Die Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung -
Perspektivwechsel Kompetenzorientierung
Prof. Gertrud Hundenborn DIP + KatHO NRW
04. Oktober 2018 - Caritasverband für das Bistum Essen 06. November 2018 - Caritasverband für das Bistum Aachen
Caritas in NRW
Diözesan-Caritasverbände Aachen Essen, Köln, Münster und Paderborn
Umsetzung des Pflegeberufegesetzes
Fachtag für Träger und Leitungsverantwortliche der Pflegeausbildung, der Schulen und Fachseminare sowie
Pflegepädagogen und Praxisanleiter
Vortragsschwerpunkte
1. Kompetenzbezogene Regelungen in der PflAPrV im Überblick
2. Kompetenzorientierung als Bildungsperspektive
a. a. Notwendige Vorklärungen zum Kompetenzbegriff 1. b. Kompetenzverständnis im PflBG und in der PflAPrV 2. c. Kompetenzen für die berufliche Pflegeausbildung in
den Anlagen 1 bis 4: Systemische Perspektiven und Kompetenzsystematik
3. Empfehlungen zur Umsetzung einer
kompetenzorientierten Ausbildung in der Pflegeschule
Kompetenzbezogene Regelungen in der PflAPrV im Überblick
„Inhalte“ der Ausbildung werden durchgehend als Kompetenzen beschrieben
Kompetenzen gelten gleichermaßen für die Lernorte
Pflegeschule
Einsatzbereiche der praktischen Ausbildung
Prüfungen sind kompetenzorientiert zu gestalten
Anlagen 1 bis 4 konkretisieren die Kompetenzen aus § 5 PflBG (Ausbildungsziel) für die berufliche Pflege- ausbildung
• Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
Tagesstrukturierende Maßnahmen
Musische, kulturelle und handwerkliche Beschäftigungs- und Bildungsangebote
Feste und Veranstaltungsangebote
Medienangebote
Freiwilliges Engagement alter Menschen
Selbsthilfegruppen
Seniorenvertretungen, Seniorenbeiräte
• Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten.
Die Absolventinnen und Absolventen
a) erheben soziale, familiale und biografische Informationen sowie
Unterstützungsmöglichkeiten durch
Bezugspersonen und soziale Netzwerke bei alten Menschen und identifizieren
Ressourcen und Herausforderungen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung,
b) entwickeln gemeinsam mit alten
Menschen mögliche Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe,
c) berücksichtigen bei der Planung und Gestaltung von Alltagsaktivitäten die Bedürfnisse und Erwartungen, die
kulturellen Kontexte sowie die sozialen Lagen und die Entwicklungsphase von alten Menschen,
d) beziehen freiwillig Engagierte zur Unterstützung und Bereicherung der Lebensgestaltung in die
Versorgungsprozesse von alten Menschen ein.
alt!
Notwendige Vorklärungen zum Kompetenzbegriff
• hohe Verbreitung des Kompetenzbegriffs
• lange und wechselvolle Geschichte
u.a. Sprachwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Arbeitswissenschaft, Motivationspsychologie, Pädagogik
• Theorierelativität
Begriff erhält nur im Rahmen einer Theorie eine definierte Bedeutung
vgl. Hundenborn 2005
• kein einheitliches Begriffsverständnis
• mangelnde Klarheit des Begriffes
• erschwerte Messung / Einschätzung / Beurteilung
Notwendige Vorklärungen zum Kompetenzbegriff
vgl. Hundenborn 2005
Merkmale von Kompetenzen
• Zweifache Bedeutung
– Zuständigkeit im Sinne von Befugnis
– Sachverstand; Befähigung zur Bewältigung komplexer Handlungssituationen
• innere, nicht direkt beobachtbare Voraussetzungen / Dispositionen des Handelns
• Voraussetzung von Performanz, die im Handlungsvollzug beobachtbar ist
vgl. Hundenborn 2005
Merkmale von Kompetenzen
• Kompetenzurteile = Attributionen / Zuschreibungen auf der Grundlage von Performanzbeobachtungen
• (Weiter-)Entwicklung im (Berufs-)Leben
• nicht nur vom Einzelnen abhängig
• abhängig von Umweltbedingungen
• Erwerb und Entwicklung sind gebunden an Handeln in realen Situationen
vgl. Hundenborn 2005
„Die Ausbildung vermittelt die … erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und
kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.
Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende
persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.“
[ § 5 Abs. 1 PflBG]
[ Hervorhebungen G.H.]
