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heute KW 9/10 Und noch etwas spricht für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs vor allem dann, wenn Sie derzeit noch ein Dieselfahrzeug

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Academic year: 2022

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Clever sparen

Warum Sie ein E-Auto betrieblich wie privat jubeln lässt

Die aktuelle Statistik und die Grafik von Sta- tista zeigen es: So richtig kommt die E-Mobili- tät nicht in Gang. Das sollte Sie aber nicht ab- schrecken, vor allem dann, wenn Sie über die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für Ihren Betrieb nachdenken, das Sie auch privat nut- zen möchten. Denn die steuerlichen Vorteile sind durchaus beachtlich. Ganz zu schweigen,

von dem „grünen Image“ für Sie – Werbeffekt garantiert!

Klug absichern

Wer schreibt, bleibt –

bei Auftragsarbeiten erst recht!

Wenn Sie einen Auftrag annehmen, sind Sie oft auf die Angaben des Kunden angewiesen, die zur Auftragserfüllung notwendig sind. Beispiel: Sie überneh- men die Unterkellerung eines Gebäudes. Der Kunde gibt Ihnen den Nullpunkt des Kellers an. Hier gibt es nun eine neue Falle:

Fortsetzung auf Seite 2 

Mit besten Grüßen

Seit mehr als 15 Jahren berät Günter Stein Unternehmer und Füh- rungskräfte zu steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen sowie zu den Bereichen Marketing und Führung.

Was machen die wirklich erfolgreichen Unternehmen anders als die anderen?

Liebe Leserin, lieber Leser, drei Dinge sind es:

1. Die langfristig erfolgreichen Unternehmer wissen: Wer sich auf seine Stärken konzen- triert und diese ausbaut, hat das Funda- ment zu dauerhaftem Erfolg gelegt.

2. Wer nicht alles selbst macht und die Stär- ken seiner Mitarbeiter oder seines Umfel- des (Freunde, Familie usw.) nutzt, hält sich den Rücken frei, um Chancen schnell er- greifen zu können.

3. Wer erfolgreich sein möchte, kennt seine Stärken und nutzt sie – und weiß um seine Schwächen und sucht Möglichkeiten, diese zu kompensieren.

Doch Hand aufs Herz: Der Weg dahin fällt manchmal einfach schwer. Weil auch Loslas- sen eine Sache ist, die man erst lernen muss.

Aber: Es ist wichtig!.

Doch wie sagte schon der deutsche Schrift- steller Erich Kästner? – „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ Dann mal los!

Und noch etwas spricht für die Anschaf- fung eines neuen Fahrzeugs – vor allem dann, wenn Sie derzeit noch ein Diesel- fahrzeug mit „nur“ grünem Umweltkenn-

zeichen bis Klasse 4 fahren: Es drohen Fahrverbote in deutschen Großstädten.

Auch wenn die Angabe des Kunden fehler- ha ist, entbindet Sie das nicht von der Haung, so der Bundesgerichtshof in sei- nem gerade erst veröffentlichten Urteil aus 2017 (Az. VII ZR 181/16). Denn:

Nehmen Sie einen Bauaurag an, kann Ihr Auraggeber nach § 1 Abs. 3 VOB/B auch noch nach Vertragsabschluss Ände- rungen des Bauentwurfs anordnen. Als Auragnehmer müssen Sie dann Beden- ken anmelden, falls eine solche Anordnung

fehlerha ist. Tun Sie es nicht, hängen Sie in der (Mit-)Haung. Deshalb: Bei Ände- rungen besser einmal mehr als einmal zu wenig melden, und zwar gegenüber dem Architekten UND Auraggeber in schri- licher Form! Das verlangt die VOB. Doch auch bei Werkaurägen, die nicht nach VOB geschlossen werden, gilt: Änderungs- wünsche sofort festhalten, einpreisen und Angebot hierfür vorlegen. Sonst meint Ihr Kunde am Ende, er bekommt seine Ände-

rungswünsche gratis.

selbstständig

heute KW 9/10

2018

Mehr Geld - mehr Kunden - mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Steuerlich voll absetzbar, wenn bezahlt (BFH, X R 6/85)

BWRmed!a

8.889,83 € Steuern sparen

Möchten Sie wissen, wie das beste Steuer-Spar-Modell für Ihr Unternehmen aussieht und warum es die Familienkasse füllt? Hier ist es. 3

Nichts zu verschenken

Da schreibt man ein Angebot und dann antwortet der Kunde nicht mal? Warum Ihnen das ab sofort nie wieder passiert und Sie wahre Stärke zeigen. 4

Sie können nur gewinnen

Die Nutzerzahlen explodieren förmlich. Und das können Sie nutzen – denn dieser Werbeweg kommt an – im wahrsten Sinne des Wortes. 6

Vorsicht, Anwaltspost!

Warum Ihnen plötzlich ein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, wenn Sie bei Ihren Minijobbern eine Sache nicht

unterstreichen. 7

(2)

Für diese Fahrzeuge erhalten Sie eine Förderung für ein Elektrofahrzeug, wenn in Feld 10 der Zulassungsbeschei-

nigung die Codierung 0004 oder 0015 eingetragen ist – das sind derzeit praktisch alle verfügbaren Elektrofahrzeuge

für ein Hybridelektrofahrzeug, wenn sich aus Feld 10 der Zu-

lassungsbescheinigung eine der Codierungen 0016 bis 0019 bzw. 0025 bis 0031 ergibt

Hier profitieren Sie – übrigens jetzt auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen (BMF, Schreiben vom 24.1.2018, Az. IV C 6 – S 2177/13/10002) – von einer Kürzung bei der 1-%-Regelung, wenn Sie das Fahrzeug ins Betriebsvermögen einbringen und auch privat nutzen – und natürlich von der steuerlichen Förderung bei der An- schaffung.

