötige medizinische Leistungen zu vermeiden und die vorhandenen Res- sourcen im Gesundheitswesen verantwortungsvoll zu nutzen. Medizinische Fachgesellschaften verschiede- ner Länder haben im Rahmen der Kampagne soge- nannte Top-5-Listen veröffentlicht: Listen mit fünf häufig durchgeführten Leistungen, welche Ärzte und Patienten in Frage stellen sollten. In Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen werden Bevölkerung, Patienten und Ärzte für das Thema Überversorgung sensibilisiert und eine Diskussion zwischen Ärzten und Patienten angeregt. In der Schweiz veröffentlichte die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) unter dem Namen «Smarter Medi- cine» 2014 und 2016 je eine Top-5-Liste für den ambu- lanten und stationären Bereich.

Choosing Wisely ist ein pragmatischer Ansatz, der aus der Ärzteschaft selbst kommt und sich durch die klare Botschaft international schnell verbreitet hat.

Die Argumente

Ein möglicher Lösungsansatz für ein wichtiges Anliegen

Unnötige medizinische Leistungen sind im Interesse der Patientensicherheit zu vermindern. Choosing Wi- sely ist ein möglicher Ansatz dazu. Seine Stärken lie- gen in der Kommunikation zum Thema Überversor- gung, gerade durch die Ausrichtung auf Patienten. Wie

andere Qualitätsansätze hat Choosing Wisely aber auch Schwächen wie die kaum definierten methodi- schen Vorgaben. Um die vorhandenen Ressourcen für die Weiterentwicklung der Qualität effektiv zu nutzen, ist es wichtig, dass die Ziele einer konkreten Kampagne vorgängig festgelegt und dass Aufwand und Nutzen im Vergleich zu anderen Qualitätsmassnahmen gegen- einander abgewogen werden.

Definition von unnötigen Leistungen erfolgt durch die Fachgesellschaften

Die ärztlichen Fachgesellschaften definieren basierend auf der aktuellen Evidenz und den WZW-Kriterien un- nötige Leistungen. Zentral für die Glaubwürdigkeit und Verbreitung von Choosing Wisely sind ein breit abgestützter Konsensprozess und die Verabschiedung der Top-5-Listen durch die betroffenen Ärzteorganisa- tionen. Ebenfalls sind die Empfehlungen interdiszipli- när abzustimmen.

Stärken der Arzt-Patienten-Beziehung

Eine gute Arzt-Patienten-Beziehung ist ein zentrales Anliegen von Choosing-Wisely-Kampagnen. Die Emp- fehlungen der Top-5-Listen dienen der Sensibilisierung und als Diskussionsgrundlage für eine partnerschaft- liche, evidenzbasierte Entscheidung von Arzt und Pa tient (Shared Decision Making). Das gemeinsame Gespräch zwischen Patient und Arzt benötigt Zeit, welche entsprechend zu vergüten ist. Die Choosing- Wisely-Empfehlungen gelten für den Regelfall und sind für jeden Einzelfall individuell zu prüfen. Ab- weichungen sind zu begründen, wobei der admini- strative Aufwand auf ein Minimum beschränkt blei-

Das vorliegende Positionspa- pier basiert auf dem gleich- zeitig in der Schweizeri- schen Ärztezeitung publizierten Grundlagen- papier: Gerber M, Kraft E, Bosshard C. «Choosing Wisely» – für weniger unnötige Leistungen.

2017;98(5):140–3.

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

FMH DDQ / SAQM 144

(10)

ben muss. Einschränkungen in der Vergütung von Leistungen richten sich gegen den Geist von Choosing Wisely, da sie Shared Decision Making verunmög- lichen.

Einhalten von Qualitätskriterien

Damit Top-5-Listen glaubwürdig sind, müssen für de- ren Erstellung Qualitätskriterien eingehalten werden.

Die Initiatoren von Choosing Wisely machen vier mi- nimale Vorgaben:

1) Evidenzbasierung

2) Transparentes methodisches Vorgehen

3) Empfehlungen liegen im Bereich der eigenen Fach- disziplin

4) Empfehlungen beziehen sich auf häufig erbrachte Leistungen

Darüber hinaus ist das Vorgehen in drei Bereichen zu reflektieren und zu planen:

1) Konsensfindung

2) Generierung und Auswahl von Empfehlungen 3) Verbreitung und Implementation

Wirksamkeit von Choosing-Wisely-Kampagnen Bisher kann die Wirksamkeit von Choosing-Wisely- Kampagnen aufgrund fehlender Studien nicht beur- teilt werden. Die Einführung und Umsetzung von Choosing-Wisely-Kampagnen sowie deren Wirkung sind deshalb unbedingt im Rahmen von Evaluationen bzw. Begleitforschung zu untersuchen.