Kompetenzorientierung ( § 5 PflBGAusbildungsziel)
„Mit dem PflBG ist ein neuer Beruf geschaffen worden.
Den Auszubildenden werden Kompetenzen vermittelt, die über die Kompetenzen der bisherigen getrennt geregelten Ausbildungen […] hinausgehen und den Aufbau einer
umfassenden Handlungskompetenz verfolgen. Dies gelingt nicht durch eine Addition bisheriger Ausbildungsinhalte, sondern durch eine Neukonzeption. Dabei müssen die Auszubildenden so ausgebildet werden, dass sie den
wesentlichen Anforderungen des bisherigen Berufsfeldes der Altenpflege, der Gesundheits- und Kranken- und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege genügen.
Gleichzeitig erwerben sie die notwendigen Kompetenzen für einen im Sinne lebenslangen Lernens notwendigen Entwicklungsprozess.“
Kompetenzorientierung in der PflAPrV
Begründung zur PflAPrV – Besonderer Teil – zu § 1 Absatz 1 – Drucksache 355/18 (neu), S. 91 f
Kompetenzverständnis im PflBG und der PflAPrV
Kompetenz (im Sinne des Pflegeberufegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) wird verstanden als die Fähigkeit und Bereitschaft, in komplexen Pflege- und Berufssituationen professionell zu handeln und sich für die persönliche und fachliche Weiterentwicklung einzusetzen. Kompetenz ist als Handlungsvoraussetzung des Einzelnen anzusehen, die nicht unmittelbar beobachtet werden kann, sich jedoch mittelbar oder indirekt im Handeln selbst zeigt. Das beobachtbare Handeln wird auch als Performanz bezeichnet. Erwerb und Weiterentwicklung von Kompetenz erfordern handlungsorientierte Lernprozesse an den verschiedenen Lernorten, in der Pflegeschule ebenso wie in der Pflegepraxis.
…
Das Handeln in komplexen Pflege- und Berufssituationen erfordert unterschiedliche Kompetenzarten oder -dimensionen.
Sie werden in den Bezeichnungen von fachlicher und personaler Kompetenz zum Ausdruck gebracht und in weitere Kompetenzfacetten, wie methodische, soziale und kommunikative Kompetenz sowie Lernkompetenz unterteilt.
Diese Unterteilung hat eine analytische Funktion. Sie soll die Komplexität von Kompetenz verdeutlichen und Schwerpunktsetzungen in Lernprozessen ermöglichen, um einzelne Kompetenzfacetten besonders zu fördern. In komplexen Handlungssituationen ist jedoch stets das Zusammenspiel der unterschiedlichen Kompetenzarten erforderlich. Deshalb sind auch die Prüfungen auf komplexe Handlungssituationen ausgerichtet, in denen verschiedene Kompetenzarten gefordert sind.
Arbeitsgruppe zur Mitwirkung an den Anlagen 1 bis 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (Darmann-Finck, Hundenborn, Knigge-Demal, Muths)
…
2 Jahre generalistische Ausbildung 3. Ausbildungsjahr
Altenpflege
3. Ausbildungsjahr generalistisch
3. Ausbildungsjahr Kinderkrankenpflege
Konkretisierung der Kompetenzen in den Anlagen der PflAPrV
Anlage 2
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Pflegefachfrau …
Anlage 4
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Altenpflegerin …
Anlage 3
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Gesundheits- und
Kinderkranken- pflegerin …
Anlage 1 Kompetenzen
zur
Zwischenprüfung
Systemische Perspektiven der Kompetenzbereiche
Kompetenzbereiche Stunden
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen und evaluieren.
1.000 Std.
II. Kommunikation und Beratung personen- und
situationsbezogen gestalten. 280 Std.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und
mitgestalten.
300 Std.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
160 Std.
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und
Einstellungen reflektieren und begründen.
160 Std.
Stunden zur freien Verfügung 200 Std.
Gesamt 2.100 Std.
§
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflArPrV 1. Ebene = Kompetenzbereiche
Kompetenzbereiche Stunden
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen und evaluieren.
1.000 Std.
II. Kommunikation und Beratung personen- und
situationsbezogen gestalten. 280 Std.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und
mitgestalten.
300 Std.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
160 Std.
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und
Einstellungen reflektieren und begründen.
160 Std.
Stunden zur freien Verfügung 200 Std.
Gesamt 2.100 Std.
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften
Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
1. Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
2. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen,
steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention.
3. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
4. In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln.
5. Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten.
6. Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördern.
