Finanzkommission Commission des finances
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Commission des finances
Finanzkommission Tätigkeitsbericht 2013
Vom: 18. Februar 2014
Tätigkeitsbericht 2013
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort des Präsidenten ... 3
2 Aufgaben und Arbeitsweise ... 4
2.1 Aufgaben ... 4
2.2 Organisation und Arbeitsweise ... 5
2.3 Personelle Wechsel ... 5
3 Ordentliche Geschäfte ... 6
3.1 Geschäftsbericht 2012 ... 6
3.2 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017 ... 7
3.3 Direktionsgeschäfte (Kreditgeschäfte und Nachkredite) ... 8
3.4 Finanzaufsicht ... 8
3.5 Gebundene Ausgaben ... 9
4 Zusätzliche Geschäfte ... 10
4.1 Unabhängige Prüfung der Informatik (UPI) ... 10
4.2 Evaluation NEF und Revision FLG ... 10
5 Antrag ... 10
6 Anhang ... 11
6.1 Mitgliederliste im 2013 ... 11
6.2 Organigramm... 12
1 Vorwort des Präsidenten
Das Berichtsjahr der Finanzkommission war geprägt durch die Angebots- und
Strukturüberprüfung ASP 2014. Obwohl auch schon in den Vorjahren das Sparen und Kürzen wichtige Themen waren, erreichte es mit ASP 2014 einen neuen Höhepunkt. Das strukturelle Defizit des Kantons beträgt gemäss ASP circa 450 Millionen Franken, und um nur schon im 2014 einen ausgeglichenen Voranschlag zu erreichen, mussten Haushaltsverbesserungen von 250 Millionen Franken realisiert werden.
Die Auseinandersetzung mit der ASP und dem Voranschlag 2014 begann für uns nicht erst im August, sondern bereits nach der Haushaltsdebatte in der Novembersession 2012 und hielt uns während des gesamten Berichtsjahrs auf Trab. Wir wurden vom Regierungsrat regelmässig über den Stand der Arbeiten in Kenntnis gesetzt und antworteten mit schriftlichen Stellungnahmen. Im Mai veranstalteten wir eine ganztägige Retraite. In positiver Atmosphäre führten wir eine
intensive Diskussion zu den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen. Ich hatte den Eindruck, dass in vielen Bereichen keine unüberwindbaren Differenzen zwischen den politischen Lagern bestehen.
Nach den Sommerferien verhärtete sich die finanzpolitische Diskussion und eine Minderheit der Kommission konnte sich mit dem eingeschlagenen Kurs zur Sanierung des Kantonshaushalts aus grundsätzlichen Überlegungen nicht mehr einverstanden erklären. Obwohl schon heute abzusehen ist, dass der Kanton auch in den nächsten Jahren Haushaltsverbesserungen wird erreichen müssen, hoffe ich doch, dass es nicht wieder Sanierungspakete in der
Grössenordnung der ASP 2014 sein werden.
Bis Mai 2014 hat die Finanzkommission neben dem VA/AFP und dem GB auch noch die Direktionsgeschäfte vorzuberaten. Die Vorberatung dazu ist von Sachfragen geprägt und es entstehen immer wieder wechselnde Mehrheiten. So bilden sie einen willkommenen Gegenpol zu den politisch aufgeladenen „Grossgeschäften“ Voranschlag und Geschäftsbericht. In der neuen Legislatur werden die meisten Direktionsgeschäfte in den neuen
Sachbereichskommissionen vorberaten werden und es wird sich zeigen, wie sich der Wegfall auf die Arbeit und die Atmosphäre der Finanzkommission auswirken wird.
Ich bin der Meinung, dass in der Finanzkommission auch 2013 eine überwiegend positive Stimmung herrschte, die Argumente des politischen Gegners angehört und sachbezogene Entscheide gefällt wurden. Ich hoffe, dass wir unsere Arbeit in der zu Ende gehenden Legislatur in diesem konstruktiven Geist zu Ende führen können. Im Juni 2014 werden die Mitglieder der Finanzkommission neu gewählt und die Kommission wird sich neu konstituieren. Danach wird sie ihre neue Rolle in einem veränderten Umfeld und mit einem angepassten Aufgabenportfolio finden müssen. Oberstes Ziel wird es sein müssen, auch in der neuen Legislatur die Aufgaben in einem positiven Geist anzugehen und so die Basis zu schaffen für kompetente Entscheide und eine von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Grossen Rat.
