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Finanzkommission Tätigkeitsbericht 2013

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Finanzkommission Commission des finances

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Commission des finances

Finanzkommission Tätigkeitsbericht 2013

Vom: 18. Februar 2014

Tätigkeitsbericht 2013

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort des Präsidenten ... 3

2 Aufgaben und Arbeitsweise ... 4

2.1 Aufgaben ... 4

2.2 Organisation und Arbeitsweise ... 5

2.3 Personelle Wechsel ... 5

3 Ordentliche Geschäfte ... 6

3.1 Geschäftsbericht 2012 ... 6

3.2 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017 ... 7

3.3 Direktionsgeschäfte (Kreditgeschäfte und Nachkredite) ... 8

3.4 Finanzaufsicht ... 8

3.5 Gebundene Ausgaben ... 9

4 Zusätzliche Geschäfte ... 10

4.1 Unabhängige Prüfung der Informatik (UPI) ... 10

4.2 Evaluation NEF und Revision FLG ... 10

5 Antrag ... 10

6 Anhang ... 11

6.1 Mitgliederliste im 2013 ... 11

6.2 Organigramm... 12

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1 Vorwort des Präsidenten

Das Berichtsjahr der Finanzkommission war geprägt durch die Angebots- und

Strukturüberprüfung ASP 2014. Obwohl auch schon in den Vorjahren das Sparen und Kürzen wichtige Themen waren, erreichte es mit ASP 2014 einen neuen Höhepunkt. Das strukturelle Defizit des Kantons beträgt gemäss ASP circa 450 Millionen Franken, und um nur schon im 2014 einen ausgeglichenen Voranschlag zu erreichen, mussten Haushaltsverbesserungen von 250 Millionen Franken realisiert werden.

Die Auseinandersetzung mit der ASP und dem Voranschlag 2014 begann für uns nicht erst im August, sondern bereits nach der Haushaltsdebatte in der Novembersession 2012 und hielt uns während des gesamten Berichtsjahrs auf Trab. Wir wurden vom Regierungsrat regelmässig über den Stand der Arbeiten in Kenntnis gesetzt und antworteten mit schriftlichen Stellungnahmen. Im Mai veranstalteten wir eine ganztägige Retraite. In positiver Atmosphäre führten wir eine

intensive Diskussion zu den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen. Ich hatte den Eindruck, dass in vielen Bereichen keine unüberwindbaren Differenzen zwischen den politischen Lagern bestehen.

Nach den Sommerferien verhärtete sich die finanzpolitische Diskussion und eine Minderheit der Kommission konnte sich mit dem eingeschlagenen Kurs zur Sanierung des Kantonshaushalts aus grundsätzlichen Überlegungen nicht mehr einverstanden erklären. Obwohl schon heute abzusehen ist, dass der Kanton auch in den nächsten Jahren Haushaltsverbesserungen wird erreichen müssen, hoffe ich doch, dass es nicht wieder Sanierungspakete in der

Grössenordnung der ASP 2014 sein werden.

Bis Mai 2014 hat die Finanzkommission neben dem VA/AFP und dem GB auch noch die Direktionsgeschäfte vorzuberaten. Die Vorberatung dazu ist von Sachfragen geprägt und es entstehen immer wieder wechselnde Mehrheiten. So bilden sie einen willkommenen Gegenpol zu den politisch aufgeladenen „Grossgeschäften“ Voranschlag und Geschäftsbericht. In der neuen Legislatur werden die meisten Direktionsgeschäfte in den neuen

Sachbereichskommissionen vorberaten werden und es wird sich zeigen, wie sich der Wegfall auf die Arbeit und die Atmosphäre der Finanzkommission auswirken wird.

Ich bin der Meinung, dass in der Finanzkommission auch 2013 eine überwiegend positive Stimmung herrschte, die Argumente des politischen Gegners angehört und sachbezogene Entscheide gefällt wurden. Ich hoffe, dass wir unsere Arbeit in der zu Ende gehenden Legislatur in diesem konstruktiven Geist zu Ende führen können. Im Juni 2014 werden die Mitglieder der Finanzkommission neu gewählt und die Kommission wird sich neu konstituieren. Danach wird sie ihre neue Rolle in einem veränderten Umfeld und mit einem angepassten Aufgabenportfolio finden müssen. Oberstes Ziel wird es sein müssen, auch in der neuen Legislatur die Aufgaben in einem positiven Geist anzugehen und so die Basis zu schaffen für kompetente Entscheide und eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Grossen Rat.