Korrespondenz:

FMH

Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM

Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 saqm[at]fmh.ch

Verabschiedet durch den FMH-Zentralvorstand, Bern, 15. Dezember 2016

Unsere Forderungen

– Für eine bestmögliche Qualität und Patientensicherheit ist Überversorgung zu vermindern.

– Ärzteorganisationen beurteilen selbst, welcher Lösungs­

ansatz zur Verminderung von Überversorgung für sie passt, sei es Choosing Wisely oder ein anderer.

Die Top­5­Listen werden von den betroffenen Ärzteorganisa­

tionen erarbeitet und verabschiedet. Eine interdisziplinäre und interprofessionelle Weiterentwicklung ist anzustreben.

Top­5­Listen halten vier minimale Voraussetzungen ein:

1) Evidenzbasierung, 2) transparentes Vorgehen, 3) Empfeh­

lungen liegen in der eigenen Fachdisziplin und 4) betreffen häufig erbrachte Leistungen. Sie orientieren sich darüber hin aus an Qualitätskriterien zur 1) Konsensfindung, 2) Gene­

rierung und Auswahl von Empfehlungen und 3) Verbreitung und Implementation.

– Top­5­Listen regen eine partnerschaftliche, evidenzbasierte Entscheidungsfindung von Ärzten und Patienten an und die­

nen nicht der Rationierung. Abweichungen von den Empfeh­

lungen sind zu begründen. Der administrative Aufwand wird dabei auf ein Minimum beschränkt, und die benötigte Ge­

sprächszeit ist angemessen zu vergüten.

Die Einführung und Umsetzung von Choosing­Wisely­Kam­

pagnen sowie deren Wirkung sind im Rahmen von Evalua­

tionen bzw. Begleitforschung zu untersuchen.

FMH DDQ / SAQM 145

(11)

Todesfälle / Décès / Decessi Herbert Breil-Haldemann (1924), † 23.11.16, Facharzt für Arbeitsmedizin und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 4125 Riehen

Alex Troxler (1940), † 15.12.16,

Facharzt für Nuklearmedizin und Facharzt für Radiologie, 1295 Tannay

Jürg Hegglin (1936), † 21.12.16, Facharzt für Chirurgie, 8832 Wollerau

Rudolf Knab (1932), † 6.1.17,

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie 8514 Amlikon-Bissegg

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärzte- verband haben sich angemeldet:

als ordentlich praktizierende Mitglieder:

Marina Barandun, Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, FMH, 8004 Zürich, Praxiseröffnung in Pra- xisgemeinschaft in Aarau seit 1. Januar 2017

Andrea Göpfert, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 8953 Dietikon, Praxiseröff- nung in Praxisgemeinschaft in Neuenhof per 1. Februar 2017

Katharina Kötter-Maleck, Fachärztin für Neurologie, 5736 Burg, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Wohlen seit 6. Januar 2017

Wolfgang Maleck, Facharzt für Anästhesio- logie, FMH, 5736 Burg, Belegarzt Klinik Villa im Park in Rothrist seit 1. Januar 2017

Gudrun Mehring, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Schwerpunkt Operative Gynäkologie und Geburtshilfe, FMH, 8006 Zürich, Praxiseröffnung in Praxis- gemeinschaft in Baden per 1. März 2017

Monika Ridinger, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, 5413 Birmenstorf, Praxiseröffnung in Baden per 1. März 2017

als Chef- und Leitende Ärzte/-innen:

Markus Béchir, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Intensivmedizin, FMH, 5000 Aarau, Chefarzt im Zentrum für Innere Medizin, Hirslanden Klinik in Aarau per 1. August 2017

Jean-Paul Schmid, Facharzt für Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin, FMH, 5000 Aarau, Chefarzt in der Klinik Barmelweid seit 1. Januar 2017, Pensum Kanton Aargau: 100%

Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekannt- machung schriftlich und begründet der Ge- schäftsleitung des Aargauischen Ärzte- verbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Ge- schäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Philipp Leemann, Praktischer Arzt, FMH, Gutenbergstrasse 5, 3011 Bern

Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder in leitender Tätigkeit haben sich angemeldet:

Michael Liebrenz, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Chefarzt, Forensisch-Psych- iatrischer Dienst, Falkenplatz 18, 3012 Bern

Verena Vedder, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Gutenbergstrasse 5, 3011 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein- gereicht werden. Nach Ablauf der Frist ent- scheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Valentina Burka, Praktische Ärztin, Tätigkeit ab 1.3.2017: Monvia Gesundheitszentrum Luzern, Spitalstrasse 40, 6004 Luzern Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:

Georg Konstantin Gogos, Sonnmattstrasse 7, 9320 Arbon

FMH Personalien 146

Personalien

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Eine grosse Herausforderung für das Schweizer Gesundheitswesen

Praktische Umsetzung des elektro- nischen Patientendossier-Gesetzes

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des Zentralvorstands FMH

Ausgangslage

In der Sommersession 2015 wurde das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vom Parlament verabschiedet. Das Gesetz soll gemäss Bun­

desrat im April 2017 in Kraft treten.

Die FMH hat sich von Beginn weg mit dem EPDG einge­

hend auseinandergesetzt und die Anliegen der Ärzte­

schaft dezidiert und engagiert im Gesetzgebungs­

prozess in den beiden Kammern des Parlaments eingebracht. Die FMH steht klar hinter diesem verab­

schiedeten Gesetz. Unsere zentralen Forderungen nach einer von der AHV unabhängigen Patientenidentifika­

tionsnummer und die so genannte doppelte Freiwillig­

keit (freiwillige Teilnahme für die Patienten und für die niedergelassene Ärzteschaft) wurden von Bundes­

rat Berset unterstützt. Nach vielen Höhen und Tiefen wurde das Gesetz schliesslich vom Parlament weit­

gehend gemäss der Botschaft des Bundesrats verab­

schiedet.

Ausführungsrecht zum EPDG – der Teufel liegt im Detail!

Nachdem das Gesetz erfolgreich verabschiedet werden konnte, ist nun für die praktische und erfolgreiche Um­

setzung des EPDG das Ausführungsrecht entscheidend.

Aus Sicht der FMH kann das EPDG aber mit dem vorlie­

genden Entwurf für das Ausführungsrecht nicht all­

tagstauglich umgesetzt werden. Die wesentlichen Ziele des EPDG, insbesondere die Patientensicherheit und die Unterstützung der Behandlungsprozesse, wurden aus den Augen verloren. Die FMH sieht bei den vorlie­

genden Entwürfen grosse Schwierigkeiten:

– Die Anforderungen und die Regelungsdichte sind so hoch, dass kein praktikables, nutzbares und vermit­

telbares Patientendossier entstehen kann.

– Die Vorlage umfasst extrem umfangreiche techni­

sche und juristische Detailregelungen, ohne jedoch die wichtigen Prozesse einzubeziehen und zu klä­

ren.

– Die Höhe der Anforderungen lässt hohen Aufwand im Betrieb ohne gesicherten Nutzen für die Patien­

tenbehandlung und damit einen Kostenschub be­

fürchten.

In einer ausführlichen Stellungnahme im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Vernehmlassungsprozes­

ses hat die FMH ihre Verbesserungsvorschläge diffe­

renziert eingebracht. Es bleibt zu hoffen, dass die auch von anderer Seite eingebrachten Kritikpunkte ernst genommen werden und in die erwartete definitive Fas­

sung des Ausführungsrechts zum EPDG einfliessen.

Erfolgsfaktoren für ein sinnvolles elektronisches Patientendossier (EPD) aus Sicht der Ärzteschaft

An dieser Stelle sei vorab wieder einmal festgehalten, dass das elektronische Patientendossier weder eine elektronische Krankengeschichte (eKG) ist, noch ein Primärsystem ersetzt. Wichtig ist auch, dass die Syn­

ergien zwischen den Primärsystemen und dem EPD effizient genutzt werden können und Mehrfacherfas­

sungen von medizinischen Daten entfallen.

– Das EPD muss sowohl für den Patienten wie auch für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt einen klaren Nutzen und Mehrwert bringen und damit Sinn stiften.

– Das EPD soll nur die behandlungsrelevanten Daten umfassen und Daten, welche einen ein «Leben lang» begleiten, wie beispielsweise Allergien und

Fit für die digitale Transformation?

