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AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

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Academic year: 2022

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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr

7. Februar 2020 Nr. 6

Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 953516 Telefax 07393 953517

Homepage: www.hausen–am–bussen.de E–Mail: info@hausen–am–bussen.de

AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

Sprechzeiten des Bürgermeisters

In der nächsten Woche gelten folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Hausen am Bussen und in Unterwachingen:

Rathaus Unterwachingen: Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Rathaus Hausen am Bussen: Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr.

In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar.

– Bürgermeisteramt –

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, den 28. Januar 2020 in Hausen am Bussen

In der ersten Sitzung im Jahr 2020 stand die Beratung und Be- schlussfassung der Haushaltssat- zung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich Finanzpla- nung 2019 – 2023 auf der Tages- ordnung.

Die einzelnen Planansätze des Er- gebnis– und Finanzhaushalts, die besonderen Anlagen zum Haushalts- plan, die Finanzplanung wie aber auch die Haushaltssatzung wurden von Herrn Markus Mussotter, Ge- schäftsführer der Verwaltungsge- meinschaft Munderkingen, vorgetra- gen und eingehend erläutert.

GF Markus Mussotter übergibt den Plan an BM Hans Rieger. (Foto: SZ Ehingen)

Die Gemeinde Hausen am Bussen stellt ihr Haushalts– und Rechnungswesen mit Wirkung zum 1.

Januar 2020 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) um. Damit beginnt in der Darstel- lung, aber auch in der Interpretation und Bewertung des Haushalts ein neues Zeitalter.

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Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der Umsetzung im Jahr 2020 beendet sein wird, so GF Markus Mussotter.

Die Verwaltung und hier in erster Linie die Kämmerei wird noch geraume Zeit mit der Einführung des NKHR befasst sein. Unter anderem bedarf es noch der Aufstellung der Eröffnungsbilanz, die die Grundvoraussetzung für den ersten Jahresabschluss sein wird. Des Weiteren müssen neue Schritte in der Haushaltsüberwachung gegangen werden, und schließlich bedarf es bereits erster Gedanken zur Entwicklung des neuen Jahresabschlusses. Parallel hierzu müssen neue Prozesse zur Haushaltspla- nung überlegt werden, die sicherstellen, dass die künftigen Haushaltspläne im gewohnten Zeitrahmen erstellt werden können.

Der Haushaltsplan wird hier und da sein Gesicht in den nächsten Jahren noch verändern. Jedenfalls ist dies der 1. Doppik–Haushalt im Verwaltungsraum Munderkingen, der verabschiedet wird, so GF Markus Mussotter und BM Hans Rieger unisono.

So sieht das Zahlenwerk 2020 für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses 33.500 € vor, für die ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 20.000 € bewilligt wurde. Die Er- schließung im Baugebiet „Halde IV“ wurde mit 150.000 € veranschlagt, und für den Endausbau

„Halde III“ sind weitere 40.000 € eingeplant. „Dies alles ist aber nur möglich, wenn auf der anderen Seite auch weitere Bauplätze verkauft werden. Bisher jedenfalls läuft der Bauplatzverkauf gut“, so der Vorsitzende. Der Breitbandausbau wird mit weiteren 127.000 € zu Buche schlagen. Dazu wurden bereits Zuschüsse in Höhe von rund 105.000 € bewilligt. Für den Bau einer behindertengerechten Toilette am Friedhof / Leichenhalle sind 65.500 € veranschlagt. Im Gegenzug werden hier Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Ausgleichstock in Höhe von ins- gesamt 55 000 € erwartet. Die Umrüstung der Friedhofsbeleuchtung auf LED–Technik ist mit 8.000

€ veranschlagt, und für die Anlage neuer Friedhofswege sieht das Zahlenwerk 15.000 € vor. Ohne Zuschüsse geht`s auch hier nicht, so BM Rieger, „dennoch ist unserer Haushaltslage gut, weil wir unsere Abschreibungen miterwirtschaften können und so einen gesetzeskonformen Haushalt 2020 haben“.

Im bisherigen kommunalen Haushaltsrecht wurde der Begriff „Haushaltsausgleich“ durch die Über- einstimmung von Einnahmen und Ausgaben sowohl im Verwaltungs– als auch im Vermögenshaus- halt definiert. In der kommunalen Doppik bezieht sich der Haushaltsausgleich ausschließlich auf die Ergebnisgrößen Aufwendungen und Erträge im Gesamtergebnishaushalt.

Ein ausgeglichener Haushalt liegt dann vor, wenn die Summe der ordentlichen Erträge mindestens die Summe aller ordentlichen Aufwendungen erreicht, d. h. wenn das veranschlagte ordentliche Jah- resergebnis nicht negativ ist. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Konsequenz des Prinzips der intergene- rativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit Nachfolgegenerationen nicht belastet werden.

Die ordentlichen Erträge (Ressourcenzuwachs) belaufen sich auf 461.620 €, die ordentlichen Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) auf 437.100 €.

Die Gemeinde Hausen am Bussen kann somit ihrer Ausgleichsverpflichtung im ersten Jahr NKHR nachkommen. Der Überschuss beläuft sich bei planmäßigem

Vollzug des Haushalts auf 24.520 €.

Der Gemeinderat stimmte diesem Haushaltsplan einstimmig zu. Er enthält keine Steuererhöhungen und auch keine Gebührenänderungen. Zum Schluss galt GF Mussotter und seiner Mannschaft ein Lob und ein ganz besonderer Dank für die Vorbereitung, Darstellung und Umstellung zum neuen Haushaltsrecht, denn die gesetzliche Verpflichtung zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haus- haltsrecht (NKHR) ist einfach mit erheblichem Einführungsaufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die kommunalen Entscheidungsträger verbunden.

Auch nahm der Gemeinderat den Spendenbericht 2019 nach § 78 GemO zur Kenntnis. Im Jahr 2019 ging keine Spende bzw. Zuwendung bei der Gemeinde Hausen am Bussen ein.

Unter Punkt „Bekanntgaben“ gibt der Vorsitzende bekannt, dass den Elektronikschaden bei der Feuerwehr die Württ. Gemeinde–Versicherung (WGV) mit 1.128,20 € beglichen hat.

Die 6. Satzung vom 21. November 2019 zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Ver- wertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 28. Oktober 2013 wurde vom Landratsamt Alb–Donau–Kreis bestätigt. Diese Satzung trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

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Die 4. Rate auf die Verwaltungs– und Betriebskostenumlage 2019 an den Zweckverband Inter- kommunales Gewerbegebiet Munderkingen wurde mit 290,00 € bekanntgegeben und die 4. Rate Betriebskostenumlage 2019 an den Abwasserverband Raum Munderkingen mit 1.900,00 €.

