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Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflichtentbindung

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Academic year: 2022

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Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflicht- entbindung

Sie haben sich für den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung entschieden.

Im Rahmen des Modells der betrieblichen Altersversorgung „bAV 2004“ der DZ BANK AG werden die Arbeitnehmerbeiträge an die R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden in eine Direktversicherung gezahlt.

Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind erforderlich, um die notwendige

Datenverarbeitung

in rechtlich zulässiger Weise zu gestalten. Im Rahmen dieses Bausteins zur betrieblichen Altersvorsorge ist es unter Umständen notwendig, Gesundheitsdaten

zu verarbeiten

. So sind in den Versicherungsbedingungen der R+V beispielsweise Ausschlussklauseln bei bestimmten Todesursachen (z.B. bei Selbsttötung) enthalten, hier kann

die Verarbeitung

von Gesundheitsdaten zur Prüfung der Leistungspflicht im Todesfall erforderlich sein.

Zudem unterliegen bestimmte Informationen bei privaten Lebensversicherungen dem strafrechtlichen Schutz des Versicherungsgeheimnisses gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Im Rahmen der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages ist es jedoch unter Umständen notwendig, dass die beteiligten Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Ihre Daten an andere Stellen übermitteln bzw. Daten durch Stellen an die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe übermittelt werden, welche selbst einem Berufsgeheimnis im Sinne des § 203 StGB unterliegen (bspw.

medizinische Gutachter). Diesbezüglich enthalten die Erklärungen notwendige Schweigepflichtentbindungserklärungen.

Die Erklärungen schaffen darüber hinaus auch die Grundlage dafür, dass die DZ BANK AG als Ihr Arbeitgeber die notwendigen personenbezogenen Daten an die beteiligten Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe übermitteln darf. Die nachfolgenden Erklärungen gelten für Verträge mit dem folgenden Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe (nachfolgend „R+V“ genannt).

• R+V Lebensversicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

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Einwilligung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Schweigepflicht-entbindung

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die R+V, Ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus benötigt die R+V Ihre

Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten im Todesfall bei schweigepflichtigen Stellen, wie z.B. Ärzten, erheben zu dürfen.

Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die R+V Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Dienstleister für die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das

Beschwerdemanagement weiterleiten zu dürfen.

Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der R+V unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, ist der Abschluss des Vertrags nicht möglich.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten

- durch die R+V selbst (unter 1.) sowie,

- bei der Weitergabe Stellen außerhalb der R+V (unter 3.).

1. Verarbeitung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die R+V

Ich willige ein, dass die R+V die künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten

verarbeitet

, soweit dies zur Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.

2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten - Erklärungen für den Fall Ihres Todes Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Die R+V benötigt für die Abfrage von Informationen über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für die Stellen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen.

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Für den Fall meines Todes willige ich ein, dass die R+V – soweit es für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.

Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen,

Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die R+V übermittelt werden.

Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch die R+V an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die R+V tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.

3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der R+V

Die R+V verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die R+V benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre

Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.

Ich willige ein, dass die R+V meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die R+V zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine

Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für die R+V tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.

3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die R+V führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die telefonische Kundenbetreuung, die zentrale Datensammlung, den Beitragseinzug oder das Beschwerdemanagement, bei denen es

zu einer

Verarbeitung

Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die

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Erledigung einer anderen Gesellschaft der R+V Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die R+V Ihre

Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen.

Die R+V führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die R+V verarbeiten unter Angabe der übertragenen

Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann bei der R+V Lebensversicherung AG, PL-PK-RL, 65181 Wiesbaden oder unter www.bdsg.ruv.de angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die R+V Ihre Einwilligung.

Ich willige ein, dass die R+V meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang verarbeitet werden, wie die R+V dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der R+V und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

3.3 Datenweitergabe an Rückversicherungen

Die R+V verpflichtet die Rückversicherungen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

Um die Erfüllung der Ansprüche abzusichern, kann die R+V Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls die Daten übergeben. Damit die Rückversicherung sich ein Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, kann die R+V den Versicherungsantrag oder den Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die R+V aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die R+V das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.

Außerdem werden Daten über bestehende Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an

Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an

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dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über bestehende Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet.

Ich willige ein, dass die R+V meine nach § 203 StGB geschützten Daten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dass diese dort zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Insoweit entbinde ich die für die R+V-Versicherung tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.

3.4. Datenweitergabe an selbständige Vermittler

Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann.

Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.

Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur

Übermittlung der Vertragsdaten auf den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten Informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Ich willige ein, dass die R+V meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen an den für mich zuständigen Mitarbeiterbetreuer DZ BANK, Bereich betriebliche Altersversorgung,

übermittelt und dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden.

4. Weitere Einwilligungen

4.1 Datenspeicherung in gemeinsamen Datensammlungen

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Die Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten diese in einer Unternehmensgruppe zusammen.

