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Archiv "Zahnärzte: Abenteuerliche Sichtweise" (20.03.1998)

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A-632 (4) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998

S P E K T R U M AKUT/LESERBRIEFE

Arzneimittel

Zu dem Medizinreport in Heft 4/1998: „Therapie-Symposium der Arzneimittelkommission: Echte Inno- vationen sind bei Medikamenten sel- ten“:

Eigentor

. . . Arzneimittelbudget und Richtgrößen drangsalie- ren die verordnenden Kas- senärzte.

Jeder weiß das. Das SGB V läßt vier Möglichkeiten der Preiskorrektur zu, eine davon ist die Innovation. Während hierzu die Kassen in der Ver- gangenheit immer nur den Einstiegsbetrag eines neuen Medikaments anerkannt ha- ben und für die viel höheren Summen der Folgejahre nur Achselzucken und Ableh- nung aufbrachten, während die Pharmaindustrie sich jah- relang zu diesem Thema gar nicht geäußert hat, sind die Ärzte durch die zu niedrige Anerkennung der Innovati- onskomponente zunehmend

in die Bredouille gekommen.

Jetzt, wo nach Jahren der Untätigkeit verschiedene In- stitute Studien vorgelegt ha- ben, die die realistischen Zu- wächse der Innovationskom- ponente aufdecken und damit die Basis für Anhebungen von Arzneimittelbudget und Richtgrößen gelegt wäre, jetzt wo fast alle KVen diese Thematik verhandeln müs- sen, jetzt veröffentlicht das Deutsche Ärzteblatt einen Artikel mit dieser Über- schrift.

Es ist ja unstrittig, daß die Zahl innovativer Arzneistof- fe übers Jahr gesehen eher bescheiden ist. Daß aber ge- nau diese wenigen innovati- ven Stoffe hohe Kosten ver- ursachen, dieser Hinweis fehlt in Ihrem Artikel. Eine solch nachlässige Darstellung im Deutsche Ärzteblatt ist in der momentanen Situation ein echtes Eigentor.

Dr. med. Lothar Wittek, Kassenärztliche Vereinigung Bayern, Arabellastraße 30, 81925 München

Zahnärzte

Zu dem „Seite eins“-Beitrag in Heft 6/1998 „Schlechte Taktik“:

Abenteuerliche Sichtweise

Der Kurzkommentar . . . irritiert erheblich. Ist dem Deutschen Ärzteblatt die Kampagne der Krankenkas- sen gegen das Gesetz wichti- ger als die Unterstützung für einen Erfolg – insbesondere unter dem Aspekt, daß das Gedankengut dieser Reform allmählich auch Einzug in die ärztliche Standespolitik hält?

Statt sich wesentlichen Punk- ten dieser Reform, zum Bei- spiel der Stärkung der Zwei- erbeziehung Arzt–Patient, zuzuwenden, fällt das Ärzte- blatt auf die offensichtliche Ablenkungspolitik der Kran- kenkassen herein und ver- bündet sich mit diesen gegen die standespolitische Position der Zahnärzteschaft.

Im Gesetz ist klar defi- niert, daß sich die Honorar-

bindung ausdrücklich nur auf vertragszahnärztliche Lei- stungen bezieht. Laut Be- gründung zum § 30 SGB V Abs. 1 gehört metallkera- misch verblendete Versor- gung nicht mehr zur ver- tragsärztlichen Leistung: „Da die modernen Kunststoffe mittlerweile auch langfristig haltbar und wesentlich preis- werter als Keramik-Verblen- dungen sind, wird der An- spruch der Versicherten auf Verblendungen auf das Mate- rial Kunststoff begrenzt.“ Die Zahnärzteschaft ist bereit, in den Fällen, in denen eine ver- tragszahnärztliche Versor- gung auch außervertrags- zahnärztliche Elemente ent- hält, und da, wo es die Ge- bührenordnung (GOZ) zu- läßt, in der Frage der Ho- norarbindung zu differenzie- ren. Trotz intensiver, bis an die Grenzen des Möglichen gehender Bemühungen um einen Konsens ist dieser an der starren Haltung der Krankenkassen gescheitert.

Auch sind Politiker von ein-

V

iele Angehörige verweigern die Freigabe der Verstorbenen zur Organentnahme, wenn sie erfahren, daß die Explantation bei noch schlagendem Herzen vorgenommen werden soll.