Von der Neubildung der kath. Gesamtkirchengemeinde Donau–Winkel Munderkingen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 nahm das Gremium ebenfalls Kenntnis. Nach Anhörung der betroffe- nen Gemeinden durch das Landratsamt Alb–Donau–Kreis wurden zur Neubildung keine Bedenken erhoben.

Schließlich verlas der Vorsitzende ein Schreiben der Rettungshundestaffel Ulm. Diese bedankt sich außerordentlich für die Spende der Gemeinde Hausen am Bussen im Jahr 2019. Die Rettungs- hundestaffel ist auf die Unterstützung von Bürgerschaft, Kommunen und Firmen einfach angewie- sen, um ihre erfolgreiche Arbeit zu finanzieren. 19 Einsätze hatte die Rettungshundestaffel im ver- gangenen Jahr zu verzeichnen bei insgesamt 80 Einsatzstunden.

Auch gab der Vorsitzende bekannt, dass sich laut Mitteilung der Vermessungsbehörde die Gesamt- markungsfläche um 18 m² auf 3 522 739 m² zum 31. Dezember 2018 erhöht hat.

Zu den 46 abgehaltenen Sprechtagen auf dem Rathaus kamen 214 Personen, dies entspricht ei- nem durchschnittlichen Wert von 4,7 Personen. Dieser Wert zeigt, dass unserer Sprechtage ange- nommen werden, so der Vorsitzende.

Unter Punkt „Verschiedenes“ informierte der Vorsitzende den Gemeinderat, dass nun die aus- tauschbaren Wasseruhren eingetroffen sind und in Bälde ausgetauscht werden. Die Verwendung von Messgeräten, deren Eichfrist am 31. Dezember 2019 erloschen ist, hat das Regierungspräsidium Tübingen auf unseren Antrag hin bis 31. März 2020 verlängert. Unser Bauhof wird nun diesen Aus- tausch in den nächsten Monaten vornehmen.

Auch hat sich die Gemeinde Hausen am Bussen erneut mit der Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsentwurfs 2019 der Fortschreibung des Regionalplans Donau–Iller auseinander ge- setzt. Durch die stetige Expansion der Gewerbebetriebe in der Nachbargemeinde Unterwachingen und im Interkommunalen Gewerbegebiet in Munderkingen müssen dringend weitere Wohnbauplätze geschaffen werden, um Zuzug von weiteren Mitarbeitern der ortsansässigen Gewerbebetriebe in die Gemeinde zu fördern. Eine reine Eigenentwicklung ist demographisch nicht mehr möglich. Durch die stetig sinkenden Fertilitätsraten kann keine reine Eigenentwicklung stattfinden, um selbst die Bevölkerungszahl stabil zu halten. Durch die geschilderten Umstände und den erwarteten Zuwachs an Bevölkerung aufgrund des Gewerbes müssen für den Erhalt von Hausen am Bussen auch ortsun- abhängige Personen nach Hausen am Bussen ziehen dürfen. Weiterhin sollen Flächen für neue Ge- werbe– und Handwerksbetrieb bereitgestellt werden können, sofern diese sich in Hausen am Bussen ansiedeln möchten. Insbesondere wird durch den Regionalplan auch nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die Ausweisung als Gemeinde mit Eigenentwicklung getroffen wird. Insbesondere der Flächendruck auf den ländlichen Bereich, der aus den Städten und Metropolregionen kommt, wird zukünftig auch gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land ermöglichen, welche von der Landesregierung gefordert werden. Um diesen wachsenden Siedlungsdruck gerecht zu werden, sollten für die Gemeinde keine Darstellungen des Regionalplans, welche die langfristige Siedlungs- entwicklung hemmen, ausgewiesen werden. Daher soll nach Ansicht der Gemeinde Hausen am Bus- sen die Signatur der Gemeinde mit Eigenentwicklung aus dem Regionalplan gestrichen werden.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Hans Rieger – Bürgermeister

Abfuhr des „Gelben Sackes“

Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am kommenden

Dienstag, den 11. Februar 2020

durch die Firma Gebr. Braig, Ehingen–Berkach. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und gleichzeitig bitten, das Sammelgut ab 06:30 Uhr bereitzulegen.

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Standesamtliche Nachrichten – Monat Januar 2020

Beim nachfolgenden Personenstandsfall liegt die Einwilligung zur Veröffentlichung vor:

Standesamt Unterwachingen:

Sterbefall: Am 1. Januar 2020 ist Herr Georg Neubrand in Unterwachingen

verstorben.

Die Verstorbene war geboren am 18. Februar 1936 in Unterwachingen, zuletzt wohnhaft Birkäcker 21, 89597 Unterwachingen.

– Herzliche Anteilnahme! –

Neue Broschüren im Rathaus erhältlich

In den beiden Rathäusern in Hausen am Bussen und in Unterwachingen sind verschiedene Broschü- ren eingetroffen und liegen zur Abholung aus. Es sind dies:

Landratsamt Alb–Donau–Kreis:

Landkreis–Wegweiser: Informationen, Zahlen, Fakten

Machs Mahl – Gutes Essen für Baden–Württemberg: Veranstaltungsprogramm 2020 im Landkreis Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Integration durch bürgerschaftliches Engagement und Zukunftsgesellschaft: Prozessbegleitung im Alb–Donau–Kreis

Informationsbroschüre: Gemeinsame Kfz–Zulassungsstelle des Alb–Donau–Kreises und der Stadt Ulm

Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis – Information und Beratung Tagesmütterverein Alb–Donau–Kreis e. V.

 Volkshochschule Munderkingen – Programm 2019/20 – 2. Halbjahr

 Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen: Veranstaltungskalender 2020

 Erlebnis Oberschwaben: Die schönsten Kirchen

 DRK – KAB – Kath. Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg–Stuttgart: Beratung und Hilfe

 Generationen Aktiv Park: Garten EDEN

 Schwäbische Alb: Gästezeitung 2020

 UNESCO – Weltkulturerbe: Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb

 Die Donauschleife – Neues entdecken

 Naturschutzbund – NABU: Jahresprogramm 2020

Tourismusbroschüren des Alb–Donau–Kreises:

Höhlenreich Alb–Donau–Kreis (Höhlen, Quellen, Eiszeitschätze) Sehenswert Alb–Donau–Kreis (Kultur, Geschichte, Landschaft

Wandertouren Alb–Donau–Kreis (Eiszeitpfade – 20 Rundwanderwege) Fahrradtouren Alb–Donau–Kreis (Erlebnistouren + E–Bike–Touren) Landgenuss Alb–Donau–Kreis (Gastronomie, Hofverkäufe, Regionales) Erlebnisangebote Alb–Donau–Kreis (Tagesausflüge & Kurzreisen) Kalender 2020 Alb–Donau–Kreis (Feste, Märkte, Freizeit, Kultur) UNESCO–Welterbe (Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb) Eiszeittäler–Radweg (Radtour im Welterbe, Streckentour 75 km)

Albtäler–Radweg (4 Sterne–ADFC–Qualitätsradweg, Rundweg 185 km) Freizeitkarte – Region Ulm (Übersichtskarte mit Ausflugszielen)

Familienspaß – Region Ulm (Freizeitangebote für die ganze Familie) Übernachten – Region Ulm (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen) Camping – Region Ulm (Camping, Zeiten, Wohnmobilstellplätze)

Gerne können einzelne Broschüren im Rathaus abgeholt oder nach Anforderung zugestellt werden.