Vom 29. bis 30. März 2017 treffen sich im KKL Luzern an den Trendtagen Gesundheit Luzern einmal mehr über 600 Meinungs- und Entscheidungsträger des Gesundheitswesens. Der zwei- tägige Kongress richtet sich ganz nach dem Thema «Gesundheit 4.0». Digitale Transformation ist allgegenwärtig, kaum eine Bran- che oder ein Unternehmen bleibt dabei unberührt. Wie läuft diese Entwicklung im Gesundheitswesen ab, wo stehen wir heute und welches sind die wichtigsten Trends? Die Trendtage Gesundheit 2017 widmen sich diesem digitalen Wandel und gehen zentralen Fragen nach.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

www.trendtage-gesundheit.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Trendtage Gesundheit Luzern 2017 147

(13)

Unverträglichkeiten, Impfdaten, operative Ein­

griffe, chronische Erkrankungen und Dauermedika­

tionen etc.

– Ein unübersichtlicher «Datenfriedhof» muss unbe­

dingt vermieden werden.

– Damit das EPD eine Erfolgsgeschichte wird, ist es wichtig, dass eine alltagstaugliche Verbreitung von elektronischen Dokumentationen (Primärsysteme) in den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft und insbesondere bei den Grundversorgern geför­

dert und unterstützt wird.

– Es braucht auch eine klare Regelung, wie es zu Emp­

fehlungen von verbindlichen Standards und Aus­

tauschformaten kommt und wie diese verabschie­

det werden.

– Es braucht die Ausarbeitung von Empfehlungen, die bei der praktischen Umsetzung von eHealth und dem EPD unterstützen sollen.

– Es braucht die berufsübergreifende, gemeinsame Erarbeitung von interprofessionellen Prozessen und daraus abgeleiteten Inhalten des EPD durch die Interprofessionelle Arbeitsgruppe (IPAG).

– Damit ein EPD sinnvoll genutzt werden kann, muss das Dossier gepflegt werden. Diese Arbeit fällt aus­

serhalb der Primärsysteme an und muss dement­

sprechend tarifarisch entschädigt werden.

– Der Datenschutz muss jederzeit gewährleistet sein.

Es braucht die Identifikation und Bearbeitung von Schnittstellen oder besser Nahtstellen, welche Medienbrüche eliminieren und dadurch von Nut­

zen für Patienten und Ärzteschaft sind.

Erwartungen der Ärzteschaft an die Austauschplattformen und Gemeinschaften

Zurzeit entstehen Gemeinschaften und Stammge­

meinschaften im Sinne des EPDG bzw. die für die Um­

setzung notwendigen Betriebsgesellschaften werden gegründet. Noch ist die Verwirrung beim einzelnen Leistungserbringer gross, wer nun welche Rolle ein­

nimmt und wie und wo sich die Ärztin oder der Arzt einer Gemeinschaft anschliessen soll und kann. Für die Umsetzung des EPD ist der Anschluss an eine Ge­

meinschaft für den Leistungserbringer ebenso nötig und sinnvoll wie für den Patienten, der sich für die Eröffnung eines EPD zwingend einer Stammgemein­

schaft anschliessen muss.

Die Teilnahme an der Umsetzung des EPD ist für die Patientinnen und Patienten ebenso freiwillig wie für

die ambulanten Leistungserbringer. Im Gegensatz dazu sind die Spitäler und Pflegeheime zur Teilnahme verpflichtet. Es ist deshalb sehr wichtig, dass der Anschluss an eine Austauschplattform für die Leis­

tungserbringer möglichst einfach und unkompliziert erfolgen kann. Ebenso wichtig ist es, dass die gleiche Austauschplattform sowohl für den «ungerichteten»

Datenaustausch (EPD) als auch für den «gerichteten»

(zwischen einzelnen Leistungserbringern) Austausch medizinischer Daten genutzt werden kann. Einfach und unkompliziert bedeutet für die ambulanten Leis­

tungserbringer, dass vorhandene und in der ambulan­

ten Praxis bereits implementierte und verwendete, datenschutzkonforme und sichere elektronische Kom­

munikationskanäle, im Sinne eines single sign-on, ge­

nutzt werden können. Ambulante Leistungserbringer werden beim EPD und auch beim gerichteten Daten­

austausch nur mitmachen, wenn sie ein «Sorglos­

paket» erhalten, welches für sie einen echten Nutzen generiert und bei dem sie weder grossen finanziellen noch personellen Aufwand betreiben müssen.

