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Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 5

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Kultusreferat

Fachabteilung 5

Konsequenzen aus dem Bildungs- und Erziehungsplan;

Antrag Nr. 02-08 / A 01189 der FDP vom 07.10.2003

Anlagen

Beschluss des Schulausschusses des Stadtrats vom 28.04.2004 (SB) Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Kindliches Lernen fängt nicht erst mit dem Schuleintritt an, sondern (spätestens) mit der Geburt. Dieses ”lebenslange Lernen” beginnt in der Familie und wird weitergeführt - für die Kinder oft schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt - in den Elementarbereichen von Krippe und Kindergarten. Diesen Einrichtungen kommt somit eine sehr wichtige, grundlegende Bedeutung auf dem Bildungsweg von Kindern zu.

Gehirnforschung und Entwicklungspsychologie belegen, dass sehr kleine Kinder eine große Lern- und Bildungsbereitschaft zeigen. Diese äußerst lernintensive Phase ist für die weitere Entwicklung prägend, Versäumnisse in der frühkindlichen Bildung können nur schwer, teilweise gar nicht mehr, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Lern- und Wissbegierde, Neugier und Entdeckerfreude der Kinder gilt es auch im Sinne des Rechtes auf gute Bildungschancen zu nutzen. Hier hat die Elementarpäd- agogik eine große Verantwortung. Die Pisa-Studie zeigt, dass die Spitzenpositionen von Ländern eingenommen werden, die die Bildung im Elementarbereich besonders stark gewichten.

In Deutschland ist das frühkindliche Bildungs- und Betreuungswesen auf Länderebene geregelt. Bayern hat als eines von wenigen Bundesländern den Bildungs- und Erzie- hungsauftrag für den Kindergarten näher bestimmt in der ”Verordnung über die Rah- menpläne für anerkannte Kindergärten (4. DVBayKiG, letztmals 1997 aktualisiert)”.

Die konkrete Umsetzung der darin enthaltenen Regelungen lässt Trägern und Fach- kräften große Gestaltungsspielräume, was zu erheblichen Qualitätsunterschieden in der pädagogischen Arbeit führt.

Die Bundesländer planen, die Träger von Kindertageseinrichtungen stärker als bisher zu verpflichten, die pädagogische Arbeit an verbindlichen staatlichen Vorgaben auszu- richten (zur Übersicht über Bildungspläne in einzelnen Bundesländern siehe Anlage 2).

2. Zielsetzung und Inhalte des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes Ziel des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (kurz: BEP) ist es, ”den pädago- gischen Fachkräften einen Orientierungsrahmen zu geben, wie der gesetzliche Bil-

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dungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und der Übergang in die Grundschule bestmöglich erfüllt werden kann” (BEP, S. 10).

Bildung versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Wissensvermittlung. Grundgedanke einer sorgfältig durchdachten Bildungsplanung ist vielmehr, die Kinder so zu fördern und zu unterstützen, dass sie sich in unserer hochkomplexen, von Beschleunigung, Flexibilisierung, kultureller Diversität und vielen Unwägbarkeiten geprägten Gesellschaft zurecht finden können. Im Mittelpunkt steht daher die Förderung sozialer, personaler, motivationaler, kognitiver und physischer Kompetenzen der Kinder. Dazu zählen unter anderem Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Problemlösekompetenz, die Fä- higkeit zur Übernahme von Verantwortung oder auch das Vermögen, mit schwierigen Lebenssituationen zurechtzukommen.

Der BEP benennt und beschreibt unter anderem die Basis-Kompetenzen, die nach wis- senschaftlichen Erkenntnissen bereits in der frühen Kindheit gefördert werden sollten und stellt die themenübergreifenden und themenbezogenen Förderschwerpunkte dar, in deren Rahmen die kindliche Bildung und Entwicklung und damit auch die Basiskom- petenzen gefördert werden sollen. Dazu werden Bildungs- und Erziehungsziele formu- liert sowie Anregungen und Beispiele zur pädagogischen Umsetzung für die Fachkräfte gegeben (siehe Anlage 3; Inhaltsverzeichnis des BEP).

Dabei kommt es nicht auf die Vielzahl der Angebote an, sondern auf die Qualität im Sinne einer Planung, Zielsetzung, Strukturierung und Evaluierung der pädagogischen Arbeit vor Ort unter Einbindung grundlegender Bildungsaspekte.

Aus der Sicht des Schulreferates ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan sehr zu begrüßen. Erstmals werden hier umfassend grundlegende Aspekte und Zielsetzun- gen der frühkindlichen Bildung und Erziehung dargestellt, sowie spezifisch großstädti- sche Belange, beispielsweise die Interkulturelle Pädagogik oder die Sprachförderung, berücksichtigt.

