DEUTSCHES III
ÄRZTEBLATT
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zur Zeit 48 herzchir- urgische Zentren (davon fünf in den neuen Bundesländern), in denen jährlich rund 39 000 Operationen unter Anwendung der Herz-/Lungen-Maschine durchgeführt werden. Mit einer wei- teren Steigerung dieser Zahlen in den nächsten Jahren ist zu rechnen. Ziel der am 12. Dezember 1991 in Düsseldorf gegrün- deten Bundesarbeitsgemeinschaft „Qualitätssicherung Herz- chirurgie" ist es, den beteiligten Kliniken mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen zu vermitteln und einen exter- nen Vergleich zu ermöglichen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 3/1992, Rubrik „Kurzberichte").
Qualitätssicherung in der Herzchirurgie:
Bundesweites Projekt
G
etragen wird die Bundesarbeits- gemeinschaft „Qualitätssiche- rung Herzchirurgie" von den Spit- zenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Deut- schen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie und der Bundesärztekammer Die Vertrags- partner sind übereingekommen, auf der Basis des von der Fachgesell- schaft durchgeführten Pilotprojektes externe Qualitätssicherungsmaßnah- men nach § 137 in Verbindung mit§ 112 SGB V auf dem Gebiet der Herzchirurgie durchzuführen.
Zu diesem Zweck werden in den beteiligten Kliniken anhand eines bundeseinheitlichen Fragenkatalo- ges alle für die Beurteilung, Siche- rung und gegebenenfalls Verbesse- rung der Qualität in der Herzchirur- gie relevanten Daten erfaßt. In an- onymisierter Form gehen diese Do- kumente an die zentrale Projektge- schäftsstelle, die bei der Ärztekam- mer Nordrhein eingerichtet wurde.
Dort werden die Daten aufbereitet;
es werden Sammelstatistiken erstellt, die Kliniken erhalten ihre spezifi- schen Auswertungen, anhand derer sie ihren Leistungs-Standort bestim- men und überprüfen können. Es ist möglich zu prüfen, ob Abweichun- gen von Standards beziehungsweise vom Durchschnitt bestehen. Dies wäre dann Anlaß, um im Rahmen der internen Qualitätssicherung nach den Ursachen zu fahnden,
Mängel zu beseitigen beziehungswei- se festzuhalten, worin diese Abwei- chungen begründet sind. So können Unterschiede in der Zusammenset- zung der Patienten durchaus zu hö- heren oder niedrigeren Komplikati- onsraten führen, als es der Durch- schnitt ausweist, ohne daß dies An- laß wäre, Qualitätsmängel zu vermu- ten.
Vereinbarung auf Bundesebene
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Das Besondere der Quali- tätssicherungsmaßnahme in der Herzchirurgie ist eine Vereinbarung auf Bundesebene und eine unmittel- bare Beteiligung der Ärzteschaft durch die Bundesärztekammer als gleichberechtigten Vertragspartner.Bundesweit wurde die Maßnahme deshalb eingeführt, weil die Zahl der Kliniken in den Bundesländern kei- ne Basis bietet, um auf Landesebene Arbeitsgemeinschaften zu bilden, wie dies in der Perinatologie, der Neonatologie und in einigen Bun- desländern auch in der allgemeinen Chirurgie der Fall ist.
Mit der zweiten Besonderheit erkennen die übrigen Vertragspart- ner an, daß Qualitätssicherungsmaß- nahmen ohne unmittelbare Beteili- gung der Betroffenen, das heißt der Arzteschaft, nicht möglich sind.
Zwar sieht das SGB V dies nicht vor, die Deutsche Krankenhausgesell-
schaft sowie die Verbände der Kran- kenkassen haben aber die langjähri- gen Arbeiten der Ärzteschaft im Be- reich der Qualitätssicherung aner- kannt, und so konnte ein dreiseitiger Vertrag zustandekommen
Die Verbände der Krankenkas- sen haben zugesagt, den Herzchirur- giezentren zusätzliche Kosten (zum Beispiel für erhöhten Dokumentati- onsaufwand) als pflegesatzrelevante Kosten anzuerkennen. Damit ist die Finanzierung in diesem Teilbereich sichergestellt. Die Kosten für die Projektgeschäftsstelle werden im Sinne einer „Anschubfinanzierung"
für die ersten zwei Jahre vom Bun- desministerium für Gesundheit übernommen Für die Zeit danach ist beabsichtigt, die Kosten der Ge- schäftsstelle umzulegen und eben- falls als pflegesatzrelevante Kosten anzuerkennen.
Kuratorium koordiniert Ein Kuratorium fällt Grundsatz- entscheidungen — auf der Basis der in einer Fachkommission vorgenom- menen Aufarbeitung und Bewertung der Ergebnisse der Ausarbeitungen der Geschäftsstelle. Die Berichter- stattung der Fachkommission gegen- über dem Bundeskuratorium umfaßt insbesondere Informationen dar- über, welche Krankenhäuser bezie- hungsweise Abteilungen sich nicht an der Qualitätssicherungsmaßnah- me Herzchirurgie beteiligen, welche Krankenhäuser beziehungsweise Ab- teilungen nicht bereit sind, sinnvolle Vorschläge zur Qualitätsverbesse- rung umzusetzen und welchen Kran- kenhäusern beziehungsweise Abtei- lungen es nicht gelungen ist, nach Ablauf einer angemessenen Frist Qualitätsmängel zu beseitigen.
Im Rahmen dieser Berichte wer- den keine personenbezogenen Da- ten weitergegeben. Die Bestimmun- gen des Datenschutzes sind strikt einzuhalten. Personenbezogene Da- ten werden nur im Rahmen der kli- nikinternen Auswertung den leiten- den Ärzten zugänglich sein. Diese entscheiden, ob im Einzelfall Dritte informiert werden müssen.
Manfred Brüggemann, Bundesärztekammer, Köln A1-1306 (26) Dt. Ärztebl. 89, Heft 15, 10. April 1992