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Die Verlängerung des Taggeldanspruchs wird indessen nur für die Arbeitslosen aus Moutier und Umgebung gelten

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M 023/2010 VOL

Motion

Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 15.02.2010

Erhöhung des Taggeldanspruchs für alle Arbeitslosen aus dem Berner Jura und aus Biel

Der Regierungsrat wird aufgefordert, in Anwendung von Artikel 27 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und sobald die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, beim Bund ein Gesuch um Verlängerung des Taggeldanspruchs für Arbeitslose aus dem ganzen Berner Jura sowie aus der Region Biel einzureichen.

Begründung:

Der Grosse Rat hat im Laufe der Dezembersession 2009 mit überwältigender Mehrheit meine Motion vom 20. August 2009 überwiesen, mit der ich den Regierungsrat aufgefordert hatte, beim Bund ein Gesuch um Erhöhung des Taggeldanspruchs für Arbeitslose in Regionen des Kantons, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind, einzureichen. Dieser Vorstoss bezog sich ausdrücklich und in erster Linie auf die Region Moutier und Umgebung, eine Region, die besonders von den Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt betroffen ist.

In ihrer Antwort wies die Regierung darauf hin, dass gemäss SECO «beim Bundesrat für MS-Regionen sowie für die "Couronne Prévôtoise" ein begründeter Antrag eingereicht werden kann, sofern die Arbeitslosigkeit während 6 Monaten über 5 Prozent liegt».

Nachdem dieser Wert in der Region Moutier während sechs aufeinanderfolgenden Monaten erreicht worden war, hat die Regierung die Motion umgesetzt und beim Bund ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Laut Informationen der Verwaltung sollte der Bundesrat sein Einverständnis für die Umsetzung dieser Massnahme per 1. März 2010 geben. Die Verlängerung des Taggeldanspruchs wird indessen nur für die Arbeitslosen aus Moutier und Umgebung gelten.

Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion erfüllte keine andere MS-Region des Kantons (MS = mobilité spatiale, räumliche Mobilität) die geforderten gesetzlichen Voraussetzungen.

Im Januar 2010 stieg die Arbeitslosenquote auf über 5 Prozent, und zwar sowohl im gesamten Berner Jura (5,3 %) als auch im Verwaltungskreis Biel (5,6 %), während die kantonale Arbeitslosigkeit bei 3,3 Prozent lag. Es ist zu befürchten, dass die Arbeitslosigkeit auch in den nächsten Monaten nicht zurückgehen wird.

Ein Gesuch in Bezug auf den Berner Jura sollte problemlos sein, da der Bund diese Region als MS-Region anerkennt. Problematischer könnte es mit der Stadt Biel und ihrem ehemaligen Amtsbezirk werden, da der Bund die gesamte Region Biel-Seeland als MS- Region berücksichtigt. Das SECO unterstreicht im Übrigen, dass die Unterteilung in MS- Regionen nicht in Frage gestellt werden sollte und dass es schwierig sein dürfte, für Biel eine

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Sonderbehandlung zu begründen. Die von der Arbeitslosigkeit seit mehreren Monaten und mit einer Quote von über 5 Prozent besonders betroffene Region Biel (bisheriger Amtsbezirk) wird dadurch benachteiligt, dass die Arbeitslosenquote für den gesamten Verwaltungskreis Biel/Bienne bzw. für die MS-Region Biel-Seeland berechnet wird. Diese Situation stellt für die Arbeitslosen dieser Region eine Ungerechtigkeit dar, da sie aus Gründen einer mehr oder weniger willkürlichen Gebietseinteilung benachteiligt werden könnten.

Der Bund hat den Sonderfall Moutier mit der wirtschaftlichen Ähnlichkeit der Region mit der MS-Region Jura begründet. Es scheint klar, dass Biel dasselbe Argument der wirtschaftlichen Ähnlichkeit mit der MS-Region Berner Jura vorbringen könnte, wenn letztere von den Ausnahmebestimmungen des AVIG profitieren kann.

Da sich heute viele Menschen ohne Arbeitsstelle in Wartestellung befinden, ist dieser Vorstoss dringlich zu behandeln.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 18.03.2010

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