Daß der Kreislauf oft nur zu diesem Zweck künstlich aufrechterhalten wird, vermag sie nicht zu trösten.

Die Zahl der Spenderorgane könnte deutlich gestei- gert werden, wenn grundsätzlich auch Organe zur Spende freigegeben würden, die erst nach dem Herz- stillstand entnommen werden können. Transplantati- onsmediziner lehnen dies oft mit dem Hinweis auf die schlechteren Organüberlebensraten ab. Dieser Einwand besteht – wenigstens was die Nierentrans- plantationen betrifft – jedoch zu Unrecht, wie Yong Cho, Universität Los Angeles, jetzt anhand der Da- ten des United Network for Organ Sharing (UNOS) nachweist (NEJM 1998; 338: 221–225).

U

NOS akzeptiert Nieren auch dann, wenn die Explantation erst nach einem Herzstillstand erfolgt. Gefordert wird aber eine möglichst kurze „warme Ischämiezeit“ (Zeit von Asystolie bis zur Explantation). Sie betrug bei den 229 zwischen 1994 und 1996 weitergeleiteten Nieren im Mittel nur 14 Minuten. Die Explantation bei Herzstillstand ist in den USA bisher die Ausnahme. Im gleichen Zeit- raum wurden 8 718 Nieren von konventionellen Spendern weitergeleitet. UNOS vermittelt die Orga- ne nach dem gleichen Punktsystem, so daß ein fairer Vergleich beider Gruppen möglich ist. Das Abwar- ten des Herzstillstandes verschlechtert die Überle- benschancen der Niere im neuen Organismus kaum.

Die Einjahresüberlebensrate war mit 83 Prozent fast so hoch wie nach Verwendung konventionell explan- tierter Nieren (86 Prozent).

W

ar der Spender an einem Trauma verstor- ben, lag die Einjahresüberlebensrate der nach Herzstillstand entnommenen Organe sogar bei 89 Prozent. Die „warme Ischämie“ beein- trächtigt die spätere Funktion der Niere nur im er- sten Monat nach der Transplantation. Es kam fast doppelt so häufig zur Anurie (21 statt elf Prozent) oder zur vorübergehenden Dialysepflicht (48 statt 22 Prozent). Diese Probleme sind jedoch häufig zu mei- stern. Ab dem zweiten Monat gab es zwischen beiden Gruppen keinen Unterschied mehr. Die Studie macht die schwierige Diskussion mit den Angehörigen nicht überflüssig. Die Forscher haben aber sicher recht, wenn sie sagen, daß der Engpaß bei den Spendernie- ren verringert werden kann, wenn auch Organe von Herztoten verwendet werden. Rüdiger Meyer

US-Studie zur Nierentransplantation

Organentnahme

nach Herzstillstand

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A-634 (6) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

mal gegebenen Zusagen ab- gerückt. Für das Deutsche Ärzteblatt sollte es akzepta- bel sein, daß eigene stan- despolitische Grundsatzent- scheidungen nicht gleich auf- gegeben werden, wenn Kran- kenkassen zum Konsens nicht fähig sind.

Abenteuerlich ist die Sichtweise des DÄ zum Heil- und Kostenplan.

Nach Überzeugung der Zahnärzteschaft ist ein Heil- und Kostenplan mit einem Kostenvoranschlag der ge- werblichen Wirtschaft nicht vergleichbar. Der Heil- und Kostenplan ist das Ergebnis der wichtigsten zahnärztli- chen Leistung überhaupt. Er dokumentiert das Gesamter- gebnis der Diagnostik und der Therapieempfehlung. Ist ein Heil- und Kostenplan falsch, kann die anschließen- de Behandlung nicht richtig sein. Unterläuft dem Arzt oder Zahnarzt bei seiner The- rapieentscheidung ein Fehler, entsteht ein – häufig nicht mehr reparabler – Schaden am Menschen. Für diese zen- trale zahnärztliche Dienst- leistung beanspruchen die Zahnärzte ein Honorar, wie es für ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt oder Ar- chitekten, ja sogar zuneh- mend auch bei „normalen“

Kostenvoranschlägen in der gewerblichen Wirtschaft völ- lig an der Tagesordnung ist.