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflArPrV 2. Ebene = Kompetenzschwerpunkte
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflAPrV 3. Ebene = Kompetenzen
3. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
Die Auszubildenden
a) pflegen, begleiten und unterstützen Menschen aller Altersstufen in Phasen fortschreitender Demenz oder schwerer chronischer Krankheitsverläufe, b) verfügen über grundlegendes Wissen zu Bewältigungsformen und
Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- und gesundheitsbedingten Lebenskrisen,
c) beteiligen sich an der Durchführung eines individualisierten Pflegeprozesses bei schwerstkranken und sterbenden Menschen in verschiedenen
Handlungsfeldern,
d) begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen, akzeptieren deren
spezifische Bedürfnisse und wirken mit bei der Unterstützung von Angehörigen zur Bewältigung und Verarbeitung von Verlust und Trauer,
e) verfügen über grundlegendes Wissen zu den spezifischen Schwerpunkten palliativer Versorgungsangebote.
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflArPrV 4. Ebene = Kompetenzentwicklung über den Ausbildungsverlauf
(differenziert nach Abschlüssen)
1. + 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungs- jahr
KOMPETENZ A - Z
Niveau nach
zwei Ausbildungsjahren
Niveau nach
drei Ausbildungsjahren
Anlage 1 Kompetenzen
zur
Zwischenprüfung
Anlage 2
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Pflegefachfrau …
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflArPrV 4. Ebene = Kompetenzentwicklung über den Ausbildungsverlauf
(differenziert nach Abschlüssen)
1. + 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungs- jahr
KOMPETENZ A - Z
Niveau nach
zwei Ausbildungsjahren
Niveau nach
drei Ausbildungsjahren
Anlage 1 Kompetenzen
zur
Zwischenprüfung
Anlage 3
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Gesundheits- und
Kinderkranken- pflegerin …
Systematik der Kompetenzen in den Anlagen 1 bis 4 PflArPrV 4. Ebene = Kompetenzentwicklung über den Ausbildungsverlauf
(differenziert nach Abschlüssen)
1. + 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungs- jahr
KOMPETENZ A - Z
Niveau nach
zwei Ausbildungsjahren
Niveau nach
drei Ausbildungsjahren
Anlage 1 Kompetenzen
zur
Zwischenprüfung
Anlage 4
Kompetenzen für die staatliche
Prüfung zur Altenpflegerin …
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen,
organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
1. Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
Kriterien der Kompetenzentwicklung
Quelle: AG der Expertinnen
a)
Kompetenzbereich
Kompetenz- schwerpunkt
Kompetenz
3. Ausbildungsjahr Pflegefachfrau / Pflegefachmann
3. Ausbildungsjahr Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/in
3. Ausbildungsjahr Altenpfleger/in
unterstützen Familien, die sich insbesondere infolge einer Frühgeburt, einer schweren chronischen oder einer
lebenslimitierenden Erkrankung in einer
Lebenskrise befinden und wirken bei der
Stabilisierung des Familiensystems mit,
unterstützen Familien, die sich insbesondere infolge einer Frühgeburt, einer schweren chronischen oder einer
lebenslimitierenden Erkrankung ihres Kindes oder Jugendlichen in einer Lebenskrise befinden, und wirken bei der
Stabilisierung des Familiensystems mit,
unterstützen und anerkennen die
Ressourcen von Familien, die sich insbesondere infolge von schweren chronischen oder lebenslimitierenden
Erkrankungen im höheren Lebensalter in einer
Lebenskrise befinden, und wirken bei der
Stabilisierung des Familiensystems mit,
verfügen über grundlegendes Wissen zu Bewältigungsformen und
Unterstützungsangeboten für Familien in entwicklungs- und gesundheitsbedingten Lebenskrisen,
2-jährige generalistische Ausbildungsphase
Kompetenz I.3.b) Kompetenz I.3.d)
23
Kompetenzorientierte Prüfungen
§§ 14 bis 16 PflAPrV
* = Variation der Fallsituationen nach Altersstufe, sozialem und kulturellem Umfeld und Versorgungsbereich
** = anderer Versorgungsbereich als in der praktischen Prüfung
*** = mindestens zwei Menschen, davon einer mit erhöhtem Pflegebedarf, insbesondere im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes
I II III IV V
schriftlich 1
