• Keine Ergebnisse gefunden

Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 5

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 5"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Telefax 233 - 23689

Kultusreferat

Fachabteilung 5

Gastkinderregelung nach Art. 23 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Verwaltungshaushalt 2007 und 2008 Sitzungsvorlage Nr. 02-08/ V 10956

Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses des Stadtrates vom 13.11.2007 (SB)

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Durch die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKi- BiG) wurde eine verbindliche Regelung für Gastkinderverhältnisse eingeführt. Nicht mehr die Sitzgemeinde der Kindertagesstätte ist vorrangig für die Finanzierung zuständig, son- dern die Aufenthaltsgemeinde, aus der das Kind stammt.

In Art. 23 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist die sogenannte Gastkin- derregelung festgelegt. Hier wird das Verfahren für den Sachverhalt geregelt, dass Münch- ner Kinder Plätze in Kindertageseinrichtungen außerhalb Münchens besuchen bzw. Kinder aus anderen Kommunen Plätze in Münchner Kindertageseinrichtungen beanspruchen.

Die Gastkinderregelung nach Art. 23 BayKiBiG enthält eine Stufenprüfung:

Einzelfallprüfung nach Art. 23 Abs. 1, 2 BayKiBiG

Eine Entscheidung über die Anträge zu Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres ist erst möglich, nachdem im Stadtgebiet München das Einschreibeverfahren mit dem regionalen Abgleich der städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen abgeschlossen ist.

Eine zeitlich frühere Entscheidung ist nicht möglich, weil vor Abschluss des Einschreibever- fahrens an allen Einrichtungen im Stadtgebiet München freie Plätze zum neuen Betriebs- jahr zur Verfügung stehen. An allen Einrichtungen verlassen Kinder, vor allem zum Ende des alten Betriebsjahres, die Einrichtung, überwiegend um die 1. Klasse in der Grundschule zu besuchen.

Deshalb sind vor Abschluss des Einschreibeverfahrens keine Plätze außerhalb des Stadt- gebiets zu finanzieren, weil im Stadtgebiet grundsätzlich Plätze zur Verfügung stehen. Die Eltern müssten - wenn vor Abschluss der Einschreibung eine Entscheidung getroffen würde - eine Ablehnung und gleichzeitig eine Platzzuweisung in einer Einrichtung im Stadtgebiet erhalten. Ein solches Vorgehen würde jedoch die Eltern benachteiligen, die sich am regulä- ren Anmeldeverfahren beteiligen.

Eine vorzeitige Vergabe würde zudem einen groben Verstoß gegen das Aufnahme- und Platzvergabeverfahren darstellen, das in der Kooperationseinrichtungs- und Kindertages- stättensatzung abschließend geregelt ist.

(2)

Erst danach kann geprüft werden, ob für das Kind ein ausreichender wohnortnaher Betreu- ungsplatz im Stadtgebiet München vorhanden ist. Da bei der Platzprüfung die freien Träger mit einbezogen werden, gestaltet sich dieser Abgleich äußerst zeitaufwändig und arbeitsin- tensiv. Sehr hilfreich wäre dabei ein Informationssystem, im Rahmen eines Call-Centers, das Auskunft über alle freien Plätze in städtischer und freier Trägerschaft geben kann. Um so ein Projekt zu realisieren sind noch weitere Planungsschritte notwendig. Eine entspre- chende Vorlage wird dem Schulausschuss zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. (siehe auch Beschlussvorlage zu „Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt München....“

in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeaus- schusses vom 13.11.07; Punkt A 2. und dort zugehöriger Antrag der Referentin/ des Refe- renten Nr. 3.)

Wegen der großen Vielzahl gleichgelagerter Fälle sind schnelle Entscheidungen erforder- lich. Dies ist im Sinne der antragstellenden Familien bzw. Träger sowie eines ökonomi- schen Verwaltungshandelns.

