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Academic year: 2022

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Tel. 035263/ 17 87 41 · Fax 035263/ 17 87 42 · Email: reddiebuero@gmail.com

unabhängig · überparteilich · überregional

unabhängige Zeitung der Region mit dem Amtsblatt der Stadt Gröditz

Ausgabe:

02/2022

Ausgabetag: 25.02.2022 nächste Ausgabe: 01.04.2022

StadtGröditz

R ÖDER J OURNAL OURNAL R R ÖDER ÖDER J J OURNAL OURNAL R ÖDER J

Hallo Frau Lehmann, seit No- vember 2021 leiten Sie nun die Bauabteilung in der Stadtverwal- tung Gröditz. Wie kam es dazu?

Lehmann: Ich habe mich auf die im Mai 2021 von der Stadt Gröditz ausgeschriebene Stelle „Amtsleite- rin Bauverwaltung“ beworben.

Nach schriftlicher Bewerbung und Vorstellungsgesprächen hat sich die Stadtverwaltung und der Stadtrat für meine Person entschieden.

Bisher habe ich als selbstständige Bauplanerin hier in Gröditz gear- beitet

Wie gut haben Sie sich in die neue Aufgabe hineingefunden?

Lehmann: Ich denke, sehr gut. Klar hat man anfänglich einige Probleme bei einer neuen Arbeitsumgebung.

Das bezieht sich nicht auf die fachli- chen Aufgabenstellungen, als vielmehr auf Dinge wie: Wie funk- tioniert dieses Gerät?, Wie war der nächste Schritt im Programm?

Wo nde ich dieses und wo wird jenes abgelegt?, etc. Aufgabenseitig fühle ich mich sehr gut aufgehoben und das Arbeitsgebiet entspricht voll meinen Erwartungen und Vor- stellungen.

Sie betrieben mit ihrem Bruder Holger bislang ein Bauplanungs- büro in Gröditz. Haben Sie die Firma aufgegeben?

Lehmann: Ja, das habe ich. Mein Bruder Holger beendet nur noch zwei, drei laufende Projekte. Die Büroaufgabe ist die Folge von meh- reren Faktoren, welche 2020 / 2021 zusammenkamen. Ruhestand unse- rer Mitarbeiterin, längerfristige, gesundheitliche Probleme bei mei- nem Bruder und die Stellenaus- schreibung der Stadt Gröditz. Diese und weitere Faktoren waren Anlass, mal grundsätzlich alles Bisherige in Frage zu stellen und sich neu zu orientieren. So ist es dann dazu gekommen, dass ich mich bei der Stadt Gröditz auf die ausgeschrie- bene Stelle beworben habe.

Wie ist Ihre Bauabteilung aufge- baut, wer ist für was zuständig?

Lehmann: Die Bauverwaltung um- fasst insgesamt 3 Mitarbeiter, ein- schließlich meiner Wenigkeit. Herr Reichardt betreut die Bereiche Liegenschaften, Auftragsvergabe und Fördermittel. Herr Jacobi ist für die Aufgabengebiete Hoch- und Tiefbau, Verkehr und Medien ver- antwortlich. Ich selbst bin für die Aufgaben der Bauplanung und

Bauverwaltung zuständig. Natür- lich arbeitet nicht jeder nur strikt in seinem Aufgabenbereich, sondern wir arbeiten im Team, denn die Bereiche lassen sich nicht haar- scharf abgrenzen, sondern gehen

ießend ineinander über. Auch muss es gegeben sein, dass Einer den Anderen bei Krankheit und Urlaub vertreten kann.

Wie gut funktioniert die Zusam- menarbeit mit den Kollegen/In- nen schon?

Lehmann: Die Zusammenarbeit funktioniert ausgezeichnet und ich möchte mich an dieser Stelle auch gleich bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwal- tung für die prima Unterstützung bei der Einarbeitung in die Aufga- ben, Strukturen und Abläufe bedan- ken.