Und: Niemand wird ja wohl glauben, daß ein Kostenvor- anschlag eines gewerblichen Unternehmens wirklich ko- stenlos ist; der Aufwand fin- det sich in der Preiskalkulati- on wieder. Eine vergleichbare Möglichkeit hat der Zahnarzt nicht. Denn der Honorar- spielraum nach der GOZ ist angesichts eines zehnjährigen unveränderten Punktwertes keiner mehr.

Das DÄ gibt indirekt den Ratschlag, Zahnärzte, gebt nach, dann kommt keine Re- tourkutsche durch den (mit anderen politischen Mehr- heiten zusammengesetzten?) Gesetzgeber. Die Erfahrung lehrt aber, einmal aufgegebe- nes Terrain ist für immer ver- loren. Das haben die Ärzte

doch in den letzten zwanzig Jahren hautnah erfahren müssen. Nicht von ungefähr rührt sich an der ärztlichen Basis Widerstand gegen ein System mit sich ständig schneller drehender Inter- ventionsspirale. Fragt sich, wo „falsche Taktik“ auszuma- chen ist?

Christof Schumacher, Infor- mationsstelle der Deutschen Zahnärzte, Universitätsstra- ße 71-73, 50931 Köln

Abtreibungsrecht

Zu dem „Seite eins“-Beitrag

„Schwachstelle“ von Gisela Klinkham- mer in Heft 3/1998:

Befremdlich

. . . Sehr befremdlich ist die Tatsache, daß im geschil- derten Fall Ärzte moralische und womöglich auch rechtli- che Verantwortung überneh- men müssen für eine offenbar bestehende Schwachstelle im geltenden Recht. Die Politik wäre gut beraten, sich bereits im Gesetzgebungsverfahren über derartig gravierende Konsequenzen von

kompetenter Seite informieren zu las- sen. Offenbar war dem Gesetzgeber nicht bekannt, daß eine Schwanger- schaftsbeendigung nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einem Fetozid ist;

spätestens jenseits der 24. Schwanger- schaftswoche post menstruationem sind bei schwerwie- gender Beeinträchti- gung des seelischen

oder körperlichen mütterli- chen Gesundheitszustandes die Risiken der Frühgeburt- lichkeit gegen diejenigen der mütterlichen Gefährdung sorgfältig abzuwägen, wobei selbstverständlich eine ad- äquate neonatologische In- tensivbehandlung gewährlei- stet sein muß . . .

Dr. med. Peter Tönnies, Im Angerfeld 8a, 47445 Moers

Vogelgrippe

Zu dem Medizinreport „Aktuelle Vak- zine bietet keinen sicheren Schutz“

von Prof. Dr. Dr. Hans E. Müller in Heft 3/1998:

Schutzimpfung ist durchaus sinnvoll

. . . Die Empfehlung, Men- schen über 60 Jahre sowie chronisch Kranke jährlich ge- gen Influenza zu impfen, wird in den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) seit vielen Jahren ausgesprochen.

Diese Empfehlung beruht auf den Ergebnissen zahlrei- cher Untersuchungen zur Schutzwirkung der Impfung und auf einer Vielzahl epide- miologischer Studien.

In diesen Untersuchungen wurde gezeigt, daß die in den Empfehlungen aufge- führten Risikogruppen auch in interpandemischen Zeiten durch die Influenza gefährdet sind. Häufig erkranken diese Personen schwer, und es tre- ten bei ihnen Komplikatio- nen der Influenza (zum Bei- spiel Pneumonie) auf. Die

Sterblichkeit dieser soge- nannten Risikogruppen steigt während Influenza-Epidemi- en besonders stark an. So starben nach Feststellung der AGI im Zeitraum von De- zember 1995 bis Februar 1996 in Deutschland mehr als 20 000 Menschen mutmaßlich an den Folgen einer Influen- zavirus-Infektion (ermittelt nach Todesursachenstatistik).

Aufgrund des fortlaufenden Wechsels der – zur Ausbil- dung einer Immunität die- nenden – Oberflächenantige- ne vor allem des Influenza-A- Virus ist es durchaus möglich, im Laufe einer interpandemi- schen Phase mehrmals nach Infektion mit dem gleichen Subtyp zu erkranken. Die In- fluenza-Schutzimpfung die- ser Risikopersonen ist also durchaus sinnvoll.