– Bürgermeisteramt –

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Grund– und Gewerbesteuerzahlung fällig!

Am 15. Februar 2020 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer – 1. Vierteljahresrate: Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid vom 7. Januar 2019 oder aus einem danach ergangenen Änderungsbescheid hervor. Diese Grund- steuer–Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zah- lungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten.

Gewerbesteuer – 1. Vierteljahresrate: Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Ge- werbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten, damit keine Säumniszu- schläge berechnet werden müssen. Außerdem sind wir gezwungen, nach Ablauf des Zahlungstermins Mahngebühren zu erheben. Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuhalten.

Wenn der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden wir den Betrag abbuchen.

– Bürgermeisteramt –

Die Musikschule Raum Munderkingen –

Ansprechpartnerin für kompetente und erfolgreiche Musikausbildung

Marktstraße1, 89597 Munderkingen, Tel.07393 598–122, Mobil (außerhalb der Sprechzeit):0172 7311640, Fax598–130 E–Mail: musikschule@munderkingen.de, Web: www.musikschule–raummunderkingen.de

Sprechzeit: Mittwoch – Freitag 09:00 Uhr – 11:00 Uhr

Zweiter Preis

Erfolgreich beim Regionalwettbewerb Jugend Musiziert 2020 in Ulm war unsere junge Schülerin Jessica Metzger aus Untermarchtal: sie nahm in der Ensemble–Wertung der Altersgruppe II im Fach Saxophon teil und errang mit 20 Punkte einen 2. Preis.

Herzlichen Glückwunsch der Musikschule an Jessica und ihren Lehrer Dietmar Huber!

Zweites Halbjahr ab 1. März

Das zweite Musikschulhalbjahr beginnt am 1. März. Es sind wieder einige Unterrichtsplätze frei.

Formulare im Internet

Auf unserer Website sind neue, am Computer ausfüllbare Anmeldeformulare eingestellt. Diese sind in gedruckter Form auch im Musikschulbüro erhältlich. Ab sofort sind nur noch die neuen Formulare gültig.

Fachbereiche im Ganzjahresangebot

 Musikalische Früherziehung (MFE), Holz– und Blechblasinstrumente, Klavier, Orgel, Violine, Viola, Gesang, Gitarre, Akkordeon, Keyboard, Schlaginstrumente

 Weitere Fächer (z. B. Harfe, Violoncello, u. a.) auf Anfrage

 Theorie / Gehörbildung für D– und C–Prüfungen der Musikvereine

Vorbereitung auf Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen (z. B. Stuttgart), Fachschulen (z. B.

Krumbach) und pädagogischen Hochschulen (z. B. Weingarten)

Mehrwöchige Kurse, Mindestteilnehmerzahl 5

 Gesang (ohne Altersgrenze)

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 Gitarre für erwachsene Anfänger

 Gitarre für erwachsene Fortgeschrittene

 Musikreigen für Kleinkinder 2 – 4 Jahre

Fragen Sie nach den Bedingungen und freien Kursplätzen!

Wo findet der Unterricht statt?

In Munderkingen im Schulzentrum, in Gebäuden der Innenstadt und in den Kindergärten; in den Verbandsgemeinden in Musikerheimen, Kindergärten und Schulgebäuden.

MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN

Am 12. Februar 2020:

Webinar für Landwirte zur Düngeverordnung

Ab dem 1. Februar 2020 dürfen nach der Düngeverordnung flüssige organische und flüssige orga- nisch–mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Ge- halt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff im Falle von bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben ab dem 1. Februar 2025.

Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann davon abweichend in bestimmten Fällen Ausnahmen für andere Ausbringungsverfahren genehmigen. Im Alb–Donau–Kreis sind Befreiungen von dieser Verpflichtung gebührenpflichtig auf Einzelantrag möglich für:

 Betriebe, die Gülle oder Jauche mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 2 Prozent einsetzen;

 Betriebe, die weniger als 15 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften;

 Kleinflächen bzw. Schläge unter 20 Ar.

Was bei der Antragsstellung zu beachten ist und welche Auflagen im Falle einer Ausnahmegenehmi- gung gelten, stellen Mitarbeiter des Landratsamtes Alb–Donau–Kreis, Fachdienst Landwirtschaft, in einem Online–Webinar vor. Das Webinar findet am Mittwoch, 12. Februar 2020 um 10:00 Uhr statt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben während des etwa halbstündigen Vortrages die Mög- lichkeit, Fragen im moderierten Chat zu stellen. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.

Anmelden kann man sich bis Dienstag, 11. Februar 2020, über folgenden Link:

https://www.edudip–next.com/de/webinar/20201/56788

Über diesen Link gelangt man auch am Tag des Webinars zum Live–Vortrag.

Technische Voraussetzungen für die Webinar–Teilnahme:

 Eine gute und stabile Internetverbindung

 Einen aktuellen Internet–Browser, wie z. B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Safari

 Lautsprecher, damit Sie dem gesprochenen Wort des Referenten folgen können.

Für Fragen zu den neuen Regelungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdiensts Landwirtschaft gerne zur Verfügung:

 Frau Jennifer Kast, 0731 185–3170

 Herr Tobias Mieger, 0731 185–3093

 Herr Helmut Schick, 0731 185–3123.

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Am 29. Februar 2020 in Seligweiler:

Fachabend für Schweinehalter

Der Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes Alb–Donau–Kreis, der Verband Landwirtschaftli- cher Fachbildung Alb–Donau–Ulm e. V. und der Erzeugerring Ulm–Göppingen–Heidenheim e. V.

veranstalten am Mittwoch, den 19. Februar 2020 einen Fachabend für Schweinehalter. Die Veran- staltung beginnt um 20:00 Uhr im Rasthof Seligweiler. Referent ist Dr. Christian Fischäß vom Schweinegesundheitsdienst in Aulendorf.

Dr. Fischäß wird in seinem Vortrag die am häufigsten auftretenden Krankheitsprobleme in unseren Schweinehaltungen thematisieren. Dabei werden die möglichen Eintragsquellen zu den jeweiligen Erregern genannt (Stichwort Biosicherheit) und die entsprechenden innerbetrieblichen Bekämp- fungsmöglichkeiten erläutert.

