Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
- Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz 3
14. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 19.07.2007 Nummer 25
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
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Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
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Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz
Gemäß §§ 5 und 29 Abs. 2 Ziff. 9 Landkreisordnung für das Land Brandenburg (Landkreis- ordnung - LKrO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 433) in der z. Z. geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner Sitzung am 27.06.2007 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz vom 20. März 2002 in der z.Z. geltenden Fassung wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lübben, 28.06.2007
Martin Wille Landrat
Hiermit wird gemäß § 5 Abs. 3 Landkreisordnung für das Land Brandenburg die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz
angeordnet.
Lübben, 28.06.2007
Martin Wille Landrat
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