Der BEP basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der jüngsten Vergangenheit, u. a. im Bereich der Entwicklungspsychologie und der gesellschaftlichen Betrachtung der Familie, und geht somit weit über den bisherigen Rahmen der 4. DVBayKiG hinaus.

Besonders positiv ist auch zu sehen, dass das Bildungsverständnis des BEP den kind- gemäßen Weg des Lernens im Spiel in den Mittelpunkt stellt und die Gestaltung von sozialen Beziehungen und Kommunikation zum Ausgangspunkt von Bildungsprozes- sen macht. Hierbei wird auch die Zusammenarbeit mit den Eltern noch mehr Gewicht bekommen.

Der BEP schafft insgesamt eine größere Verbindlichkeit für die Träger bei der Gestal- tung der Arbeit der Kindertageseinrichtungen und bietet den Erziehungskräften einen aktuellen Orientierungsrahmen für ihr pädagogisches Handeln.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch, ob die Umsetzung des BEP innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen gelingen kann. Themen wie der den Erzie- hungskräften zur Verfügung stehende Zeitrahmen, Gruppengrößen oder die Ausbildung der Fachkräfte werden im Rahmen der Erprobung des BEP mit auf den Prüfstand kom- men.

3. Entwicklung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes

Ausgehend von dem Anspruch, die Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung früh- kindlicher Lern- und Bildungsprozesse optimal zu nutzen, hat das Bayerische Staatsmi- nisterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen das Staatsinstitut für Früh- pädagogik beauftragt, den ”Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Ta- geseinrichtungen bis zur Einschulung” zu entwickeln. Der Bayerische Bildungs- und Er- ziehungsplan wurde in enger Kooperation mit den Trägerverbänden, anderen Fachor- ganisationen und Wissenschaftlern erarbeitet und liegt seit November 2003 vor.

Die derzeitige Fassung des BEP hat Entwurfscharakter und wird vor der landesweiten Einführung bayernweit von 106 Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger in der

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Praxis erprobt. Die Erprobungsphase soll im laufenden Kindergartenjahr 2003/2004 durchgeführt werden und hat im Dezember 2003 begonnen.

Die Erprobungsphase wird vom Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) organisiert und wissenschaftlich begleitet. Hauptziele dieser Begleitung sollen sein, Erfahrungen zum Umsetzungsprozess zu sammeln, die Anwendbarkeit in der Praxis zu testen, sowie die zur Umsetzung notwendigen Rahmenbedingungen und Qualifizierungsbedarfe der Fachkräfte festzustellen. Begleitend bietet das IFP verschiedene Informationsveranstal- tungen und Schulungen für Fachberatungen und pädagogische Fachkräfte in den Ein- richtungen an. Näheres ist der Planungsinformation des IFP zur Erprobungsphase des BEP (siehe Anlage 4) zu entnehmen. Das Schulreferat war bei einer einführenden Qua- lifizierungsmaßnahme im Oktober 2003 mit 18 Fachberatungen vertreten, um den Er- probungsprozess an den Münchner Einrichtungen gut begleiten und unterstützen zu können.

Eine intensive Begleitung der Modelleinrichtungen findet im Zeitraum von Dezember 2003 bis Juli 2004 statt. Ab August 2004 soll dann die wissenschaftliche Auswertung durch das IFP erfolgen. Der Abschluss der Erprobungsphase ist für Dezember 2004 vorgesehen.

Danach soll der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan auf der Grundlage der wäh- rend der Erprobung gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse fortgeschrieben wer- den.

Grundsätzlich wird die Planentwicklung als dauerhafter Prozess angesehen, der eine regelmäßige Anpassung an neue Erkenntnisse und Anforderungen möglich macht.

Die landesweite Einführung des BEP ist für das Kindergartenjahr 2005/2006 vorgese- hen. Dabei ist noch nicht über eine mögliche Verbindlichkeit für alle bayerischen Kin- dertageseinrichtungen entschieden. Langfristig soll der BEP die derzeit gültige Verord- nung über die Rahmenpläne für anerkannte Kindergärten (4. DVBayKiG) ersetzen.

4. Erprobung des BEP in Münchner Kindertageseinrichtungen

Das Schulreferat der Stadt München beteiligt sich an der Erprobungsphase offiziell mit 5 städtischen Einrichtungen, die intern für weitere 12 städtische und 18 nichtstädtische Einrichtungen als Multiplikatoren zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch eine Koope- rationseinrichtung in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Sozialreferat.