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die

Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse gegebenenfalls nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.

Dabei sind so genannte Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.

Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den

vertragsführenden Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheitsdaten - bleiben dagegen unter

ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.

Eine Datenübermittlung kann zwischen folgenden Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe erfolgen:

R+V Versicherung AG

R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Direktversicherung AG

R+V Gruppenpensionsfonds-Service GmbH R+V Krankenversicherung AG

R+V Lebensversicherung AG R+V Lebensversicherung a.G.

R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A. Niederlassung Wiesbaden R+V Pensionsfonds AG

R+V Pensionskasse AG

R+V Pensionsversicherung a.G.

R+V Rechtsschutz-Schadenregulierungs-GmbH R+V Service Center GmbH

R+V Treuhand GmbH

RUV Agenturberatungs GmbH

Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a.G.

Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen e.V. (VGU)

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KRAVAG-HOLDING Aktiengesellschaft KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG

KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG

KRAVAG und SVG Assekuranz Vertriebs- und Bearbeitungszentrum GmbH KRAVAG Umweltschutz- und Sicherheitstechnik GmbH

Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Condor Beteiligungsgesellschaft mbH

Condor Dienstleistungs GmbH

Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Unterstützungskasse der Condor-Versicherungsgesellschaften GmbH carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH

compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH UMB Unternehmens-Managementberatungs GmbH

UMBI GmbH

4.2 Datenübermittlung durch die DZ BANK AG an die R+V

Im Rahmen dieses Bausteines zur betrieblichen Altersversorgung, ist es notwendig, dass die DZ BANK AG als Ihr Arbeitgeber bestimmte Daten zu Ihrer Person an die R+V übermittelt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Ihre Personenstammdaten (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum), um Daten zu Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer (Diensteintritt) oder um Informationen zum Beginn der

Versorgungszusage und dem Datum der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

4.3 Datenübermittlung an Dienstleister der DZ BANK AG

Die DZ BANK AG lässt die Vertragsverwaltung durch einen externen Dienstleister, der PERAS GmbH, Geschäftsstelle Wiesbaden, Leipziger Straße 38, 65191 Wiesbaden durchführen. Im Rahmen des Vertrages kann es notwendig sein, dass die R+V an diesen Gesundheitsdaten und sonstige nach § 203

Ich willige ein, dass die DZ BANK AG meine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an die R+V übermitteln darf, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung der jeweiligen Verträge im Zusammenhang mit diesem Baustein der betrieblichen Altersvorsorge erforderlich ist.

Ich willige ein, dass die oben genannten Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

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StGB geschützte Daten übermitteln muss. Bitte beachten Sie, dass der Dienstleister zukünftig wechseln kann. Über einen Wechsel werden Sie informiert.

4.4. Wichtiger Datenschutzhinweis

Einwilligungen können grundsätzlich widerrufen werden.

_____________________________ _____________________________

Ort, Datum Unterschrift des Mitarbeiters

Ich willige ein, dass die R+V an die PERAS GmbH, Geschäftsstelle Wiesbaden, Leipziger Straße 38, 65191 Wiesbaden Gesundheitsdaten und sonstige nach § 203 StGB geschützte Daten übermitteln darf, soweit dies für die Vertragsverwaltung notwendig ist.

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Anlage zu Punkt 3.2. der Einwilligung nach dem BDSG und Schweigepflichtentbindung

Dienstleister Übertragene Aufgabe

compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH

Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

DG Verlag eG Controlling von vertriebsunterstützenden Maßnahmen

Fiducia & GAD IT AG IT-Dienstleister

R+V Service Center GmbH Telefonische Kundenbetreuung und Assistance

Rhenus Office Systems GmbH Aktenlagerung und -vernichtung

Unternehmens-Managementberatungs GmbH Smart Cloud

IT-Warehouse AG 3iMedia GmbH

Dienstleistungen im Rahmen des Adressmanagements IT-Dienstleister

IT-Dienstleister IT-Dienstleister

R+V Allgemeine Versicherung AG EDV (Systembetrieb, -entwicklung, Konzeption u. Steuerung) Versicherungsvermittlung

(Telefon-)Marketing, Vertriebskoordination, -unterstützung und -verwaltung Posteingangsverteilung

Datenschutz und Konzernsicherheit Beitragseinzug und Rechnungswesen

R+V Versicherung AG Interne Revision

Zentrales Rechtswesen und Compliance

Gesellschaftsübergreifendes Gesamtrisikomanagement und Controlling Betreuung in Bezug auf Rechnungswesen und Steuern

Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH

Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Kategorien von Dienstleistern Übertragene Aufgabe

Gutachter und Sachverständige

IT-Dienstleister und Dienstleister im IT-Support Aktenarchivare/Entsorgungsunternehmen

Erstellen von Gutachten, Beratungsleistungen Pflege und Wartung der IT-Systeme

Entsorgung von Dokumenten und Speichermedien

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