2 Aufgaben und Arbeitsweise
Die Finanzkommission, kurz FIKO, ist eine der drei Aufsichtskommissionen des Grossen Rates.
Sie ist ausschliesslich dem Grossen Rat verpflichtet und erstattet ihm gemäss Artikel 39 Absatz 3 der Geschäftsordnung (GO) des Grossen Rates jährlich Bericht über ihre Tätigkeit. Der
Tätigkeitsbericht ist bewusst kurz gefasst, da über den Voranschlag / Aufgaben-/Finanzplan und den Geschäftsbericht jeweils eigene Berichte erstellt werden.
2.1 Aufgaben
Die Aufgaben der Finanzkommission leiten sich aus Art. 21 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG) ab. Die Finanzkommission berät alle Grossratsgeschäfte vor, welche die Finanzen
betreffen und stellt Anträge an den Grossen Rat. Zudem nimmt sie die Funktion der Oberaufsicht über den Finanzhaushalt wahr.
Art. 21 GRG
1 Die Finanzkommission besteht aus 17 Mitgliedern. Sie befasst sich mit der Steuerung von Finanzen
2 Sie berät insbesondere
a die Richtlinien der Regierungspolitik, b den Voranschlag,
c den Aufgaben- und Finanzplan, d die Steueranlage,
e die Nachkredite,
f die Verpflichtungs- und Zusatzkredite, g den Rahmen der Neuverschuldung,
h den Geschäftsbericht und weitere Berichte des Regierungsrates, die von Bedeutung für die Steuerung von Finanzen und Leistungen und die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt sind,
i die Aufträge,
k die Petitionen und Eingaben in ihrem Zuständigkeitsbereich.
3 Sie kontrolliert im Rahmen ihrer Tätigkeit in Koordination mit der Oberaufsichtskommission insbesondere
a die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung,
b das Controlling des Regierungsrats, der Direktionen und der Ämter, c die Abstimmung von Finanzen und Leistungen.
4 Sie kann zu Erlassen eine Stellungnahme an die vorberatende Kommission abgeben und dem Grossen Rat Antrag stellen, wenn der Erlass erhebliche Auswirkungen auf die
Steuerung von Finanzen und Leistungen hat.
5 Sie koordiniert mit der Justizkommission inhaltlich und zeitlich die Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zu Voranschlag, Aufgaben- und Finanzplan,
Nachkrediten, Geschäftsbericht und übrigen Finanzgeschäften der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
2.2 Organisation und Arbeitsweise
Die Finanzkommission teilt sich auf in die vier Sachbereichsausschüsse Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan (VA/AFP), Geschäftsbericht (GB), Finanzkontrolle (FK) und gebundene
Ausgaben (gebA) sowie in vier Direktionsausschüsse (BVE/STA, POM/GEF, FIN/ VOL, ERZ/JGK).
Die Ausschüsse bereiten die Geschäfte für die Plenumssitzungen im Detail vor, klären Sachfragen mit der Verwaltung und können Anträge stellen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen.
Im Jahr 2013 fanden insgesamt 45 Ausschuss-Sitzungen statt (Vorjahr 52).
Das Plenum der Finanzkommission führte 26 Sitzungen durch (6 ganztägige, 9 halbtägige und 11 kürzere Sitzungen). Im Jahr 2012 waren es 23 Sitzungen.
Der Stellenetat des Sekretariats der Finanzkommission beträgt seit November 2013 noch 160 Stellenprozente, wobei eine Reduktion um 10 Stellenprozente erfolgte. Das Pensum des geschäftsleitenden Sekretärs Dominique Clémençon beträgt weiter 90 Prozent, dasjenige der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Pamela Schär neu 70 Prozent.