Was sind Ihre vordringlichsten Aufgaben?

Lehmann: Die Fertigstellung der

„Röder-Elster-Halle“ am Eichen- hain ist die derzeit vordringlichste Aufgabe. Diese Baumaßnahme kommt jetzt in das letzte Viertel der Bauzeit. Der Innenausbau ist im vollen Gange und die Außenanla- gen nehmen auch schon Gestalt an.

Aber auch die Planung der zukünfti- gen Projekte darf dabei nicht ins Hintertreffen geraten. Es werden Projekte für die neue Förderperiode (LEADER-Entwicklungsstrategie 2023 - 2027) des Elbe-Röder-

Dreiecks vorbereitet. Aber auch die Digitalisierung im Rathaus ist eine wichtige Aufgabe.

Welche Projekte sollen in diesem Jahr verwirklicht werden, was ist geplant?

Lehmann: Als nächstes Projekt steht der Ausbau der Kurzen Straße an und der Bau des Radweges nach Prösen kann jetzt realisiert werden.

In Arbeit ist ein Konzept, welches den Schulstandort Gröditz betrach- tet und besonders die zukünftige Entwicklung der Oberschule im Fokus hat. Aber auch die Themen Energiewende, Bauland, Ärztever- sorgung … werden uns in den nächsten Monaten und Jahren be- schäftigen.

Was wünschen Sie sich noch für die Zukunft?

Lehmann: Gesundheit für Alle und die Rückkehr in einen normalen Alltag. Das die geplanten Feste, wie der Bürgermeisterempfang mit Einweihung der Sporthalle und das Stadtfest zum 805. Jubiläum, statt-

nden können.

Gespräch: Michael Peter

Gröditz: Interview mit der neuen Bauamtsleiterin Silke Lehmann

Bogatzki, Stadtverwaltung Gröditz

Fahrradcodierung 2022

Die erste Fahrradcodierung für das Jahr 2022 wird am 14. März an der Freiwilligen Feuerwehr in Gröditz in

der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr durchgeführt.

Die weiteren Termine für dieses Jahr sind am 4. Juli und 10. Oktober.

Bogatzki, Stadtverwaltung Gröditz

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Hallo Herr de Jong, können Sie sich unseren Lesern erst einmal vorstellen?

De Jong: Ich bin ein holländischer Investor, 61 Jahre alt, habe an der Universität in Groningen im Fach Wirtschaftshistorik studiert, bin verheiratet und habe zwei Kinder.

Mein Sohn studiert in Holland in einer technischen Fachrichtung, die Tochter studiert in Island. Ich war 1984 das erste Mal mit einer evangelischen Studiengruppe in der damaligen DDR. Dort habe ich den damaligen Nauwalder Pfarrer Heiner Sandig (den späteren Land- tags-Vizepräsidenten des Landta- ges Sachsen) kennen gelernt und es hat sich eine innige Freundschaft entwickelt. Durch Heiner kam ich

auch nach Tiefenau. Es war trotz des damaligen trostlosen Zustandes eine Liebe auf den ersten Blick.

Ich habe einen Gartenpavillon von vier als Zweitwohnsitz wunder- schön ausgebaut und kann jetzt auf die vier fertig gestellten Eckbrun- nen des Rosengartens schauen. In der Mitte des barocken Rosengar- tens wird sehr aufwendig bis Mitte Mai diesen Jahres der Hauptspring- brunnen von versierten Steinmet- zen aus Sandstein nach alten Fotos restauriert und in vielen Teilen neu erstellt und mit einer Fontäne aus- gestattet.

Seit wann sind Sie in Tiefenau aktiv tätig?

