A2798 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 41⏐⏐12. Oktober 2007
M E D I E N
Nachdem der Deutsche Bundestag Anfang Juli 2007 das „Zweite Ge- setz zur Regelung des Urheber- rechts in der Informationsgesell- schaft“ – den sogenannten zweiten Korb – der Urheberrechtsnovelle, beschlossen hatte, hat das Gesetz am 21. September auch den Bundes- rat passiert, sodass es noch in die- sem Jahr in Kraft treten kann.
Mit dem Gesetz wird unter ande- rem die pauschale Vergütung neu ge- regelt, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfälti- gung (Beispiel Privatkopie) erhalten.
Anders als im ursprünglichen Ent- wurf der Novelle vorgesehen, soll die Pauschalvergütung („Kopierabgabe“) auf Geräte und Speichermedien nicht gedeckelt werden. Die bislang staat- lich regulierten Vergütungssätze sol- len direkt zwischen den Verwertungs- gesellschaften und Herstellern in weitgehender Selbstregulierung fest- gelegt werden. Rechteverwerter kön- nen künftig außerdem die Übertra- gung von Rechten auf neue, unbe- kannte Nutzungsarten vertraglich vereinbaren.
Einige Änderungen des Gesetzes betreffen direkt den Verbraucher. So sind Kopien von Musik oder Filmen zum privaten Gebrauch in geringer Zahl weiterhin erlaubt, sofern bei der Erstellung kein Kopierschutz ge- knackt wird. Kopien dürfen nicht mehr „von offensichtlich rechtswid- rig zugänglich gemachten Vorlagen“
erstellt werden. Dies soll speziell die Verbreitung von Kopien über Tausch- börsen unterbinden und betrifft nicht nur den Upload, sondern auch den Download. Die Bagatellklausel, wo- nach geringe Urheberrechtsverlet-
zungen speziell im Hinblick auf die Nutzung von Tauschbörsen durch Minderjährige von einer strafrechtli- chen Verfolgung ausgenommen wer- den sollten, wurde gestrichen.
Darüber hinaus ist Bibliotheken, Museen und Archiven die elektroni- sche Bereitstellung ihrer Bestände an Leseplätzen in begenztem Umfang erlaubt, das heißt, sie dürfen jeweils so viele digitale Kopien eines Werks gleichzeitig zur Nutzung anbieten, wie sie gedruckte Exemplare im Be- stand haben. Nur bei „Belastungs- spitzen“ sind Ausnahmen bis zur vierfachen Nutzung vorgesehen.
Außerdem dürfen Bibliotheken nicht länger kostengünstig elektronische Kopien von Artikeln aus Fachzeit- schriften über Dienstleister beziehen, sondern der Kopienversand ist nur noch per Fax oder als grafische Datei per E-Mail zulässig. Dies schränkt die praktischen Nutzungsmöglichkeiten erheblich ein. Zudem steht der Ver- sand digitaler Kopien unter einem sogenannten Verlagsvorbehalt. Kriti- ker dieser Regelung befürchten, dass dadurch höhere Kosten für die Neuanschaffung von Fachzeitschrif- ten auf Bibliotheken und Wissen- schaftler zukommen.
Der Bundesrat empfiehlt, mög- lichst rasch die Arbeiten an einem
„dritten Korb“ aufzunehmen, der sich mit den Anforderungen von Bildung, Wissenschaft und For- schung in der Wissens- und Infor- mationsgesellschaft beschäftigen soll. So soll unter anderem geprüft werden, wie die Besonderheiten von Open Access und Open-Source- Verwertungsmodellen stärker be- rücksichtigt werden können. KBr
CD-ROM
Stich mit Folgen
Die CD-ROM „Kleiner Stich mit Folgen“ informiert über das Thema Nadelstichverletzung und enthält Handlungshilfen für die Gefähr- dungsbeurteilung sowie weitere Hin- weise zur Rechtslage. Die CD- ROM ist eine Gemeinschaftspro- duktion des Gemeindeunfallversi- cherungsverbandes Westfalen-Lip- pe (GUVV), der Landesunfallkasse NRW, dem Rheinischen Gemeinde- unfallversicherungsverband und der Bergischen Universität Wuppertal.
Sie ist erhältlich beim Rheinischen
GUVV, Heyestraße 99, 40625 Düs- seldorf, Telefon: 02 11/28 08-2 21, E-Mail: J.Wolter@rguvv.de. Mit- glieder der Unfallversicherungsträ- ger der öffentlichen Hand in Nord- rhein-Westfalen erhalten die CD kostenfrei. Für Nichtmitglieder be- trägt der Preis drei Euro je Stück einschließlich Versandkosten. EB URHEBERRECHTSREFORM
Der „zweite Korb“ beschlossen
Infektions- risiko Nadel-
stichverletzung Foto:Safety First!
INTERNETFORUM
Austausch über Pflege
Mit einem Internetforum will das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland-Pfalz den Informations- und Erfahrungs- austausch zur Pflege intensivieren. Das Angebot startet mit dem Thema „Musterdokumentationen für die ambulante und stationäre Pflege“ und richtet sich vor allem an Fachkräfte, die mit den Musterdo- kumentationen arbeiten. Weitere Themenbereiche sollen folgen. Das Forum ist über die Internetseite www.menschen-pflegen.de erreichbar.
Die Musterdokumentationen für die ambulante und stationäre Pflege hat das Ministerium gemein- sam mit Partnern entwickelt, um Pflegekräfte, Ein- richtungen und Dienste bei der Pflegeplanung und Dokumentation zu unterstützen. Rheinland-Pfalz war eines der ersten Bundesländer, die Musterdo- kumentationen erarbeitet haben mit dem Ziel, über- flüssige Bürokratie in der Pflege abzubauen. EB
Foto:vario images