Durch epidemiologische Untersuchungen konnte auch gezeigt werden, daß die Schutzwirkung der Influenza- Impfung durch regelmäßige Impfungen zusätzlich erhöht wird.

Die Schutzwirkung der In- fluenza-Impfung hängt im wesentlichen davon ab, daß die zur Herstellung des Impf- stoffs verwendeten Virus- stämme mit den aktuell zir- kulierenden Influenzaviren übereinstimmen. Um dies zu gewährleisten, führen die na- tionalen Influenza-Referenz- zentren (in Zusammenarbeit mit der WHO) weltweit eine große Zahl von Influenzavi- rus-Isolierungen und moleku- larbiologischen Charakteri- sierungen der Virusstämme durch. Dadurch kön- nen auch die Influ- enzaviren erkannt werden, die in der kommenden Saison, möglicherweise in anderen Teilen der Welt, zu Epidemien führen. Zum Bei- spiel wurde die Ver- wendung des Influ- enzavirus A (H3N2) Johannesburg/93/95 zur Impfstoffherstel- lung für die Saison 1995/96 empfohlen.

Zum Jahreswechsel 1995/96 führte diese Variante des Influenzavirus zu einer mittelschweren Epi- demie.

Daß hierzulande trotzdem viele Menschen an einer In- fluenza verstarben, beruht auf der niedrigen Durchimp- fungsrate der hiesigen Risiko- gruppen: Nur etwa 20 bis 30 Prozent der Risikopersonen lassen sich gegen Influenza

impfen. !

Philipp, einer der jüngeren Leser des DÄ Foto: privat

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A-636 (8) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Die beiden gegen Influen- za A wirksamen Chemothe- rapeutika Amantadin und das bei uns nicht als Arzneimittel zugelassene Rimantadin stel- len eine wertvolle Ergänzung zu der Impfprophylaxe dar.

Die Infektionsprophylaxe ist in Altersheimen sinnvoll, um bei einer Impfung zu Beginn eines Ausbruchs den Zeit- raum bis zur Ausbildung ei- nes Impfschutzes (etwa 10 Ta- ge) zu überbrücken. Selbst- verständlich kann diese Che- moprophylaxe und -thera- pie auch ohne nachfolgende Schutzimpfung vorgenommen werden. Diese Substanzen können bei rechtzeitiger An- wendung (24 bis 36 Stunden

nach Einsetzen der Sympto- me) auch zur Therapie einer beginnenden Influenza-Er- krankung eingesetzt werden.

Zu beachten sind in jedem Fall die bekannten Nebenwir- kungen (zum Beispiel bei Pa- tienten mit Niereninsuffizi- enz) dieser Substanzen und das rasche Auftreten von re- sistenten Viren.

Die neu entwickelten und gegen Influenza A und B wirksamen Neuraminidase- Inhibitoren stehen noch nicht zur Verfügung.

Prof. Dr. G. Maass, Wissen- schaftlicher Beirat der Ar- beitsgemeinschaft Influenza (AGI), Brucknerstraße 5, 48165 Münster

Qualitätssicherung

Zu dem Beitrag „Bundesärztekammer webt am Flickenteppich“ von Heike Korzilius in Heft 48/1997:

Problemlösung anderer beachten

Liest man Artikel zu den obengenannten Themenbe- reichen in Veröffentlichun- gen aus dem ärztlichen Be- reich, so können diese regel- mäßig in zwei Punkten zu- sammengefaßt werden:

« Ärzte brauchen keine Qualitätssicherung und kein Qualitätsmanagement, da sie qua Beruf gut arbeiten.

¬ Um jeden Zweifel aus- zuschließen, wird eine Kom- mission, besser zwei oder drei, gegründet (woher nimmt die überstundenge- plagte Ärzteschaft die Zeit hierfür?).

Dabei bleibt es dann.

Zwei Kommissionen bieten ja auch hinreichend Gelegen- heit, sich gegenseitig zu blockieren. Haben wir Ärzte es verstanden, daß es mehr darauf ankommt, daß ein Pa- tient sein Medikament ein- nimmt, als auf die Frage, ob es eine Resorptionsquote von 70 oder 80 Prozent hat, daß es vielleicht wichtiger sein könn- te, einen Patienten seine Mahlzeit in Ruhe einnehmen zu lassen als ihn von einer

Untersuchung zur nächsten zu schleifen, die ihm dann be- stätigen, daß er unheilbar krank (Pardon: „austhera- piert“) ist?