Fazit

Wenn es gelingen soll, das EPDG in der Alltagspraxis erfolgreich zu implementieren, dann ist es wichtig, dass der Nutzen des elektronischen Patientendossiers und der digitalen Vernetzung aufgezeigt und praktisch umgesetzt werden kann. Dazu müssen die Prozesse in  der freien Praxis miteinbezogen werden und die prak­

tische Umsetzung muss entlang dieser Prozesse erfol­

gen. Der administrative Aufwand und die Hürden für einen Anschluss an die Austauschplattformen müs­

sen möglichst gering sein und der «gerichtete» wie auch der «ungerichtete» Datenaustausch soll über die gleichen Kommunikations­ und Identifikationskanäle datenschutzkonform, überregional und unkompliziert abgewickelt werden können.

Nachdem sich die medizinischen Versorgungsprozesse bekanntlich an keine Grenzen halten, darf auch die digitale Vernetzung nicht an administrativen, organi­

satorischen, technischen, regionalen oder berufs­ bzw.

fachspezifischen Hürden oder Grenzen scheitern. Die­

ses Ziel werden wir nur mit offenen, durchlässigen und kooperativen Systemen erreichen, welche der Vielfalt des föderativen Schweizerischen Gesundheitswesens Rechnung tragen und für alle Beteiligten einen echten Mehrwert bringen.

Korrespondenz:

Dr. med. Urs Stoffel Mitglied des Zentral­

vorstands der FMH Seestrasse 49 CH­8002 Zürich urs.stoffel[at]fmh.ch

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Trendtage Gesundheit Luzern 2017 148

(14)

3. Kongress der Swiss Federation of Clinical Neuro-Societies (SFCNS) vom September 2016

Ein Blick in die Zukunft der

klinischen Neurowissenschaften

Anton Valavanisa, Claudio Bassettib, Karl Schallerc

a Prof. Dr. med., Zürich, Past-Präsident SFCNS, Mitglied FMH

b Prof. Dr. med., Bern, Präsident SFCNS von 2009 bis 2013, Mitglied FMH

c Prof. Dr. med., Genf, Präsident SFCNS, Mitglied FMH

Als die Swiss Federation of Clinical Neuro-Societies (SFCNS) vor sieben Jahren gegründet wurde, war eines der Hauptanliegen, nicht nur der zunehmenden Frag- mentierung innerhalb der klinischen Neurowissen- schaften entgegenzuwirken, sondern die Interaktion unter den proliferierenden Teilgebieten der modernen klinischen Neurowissenschaft zu stärken. Man wollte klinischen Neurowissenschaftlern die Möglichkeit geben, sich vermehrt über gemeinsame Interessen auszutauschen, ohne dabei der nötigen Spezialisie- rung im Weg zu stehen. Interdisziplinärer Austausch steckt der SFCNS also im Blut. Schon alleine aus diesem Grund fühlt sich die Föderation in der Verantwortung, regelmässig einen Kongress durchzuführen, an dem ein solches Zusammenkommen möglich ist. Vom 28. bis 30. September 2016 fand deshalb zum dritten Mal der SFCNS-Kongress in Basel statt, wo bereits die erste der drei bisherigen Tagungen organisiert wurde.

Wachsendes Themenspektrum

Rund 670 Fachleute aus dem Gesamtgebiet der klini- schen Neurowissenschaften und Interessierte haben

Ende September an diesem alle drei Jahre stattfin- denden Kongress teilgenommen. Seit der ersten Durchführung des Kongresses im Jahr 2010 ist das Themenspektrum kontinuierlich gewachsen. Für den Präsidenten der SFCNS, Anton Valavanis aus Zürich, widerspiegelte das diesjährige Kongressprogramm, zu- sammengestellt durch das wissenschaftliche Komitee unter der Leitung von Claudio Bassetti aus Bern, durch- aus die Vielseitigkeit der SFCNS, in der insgesamt 14 neurowissenschaftliche Gesellschaften zusammenge- schlossen sind. Neben medizinischen Schwerpunkt- themen wie Neurogenetik, Schlaf und Epilepsie, Neu- roimmunologie, Neuroonkologie, Schlaganfall und Schmerz ging es in teilweise sechs parallel stattfinden- den Veranstaltungen auch in diesem Jahr darum, zu diskutieren, wie die fachliche, aber auch gesundheits- und standespolitische Zukunft der klinischen Neuro- wissenschaften in der Schweiz aussehen könnte oder sollte.