2.3 Personelle Wechsel
Im 2013 hatte die Finanzkommission zwei personelle Wechsel zu verzeichnen. In der Junisession demissionierte Béatrice Struchen (SVP) aus der Finanzkommission, da sie zur ersten Vizepräsidentin des Grossen Rates gewählt wurde. Der Grosse Rat wählte Ueli Jost (SVP) zu ihrem Nachfolger. In der Novembersession wurde Bethli Küng-Marmet (SVP) durch Fritz Wyss (SVP) ersetzt. Ihr Rücktritt erfolgte aufgrund der Amtszeitbeschränkung von acht Jahren, welche für Kommissionsmitglieder gilt (Art. 35 Abs. 2 GO). Mit den beiden Wechseln wurde der Frauenanteil in der Finanzkommission von fünf auf drei Sitze reduziert.
Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Funktionen und Ausschüsse kann dem Organigramm unter Ziffer 6.2 auf Seite 12 entnommen werden.
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3 Ordentliche Geschäfte
Die Vorberatung des Geschäftsberichts (GB) inkl. Jahresrechnung im Frühjahr einerseits und des Voranschlags mit Aufgaben- und Finanzplan (VA/AFP) im Herbst andererseits bilden jeweils die Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit.
3.1 Geschäftsbericht 2012
Wie bereits während des Jahres 2012 absehbar, musste die Finanzkommission im Frühjahr den ersten negativen Rechnungsabschluss seit vierzehn Jahren zur Kenntnis nehmen. Im Jahr 2012 erzielte der Kanton Bern ein Defizit von 196 Mio. Franken in der Laufenden Rechnung.
Budgetiert gewesen war ein Überschuss von 2 Mio. Franken, womit der Abschluss um fast CHF 200 Mio. schlechter ausfiel als budgetiert und um 139 Mio. Franken schlechter als im Vorjahr.
Neben dem Defizit in der Laufenden Rechnung wurde auch in der Investitionsrechnung ein Defizit eingefahren. Dieses beträgt 198 Mio. Franken und muss gemäss Schuldenbremse in der Investitionsrechnung ebenfalls abgetragen werden.
Die politische Diskussion konzentrierte sich auf das Defizit in der Laufenden Rechnung und auf die Frage, ob die Abtragung des Defizits vollständig im Jahr 2014 erfolgen soll oder auf vier Jahre zu erstrecken sei (Art. 101a KV). Da die Ergebnisse der ASP vor der Junisession noch offen waren, vertagte der Grosse Rat den Entscheid dazu in die Novembersession. Die Finanzkommission sprach sich im Vorfeld beider Sessionen klar für die Erstreckung der Abtragungsfrist auf vier Jahre aus. Der Regierungsrat präsentierte im VA/AFP 14/15-17
erfreulicherweise Zahlen, die es bei einer Abtragung in vier Jahren und unter Einbezug der ASP- Massnahmen erlauben würden, 2014 bis 2017 ausgeglichene Voranschläge zu verabschieden.
Das Erreichen eines ausgeglichenen Voranschlags wäre hingegen unmöglich gewesen, wenn zusätzlich zur ASP noch einmal circa 150 Mio. Franken hätten eingespart werden müssen.
Kaum thematisiert wurde die Einhaltung der Schuldenbremse in der Investitionsrechnung.
Gemäss Art. 101b KV muss der Finanzierungsfehlbetrag in vier Jahren kompensiert werden. Der Grosse Rat kann die Frist auf acht Jahre verlängern oder ganz auf die Kompensation verzichten.
Da weder vom Regierungsrat noch aus dem Grossen Rat Anträge gestellt worden sind, die Frist zu verlängern oder auf die Kompensation zu verzichten, geht die Finanzkommission davon aus, dass der Finanzierungsfehlbetrag 2012 in den Jahresrechnungen 2014-2017 vollständig
kompensiert werden muss. Sie fordert den Regierungsrat auf, im VA15/AFP16-18 der Einhaltung der Schuldenbremse in der Investitionsrechnung dieselbe Aufmerksamkeit zu schenken wie derjenigen in der Laufenden Rechnung.
Es zeichnet sich ab, dass die Jahresrechnung 2013 wider Erwarten erfreulich positiv abschliessen wird. Mit dem Entscheid der Nationalbank, kein Geld an die öffentliche Hand auszuschütten, entgehen dem Kanton Bern im Rechnungsjahr 2014 80 Mio. Franken. Dadurch droht die Jahresrechnung 2014 in die roten Zahlen zu rutschen.
