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Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

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Academic year: 2022

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München Schul- und Kultusreferat

An die

Stadtratsfraktion der CSU Rathaus

Elisabeth Weiß-Söllner Stadtschulrätin

06.04.09

Bedingungen für die Hausaufgabenbetreuung verbessern

Antrag Nr. 08-14/ A 00262 von Herrn StR Josef Schmid, Frau StRin Ursula Sabathil, Frau StRin Beatrix Burkhardt

vom 03.09.08, eingegangen am 03.09.08

Sehr geehrte Frau Burkhardt, sehr geehrte Frau Sabathil, sehr geehrter Herr Schmid,

nach § 60 Abs. 9 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.

Da die Hausaufgabenbetreuung einen festen Bestandteil des pädagogischen Programms an den städtischen Horten und Tagesheimen darstellt und die diesbezügliche Organisation eine fortwäh- rende Aufgabe im Betriebsablauf der Fachabteilung 5 darstellt, ist hier weder eine grundsätzliche Bedeutung ersichtlich, noch sind daraus erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Landeshaupt- stadt München zu erwarten.

Somit betrifft der Inhalt Ihres Antrags eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 03.09.08 teile ich Ihnen Folgendes mit:

Fachabteilung 5, SG 1 Michaela Winhart 80331 München

Telefon: (089) 233 - 22699 Telefax: (089) 233 - 28679

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Der Antrag auf Verbesserung der Bedingungen für die Hausaufgabenbetreuung in den Horten und Tagesheimen wird damit begründet, dass diese – mit wenigen Ausnahmen – „nach wie vor sehr problematisch“ sei. So wird auf eine zu laute Umgebung und zeitliche Unflexibilität verwiesen, sowie die Aussage getroffen, „...Erzieherinnen kennen sich mit den Fragestellungen nicht aus“.

Diese Begründung ist in ihrer Pauschalität weder gerechtfertigt noch sachlich nachvollziehbar.

Es ist vielmehr darauf zu verweisen, dass das pädagogische Personal in den ca. 140 städtischen und ca. 40 freigemeinnützigen Horten und in den derzeit 22 städtischen Tagesheimen entspre- chend fachlich ausgebildet ist und seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit leistet, die dem gesetzlichen Auftrag einer zeitgemäßen Pädagogik in vollem Umfang gerecht wird. Es gibt für das Schul- und Kultusreferat keinen Anlass, die professionelle Kompetenz der Erzieherinnen und Erzie- her bezüglich ihrer Aufgaben bei der Hausaufgabenbetreuung in Frage zu stellen.

Dass das Engagement des pädagogischen Personals seit Jahren eine hohe Anerkennung in der Elternschaft findet, bestätigt eindrucksvoll die einmal jährlich in allen städtischen Kindertagesein- richtungen des Schul- und Kultusreferates durchgeführte schriftliche Elternbefragung. So gaben bei der jüngsten Befragung im Jahr 2008 rund 94 % der Eltern an, mit der pädagogischen Arbeit ihrer Kindertageseinrichtung sehr zufrieden oder zufrieden zu sein, unabhängig davon, ob es sich dabei um Kooperationseinrichtungen, Kindergärten, Horte oder Tagesheime handelte. Die im Jahr 2007 in Hort und Tagesheim gestellte Frage „Wie zufrieden sind Sie mit der Hausaufgabenbetreuung?“

erbrachte folgendes Gesamtergebnis:

Von 4927 Eltern, welche die Frage beantwortet hatten, äußerten sich 1666 sehr zufrieden (34%), 2337 waren zufrieden (47%), 715 äußerten sich weniger zufrieden (15%), 209 Eltern waren unzu- frieden (4%).

Aus diesem Ergebnis lässt sich eine, wie im Antrag formulierte „bis auf wenige Ausnahmen“, um- fassende Problematik im Zusammenhang mit der Hausaufgabenbetreuung nicht ableiten. Dass die Hausaufgabenbetreuung im Hort und Tagesheim in Einzelfällen, situationsbedingt z.B. durch Perso- nalausfälle, nicht immer in idealer Weise abläuft, wird nicht bestritten. Hier werden stets Lösungen entwickelt, die dem individuellen Bedarf vor Ort gerecht werden.