De Jong: Schon zu DDR-Zeiten

habe ich mit den Gedanken ge- spielt, das Ensemble wieder aufzu- bauen. Dies war auf Grund der damaligen Verhältnisse aussichts- los. Nachdem die kulturhistorisch sehr wertvolle Schlosskapelle in den späten 90er Jahren komplett nach denkmalpegerischen Ge- sichtspunkten, vor allem durch eine großzügige Spende einer westdeut- schen Studiendirektorin, die zwei Altarguren von dem Bildhauer des Zwingers B. Permoser, eine Stuck- decke nach den Entwürfen von Pöppelmann und die Orgel von Silbermann beinhaltet, perfekt restauriert wurde und heute weit über die Region auch durch die Konzerte auf der Silbermannorgel bekannt ist, reifte in mir der Ent- schluss, auch das Rittergut zu

restaurieren und das Schloss (wel- ches durch einen Beschluss der sowjetischen Militäradministration im September 1948 gesprengt wurde) wieder aufzubauen. Ich ver- kaufte dann 2012 mein Handelsun- ternehmen, um mit diesem Geld nach vielen eigentumsrechtlichen Hindernissen und großen Schwie- rigkeiten bei den Genehmigungsbe- hörden nach fünf Jahren 2017 die gesamte Rittergutsanlage und das dazugehörige Land von 75 ha zu kaufen. Etwas später habe ich noch weitere 40 ha von etwa 20 Ei- gentümern erworben. Dies war ein schwieriges und zeitaufwendiges Verfahren.

Gespräch: J. Hoppe

Schloss Tiefenau: Investor Henry de Jong im Interview - Teil 1

I n d e n l e t z t e n Wo c h e n u n d Monaten haben die Ankündigun- gen von Preiserhöhungen für Papier Dimensionen erreicht, die nicht mehr zu kompensieren sind.

Die Ursachen für den Preisanstieg liegen an den höheren Kosten für Energie und Transport sowie an der Corona-Krise, durch die der Struk- turwandel verschärft wurde. Immer mehr Papierfabriken stellen ihre Produktion von graschen Pa- pieren auf Kartons um, die wegen des Online-Handels gefragt sind.

Daraus resultiert, dass Papier auf dem Weltmarkt knapp wird und die Preise nach oben steigen. Bislang konnten wir als Herausgeber des RöderJournal die Anzeigenpreise

auf einem konstanten Niveau hal- ten. Doch mit dem drastischen Preisanstieg zu Beginn des neuen Jahres erhöhen sich auch die Herstellungskosten für unsere Zeitung. Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, unsere Anzeigenpreise zum 1. März 2022 um 8% anzuheben. Nur so können wir gewährleisten, dass das Rö- derJournal mit dem Amtsblatt der Stadt Gröditz auch in Zukunft erscheinen und kostenlos an die Haushalte zugestellt werden kann.

Wir bitten um das Verständnis unserer Anzeigenkunden und hof- fen auf eine weitere gute Zusam- menarbeit.

Die Redaktion

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Die Unternehmensgruppe der Familie Voß, zu der unter anderem die Stahlhandel Gröditz GmbH, die Hotel Spanischer Hof GmbH, die Bowling-Lounge in Gröditz und die elster-röder stadtstrand mar- keting GmbH gehören, unterstützt seit Jahren viele verschiedene Projekte. Zu den ohnehin getätigten Zuwendungen gab es bereits in den letzten Jahren eine zusätzliche Spendensumme. Im Rahmen der Spendenaktion „Wir geben mehr"

wurden im Dezember 2021 erneut 20.000 € für gemeinnützige Pro- jekte gespendet.

Zur Spendenaktion „Wir geben mehr!“ konnten sich Vereine/Or- ganisationen im Vorfeld bewerben, um eine nanzielle Zuwendung für ihr Projekt zu erhalten. Bei der Vielzahl der eingegangenen Be- werbungen konnten leider nicht alle berücksichtigt werden.

Die Unternehmensgruppe der Familie Voß gratuliert folgenden Vereinen/Organisationen, deren Projekte nanziell unterstützt wer- den:

Regional

Riesaer Cheerleaderverein e.V.