3.2 Voranschlag 2014 / Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017
Die Vorberatung des VA/AFP14/15-17 war geprägt von der Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014. Anders als in den Vorjahren, als mit dem intensivierten Planungsdialog das
Hauptverfahren zur Erstellung des VA/AFP im Vordergrund gestanden war, lag der Schwerpunkt auf der ASP.
Höhepunkt der Diskussion über die ASP bildete die Retraite im Mai, als die Finanzkommission unter der Leitung eines externen Moderators die Vorschläge des Regierungsrates während eines ganzen Tages intensiv diskutierte und versuchte, eigene Massnahmen vorzuschlagen. Die Finanzkommission liess ihre Vorschläge umgehend dem Regierungsrat zukommen. Diesem war es aber nicht mehr möglich, die Anregungen für den ASP-Bericht zu berücksichtigen. Obwohl zugegeben werden muss, dass die Vorschläge der Finanzkommission nicht fertig ausgearbeitete Massnahmen darstellten – und dies aufgrund der fehlenden Sachnähe auch nicht sein konnten – war die Enttäuschung darüber in der Finanzkommission doch spürbar. Die Finanzkommission legt deshalb grossen Wert darauf, dass die ASP noch nicht abgeschlossen ist. Ihre Vorschläge und auch diejenigen des Kaders sowie die Idee des Regierungsrates, einen neuen strategischen Ansatz in die Finanzpolitik einfliessen zu lassen, sollen weiter verfolgt werden.
Nachdem der Regierungsrat seinen Bericht zur ASP kurz vor den Sommerferien veröffentlichte, begann die Finanzkommission die Massnahmen erneut zu prüfen und einzelne davon in Frage zu stellen. Während der einmal jährlich stattfindenden Direktionsbesuche konnten die
Massnahmen vertieft diskutiert werden und die Kommission konnte sich eine klare Meinung bilden, welche Massnahmen sie nicht umsetzen will. Als es aber darum ging, zusätzliche Massnahmen zu erarbeiten oder zu begründen, warum Massnahmen von Topf 2 in Topf 1 verschoben werden sollten, war es schwieriger, sachliche Argumente zu finden. Der
Regierungsrat beharrte auf seiner Haltung, dass Massnahmen aus dem Topf 2 keine Alternative seien, und lieferte deshalb keine Argumente, wie sich die Umsetzung von solchen Massnahmen allenfalls doch rechtfertigen liesse. Aufgrund der fehlenden Sachnähe und der knappen Zeit sah sich die Finanzkommission gezwungen, Kompensationen für abgelehnte Massnahmen vor allem aus finanzpolitischen Motiven vorzuschlagen. Oberstes Ziel war dabei, ein ausgeglichenes Budget zu erreichen, weil ein negatives Budget im Grossen Rat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt worden wäre.
Von der Veröffentlichung des ASP-Berichts Ende Juni bis zum Abschluss der Budgetdebatte im November wurden die Mitglieder der Finanzkommission in einem bisher nie gekannten Ausmass von betroffenen Institutionen, Interessenvertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert.
Mit unzähligen Briefen, Mails und Telefonanrufen wurde die Meinung der Grossrätinnen und Grossräte zu beeinflussen versucht. Das Ausmass des Lobbyings hat damit eine neue Stufe erreicht und war für einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier kaum mehr zu bewältigen.
3.3 Direktionsgeschäfte (Kreditgeschäfte und Nachkredite)
2013 wurden der Finanzkommission insgesamt 29 Direktionsgeschäfte zur Vorberatung überwiesen, im Vergleich zu 49 im Jahr 2012, davon waren zwei Nachkredite.
Wie schon in den Vorjahren stammten die meisten Geschäfte aus der BVE. Mit einem grösseren Arbeitsaufwand verbunden war die Vorberatung des Investitionsrahmenkredit Strasse für die Jahre 2014 – 2017 sowie des dazu gehörenden Strassennetzplans 2014 – 2029. Die beiden Geschäfte wurden der Finanzkommission aufgrund einer Revision des Strassengesetzes zum ersten Mal in dieser Form vorgelegt. Weiter waren vier Kredite für Hochwasserschutzprojekte zu beurteilen. Der Ausschuss BVE/STA nahm Besichtigungen vor Ort des Gymnasiums Interlaken, des Goldswilviadukts, der von Interlaken ans rechte Ufer des Brienzersees führt und des
Musikhauses der Pädagogischen Hochschule auf dem von Roll-Areal in Bern vor.
