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Archiv "Waidmanns Heil im Tuberkulosekrankenhaus" (27.03.1998)

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S

pannend wie ein Wirt- schaftskrimi inszenierte die Bundesregierung das vorläufig letzte Kapitel in Sachen Schiffsbeteiligung. So geschah es am 25. April 1996, daß die Koalition bekanntgab, sie wolle die Abschreibungs- vergünstigungen für Schiffe und Flugzeuge streichen. Und zwar für alle Aufträge, die nach dem 30. April 1996 da- tierten. Und in dieser Spanne boomte das Geschäft noch- mals sprunghaft, es kam zu einer Massierung letzter Kaufverträge und Anleger- zeichnungen. Unter anderem schloß eine Gesellschaft für Schiffsbeteiligungen mit einer Werft in Taiwan einen Vertrag über den Bau eines Contai- nerschiffes im Wert von 32,2 Millionen US-Dollar ab, um- gerechnet also fast 59 Millio- nen Mark. Der Auftrag trug das Datum 30. April 1996, und alle Beteiligten rieben sich die

Hände, wie schön man doch den Fiskus wieder mit tollen Verlustzuweisungen erfreut habe. Daß nun der deutsche Staat taiwanesische Arbeits- plätze mittels Steuerminder- einnahmen alimentieren soll- te, war selbst hiesigen Politi- kern zuviel. Auf Empfehlung des Finanzausschusses be- schloß der Bundestag eine Vorverlegung der Deadline vom 30. April auf den 25.

April, den Tag der Bekannt- gabe der Subventionseinstel- lung also. Somit saßen die Ab- schreibungskünstler in beiden Lagern, sowohl die Anleger als auch die Firmen, auf dem trockenen und betrauerten ihre bunten Prospekte.

Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht mochte ihnen Trost spenden, denn die Richter erklärten das Frist-Rücktrag-Verfah- ren für Rechtens, verklausu- liert etwa, man müsse nicht eben Mitleid mit solchen Ab- schreibungsgesellschaften haben, wenn „zwingende Gründe des gemeinen Wohls eine Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwir- kungsverbots rechtfertigen“.

Bei allen Bedenken ge- gen Schiffsbeteiligungen und anderen Abschreibungsun- sinn ist der Bruch des Ver- fassungsgerichts mit dem Rückwirkungsverbot ziem- lich fragwürdig. Die Bundes-

regierung hätte wissen müs- sen, was in diesen fünf Ta- gen passieren würde, und, wennschon – dennschon, von vornherein eine taggenaue Regelung treffen sollen. Der Vertrauensschutz in staatli- che Gesetzesinitiativen soll- te nicht auf der Strecke blei-

ben. Börsebius

[44] Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 13, 27. März 1998

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

A

ls junger Assistenzarzt an der Universitätsfrau- enklinik Halle/Saale erkrankte ich an einer Lungentuberkulose. Zur Behandlung wurde ich in das Tuberkulosekrankenhaus Stapelburg im Harz eingewiesen. Dort floß ein Bach vorbei: die Ecker.

Sie bildete damals die Grenze zwischen der russi- schen und der englischen Besatzungszone. Russi- sche Soldaten bewachten die Grenze und versuch- ten, die Menschen an der Flucht von Ost nach West zu hindern. Wir „Mottenbrüder“ kannten die Zeiten der Militär-Patrouillen und konnten so viele Flüchtlinge über das Flüßchen schleusen.

Die Patienten waren nach Geschlechtern ge- trennt zum großen Teil in kleinen Häuschen im

„Damen-“ beziehungsweise „Herrenpark“ unter- gebracht. Die Behandlung bestand bei relativ gu- ter Verpflegung in erster Linie in Liegekuren im Freien. Schwere Fälle wurden durch Anlage eines Pneumothorax, einer Phrenicus-Exhairese oder durch eine Thorakoplastik operativ behandelt. Ich galt als „leichter“

Fall und durfte als „operativ angebrüteter“ Arzt bei solchen Eingriffen assistieren. Täglich machten wir kleine Spazier- gänge durch die bergigen Buchenwälder. Bei einem solchen Spaziergang entdeckten wir ein kleines Wildschwein, des- sen Hinterläufe gelähmt waren. Wahrscheinlich hatte die Kugel eines russischen Grenzsoldaten die Wirbelsäule ge-

troffen. In unserem sehr gemischten Patientenkreis war auch ein junger Landarzt, der über Jagderfahrungen verfügte. Er hatte seinen „Hirschfän- ger“ bei sich, und unter seiner Lei- tung wurde am nächsten Morgen eine vierköpfige Expedition ge- startet. Das Wildschwein konnte durch unseren „Fachmann“ von seinem Leid erlöst werden.

Der mitgebrachte Koffer reichte gerade aus, und nach An- bringen eines kräftigen Astes konnten wir die Beute mit Mühe ins Tal transportieren.

Neben dem Krankenhaus- gelände stand ein kleines Gast- haus. Mit dem netten Wirt machten wir nun ein Geschäft. Er bekam die Hälfte des Wild- schweines zu seiner Verfügung – wir vier „Jäger“ bekamen von ihm an zwei Abenden Wildschwein- Gulasch serviert – ein Hochgenuß in dieser fleischarmen Zeit.

Kürzlich nahm ich an einem traditionellen Wildschwein- essen eines Vereins teil – da kam mir die Erinnerung an dieses Erlebnis vor etwa 50 Jahren. Das Tuberkulose- krankenhaus wurde später geschlossen, und die Gebäude wurden aus „taktischen Gründen“ abgerissen. Es lag ja im Sperrgebiet der DDR. Dr. med. Rolf Alex, Salzgitter

Waidmanns Heil im

Tuberkulosekrankenhaus

Börsebius zu Schiffsbeteiligungen

Auf Grund gelaufen

Zeichnung: Ralf Brunner

Leserservice: Börsebius- Telefonberatung – Nicht wie an jedem 1. Samstag im Monat, sondern wegen der Osterferien bereits am Samstag, den 28. März 1998 können Sie in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Börsebius (Rein- hold Rombach) anrufen.

Wenn Sie also rund ums Geld der Schuh drückt, wählen Sie bitte die 02 21/35 15 87. Die Telefon- beratung ist kostenlos und ein Service für die Leser des Deutschen Ärzteblattes.

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