Karl-Preusker-Bücherei e.V.

ASB Kindertagesstätte „Bummi“

Strehla

Krisenintervention und Notfall- seelsorge LK Meißen AWO Integrative Kindertagesstät-

te „Buratino“

Gänseblümchen Kröbeln e.V. - Förderverein der Kindertagesstätte

Förderverein Grundschule „Erich Schindler“ Wahrenbrück e.V.

Krebskranke Kinder in Not e.V.

Tierschutzverein Riesa und Umgebung e.V.

Oberschule Schönfeld

Förderverein Kindertagesstätte Sankt Martin e.V.

ASB Kindertagesstätte „Zwergen- haus“ Gröditz

Ländlicher Reit- und Fahrverein Plessa e.V.

Förderverein Kinderhaus Regenbogen e.V. Meißen Förderverein der Grundschule

„Zum Bücherwurm“ Oschatz Miteinander - Freie Werkschule

Meißen e.V.

Städtisches Gymnasium Riesa Sportclub Riesa e.V. Abteilung

Sportakrobatik

Beachvolleyball-Club Riesa e.V.

THW - Helfervereinigung Herz- berg

Kinderhaus „Lustiger Tausendfüß- ler“ e.V.

Goethe-Grundschule Hohenlei- pisch-Plessa

Jugendfeuerwehr Schraden Freiwillige Feuerwehr Stolzenhain

an der Röder Diakonie Meißen Christliches Schulzentrum

„Rudolf Stempel“ Riesa e.V.

Kindertagesstätte „Sonnenland“

Gröditz

Erzieher-Eltern-Verein „Sonnen- schein“ Schönfeld e.V Werner-Heisenberg-Gymnasium

Riesa

Kindertagesstätte „Poppitzer Grashüpfer“

Förderverein Meißen e.V.

Outlaw gGmbH - Quartier 36 Verein der Freunde und Förderer des Evangelischen Schulzentrums

Riesa e.V.

Überregional

Deutsche Welthungerhilfe e.V.

Ärzte ohne Grenzen e.V

Alle Jahre wieder - 20.000 € für die Region

Foto: Sebastian Schultz

Foto v.l.: Michael Voß und Marcel Voß

- Anzeigen -

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Beginn des Amtsblattes der Stadt Gröditz Ausgabe 02/22 vom 25.02.2022

Vom Stadtrat beschlossen:

Aufgrund der §§ 4 und 39 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 hat der Stadtrat der Stadt Gröditz in der öffentlichen Stadtratssitzung am 22. Februar 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

2022/007 Bauantrag: Errichtung Wohnhausanbau mit Überdachung Gemarkung Nieska, Flurstück 50 (Riesaer Straße 3, 01609 Gröditz OT Nieska) 2022/008 Bürgermeisterwahl 2022

- Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses - 2022/009 Übertragung von Haushaltsansätzen aus dem

Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 2022/010 Festsetzung des Veräußerungspreises des

Wohnbaugrundstückes, Flurstücke 26/2 und 472/1 der Gemarkung Nauwalde (Straße der Jugend 2)

2022/011 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der städtischen Einrichtungen der Stadt Gröditz (Nutzungs- satzung städtische Einrichtungen) ab 01.01.2022 2022/012 Bauantrag: Neubau Nebengebäude, Gemarkung Gröditz,

Flurstück 645/13 (Gartenstraße 27, 01609 Gröditz) 2022/013 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage,

Gemarkung Gröditz, Flurstück 136/43 (Hauptstraße 60, 01609 Gröditz) 2022/015 Namensgebung Rathausvorplatz

1. Zu wählen ist der Bürgermeister

Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1 Mindestzahl der Unterstützungsschriften: 60 Die Stelle ist hauptamtlich.

2. Aufforderungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

2.1 Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis spätestens 07. April 2022, 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahl- ausschusses

Tina Noack, Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz

während der üblichen Öffnungszeiten oder außerhalb der Öffnungs- zeiten nach vorheriger Vereinbarung schriftlich einzureichen. Am 07. April ist die Stadtverwaltung bis 18:00 Uhr geöffnet. Es wird gebeten, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen.

2.2 Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wähler- vereinigung und jeder Einzelbewerber kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

2.3 Die zugelassenen Wahlvorschläge gelten auch für den zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum 17. Juni 2022, 18:00 Uhr zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 6d Absatz 2 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes geändert werden; über die Zulassung des geänderten Wahlvorschlages entscheidet der Gemeindewahlausschuss unverzüglich.

3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

3.1 Inhalt und Form der Wahlvorschläge und der beizufügenden Unter- lagen werden durch den § 41 des Kommunalwahlgesetzes und den

§ 16 der Kommunalwahlordnung bestimmt. Insbesondere sind die Wahlvorschläge schriftlich und nach dem Muster der Anlage 16 der Kommunalwahlordnung einzureichen. Die im § 16 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung genannten Unterlagen sind dem Wahlvor- schlag beizufügen.

3.2 Der Wahlvorschlag muss enthalten

- Als Bezeichnung des Wahlvorschlages den Namen der

einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt - Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,

- Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss dessen Familiennamen als Bezeichnung enthalten.

3.3 Die Wahlvorschläge von Parteien und nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlge- biet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Wahlvorschläge von nichtmitglied- schaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlbe- rechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6c Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes teilgenommen haben.

In jedem Wahlvorschlag soll eine Vertrauensperson und eine stell- vertretende Vertrauensperson benannt werden (§ 6a Absatz 5 des Kommunalwahlgesetzes).

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Gröditz mit den Ortsteilen Nauwalde, Nieska, Schweinfurth und Spansberg Landkreis Meißen

der Wahl zum Bürgermeister am 12. Juni 2022

und für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 03. Juli 2022

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3.4 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

• Erklärung eines jeden Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,

• Bescheinigung der zuständigen Stadt über die Wählbarkeit für jeden Bewerber,

• Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

• Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterver- sammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der

zugehörigen Versicherung an Eides statt,

• im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 des Kommunal- wahlgesetzes eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die

Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen,

• beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation,

• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschla- ges eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein Wahlrecht,

• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes.

3.5 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberauf- stellungen und Zustimmungserklärungen sind während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung oder darüber hinaus nach Ter- minvereinbarung bei der Vorsitzenden des Wahlausschusses erhältlich.

Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz, Tel.: 035263/32821, t.noack@groeditz.de

4. Unterstützungsunterschriften

4.1 Jeder Wahlvorschlag muss entsprechende der unter 1. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschla- ges Wahlberechtigten der Stadt Gröditz, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunter- schriften).

4.2 Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Gröditz, Einwohnermel- deamt, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz, während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 07. April 2022, 18:00 Uhr geleistet werden.

Zu diesem Zweck ist die Stadtverwaltung an diesem Tag bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsformblatt nach dem Muster der Anlage 23 der Kommunalwahlordnung eigenhändig unter Angabe des Tages der Unterzeichnung sowie des Familiennamens, Vornamens und der Anschrift der Hauptwohnung des Unterzeichners geleistet werden.

Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvor- schlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat er seine Unter- schrift für mehrere Wahlvorschläge geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Der Wahlberechtigte kann eine geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen. Die Wahlberech- tigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauf- tragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei der Vor- sitzenden des Gemeindewahlausschusses bis spätestens 31. März 2022 (also dem 7. Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvor- schläge) schriftlich zu beantragen. Dabei sind die Hinderungsgrün- de glaubhaft zu machen.

4.3 Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvor- schlages im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Stadtrat vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunter schriften; dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wähler- vereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Ferner bedarf auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewer- ber den amtierenden Amtsinhaber enthält.