Hintergrund:Wenn Sie den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Re- gelung ermitteln, mindern Sie den Bruttolistenpreis pauschal um die darin enthaltenen Kosten für das Batteriesystem wie folgt:

Fortsetzung von Seite 1 oben Beispiel:Sie kaufen im April 2018 einen neuen Tesla, den Sie so-

wohl betrieblich wie auch privat nutzen. Ein 2018 angeschaes Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 100 kWh verwen- den Sie auch zur privaten Nutzung. Der Preis: 105.320 € inklusive 16.972,27 € Mehrwertsteuer.

So ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung:

Bruttolistenpreis einschließlich Batteriesystem: 105.320 € Abzüglich 100 kwh à 250 € = 25.000 € Förderung

maximal 7.500 € –7.000 €

Verbleiben: 98.320 €

Abgerundet auf volle 100 € = Bruttolistenpreis: 98.000 € Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung nach der 1-%- Regelung beträgt somit pro Monat 980 €. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz bei beispielsweise 30 %, fahren Sie das schicke Fahrzeug für 294 € (private Kosten) im Monat. Sämtliche Betriebskosten in- klusive Versicherung, Reparaturen, Service etc. stellen zudem steu- ermindernde Betriebsausgaben dar.

Die Extras:

Ihr zusätzlicher Vorteil: Sie zahlen für das Fahrzeug keine Kfz-

Steuer. Elektroautos, die Sie bis Ende 2020 anschaffen, sind hier- von für zehn Jahre befreit.

Das heißt:Auch hier können Sie kräig sparen – und profitieren gleichzeitig vom „grünen Image“, das Sie mit Ihrem Elektroauto ausstrahlen, wenn Sie damit beim Kunden vorfahren. Und Fahr- verbote sind schließlich auch kein ema mehr für Sie.

Gestaltungsspielraum nutzen

Kostenloser Strom für E-Bike und E-Fahrzeug

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern und im Betrieb mitarbeitenden Angehörigen für das Laden von privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen Ladestationen und Strom kostenfrei zur Verfügung, so ist dies steuer- und sozialversiche- rungsfrei möglich (vgl. § 3 Nr. 46 EStG).

Elektro-Bikes sind auch begünstigt Die Steuerfreiheit gilt auch für die Fälle, in denen Sie Elektro-Bikes Ihrer Mitarbeiter, die verkehrsrechtlich als Krafahrzeug an- zusehen sind, kostenfrei mit Betriebsstrom laden.

Beispiel:Sie ermöglichen Ihrem Mitarbei- ter, in Ihrem Unternehmen sein privates Elektrofahrzeug kostenlos aufzuladen. Der sich hieraus für ihn ergebende geldwerte Vorteil ist steuer- und sozialversicherungs- frei (§ 3 Nr. 46 EStG).

Ermöglichen Sie Ihrem Mitarbeiter das Aufladen des Fahrzeugs auf Ihre Kosten an außerbetrieblichen Ladestationen (z. B.

Stromtankstellen), gilt die Steuerbefrei- ungsvorschri nicht mehr. In diesem Fall können Sie allerdings die 44-€-Freigrenze

für Sachbezüge in Anspruch nehmen.

Diese kennen Sie womöglich schon aus dem guten alten Benzingutschein:

Insgesamt können Sie einem Mitarbei- ter monatlich Waren und eben auch Ben- zin oder Strom im Wert von 44 € über Gut- scheine, die bei anderen Firmen einzulösen sind, zur Verfügung stellen. Diese Sachleis- tungen (Geld darf es nicht geben) sind dann steuer- und beitragsfrei, sofern die 44-€-Grenze nicht überschritten wird.

Überlassen Sie Ladestationen Stellen Sie Ihren Mitarbeitern betriebliche Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung zur Verfügung (also bei Ihrem Mitarbeiter zuhause), fällt auch dies unter die Steuer- freiheit. Ladevorrichtung in diesem Sinne ist die gesamte Ladeinfrastruktur ein-

schließlich Zubehör und die in diesem Zu- sammenhang erbrachten Dienstleistungen (beispielsweise die Installation oder Inbe- triebnahme der Ladevorrichtung).

Für die private und betriebliche Nut- zung eines Elektrofahrzeugs oder Hybrid- elektrofahrzeugs reicht es nämlich nicht aus, wenn es nur in Ihrem Unternehmen aufgeladen werden kann.

Stellen Sie Ihrem Arbeitnehmer die La- deeinrichtung unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, ist der hierbei entstehende geldwerte Vorteil ebenfalls steuerfrei. Voraussetzung der Steuerfreiheit ist allerdings, dass das ganze Equipment im Eigentum des Unterneh- mens verbleibt – ordnen Sie es dem Be-

triebsvermögen zu.

