ärztliche Diagnose und Indi- kationsstellung kann nur ei- nen Irrweg bedeuten: Eine
„wilde" Psychotherapie ohne entsprechende Indikation ist nicht nur für den Patienten mit erheblichen Risiken ver- bunden. Eine nicht indizierte Therapie kann auch nie das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V erfüllen. Dies wieder- um bedeutet, daß nur über die qualifizierte ärztliche In- dikationsstellung ein unwirt- schaftliches Ausufern mit al-
KUREN
Erfahrungen mit dem „Medizi- nischen Dienst" beim Antrag einer Kur:
Unnützer Wasserkopf
Aufgrund eines Antrages zur Bewilligung einer Sanato- riumskur wurden meine Frau und ich von meiner Kranken- kasse zu einer Untersuchung zum Medizinischen Dienst bestellt. Termin ab 8.00 Uhr mit dem Vermerk „Wir sind bestrebt, Sie nicht über Ge- bühr warten zu lassen".
Meine Frau und ich ka- men kurz vor 8.00 Uhr an, meldeten uns in der „Anmel- dung" — einer Zelle von etwa einem m2 Fläche mit einem kleinen Fenster zum Büro.
Hinter dem Fenster saß eine Dame, die uns — fast ohne überhaupt aufzusehen — auf- forderte, unsere Papiere in bereitliegende numerierte Hüllen zu stecken und durch einen Schlitz zu schieben. Wir fühlten uns in Zeiten des Dritten Reiches versetzt und behandelt, als hätten wir un- zumutbare Forderungen ge- stellt oder als hätten wir es mit dem Stasi zu tun.
Wir setzten uns dann in den Warteraum und faßten uns in Geduld. Gegen 9.20 Uhr wurde meine Frau aufge- rufen zur „Untersuchung":
Blutdruckmessen, Herz und Lunge abhorchen und Bauch abtasten. Es wurde gefragt, warum meine Frau eine Kur machen wolle. Ergebnis der Untersuchung: Höchstens mit einer Badekur sei zu rechnen.
Anschließend kam ich an die
len finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversi- cherung vermieden werden kann.
Gerade als Psychologin ist Frau Lehr sicher gut beraten, wenn sie bei der Erstellung eines „Psychotherapeuten- Gesetzes" ein besonderes Fingerspitzengefühl zeigt.
Dr. med. Fritz Lenz, NAV Verband der niedergelasse- nen Ärzte Deutschlands e.V., Hauptstraße 17, 7860 Schopf- heim
Reihe. Die gleiche Prozedur, allerdings mit einer Variante:
Mein Blutdruck war inzwi- schen 190 zu 125, was wohl bedenklich stimmte. Außer- dem wurde festgestellt, daß meine Leber vergrößert sei — das war mir allerdings neu.
Daraufhin wurde mir Blut ab- genommen, Größe und Ge- wicht gemessen. Während ich bisher immer 1,76 m war, war ich — wohl schon durch diese Erniedrigung — auf 1,73 m ge- schrumpft. Ob das eine Be- fürwortung einer Sanatori- umskur einbrachte, weiß ich noch nicht.
Wenn ich sehe, wie mein Beitrag für solch einen „Me- dizinischen Dienst" ausgege- ben wird, möchte ich am lieb- sten aus „meiner" Kranken- kasse ausscheiden, aber bei anderen Versicherungen dürfte es wohl nicht anders sein.
Dazu eine grundsätzliche Frage: Wozu sind eigentlich der ärztliche Antrag und ein Attest des Amtsarztes nötig?
Ich halte es für den Beweis ei- nes großen Mißtrauens, wenn man einen Patienten zu einer dritten Untersuchung schickt!
Vielleicht bauen Sie noch ei- ne vierte Instanz ein. Dann sparen Sie eventuell mal eine Kur, haben aber Ihr bezie- hungsweise mein Geld für noch mehr unnützen Wasser- kopf ausgegeben. Und wozu müssen alle ärztlichen Papie- re mitgebracht werden, wenn sie nicht einmal gelesen wer- den?
