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Ministerin Gebauer: Regelungen ermöglichen behutsame Schulöffnung

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17.04.2020 Seite 1 von 2

Pressestelle Staatskanzlei 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134

0211 837-1405 oder 0211 837-1151 presse@stk.nrw.de www.land.nrw

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Presseinformation - 280/04/2020

Nordrhein-Westfalen öffnet Schulen schritt- weise/ Corona-Betreuungsverordnung aktuali- siert

Gebauer: Regelungen ermöglichen behutsame Schulöffnung Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Mi- nisterpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schritt- weisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreu- ung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.

„Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priori- tät. Die vorsichtige und daher gestufte Wiederaufnahme des Schulbe- triebs in Nordrhein-Westfalen erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bun- desländer. Sie ist behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu überfordern. Und sie respektiert gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf eine bestmögliche Prüfungsvorberei- tung für den Abschluss ihrer jeweiligen Schullaufbahn“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Am 20. April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiter- führenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufneh- men, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzuberei- ten.

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Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nur unter Ein- haltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich.

Den Schulen werden in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfeh- lungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt.

Die Schulmail vom 17. April 2020 mit allen Informationen finden Sie hier.

Die bewährte, seit dem 16.März angebotene Notbetreuung für die Jahr- gangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen Corona-Betreuungs- verordnung sollen aber vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerun- gen für weitere Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern an- gepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen kön- nen. Diese Anpassung orientiert sich ebenfalls an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsiden- ten aus dieser Woche. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte Notbe- treuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten aus den neu definierten Berufs- und Bedarfsgruppen gelten.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet- Adresse der Landesregierung www.land.nrw

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