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2 Aufgaben und Arbeitsweise

Die Finanzkommission, kurz FIKO, ist eine der drei Aufsichtskommissionen des Grossen Rates.

Sie ist ausschliesslich dem Grossen Rat verpflichtet und erstattet ihm gemäss Artikel 39 Absatz 3 der Geschäftsordnung (GO) des Grossen Rates jährlich Bericht über ihre Tätigkeit. Der

Tätigkeitsbericht ist bewusst kurz gefasst, da über den Voranschlag / Aufgaben-/Finanzplan und den Geschäftsbericht jeweils eigene Berichte erstellt werden.

2.1 Aufgaben

Die Aufgaben der Finanzkommission leiten sich aus Art. 21 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG) ab. Die Finanzkommission berät alle Grossratsgeschäfte vor, welche die Finanzen

betreffen und stellt Anträge an den Grossen Rat. Zudem nimmt sie die Funktion der Oberaufsicht über den Finanzhaushalt wahr.

Art. 21 GRG

1 Die Finanzkommission besteht aus 17 Mitgliedern. Sie befasst sich mit der Steuerung von Finanzen

2 Sie berät insbesondere

a die Richtlinien der Regierungspolitik, b den Voranschlag,

c den Aufgaben- und Finanzplan, d die Steueranlage,

e die Nachkredite,

f die Verpflichtungs- und Zusatzkredite, g den Rahmen der Neuverschuldung,

h den Geschäftsbericht und weitere Berichte des Regierungsrates, die von Bedeutung für die Steuerung von Finanzen und Leistungen und die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt sind,

i die Aufträge,

k die Petitionen und Eingaben in ihrem Zuständigkeitsbereich.

3 Sie kontrolliert im Rahmen ihrer Tätigkeit in Koordination mit der Oberaufsichtskommission insbesondere

a die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung,

b das Controlling des Regierungsrats, der Direktionen und der Ämter, c die Abstimmung von Finanzen und Leistungen.

4 Sie kann zu Erlassen eine Stellungnahme an die vorberatende Kommission abgeben und dem Grossen Rat Antrag stellen, wenn der Erlass erhebliche Auswirkungen auf die

Steuerung von Finanzen und Leistungen hat.

5 Sie koordiniert mit der Justizkommission inhaltlich und zeitlich die Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zu Voranschlag, Aufgaben- und Finanzplan,

Nachkrediten, Geschäftsbericht und übrigen Finanzgeschäften der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

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2.2 Organisation und Arbeitsweise

Die Finanzkommission teilt sich auf in die vier Sachbereichsausschüsse Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan (VA/AFP), Geschäftsbericht (GB), Finanzkontrolle (FK) und gebundene

Ausgaben (gebA) sowie in vier Direktionsausschüsse (BVE/STA, POM/GEF, FIN/ VOL, ERZ/JGK).

Die Ausschüsse bereiten die Geschäfte für die Plenumssitzungen im Detail vor, klären Sachfragen mit der Verwaltung und können Anträge stellen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen.

Im Jahr 2013 fanden insgesamt 45 Ausschuss-Sitzungen statt (Vorjahr 52).

Das Plenum der Finanzkommission führte 26 Sitzungen durch (6 ganztägige, 9 halbtägige und 11 kürzere Sitzungen). Im Jahr 2012 waren es 23 Sitzungen.

Der Stellenetat des Sekretariats der Finanzkommission beträgt seit November 2013 noch 160 Stellenprozente, wobei eine Reduktion um 10 Stellenprozente erfolgte. Das Pensum des geschäftsleitenden Sekretärs Dominique Clémençon beträgt weiter 90 Prozent, dasjenige der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Pamela Schär neu 70 Prozent.

