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Den vierfarbig gedruckten Unterlagen wird eine hochwertige Plastikmappe beigelegt, in welche die Unterlagen und der Zonenplan sowie die Kaliumiodid-Tabletten gesteckt werden sollen

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0180 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 042-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 07.02.2012

Eingereicht von: Fuchs (Bern, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 02.05.2012

RRB-Nr: 638/2012

Direktion: POM

"Briefumschlag des Schreckens" - Ideologische Panikmache oder einfach Geldver- schwendung?

Anfang Februar erhielten die Einwohnerinnen und Einwohner im Umkreis von 20 km um ein Kernkraftwerk – je nach Gemeindegrenze mal mehr, mal weniger – einen Briefum- schlag im Hinblick auf potentielle Kernkraftwerksunfälle. Offenbar wurden insgesamt 256 000 Dossiers verschickt mit einem Zonenplan, einer „Checkliste“ und „Hintergrund- informationen“. Den vierfarbig gedruckten Unterlagen wird eine hochwertige Plastikmappe beigelegt, in welche die Unterlagen und der Zonenplan sowie die Kaliumiodid-Tabletten gesteckt werden sollen.

Die Kaliumiodid-Tabletten, die jahrelang eigenverantwortlich gelagert wurden, sollen nun also in einem Kuvert an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, und wer die Tab- letten nicht mehr findet, kann auf der Gemeinde Nachschub besorgen. Den interessanten Unterlagen fehlt leider der Hinweis, dass sämtliche Schweizer Kernkraftwerke den soge- nannten „EU-Stresstest“ bestanden haben und die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwer- ke gemäss aktuellem Wissensstand somit gewährleistet ist. Stattdessen wird, wie auch in einem Onlineartikel auf www.bernerzeitung.ch zu lesen war, „[B] umfangreich und in dra- matischem Ton über das Vorgehen im Ernstfall“ kommuniziert.

Es stellen sich vor diesem Hintergrund verschiedene Fragen:

1. Was ist der Grund für den Versand, und wieso erfolgt er gerade jetzt? Soll durch die dramatisierenden Informationen der überhastet beschlossene Atomausstieg schmack- haft gemacht werden?

2. Wie viel hat dieser Versand den Kanton Bern gekostet?

3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass der Versand eine teure Luxuslösung (sprich Plastikmappe, vierfarbig gedruckte Unterlagen) darstellt und angesichts der Sparbemühungen eine unnötige Ausgabe darstellt, nachdem die Kaliumiodid-Tabletten jahrelang ohne Plastikmäppchen aufbewahrt wurden und kein Anlass besteht, von ei- nem höheren Risiko als in den vergangenen Jahren auszugehen?

4. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass es eigentlich die Aufgabe der Be- hörden und der Regierung wäre, objektiv und neutral zu informieren und somit beruhi- gend zu wirken, statt durch unnötig dramatische Darstellungen und teure Massnahmen diffuse Ängste zu schüren?

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Geschäfts-Nr.: 2012.0180 Seite 2/2

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zu den Fragen der Interpellation wie folgt Stellung:

Zu Frage 1

Die diesjährige Informationskampagne kann nicht in Zusammenhang mit der kantonalen Energiepolitik gestellt werden, sondern entspricht einer bundesrechtlichen Verpflichtung des Kantons. Die Kantone sind durch die Verordnung vom 20. Oktober 2010 über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NF SV; SR 732.33) und die Verordnung vom 18. August 2010 über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV; SR 520.12) verpflichtet, die Bevölkerung in den Zonen 1 und 2 um die Kernanlagen über das Verhalten im Ereignisfall zu informieren. Da ein ge- meinsames Vorgehen sinnvoll erschien, starteten alle betroffenen Kantone ein gemeinsa- mes Projekt und übertrugen dessen Koordination dem Bundesamt für Bevölkerungs- schutz, mit dem Ziel, die heute vorliegenden Informationsunterlagen zu erarbeiten. Als Zeitpunkt für den Versand der Unterlagen wurde bereits 2010 der Termin des diesjährigen Probealarms gewählt. Die Informationsunterlagen sind nach den Ereignissen in Fukushima nochmals überprüft und in Einzelheiten angepasst worden.

Zu Frage 2

Nichts. Sämtliche Kosten der Produktion und des Versands der Informationsunterlagen werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften von den AKW-Betreibern getragen.

Zu Frage 3

Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, werden die Kosten für die Produktion und den Versand nicht vom Kanton getragen.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Informationsmaterial ansprechend gestaltet und zweckdienlich ist. Die nun abgegebene Plastikmappe für die Aufbewahrung der Jod- tabletten dient insbesondere als Träger der beiden Faltprospekte und zur Aufbewahrung des Zonenplans. Die gewählte Lösung erfüllt zudem das Kriterium der Dauerhaftigkeit deutlich besser als frühere Versionen. Damit ist gewährleistet, dass die betroffene Bevöl- kerung sämtliche bei einem allfälligen AKW-Unfall benötigten Unterlagen und Mittel im Sinne eines Notfallpakets rasch zur Hand hat – sofern diese gemäss den kantonalen Emp- fehlungen behandelt wurden.

Zu Frage 4

Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass Informationen neutral und objektiv zu erfolgen haben. Aus Sicht des Regierungsrats erfüllt die angesprochene Informationskampagne diese Voraussetzungen.

An den Grossen Rat

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