Im Verwaltungsverfahren werden bei der Prüfung der konkreten Einzelfälle, unter Berück- sichtigung der örtlich relevanten Platzsituation und des vorläufigen Einschreibeergebnisses, wenn keine Aussicht besteht, dass ein geeigneter Platz in einer Kindertageseinrichtung in München angeboten werden kann, Kostenübernahmeerklärungen ausgesprochen.

Die Eignung eines Platzes ist von vielen Faktoren abhängig, die im Einzelfall realitäts- und bürgernah zu bewerten sind.

Vormittags-/Nachmittagsplätze gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG

Ein Förderanspruch gegen die Stadt München ist ausgeschlossen, wenn diese den Eltern einen Nachmittagsplatz anbieten kann, auch wenn diese einen Vormittagsplatz wünschen.

Das Gesetz sieht von dieser Regelung Ausnahmen vor, wie z. B. für Kinder im letzten Kin- dergartenjahr vor der Einschulung. Des Weiteren gibt es eine nicht abschließende Aufzäh- lung von besonderen Gründen, wonach Eltern auf einen Vormittagsplatz bestehen können.

Insbesondere kommen solche Gründe in Betracht, die die Ziele Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Vermittlung von Bildung oder Vermeidung einer Kindeswohlgefähr- dung betreffen. Im Rahmen der Einzelfallprüfung wird der Sachverhalt familienfreundlich wohlwollend entschieden.

Härtefallregelung nach Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG

Die Härtefallregelung in Absatz 4 kommt immer dann in Betracht, wenn die Landeshaupt- stadt München von der Förderpflicht befreit ist, weil sie auf einen freien ausreichenden Platz verweisen kann.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anzahl der Härtefälle im Verhältnis zu den bewilligten Genehmigungen im Betriebsjahr 2006/2007 bei 1,05 % und bisher im Be- triebsjahr 2007/2008 bei 4,21 % liegt.

Ein auswärtiger Betreuungsplatz kann als Härtefall gefördert werden, wenn zwingende per- sönliche Gründe vorliegen. Diese Gründe müssen objektiv nachvollziehbar sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit tangiert ist und dadurch die Nutzung des angebotenen Platzes im Stadtgebiet nicht zumutbar ist.

Die Entscheidung über die Mitfinanzierung auswärtiger Plätze durch die Eltern nach Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG steht im Ermessen der Landeshauptstadt München.

Die Stadt München kann von den Eltern eine angemessene Mitfinanzierung in Höhe von bis zu 50 % der kindbezogenen Förderung verlangen (Art. 23 Abs. 4 Satz 2 BayKiBiG). Die anteilige Mitfinanzierung je nach Leistungsfähigkeit stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Eltern und der Stadt München dar.

Erfahrungen des Sozialreferats bei der Abwicklung des Komplementärfinanzierungsbetra- ges nach der Krippenrichtlinie haben gezeigt, dass der verwaltungstechnische Aufwand bei der Erhebung des Elternbetrages nicht im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen steht.

Aus diesem Grund und im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Förderverfahren des Schulreferates und des Sozialreferates hat der Schulausschuss des Münchner Stadtrates

(3)

am 21.06.2006 beschlossen, dass die Eltern bis August 2008 nicht zur Mitfinanzierung her- angezogen werden.

Aufgrund der geringen Anzahl von Härtefällen soll diese Verfahrensweise verlängert wer- den.

Hiermit berichtet das Schulreferat von den Erfahrungen im Umgang mit der Gastkinderre- gelung im Betriebsjahr 2006/2007 und für das beginnende Betriebsjahr 2007/2008.

Im Betriebsjahr 2006/2007 haben 259 Familien einen Antrag auf Betriebskostenförderung für die auswärtige Betreuung gestellt. In der folgenden Tabelle ist zu ersehen, wie die An- träge im laufenden Verwaltungsvollzug behandelt wurden.