Qualität ist zunächst die Qualität unseres Gegen- übers. Und manchmal scheint mir diese Qualität so nahelie- gend, daß wir sie gar nicht zu sehen vermögen. Uns allen Ärzten täte es vielleicht ganz gut, unsere Augen weit, weit aufzureißen, um zu schauen, wie andereProbleme lösen.

Christoph Wielsch, Emscher- straße 14, 42697 Solingen

Vergütung

Zur ungleichen Vergütung in Ost- und Westdeutschland:

Gewünscht:

Chancengleichheit

. . . Wenn es das gewollte politische Ziel ist, daß das deutsche Volk zusammen- wachsen soll, so müssen auch in der großen Bevölkerungs- gruppe der medizinisch Täti- gen West- und Ostdeutsche endlich gleichwertig behan- delt werden.

Es ist folglich der deut- schen Einheit meines Erach- tens nicht förderlich, wenn für gleichwertige Arbeit und bei durchschnittlich gleich hohen Betriebskosten ost- deutsche Ärzte von der GKV

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A-638 (10) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE/BÜCHER

nur 67 Prozent und von der PKV nur 83 Prozent der Ver- gütung erhalten, die die westdeutschen Kollegen da- für bekommen, zumal ja die Einnahmen über Privatpati- enten für ostdeutsche Ärzte ohnehin sicher bedeutend niedriger sind als im Westen (bei mir betragen die Ein- nahmen über Privatpatien- ten derzeit 7,13 Prozent mei- ner Gesamteinnahmen – bei anderen ostdeutschen Ärz- ten dürfte der Anteil an Pri- vatpatienten ähnlich niedrig liegen).

Nun hört man bei den per- sönlichen Gesprächen und Diskussionen von den west- deutschen Kollegen immer wieder das Argument, daß man im Westen ja auch erst mal 40 Jahre für den jetzigen Wohlstand habe schaffen müssen. Das ist zweifellos

richtig. Aber es will doch kei- ner an den westdeutschen Be- sitzständen rütteln. Wir alle gönnen den westdeutschen Kollegen das, was sie sich in 40 Jahren harter Arbeit ge- schaffen haben und was wir in der Regel eben noch nicht ha- ben, wie vorhandene Häuser, Grundstücke, Rücklagen und andere materielle Sicherhei- ten.

Wir wollen doch lediglich gleiches Geld für gleiche Ar- beit, mit anderen Worten:

Wir hätten bloß eben auch gern die Chance, uns eben- falls in 40 Jahren einen gewis- sen Wohlstand zu erarbeiten, anstatt ständig immer wieder mehr oder weniger um unsere Existenz ringen oder zumin- dest bangen zu müssen . . .

Dr. med. Uwe Kerner, Am Walkgraben 31, 09119 Chem- nitz

Prävention

Zu dem Beitrag „Ärztliche Präventi- onstage 1998: Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen“ von Dr. med. Karsten Vilmar et al. in Heft 4/1998:

Behandlungsfelder in Pflegewissenschaft bereits thematisiert

Die genannten Hand- lungsfelder der Schwange- renvorsorge, der Unfall- und Mißhandlungspräventi- on, des Impfwesens oder der Patientenschulung sind nicht eigentlich der Gesundheits- förderung zuzuordnen, son- dern eher den verschiedenen Ebenen der Prävention.

Gemäß der Ottawa-Charta der WHO aus dem Jahre 1986 geht Gesundheitsförderung weit über die Prävention von Erkrankungen bei Risiko- gruppen hinaus und umfaßt die Gestaltung aller gesund- heitsbeeinflussenden Rah- menbedingungen. Schulische Gesundheitsförderung hat so das Ziel, den Lebensbereich Schule mit Lernenden und Lehrenden gesundheitsför- derlich zu gestalten. „Ge- sundheitserziehung“ im Sin-

ne bloßer Kenntnisvermitt- lung wird in den Gesund- heitswissenschaften dagegen mittlerweile als „naives Mo- dell“ bezeichnet.