Anschaf- Minderungsbetrag in € Höchstbetrag fungsjahr je kWh Speicherkapazität in €

2018 250 7.500

2019 200* 7.000*

2020 150* 6.500*

2021 100*0 6.000*

* Keine Minderung gibt es, wenn Sie das Batteriesystem nicht zusammen mit dem Fahr- zeug anschaffen. Dann müssen Sie für die Überlassung ein zusätzliches Entgelt (z. B. in Form von Leasing-Raten) entrichten.

(3)

Schnell-Check: So clever sollten Sie vorgehen

Ja Nein Mit jedem in Ihrem Betrieb beschäftigten Familienangehörigen besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag.  

Die vereinbarte Vergütung wird auch wirklich von Ihrem Unternehmen gezahlt.  

Der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn (aktuell: 8,84 €/Stunde).  

Der Lohn ist nicht unangemessen hoch, sondern „fremdüblich“.  

Gehalts-Extras (z. B. Benzingutschein) gibt es nicht nur für die Angehörigen, sondern auch für die „normalen“ Arbeitnehmer.  

Die Zahlungen erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt, also am Monatsersten oder am 15. eines jeden Monats.  

Der Familienangehörige arbeitet tatsächlich in Ihrem Betrieb; die Arbeitszeiten werden aufgezeichnet, die Aufzeichnungen von Ihnen aufbewahrt.  

Das Gehalt wird auf ein Konto des Familienangehörigen gezahlt, also keinesfalls bar und keinesfalls auf ein „Familienkonto“ oder gemeinsames

Konto der Eheleute, wenn einer der beiden Eheleute wie Sie Betriebsinhaber ist.  

Haben Sie jedes Mal „Ja“ angekreuzt, kann der Betriebsprüfer beim nächsten Mal gar nicht anders, als die entsprechenden Ausgaben einfach abzuhaken. Angehörige klug beschäftigen

2018 können Sie 8.089,83 € Steuern sparen – wenn die Familie mit anpackt

„Wir sind ein Familienbetrieb!“ Damit werben viele Unternehmen und Handwerksbetriebe. Den Kunden gefällt es.

Dem Finanzamt eher nicht. Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb z. B. Ihren Partner in der Buchhaltung, Ihren Sohn als Auslieferungsfahrer oder Ihre Tochter in der Telefonzentrale, schöpft der Betriebsprüfer sofort Verdacht. Der Vorwurf:

„Die wollen doch nur Steuern sparen und arbeiten nicht wirklich mit.“ Doch diesen Vorwurf können Sie mit den fol- genden Tipps schnell entkräften und maximal Steuern sparen!

Die knallharte Devise: Lassen Sie dem Fi- nanzamt keine Chance – und sparen Sie mit der Beschäigung von Familienange- hörigen jede Menge Steuern. Das ergibt schnell eine Steuerersparnis von 7.535,43 €!

Beispiel:Ihr Ehepartner erledigt die Buch- haltung für Ihren Betrieb. Ihre Tochter ar- beitet als Aushilfe in der Telefonzentrale und Ihr Sohn liefert aus. Alle auf 450-€- Basis. Die jährlichen Lohnkosten und So- zialabgaben belaufen sich für Ihr Unter- nehmen auf 21.529,80 €.

Folge:Den Betrag dürfen Sie als Betriebs- ausgaben vom Gewinn Ihres Unterneh- mens abziehen – und das Geld landet zum größten Teil in der Familienkasse. Ihre Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 35 %: 7.535,43 €.

Ihr Extra:Die Beschäigung eines Ange- hörigen als 450-€-Kra in Ihrem Betrieb hat noch einen entscheidenden Vorteil:

Nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern auch für das Familienmitglied bleibt die Beschäigung steuerfrei!

Auch Kleinvieh macht Mist

Wie jedem anderen Mitarbeiter in Ihrem

Unternehmen können Sie jedem beschäf- tigten Familienangehörigen steuerfreie Ge- haltsextras auszahlen. Zum Beispiel in Form eines Benzingutscheins in Höhe von maximal 44 € pro Monat (siehe auch Seite 2). Das geht sogar bei Minijobs. Denn die 450-€-Grenze wird dadurch nicht gefähr- det.

Bei der Beschäigung von drei Famili-

enangehörigen, wie im Beispielsfall, kommt so bei einem Steuersatz von 35 % noch einmal eine Steuerersparnis von 554,40 € hinzu.

Kritischer Betriebsprüfer:

So lassen Sie ihm keine Chance Aber Vorsicht: Der Betriebsprüfer vom Fi- nanzamt ist bei Lohnkosten und steuer- freien Zulagen für Familienmitglieder sehr kritisch. Als Selbstständiger oder Betriebs- inhaber können Sie den Prüfer aber ganz schnell alt aussehen lassen. Dazu müssen Sie es nur von Anfang an clever anstellen.

Maßnahme: www.selbststaendig- heute.debesuchen

Dort finden Sie einen aktuellen Muster- Arbeitsvertrag für die Beschäigung von Familienangehörigen zum kostenlosen Download.

Volljährige Kinder: Hier lohnt sich die Beschäftigung doppelt

Als Betriebsinhaber können Sie mit voll- jährigen Kindern auch Geld verdienen, indem Sie Steuern sparen. Befindet sich Ihr über 18 Jahre altes Kind nämlich noch

in der Ausbildung oder

in einem Studium,

erhalten Sie als Elternteil noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Inzwischen ist es auch egal, wie viel Ihr volljähriges Kind durch seine Tätigkeit bei Ihnen verdient.

