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Archiv "Hormontherapie: FDA verschärft Warnhinweise" (17.01.2003)

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Osteoporose

Defizite bei der Behandlung

Leitlinien für Diagnostik und Therapie geplant

D

em Deutschen Grünen Kreuz zufolge werden die meisten Osteoporose-Patien- ten in Deutschland nicht opti- mal behandelt. Die Kranken- kassen erstatteten die Kosten für die Diagnose erst dann, wenn bereits eine Fraktur aufgetreten sei. Um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, gründete das Deut- sche Grüne Kreuz gemein- sam mit dem deutschen Netz- werk der Bone and Joint Decade die Nationale Initiati- ve gegen Osteoporose. Weite- re Partner sind der Bundes- selbsthilfeverband für Osteo- porose und die Internationale Osteoporosis Foundation.

Etwa sechs Millionen Men- schen leiden in Deutschland an Osteoporose. Jährlich er- leiden 130 000 Männer und Frauen einen Oberschenkel- halsbruch. „Nahezu die Hälf-

te dieser Knochenbrüche kann durch gezielte Behand- lung verhindert werden“, be- tonte Prof. Dr. med. Helmut Minne, Sprecher der Arbeits- gruppe Osteoporose im deut- schen Netzwerk der Bone and Joint Decade. Die Folge- kosten für Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege schätzt er auf fünf Milliarden Euro pro Jahr. Leitlinien für Diagnostik und Therapie hat der Dachverband Osteologie erstellt. Sie sollen Anfang des Jahres veröffentlicht werden.

A K T U E L L

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 317. Januar 2003 AA69

Hormontherapie

FDA verschärft Warnhinweise

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ie amerikanischen Arzneimittelbe- hörde Food and Drug Administration (FDA) verschärft die Warnhinweise für

„alle Östrogen- und Östrogen/Gesta- gen-Kombinationen zur Behandlung postmenopausaler Frauen“. Die Her- steller müssen im Kopf des Beipackzet- tels in einem eingerahmten Kasten dar- auf hinweisen, dass die Medikamente das Risiko für Herzkrankheiten, Herzin- farkte, Schlaganfälle und Brustkrebs et- was erhöhen und nicht zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Krankheiten ver- wendet werden sollten (www.fda.gov).

Die Maßnahmen der Behörde, die den Zugang zum größten Arzneimittelmarkt der Welt regelt, sind eine Reaktion auf den Abbruch eines Teils der Women’s

Health Initiative im Sommer 2002. Die Studie an 16 000 Frauen war vorzeitig beendet worden, unter anderem weil ein Östrogen/Gestagen-Kombinations- präparat wider Erwarten die Frauen nicht vor Herz-Kreislauf-Krankheiten geschützt, sondern das Risiko sogar et- was gesteigert hatte (DÄ 2002; 30: 2014).

O

bwohl in der Studie nur ein einziges Präparat, eine Kombination aus konjugierten Östrogenen und Me- droxyprogesteronacetat, getestet wor- den war, erweitert die Behörde die Warnhinweise auf alle Mittel zur Hor- montherapie (HT). Derzeit „gibt es keinen Grund anzunehmen, dass ande- re Präparate sicherer seien“, sagt der FDA-Beauftragte Mark McClellan.

Motiv für die Änderung sei, so McClel- lan, dass die FDA Ärzten und ihren Pa- tientinnen Informationen geben will,

„sodass sie Nutzen und Risiken ange- messen abwägen können, um die beste Entscheidung zu treffen“. Frauen, die

etwa wegen schwerer Wechseljahrsbe- schwerden nicht auf die Medikamente verzichten wollen, sollten sie nach An- sicht der FDA so niedrig dosiert und so kurz wie möglich nehmen.

Z

u den Konsequenzen, die die Behör- de aus der WHI-Studie zieht, ge- hören auch neue Anforderungen an Studien, mit denen in Zukunft die Si- cherheit und Wirksamkeit neuer HT- Präparate nachgewiesen werden soll.

Gleichzeitig werfe die WHI-Studie neue Prioritäten für die Forschung auf, sagt die FDA. Zu den offenen Fragen gehöre, ob niedrigere Hormondosen tatsächlich wie erhofft auch niedrigere Risiken bedeuteten und ob sich ver- schiedene Östrogen- und Gestagen-Va- rianten oder andere Applikationsfor- men wie beispielsweise Pflaster in den Risiken unterschieden. Zudem, so die FDA, fehlten Studien zur Frage,wie Frauen „die Medikamente am besten absetzen können“. Klaus Koch Akut

Foto:dpa

Privatversicherer

Klagen

angekündigt

Höhere Versicherungs- pflichtgrenze soll verfassungswidrig sein.

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um 1. Januar wurde die Ver- sicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenver- sicherung von 3 375 Euro auf 3 825 Euro angehoben. Bun- desgesundheitsministerin Ul- la Schmidt will so „dem zu- nehmenden Wechsel vor allem günstiger Versicherungsrisiken von der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung vorbeugen“. Die Anhebung sei verfassungswidrig, meint hin- gegen der Verband der pri- vaten Krankenversicherung (PKV). Betroffene PKV-Un- ternehmen würden deshalb „in großer Zahl“ Klage beim Bun- desverfassungsgericht einrei- chen. Die PKV sieht einen un- gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit und in die freie Berufsausübung der pri- vaten Krankenversicherungen,

wenn mehr als 700 000 Arbeit- nehmer plus Familienange- hörige nicht mehr in die PKV wechseln dürften.

Gegendarstellung

Das Deutsche Ärzteblatt schreibt in Heft 47/2002 unter der Überschrift „Die Serie der Affären reißt nicht ab“, ein vom Präsidenten der Uni- versität Göttingen eingesetz- tes Ombudsgremium erwarte von den Autoren der Studie, die in Nature Medicine (2000;

6: 332) über die Herstellung und Erprobung eines Impf- stoffes gegen Nierenzellkarzi- nome erschienen ist, dass sie

„die Arbeit zurückziehen“.

Hierzu stelle ich als Mit- verfasser dieser Studie fest, dass das Ombudsgremium dies nicht verlangt hat.

Prof. Dr. Rolf-Hermann Ringert Georg-August-Universität, Göttingen

Anmerkung der Redaktion:

Nach dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalens sind wir zum Abdruck einer Gegendar- stellung unabhängig von deren Wahrheitsgehalt verpflichtet.

Rehabilitation von Osteopo- rose-Patienten

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