Ein sehr wichtiger Bestandteil in Konzepten zur Krankheitsvorbeugung stellen Impfungen dar. Im zweiten Teil seiner Ausführungen nennt er die aus seiner Sicht wichtigsten Impfungen. Für die Teil- nehmer besteht im Anschluss die Möglichkeit ihre eigenen Themen und Fragen der Schweinehaltung mit Dr. Christian Fischäß zu diskutieren.

Der Hofladen als Einkaufserlebnis – unverpackt oder gut verpackt?

Fachtag am 9. März 2020 in Herbrechtingen

Hofladengestaltung für ein besonderes Einkaufserlebnis und es wird bei den Konsumenten immer beliebter. Was müssen die Mitarbeiter im Verkauf wissen? Was sind die Trends der Zukunft? Wel- che Entwicklung hat der „Unverpackt–Laden GD“ genommen? Ein Fachtag über Direktvermarktung beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Verpackung der Zukunft aus der Sicht eines Kartona- genherstellers, sowie mit Dienstleistungen und Logistik eines Online–Shops.

Die Fachtagung findet am 9. März 2020 im Kloster Herbrechtingen, 89542 Herbrechtingen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 €.

Anmeldung im Fachbereich Landwirtschaft, Landkreis Heidenheim unter Telefon 07321 321–1344 oder landwirtschaft@landkreis–heidenheim.de.

Ein Flyer kann per E–Mail zugeschickt werden.

Lust auf Strudel?

Workshop im Landratsamt

Lauter Tipps für leckere Strudelrezepte gibt es bei einem Workshop am 11. oder 12. März 2020, von 17 bis 20 Uhr. Die Zahl der Anmeldungen entscheidet dann über den konkreten Termin.

Veranstaltungsort ist das Landratsamt Alb–Donau–Kreis, Schillerstraße 30 in Ulm.

Die Teilnehmer sollten eine Kochschürze und einen Behälter für Speisen mitbringen. Für die Le- bensmittel wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

Anmelden kann man sich ab 12. Februar bis 5. März 2020 beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes unter ernaehrung@alb–donau–kreis.de oder unter der Telefonnummer 0731 185–

3175.

Die Veranstaltung findet innerhalb der Offensive „Mach‘s Mahl – Gutes Essen in Baden–

Württemberg“ statt. Nähere Infos: www.machs–mahl.de

Wald Erleben–Programm 2020

Winter, Wildtiere und Spurensuche – Vorab bitte anmelden

Die nächsten Waldbesuche im Rahmen des Wald erleben–Programms vom Landratsamt Alb–

Donau–Kreis, der Stadt Ulm und ForstBW stehen an. Unbedingt wichtig: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich vorab anmelden.

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Am Mittwoch, den 12. Februar 2020, geht es in den Ulmer Maienwald. Wie kommen die Tiere durch die kalte Jahreszeit? Womit können wir Menschen uns warmhalten? Försterin Anngritt Scheu- ter zeigt, wie nützlich Feuer und Bewegung sein können, wenn man sich im Freien aufhalten möchte.

Treffpunkt ist um 15 Uhr an Wanderparkplatz Maienwäldle, nahe Söflingen. Die Veranstaltung en- det gegen 17 Uhr. Die Veranstaltung richtet sich besonders an Familien.

Am Samstag, den 15. Februar 2020, lädt Waldpädagoge Alexander Rothenbacher zu einer Spuren- suche durch den Wald nahe Ehingen ein. Er erklärt, wie Fährten erkannt und gelesen werden können.

Die Wanderung dauert von 10 bis 13:30 Uhr und richtet sich an Erwachsene und Familien. Treff- punkt ist am Parkplatz vor der Reithalle am Stoffelberg bei Ehingen.

Vorab anmelden nicht vergessen:

Per Mail unter walderleben@alb–donau–kreis.de oder per Onlineformular unter www.alb–donau–

kreis.de > TOP Themen > Wald Erleben Programm 2020. Anschließend erhalten Sie genaue Infos zur Veranstaltung, sowie eine Anfahrtsbeschreibung. Die Teilnahmegebühr beträgt jeweils 5 € pro Person oder 15 € pro Familie.

Eingliederungshilfe:

Schließung wegen einer Fortbildungsveranstaltung

Beim Fachdienst Soziale Sicherung, Jobcenter Alb–Donau sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung

von Montag, 10. Februar bis einschließlich Mittwoch, 12. Februar 2020 nicht erreichbar.

In dringenden Fällen können sich Kunden an das Sekretariat des Sozialdezernats unter der Telefon- nummer (0731) 185–4354 wenden.

Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen:

Wegweiser in zweiter Neuauflage erschienen

Über das dichte Netz an Unterstützungsangeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alb–Donau–Kreis, in Ulm und im Landkreis Neu–Ulm informiert ein ausführlicher Wegweiser, der jetzt in Neuauflage erschienen ist. Der Wegweiser wurde von der Stadt Ulm, dem Alb–Donau–Kreis sowie dem Bezirk Schwaben und dem Landkreis Neu–Ulm in neuem Layout herausgebracht.

Die Broschüre stellt die psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Einrichtungen sowie die Bera- tungsangebote der Region Donau–Iller vor. Diese Neuauflage trägt der großen Nachfrage nach An- geboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen Rechnung.

Zielgruppe der Broschüre sind Menschen aller Generationen mit psychischen oder seelischen Er- krankungen, deren Angehörige sowie Fachkräfte, die sich ein umfassendes Bild der Versorgungs- landschaft machen möchten. Inhaltlich reichen die aufgeführten Hilfen von Selbsthilfegruppen und Beratungsangeboten bis hin zu umfassenden Behandlungs– und Unterstützungsmöglichkeiten. Der Wegweiser bietet zudem einen Überblick über spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche, Seni- oren und Menschen mit Suchterkrankungen.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich unter anderem in Kliniken, bei Fachärzten, bei der Agentur für Arbeit sowie bei der Stadt Ulm und den Verwaltungen des Alb–Donau–Kreises, des Bezirks Schwa- ben und des Landkreises Neu–Ulm.

Download–Angebot

Der Wegweiser für Menschen mit psychischen Problemen und deren Angehörige steht auch auf fol- genden Internetseiten zum Download zur Verfügung:

www.alb–donau–kreis.de www.bezirk–schwaben.de www.landkreis.neu–ulm.de

www.ulm.de

(9)

Pflege von Angehörigen steigert die Rente

Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe. Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung ein. Auf diese Weise waren 2017 in Baden–Württemberg über 78.000 Personen in der Rentenversicherung pflicht- versichert und haben dadurch Rentenanwartschaften erworben. Wie viele Beiträge im Einzelfall von der Pflegekasse eingezahlt werden, hängt unter anderem vom Zeitumfang, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab.

Als Pflegeperson gilt, wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher in einer häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf we- nigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Pflegepersonen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Die Pflegebedürftigkeit prüft der Medizinische Dienst der Krankenkas- sen (MDK).

Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre »Rente für Pflegepersonen:

Ihr Einsatz lohnt sich«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825–23888 oder per E–

Mail (presse@drv–bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche–rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden–Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und –beratern sowie im Internet unter www.deutsche–rentenversicherung–

bw.de.

Agentur für Arbeit am 18. Februar 2020 geschlossen

Am Dienstag, 18. Februar 2020, bleibt die Agentur für Arbeit Ulm einschließlich des Berufsinfor- mationszentrums wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Schließung betrifft auch die Agentur für Arbeit Ehingen in der Talstraße und die Agentur für Arbeit Biberach in der Waldseer Straße und Rollinstraße. Antragstellern entstehen keine rechtlichen Nachteile, wenn sie sich am darauffolgenden Tag an die Arbeitsagentur wenden.

Das Service–Center ist wie immer werktags von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der kostenfreien Service–

Rufnummer 0800 4 5555 00 telefonisch zu erreichen.

Falschmeldung zum Thema KiZ (Kinderzuschlag) sorgt für Irritationen:

Bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht

In den sozialen Medien verbreitete sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kin- dergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die starre obere Ein- kommensgrenze wurde zum 01.01.2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Ver- mögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen.

Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Sie einfach und schnell mit den KiZ–Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden.

Dort können Sie ggf. den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.

(10)

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Bußgeld vermeiden

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Pro- zent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäfti- gungspflicht im Kalenderjahr 2019 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2020 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht dies elektronisch. Darüber informiert die Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung nicht nachkom- men, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.

Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je Monat für private Arbeitgeber und unbesetztem Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 125,00 €

2 Prozent bis unter 3 Prozent 220,00 € unter 2 Prozent 320,00 €

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbe- hinderung verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Regelungen für kleinere Betriebe

Eine Besonderheit gilt für Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen. Diese müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125,00 €, wenn sie diesen Pflicht- platz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125,00 €, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220,00

€, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Kostenlose Software

Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstellen, kön- nen Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW–Elan nutzen. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden.

Frist ohne Verlängerung

Die Agenturen für Arbeit überprüfen die Beschäftigungspflicht. Die Daten für das vorangegangene Kalenderjahr müssen vom Arbeitgeber einmal jährlich bis zum 31. März übermittelt werden. Bis zu diesem Termin muss auch die Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt überwiesen werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Ulm beantwortet.

VEREINSNACHRICHTEN

Freiwillige Feuerwehr Hausen am Bussen

Am Mittwoch, den 12. Februar 2020 findet um 19:30 Uhr unsere nächste Feuerwehrprobe statt.

Wir treffen uns am Feuerwehrgerätehaus in Hausen am Bussen.

Um vollzählige und pünktliche Teilnahme wird freundlichst gebeten.

Markus Traub – Schriftführer

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Freiwillige Feuerwehr Unterwachingen

Die nächste Feuerwehrprobe findet am kommenden Dienstag, den 11. Februar 2020 um 19:30 Uhr statt.

Alexander Enderle – Kommandant

Musikkapelle Emerkingen e. V.

Probentermine:

Aktive Kapelle: Freitag, 7. Februar 2020, 20:00 Uhr, Probe Vororchester: Montag, 10. Februar 2020, 17:15 Uhr Probe Jugendkapelle: Montag, 10. Februar 2020, 18:30 Uhr Probe

Peter Pflug – 1. Vorsitzender

S S V Emerkingen e. V.

Abteilung Jugendfußball: SSV – Junioren

C–Junioren am Sonntag, 2. Februar 2020 beim Turnier in Trochtelfingen mit 2 Teams

Gegen die namhaften Teilnehmer, u. a. Pfullingen und Zimmern, die in der Lan- desstaffel spielen, hatten die SSV–Teams wohl zu viel Respekt. Trotz zum Teil guten Leistungen war nach der Vorrunde für den SSV das Turnier beendet.

Hallenmeisterschaft im Bezirk Donau für A– + B– + C– + D– + E–Junioren sind abgeschlossen.

Die SSV–Teams (C–Junioren) bzw. die SGM mit Dettingen (D–Junioren) und Unterstadion (E–

Junioren) sind in der Vorrunde oder Zwischenrunde ausgeschieden. Die Spieler der B–Junioren, Lucca Benkendorf und Jakub Krajewski, wurden als Gastspieler bei SGM Ehingen–Süd Bezirks- meister. Für die Mannschaft geht der Wettbewerb auf Verbandsebene weiter.

Hallenturnier Emerkingen: Ergebnisse Samstag D–Junioren

Folgende sechs Mannschaften spielten: TSV Wiblingen, SGM Betzenweiler / Dürmentingen, SV Unterstadion mit zwei Teams, ebenso die SGM Dettingen / Emerkingen.

Ergebnisse von Dettingen / Emerkingen:

Dettingen / Emerkingen I – Dettingen / Emerkingen II 2:0 Dettingen / Emerkingen I – Wiblingen 2:1 Dettingen / Emerkingen I – Unterstadion I 1:2

Dettingen / Emerkingen I – Betzenweiler / Dürmentingen 2:0 Dettingen / Emerkingen II – Wiblingen 1:1

Dettingen / Emerkingen II – Unterstadion II 0:1 Dettingen / Emerkingen II – Unterstadion I 0:1

Endplatzierung: Turniersieger Unterstadion II = 13 Punkte; 2. Dettingen / Emerkingen I = 12 Punk- te; 3. Betzenweiler / Dürmentingen = 10 Punkte; 4. Unterstadion I = 3 Punkte; 5. Wiblingen = 1 Punkt; 6. Dettingen / Emerkingen II = 1 Punkt.

E–Junioren

In 4 Gruppen spielten je 3 Mannschaften in der Vorrunde. In der Endrunde spielten die jeweils Ers- ten, Zweiten und Dritten aus der Vorrunde gegeneinander. Die SGM Emerkingen / Unterstadion war mit zwei Teams am Start.

Ergebnisse in der Endrunde SSV / SVU:

SSV / SVU II – Granheim 1:1 SSV / SVU I – FC Marchtal 3:0 SSV / SVU II – Ehingen–Süd 1:2 SSV / SVU I – Betzenweiler / Dürmentingen 1:0 SSV / SVU II – TSG Ehingen 0:4 SSV / SVU I – Rißtissen / Ersingen 0:3

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Endplatzierung: Turniersieger SV Granheim; 2. TSG Ehingen, 3. SSV Ehingen–Süd, 4. Emerkin- gen / Unterstadion, II, 5. Dettingen / Griesingen I, 6. TSG Achstetten, 7. VfL Munderkingen, 8. Det- tingen / Griesingen I, 9. Rißtissen / Ersingen, 10. Emerkingen / Unterstadion I, 11. Betzenweiler / Dürmentingen, 12. FC Marchtal

F–Junioren – Sonntag

Bei den F–Junioren spielten 17 teilnehmende Mannschaften, eingeteilt in 2 Jahrgangsstufen F 1 und F 2, im „Spieltag–Modus“ gegeneinander. 35 Spiele wurden absolviert. Die SGM Emerkingen / Un- terstadion war mit 3 Teams dabei. Siege und Niederlagen hielten sich die Waage.