In seiner letzten Eröffnungsrede präsentierte Anton Valavanis, der an der Generalversammlung der SFCNS als Präsident der Gesellschaft von Karl Schaller aus Genf abgelöst wurde, eine Vorschau auf ebendiese Zukunft, indem er aktuelle und kommende Projekte der Föderation vorstellte.

Common Trunks: Sammelbecken klini- scher Neurodisziplinen

Eines der grossen Vorhaben der SFCNS, das ganz in der interdisziplinären Tradition der Föderation als Ver- mittlerin steht, ist die Einführung eines so genannten Common Trunks in der klinisch-neuro wissenschaft- lichen Weiterbildung. So sollen junge Neurowissen- schaftler in der Schweiz bereits zu Beginn ihrer Wei- terbildung mit den zahlreichen Subdisziplinen der klinischen Neurowissenschaften in Berührung kom- men. Von Neurologie über Neuroradiologie und Neu- rochirurgie bis hin zu Neuropädiatrie, alle klinischen Neurodisziplinen sollen in diesem Common Trunk in geeigneter Form vertreten sein. Ziel ist es, die besten Fachkräfte weiterzubilden. «Es ist klar, dass erst die Wie sieht die fachliche, gesundheits- und standespolitische Zukunft der Neurowissen-

schaften in der Schweiz aus? Am Kongress vom September 2016 diskutierten die Teil- nehmenden diese Frage intensiv.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SFCNS 149

(15)

zukünftigen Generationen klinischer Neurowissen- schaftler von diesem Angebot profitieren werden, doch es ist unsere Aufgabe, das Fundament für ein solches Projekt zu legen», betont Anton Valavanis.

Ein weiterer Schritt zur effizienten Nachwuchsförde- rung ist die Gründung einer Federation for Young Clinical Neuroscientists, in der sich die heranwach- sende Generation klinischer Neurowissenschaftler austauschen kann. Arseny Sokolov aus Lausanne, am- tierender Präsident der Swiss Association of Young Neurologists (SAYN), übernimmt den Vorsitz dieses Netzwerks. Die im August des kommenden Jahres an der Universität Zürich zum ersten Mal stattfindende Summer School der SFCNS soll einen Austausch zusätz- lich fördern. Dabei werden Themen wie Neuroimmu- nologie, neurovaskuläre Erkrankungen, Neurodegene- ration und Neuroonkologie im Zentrum stehen.

Ein Projekt, das die SFCNS ebenfalls bald lanciert, ist das Online Journal Clinical and Translational Neuro­

science, das von zahlreichen Schweizer Neurozentren, von Neurogesellschaften wie auch von einigen Stiftun- gen sowie Partnern aus der Industrie unterstützt wird.

Dieses neue und kostenlose Journal, das jährlich in vier bis sechs Ausgaben erscheinen soll, richtet sich an alle Akteure der klinischen Neurowissenschaften.

Mehr gesundheitspolitische Anerken- nung für Neuroradiologie

Mit den Jahren ist aus einer eher kontemplativen klini- schen Neurowissenschaft eine geworden, in der Not- fälle wie intrakranielle Blutungen und Hirnschläge häufig den Alltag in einer Klinik bestimmen. Die SFCNS hat schon 2011 das Mandat erhalten, die Zertifizie- rungsprozesse für hochspezialisierte Hirnschlag-Kom- petenzzentren, sogenannte Stroke Centers und Stroke Units, zu koordinieren. Eine eigens hierfür entwickelte Taskforce der SFCNS widmet sich nun künftig aus- schliesslich der Neuro-Intensiv-Medizin. Auch diese Arbeitsgruppe wird – ganz im Stil der SFCNS – von Grund auf interdisziplinär angelegt sein.

