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Haben die betreffenden kantonalen Behörden überhaupt die Mittel, um über die ent- sprechenden Gesetze zu informieren und diese auch anwenden zu lassen? 3

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I 199/2002 VOL 30. April 2003 43C

Interpellation

1254 Bornoz Flück, La Heutte (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.10.2002

Welche ethischen Grundsätze verfolgt der Kanton in den Bereichen Wirtschafts- förderung und Arbeitsmarktpolitik?

Infolge eines Feuers, das einen Teil der Einrichtungen der Papierfabrik Rondchâtel SA in der Gemeinde Péry zerstört hat, wurden 42 Angestellte auf unangebrachte Art und Weise entlassen.

Da diese Entlassungen nicht mit den gesetzlichen Kündigungsfristen im Einklang stehen, wurde das Personal zunächst wieder eingestellt, um schliesslich doch definitiv entlassen zu werden. Das Unternehmen ist übrigens kürzlich an ausländische Investoren überge- gangen, nachdem die frühere Gesellschaft Konkurs gegangen war.

Da insgesamt zehn Arbeitsplätze aufrechterhalten wurden, kann man davon ausgehen, dass eine Wiederaufnahme des Betriebs denkbar ist. Es scheint aber auch, dass der In- vestor nicht nur bei den Entlassungen für Chaos gesorgt hat, sondern dass er auch eine totale Unkenntnis (oder ist es Naivität?) in zahlreichen anderen Bereichen an den Tag legt, insbesondere was die Unternehmerverantwortung gegenüber der Gesetzgebung un- seres Landes betrifft.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Werden ausländische Investoren, die schweizerische Unternehmen übernehmen, über die verschiedenen gültigen Gesetze in unserem Kanton informiert?

Die Frage betrifft insbesondere folgende Punkte:

− Anstellung von Arbeitskräften

− Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin

− Umweltschutznormen hinsichtlich Reinigung und Ausstoss giftiger Emissionen in die Atmosphäre

− Sanierung von Einrichtungen, die eventuell nicht den gültigen Gesetzesnormen entsprechen

− usw.

2. Haben die betreffenden kantonalen Behörden überhaupt die Mittel, um über die ent- sprechenden Gesetze zu informieren und diese auch anwenden zu lassen?

3. Wie haben sich die betreffenden kantonalen Behörden in der oben erwähnten Angele- genheit eingesetzt?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.11.2002

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2 Antwort des Regierungsrats

Die Interpellantin nimmt den Einzelfall der Firma Rondchâtel SA in Péry zum Anlass, sich über den Vollzug der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes und des Arbeitsmarkts Gedanken zu machen. Nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Jahr 2000 wurde die Firma von einem italienischen Unternehmen übernommen.

Im August 2002, nach den jährlichen Revisionsarbeiten und einem Ausbau der Anlage, verhinderte ein Brand die Betriebsaufnahme. Damit entstand eine grosse Unsicherheit über die Zukunft des Betriebs. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Produktionsausfall wegen des Brands zwangen die Firma, sich für die Schliessung zu entscheiden. Leider machte die Firma bei den notwendig gewordenen Entlassungen Fehler. Diese wurden auf Intervention des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA, ab 1. Mai 2003 ein Teil des beco Berner Wirtschaft) sofort korrigiert.

Die konkreten Fragen lassen sich folgendermassen beantworten:

1. Alle Personen und Firmen - nicht nur solche aus dem Ausland – müssen sich über die massgebenden Bestimmungen ins Bild setzen, wenn sie ein Unternehmen aufbauen oder übernehmen. In vielen Fällen sind die Behörden bei solchen Übernahmen weder einbezogen noch orientiert. Den Unternehmen kann und soll deshalb die Verantwortung nicht abgenommen werden, sich über die Vorschriften zu orientieren.

Benötigt ein Unternehmen dabei Unterstützung, kann es sich an die Wirtschaftsförderung Kanton Bern (WFB) wenden. Es gehört zu ihren Aufgaben als Anlaufstelle, Informationen zu beschaffen und Kontakte zu den zuständigen Stellen herzustellen. Die WFB kann aber nur dort tätig werden, wo ihre Unterstützung erwünscht ist.

Bei der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen orientiert die WFB von sich aus in jedem Fall über den Wirtschaftsstandort. Dazu gehören auch Informationen über die wichtigsten Vorschriften und Zuständigkeiten.

2. Alle Stellen mit Vollzugsaufgaben überwachen nicht nur die Einhaltung der Vorschriften, sondern machen diese auch bekannt. Welche finanziellen Mittel ihnen dazu zur Verfügung stehen, wird im Budget festgelegt.

3. Das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) war bereits vor dem Brand in Kontakt mit der Firma. Der geplante Ausbau betraf unter anderem die Arbeitssicherheit und den Immissionsschutz. Im Bewilligungsverfahren wurden dazu Anforderungen festgelegt. Der Firma wurde eine Frist bis anfangs Dezember 2002 gesetzt, um die Auflagen zu erfüllen. Eine Kontrolle der Anlagen am 12. Dezember zeigte, dass die Brandschäden eine Erstreckung der Frist erforderten.

Zudem intervenierte das KIGA bei der Firma, um die fehlerhaften Entlassungen zu korrigieren. Nach dem Entscheid, die Anlage zu schliessen, wurde mit der Firmenleitung das weitere Vorgehen abgesprochen. Sollte die Anlage wieder eröffnet werden, müssen die Auflagen vor der Betriebsaufnahme erfüllt sein.

An den Grossen Rat

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