Mit großem Eifer waren die Mädchen und Jungs bei der Sache. Einige „Talente“ wurden gesichtet, und das eine oder andere „Kabinettstückchen“ war zu sehen. Am Ende wurden alle Spieler mit Poka- len ausgezeichnet. Für jede Mannschaft gab es Sachpreise.

Danke

sagt die SSV–Jugendabteilung allen teilnehmenden Mannschaften und Schiedsrichtern. Den Eltern und allen Helfern, die den Auf– und Abbau und die Bewirtung übernommen haben. Ebenfalls Dank an alle, die das Hallenturnier mit Sachspenden unterstützten.

Sparkasse Ulm – Grunenberg, Reifen + KfZ, Emerkingen – Akantus, Emerkingen – STS, Josef Hummel, Emerkingen – Fliesen Hauler, Georg Hauler, Emerkingen – Gasthaus „Hirsch“ Emerkin- gen – CSW, IT–Lösungen, Jürgen Härle Munderkingen – 1–2–3–4 … mein Tier, J. Seefelder, Ehin- gen – Aßfalg, Stuckateur, W. Aßfalg, Unterstadion, – MARMIX, Futtermischanlagen, Unterwachin- gen – TeamStolz , Munderkingen – Elviras Blumenboutique, Munderkingen – WGV – Versicherung, Martin Belz, Hausen am Bussen – PARAdogs Hundeschule, Emerkingen – EnBW, Biberach – Ex- pert, Elektrofachmarkt Ehingen.

Für den Verlauf des Turniers waren Tobias Frankenhauser und die Jugend–Leitung verantwortlich.

Turniere am nächsten Wochenende

D–Junioren: Dettingen / Emerkingen am Samstag, 8. Februar 2020 in Schwendi (nachmittags) C–Junioren: Am Samstag, 8. Februar 2020 mit 2 Teams in Ertingen ab 13:30 Uhr

SONSTIGES

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages

Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.

Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen

Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.

Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin.

Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen

Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung.

Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage)

Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen.

Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen.

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Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82.

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601.

Apotheken–Notdienst: 07.02.2020: Rats–Apotheke Ehingen, 08.02.2020: Apotheke Dr. Mack am Marktplatz Munderkingen, 09.02.2020: Marien–Apotheke Ehingen, 10.02.2020: Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 11.02.2020: Vitalis–Apotheke Ehingen, 12.02.2020: Alpha–Apotheke Ehingen, 13.02.2020: Apotheke Dr. Mack Rottenacker.

Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da!

89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111.

Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei.

MR Soziale Dienste gGmbH:

Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30.

Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen

Dienstag und Freitag (08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), Donnerstag (08:00 Uhr bis 17:30 Uhr) Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de

Innovationsregion Ulm: Regionale e–Vergabe–Plattform

Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm haben sich zahlreiche öffentliche Auf- traggeber zusammen gefunden, die ihre EU–Vergaben auf einer gemeinsamen regi- onalen e–Vergabeplattform ausschreiben.

EU–Vergabeverfahren sind seit Oktober 2018 vollständig elektronisch abzuwickeln.

Bau– und Handwerksbetriebe, aber auch Lieferanten und Dienstleister, finden unter https://vergabe–innovationsregion–ulm.de die Ausschreibungen öffentlicher Auf- traggeber aus der Innovationsregion Ulm. Für Unternehmen, die sich auf Aus- schreibungen bewerben möchten, ist dies eine erhebliche Erleichterung: Sie müssen nicht mehr auf mehreren Portalen nach Ausschreibungen suchen. Die Nutzung für sie ist kostenfrei.

„Die regionale Plattform nutzt nicht nur den Unternehmen, sondern bringt auch den Verwaltungen der Gebietskörperschaften Vorteile“, erläutert Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch, erster Vorsit- zender der Innovationsregion Ulm. Die Vorteile für die Kommunen, Landkreise und Gesellschaften sieht er in einer hohen Transparenz, der Rechtssicherheit der Vergabe–verfahren und einer Kosten–

und Zeitersparnis. Zudem kann jeder beteiligte Partner vom gemeinsamen Erfahrungsaustausch pro- fitieren.

Auf der e–Vergabe–Plattform finden sich die Ausschreibungen folgender regionaler Partner, die je- weils Mitglied in der Innovationsregion Ulm sind: – Stadt Ulm mit Entsorgungsbetrieben – Stadt Neu–Ulm – Alb–Donau–Kreis – Landkreis Neu–Ulm – Stadt Blaubeuren – Stadt Blaustein – Stadt Illertissen – Stadt Senden – Stadt Vöhringen – Stadt Weißenhorn – Gemeinde Elchingen – Verwal- tungsgemeinschaft Altenstadt – Verwaltungsverband Langenau mit 13 Verbandsgemeinden – Pro- jektentwicklungsgesellschaft Ulm mbH (PEG) – Sanierungstreuhand Ulm GmbH – SWU Stadtwerke Ulm/Neu–Ulm GmbH – ulmer heimstätte – Ulmer Wohnungs– und Siedlungs–Gesellschaft mbH.

Herzliche Einladung zum Ball der Vereine in Oberstadion

Am Samstag, den 15. Februar 2020 veranstalten die Winkelvereine den alljährlichen Ball der Ver- eine. Hierzu laden wir Sie alle herzlich ein.

Einlass ist um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberstadion. Besucher können sich freuen auf:

 abwechslungsreiches Programm

 super Stimmung

 leckeres Essen

 tolle Musik

 Bar

Die Winkelvereine freuen sich über tolle Kostüme und einen närrischen Abend!

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Gemeinde Oberstadion: Osterbrunnen 2020

Nachdem das bisherige Organisationsteam verabschiedet wurde und sich dankenswerter Weise ein neues gebildet hat, werden wir auch dieses Jahr wieder einen Osterbrunnen gestalten. Hierfür sind wir auf die Unterstützung vieler angewiesen. Um den Osterbrunnen mit Thuja und Buchs zu um- kranzen, benötigen wir viel Material aus Ihren Gärten. Wenn Sie Hecken oder Sträucher haben, die geschnitten oder entfernt werden müssen, setzen Sie sich bitte dem Rathaus Oberstadion (07357 9214–0) in Verbindung.

Ihr Bürgermeisteramt Oberstadion

Kleintierzuchtverein Uttenweiler und Umgebung e. V.