Es ist schon seit geraumer Zeit eine der Hauptbe- strebungen der SFCNS, der Neuroradiologie, einer der Kerndisziplinen der klinischen Neurowissenschaften und einer der Gründerdisziplinen der Föderation, zu mehr gesundheitspolitischer Anerkennung zu verhel- fen. Dass die Neuroradiologie als Fach mit steigender Bedeutung und unbestritten hohem Stellenwert auch heute noch über keinen eigenen Facharzttitel verfügt, ist nicht zeitgemäss und entsprechend unbefriedi- gend. Die SFCNS will sich in der kommenden Zeit noch stärker dafür einsetzen, dass schon bald die ersten jun- gen Neuroradiologinnen und -radiologen Facharztprü- fungen in dieser etablierten und für den Nachwuchs attraktiven Neurodisziplin absolvieren können.

Bildnachweise SFCNS Korrespondenz:

Swiss Federation of Clinical Neuro-Societies (SFCNS) c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG Münsterberg 1 CH-4001 Basel sfcns[at]imk.ch

Interdisziplinärer Austausch steckt der SFCNS im Blut.

Neurowissenschaftler sollen bereits zu Beginn ihrer Weiterbildung mit Subdisziplinen der klinischen Neurowissenschaften, wie etwa der Neuroradiologie, konfrontiert werden.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SFCNS 150

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Warum werden nicht auch in der ambulanten Medizin Zusatzleistungen für Privatversicherte angeboten?

Brief zu: Lüthi D. «Ich bin kein Präsident für schwarze Schafe».

Schweiz Ärztezeitung 2017;98(1–2):42–4.

Dass seit Einführung des KVG in der ambulan- ten ärztlichen Versorgung ausser für Nicht- pflichtleistungen keine Privathonorare mehr zugelassen sind, benachteiligt alle niederge- lassenen Ärzte, die nicht als Belegärzte tätig sind. Neben den Grundversorgern und den Psychiatern, für die es die Möglichkeit einer Belegarzttätigkeit normalerweise nicht gibt, sind auch Augenärzte, Gynäkologen etc. be- troffen, die in ihrem Fachgebiet nicht operativ tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch in der ambulanten Medizin Zusatz- leistungen für Privatversicherte angeboten werden können, beispielsweise Sprechstunden ausserhalb der üblichen Zeiten, also abends oder am Samstag. In einer Zeit, in der nicht nur Spezial- sondern auch Hausärzte oft am Samstagmorgen keine Termine mehr anbie- ten und die meisten Erwerbstätigen montags bis freitags arbeiten, ist eine Samstagsprech- stunde eigentlich eine Zusatzleistung. Dies gilt auch für Termine nach dem Nachtessen.

So könnten die Verdienstmöglichkeiten zu- mindest für einen Teil derjenigen Ärzte, die heute am wenigsten verdienen, verbessert werden, ohne die Grundversicherungsprä- mien zu belasten.

Dr. med. Monika Diethelm-Knoepfel, Uzwil

Wer soll denn heute noch Chefarzt werden oder bleiben?

Brief zu: Unger-Köppel J. Chefarzt entlassen.

Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(3):53.

Diese prägnante Stellungnahme war schon überfällig. Das Hausärztesterben ist in aller Munde, aber das Chefärztesterben war bisher kaum Thema. Spitäler sind keine Heilinstitute mehr, sondern Unternehmen. Offenbar braucht es dazu einen vielköpfigen, teuren Verwal- tungsrat, häufig bunt zusammengewürfelt, meist mit marginaler (Sozial)kompetenz ver- sehen, aber zumindest Teil von lukrativen Seilschaften. Die zusätzlichen Mandate eines solchen Verwaltungsrates werden optimal verwedelt. Wenn ein solcher eine Berater- firma besitzt, so wird er sehr gerne einen Auftrag dem Kollegen übergeben, der sich be- stimmt revanchieren wird. Da werden zum Beispiel Strategiefindungsstudien inszeniert,

am Chefarzt vorbei, und männiglich wundert sich, dass nur ein riesiger Papiertiger von Schreibtischtätern geboren wird, teuer und aus praxisfernen Galaxien. Damit werden die (Chef)ärzte entmachtet, und die Spitäler be- wegen sich in eine rein profitorientierte Rich- tung, sehr zum Gaudi der Prämienzahler.

Politiker haben immer noch nicht begriffen, dass es sehr gute, qualitativ und menschlich hochstehende Ärzte und Chefärzte braucht, ansonsten kann man das Spital defizitär schliessen. Vergessen wird die ganze Ausbil- dung, die sich schlussendlich auch bei den Hausärzten und den Haftpflichtprozessen massiv auswirkt. Wer soll denn heute noch Chefarzt werden oder bleiben? Gibt es noch so viele bestausgebildete Ärzte, die sich auf mehr furcht- als fruchtbare administrative Sitzungen freuen, riesige Verantwortung übernehmen möchten, ohne auf Coronarien schonende Kollegen in der Privatklinik zu schielen, die nur noch für ihre eigenen Patien- ten verantwortlich sind?

