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folgende Punkte umfasste: (2)2 • Die neuen Führungsstrukturen sollen helfen, den Einsatz der Ressourcen für die Leitung der Schulen zu optimieren

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I 307/2003 ERZ 3. März 2004 48C

Interpellation

0704 Gfeller, Rüfenacht (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.11.2003

Zukünftige Struktur der Gymnasien

Die Beratungsfirma Renfer hat in einer grossen Untersuchung die Situation der Gymnasien analysiert und in einem Bericht zusammengefasst.

Der Bericht schlägt folgende Strukturveränderungen vor, die der Erziehungsdirektor in seinem Entscheid übernommen hat: Die Gymnasien Bern-Kirchenfeld und Bern-Neufeld werden je zu einer grossen Schule zusammengefasst. Auch in Köniz-Lerbermatt werden die beiden Gymnasien fusioniert. Das Deutsche Gymnasium Biel und Biel-Linde werden zu einer Schule zusammengefasst, obwohl hier noch eine räumliche Trennung besteht. Diese wird in den nächsten Jahren aufzuheben sein. In Thun werden die beiden Gymnasien bestehen bleiben, aber zu einer grösseren Zusammenarbeit verpflichtet.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

Wie stellt sich der Regierungsrat den Ablauf dieser Strukturveränderung vor?

Welche Vorgaben, welche Eckwerte gibt der Regierungsrat in Bezug auf den zu erreichenden Zustand?

Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass klare Vorgaben diese Strukturveränderung stark vereinfachen und damit ein weiteres Engagement von externen Beratungsfirmen durch die einzelnen Gymnasien während der Umwandlungsphase überflüssig wird?

Antwort des Regierungsrates

Die vom Grossen Rat als Postulat überwiesene Motion Gerber (M211/96) verlangte, dass bei den Maturitätsschulen unzweckmässige Strukturen, Standorte und Führungskapazitäten ohne Qualitätsverlust abgebaut werden sollen und dass eine regional breit abgestützte Möglichkeit zur Fächerkombination sicherzustellen ist.

Ausgehend von diesem Postulat und unter Berücksichtigung der umgesetzten Neuerungen bei der gymnasialen Bildung wie dem Wechsel von der Typen- zur Wahlfachmatur oder der Umwandlung der ehemaligen Seminare in Maturitätsschulen erteilte die Erziehungsdirektion im Jahre 2001 einen Projektauftrag zur Vereinfachung der Strukturen der Maturitätsschulen, der u.a. folgende Punkte umfasste:

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• Die neuen Führungsstrukturen sollen helfen, den Einsatz der Ressourcen für die Leitung der Schulen zu optimieren.

• Die neuen Strukturen sollen die Einführung von NPM unterstützen, d.h. die Führung der Schulen mit Leistungsvereinbarung und Globalbudget ermöglichen.

Mit der von den Gymnasien gewünschten externen Unterstützung durch die Firma Renfer AG wurde die Situation an den Gymnasien analysiert und nach betriebswirtschaftlichen, geschichtlichen, pädagogischen und lokalen Kriterien zusammen mit den Schulen beurteilt. In einem abschliessenden Bericht der Firma Renfer AG wurden der Erziehungsdirektion die Entscheidungsgrundlagen für die Vereinfachung der Strukturen der Gymnasien im Kanton bereitgestellt.

Im Sommer 2003 hat der Erziehungsdirektor beschlossen, dass

• die drei Gymnasien Bern-Kirchenfeld,

• die drei Gymnasien Bern-Neufeld,

• die zwei Gymnasien Köniz und Lerbermatt sowie

• das Gymnasium Biel-Linde und das Deutsche Gymnasium Biel

zu je einer Maturitätsschule zusammengeführt werden. Die entsprechende Zusammenführung des Gymnasiums Langenthal und der Neuen Maturitätsschule Oberaargau zum Gymnasium Oberaargau ist schon weit fortgeschritten. In Thun werden die beiden Gymnasien Thun-Schadau und Thun-Seefeld zu einer engeren Zusammenarbeit verpflichtet. Dieser Beschluss wurde den Schulkommissionen, den Rektorinnen und Rektoren sowie den Mitarbeitenden der Schulen am 17. Juni 2003 zusammen mit dem weiteren Vorgehen mitgeteilt.