Eine Verdienstgrenze gibt es nicht.

Dieser Nebenjob lohnt sich für beide Seiten

Beispiel:Ihr 21-jähriger Sohn studiert Be- triebswirtscha. Neben dem Studium lernt er den Arbeitsalltag kennen und arbeitet zu einem jährlichen Gehalt von 12.000 € bei Ihnen.

Folge:Hält das Gehalt einem Fremdver- gleich mit anderen Arbeitnehmern stand (= Sie behandeln alle Beschäigten gleich), sind diese 12.000 € an Personalkosten als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Hinzu kommt, dass Sie Ihrem Sohn durch den Nebenverdienst in Ihrem Betrieb nicht mehr so viel Unterstützung zum Lebens- unterhalt zahlen müssen.

4.200 €: So hoch ist Ihre Steuerersparnis

Bei einem Steuersatz von 35 % bringt dies eine weitere Steuerersparnis von 4.200 € pro Jahr!

(4)

Kunden gewinnen – Kunden binden

Geben Sie nicht einen potenziellen Kunden verloren:

Der gute alte Nachfassbrief ist auch heute noch Gold wert!

Geht es Ihnen auch so? Während das E-Mail-Postfach immer mehr zumüllt, bleibt der Briefkasten immer häufiger leer. Zumindest die Postberge, die er früher aufnehmen musste, sind deutlich kleiner geworden. Die Folge: Briefe ge- nießen heute wieder eine größere Aufmerksamkeit als noch vor drei, vier Jahren, während immer mehr E-Mails unge- lesen gelöscht werden.

Der Sowarehersteller hat in einer Studie ermittelt, dass viele Angestellten in Deutschland mit 100 bis 1.000 E-Mails am Tag konfrontiert werden. Und auch immer mehr Privatpersonen ächzen unter der Last der E-Mails. Wundern Sie sich deshalb nicht, dass so manches E-Mail-Angebot und die ein oder andere E-Mail-Nachfrage unbeantwortet bleibt. Vielleicht sind Sie mit Ihrer E-Mail „nur“ im Postfach des Empfängers untergegangen – oder aber er hat mit flotten Fingern seine unwichtigen E-Mails gelöscht und im Eifer des Gefechts Ihre gleich mit. Ich weiß, wovon ich spre- che – mir passiert das immer wieder.

Aufgeben gilt nicht!

Wenn Sie also einem Kunden ein Angebot per E-Mail geschickt haben und nichts mehr von ihm hören, gilt die Devise: Auf- geben gilt nicht! Denn Sie wissen es ver- mutlich selbst am besten: Um neue Auf- träge zu bekommen, muss man o „dicke Bretter bohren“. Doch meine persönliche Erfahrung ist: Nachfassen lohnt sich, denn damit kommen Sie mit wenig Aufwand zum Erfolg!

Womit wir auch schon beim richtigen Zeitpunkt für Ihre Nachfassaktion sind – denn auch hier gilt: Alles hat seine Zeit – auf das Timing kommt es an!

Haken Sie nach 2 Wochen nach!

Lassen Sie Ihrem Kunden zwei Wochen Zeit, bevor Sie sich wieder melden. Die braucht er, um Angebote zu prüfen oder zu vergleichen.

Ausnahme:Ihr Kunde hat bei seiner An- frage Dringlichkeit signalisiert. Wenn Mot- ten im Textillager sind, das Dach undicht ist oder der Computer streikt, ist Schnelligkeit gefragt! Dann rufen Sie möglichst gleich nach dem Versand Ihres Angebots an.

Doch auch, wenn Sie dann keine Reak- tion erhalten, gilt: Nicht aufgeben! Nun ist das Telefon gefragt:

Beim 2. Mal zum Hörer greifen Wenn auf Ihren ersten Nachfassbrief keine Reaktion kommt, fragen Sie nach drei bis vier Werktagen per Telefon nach. „Ist mein Angebot angekommen?“ „Habe ich alles berücksichtigt, was Ihnen wichtig ist?“

Stellen Sie freundliche Fragen und nicht unhöfliche. Das ist mir kürzlich passiert, ich wurde gefragt: „Warum habe ich immer noch nichts von Ihnen gehört?“ Ich

war über diese schroffe Anrede so verär- gert, dass ich den Aurag nicht an diese Firma vergab, obwohl ich das bis zu dieser Sekunde fest vorgehabt hatte!

Doch zurück zum Nachfassbrief:

Bei Privatkunden ist tatsächlich der gute alte Brief das Mittel Ihrer ersten Wahl. Bei Geschäskunden darf es auch ein Fax sein.

Eine E-Mail? Jein. Aber: Sie können per E- Mail Ihren Brief ankündigen: „Lieber Herr Mustermann, ich habe Ihnen einen Brief geschickt. Er sollte morgen bei Ihnen sein. Ich freue mich, dann von Ihnen zu hören!“Falls Ihre E-Mail durchdringt, ist Ihrem Brief noch mehr Aufmerksamkeit garantiert. Doch was schreiben Sie nun in Ihrem Nachfassbrief?

