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Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.14, Heft 25

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die

Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz 3

14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.07.2007 Nummer 25

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

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Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz

Gemäß §§ 5 und 29 Abs. 2 Ziff. 9 Landkreisordnung für das Land Brandenburg (Landkreis- ordnung - LKrO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 433) in der z. Z. geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 27.06.2007 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der Satzung

Die Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz vom 20. März 2002 in der z.Z. geltenden Fassung wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Lübben, 28.06.2007

Martin Wille Landrat

Hiermit wird gemäß § 5 Abs. 3 Landkreisordnung für das Land Brandenburg die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz

angeordnet.

Lübben, 28.06.2007

Martin Wille Landrat

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

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