Diese insgesamt 35 Münchner Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage 5) erproben je- weils einen Förderschwerpunkt des BEP in der Praxis und sollen ihre Erfahrungen an konkreten Beispielen dokumentieren. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die kritische Über- prüfung der praktischen Umsetzbarkeit auch unter dem Aspekt der erforderlichen Rah- menbedingungen.

Die notwendige fachliche Begleitung und Beratung sowie den nötigen Informationsaus- tausch organisieren und koordinieren die regionalen Qualitäts- und Bildungsberatungen in Zusammenarbeit mit den Bezirksleitungen. Auch die Fachberatungen des Schulrefe- rates sind eng in den Erprobungsprozess eingebunden. Die beteiligten städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen werden in so genannten ”Arbeitsinseln” vernetzt, um den gegenseitigen Austausch im Erprobungsprozess zu gewährleisten.

Die mittlerweile im Rahmen der Qualitätssicherung und –entwicklung (QSE) entstande- nen Strukturen und Vorgehensweisen in den städtischen Einrichtungen können dabei optimal genutzt werden. Die Inhalte des BEP lassen sich sehr gut in das bestehende QSE-System integrieren, was die Umsetzung enorm erleichtert.

Als sichtbares Ergebnis der BEP-Erprobung in München soll ein ”Münchner Werkbuch zum Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan” entstehen.

Die Erprobungseinrichtungen werden verschiedene praktische Umsetzungsbeispiele (Angebote, Projekte) in Planung und Durchführung nach einem einheitlichen Raster do-

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kumentieren. Neben der möglichst anschaulichen Darstellung der jeweiligen Praxisbei- spiele soll auch eine Bewertung im Hinblick auf die Möglichkeiten und Grenzen der Um- setzung sowie auf die notwendigen Rahmenbedingungen bzw. Ressourcen erfolgen.

Die Dokumentation soll in Buchform erscheinen und somit allen interessierten Fachleu- ten und Eltern zur Verfügung stehen. Zwei Fachverlage haben bereits ihr Interesse an einer Veröffentlichung des Werkbuchs bekundet.

Zusätzlich wurde ein Filmteam beauftragt, die einzelnen Praxisbeispiele in kurzen Se- quenzen auf Video zu dokumentieren. Der Videofilm soll die Umsetzungsmöglichkeiten des BEP noch anschaulicher machen und einer interessierten Öffentlichkeit Einblick in die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Münchner Kindertageseinrichtungen ge- währen.

Die bereits angesprochenen zeitlichen Vorstellungen des IFP bezüglich der Erpro- bungsphase erscheinen sehr ambitioniert. Eine Verlängerung der Erprobungszeit kann durchaus notwendig werden. Das Schulreferat wird unabhängig von der offiziellen Pro- bephase den Einrichtungen die benötigte Zeit für die Umsetzung und Dokumentation der Praxisbeispiele geben. Mit ersten Ergebnissen ist nicht vor Ende 2004 zu rechnen.

Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses gem. § 3 der Satzung für die Bezirksaus- schüsse i.V.m. Anlage 1 der BA-Satzung für den Bereich des Schulreferats bestehen nicht.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat für Hortangelegenheiten das Anhörungsrecht gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 14.06.89; insoweit wurde um Vorberatung der Beschlussvorlage gebeten.

Die Frauengleichstellungsstelle und die Stadtkämmerei haben einen Abdruck der Vorla- ge erhalten.

Die Korreferentin des Schulreferats, Frau Stadträtin Brunner, und die Verwaltungsbeirä- tin Frau Stadträtin Hirsch, haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Der Korreferent des Sozialreferats, Herr Stadtrat Benker, und die Verwaltungsbeirätin- nen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, haben einen Abdruck der Vor- lage erhalten.

II. Antrag der Referentin

1. Der Schulausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zum Bildungs- und Erziehungsplan zur Kenntnis.

2. Das Schulreferat wird beauftragt auf die Konsequenzen aus dem Bildungs-

und Erziehungsplan näher einzugehen, sobald die Auswertungen der entsprechen- den Erfahrungswerte vorliegen und den Schulausschuss hierüber gesondert zu in- formieren.

3. Der Antrag Nr. Antrag Nr. 02-08 / A 01189 der FDP vom 07.10.2003 ist somit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

III. Beschluss nach Antrag

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Die Vorsitzende Die Referentin

Dr. Gertraud Burkert Elisabeth Weiß-Söllner

2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin

IV. Abdruck von I mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II

an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle V. Wv Schulreferat

An

Die Übereinstimmung mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

Am I.A.

Referenzen

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