• Keine Ergebnisse gefunden

Zur Eindämmung von Covid-19 braucht es weitere Massnahmen Plenarversammlung der GDK

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zur Eindämmung von Covid-19 braucht es weitere Massnahmen Plenarversammlung der GDK"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Medienmitteilung Bern, 25. November 2021

Plenarversammlung der GDK

Zur Eindämmung von Covid-19 braucht es weitere Massnahmen

Die Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sieht Handlungsbedarf bei den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Die kantonalen Schutzdispositive müssen punktuell verstärkt werden. Da- neben wird es aber auch auf nationaler Ebene weitere Massnahmen brauchen, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Aufgrund der gegenwärtigen Dynamik der epidemiologischen Lage ist mit einer weiteren Zu- nahme der Hospitalisationen und einer steigenden Belastung der Intensivstationen zu rechnen.

In der besonderen Lage teilen sich Bund und Kantone die Verantwortung. Es braucht beide Staatsebenen. Die Kantone können unter anderem die Maskenpflicht erweitern, die Massnah- men in den Schulen (z.B. Maskenpflicht und repetitives Testen) verstärken oder die 3G- bzw.

Zertifikatspflicht auf weitere Bereiche ausdehnen.

Viele Kantone haben in diesen Tagen Regelungen zur Verstärkung des Infektionsschutzes be- schlossen, weitere Beschlüsse werden folgen. Zu den Aufgaben der Kantone gehören ausser- dem die Durchführung der Impfungen, die Kontrolle der Schutzkonzepte sowie die Sicherstellung der Kapazitäten auf den Intensivstationen.

Die Mitglieder der GDK nehmen das Schreiben von Bundespräsident Guy Parmelin zur Kenntnis und sind entschlossen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sie rufen den Bundesrat auf, seiner- seits ebenfalls diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Bewältigung der schweizweit prob- lematischen Lage auf Bundesebene notwendig sind. In Frage kommen etwa eine nationale Aus- weitung der Maskenpflicht primär in Innenräumen, vermehrtes Homeoffice, Kapazitätsbeschrän- kungen oder strengere Anforderungen an Schutzkonzepte.

Die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass kantonal unterschiedliche Massnahmen bei einer schweizweit ungünstigen Entwicklung in der Bevölkerung auf wenig Verständnis stos- sen.

Die Grenzen der IPS-Kapazitäten

Die Kantone werden die Intensivkapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und Patienten nach Möglichkeit erhöhen. Allerdings sind diesem Ausbau Grenzen gesetzt. Die Zahl der betriebenen Betten wurde in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich erhöht. Ein starker, kurzfristiger Ausbau wie im Frühling 2020 ist aber nicht mehr möglich. Dies unter anderem des-

(2)

halb, weil das Personal nun schon sehr lange stark beansprucht ist, was zu Abnützungserschei- nungen und Absenzen führt. Und selbst bei einem erneuten Stopp aller nicht dringlichen Eingriffe müssen weiterhin Nicht-Covid-Patientinnen und -Patienten auf den IPS behandelt werden. Zu- dem wird zwar kontinuierlich qualifiziertes Personal ausgebildet, dieses kann aber nicht innerhalb kurzer Zeit aufgestockt werden. Ab einer gewissen Schwelle führen zusätzliche Covid-19-Inten- sivpatientinnen und -patienten dazu, dass die Behandlungsqualität für alle IPS-Patientinnen und -Patienten sinkt.

Neben einer höheren Impfquote und den Schutzmassnahmen sind die Auffrischimpfungen ein wichtiges Mittel, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten. Die Per- sonen, für die derzeit eine Empfehlung der Eidgenössischen Impfkommission (EKIF) vorliegt, haben in der ganzen Schweiz bereits Zugang zur Auffrischimpfung. In einem nächsten Schritt folgen dann weitere Gruppen. Viele Kantone werden noch im laufenden Jahr mit der Auf- frischimpfung auch für alle Personen unter 65 Jahren starten können. Sie sind dafür auf eine zeitnahe und klare Empfehlung der EKIF sowie auf eine ausreichende Anzahl Impfdosen ange- wiesen.

Laurent Kurth in den Vorstand gewählt

Die Plenarversammlung der GDK hat sich zudem mit der Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD) befasst. Weiter hat sie Laurent Kurth (NE/SP) als Ersatz der scheiden- den Anne-Claude Demierre (FR/SP) in den Vorstand gewählt. Kurth ist seit 2012 Mitglied der Neuenburger Kantonsregierung, seit 2013 steht er dem Finanz- und Gesundheitsdepartement vor.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23 Staatsrätin Rebecca Ruiz, Vizepräsidentin GDK, 021 316 50 04

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Perso- nen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde

vom gegenwärtigen Aufenthaltsort aus („Home-Office“) vom Arbeitgeber mittels geeigneter organisatorischer und technischer Massnahmen nicht ermöglicht werden kann und der

Zu den Erkenntnissen gehört, dass es präzisere Vorgaben zur Lagerhaltung von Schutzmaterial braucht und dass die Aufgaben und Kompetenzen in der «besonderen Lage» klarer

Die Kantone haben sich in der Anhörung denn auch mit einer deutlichen Mehrheit für weitere Massnahmen auf Bun- desebene ausgesprochen.. Die Kantone sollen darüber hinaus

Vorgehen: Falls der Bund aufgrund der Einschätzung der epidemiologischen Lage zum Schluss kommt, dass ein Kanton (oder Kantone) weitergehende Massnahmen ergreifen sollte,

An einer ausserordentlichen Sitzung hat der GDK-Vorstand unter Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset die Empfehlungen zu Massnahmen auf kantonaler Ebene er- gänzt und

Den Kantonen, die mit anhaltend hohen oder steigenden Fallzahlen beziehungsweise beunruhi- genden Entwicklungsprognosen konfrontiert sind, empfiehlt der GDK-Vorstand aber

Bund und Kantone sind sich darüber einig, dass die Effizienz der Versorgung gesteigert werden muss.. Die Kantone haben im Mai 2017 einstimmig die Förderung «ambulant vor