Sonntag, 9. Februar 2020 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr – Kleintiermarkt auch für

„Jedermann“ beim Züchterheim im Ausstellungsraum, Uigendorfer Straße 8 Kaninchen – Hühner – Zwerghühner – Tauben – Wachteln – Sittiche – Kanarien und Meerschwein- chen

 kaufen – verkaufen – tauschen – anschauen!

 Impfschutz für Hühner, Zwerghühner

 Gehege Nutzung und Eintritt frei

 Gesunde Tiere anbieten

 Marktordnung im Schaukasten beachten!

 Kleintierbedarf für Geflügel und Kaninchen

 Verlosung für Jugendliche und Erwachsene

 Weißwürste und Saiten – solange Vorrat reicht

 Karotten im 20 kg–Sack – 8,00 €

 Nächster Markttermin: Sonntag, 8. März 2020 Auf regen Besuch freut sich die Vereinsvorstandschaft!

H. J. Zander – P. Stöhr – A. Schönemann – R. Gebhard

Mit der Jahreslosung 2020 ICH GLAUBE, HILF MEI- NEM UNGLAUBEN! Mk 9,24 möchten wir Sie – liebe Frauen

zu unserem ökumenischen Frauenfrühstück herzlich ein-

laden.

Montag, 17. Februar 2020, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Evangelisches Gemeindehaus Rottenacker.

Wir freuen uns auf Sie / Dich!

Ökumenische Frauen

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KIRCHLICHE MITTEILUNGEN

Evangelisches Pfarramt Munderkingen

Telefon: 07393 4997 Gemeindehaus: 917514 Telefax: 07393 6981 Prälat–Rieger–Straße 29 89597 Munderkingen Email: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de Wochenspruch zum Sonntag Septuagesimä:

„Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit.“ (Daniel 9, 18)

Predigttext: Römer 8, 14 – 24

Sonntag, 9. Februar 2020 (Septuagesimä) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain Montag, 10. Februar 2020

09:30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum St. Anna, Pfarrer Hain 09:30 Uhr Mutter–Kind–Gruppe, Gemeindehaus

Dienstag, 11. Februar 2020

20:00 Uhr KGR–Sitzung, Gemeindehaus Mittwoch, 12. Februar 2020

16:30 Uhr Konfirmandenunterricht 1 17:30 Uhr Konfirmandenunterricht 2 19:30 Uhr AA–Meeting, Gemeindehaus Donnerstag, 13. Februar 2020

18:30 Uhr Jugendtreff, Gemeindehaus 19:00 Uhr Stündle fürs Wort, Gemeindehaus Freitag, 14. Februar 2020

19:30 Uhr „Living Room“ – Gottesdienst für junge Leute, Blaubeuren

Mutter–Kind–Gruppe

Wir treffen uns jeden Montag (außer in den Ferien) von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Munderkingen.

Wir wollen gemeinsam spielen, krabbeln, singen und vieles mehr.

„Unsere“ Kinder sind ca. 6 Monate – 3 Jahre alt.

Ansprechpartner: Stephanie Sauerbier: 0151 16 577147 oder Johanna Frankenhau- ser: 0176 21214434

Jugendtreff

Ihr seid zwischen 13 und 19 Jahre alt und habt Lust, Freunde zu treffen und zu quatschen oder aber auch auf Action mit Spiel und Spaß oder gemeinsam ko- chen und essen?

Dann kommt doch donnerstags von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr (außer in den Ferien) ins evangelische Gemeindehaus.

Unsere Diakonin Laura Grießhaber freut sich mit anderen Jugendlichen auf euch und eure Ideen!

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr gerne im Pfarramt anrufen. Ansonsten kommt einfach mal vorbei!

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Stündle fürs Wort

Immer donnerstags von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr bietet Pfarrer Hain ein „Stündle fürs Wort“ an.

In diesem „Stündle“ geben wir der Bibel einen Freiraum in unserem Leben und wol- len Gottes Wesen und Größe nachgehen. Kurz gesagt: Unser Herz bilden.

Eine Arbeit und Schulung, die sich lohnt.

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und außer einem Interesse an Gott und dem Christsein müssen Sie nichts mitbringen.

Es kann auch an einzelnen Abenden teilgenommen werden.

Pfarrer Hain freut sich über jeden, der sich auf dieses „Stündle“ einlässt!

“Living–Room“ Gottesdienst für junge Leute

Am Freitag, 14. Februar 2020, lädt das Evangelische Jugendwerk Bezirk Blaubeuren wieder zu einem „Living Room“–Gottesdienst für junge Leute ins Café Vier (Alberstraße 3, Blaubeuren) ein.

Der Gottesdienst findet in gemütlicher Wohnzimmeratmosphäre statt.

Beginn ist um 19.30 Uhr. Passend zum Valentinstag wird es ums

„Geliebtsein“ gehen…

Im Anschluss an den Gottesdienst besteht die Gelegenheit, im Café Vier noch etwas zu trinken, ein Spiel zu spielen, mit anderen zu schwätzen… Also bis zum Abholen am besten noch etwas Zeit ein- planen!

Baby– und Kinderflohmarkt Munderkingen Die Mutter–Kind–Gruppe der evangelischen Kirchengemeinde Munderkingen veranstaltet am Samstag, 28. März 2020 von 10:00 bis 11:30 Uhr (Einlass für Schwangere mit einer Begleitperson bereits um 09:30 Uhr) in der Donauhalle in Munderkingen wieder einen Baby– und Kinderflohmarkt für Selbstverkäu- fer.

Die Chance für Sie, Baby– und Kinderartikel aller Art zu verkaufen bzw. einzukaufen. Ver- kauft werden kann alles rund um‘ s Kind – Kleidung, Spielzeug, Bücher, Fahrzeuge, Au- tositze, alles was zu klein geworden ist oder nicht mehr benötigt wird.

Aufgebaut werden kann von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr.

Die Tischgebühr beträgt 10,00 €.

Es gibt Kaffee, Brezeln und Kuchen – auch zum Mitnehmen.

Verkäufer können sich vom 16. März bis 20.

März 2020 per Mail unter „mu–ki–

muki@gmx.de„ anmelden. Bitte Name, Tele- fonnummer und evtl. Wunschplatz angeben.

Öffnungszeiten des Pfarrbüros

Dienstags von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen, werden Sie, so schnell als möglich, zurückgerufen.

Telefonnummer: 07393 4997 Gemeindehaus: 07393 917514 E–Mail: pfarramt.munderkingen@elkw.de

Homepage: www.kirche–munderkingen.de

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KIRCHLICHE MITTEILUNGEN ST. MARTINUS HAUSEN AM BUSSEN

ST. COSMAS UND DAMIAN UNTERWACHINGEN

Sonntag, 09.02.2020 Keine Eucharistiefeier in Hausen am Bussen und in Unterwachingen!