Gröditz, 25. Februar 2022 Reinicke

Bürgermeister

Tina Noack als Vorsitzende

Patrice Bönisch als Stellvertreter der Vorsitzenden Britt Severin als Beisitzerin

Steffen Reck als Stellvertreter der Beisitzerin

Gröditz, 25. Februar 2022 Reinicke

Bürgermeister

Joachim Winkler als Beisitzer

Christoph Schmidt als Stellvertreter des Beisitzers Sebastian Weber als Beisitzer

Uwe Prätorius als Stellvertreter des Beisitzers

Gemäß § 9 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 2022, gebe ich die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die oben genannte Wahl bekannt:

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Gröditz mit den Ortsteilen Nauwalde, Nieska, Schweinfurth und Spansberg Landkreis Meißen

über die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl zum Bürgermeister

am 12. Juni 2022 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 03. Juli 2022

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Angesichts der in der Stadt Gröditz anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreib- form dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Ehrenamtes.

Die Stadt Gröditz sucht für eine fünfjährige Amtsperiode, beginnend ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, einen Friedensrichter sowie einen Stellvertreter, gleichzeitig Protokollführer (m/w/d). Gemäß § 6 Abs. 2 des Sächsischen Schied- und Gütestellengesetzes (SächsSchieds- GütStG) sind interessierte Personen zur Bewerbung aufzufordern.

Die Aufgabe des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten oder Rechtsstreitigkei- ten durch eine Einigung beizulegen. Die Schiedsstelle führt Schlich- tungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögens- rechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönli- chen Ehre durch.

Ein Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und nach seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Friedensrichter kann nicht sein, wer

1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;

2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Friedensrichter soll nicht sein, wer

1. zu Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle (Stadt Gröditz) wohnt;

3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlich keit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder

4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindli- cher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter notwendige Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

Es wird weiterhin ein Stellvertreter für den Friedensrichter, gleichzeitig Protokollführer gesucht. Für dessen Ernennung gelten die für den Frie- densrichter bestehenden Vorschriften entsprechend. Dem Protokollfüh- rer obliegt insbesondere die Protokollierung der Schlichtungsverhand- lung und das Führen des Protokollbuches der Schiedsstelle.

Friedensrichter und Stellvertreter/Protokollführer werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und können wiedergewählt werden. Die Berufung und Vereidigung erfolgt durch den Vorstand des zuständigen Amtsge- richts. Beide Ämter sind Ehrenämter, für die eine Aufwandsentschädi- gung gem. Entschädigungssatzung der Stadt Gröditz gezahlt wird.

Interessenten werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 31. März 2022 zu bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen können bei der Stadt Gröditz

Hauptamtsleiterin Tina Noack Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz Tel.: 035263/32821, Fax: 035263/32869

E-Mail: t.noack@groeditz.de abgefordert oder unter www.stadt-groeditz.de/Rathaus-Service/Amtliche- Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Als Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist eine Erklärung abzuge- ben, dass keiner der aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt sowie die Einwilligung zu erteilen, dass Auskünfte beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienste eingeholt werden dürfen.

Gröditz, den 25. Februar 2022 Reinicke

Bürgermeister

Bekanntmachung zur Bewerbung

als Friedensrichter/in und als Protokollführer/in

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Impressum für das Amtsblatt der Stadt Gröditz:

Das Amtsblatt der Stadt Gröditz ist unabhängiger Bestandteil des RöderJournals. Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Gröditz, Jochen Reinicke. Verantwortlich für Satz, Gestaltung und Druck: Redaktionsbüro M. Holota. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Nachdruck nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung.

Ende des Amtsblattes der Stadt Gröditz

Ausgabe 02/22 vom 25.02.2022

(9)

„Lehre uns beten“ baten einmal die ersten Jünger, die Jesus folgten.

Wussten Sie nicht, was Beten ist?

Als Menschen, die die Bibel gut kannten, hätten gerade sie es wissen müssen. Aber wo Religion nur eine tote Form ist, wird sie zur Last.