Inhalt: Ohne Vorwürfe und nicht marktschreierisch

Es geht in Ihrem Brief darum, kurz und freundlich nachzufragen, ob Ihr Angebot angekommen ist. Bieten Sie an, eventuell noch offene Fragen im persönlichen Ge- spräch zu klären. Bitten Sie um Nachricht, falls Ihr Angebot nicht angekommen ist oder der Empfänger sich dagegen entschie- den hat. Zwei Muster finden Sie auf der nächsten Seite. Wichtig ist, dass Ihr Brief die folgenden Bausteine enthält:

Dank für das Interesse 1.

Bedanken Sie sich für das Interesse an Ihren Leistungen, für die Anfrage nach einem Angebot oder für das mit Ihnen ge- führte Gespräch.

Verweis auf Ihr Angebot 2.

Nennen Sie den Inhalt Ihres Angebots oder – bei mündlichen Interessensbekundun- gen – den Zeitpunkt, Anlass und Inhalt des Gesprächs.

Frage nach dem Stand der Dinge 3.

Fragen Sie, ob das Angebot angekommen ist und ob es noch Fragen gibt.

Bitten Sie um Nachricht 4.

Bitten Sie um Nachricht, unabhängig davon, ob Ihr Kunde noch Interesse hat oder absagt. Sie wollen ja schließlich wis- sen, ob Sie noch Energie investieren sollen.

Falls Sie ein Antwortformular verwenden, So gehen Sie zielgerichtet vor

Zwei Wochen sind vergangen, und Sie haben nichts von Ihrem potenziellen Kunden gehört?

Haken Sie per Brief, Fax oder E-Mail nach!

Nach drei bis vier Werktagen ist immer noch keine Reaktion da?

Fragen Sie per Telefon nach!

Sie haben endlich eine Antwort?

Gehen Sie richtig darauf ein!

(5)

weisen Sie darauf hin. Stellen Sie sich als Ansprechpartner für Fra- gen zur Verfügung.

Vorteile deutlich machen 5.

Machen Sie dem Empfänger noch einmal kurz den Hauptvorteil Ihres Angebots deutlich, z. B. Produktvorteile, spezielle Rabatte oder die blitzschnelle Behebung des Problems. Nennen Sie nur Vorteile, die Ihr Kunde mit den angebotenen Leistungen auch tat- sächlich bekommt. Vermeiden Sie marktschreierische Werbeaus- sagen!

MEIN TIPP

So erhöhen Sie die Chance auf eine Antwort

Wer fragt, will auch Antwort bekommen! Die Chance darauf erhöhen Sie mit ganz einfachen Tricks:

Weisen Sie im Text auf den Antwortweg hin – und heben

Sie das fett hervor.

Beschränken Sie sich auf einen Antwortweg. Wenn sich

Ihr Kunde z. B. zwischen Anruf und Fax entscheiden muss, ist das schon wieder eine Hemmschwelle.

Und so könnte Ihr Brief aussehen Beispiel 1: Brief an Privatkunden

Installationen für Ihr neues Bad – sagt Ihnen unser Angebot zu?

Sehr geehrter Herr Mustermann,

danke für Ihr Interesse an unserer Firma, das Sie mit Ihrer Anfrage zu Installationen für Ihr neues Bad in Ihrem Haus, Römerweg 7, bekundet haben.

Vor einigen Tagen habe ich Ihnen per Post ein Angebot über die Installationen für Heizung und Wasser bei Ihrer Badrenovierung zugeschickt: Ist es bei Ihnen angekommen? Hatten Sie schon Zeit, sich damit zu beschäigen? Ich hoffe, dass Leistungen und Preise Ihren Vorstellungen entsprechen.

Gibt es noch Fragen? Dann zögern Sie nicht, mich anzurufen. Meine Durchwahl: 0123-45678. Soll das Angebot noch verändert werden?

Oder möchten Sie gleich den Aurag erteilen? Dann freue ich mich ganz besonders auf Ihren Anruf!

Mit freundlichen Grüßen Hans Peters

Inhaber

PS: Wenn Sie sich bis zum 16.4.2018 für unser Angebot entscheiden, können wir die Fertigstellung bis zum 12.6.2018 garantieren.

Und das heißt: Sie können den ganzen Sommer unbeschwert genießen – und sich an Ihrem neuen Bad erfreuen!

Beispiel 2: Brief an Geschäftskunden

Konnten wir mit unserem Angebot bei Ihnen punkten?

Sehr geehrter Herr Rodner,

vor rund drei Wochen haben Sie sich nach einer Auragsbearbeitungs-Soware mit App-Anbindung für Handwerksbetriebe erkundigt.

Wir freuen uns über Ihr Interesse, vielen Dank!

Unser Angebot über Lieferung, Installation und Schulung von zwei alternativen Produkten haben wir Ihnen mit großer Freude und auch Spannung auf Ihre Reaktion am 2.3.2018 zugemailt. Hatten Sie schon Zeit, sich damit zu befassen? Hat es Ihren Vorstellungen entsprochen?

Ich würde mich über eine kurze Nachricht freuen, ob das ema für Sie noch interessant ist. Am einfachsten nutzen Sie dazu das Antwortformular, das ich für Sie vorbereitet habe. Faxen (Nr. 01234 5678-123) oder mailen Sie es einfach an mich zurück (hagemann@icloud-ohg.de).