Das finanziell bedeutendste Geschäft aus der Erziehungsdirektion war der Beitrag an die Sanierung der Hauptspielstätte von Konzert Theater Bern, besser bekannt unter dem Namen Stadttheater. An das Eidg. Turnfest in Biel und das Eidg. Schwing- und Älplerfest in Burgdorf wurden namhafte Beiträge aus dem Lotteriefonds gesprochen. Aus der Volkswirtschaftsdirektion kamen drei Beiträge an Destination zur Tourismusförderung in die Finanzkommission, aber auch der heftig diskutiere Beitrag an den Neubau der International School of Berne.
Die Zahl der Direktionsgeschäfte hat 2013 im Vergleich zu den Vorjahren stark abgenommen.
Während 2008 noch 67 und 2011 64 Direktionsgeschäfte in die Finanzkommission kamen, waren es im Berichtsjahr lediglich 29. Der Rückgang ist auf verschiedene Ursachen
zurückzuführen, z.B. ist die Anzahl der Nachkredite aufgrund der Justizreform seit 2012 stark rückgängig. Wahrscheinlich hat aber auch die prekäre finanzielle Situation zu einem allgemeinen Rückgang an ausführungsreifen Projekten und Vorhaben geführt. Die Entwicklung in den
kommenden Jahren ist offen. Es wird insbesondere interessant sein zu beobachten, wie sich die Parlamentsrechtsreform und die Änderungen bei den gebundenen Ausgaben auf die Anzahl Direktionsgeschäfte auswirken.
3.4 Finanzaufsicht
Gemäss Art. 21 Abs. 3 Bst. a GRG kontrolliert die Finanzkommission in Koordination mit der Oberaufsichtskommission „insbesondere die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung und der Rechnungslegung, die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die Zweckmässigkeit sowie die Wirksamkeit der Haushaltsführung“. Bei der Wahrnehmung der
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Unterlagen, Berichte und Informationen von der Finanzkontrolle wie der Regierungsrat und bespricht diese jeweils mit dem Vorsteher der Finanzkontrolle und den zuständigen
Mitarbeitenden.
Der Ausschuss Finanzkontrolle der Finanzkommission bildet zusammen mit einer Delegation des Regierungsrates das Finanzkontrollgremium, welches sich zweimal jährlich mit dem Vorsteher der Finanzkontrolle zu einem Führungsgespräch trifft.
Im Frühjahr gab die Finanzkommission eine Sonderprüfung des Spitalinvestitionsfonds in Auftrag, der vom Spitalamt der GEF verwaltet wird. Die Sonderprüfung hat gezeigt, dass keine Mittel veruntreut wurden und die vorhandenen Gelder ausreichen, um die rechtlich verbindlich zugesicherten Beiträge zu decken. Mängel stellte die Finanzkontrolle jedoch in der
Bewirtschaftung des Fonds fest. Die verantwortlichen Stellen der GEF sind nun in
Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle daran, die nötigen Verbesserungen umzusetzen.
3.5 Gebundene Ausgaben
Die Finanzkommission überprüft alle Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates, die – wären die Ausgaben neu – in die Zuständigkeit des Grossen Rates fallen würden (Art. 48 Abs. 3 FLG).
Die Detailprüfung der gebundenen Ausgaben hat die Finanzkommission dem gleichnamigen Ausschuss delegiert.
Der folgenden Grafik ist zu entnehmen wie viele gebundene Kredite aus welcher Direktion kamen:
2013 wurden der Finanzkommission vom Regierungsrat insgesamt 52 gebundene Kredite zur Kenntnis gebracht. Im Vorjahr waren es 66 gewesen. In verschiedenen Fällen verlangte der Ausschuss von der zuständigen Direktion ergänzende Informationen oder die Kommission gelangte an den Regierungsrat, um die Qualifizierung einzelner Ausgabenbewilligungen zu diskutieren.