-„Gebet ein Atmen der Seele!“- In der Vergangenheit erlebte ich oft meine Kinder, wenn sie von der Schule kamen. Wie „brannte es da unter den Fingernägeln,“ bis sie uns endlich als Eltern alle Er- lebnisse des Tages berichten konnten. Man spürte in ihren Worten die Frage, ob man sie auch recht verstand.

So ist auch Gebet ein Suchen nach dem Gegenüber, der uns in dieses Leben rief und gleichsam trägt – Gott durch Jesus!

Und ob wir auch als Eltern nicht allem nachkommen können, was an Leib und Seele unseren Kindern Not tut.

So ermutigt doch Jesus, uns dem Vater anzuvertrauen, der Himmel und Erde gemacht hat, indem er sagt: „ So denn ihr, die ihr doch arg seid, könnt euren Kindern gute Gaben geben, wie viel mehr wird euer Vater im Himmel Gutes geben denen, die ihn bitten.“

Doch Umgang braucht Pege!

Und das verstanden die Jünger damals wohl. Doch sicherlich nicht so, wie die folgende Ge- schichte:

Ein kleines Kind in unseren Tagen bekam einmal von einem Erwach- senen eine Süßigkeit geschenkt.

Auf die Aufforderung der Eltern, was man da wohl sagt, antwortete das Kind: „Noch!“

So ist Gebet eine Herzenssache!

Wie viel Feinfühligkeit liegt da in Gottes Handeln mit uns, wenn er sagt: „Und wenn ihr betet, sollt ihr nicht viel plappern wie die Heiden;

denn sie meinen, sie werden erhört, wenn sie viele Worte machen.

Darum sollt ihr euch ihnen nicht gleichstellen. Euer Vater weiß, was ihr bedürfet, ehe denn ihr ihn bittet.“

Doch müssen auch Hindernisse in dieser Beziehung weggeräumt werden!

Indem es heißt: „So wir aber unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Untugend.“

Lehre uns Beten!

Baptisten Brüdergemeinde Hauptstraße 62; 01609 Gröditz Gottesdienst Sonntag 10:00 Uhr Bibelstunde Mittwoch 18:00 Uhr

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Ambulanter Pflegedienst RöderEngel

Bahnhofstraße 33 01609 Wülknitz Tel. 035263/ 169972 Fax 035263/ 169973 E-mail: info@roederengel.de

Unsere Leistungen

Im Rahmen der Krankenversicherung:

Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung z. B.:

• Medikamentengabe • Injek onen • Portversorgung

• Verbände jeglicher Art • Blutdruck- und Blutzuckermessungen

• Katheterisierungen • Stomaversorungen • Versorgung bei PEG Im Rahmen der Pflegeversicherung:

• Hilfe bei Mobilität

• Anleitung/ Übernahme der Teil- oder Ganzkörperpflege

• Prophylak sche Maßnahmen die ggf. erforderlich sind

• Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme

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25 Jahre Fahrradcodierung in Gröditz -

25 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit

Als am 22. Februar 1997 in Gröditz auf dem Schulhof der damaligen 2.

Oberschule mit der Fahrradcodie- rung begonnen wurde, dachte man nicht im Leisesten daran, dass dieser besondere Service auch noch in 25 Jahren für die Bürger der Stadt und den umliegenden Gemeinden angeboten wird. Das B e s o n d e r e d a r a n , S i e g f r i e d Janetzki übt diese Arbeit seit 25 Jahren in ehrenamtlicher Tätigkeit aus und leistet damit einen enormen Beitrag zur Minimierung der Fahrraddiebstähle in der Region. Seit einiger Zeit wird er dabei auch von seiner Frau unterstützt. Dafür gilt beiden an dieser Stelle ein ganz besonderer Dank. Auch in der heutigen Zeit wird noch reger Gebrauch von der Codierung gemacht, da immer mehr auf Elektro- Fahrräder umgestiegen wird und diese sehr preisintensiven Fahrzeuge dadurch einen wirksamen Diebstahlschutz erhalten. In diesem Jahr führt die Familie Janetzki wieder drei Fahrradcodierungen durch.