2.3 Personelle Wechsel

Im 2013 hatte die Finanzkommission zwei personelle Wechsel zu verzeichnen. In der Junisession demissionierte Béatrice Struchen (SVP) aus der Finanzkommission, da sie zur ersten Vizepräsidentin des Grossen Rates gewählt wurde. Der Grosse Rat wählte Ueli Jost (SVP) zu ihrem Nachfolger. In der Novembersession wurde Bethli Küng-Marmet (SVP) durch Fritz Wyss (SVP) ersetzt. Ihr Rücktritt erfolgte aufgrund der Amtszeitbeschränkung von acht Jahren, welche für Kommissionsmitglieder gilt (Art. 35 Abs. 2 GO). Mit den beiden Wechseln wurde der Frauenanteil in der Finanzkommission von fünf auf drei Sitze reduziert.

Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Funktionen und Ausschüsse kann dem Organigramm unter Ziffer 6.2 auf Seite 12 entnommen werden.

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3 Ordentliche Geschäfte

Die Vorberatung des Geschäftsberichts (GB) inkl. Jahresrechnung im Frühjahr einerseits und des Voranschlags mit Aufgaben- und Finanzplan (VA/AFP) im Herbst andererseits bilden jeweils die Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit.

3.1 Geschäftsbericht 2012

Wie bereits während des Jahres 2012 absehbar, musste die Finanzkommission im Frühjahr den ersten negativen Rechnungsabschluss seit vierzehn Jahren zur Kenntnis nehmen. Im Jahr 2012 erzielte der Kanton Bern ein Defizit von 196 Mio. Franken in der Laufenden Rechnung.

Budgetiert gewesen war ein Überschuss von 2 Mio. Franken, womit der Abschluss um fast CHF 200 Mio. schlechter ausfiel als budgetiert und um 139 Mio. Franken schlechter als im Vorjahr.

Neben dem Defizit in der Laufenden Rechnung wurde auch in der Investitionsrechnung ein Defizit eingefahren. Dieses beträgt 198 Mio. Franken und muss gemäss Schuldenbremse in der Investitionsrechnung ebenfalls abgetragen werden.

Die politische Diskussion konzentrierte sich auf das Defizit in der Laufenden Rechnung und auf die Frage, ob die Abtragung des Defizits vollständig im Jahr 2014 erfolgen soll oder auf vier Jahre zu erstrecken sei (Art. 101a KV). Da die Ergebnisse der ASP vor der Junisession noch offen waren, vertagte der Grosse Rat den Entscheid dazu in die Novembersession. Die Finanzkommission sprach sich im Vorfeld beider Sessionen klar für die Erstreckung der Abtragungsfrist auf vier Jahre aus. Der Regierungsrat präsentierte im VA/AFP 14/15-17

erfreulicherweise Zahlen, die es bei einer Abtragung in vier Jahren und unter Einbezug der ASP- Massnahmen erlauben würden, 2014 bis 2017 ausgeglichene Voranschläge zu verabschieden.

Das Erreichen eines ausgeglichenen Voranschlags wäre hingegen unmöglich gewesen, wenn zusätzlich zur ASP noch einmal circa 150 Mio. Franken hätten eingespart werden müssen.

Kaum thematisiert wurde die Einhaltung der Schuldenbremse in der Investitionsrechnung.

Gemäss Art. 101b KV muss der Finanzierungsfehlbetrag in vier Jahren kompensiert werden. Der Grosse Rat kann die Frist auf acht Jahre verlängern oder ganz auf die Kompensation verzichten.

Da weder vom Regierungsrat noch aus dem Grossen Rat Anträge gestellt worden sind, die Frist zu verlängern oder auf die Kompensation zu verzichten, geht die Finanzkommission davon aus, dass der Finanzierungsfehlbetrag 2012 in den Jahresrechnungen 2014-2017 vollständig

kompensiert werden muss. Sie fordert den Regierungsrat auf, im VA15/AFP16-18 der Einhaltung der Schuldenbremse in der Investitionsrechnung dieselbe Aufmerksamkeit zu schenken wie derjenigen in der Laufenden Rechnung.

Es zeichnet sich ab, dass die Jahresrechnung 2013 wider Erwarten erfreulich positiv abschliessen wird. Mit dem Entscheid der Nationalbank, kein Geld an die öffentliche Hand auszuschütten, entgehen dem Kanton Bern im Rechnungsjahr 2014 80 Mio. Franken. Dadurch droht die Jahresrechnung 2014 in die roten Zahlen zu rutschen.

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3.2 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017

Die Vorberatung des VA/AFP14/15-17 war geprägt von der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014. Anders als in den Vorjahren, als mit dem intensivierten Planungsdialog das

Hauptverfahren zur Erstellung des VA/AFP im Vordergrund gestanden war, lag der Schwerpunkt auf der ASP.

