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Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (Prof. Dr. med. Th. Fischer) Universitätsklinik für Strahlentherapie (Prof. Dr. med. G. Gademann) Universitätsklinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (Prof. Dr.med. Ch. Bruns) Universitäts

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Academic year: 2022

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Universitätsklinik für Hämatologie und Onkologie (Prof. Dr. med. Th. Fischer) Universitätsklinik für Strahlentherapie (Prof. Dr. med. G. Gademann)

Universitätsklinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (Prof. Dr.med. Ch. Bruns)

Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin (Prof. Dr. med. J. Ricke) TUMORZENTRUM

Institut für Pathologie (Prof. Dr. med. A. Roessner) MAGDEBURG/SACHSEN-ANHALT E.V.

TZ_allgTK_Anweisung_V20150717 1

A L L G E M E I N E T U M O R K O N F E R E N Z

ARBEITSANWEISUNG - Ablauf und Qualitätssicherung

In Anlehnung an:

- die Empfehlungen der Deutschen Krebsgesellschaft und der beteiligten Fachgesellschaften im Rahmen der Erhebungsbögen für Organkrebszentren (Haut Version: „eb_haut-F1(141010).doc“; Darm Version: eb_darm- F3(141212).doc; Brust Version: eb_brust-G1(140901)) und des Erhebungsbogens für Onkologische

Spitzenzentren und Onkologische Zentren (eb_OZ-E1(130408))

- den Entwurf der Geschäftsordnung für ein „Onkologisches Zentrum“ der DGHO e.V. (Version 1 „tAC5gKfD“) - das Grundsatzpapier „Onkologische Zentren“ – Stellungnahme der DGHO (Version 2.4 vom 31.3.2010)

1. F

ALLANMELDUNG

1.1Vorzugsweise sollten die folgenden Patienten in der Tumorkonferenz vorgestellt werden:

Jeder Patient, bei dem eine interdisziplinäre Entscheidungsfindung notwendig ist

Gesamttherapiekonzept bei Primärdiagnose vorzugsweise komplexer Fälle

Krankheitsverläufe, die nicht in den Standard-Vorgehen abgebildet sind 1.2Die Fallanmeldung durch die jeweilig vorstellenden Kliniken hat bis spätestens 6

Stunden vor Beginn der Tumorkonferenz zu erfolgen. Bis spätestens 4 Stunden vor Beginn der Tumorkonferenz können „Notfall“-Anmeldungen angenommen werden, wobei in diesen Fällen die Verantwortung für die Zuladung weiterer erforderlicher Teilnehmer bei der anmeldenden Klinik selbst liegt.

1.3Die Fallanmeldung erfolgt über die Plattform Web-GTDS:

https://tumorweb.med.uni-magdeburg.de:8443/gtds/

Die Datenpflege, Termin- und Deadline-Erstellung erfolgt durch die Mitarbeiter des Krebsregisters.

Für jede Klinik kann im Bedarfsfall durch die Mitarbeitenden des Krebsregisters ein Zugang zu dieser Plattform geschaffen werden (Kontakt über das Tumorzentrum: 0391 67 15955 oder direkt über das Krebsregister: 0391 67 13542).

1.4Für die Fallanmeldung benötigte Informationen (Daten zur Person, Anamnese, Diagnosen, bisherige Diagnostik, histologische Sicherung, bisherige Therapie,

Fragestellung) werden im Online-Formular des Web-GTDS, soweit möglich vollständig, schriftlich zusammengefasst.

1.5Im Zusammenhang mit der Fallanmeldung muss die anmeldende, die verantwortliche und die vorstellende Person der anmeldenden Klinik genannt werden (die Nennung kann im Feld „Fragestellung“ des Online-Formulars erfolgen).

1.6Um die zur Fallbesprechung benötigten Fachdisziplinen zur Tumorkonferenz einladen zu können, müssen die einzuladenden Kliniken im Feld „Teilnehmer“ des

Anmeldeformulars angegeben werden.

1.7Die Rahmenorganisation (administrative Abwicklung der Veranstaltung mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Raumreservierung, Verteilung der benötigten

Informationen an die Teilnehmer (Web-GTDS oder Fax), Einladung der Teilnehmer und Abfrage der Teilnahme der obligaten Fachrichtungen) erfolgt durch das Tumorzentrum.

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Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin (Prof. Dr. med. J. Ricke) TUMORZENTRUM

Institut für Pathologie (Prof. Dr. med. A. Roessner) MAGDEBURG/SACHSEN-ANHALT E.V.

TZ_allgTK_Anweisung_V20150717 2

2. D

URCHFÜHRUNG

2.1Die Tumorkonferenz tagt jeden Dienstag von 16 bis 17 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.

2.2Die Rahmenorganisation (Vorbereitung des Raumes und der benötigten Rechentechnik, Auslage der Teilnehmerliste und der Teilnahmebescheinigungen) erfolgt durch einen an der Tumorkonferenz teilnehmenden Mitarbeiter des Tumorzentrums.