Wie schon vor einem Jahr an gleicher Stelle festgehalten, eröffnen die geltenden gesetzlichen Grundlagen dem Regierungsrat eine grosse Handlungsfreiheit (Art. 48 FLG). Im Rahmen der Parlamentsrechtsrevision hat der Grosse Rat beschlossen, die Anforderungen an die
gebundenen Ausgaben markant zu erhöhen. Kreditbeschlüsse gelten künftig nur noch dann als 19
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4 Zusätzliche Geschäfte
4.1 Unabhängige Prüfung der Informatik (UPI)
In der Novembersession 2012 hat der Grosse Rat mit der einstimmigen Überweisung der Motion
„M 233/2012 FIKO/OAK (Kropf, Bern): Unabhängige Überprüfung der Informatik im Kanton Bern“
ein klares Zeichen gesetzt, dass die hohen Kosten und die dezentrale Organisationsstruktur der kantonalen Informatik überprüft werden müssen. Im Laufe des Jahres 2013 hat die
Finanzdirektion das Projekt gestartet und einer externen Firma einen entsprechenden
Prüfungsauftrag erteilt. Die Finanzkommission wie auch die Oberaufsichtskommission werden regelmässig mit Informationen versorgt. Zudem haben die beiden Sekretäre von Finanz- und Oberaufsichtskommission im Gesamtprojektausschuss Einsitz. Mit den Resultaten der Überprüfung ist im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen.
4.2 Evaluation NEF und Revision FLG
In der Novembersession 2013 hat der Grosse Rat den Bericht zur Evaluation von NEF und die darauf basierende Revision des Gesetzes über die Finanzen und Leistungen (FLG) beraten und beschlossen. Die Evaluation NEF hat gezeigt, dass der Grosse Rat die mit NEF eingeführte Steuerung über Leistungs- und Wirkungsvorgaben grösstenteils nicht anwendet. Die Instrumente sind zum einen schwierig zu verstehen und einzusetzen, zum anderen aber auch nicht so
ausgestaltet, dass damit eine wirkungsvolle Steuerung möglich wäre. Der Grosse Rat hat sich trotz der neuen Instrumente mit der traditionellen Steuerung über die Zuteilung von Ressourcen begnügt. Er nimmt Änderungen am Budget auf den Stufen Gesamtstaat, Direktion oder
Produktgruppe vor und flankiert die finanziellen Kürzungen bei Bedarf mit inhaltlichen Präzisierungen mittels Motionen oder Planungserklärungen.
Die Revision des FLG sieht denn auch vor, auf die Leistungs- und Wirkungsvorgaben zu verzichten. An deren Stelle treten reine Beschreibungen der wichtigsten Vorhaben und
Entwicklungen. Die Ressourcensteuerung wird dagegen ausgebaut, in dem der Grosse Rat neu auch die Saldi der Produkte beschliesst, wobei für die Berichterstattung und die Nachkredite die Produktgruppen weiterhin die relevante Grösse bleiben. Die „dicken Bücher“ von
Voranschlag/Aufgaben- und Finanzplan sowie dem Geschäftsbericht mit Jahresrechnung werden rundum erneuert und entschlackt. So genannt statische Informationen, wie die Rechtsgrundlagen und die Beschreibung der Aufgaben der Produktgruppen werden neu und ausschliesslich auf einer Internet-Plattform zur Verfügung gestellt. Zudem werden die deutschen und französischen Versionen separat gedruckt, so dass die „dicken Bücher“ künftig sehr viel schlanker
daherkommen sollten.
5 Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat, von der vorliegenden Berichterstattung im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Grossratsgesetzes (GRG) Kenntnis zu nehmen.