Höhepunkt der Diskussion über die ASP bildete die Retraite im Mai, als die Finanzkommission unter der Leitung eines externen Moderators die Vorschläge des Regierungsrates während eines ganzen Tages intensiv diskutierte und versuchte, eigene Massnahmen vorzuschlagen. Die Finanzkommission liess ihre Vorschläge umgehend dem Regierungsrat zukommen. Diesem war es aber nicht mehr möglich, die Anregungen für den ASP-Bericht zu berücksichtigen. Obwohl zugegeben werden muss, dass die Vorschläge der Finanzkommission nicht fertig ausgearbeitete Massnahmen darstellten – und dies aufgrund der fehlenden Sachnähe auch nicht sein konnten – war die Enttäuschung darüber in der Finanzkommission doch spürbar. Die Finanzkommission legt deshalb grossen Wert darauf, dass die ASP noch nicht abgeschlossen ist. Ihre Vorschläge und auch diejenigen des Kaders sowie die Idee des Regierungsrates, einen neuen strategischen Ansatz in die Finanzpolitik einfliessen zu lassen, sollen weiter verfolgt werden.

Nachdem der Regierungsrat seinen Bericht zur ASP kurz vor den Sommerferien veröffentlichte, begann die Finanzkommission die Massnahmen erneut zu prüfen und einzelne davon in Frage zu stellen. Während der einmal jährlich stattfindenden Direktionsbesuche konnten die

Massnahmen vertieft diskutiert werden und die Kommission konnte sich eine klare Meinung bilden, welche Massnahmen sie nicht umsetzen will. Als es aber darum ging, zusätzliche Massnahmen zu erarbeiten oder zu begründen, warum Massnahmen von Topf 2 in Topf 1 verschoben werden sollten, war es schwieriger, sachliche Argumente zu finden. Der

Regierungsrat beharrte auf seiner Haltung, dass Massnahmen aus dem Topf 2 keine Alternative seien, und lieferte deshalb keine Argumente, wie sich die Umsetzung von solchen Massnahmen allenfalls doch rechtfertigen liesse. Aufgrund der fehlenden Sachnähe und der knappen Zeit sah sich die Finanzkommission gezwungen, Kompensationen für abgelehnte Massnahmen vor allem aus finanzpolitischen Motiven vorzuschlagen. Oberstes Ziel war dabei, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen, weil ein negatives Budget im Grossen Rat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt worden wäre.

Von der Veröffentlichung des ASP-Berichts Ende Juni bis zum Abschluss der Budgetdebatte im November wurden die Mitglieder der Finanzkommission in einem bisher nie gekannten Ausmass von betroffenen Institutionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert.

Mit unzähligen Briefen, Mails und Telefonanrufen wurde die Meinung der Grossrätinnen und Grossräte zu beeinflussen versucht. Das Ausmass des Lobbyings hat damit eine neue Stufe erreicht und war für einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier kaum mehr zu bewältigen.

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3.3 Direktionsgeschäfte (Kreditgeschäfte und Nachkredite)

2013 wurden der Finanzkommission insgesamt 29 Direktionsgeschäfte zur Vorberatung überwiesen, im Vergleich zu 49 im Jahr 2012, davon waren zwei Nachkredite.

Wie schon in den Vorjahren stammten die meisten Geschäfte aus der BVE. Mit einem grösseren Arbeitsaufwand verbunden war die Vorberatung des Investitionsrahmenkredit Strasse für die Jahre 2014 – 2017 sowie des dazu gehörenden Strassennetzplans 2014 – 2029. Die beiden Geschäfte wurden der Finanzkommission aufgrund einer Revision des Strassengesetzes zum ersten Mal in dieser Form vorgelegt. Weiter waren vier Kredite für Hochwasserschutzprojekte zu beurteilen. Der Ausschuss BVE/STA nahm Besichtigungen vor Ort des Gymnasiums Interlaken, des Goldswilviadukts, der von Interlaken ans rechte Ufer des Brienzersees führt und des

Musikhauses der Pädagogischen Hochschule auf dem von Roll-Areal in Bern vor.

