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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 31

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Inhaltsverzeichnis Seite

Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung über die verlängerte Ladenöffnungszeit an einem Sonntag vom 25. September 2006 3 - Verfügung der Einziehung eines Teilabschnittes der Kreisstraße K 6162 Abschnitt 010 4

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 26.09.2006 Nummer 31

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald Der Landrat

Bekanntmachung

einer Allgemeinverfügung über die verlängerte Ladenöffnungszeit an einem Sonntag vom 25. September 2006

1.Aufgrund des § 23 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) vom 28.

November 1956, in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20, veröffentlichten bereinigten Fassung, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. 2003 Teil I Nr. 22 S. 744) i. V. m. Nr. 8.1.7 der Anlage der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II/05 S. 382) wird die Öffnung von Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden sowie das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann in der Stadt Lübben an folgendem Sonntag :

01. Oktober 2006 in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr aus Anlass eines Herbst- und Bauernmarktes zugelassen.

2. Mindestens zwei Samstage im Monat müssen Jugendliche beschäftigungsfrei bleiben.

3. Werdende und stillende Mütter dürfen gemäß § 8 Abs. 1 Mutterschutzgesetz vom 17. Januar 1997 neu gefasst durch Bekanntmachung vom 20.06.2002 in der zurzeit geltenden Fassung, nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden.

4. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 in der zurzeit geltenden Fassung, über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit, der Ruhe- pausen und Ruhezeiten sowie weitergehende Vorschriften zum Schutze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in anderen Gesetzen sind zu beachten und einzuhalten.

5. Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

6. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse liegend angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Hauptsitz der Kreisverwaltung, Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12 oder Nebenstelle Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald), einzulegen.

Das Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Str. 27 in 03050 Cottbus kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherstellen (§ 80 Abs. 5 VwGO).

Im Auftrag

gez. Enders

Leiterin des Ordnungsamtes

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Dahme – Spreewald

Verfügung

der Einziehung eines Teilabschnittes der Kreisstraße K 6162 Abschnitt 010

Mit Wirkung vom 01.10.2006 gilt gemäß § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes ( BbgStrG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 ( GVBl. I S. 218 ) in Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau Verkehrsflughafen Berlin Schönefeld vom 13.August 2004 die Kreisstraße K 6162 Abschnitt 010 vom km1,300 bis 4,300 durch die Sperrung oder den Rückbau als dauerhaft eingezogen.

Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Dahme- Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben einzulegen.

Lübben, den 20.09.2006

- Siegel – gez. in Vertretung Loge

Wille Landrat

Landkreis Dahme – Spreewald Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement

Lageplan mit Darstellung Einzeihung der

Kreisstraße K 6162

Stand 15.09.2006 Km 4,300

Km 1,300 K 6162/010

Referenzen

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