Im Namen der Finanzkommission
6 Anhang
6.1 Mitgliederliste im 2013
Name Partei
Iseli Jürg SVP
Stucki Béatrice SP/JUSO
Bhend Patric SP/JUSO
Etter Jakob BDP
Feller Hans Rudolf FDP
Freiburghaus Fritz SVP
Imboden Natalie Grüne
Jost Ueli (ab 11.06.13) SVP
Kipfer Hans EVP
Kohler Mathias BDP
Küng-Marmet Bethli (bis 26.11.13) SVP
Meyer Markus SP/JUSO
Näf-Piera Roland SP/JUSO
Pfister Hans-Jörg FDP
Schöni-Affolter Franziska glp
Schürch Jürg SVP
Struchen Béatrice (bis 11.06.13) SVP
Tromp Mathias BDP
Wyss Fritz (ab 26.11.13) SVP
6.2 Organigramm
Stand: ab 26. Nov. 2013
Präsident: Jürg Iseli Vizepräsidentin: Béatrice Stucki
Vorsitz
Ausschuss BVE/STA
Ausschuss ERZ/JGK
Ausschuss FIN/VOL
Ausschuss POM/GEF
Vorsitz Hans-Jörg
Pfister
Hans Kipfer
Markus Meyer
Jürg Schürch Ausschuss
VA/AFP
Mathias Tromp
Fritz
Freiburghaus
Patric Bhend
Hans Rudolf Feller
Franziska Schöni
Jürg Iseli
Ausschuss GB
Béatrice Stucki
Mathias Kohler
Ueli Jost
Natalie Imboden
Jakob Etter Roland
Näf
Mathias Tromp
Fritz Wyss
Béatrice Stucki
Ausschuss FK
Jakob Etter
Mathias Tromp
Jürg Iseli
Béatrice Stucki
Hans-Jörg Pfister
Natalie Imboden
Ausschuss Geb. Ausg.
Fritz
Freiburghaus
Franziska Schöni
Markus Meyer
Hans-Jörg Pfister
6.3 Liste der behandelten Geschäfte 2013
Nr. Titel DIR Betrag Antrag FIKO Ergebnis GR
Märzsession 2013
1 RRB 1774/2012: Wasserbauplan, Hochwasserschutz an der Worble im Abschnitt Worblaufen 2009, Ittigen; Kantonsbeitrag an die Ausführung
BVE 2‘254‘500 Zustimmung Zustimmung
2 RRB 1775/2012: Lütschine, Hochwasserschutz ARA-Pumpwerk Wilderswil bis Aenderbergbrücke, Kantonsbeitrag
BVE 2‘940‘000 Zustimmung Zustimmung
3 RRB 0013/2013: Gymnasium und berufsvorbereitende Schule Interlaken: Gesamtinstandsetzung und betriebliche Anpassung
BVE 40‘720‘000 Zustimmung Zustimmung
4 RRB 0148/2013: Nachkredit 2012 Produktgruppe Nationalstrassen
BVE 5‘700‘000 Zustimmung Zustimmung
5 RRB 0154/2013: Nachkredit 2012 Produktgruppe Volksschule und Kindergarten
ERZ 22‘927‘050 Zustimmung Zustimmung
6 RRB 1840/2012 ETV 2013 in Biel: Beitrag aus dem
Lotteriefonds und Verzicht auf Kostenverrechnung kantonaler Leistungen
POM 1‘689‘375 Zusatzbedingung an den
Lotteriefondsbeitrag: Ein allfälliger Gewinn des Trägervereins muss zuerst zur Begleichung der Kosten im Bereich Sicherheit eingesetzt werden.
Zustimmung ohne FIKO-Antrag
7 RRB 1839/2012 ESAF 2013: Beitrag aus dem LF und
Kostenerlass für Einsätze der Kapo, Zivilschutz und kantonale Bewilligungen
POM 1‘609‘975 Zusatzbedingung an den
Lotteriefondsbeitrag: Ein allfälliger Gewinn des Trägervereins muss zuerst zur Begleichung der Kosten im Bereich
Zustimmung ohne FIKO- Zusatzbedingung
– Rahmenkredit 2014 – 2017 Franken 10 RRB 0332/2013: Wynau; Kantonsstrasse Nr. 1: Bern - Zürich;
24010270 Verkehrssicherheits- und –beruhigungsmassnahmen Ortsdurchfahrt Wynau
BVE 1‘470‘000 Zustimmung Zustimmung
11 RRB 0333/2013: Pädagogische Hochschule, Fabrikstrasse 4b, Bern: Instandsetzung und Umnutzung als Musikhaus
BVE 13‘820‘000 Zustimmung Zustimmung
12 RRB 0337/2013: Lotteriefonds: Jahresrechnung 2012 POM - Zustimmung Zustimmung
13 RRB 0336/2013: Sportfonds: Jahresrechnung 2012 POM - Zustimmung Zustimmung
14 RRB 0344/2013: Fonds für kulturelle Aktionen: Jahresrechnung 2012
ERZ - Zustimmung Zustimmung
15 RRB 0764/2013: Münsingen - Grundbuchblatt Nr. 643 ("Lorymatte"); Genehmigung Infrastrukturvertrag mit der Einwohnergemeinde Münsingen;
BVE 864‘599 Rückweisung mit folgenden Auflagen:
- Die Abgabe im Baurecht soll noch einmal eingehend geprüft werden.