Das finanziell bedeutendste Geschäft aus der Erziehungsdirektion war der Beitrag an die Sanierung der Hauptspielstätte von Konzert Theater Bern, besser bekannt unter dem Namen Stadttheater. An das Eidg. Turnfest in Biel und das Eidg. Schwing- und Älplerfest in Burgdorf wurden namhafte Beiträge aus dem Lotteriefonds gesprochen. Aus der Volkswirtschaftsdirektion kamen drei Beiträge an Destination zur Tourismusförderung in die Finanzkommission, aber auch der heftig diskutiere Beitrag an den Neubau der International School of Berne.

Die Zahl der Direktionsgeschäfte hat 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark abgenommen.

Während 2008 noch 67 und 2011 64 Direktionsgeschäfte in die Finanzkommission kamen, waren es im Berichtsjahr lediglich 29. Der Rückgang ist auf verschiedene Ursachen

zurückzuführen, z.B. ist die Anzahl der Nachkredite aufgrund der Justizreform seit 2012 stark rückgängig. Wahrscheinlich hat aber auch die prekäre finanzielle Situation zu einem allgemeinen Rückgang an ausführungsreifen Projekten und Vorhaben geführt. Die Entwicklung in den

kommenden Jahren ist offen. Es wird insbesondere interessant sein zu beobachten, wie sich die Parlamentsrechtsreform und die Änderungen bei den gebundenen Ausgaben auf die Anzahl Direktionsgeschäfte auswirken.

3.4 Finanzaufsicht

Gemäss Art. 21 Abs. 3 Bst. a GRG kontrolliert die Finanzkommission in Koordination mit der Oberaufsichtskommission „insbesondere die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung“. Bei der Wahrnehmung der

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BVE ERZ POM VOL GEF JGK FIN STA

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Unterlagen, Berichte und Informationen von der Finanzkontrolle wie der Regierungsrat und bespricht diese jeweils mit dem Vorsteher der Finanzkontrolle und den zuständigen

Mitarbeitenden.

Der Ausschuss Finanzkontrolle der Finanzkommission bildet zusammen mit einer Delegation des Regierungsrates das Finanzkontrollgremium, welches sich zweimal jährlich mit dem Vorsteher der Finanzkontrolle zu einem Führungsgespräch trifft.

Im Frühjahr gab die Finanzkommission eine Sonderprüfung des Spitalinvestitionsfonds in Auftrag, der vom Spitalamt der GEF verwaltet wird. Die Sonderprüfung hat gezeigt, dass keine Mittel veruntreut wurden und die vorhandenen Gelder ausreichen, um die rechtlich verbindlich zugesicherten Beiträge zu decken. Mängel stellte die Finanzkontrolle jedoch in der

Bewirtschaftung des Fonds fest. Die verantwortlichen Stellen der GEF sind nun in

Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle daran, die nötigen Verbesserungen umzusetzen.

3.5 Gebundene Ausgaben

Die Finanzkommission überprüft alle Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates, die – wären die Ausgaben neu – in die Zuständigkeit des Grossen Rates fallen würden (Art. 48 Abs. 3 FLG).

Die Detailprüfung der gebundenen Ausgaben hat die Finanzkommission dem gleichnamigen Ausschuss delegiert.

Der folgenden Grafik ist zu entnehmen wie viele gebundene Kredite aus welcher Direktion kamen:

2013 wurden der Finanzkommission vom Regierungsrat insgesamt 52 gebundene Kredite zur Kenntnis gebracht. Im Vorjahr waren es 66 gewesen. In verschiedenen Fällen verlangte der Ausschuss von der zuständigen Direktion ergänzende Informationen oder die Kommission gelangte an den Regierungsrat, um die Qualifizierung einzelner Ausgabenbewilligungen zu diskutieren.

