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Bewertung von Biomonitoring- Ergebnissen

9. Workshop „Biomonitoring in der Praxis“

6. Dezember 2017

Peter Kujath

(2)

Vergleich Messergebnis (ME) – Wert zur Beurteilung (WzB)

ME

WzB

ME > WzB

(3)

Vergleich Messergebnis (ME) – Wert zur Beurteilung (WzB)

ME

WzB

ME > WzB

ME überschreitet WzB?

(4)

Vergleich Messergebnis (ME) – Wert zur Beurteilung (WzB)

ME

WzB

ME > WzB Konvention:

Überschreitung, wenn UG(VB) > WzB

Vertrauensbereich

(5)
(6)

Beurteilungsbereiche (Variante 1)

unterschritten

unterschritten überschritten überschritten

0

weder über- noch unterschritten

weder über- noch unterschritten

WzB

• Sicherheitsabstand um WzB ist abhängig von Unsicherheit des Messergebnisses

nicht überschritten

nicht unterschritten

(7)

Beurteilungsbereiche (Variante 2)

unterschritten = nicht überschritten

unterschritten =

nicht überschritten überschritten = nicht unterschritten überschritten = nicht unterschritten

0 WzB

• Kein Sicherheitsabstand um WzB

• Normierte Anforderungen an Mess-Strategie, z.B. Anzahl der

Messungen für die Mittelwertbildung, Beurteilungsregeln

(8)

Beurteilung anhand des BGW

„Biologische Grenzwerte sind als mittlere Werte für gesunde Einzelpersonen konzipiert. Bei mehreren Untersuchungen einer Person darf die mittlere

Konzentration des Parameters den BGW nicht

überschreiten; Messwerte oberhalb des BGW müssen

arbeitsmedizinisch-toxikologisch bewertet werden. Aus einer alleinigen Überschreitung des BGW kann nicht

notwendigerweise eine gesundheitliche Beeinträchtigung abgeleitet werden.“

(TRGS 903 von 2017, Abschnitt 1.1 Absatz 4)

(9)

„Mittlere Konzentration“ – Was ist gemeint?

Konz.

 

 

Person A Person B Person C

 

 

 

 

Konz.

Zeit

 

 

𝑡1 𝑡2 𝑡3 𝑡4 𝑡5

Einzelperson X

Zeitmittelwert

𝑐(𝑡)

𝑐 = 𝑛1 𝑛𝑖=1𝑐𝑖

𝑐 𝑡 = 1

𝑐 𝑡 𝑑𝑡

𝑡5

𝑐 = 𝑛1 𝑛𝑖=1𝑐𝑖

𝑐 = 1𝑛 𝑛𝑖=1𝑐𝑖

(10)

BAT-Überschreitungskonvention

Folien Prof. Drexler, 2009, 5. Biomonitoring-Workshop:

„Der BAT‐Wert ist überschritten, wenn bei mehreren

Untersuchungen einer Person die

mittlere Konzentration des Parameters

oberhalb des

BAT‐Wertes liegt; …“

(MAK/BAT-Liste ab 2007)

Mittelung (auch) zum Ausgleich zeitlicher Schwankungen

(11)

Beurteilung von Einzelmesswerten

„Biologische Grenzwerte sind als mittlere Werte für gesunde Einzelpersonen konzipiert. Bei mehreren Untersuchungen einer Person darf die mittlere Konzentration des Parameters den BGW nicht überschreiten; Messwerte oberhalb des

BGW müssen arbeitsmedizinisch-toxikologisch bewertet werden. Aus einer alleinigen Überschreitung des BGW kann nicht notwendigerweise eine gesundheitliche

Beeinträchtigung abgeleitet werden.“

(TRGS 903 von 2017, Abschnitt 1.1 Absatz 4)

(12)

„Messwerte oberhalb des BGW“ – Was ist gemeint?

Zeit Konz.

BGW/BAT

mittlere Konzentration

(13)

„Kurzzeitwert-Äquivalente“

Zeit Konz.

BGW/BAT

 KZW 

TRGS 903 Abschnitt 1.1 Absatz 5:

„Abweichend von Absatz 4 werden

für Stoffe mit akut toxischen Effekten

Akute Toxizität:

mittlere Konzentration

(14)

„Gesundheitliche Beeinträchtigung“

„Biologische Grenzwerte sind als mittlere Werte für gesunde Einzelpersonen konzipiert. Bei mehreren Untersuchungen einer Person darf die mittlere Konzentration des Parameters den BGW nicht überschreiten; Messwerte oberhalb des

BGW müssen arbeitsmedizinisch-toxikologisch bewertet werden. Aus einer alleinigen Überschreitung des BGW kann nicht notwendigerweise eine gesundheitliche

Beeinträchtigung abgeleitet werden.“

(TRGS 903 von 2017, Abschnitt 1.1 Absatz 4)

(15)

„Gesundheitliche Beeinträchtigung“?

Zeit Konz.

BGW/BAT

 

KZW

mittlere

Konzentration

(16)

Beurteilungsbereiche für die mittlere Konzentration

nicht überschritten

nicht

überschritten Gesundheitliche Beeinträchtigung Gesundheitliche Beeinträchtigung

0 BAT/BGW

Überschritten

?

(17)

WzB für „Überschreitung mit Gesundheitsbeeinträchtigung“

(Vorschlag)

 

Urin-/Blutkonzentration

BAT → BGW

nicht überschritten Mit gesundheitlicher

Beeinträchtigung ist zu rechnen

BGWGB

prediction interval

prediction interval

(18)

Zusammenfassung

BGW dienen der Beurteilung von Biomonitoring-Ergebnissen, die als Zeitmittelwerte vorliegen.

Bedarf an Hinweisen zur Bildung von Zeitmittelwerten (Mess- Strategien, Berechnungen)

Bedarf an Werten zur Beurteilung von hohen Einzelwerten (Kurzzeitwerte)

Bedarf an Werten zur Beurteilung, ob mit gesundheitlichen

Beeinträchtigungen zu rechnen ist (für BGW-Stoffe)

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