Es wird zudem mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass Stellen so schnell wie möglich besetzt werden und für Ausfälle z.B. wegen Krankheit Ersatz zur Verfügung gestellt wird. Eine möglichst gute und verlässliche Ausstattung mit Fachpersonal sichert die Qualität pädagogischer Arbeit in den Kindertageseinrichtungen am nachhaltigsten.

Grundsätzlich ist zum Aufgabenprofil von Horten und Tagesheimen festzuhalten, dass diese als eigenständige Einrichtungen im Spektrum der Bildungsinstitutionen agieren und vorrangig einen fa- milienunterstützenden und familienergänzenden Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab der Einschulung bis zum Alter von ca. 14 Jahren erfüllen. Die Hortpädagogik setzt bei der Partizipation der Kinder und Jugendlichen an und bezieht alle Lebensbereiche mit ein. Im Mittel- punkt der Pädagogik steht unter anderem die Begleitung des kindlichen Entwicklungsprozesses zur Aneignung von Schlüsselkompetenzen wie personaler und sozialer Kompetenz, Wissens- und Lern- kompetenz unter Berücksichtigung des jeweiligen familiären und kulturellen Kontextes. Alterent- sprechend kommt der Förderung zur Selbständigkeit und zur Erschließung von selbstbestimmten Freiräumen auch außerhalb der Institution eine entscheidende Rolle zu. Ein zentrales Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich selbst aktiv ihre Welt zu gestalten und sich die dazu erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen (vgl. Bayerisches Kinder- bildungs- und -betreuungsgesetz sowie Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen).

Kern der sozialpädagogischen Arbeit in den Horten und Tagesheimen ist die tägliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, orientiert an ihrer Lebenswelt und ihren Bedürfnissen. Hier spielt die Zusammenarbeit mit der Schule und die Beschäftigung mit schulspezifischen Belangen eine wichtige, keinesfalls jedoch eine zentrale Rolle. Selbstverständlich hat das Angebot der

Hausaufgabenbetreuung in der Regel seinen festen Platz im Tagesablauf. Zielsetzung, Umfang und Organisation sind auf die einrichtungsspezifischen Bedingungen vor Ort abgestimmt und in den schriftlichen Konzeptionen bzw. den Qualitätshandbüchern beschrieben.

Im Gegensatz zu den Tagesheimen, denen in der Regel Klassenzimmer zur Verfügung stehen, ist die Gestaltung der Hausaufgabenzeit in den Horten u.a. abhängig von den individuellen räumlichen

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Bedingungen des jeweiligen Hauses. Im Standard-Raumprogramm der Landeshauptstadt München ist zu jedem Hort-Gruppenraum ein Nebenraum von 37,5 qm enthalten, der als Hausaufgabenraum vorgesehen ist. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, in kleinen Gruppen ohne Störungen von außen und in ruhiger Atmosphäre ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die Hausaufgabenräume sind standardmäßig mit Akustikdecken ausgestattet. Das Mobiliar ist kindgemäß und auf die räumlichen Gegebenheiten und den Bedarf vor Ort abgestimmt. Horte, die in einer Schule oder in deren

unmittelbarer Nähe untergebracht sind, haben zusätzlich die Möglichkeit, am Nachmittag

Klassenzimmer für die Hausaufgabenzeit zu nutzen. Die räumlichen Gegebenheiten stehen somit der Gestaltung einer ruhigen, lernförderlichen Umgebung für die Kinder in aller Regel nicht

entgegen.

Die seit dem 01.10.2008 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen des Schul- und Kultusrefe- rates geltenden Basisstandards zur pädagogischen Arbeit geben auch für die Hausaufgabenbetreu- ung einen verbindlichen Rahmen vor. So ist unter anderem in den Basisstandards geregelt, dass die Hausaufgabenbetreuung in einer angenehmen, lernförderlichen Atmosphäre stattfindet, die zeit- lich flexibel angeboten wird. Die Gestaltung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, wobei z.B. auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre geachtet wird und die Kinder Erklärungen und Hilfestellung gemäß ihrem individuellen Leistungsstand erhalten, um ihre Hausaufgaben selbständig zu erle- digen. Der im Antrag erhobene Vorwurf einer generellen zeitlichen Unflexibilität geht vor diesem Hintergrund ins Leere, da stets die einrichtungsspezifischen Bedingungen und die Belange der Kinder vor Ort maßgeblich sind.