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie zum Beispiel den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden.

Prof. Dr. med. André Gächter, Mörschwil

Respekt den Erfahrenen gegenüber wäre nötig

Brief zu: Taverna E. Hellsichtig.

Schweiz Ärztezeitung 2017;98(1–2):50.

Ich frage mich, was Sie mit diesem Artikel wollen. Kraut und Rüben werden in einen Topf geworfen und am Schluss werden die Nahtoderfahrungen (NTE), die schon Millio- nen von Menschen erfahren haben, darunter auch Professoren und Wissenschaftler, und die heute gut erforscht sind, einfach unter den Tisch gewischt. Sie seien mit einfachen Experimenten widerlegt worden, was keines- wegs stimmt. Von den Versuchen mit Ratten- hirnen wollen wir gar nicht sprechen. Es geht nämlich um das Bewusstsein des Menschen, das sich durch ausserkörperliche Erfahrun- gen erweitert. Die Experimente von Dr. Olaf Blanke zeigen z. B., dass durch Elektrostimula- tion des Gehirns eine Patientin sich von oben sah, allerdings nur den unteren Teil des Rumpfes und die Beine. Sie schilderte visuelle Verzerrungen, u. a. dass ihre Beine kürzer geworden seien und sich auf ihr Gesicht zu- bewegt hätten. Das sieht eher nach Hallu- zination aus. Das hat mit ausserkörperlichen Erfahrungen bei NTE nichts zu tun. Eine NTE- Erfahrene sagte, wenn sie Wissenschaftler

über Nahtoderfahrungen reden höre, komme es ihr vor, wie wenn ein Blinder über Farben doziere. Auch wenn man etwas nicht ver- stehen kann, weil man es nicht erfahren hat, wäre Respekt den Erfahrenen gegenüber nö- tig.

NTE-Erfahrene befinden sich ganz ausserhalb ihres Körpers, können mit Erstaunen alles sehen und hören, und auch Blinde können sehen. Sie können durch Decken und Wände ins All fliegen. Einem Patienten wurde bei der Reanimation das Gebiss herausgenommen und in eine Schublade des Instrumenten- wagens gelegt. Er hat das in seiner NTE gese- hen. Als er wieder aus dem Koma erwachte, fand die Schwester die Zähne nicht mehr. Der Patient konnte genau sagen, wo sie suchen musste.

Bei einer NTE kommen 13 Elemente immer wieder vor, nicht jeder erlebt immer alle zu- sammen. Es gibt aber eine Skala nach Grey- son, die definiert, ab wann es sich um eine NTE handelt. Wenn jemand nur den Anfang erlebt, ist das noch keine NTE. Diese Leute nei- gen dann dazu, NTE als Durchblutungsstörun- gen abzutun. Die eindrücklichsten Elemente sind nach dem Tunnel die Licht/Liebe-Erfah- rung, der Lebensrückblick und das Allwissen.

Beim Lebensrückblick gibt es auch Skeptiker, die meinen, das sei ein Abwehrmechanismus der Psyche, durch irgendwelche elektrische Entladungen würden Erinnerungen aktiviert.

Bei einem Lebensrückblick werden aber alle Gedanken, Gefühle und Handlungen kristall- klar gesehen, und nicht nur das; in der ge- nauen Beurteilung werden auch alle Zusam- menhänge der Taten und Gedanken klar. Es ist eine mentale Hochleistung. Ein NTE-Er- fahrener beschrieb es so: «… Alles, was ich je gedacht, getan, gesagt oder gehasst, wann im- mer ich geholfen oder nicht geholfen habe, oder hätte helfen sollen, lief vor mir ab. Wie gemein ich zu andern war, wie gemein ich auch zu Tieren war, sogar die Tiere hatten Ge- fühle gehabt. Es war schrecklich … Ich sah, wie das, was ich getan, sich auf andere Menschen und ihr Leben ausgewirkt hat. Erst da hab ich erkannt, dass jede kleine Entscheidung sich

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BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 151

Briefe an die SÄZ

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