189 Genehmigungen wurden erteilt

2 Härtefallgenehmigungen wurden erteilt

11 Ablehnungen, da Betreuungsplatz in München

2 Platzvermittlungen in München

22 Ablehnungen, da Übergangsregelung

5 Ablehnungen, Aufenthaltsgemeinde nicht München

28 Anträge wurden zurückgenommen 259 Anträge wurden insgesamt gestellt

(4)

Zum Zeitpunkt der Beschlusserstellung lagen dem Schulreferat insgesamt 248 Anträge von Münchner Eltern für Zahlungszusagen für auswärtige Betreuung für das Betriebsjahr 2007/2008 vor. In folgender Tabelle ist zu ersehen, wie die Anträge im laufenden Verwal- tungsvollzug behandelt wurden.

205 Genehmigungen wurden erteilt

9 Härtefallgenehmigungen wurden erteilt

4 Ablehnungen, da Betreuungsplatz in München

1 Platzvermittlungen in München

8 Ablehnungen, da Übergangsregelung

3 Ablehnungen, Aufenthaltsgemeinde nicht München

18 Anträge wurden zurückgenommen

248 Anträge wurden insgesamt gestellt

Für das Betriebsjahr 2007/2008 erwartet das Schulreferat noch weitere Anträge, da die Er- fahrung des Vorjahres gezeigt hat, dass viele Eltern erst nach Aufnahme in einer Kinderta- gesstätte auf Drängen des Trägers einen Antrag auf Betriebskostenförderung stellen oder freie Plätze unterjährig in Anspruch nehmen.

Die Tendenz der Anträge ist steigend. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Anträge nach Ende der Übergangsregelung am 31. August 2008 für Kindergartenkinder, die bereits am Stichtag 01. September 2005 einen Kindergartenplatz belegt haben, noch ansteigen wird.

Kosten und Finanzierung

Der Förderanspruch eines Trägers außerhalb des Stadtgebiets München, der eine Zah- lungszusage nach Art. 23 BayKiBiG erhalten hat, richtet sich nach Art. 22 BayKiBiG an die Landeshauptstadt München. Diese zahlt an den Träger sowohl den kommunalen wie auch den staatlichen Anteil aus. Der staatliche Anteil wird von der Landeshauptstadt München bei der Regierung von Oberbayern abgerufen und gleichzeitig mit dem kommunalen Anteil an den Träger in der Umlandgemeinde ausgezahlt.

Der kommunale Anteil für einen Betreuungsplatz errechnet sich bei einem derzeit gültigen Basiswert von 768,71 € für das Betriebsjahr 2007/2008 z.B. wie folgt:

- für einen Kindergartenplatz, belegt mit einem Kind im Alter von drei Jahren bis zur Ein- schulung, mit einer Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden

= jährlich 1.345,24 Euro.

- für einen Kindergartenplatz, belegt mit einem Kind im Alter von drei Jahren bis zur Ein- schulung, mit einer Buchungszeit von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden = jährlich 1.729,60 Euro.

(5)

- für einen Kindergartenplatz, belegt mit einem behinderten oder von wesentlicher Behin- derung bedrohten Kind im Sinne des § 53 SGB XII, mit einer Buchungszeit von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden = jährlich 6.053,59 Euro.

- für einen Hortplatz, belegt von einem Schulkind, mit einer Buchungszeit von vier bis einschließlich fünf Stunden = jährlich 1.153,07 Euro.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Finanzposition 4646.678.0000.5, Förde- rung der Jugendhilfe, staatlicher und kommunaler Zuschuss Gastkinder Umlandgemeinden, im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung. Die benötigten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2008 wurden bei der Finanzposition 4646.678.0000.5 angemeldet.

Gemäß Art. 22 Abs. 1 BayKiBiG hat der Träger einen gesetzlichen Förderanspruch, wenn eine Zahlungsübernahme nach Art. 23 BayKiBiG vorliegt.