Hermann Friedhoff, Süd- straße 83, 5013 Elsdorf-Gie- sendorf
Wander Pharma GmbH, 8500 Nürnberg • WANDONORM®. Zusammensetzung:
1 WANDONORM® Tablette enthält 1,273 mg Bopindololhydrogenmalonat, entsprechend 1,0 mg Bopindolol. Anwendungsgebiet: Blut- hochdruck. Gegenanzeigen: Bronchiale Hyper- reagibilität, manifeste Herzinsuffizienz, Cor pulmonale, frischer Herzinfarkt, Schock, Sinus- knotensyndrom, SA-Block, AV-Block 2. und 3. Grades, Bradykardie (< 50 Schläge/min.), Spätstadien peripherer Durchblutungsstö- rungen, Azidose. Patienten mit Phäochromozy- tom dürfen mit WANDONORM® erst nach a-Blockade behandelt werden. MAO-Hemm- stoffe dürfen nicht gleichzeitig mit WAN- DONORM® eingenommen werden (Ausnahme MAO-B-Hemmstoffe): Bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion darf WANDO- NORM® nicht angewendet werden, da bisher noch keine ausreichenden Erfahrungen vorlie- gen. WANDONORM® sollte während Schwan- gerschaft oder Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet wer- den, da bisherkeine klinischen Erfahrungen am Menschen vorliegen. Tierversuche haben keine Hinweise auf Fruchtschädigung ergeben. Kin- der sind von der Behandlung mit WANDO- NORM® auszuschließen, da keine Erfahrungen vorliegen. Besonders sorgfältige ärztliche Über- wachung ist erforderlich bei Diabetikern mit stark schwankenden Blutzuckerwerten und nach längerem strengen Fasten. Nebenwirkun- gen: Gelegentlich Kopfschmerzen, Schwindel, Schwitzen, Müdigkeit, Magen-Darm-Stö- rungen wie Übelkeit, Verstopfung, Durchfall.
Vereinzelt Schlafstörungen mit z. T gesteigerter Traumaktivität. Selten Mundtrockenheit und Konjqnktivitis. In Einzelfällen depressive Ver- stimAung, Muskelschwäche und Waden- krärnpfe, allergische Reaktionen (z. B. Jucken, Hautrötung), Atemnot bei Patienten mit Neigung zu bronchospastischen Reaktionen, Bradykardie, verstärkte Blutdrucksenkung, Herzinsuffizienz, AV-Überleitungsstörungen, Kältegefühl, Kribbeln an den Gliedmaßen, Ver- stärkung der Beschwerden bei Raynaud'scher Krankheit sowie Potenzstörungen. Bei Patienten mit Claudicatio intermittens ist anfänglich eine vorübergehende Verstärkung der Beschwerden möglich. Bei Kontaktlinsen- trägern kann eine Verminderung des Tränen- flusses auftreten. Hinweise: Bei Patienten mit Neigung zu Hypoglykämie, z. B. Diabetikern, oder bei längerdauerndem Fasten kann WANDONORM® die auftretenden Warnsymp- tome (z. B. schneller Puls) verschleiern. In sel- tenen Fällen Demaskierung eines latenten Dia- betes mellitus oder Verschlechterung eines bereits bestehenden Diabetes. Daher bei Dauer- therapie mit WANDONORM® regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte erforderlich.
Wegen des möglichen Auftretens von Bradykar- die, Hypotonie und Hypoglykämie bei Neugebo- renen soll die Therapie mit WANDONORM® bei Schwangeren 48-72 h vor dem errechneten Geburtstermin beendet werden. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine sorgfältige Über- wachung des Neugeborenen für48 — 72 h. Die Behandlung des Bluthochdruckes mit diesem Arzneimittel bedarf der rege/mäßigen ärztli- chen Kontrolle. Das Reaktionsvermögen kann beeinträchtigt werden, in verstärktem Maße zu Behandlungsbeginn und in Zusammenwir- kung mit Alkohol. Wechselwirkungen mit: Cal- cium -A ntagon isten vom Verapamil- oderDiltia- zem-Typ oder anderen Antiarrhythmika, Reser- pin, Alpha-Methyl-Dopa, Clonidin, Guanfacin und anderen Antihypertonika, Herzglykosiden, Narkotika, Insulin oder oralen blutzuckersen- kenden Mitteln. Während der Behandlung mit WANDONORM® ist auf die intravenöse Ver- abreichung von Calcium-Antagonisten und Antiarrhythmika zu verzichten. Bei einer zusätzlichen Behandlung mit Clonidin darf dieses erst — stufenweise — abgesetzt werden, wenn einige Tage zuvor die Verabreichung von WANDONORM® beendet wurde. Dosierung:
1 Tab. täglich. Nach 3-4 Wochen je nach Ansprechen Reduktion oder Steigerung um 1/2 oder 1 Tab. möglich. Packungsgrößen und Pak- kungspreise: Originalpackungen zu 30 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Stück DM 44,28; 66,01;
110,00 sowie Klinikpackung
Stand der Information:
LWANDER)
November 1989 PHARMA