Wie schon vor einem Jahr an gleicher Stelle festgehalten, eröffnen die geltenden gesetzlichen Grundlagen dem Regierungsrat eine grosse Handlungsfreiheit (Art. 48 FLG). Im Rahmen der Parlamentsrechtsrevision hat der Grosse Rat beschlossen, die Anforderungen an die

gebundenen Ausgaben markant zu erhöhen. Kreditbeschlüsse gelten künftig nur noch dann als 19

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BVE ERZ POM VOL GEF JGK FIN STA

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4 Zusätzliche Geschäfte

4.1 Unabhängige Prüfung der Informatik (UPI)

In der Novembersession 2012 hat der Grosse Rat mit der einstimmigen Überweisung der Motion

„M 233/2012 FIKO/OAK (Kropf, Bern): Unabhängige Überprüfung der Informatik im Kanton Bern“

ein klares Zeichen gesetzt, dass die hohen Kosten und die dezentrale Organisationsstruktur der kantonalen Informatik überprüft werden müssen. Im Laufe des Jahres 2013 hat die

Finanzdirektion das Projekt gestartet und einer externen Firma einen entsprechenden

Prüfungsauftrag erteilt. Die Finanzkommission wie auch die Oberaufsichtskommission werden regelmässig mit Informationen versorgt. Zudem haben die beiden Sekretäre von Finanz- und Oberaufsichtskommission im Gesamtprojektausschuss Einsitz. Mit den Resultaten der Überprüfung ist im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen.

4.2 Evaluation NEF und Revision FLG

In der Novembersession 2013 hat der Grosse Rat den Bericht zur Evaluation von NEF und die darauf basierende Revision des Gesetzes über die Finanzen und Leistungen (FLG) beraten und beschlossen. Die Evaluation NEF hat gezeigt, dass der Grosse Rat die mit NEF eingeführte Steuerung über Leistungs- und Wirkungsvorgaben grösstenteils nicht anwendet. Die Instrumente sind zum einen schwierig zu verstehen und einzusetzen, zum anderen aber auch nicht so

ausgestaltet, dass damit eine wirkungsvolle Steuerung möglich wäre. Der Grosse Rat hat sich trotz der neuen Instrumente mit der traditionellen Steuerung über die Zuteilung von Ressourcen begnügt. Er nimmt Änderungen am Budget auf den Stufen Gesamtstaat, Direktion oder

Produktgruppe vor und flankiert die finanziellen Kürzungen bei Bedarf mit inhaltlichen Präzisierungen mittels Motionen oder Planungserklärungen.

Die Revision des FLG sieht denn auch vor, auf die Leistungs- und Wirkungsvorgaben zu verzichten. An deren Stelle treten reine Beschreibungen der wichtigsten Vorhaben und

Entwicklungen. Die Ressourcensteuerung wird dagegen ausgebaut, in dem der Grosse Rat neu auch die Saldi der Produkte beschliesst, wobei für die Berichterstattung und die Nachkredite die Produktgruppen weiterhin die relevante Grösse bleiben. Die „dicken Bücher“ von

Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan sowie dem Geschäftsbericht mit Jahresrechnung werden rundum erneuert und entschlackt. So genannt statische Informationen, wie die Rechtsgrundlagen und die Beschreibung der Aufgaben der Produktgruppen werden neu und ausschliesslich auf einer Internet-Plattform zur Verfügung gestellt. Zudem werden die deutschen und französischen Versionen separat gedruckt, so dass die „dicken Bücher“ künftig sehr viel schlanker

daherkommen sollten.

5 Antrag

Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat, von der vorliegenden Berichterstattung im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Grossratsgesetzes (GRG) Kenntnis zu nehmen.