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen Peter Hagemann

Soware-Beratung iCloud oHG

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Beispiel:Das neu gegründete Unterneh- men Travel Homie kommuniziert mit sei- nen Kunden ausschließlich per WhatsApp.

Travel Homie ist so etwas wie die moderne Version des Reisebüros. Rund um die Uhr erhalten Anfragende Reisetipps und Bu- chungshinweise. O sind die Antworten in Sekundenschnelle da.

Vor allem Beratungsleistungen lassen sich mit WhatsApp individuell und ohne großen Aufwand durchführen:

So können Einzelhändler Produkte ab-

lichten oder auf Wunsch von verschie- denen Seiten zeigen.

Hoteliers oder Gastronomen könnten

schnell ein Foto schießen und übermit- teln, um bestimmte Angebote visuell zu erläutern.

eBay-Händler können auf individuelle

Nachfragen umgehend reagieren.

Handwerker nutzen vor allem auch den

Rückkanal des Kunden. Um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen, düren Fotos des potenziellen Aurag- gebers in vielen Fällen reichen.

Warum WhatsApp vor allem für kleine Unternehmen geeignet ist?

WhatsApp gilt als persönliches, privates Medium. Kleinere Unternehmen, z. B. auch viele Solo-Selbstständige, werden eher als Gesprächspartner akzeptiert. WhatsApp ist kein Werbemedium, sondern ersetzt das persönliche Beratungsgespräch.

Integrieren Sie als service - orientiertes Unternehmen schnell WhatsApp

Wenn Sie Dienstleistungen anbieten oder Produkte mit einem hohen Dienstleis- tungsanteil verkaufen, ist WhatsApp ein guter Kommunikationskanal für Sie.

Eine tolle Anwendung zeigt das Shera- ton-Hotel in Frankfurt, das mit seinen Gästen schon seit einiger Zeit via Whats - App kommuniziert. Die meisten Chats drehen sich um Preisausküne und Bu-

chungsanfragen, Fundsachenanfragen, Rechnungsanfragen, Kontaktdaten be- stimmter Abteilungen, Anreiseinformatio- nen, Fragen rund um den Airport sowie Gastbeschwerden oder Lob.

Was, wenn Sie befürchten, Ihr WhatsApp-Serviceangebot nicht bewältigen zu können?

Klar, WhatsApp erfordert meist eine 1:1- Beratung und bindet daher stets Bera- tungskapazität. Zudem brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Kunden.

Meine Empfehlung: Um zu verhindern, dass Sie einem möglichen Ansturm nicht gewachsen sind, wählen Sie zum Start des WhatsApp-Angebots eine der folgenden drei Strategien:

Push-Service statt Dialog-Service 1.

Machen Sie kein Angebot eines Dialogs via WhatsApp. Bieten Sie einen Push-Ser- vice an und versenden Sie Versandmittei- lungen oder Terminbestätigungen via WhatsApp.

Feste Chat-Zeiten 2.

Bieten Sie feste Zeiten für den Chat via WhatsApp an. Damit sind Sie nicht ver-

pflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Solche festen Chat-Zeiten könnten Sie etwa als Expertensprechstunde deklarie- ren.

Eine befristete Service-Kampagne 3.

Testen Sie beispielsweise die Akzeptanz von WhatsApp im Rahmen einer zeitlich befristeten Service-Kampagne. Ein solches Service-Angebot können Sie beispielsweise mit Produkteinführungen, Messen oder anderen Events Ihres Unternehmens ver- binden. Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Einfach ausprobieren und Schritt für Schritt weitergehen – was erfolgreich ist, wird weiter verfolgt. Clevere Tipps für Sparfüchse

Ein perfekter Service-Kanal vor allem für kleinere Unternehmen: WhatsApp!

WhatsApp lässt seit einiger Zeit auch die Nutzung durch Unternehmen zu – und das ist höchst interessant für Sie.

Denn die Statistik von statista.de zeigt: Rund 1,5 Mrd. Personen weltweit nutzten im Januar 2018 den Messaging- Dienst. Tendenz: weiter steigend!

Die Zahl der WhatsApp-Nutzer steigt und steigt

Innovatives Handwerk: Die Fleischerei Stroh informiert Kunden über aktuelle Angebote via WhatsApp.

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5 schnelle Tipps für erfolgreiche Newsletter 2018

selbst bestimmen. So erhöhen Sie die Chance, dass Sie treue Leser gewinnen.

Tipp 3:Gestalten Sie Ihren Newsletter im Responsive Design. Das heißt: Er passt sich automatisch an das Endgerät an, mit dem der Leser den Newsletter öffnet.

Tipp 4:Integrieren Sie in jede Ausgabe einen Call-to-Action (CTA). Sagen Sie, was der Abonnent machen soll und was er selbstständig heute: Ihre Überlegung ist

richtig. Newsletter sind das wichtigste Werkzeug im „digitalen Werkzeugkasten“, sagt die Fachzeitschri „TrendScanner“.

Damit Sie 2018 gleich erfolgreich starten und viele neue treue Abonnenten gewin- nen, hier die fünf wichtigsten Geheimnisse erfolgreicher Newsletter:

Tipp 1:Bieten Sie kostenlose Inhalte mit Mehrwert, etwa ein Whitepaper, Anleitun- gen, „Insider-Tipps“ etc.

Tipp 2:Lassen Sie die Abonnenten die Er- scheinungshäufigkeit des Newsletters

Leserfragen

Können Ihre 450-€-Kräfte wirklich solche Rechte geltend machen?