- Die Höhe und die Verteilung der Mehrwertabschöpfung soll neu verhandelt werden.
- Die Ablösung der Dienstbarkeit
„Baubeschränkung“ soll ohne Kostenfolge für den Kanton erfolgen.
Zustimmung
Septembersession 2013
16 RRB 0762/2013: Investitionsrahmenkredit Strasse 2014 – 2017 BVE 297‘213‘000 Kürzung um 10 % auf CHF 267‘492‘000. Zusatzantrag zum Antrag FIKO: Der Kredit ist gemäss Antrag der FIKO um 10
% zu kürzen. Dabei sind folgende Auflagen zu berücksichtigen:
1. Projekte oder Projektteile, die eine
oder Projektteilen vorzunehmen, die keine positiven Auswirkungen auf die Erschliessungsqualität aufweisen.
3. Im Vordergrund stehen für die Kürzungen der Schichten 2, 4 und 5, wenn sie den oben genannten Bedingungen entsprechen.
4. Die BVE erstattet der BaK jährlich Bericht über Umsetzung des IRK/SNP und der Auflagen 1 bis 3
17 RRB 0761/2013: Strassennetzplan 2014 – 2029 BVE -- Kenntnisnahme Kenntnisnahme
18 RRB 0709/2013: Stiftung Mémoires d'Ici St-Imier; Staatsbeitrag 2014-17
ERZ 1‘720‘574 Zustimmung Zustimmung
19 RRB 0773/2013: Denkmalpflege: Abgeltung der Übertragung der Aufgabe an die Einwohnergemeinde Bern 2014-16
ERZ 1‘200‘000 Zustimmung Zustimmung
20 RRB 0944/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Interlaken-Jungfrau-Hasliberg
VOL 3‘700‘000 Zustimmung Zustimmung
21 RRB 0945/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Berner Oberland Mitte
VOL 1‘200‘000 Zustimmung Zustimmung
22 RRB 0944-0946/2013: Tourismusförderung, jährlicher Beitrag 2013 an die Destination Bern
VOL 940‘000 Zustimmung Zustimmung
Novembersession 2013
25 RRB 1077/2013: Verwendung von Mitteln des Investitionsspitzenfonds pro 2014 gemäss Artikel 3 Investitionsfondsgesetz
BVE 4‘000‘000 Zustimmung Zustimmung
26 RRB 0937/2013: Sanierung Theatergebäude Bern; Beitrag aus den ordentlichen Staatsmitteln /ERZ) und aus dem
Lotteriefonds, mehrjähriger Verpflichtungskredit
ERZ 19‘500‘000 Zustimmung Zustimmung
Januarsession 2014
27 RRB 1458/2013: International School of Berne, Gümligen:
Beitrag an den Neubau 2014-16
VOL 5‘000‘000 Kürzung um 2 Mio. CHF Geschäft auf gemeinsamen Antrag RR / FIKO verschoben
28 RRB 1430/2013: Kantonsbeitrag an die Projektierung und den Bau des Projekts "Hochwasserschutz und Revitalisierung Alte Aare"
BVE 6‘679‘660 Rückweisung mit Auflagen:
Das Geschäft kann dem Grossen Rat erneut vorgelegt werden, wenn
- das Projekt so überarbeitet wurde, dass das Wasser im Ereignisfall näher beim Austritt aus dem Lyssbachstollen in Retentionsbecken geleitet wird (oder zumindest derartige Varianten
nachweislich eingehend geprüft wurden) - das Kosten-Nutzen-Verhältnis für das Einzelprojekt mindestens auf den Faktor 1 angehoben werden konnte
- der Verlust des Ackerbaulandes auf ein absolutes Minimum begrenzt wurde.
Zustimmung
29 RRB 1445/2013: Rahmenkredit 2014-2015 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes
GEF 151‘000‘000 Zustimmung Zustimmung