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Medienmitteilung 28. Oktober 2020

Coronavirus

GDK begrüsst Ausweitung der Massnahmen auf Bundesebene

Die Zahl der Covid-19-Fälle in der Schweiz steigt exponentiell und die Hospitalisationen nehmen stark zu. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkto- ren (GDK) begrüsst deshalb die Massnahmen, die der Bundesrat heute beschlossen hat.

Die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus muss stark reduziert werden. Ansonsten droht eine Überlastung der Spitäler und Intensivstationen – und ein noch grösserer Scha- den für die Wirtschaft.

Bund und Kantone teilen sich in der besonderen Lage die Verantwortung. Massnahmen können auf beiden Staatsebenen getroffen werden. Mehrere Kantone haben in den vergangenen Tagen teilweise weitreichende Beschlüsse gefällt. «Die Kantone haben gezeigt, dass sie ihre Verant- wortung wahrnehmen», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger.

Gleichzeitig können die unterschiedlichen Regelungen in einer Phase, in der die Schweiz flä- chendeckend von der gleichen Entwicklung betroffen ist, zulasten der Akzeptanz und des Ver- ständnisses in der Bevölkerung gehen. Eine solche gleichmässige Betroffenheit liegt derzeit vor.

Deshalb drängt sich eine Ausweitung von Basismassnahmen auf nationaler Ebene auf, wie die GDK anlässlich ihrer Versammlung vom vergangenen Donnerstag feststellte. Die Kantone haben sich in der Anhörung denn auch mit einer deutlichen Mehrheit für weitere Massnahmen auf Bun- desebene ausgesprochen.

Die Kantone sollen darüber hinaus weiterhin zusätzliche Regelungen erlassen, wenn sie dies aufgrund ihrer Lagebeurteilung für nötig erachten. Bund und Kantone sind bemüht, die Bevölke- rung und das Gesundheitssystem zu schützen und gleichzeitig das Wirtschafts- und Gesell- schaftsleben zu ermöglichen. «Wenn wir mit den Massnahmen zu lange warten, dann steigt die Gefahr, dass wir später zu umso drastischeren Massnahmen greifen müssen», sagt Lukas En- gelberger.

Die TTIQ-Strategie (Testen, Tracen, Isolation, Quarantäne) ist und bleibt zentral. Die Kantone leisten einen grossen Effort, um das Contact Tracing auch angesichts der stark wachsenden Fallzahlen aufrechtzuerhalten. Das Contact Tracing weist derzeit Lücken und Verzögerungen auf, soll aber so schnell wie möglich wieder die volle Wirkung entfalten. Die vom Bundesrat be- schlossene Integration der Antigen-Schnelltests in die Teststrategie bringt aus der Sicht der GDK mehrere Vorteile. Die Testaktivitäten können intensiviert und die getesteten Personen früher mit

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dem Testresultat bedient werden. Die Anpassung der Regeln für die Reisequarantäne ist auf- grund der im Vergleich mit anderen Ländern angespannten epidemiologischen Lage in der Schweiz fällig. Zudem erhalten die Contact-Tracing-Teams der Kantone damit wieder etwas mehr Spielraum, dringliche Fälle zu bearbeiten.

Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen werden direkt oder indirekt auch vielsei- tige negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere auf einige Branchen haben.

Aus diesem Grund ist es aus Kantonssicht wichtig, dass der Bund entsprechende flankierende wirtschaftspolitische Massnahmen beschliesst. In diesem Zusammenhang wird auch eine zeit- nahe Inkraftsetzung der Härtefallverordnung unterstützt.

Auskünfte:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Präsident GDK, 061 267 95 23 Staatsrätin Rebecca Ruiz, Vizepräsidentin GDK, 021 316 50 04

Tobias Bär, Kommunikationsverantwortlicher GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

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