5. So. im Jahreskreis 13:30 Uhr Rosenkranz in HAUSEN AM BUSSEN

Freitag, 14.02.2020 19:00 Uhr Eucharistiefeier in HAUSEN AM BUSSEN Hl. Cyrill und Hl. Methodius Schutzpatrone Europas

Sonntag, 16.02.2020 10:30 Uhr Eucharistiefeier für beide Gemeinden in HAUSEN AM BUSSEN 6. So. im Jahreskreis 13:30 Uhr Rosenkranz in HAUSEN AM BUSSEN

Öffnungszeiten Pfarrbüro Munderkingen

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr Kath. Pfarramt Munderkingen: Telefon 07393 2282, Telefax 07393 953982

Kath. Pfarramt Oberstadion: Telefon 07357 555, Telefax 07357 921080

E–Mail: stdionysius.munderkingen@drs.de / kath.pfarramt–oberstadion@gmx.de Homepage:www.pfarrgemeinde–munderkingen.de

Pfarrer Pitour Tel. 07393 2282 Pfarrer Oforka Tel. 0152 11727431 Gemeinderef. Sr. Maria Regina Tel. 959902 oder 30374 Diakon Max Hantke Tel. 07393 959903

Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit „Donau–Winkel“

Samstag, 08.02.2020 17:30 Uhr Beichtgelegenheit Munderkingen

18:30 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen, Eucharistiefeier Unterstadion Sonntag, 09.02.2020 09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier Rottenacker

09:00 Uhr Eucharistiefeier Emerkingen 09:00 Uhr Eucharistiefeier Grundsheim

09:30 Uhr Wort–Gottes–Feier (mit Comboni Missionar) Oberstadion 10:30 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen

10:30 Uhr Eucharistiefeier Hundersingen

10:30 Uhr Taufe in Munderkingen

Dienstag, 11.02.2020 09:30 Uhr Wort–Gottes–Feier im Seniorenzentrum St. Anna Munderkingen 18:30 Uhr Eucharistiefeier Hundersingen

18:30 Uhr Eucharistiefeier Rottenacker Mittwoch, 12.02.2020 07:40 Uhr Schülergottesdienst Oberstadion 18:30 Uhr Eucharistiefeier Emerkingen Donnerstag, 13.02.2020 18:30 Uhr Eucharistiefeier Unterstadion Freitag, 14.02.2020 18:30 Uhr Eucharistiefeier Oberstadion 19:00 Uhr Eucharistiefeier Hausen am Bussen Samstag, 15.02.2020 17:30 Uhr Beichtgelegenheit Munderkingen 18:30 Uhr Eucharistiefeier Munderkingen

18:30 Uhr Eucharistiefeier (Narrenmesse) Oberstadion Sonntag, 16.02.2020 09:00 Uhr Eucharistiefeier Rottenacker

09:00 Uhr Wort–Gottes–Feier Emerkingen 09:00 Uhr Eucharistiefeier Hundersingen 09:30 Uhr Wort–Gottes–Feier Unterstadion 10:30 Uhr Eucharistiefeier Hausen am Bussen 10:30 Uhr Eucharistiefeier Grundsheim 10:30 Uhr Wort–Gottes–Feier Munderkingen

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Hinweise und Mitteilungen für Hausen am Bussen und Unterwachingen

Kath. Kirchengemeinde Hausen am Bussen / Luppenhofen:

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 12. Februar 2020 Am kommenden Mittwoch, den 12. Februar 2020, findet eine öffentliche Sitzung des Wahlaus- schusses für die Wahl des Kirchengemeinderats am 22. März 2020 statt.

Beginn ist um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Hausen am Bussen.

Gegenstand der Sitzung:

1.) Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge 2.) Verschiedenes

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Markus Traub – 1. Vorsitzender des Wahlausschusses

Hinweise und Mitteilungen Seelsorgeeinheit Donau–Winkel

Zuspruch am 5. Sonntag im Jahreskreis:

Salz und Licht leben davon, dass sie sich opfern und verschenken, und nicht davon, dass sie sich selbst konservieren wollen. (Helmut Thielicke)

Lebensmitte(l)

Christen sind nicht aus eigener Kraft Licht und Salz, sondern durch den Glauben an Christus.

Und Christen sind Licht und Salz, sie können gar nicht anders und müssen es nicht werden, sondern sind es, wenn Christus ihr Licht ist und das Salz des Lebens:

Lebensmitte(l).

Pfarrbüro Munderkingen

ist am „Glombigen Donnerstag“, 13. Februar 2020, geschlossen.

Herz–Jesu Freitag

Am Freitag, 7. Februar 2020 um 08:00 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Munderkingen.

Anschließend sind Sie herzlich eingeladen zum gemeinsamen Frühstück im Gemeindehaus St. Mi- chael (kleiner Saal).

Abendmesse in Munderkingen entfällt

Am „Glombigen Donnerstag“, 13. Februar 2020 entfällt der Rosenkranz und die Abendmesse in der Pfarrkirche St. Dionysius in Munderkingen.

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Israelreise

Am Mittwoch, 19. Februar 2020, um 19:30 Uhr, treffen sich die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Israelreise im Martinusheim in Oberstadion (über dem kath. Kindergarten) zu einem Vortreffen.

Projektchor zur Narrenmesse

am Fasnetssonntag, 23. Februar 2020, 10:30 Uhr

Narro Hee, ihr Mäschgerle und Sänger/innen von Munderkingen und Umgebung!

Singst Du gerne? Dann bist Du bei uns goldrichtig!!

Wir suchen Sänger / innen und Mäschgerle von 11 bis 99, die den Fasnetsgottesdienst am Sonn- tag, den 23. Februar 2020 mitgestalten.

Dazu gibt es zwei Probentermine:

Freitag, 14. Februar 2020 um 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr,

Chorprobenraum des kath. Gemeindehauses in Munderkingen und / oder

Samstag, 22. Februar 2020 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, St. Dionysius–Kirche Munderkingen

Nähere Informationen dazu gibt es bei sonny.neumann@t–online.de . Es freuen sich auf Euch: Josef Schaller, Benedikt Neher und Sonja Neumann.

Vergelt´s Gott an Hochzeits–Musig „Boirisch Viertel“

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation Raum Munderkingen sowie die Katholische Kirchengemeinde Munderkingen als deren Rechtsträger bedanken sich bei der Hochzeits–Musig

„Boirisch Viertel“ ganz herzlich für eine Spende in Höhe von

500 Euro.

Beim Fassanstich vom Benkesberg Bier am 17. Januar 2020 im Gasthaus „Rößle“ gestalteten die Musiker unter Charly Petermann und Axel von Bank das Programm und übergaben aus den Erlösen Herrn Anton Neher diese großzügige Spende zur Anschaffung für ein neues Behinderten–Fahrzeug.

Allen Mitwirkenden ein herzliches Vergelt´s Gott dafür.

Referenzen

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