Im Namen der Finanzkommission

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6 Anhang

6.1 Mitgliederliste im 2013

Name Partei

Iseli Jürg SVP

Stucki Béatrice SP/JUSO

Bhend Patric SP/JUSO

Etter Jakob BDP

Feller Hans Rudolf FDP

Freiburghaus Fritz SVP

Imboden Natalie Grüne

Jost Ueli (ab 11.06.13) SVP

Kipfer Hans EVP

Kohler Mathias BDP

Küng-Marmet Bethli (bis 26.11.13) SVP

Meyer Markus SP/JUSO

Näf-Piera Roland SP/JUSO

Pfister Hans-Jörg FDP

Schöni-Affolter Franziska glp

Schürch Jürg SVP

Struchen Béatrice (bis 11.06.13) SVP

Tromp Mathias BDP

Wyss Fritz (ab 26.11.13) SVP

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6.2 Organigramm

Stand: ab 26. Nov. 2013

Präsident: Jürg Iseli Vizepräsidentin: Béatrice Stucki

Vorsitz

Ausschuss BVE/STA

Ausschuss ERZ/JGK

Ausschuss FIN/VOL

Ausschuss POM/GEF

Vorsitz Hans-Jörg

Pfister

Hans Kipfer

Markus Meyer

Jürg Schürch Ausschuss

VA/AFP

Mathias Tromp

Fritz

Freiburghaus

Patric Bhend

Hans Rudolf Feller

Franziska Schöni

Jürg Iseli

Ausschuss GB

Béatrice Stucki

Mathias Kohler

Ueli Jost

Natalie Imboden

Jakob Etter Roland

Näf

Mathias Tromp

Fritz Wyss

Béatrice Stucki

Ausschuss FK

Jakob Etter

Mathias Tromp

Jürg Iseli

Béatrice Stucki

Hans-Jörg Pfister

Natalie Imboden

Ausschuss Geb. Ausg.

Fritz

Freiburghaus

Franziska Schöni

Markus Meyer

Hans-Jörg Pfister

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6.3 Liste der behandelten Geschäfte 2013

Nr. Titel DIR Betrag Antrag FIKO Ergebnis GR

Märzsession 2013

1 RRB 1774/2012: Wasserbauplan, Hochwasserschutz an der Worble im Abschnitt Worblaufen 2009, Ittigen; Kantonsbeitrag an die Ausführung

BVE 2‘254‘500 Zustimmung Zustimmung

2 RRB 1775/2012: Lütschine, Hochwasserschutz ARA-Pumpwerk Wilderswil bis Aenderbergbrücke, Kantonsbeitrag

BVE 2‘940‘000 Zustimmung Zustimmung

3 RRB 0013/2013: Gymnasium und berufsvorbereitende Schule Interlaken: Gesamtinstandsetzung und betriebliche Anpassung

BVE 40‘720‘000 Zustimmung Zustimmung

4 RRB 0148/2013: Nachkredit 2012 Produktgruppe Nationalstrassen

BVE 5‘700‘000 Zustimmung Zustimmung

5 RRB 0154/2013: Nachkredit 2012 Produktgruppe Volksschule und Kindergarten

ERZ 22‘927‘050 Zustimmung Zustimmung

6 RRB 1840/2012 ETV 2013 in Biel: Beitrag aus dem

Lotteriefonds und Verzicht auf Kostenverrechnung kantonaler Leistungen

POM 1‘689‘375 Zusatzbedingung an den

Lotteriefondsbeitrag: Ein allfälliger Gewinn des Trägervereins muss zuerst zur Begleichung der Kosten im Bereich Sicherheit eingesetzt werden.

Zustimmung ohne FIKO-Antrag

7 RRB 1839/2012 ESAF 2013: Beitrag aus dem LF und

Kostenerlass für Einsätze der Kapo, Zivilschutz und kantonale Bewilligungen

POM 1‘609‘975 Zusatzbedingung an den

Lotteriefondsbeitrag: Ein allfälliger Gewinn des Trägervereins muss zuerst zur Begleichung der Kosten im Bereich

Zustimmung ohne FIKO- Zusatzbedingung

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– Rahmenkredit 2014 – 2017 Franken 10 RRB 0332/2013: Wynau; Kantonsstrasse Nr. 1: Bern - Zürich;

24010270 Verkehrssicherheits- und –beruhigungsmassnahmen Ortsdurchfahrt Wynau

BVE 1‘470‘000 Zustimmung Zustimmung

11 RRB 0333/2013: Pädagogische Hochschule, Fabrikstrasse 4b, Bern: Instandsetzung und Umnutzung als Musikhaus

BVE 13‘820‘000 Zustimmung Zustimmung

12 RRB 0337/2013: Lotteriefonds: Jahresrechnung 2012 POM - Zustimmung Zustimmung

13 RRB 0336/2013: Sportfonds: Jahresrechnung 2012 POM - Zustimmung Zustimmung

14 RRB 0344/2013: Fonds für kulturelle Aktionen: Jahresrechnung 2012

ERZ - Zustimmung Zustimmung

15 RRB 0764/2013: Münsingen - Grundbuchblatt Nr. 643 ("Lorymatte"); Genehmigung Infrastrukturvertrag mit der Einwohnergemeinde Münsingen;

BVE 864‘599 Rückweisung mit folgenden Auflagen:

- Die Abgabe im Baurecht soll noch einmal eingehend geprüft werden.

- Die Höhe und die Verteilung der Mehrwertabschöpfung soll neu verhandelt werden.