Gesundheitsförderung wendet sich ab von der aus- schließlichen Frage nach Krankheitsursachen und hin zu der Frage nach Gesund- heitsverursachung. Dabei wird besonders die Selbst- bestimmung des einzelnen auch durch zunehmenden Abbau medizinischer Deu- tungsmacht über das Gesund- heitsthema gestärkt.

Gesundheitsförderung verlangt professionelle Be- scheidenheit und begreift sich als Partnerschaft in gesund- heitsthematisierender Orga- nisationsentwicklung. Das Ziel bestärkter gesundheits- bezogener Handlungskompe- tenz von Individuen und Be- völkerung ist in Pflegewissen- schaft und weiteren Gesund- heitswissenschaften einge- hend thematisiert worden und bietet sich auch für Gesundheitsförderung unter ärztlicher Beteiligung an.

Prof. Dr. med. Joachim Gar- demann, Fachbereich Pflege der Fachhochschule Münster, Hüfferstraße 27, 48149 Mün- ster

Hermann Vogel: Gewalt im Röntgenbild. Befunde zu Krieg, Folter und Verbrechen, Ecomed Verlag, Landsberg/Lech, 1997, XVI, 335 Seiten, gebunden, 198 DM Gewalt ist überall. In allen Ländern werden Kinder mißhandelt, Demonstranten kämpfen gegen Polizisten.

Krieg, Folter und Verbrecher bringen Gewaltexzesse. Ver- letzungen und Todesursachen können mit Röntgenaufnah- men dokumentiert werden.

Meistens geschieht das gegen den Willen der Täter. Wenn diese zu den Machthabern gehören, kann das Anfertigen und Sammeln von Bildern für die untersuchenden Ärzte ge-

fährlich werden. Der Autor, der als Tropenradiologe viel herumkommt, verdankt viele Aufnahmen dem Mut und der privaten Initiative von Ärzten aus Konfliktregionen.

Neben dem Krieg und seinen Folgen wie Hunger und Man- gelerscheinung werden auch Folter und Mißhandlung the- matisiert. Ein Artikel ist der Autoaggression gewidmet.

Zu den spektakulären Auf- nahmen gehört eine 7 x 17 Zentimeter große Parfumfla- sche im Rektum, deren Schat- ten bei einer Beckenübersicht im Rektum entdeckt wurde.

Rüdiger Meyer, Hannover

Das ZDF startet am21. März, 21 Uhr,eine neue fünf- teilige Filmreihe mit dem Titel „Der letzte Zeuge“. Aus dem hoffnungsvollen Herzchirurgen und angehenden Chefarzt Dr. Robert Kolmaar wird der Gerichtsmediziner Kolmaar. Der Arzt vollzieht „den Wechsel der Front“, als ein kleines Mädchen Opfer eines groben Operationsfehlers seines Schwiegervaters wird. Robert Kolmaar beschließt daraufhin, seinem Schwiegervater mitsamt seiner Klinik, seiner zerrütteten Ehe und seiner Karriere für alle Zeiten den Rücken zu kehren. In der Filmreihe ist Ulrich Mühe

„Der letzte Zeuge“. Ihm zur Seite steht seine junge Kolle- gin Dr. Judith Sommer (Gesine Cukrowski), Freund und Partner bei der Kriminalpolizeit ist der Chef der 2. Mord- kommission, Joe Hoffer (Jörg Gudzuhn).

Die weiteren Sendetermine sind: 27. März, 2. und 3.

April, jeweils 21.15 Uhr; 9. April, 20.15 Uhr. EB

TV-Tip

Die Broschüre „Die neuen Unfallverhü- tungsvorschriften – Stolpersteine für die ärztliche Praxis“ informiert über die EG-Richtlinien zur Unfallverhütung und die neuen Unfallverhütungsvorschrif- ten für die betriebsärztliche und sicher- heitstechnische Betreuung der Arztpra- xen, die die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfle- ge eingeführt hat. Der Autor, Dr. med.

Helmut Fischer, will allen niedergelas- senen Kollegen den Umgang mit den neuen Vorschriften erleichtern und hat

„nur die für die Praxis relevanten und zum Verständnis notwendigen Daten zusammengefaßt“. Die Broschüre ko- stet 9,60 DM zuzüglich 2,50 DM Portogebühren und kann bezogen werden über:

Verlag Gedon & Reuss München, Leopoldstraße 87, 80802 München. SG

Radiologie

Spektakuläre Aufnahmen

Referenzen

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