2.3Die klinisch-wissenschaftliche Leitung der Tumorkonferenz obliegt im jährlichen Wechsel (beginnend mit dem Kalenderjahr) den Universitätskliniken für Hämatologie und Onkologie, für Strahlentherapie und für Allgemeinchirurgie. Der verantwortliche ärztliche Mitarbeiter wird von der jeweiligen Klinikdirektion benannt und mit dem Tumorzentrum abgesprochen. Er fungiert als Moderator der Tumorkonferenz.

2.4Diese interdisziplinäre Tumorkonferenz steht jedem Mitglied des Tumorzentrums, der Einrichtungen des Universitätsklinikums sowie der kooperierenden und zuweisenden Einrichtungen zur Fallanmeldung, aktiven Teilnahme und Mitgestaltung offen.

2.5Die Teilnahme an der Tumorkonferenz von mindestens einem Vertreter auf Facharztniveau der folgenden Fachrichtungen ist obligat:

Hämatologie/Internistische Onkologie

Strahlentherapie

Chirurgie

Radiologie

Pathologie

die fallvorstellende Fachrichtung und fachassoziierte Gruppen

In den Fachrichtungen Hämatologie/Internistische Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Radiologie und Pathologie ist ein Verantwortlicher für die Tumorkonferenz festzulegen; eine Vertretungsregelung ist klinikintern zu treffen. Indikationsbezogen sind weitere Teilnehmer (Palliativmedizin, spezielle Schmerztherapie, Psychoonkologie, Apotheke, Pflege/Assistenzpersonal etc.) einzuladen.

2.6Jeder angemeldete Fall wird den Teilnehmern kurz von einem Mitarbeiter der anmeldenden Klinik vorgestellt. Die benötigten (radiologischen) Bilder werden von einem ärztlichen Mitarbeiter der Universitätsklinik für Radiologie präsentiert. Die benötigten Ergebnisse der histologischen Untersuchungen werden von einem Mitarbeiter des Institutes für Pathologie vorgestellt.

2.7Die Behandlungsstrategie (Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge) wird für jeden einzelnen Tumorpatienten diskutiert und nach dem Prinzip der Konsensfindung gefasst, andernfalls kommt keine Empfehlung zustande.

2.8Follow-up: Es wird festgelegt, ob eine Vorstellung des Ergebnisses der empfohlenen Therapie zum Zweck der Weiterbildung und der Qualitätssicherung in einer späteren Tumorkonferenz (ungefähre Zeitangabe) gewünscht wird. (Follow-up ist keine Wiedervorstellung in der Tumorkonferenz zum Zweck der weiteren Therapiebesprechung!)

2.9Für jeden Fall schließt der Mitarbeiter des Tumorzentrums die Besprechung mit der Feststellung, dass ein Konsens gefunden wurde. Einwände und Bedenken werden protokolliert.

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Institut für Pathologie (Prof. Dr. med. A. Roessner) MAGDEBURG/SACHSEN-ANHALT E.V.

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3. P

ROTOKOLLIERUNG

SCHRIFTLICHER

,

INTERDISZIPLINÄRER

B

EHANDLUNGSPLAN

3.1Ein ärztlicher Mitarbeiter der Universitätsklinik für Radiologie protokolliert die Verhandlungen und die konsentierte Empfehlung und ggf. von dieser Empfehlung abweichende Bedenken einzelner Teilnehmer während der Tumorkonferenz online und für alle Teilnehmer sichtbar im Feld „Empfehlung“ des Web-GTDS.

3.2Das Protokoll kann online über das Web-GTDS abgerufen werden. Änderungen am Online-Protokoll sind in Ausnahmefällen bis 24 Stunden nach Beendigung der Tumorkonferenz möglich. Diese eventuell erforderlichen Änderungen werden ausschließlich nur nach Rücksprache mit dem klinisch-wissenschaftlichen Leiter der Tumorkonferenz (ausgenommen davon sind kleinere Korrekturen in Rechtschreibung, Grammatik und Form)

und ausdrücklich nur durch einen Mitarbeiter des Tumorzentrums vorgenommen.

Jegliche Nachträge/Änderungen sind mit dem Namen des Ändernden und dem Änderungsdatum zu versehen.

3.3Die Anwesenheit der Entscheider wird durch einen Mitarbeiter des Tumorzentrums in dem patientenindividualisierten Protokoll in Form einer Namensliste dokumentiert.

3.4Das Tumorzentrum lässt der jeweils anmeldenden Klinik ein formatiertes Protokoll der Fallbesprechung zukommen. Das Protokoll muss Teil der Patientenakte sein und kann gleichzeitig den Arztbrief darstellen. Der Patient muss über das Ergebnis

(Empfehlungen, Nachsorgeplan) aufgeklärt werden.

3.5Grundsätzlich sind Empfehlungen der Tumorkonferenz bindend. Abweichungen von der Therapieplanung (auch auf Wunsch des Patienten) müssen protokolliert und

Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen müssen getroffen werden.

3.6Ein Mitarbeiter des Tumorzentrums organisiert die Follow-up Vorstellung der Fälle, für die dies festgelegt wurde.

Referenzen

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