- Die Ablösung der Dienstbarkeit

„Baubeschränkung“ soll ohne Kostenfolge für den Kanton erfolgen.

Zustimmung

Septembersession 2013

16 RRB 0762/2013: Investitionsrahmenkredit Strasse 2014 – 2017 BVE 297‘213‘000 Kürzung um 10 % auf CHF 267‘492‘000. Zusatzantrag zum Antrag FIKO: Der Kredit ist gemäss Antrag der FIKO um 10

% zu kürzen. Dabei sind folgende Auflagen zu berücksichtigen:

1. Projekte oder Projektteile, die eine

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oder Projektteilen vorzunehmen, die keine positiven Auswirkungen auf die Erschliessungsqualität aufweisen.

3. Im Vordergrund stehen für die Kürzungen der Schichten 2, 4 und 5, wenn sie den oben genannten Bedingungen entsprechen.

4. Die BVE erstattet der BaK jährlich Bericht über Umsetzung des IRK/SNP und der Auflagen 1 bis 3

17 RRB 0761/2013: Strassennetzplan 2014 – 2029 BVE -- Kenntnisnahme Kenntnisnahme

18 RRB 0709/2013: Stiftung Mémoires d'Ici St-Imier; Staatsbeitrag 2014-17

ERZ 1‘720‘574 Zustimmung Zustimmung

19 RRB 0773/2013: Denkmalpflege: Abgeltung der Übertragung der Aufgabe an die Einwohnergemeinde Bern 2014-16

ERZ 1‘200‘000 Zustimmung Zustimmung

20 RRB 0944/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Interlaken-Jungfrau-Hasliberg

VOL 3‘700‘000 Zustimmung Zustimmung

21 RRB 0945/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Berner Oberland Mitte

VOL 1‘200‘000 Zustimmung Zustimmung

22 RRB 0944-0946/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Bern

VOL 940‘000 Zustimmung Zustimmung

Novembersession 2013

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25 RRB 1077/2013: Verwendung von Mitteln des Investitionsspitzenfonds pro 2014 gemäss Artikel 3 Investitionsfondsgesetz

BVE 4‘000‘000 Zustimmung Zustimmung

26 RRB 0937/2013: Sanierung Theatergebäude Bern; Beitrag aus den ordentlichen Staatsmitteln /ERZ) und aus dem

Lotteriefonds, mehrjähriger Verpflichtungskredit

ERZ 19‘500‘000 Zustimmung Zustimmung

Januarsession 2014

27 RRB 1458/2013: International School of Berne, Gümligen:

Beitrag an den Neubau 2014-16

VOL 5‘000‘000 Kürzung um 2 Mio. CHF Geschäft auf gemeinsamen Antrag RR / FIKO verschoben

28 RRB 1430/2013: Kantonsbeitrag an die Projektierung und den Bau des Projekts "Hochwasserschutz und Revitalisierung Alte Aare"

BVE 6‘679‘660 Rückweisung mit Auflagen:

Das Geschäft kann dem Grossen Rat erneut vorgelegt werden, wenn

- das Projekt so überarbeitet wurde, dass das Wasser im Ereignisfall näher beim Austritt aus dem Lyssbachstollen in Retentionsbecken geleitet wird (oder zumindest derartige Varianten

nachweislich eingehend geprüft wurden) - das Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Einzelprojekt mindestens auf den Faktor 1 angehoben werden konnte

- der Verlust des Ackerbaulandes auf ein absolutes Minimum begrenzt wurde.

Zustimmung

29 RRB 1445/2013: Rahmenkredit 2014-2015 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes

GEF 151‘000‘000 Zustimmung Zustimmung

Referenzen

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Der Geschäftsbericht 2020 hat gezeigt, dass die düstersten Prognosen, die während des Lockdowns der ersten Welle der Pandemie erstellt wurden, nicht eingetroffen sind.

und Verwaltungsvermögen materiell wegen der ungefähr gleichzeitig erfolgenden Schul und Beamtenpensionskasse sogar schlechter wird, wird es auf dem illiarde um rund 5 Milliarden

Die Frist, innert welcher die Finanzkommission dem Grossen Rat zu der ihr zur Vorberatung überwiesenen parlamentarischen Initiative 189-2019 Antrag zu stellen hat, wird um zwei