I.1 + I.5 + I.6
II.1 +
jeweils fallbezogene Aufgabenstellungen*
schriftlich 2 I.2 II.2 V.1
schriftlich 3 I.3 + I.4 + II.3
+ III.2
mündlich 1 X
Fallsituation als komplexe Aufgabenstellung **
mündlich 2 X
mündlich 3 X
praktisch X X X X X ***
Empfehlungen für eine kompetenzorientierte Ausbildung in der Pflegeschule
Bildungsprozesse kompetenzorientiert gestalten
• Ausrichtung an beruflichen Situationen / Handlungen / Aufgabenstellungen
• Komplexität beruflicher Situationen erfordert Komplexität von Lernprozessen
• Ausrichtung auf vollständige Handlungen
Planungs-, Durchführungs- und Auswertungssequenzen
• Integration unterschiedlicher Kompetenzdimensionen
Fachkompetenz, soziale Kompetenz, personale Kompetenz
vgl. Hundenborn 2005
Empfehlungen für eine kompetenzorientierte Ausbildung in der Pflegeschule
• soziale Kompetenzen fördern durch
Interaktions- und Kommunikationssituationen in Lernprozessen
• personale Kompetenzen fördern durch (methodisch angeleitete) Selbstreflexion bezogen auf das Pflege- und Lernhandeln
• Transferfähigkeit fördern durch vielfältige Übungsmöglichkeiten
– Anwendungsbeispiele
– Aufgaben mit nahem und weitem, horizontalem und lateralem Transfer – Variationen der Grundaufgabe
– Bearbeitung verwandter Problembereiche – Orientierung an Realsituationen
– Förderung metakognitiver Kompetenzen
vgl. Hundenborn 2005
Empfehlungen für eine kompetenzorientierte Ausbildung in der Pflegeschule
mit den Kompetenzkatalogen der PflAPrV vertraut machen
Identifikation exemplarischer Pflegesituationen in Verbindung mit den Kompetenzen der PflAPrV
Unterscheidung der Kompetenzniveaus für die verschiedenen Ausbildungsphasen
26
Hundenborn, Kreienbaum & Knigge-Demal 1996
Empfehlungen für eine kompetenzorientierte Ausbildung in der Pflegeschuele
eigene / teambezogene falldidaktische Kompetenzen prüfen / aktualisieren / weiterentwickeln / vertiefen
Lehr- und Lernprozesse fallorientiert gestalten
Prüfungsaufgaben auf den Prüfstand stellen
Qualität der Fälle
Anspruchsniveau der Aufgabenstellungen
Erwartungshorizont und Beurteilungsinstrumente
27
Hundenborn 2007
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Prof. Gertrud Hundenborn
KatHO NRW und
DIP – Köln
g.hundenborn@katho-nrw.de
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) vom 17. Juli 2017. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2017. 2581 -2614.
Hundenborn, G. (2015): Für die allgemeine Pflege verantwortlich sein.
Hintergründe, Entwicklungen und Perspektiven einer generalistischen
Pflegeausbildung. In: Rechtsdepesche, November / Dezember 2015, S. 272 - 279
Hundenborn G., Knigge-Demal, B. (2016): Auf den Inhalt kommt es an! Perspektiven und Schwerpunkte in den Entwürfen des
Pflegeberufereformgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. In:
RDG, 13 (3), S. 142-145.
Hundenborn G., Knigge-Demal B. (2017): Die Pflegeberufereform – Der Teufel steckt im Detail. Dialogvortrag im Rahmen des JHC (JuraHealth Congress Köln) am 18. Mai 2017.
Hundenborn, G., Knigge-Demal, B. (2018): Der Pflege vorbehalten!
Hintergründe und Perspektiven der vorbehaltenen Tätigkeiten im Pflegeberufegesetz. In: RDG, 15 (5), S. 230-237.
Literatur- und Quellenhinweise
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 2. Oktober 2018.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 10.
Oktober 2018. 1572 - 1621.
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen
(Pflegeberufeausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV) vom 2. Oktober 2018. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 10. Oktober 2018. 1622 – 1631.
Darmann-Finck, I., Hundenborn, G., Knigge-Demal, B, Muths, S.: Verschiedene Arbeitsdokumente aus dem Entwicklungsprozess der Anlagen zur PflAPrV.
Igl, G. (2018): Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG).
Praxiskommentar. medhochzwei Verlag, Heidelberg.
Hundenborn, G. (2005): Darlegung und Begründung des Kompetenzansatzes nach dem neuen Krankenpflegegesetz. MAGS-Fachtagungen
„Lernerfolgsüberprüfungen bei Ausbildungen nach dem neuen
Krankenpflegegesetz (KrPflG)“ am 21.10.2005 an der Fachhochschule Bielefeld und am 15.11.2005 an der Kath. Fachhochschule NW, Abteilung Köln.