Denn:

„Lässt Du Dein Rad codieren - wird sich der Dieb blamieren.“

Janetzki/ RöJour

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Am 27.01.2022 war der Ernder des „Leckermäulchens“, Herr Dr.

Ing. Jürgen Clauß, bei uns an der Oberschule Prösen zu Gast.

In einer Repräsentation ist durch Herrn Dr. Clauß die Entwicklungs- geschichte des Desserts anschau- lich für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 im Wahlpichtfach WAT dargestellt worden.

Ganz einfach war die Geschichte zur Entwicklung des Produktes in der DDR für die Schülerinnen und Schüler natürlich nicht zu ver-

dauen. Der Referent Herr Clauß hat die Repräsentation jedoch mit vielen geschichtlichen Details unterlegt.

Nach diesem Vortrag ist das Dessert in zwei Gruppen unter Anleitung von Dr. Clauß zubereitet worden. Im Anschluss daran konnten die beteiligten Schülerin- nen und Schüler sowie das Lehr- personal das zubereitete Dessert verkosten. Fazit: Lecker „Lecker- mäulchen“!

Schulsozialarbeiterin S. Richter

Neues aus der Oberschule Prösen:

Projektstunde Leckermäulchen

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Impressum: Das RöderJournal ist eine unabhängige Zeitung für die Stadt Gröditz und die umliegenden Gemeinden. Es erscheint in Gröditz, Frauenhain, Koselitz, Lichtensee, Nauwalde, Nieska, Prösen, Pulsen, Reichenhain, Saathain, Schweinfurth, Spansberg, Stolzenhain und Zabeltitz. Herausgeber, Layout, Satz und Anzeigenannahme: Redaktions- & Dienstleistungsbüro M.

Holota, L.-v.-Beethoven-Str. 32a, 01609 Gröditz. Druck: polyprint Riesa GmbH. Das RöderJournal erscheint aller 4 Wochen mit einer Gesamtauflage von 6.000 Stück. Redaktionsschluss ist immer der Donnerstag eine Woche vor dem Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Den nächsten Ausgabetermin entnehmen Sie bitte dem Titelkopf. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste. Für private Anzeigen 50 % Ermäßigung. Für die Gemeindeverwaltungen der oben genannten Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungs- möglichkeit auf Anfrage. Verteilung: Bachmann Direktwerbung, Goethestr. 7, 01589 Riesa, Tel.: 0152/02888826. Rechte: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber.

Verstöße werden nach dem Urheberrecht geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften.

Der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus mahnt, die Erinnerung an die NS-Verbrechen aufrechtzuhalten. In diesem Jahr jährte sich die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau zum 77. Mal.

Zwischen 1940 und 1945 ermorde-

ten hier die Nationalsozialisten über eine Million Männer, Frauen und Kinder. Seit 1996 ist der 27. Januar in Deutschland gesetzlicher Ge- denktag für die Opfer. Die Erinne- rung darf nicht enden und muss auch künftig Generationen zur

Wachsamkeit mahnen und jeder Gefahr der Wiederholung entgegen wirken. In Gröditz gedachten an diesem Tag Vertreter der Stadtver- waltung, der Fraktionen, Schulen und Bürger in einer feierlichen Veranstaltung an der Kriegsgräber- anlage auf dem kommunalen Fried- hof, an der Wainsdorfer Straße, den

Millionen Opfern des Nationalso- zialismus und des Naziregimes sowie den vielen Zwangsarbeitern, die im Gröditzer Stahlwerk ihr Leben ließen und legten nach einer Schweigeminute Blumen nieder.

RöJour

Gedenken an NS-Opfer

Referenzen

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