Frage:„Ich beschäigte zwei Aushilfen auf 450-€-Basis. Schriliche Verträge gibt es nicht, die Arbeitseinteilung erfolgt nach Bedarf. Nun hat mir eine der beiden 450-€-Kräe unlieb- same Post gebracht. Ihr Anwalt schrieb, dass ich seine Mandantin in letzter Zeit nur wenig eingeteilt hätte, obwohl sie mehrfach nach Arbeit gefragt hat. Der Anwalt verlangt, dass ich diese Aushilfe mindestens zehn Stunden pro Woche beschäige. Und für die letzten Wochen, in denen ich das nicht getan haben, verlangt er Abrechnung auf Basis von zehn Stunden pro Woche. Das kann doch nicht sein. Kann ein Minijobber das wirklich verlangen?“

selbstständig heute: 450-€-Kräe haben die gleichen Ansprüche wie alle anderen Mitarbeiter auch, insbesondere auf

Urlaub,

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,

Einhaltung der Kündigungsfristen,

Kündigungsschutz nach dem Kündi-

gungsschutzgesetz und

den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe

von 8,84 €/Stunde brutto,

Es gilt die Faustformel: 450-€-Kra = normaler Arbeitnehmer mit Besonderhei- ten bei der Sozialversicherung.

Was nun die Beschäigung bzw. Ab- rechnung auf Basis von zehn Stunden pro

Woche betri, hat der Anwalt recht. Ihre Aushilfskra hat tatsächlich einen entspre- chenden Anspruch, wenn Sie nicht aus- drücklich etwas anderes, also eine be- stimmte Stundenzahl, vereinbart haben (und das ggf. auch nachweisen können).

Im auch auf 450-€-Kräe anwendbaren Teilzeit- und Befristungsgesetz ist das aus- drücklich vorgeschrieben. Dort ist auch ge- regelt, dass Sie Mitarbeiter bei „Arbeit auf Abruf “ mindestens vier Tage vor dem ge- planten Einsatz informieren müssen. Die Vier-Tages-Frist bezieht sich auf Kalender- tage. Sie läu also auch an Tagen, an denen in Ihrem Unternehmen nicht gearbeitet wird.

WICHTIG

Ist der letzte Tag vor dem Vier-Tages- Zeitraum ein Samstag, Sonn- oder Fei- ertag, muss die Mitteilung den Mitar- beiter am Tag vorher erreichen.

davon hat: „Rufen Sie an, und sichern Sie sich ein kostenloses Probetraining!“Machen Sie ihm das Handeln zudem so einfach wie möglich.

Tipp 5:Zeigen Sie Aktualität und Dring- lichkeit. Natürlich enthält Ihr Newsletter nur aktuelle Informationen oder aktuelle Auänger. Machen Sie zusätzlich deutlich, dass manche Angebote zeitlich begrenzt sind und der Abonnent rasch handeln muss, um in deren Genuss zu kommen.

Nutzen Sie dazu ruhig Begriffe wie „nur heute“ oder „jetzt“. Sie wirken als Verstär-

ker für den CTA.

Frage:„Ich plane, mit einem kostenlosen Kunden-Newsletter zu starten. Doch bevor ich loslege, möchte ich gerne wissen, ob es so etwas wie

‚Grundregeln für den Erfolg‘ gibt. Hintergrund: Es gibt bereits recht viele Newsletter und ich möchte nicht mit meinem Angebot einfach un- tergehen.“

Das Beratungspaket von selbstständig heute

Internet-Service

www.selbststaendig-heute.de

Redaktions-Hotline Mittwochs 14–17 Uhr

Tel.: 0228 8205 7355; Fax: 0228 8205 5328 E-Mail: info@selbststaendig-heute.de

Kunden-Service

für Ihre Fragen zum Abonnement Tel.: 0228 9550 145; Fax: 0228 3696 480 E-Mail: kundenservice@vnr.de

IMPRESSUM

Steuerlich voll absetzbar, wenn bezahlt (BFH, X R 6/85)ISSN: 1611-3667

Verleger: BWRmed!a, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2–4, 53095 Bonn Telefon: 0228 9550 145

Fax: 0228 3696 480 Amtsgericht Bonn · HRB 8165 Vorstand: Richard Rentrop, Bonn Herausgeber: Thomas Müller, Bonn Produktmanagement: Annika Gierenz, Bonn Verantwortlicher Chefredakteur: Günter Stein, Fürstenrieder Str. 279 a, 81377 München Gutachter: Stb Rainer Fuchs, RAin Katrin Lena Greiner, Barbara Seidl

Schlussredaktion: Annika Gierenz Layout/Satz: Deinzer Grafik, Lüneburg Druck: Warlich Druck Meckenheim GmbH, Meckenheim

„selbstständig heute“unterstützt Selbst - ständige und Kleinunternehmer umfassend und unabhängig beim erfolgreichen Unternehmens - aufbau. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Eine Gewähr kann dennoch nicht übernommen werden.

