• Keine Ergebnisse gefunden

Grossratsbeschluss betreffend die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern»

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Grossratsbeschluss betreffend die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern»"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

455/2

Grossratsbeschluss

betreffend die Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern»

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 58 ff. der Kantonsverfassung, auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die vom Initiativkomitee eingereichte Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» mit 16 004 gültigen Unterschriften zu- stande gekommen ist (Regierungsratsbeschluss Nr. 205 vom 15. Februar 2012).

2. Die Volksinitiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs und lautet wie folgt:

«Die Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 wird wie folgt geändert:

Bürgerrecht Artikel 7 1Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebür- gerrechts werden im Rahmen des Bundesrechts durch die Gesetzge- bung unter Vorbehalt folgender Grundsätze geregelt.

2 Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Gemeindebürgerrecht (bisher).

3 Nicht eingebürgert wird namentlich, wer:

a wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;

b Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat;

c nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Amtssprache ver- fügt;

d nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizeri- schen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte ver- fügt;

e nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.

4 Es besteht kein Anspruch auf Einbürgerung.»

3. Die Initiative wird gültig erklärt.

4. Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab.

(2)

2

5. Die Initiative wird mit der Empfehlung auf Ablehnung der Volksab- stimmung unterbreitet.

Bern, 5. Juni 2013 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Antener Der Staatsschreiber: Auer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

der Asylbewerber wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde; davon ausgenommen sind Straftaten, die nach dem Gesetz über

6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche

 Zur Prüfung, ob ein Gesuchsteller im ordentlichen Einbürgerungsverfahren wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt oder für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von

Zur Prüfung, ob ein Gesuchsteller im ordentlichen Einbürgerungsverfahren wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt oder für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von

Renate Maria Zerbe: Jesus – Leiden, Tod und Auferstehung © Auer Verlag – AAP Lehrerfachverlage GmbH, Donauwörth.. Kajaphas, der Hohepriester, war der Vorsitzende des obersten

In den letzten 10 Jahren bin ich nicht wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt worden. Ich beantrage hiermit, die Steuer für den Hund gemäß §

Die Auswirkungen und Beeinträchtigungen sind insgesamt in der Schwere ihrer Auswirkung nicht ausreichend dargestellt und bewertet.. Es sind vielmehr gravierende, nicht

Mehr weiß ich nicht, ich wusste nur, dass eine solche Gruppe be- steht und hatte Angst um das Leben meiner Kinder und mein eigenes.“ 109 Sie vermutet, dass ihr Mann damals