Im Bereich der städtischen Tagesheime ist zusätzlich aufgrund des engen pädagogischen Ver- bundes mit der Schule der Austausch zwischen Lehr- und Erziehungskräften durch wöchentliche Besprechungsstunden festgelegt. Außerdem hospitieren die Erziehungskräfte jeweils 2 Stunden pro Woche im Unterricht. Dies dient zum einen der Beobachtung der Kinder im Unterrichtsgeschehen, aber auch, um bezüglich der Unterrichtsinhalte auf dem Laufenden zu sein und somit die Qualität der Hausaufgabenbetreuung sicherzustellen.

Im Rahmen der engen Zusammenarbeit im Sinne der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt und dem Schul- und Kultusreferat der Landeshauptstadt München ist es von Lehrkräften an Schulen mit Tagesheim zudem erwünscht, zusätzlich zur wöchentlichen Bespre- chungsstunde mit der Erziehungskraft, drei weitere Wochenstunden im Tagesheim mitzuarbeiten.

Diese Stunden können u.a. auch zur Unterstützung der Hausaufgabenbetreuung verwendet werden und sind über einen Vertrag im Nebenamt mit der Fachabteilung 4 des Schul- und Kultusreferates monatlich abzurechnen.

Sollte dieses Stundenkontingent an einem Tagesheim von den Lehrkräften der jeweiligen koope- rierenden Schule nicht ausgefüllt werden, können im Bedarfsfall – d.h. wenn ein niedriger Leis- tungsstand einer großen Anzahl von Schülerinnen und Schülern, vor allem an sozialen Brenn- punkten zu verzeichnen ist – geeignete pensionierte Lehrkräfte eingesetzt werden.

Grundsätzlich behält es sich die Fachabteilung 4 des Schulreferats vor, über Einsätze von

pensionierten Lehrkräften an städtischen Tagesheimen im Einzelfall zu entscheiden. Zudem wäre hier die entsprechende Voraussetzung die Zustimmung von Tagesheimleitung und Schulleitung.

Auch in den Horten wird gegen ein zusätzliches Engagement von pensionierten Lehrkräften zum Wohle der Kinder von Seiten des Schul- und Kultusreferates kein Einwand erhoben, sofern sich deren Einsatz in den konzeptionellen und organisatorischen Rahmen sowie in die sozialpädago- gisch geprägte Arbeitsweise der jeweiligen Einrichtung einfügt.

Die Personalgewinnung und die Finanzierung einer solchen Maßnahme sind mit den zuständigen Stellen zu klären. Dabei ist festzuhalten, dass rechtliche Hinderungsgründe dem Einsatz

pensionierter Lehrkräfte nicht entgegen stehen.

Derzeit sind für diese Aufgabe rund 50 Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten mit sechs Wochenstunden in den Horten auf Honorarbasis für diese Aufgabe eingesetzt. Sie unterstützen Kinder bei der Erstellung der Hausaufgaben und entlasten das Hortpersonal besonders dann, wenn Schülerinnen und Schüler eine intensive Begleitung benötigen.

Ein dringender Handlungsbedarf, der sich laut Antrag auf eine generell sehr problematische Situati- on der Hausaufgabenbetreuung begründet, stellt sich mit Verweis auf die vorangegangenen Aus- führungen nicht dar.

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Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I.

an das Direktorium – HA II/ V (Az. D-HA II/V1 3/600-08/1) an das POR-P1

an das POR-P4

an das Schulreferat – GL 10

an das Schulreferat - GL 3, Frau Langmeier an das Schulreferat – F 4

an das Schulreferat – F 5, SG 1 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

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III. Ablage HA ”Anträge und Stellungnahmen”

in Vertretung

Dr. Josef Tress

Vertreter der Stadtschulrätin

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