Zur Ausarbeitung und Umsetzung der künftigen Führungsstrukturen und für die von allen Beteiligten mit grosser Wichtigkeit bewerteten Anpassung der Strukturen an die Besonderheiten der jeweiligen Schulen wurde für die laufende Umsetzungsphase eine jeweils schuleigene Projektorganisation gebildet. Für diese Teilprojekte sind die Zielsetzungen sowie die notwendigen Schritte und Meilensteine zur Zielerreichung festgelegt. Die den Schulen gemäss Lehrerinnen- und Lehreranstellungsgesetzgebung zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Schulleitung sowie die Anzahl Stellenprozente für Anstellungen gemäss Personalgesetz (Sekretariat, Bibliothek, Unterrichtsassistenz sowie Hausdienst) liegen im Entwurf vor und werden zurzeit konkretisiert. Die Zuteilung dieser Ressourcen steht in engem Zusammenhang mit zwei sich in Bearbeitung befindenden Projekten. Einerseits werden im Projekt „Ausgleich der Beschäftigungen ausserhalb des LAG“ die durch die Kantonalisierung der Maturitätsschulen übernommene, unterschiedliche Zuteilung von Personalressourcen an die Schulen ausgeglichen, andererseits soll im Rahmen des Projekts „Umsetzung der Resultate aus der Arbeitsplatzanalyse Schulleitungen“ stufenübergreifend die Zuteilung der Schulleitungsressourcen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Resultate dieser beiden Projekte haben direkten Einfluss auf die Ausgestaltung der neuen Führungsstrukturen der Schulen. Ab Ende März dieses Jahres werden die konkret bezifferten Ressourcen – vorbehältlich des Entscheides des Regierungsrates zu den Schulleitungsressourcen zu einem späteren Zeitpunkt – den Gymnasien zur Verfügung stehen.

Zu den einzelnen vom Interpellanten gestellten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zum Ablauf der Strukturveränderung:

Der Ablauf der Strukturveränderung sieht in den Teilprojekten folgende Schritte vor:

1. Definition der strategischen Grundsätze bis Ende 2. Quartal 2004 2. Definition der künftigen internen Strukturen bis Ende 3. Quartal 2004

3. Besetzung mit den entsprechenden Mitarbeitenden bis Ende 1. Quartal 2005 4. Start in den neuen Führungsstrukturen am 1. August 2005

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Zu den Vorgaben und Eckwerten:

Die Ausgestaltung der neuen Führungsstrukturen soll dem Prinzip der geleiteten, teilautonomen Schule genügen. Die Vorgaben und Eckwerte sollen auf ein Minimum beschränkt werden:

• Die zusammenzuführenden Schulen werden ab 1. August 2005 noch eine Organisationseinheit bilden. Aus rechtlicher Sicht bilden sie eine Schule.

• Pro Schule werden die Stellenprozente in den Bereichen Schulleitung und Schuladministration sowie die Anzahl der Stellen gemäss Personalgesetzgebung definiert. Diese Ressourcenzuteilung erfolgt bis Ende März 2004.

Die Rektorinnen- und Rektorenkonferenz kann von der Erziehungsdirektion weitere Vorgaben und Eckwerte beantragen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird den Prozess der Definition der neuen Führungsstrukturen begleiten.

Zur Bedeutung klarer Vorgaben:

Der Regierungsrat schliesst sich dem Interpellanten in der Auffassung an, dass sorgfältig definierte Vorgaben und Rahmenbedingungen die Strukturveränderung stark vereinfachen. Diese Vorgaben liegen den Teilprojekten weitgehend vor und sie werden bis Ende März dort, wo ein Koordinationsbedarf mit anderen Projekten dies bisher noch nicht vollständig erlaubte, klar präzisiert werden. Der Regierungsrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die Umsetzung derartiger Strukturveränderungen nur dann gelingt, wenn die Beteiligten der Schulen ihre Strukturbedürfnisse, Möglichkeiten, Visionen und ihre Umsetzbarkeit eigenständig formulieren. Durch voreilige, detaillierte, von aussen vorgegebene Umsetzungsbestimmungen würde dieser wichtige Aspekt der Organisationsentwicklung vernachlässigt und der Blickwinkel für verschiedene Optionen möglicherweise stark eingeschränkt. Von der Projektleitung her ist keine weitere Inanspruchnahme einer externen Beratung vorgesehen. Ob eine einzelne Schule aber für die interne Festlegung der Strukturen sowie die Optimierung ihrer Abläufe im Rahmen des schulinternen Budgets eine externe Beratungsfirma beansprucht, ist ihr selbst überlassen.

An den Grossen Rat

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