Aufnahme von Kindern aus Umlandgemeinden

Für alle Fälle, in denen Kinder von externen Gemeinden eine städtische Kindertagesein- richtung besuchen, werden lt. § 4 Abs. 1 Satz 2 Kooperationseinrichtungs- und Kinderta- gesstättensatzung vor der Aufnahme Kostenübernahmebescheinigungen der Aufenthalts- gemeinde, verlangt. In diesen Fällen werden entsprechende Einnahmen erzielt.

Für das Haushaltsjahr 2007 wurden bei der Finanzposition 4641.162.0000.5, Zuschuss Gastkinder, Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro und bei der Finanzposition

4644.162.0000.2, Zuschuss Gastkinder, Einnahmen in Höhe von 15.000 Euro angemeldet.

Für das Haushaltsjahr 2008 wurden bei der Finanzposition 4641.162.0000.5, Zuschuss Gastkinder, Einnahmen in Höhe von 40.000 Euro und bei der Finanzposition

4644.162.0000.2, Zuschuss Gastkinder, Einnahmen in Höhe von 24.000 Euro angemeldet.

Die Höhe dieser Einnahmen kann abschließend noch nicht beurteilt werden, da die Endab- rechnung 2006/2007 noch nicht abgeschlossen ist. Eine qualifizierte Aussage über die end- gültigen Endabrechnungszahlungen ist frühestens im 2. Quartal 2008 möglich, da aufgrund der Vielzahl der Einrichtungen erst dann davon ausgegangen werden kann, dass alle End- abrechnungen abgewickelt sind.

Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses bestehen nicht.

Die Korreferentin des Schulreferats, Frau Stadträtin Brunner, und die Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Hirsch, haben einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Der Korreferent des Sozialreferats, Herr Stadtrat Benker, und die Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, haben einen Abdruck der Vorlage erhal- ten.

Das Sozialreferat hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Die Frauengleichstellungsstelle hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.

Die Stadtkämmerei hat einen Abdruck der Vorlage erhalten.

II. Antrag der Referentin

1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen des Schulreferats zur Kenntnis und be- auftragt das Schulreferat aufgrund der bisherigen Erfahrungen, im Abrechnungsjahr 2006/2007 und für das beginnende Betriebsjahr 2007/2008, bei der Bewilligung von Härtefällen, die Eltern wie bisher nicht zur Mitfinanzierung heranzuziehen.

(6)

Damit entspricht das Verfahren des Schulreferates dem Verwaltungsverfahren des Sozialreferates.

2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle

III. Beschluss nach Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Elisabeth Weiß-Söllner

2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin

(7)

IV. Abdruck von I mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Direktorium - HA II

an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt

an die Frauengleichstellungsstelle an das Sozialreferat

V. Wv Schulreferat An

Die Übereinstimmung mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

Am I.A.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Schul- und Kultusreferat die erforderlichen 2,5 Stellen (A5/E 4 TVöD) für die personelle

Nun, im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung kann es natürlich nicht passieren, dass Produkte oder Dienstleistun- gen zu Dumpingpreisen angeboten werden, um Kunden in die Praxis

Die vorgezogene Bestellung wird im laufenden Jahr (2006) zu einer Über- schreitung des Kontos 313.90 führen, wobei diese Kosten durch eine Kredit- verschiebung kompensiert

10.995 Anträge gestellt für Marktordnung Wein wurden im Antragsjahr

4 In Google earth ist weder eine optische Begrenzung innerhalb desselben Landkreises sichtbar, noch beidseits der Landkreisgrenzen.. Nbg über den

ein liebevolles Miteinander, sich aus- tauschen, fröhliches Lachen schon am Morgen, kleine Glücksmomente zu zweit erleben, wieder Nähe spüren, für zwei planen und kochen oder

Informazione sul servizio (informa- zioni su tariffe, con- dizioni di eroga- zione, allaccia- mento, ecc.) Quelle: ASTAT, Mehrzweckerhebung der Haushalte 2008 Fonte: ASTAT,

Die Synode der KPS macht sich den Antrag des Kirchenkreises Halberstadt zu eigen und bittet das Kirchenamt um die Einsetzung eiern Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Rahmenordnung