© 2018 by BWRmed!a, ein Unterneh mens - bereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, Bukarest, Manchester, Melbourne, Warschau

(8)

Steuerfalle umgehen

Umsatzsteuer: Warum Sie diese Steuerpflicht jetzt (noch) ernster nehmen müssen

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind, kommen Sie nicht darum herum, regelmäßig Umsatz- steuererklärungen abzugeben. Doch gerade weil …

… die Sachbearbeiter und Beamten in den deutschen Finanzämtern genau wissen, dass die Umsatzsteuervorschrien lang und kompliziert sind, hat man bislang eine gewisse Nachsicht bei der Festsetzung von Verstößen gegen das Umsatzsteuergesetz walten lassen. Das ist nun vorbei. Der Bun- desrechnungshof hat diese Praxis in sei- nem Jahresbericht 2017 als „zu lasch“ kri- tisiert. Die Folge: Das Risiko, dass Bußgelder verhängt werden, ist gerade ge- stiegen!

Schnell-Check: Die „Klassiker“ – hier besser keine Fehler machen!

Auewahrungsfrist:Alle relevanten Un- terlagen (Auräge, Rechnungen etc.) zehn Jahre lang auewahren – beginnend mit dem 1.1. des Jahres, nachdem die Unterla- gen „entstanden“. Unterlagen aus 2018, also bis Ende 2028. Das gilt auch für alle E- Mails mit steuerlich relevantem Inhalt!

E-Rechnungen:Rechnungen, die Sie per E- Mail (z. B. als PDF) erhalten haben, wer- den nicht nur als Ausdruck, sondern auch elektronisch gespeichert, am besten in Jah- resordnern, die nach dem 31.12. eines jeden Jahres auf einem eigenen, nicht mehr veränderbaren Datenträger (z. B. DVD/

CD) gespeichert werden.

Rechnungspflichtangaben:Sie stellen si- cher, dass alle Eingangsrechnungen, die Sie

erhalten, die erforderlichen Rechnungs- pflichtangaben enthalten (Checkliste:

www.selbstaendig-heute.de).

Rechnungsstellung: EU-Lieferungen müssen innerhalb von 15 Tagen in Rech- nung gestellt werden. Konkret muss eine Lieferung innerhalb der EU „bis zum 15.

des Folgemonats der Ausführung der Lie- ferung“ abgerechnet werden. Normale Lie-

ferungen und Dienstleistungen innerhalb Deutschlands rechnen Sie innerhalb von längstens sechs Monaten ab.

Umsatzsteuererklärung:Wie o Sie mit- tels Umsatzsteuerklärung die Umsatz- steuer beim Finanzamt anmelden, hängt von Ihrem Umsatz ab.

Diese Grenzen gelten 2018:

Kundenpsychologie

Über diesen „Trick“ freuen sich Ihre Kunden

Von Psychologen der Universität Nijmegen (Niederlande) wurde ein Versuch durchgeführt, der aufschlussreiche Erkenntnisse darüber liefert, was Kunden mögen und honorieren. Es wird Sie möglicherweise überraschen.

Die Frage lautete:Wer bekommt mehr Trinkgeld? Kellnerinnen, die die Bestellung der Gäste wiederholen, also noch einmal nachsprechen, oder solche, die nur mit ein paar freundlichen Worten die Bestellung entgegennehmen?

Ergebnis:Die Kellnerinnen, die die Bestel- lung ihrer Gäste wiederholten, bekamen

im Durchschnitt fast doppelt so viel Trink- geld wie die anderen Kolleginnen.

Die Begründung der Psychologen: Die Nachahmung scha eine Art Wir-Gefühl.

Die nachgeahmte Person fühlt sich bestä- tigt und ist positiv gestimmt. Ein „Trick“, den Sie in Gesprächen mit Ihren Kunden sofort umsetzen können.

Sagen Sie „Einmal das Gartenhaus Modell Stockholm in lackierter Ausführung – eine gute Wahl!“, statt nur: „Ich notiere Ihre Be- stellung!“

Die Studie lässt keinen Zweifel: Ihre Kun- den fühlen sich wohl, wenn Sie auf diese Weise vorgehen. Und Kunden, die sich wohlfühlen, kommen gern wieder. Wie oft müssen Sie die Erklärung abgeben?

MEIN TIPP

Sie können sich den Stress erleichtern. Normalerweise gilt: Wird die Umsatz- steuer-Voranmeldung von Ihnen verspätet ans Finanzamt übermittelt, droht die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Doch wenn Sie einen Monat länger Zeit haben möchten, können Sie das beim Finanzamt beantragen (Dauerfristverlän- gerung). Der Fiskus verlangt dann, wenn er zustimmt, einen durchschnittlichen Umsatzsteuerbetrag (Zahllast des Vorjahrs durch 12) als Sicherheitsleistung.

Den geleisteten Vorschuss (1/12 der Vorjahres-Steuerzahlung) können Sie am Jahresende wieder von der monatlichen Zahlung abziehen.

Sie haben im Vorjahr so viel Umsatzsteuer gezahlt

mehr als 7.500 €

mehr als 1.000 €, aber maximal 7.500 € 1.000 € oder weniger

Dann melden Sie 2018 so oft an das Finanzamt (Voranmeldungszeitraum) monatlich

vierteljährlich jährlich

Sie sind Existenzgründer? – Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren monatliche Meldungen abgeben, unabhängig von den o. g. Grenzwerten.

Wichtig: Die Meldung kann nur elektronisch erfolgen. Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer- Voranmeldung ans Finanzamt und die Zahlungen müssen Sie spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums erledigt haben.

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