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604 FMHDie FMH zum ersten Kosten-dämpfungspaket des Bundesrats

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

19 –2 0 9 . 5 . 2 01 8 603 Editorial

Das Globalbudget steht an der Hintertür

633 Tribüne

Die Medizin: Auf der Suche nach einem neuen Menschenbild

642 «Zu guter Letzt»

von Samia Hurst Eine Geschichte als Heimstatt

604 FMH

Die FMH zum ersten Kosten-

dämpfungspaket des Bundesrats

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 601

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Redaktor Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Dr. med. Jürg Schlup,

Präsident FMH; Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Fürsprecher

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup

603 Das Globalbudget steht an der Hintertür

AKTUELL: Nora Wille, Jeanine Glarner, Jürg Schlup

604 Die FMH zum ersten Kosten dämpfungspaket des Bundesrats

INNOVATION QUALITÉ: Michelle Gerber, Fabienne Hohl 607 Innovation Qualité 2018 – Die Gewinner (2)

DDQ: Willy Oggier, Christoph Bosshard 610 Versorgungsforschung: Wozu? – Deshalb!

Weitere Organisationen und Institutionen

JHAS THINK TANK POLITICS: Luzia Birgit Gisler, Insa Koné, Regula Kronenberg, Julia Laukenmann, Gabriela Rohrer, Manuel Schaub, Deborah Schneider

612 Weiterbildungsqualität statt Zusatzzertifikate

Briefe / Mitteilungen

613 Briefe an die SÄZ

614 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

616 Geschäftsbericht 2017 der FMH Services Genossenschaft 619 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

STANDPUNKT: Radu Tutuian, Werner Inauen

628 Hochspezialisierte Viszeralchirurgie in regionalen Spitälern: Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten

STANDPUNKT: Ulrich Güller, René Warschkow, Christoph J. Ackermann, Bruno M. Schmied, Thomas Cerny, Silvia Ess 631 Weitwinkel- statt Teleobjektiv: Patienten im Fokus der HSM-Debatte!

(3)

INHALTSVERZEICHNIS 602

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

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ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

Tribüne

STANDPUNKT: Piet van Spijk

633 Die Medizin: Auf der Suche nach einem neuen Menschenbild

Horizonte

DU FINDEST DEINEN WEG: Tanja Kühnle

635 Mit dem IKRK und MSF in Kriegsgebieten unterwegs

STREIFLICHT: Jean Martin

639 Ce qu’on en pensait en 1985 – Et aujourd’hui?

BUCHBESPRECHUNGEN: Erhard Taverna 640 Das volle Leben

641 Preise und Auszeichnungen

Zu guter Letzt

Samia Hurst

642 Eine Geschichte als Heimstatt

HUBER

Hitz_Schwindel_210x064.indd 1 23.04.18 07:54

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Das Globalbudget steht an der Hintertür

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beauftragte Expertise zu Kostendämpfungsmass- nahmen [1] wurde bislang vor allem wegen ihres Vor- schlags einer kollektiven Kostenobergrenze für Patien- tenbehandlungen diskutiert. Trotz dieser Gefahr für unsere Gesundheitsversorgung gilt es aber auch, die 37  anderen Massnahmen des Berichts nicht aus dem Blick zu verlieren. Im Februar 2018 stellte die FMH be- reits eigene Vorschläge kostendämpfender Massnah- men vor, die teilweise mit denen der Experten überlap-

pen [2]. Offen blieb bislang, wie das weitere Vorgehen zur Umsetzung der vielen in der Expertise vorgeschla- genen Massnahmen aussehen wird.

Nun hat der Bundesrat am 28. März 2018 neun der 38  Massnahmen priorisiert sowie drei zusätzlichen Vorschlägen des EDI Priorität eingeräumt [3]. Ab Seite 604 stellen wir die Positionen der FMH zu diesen Mass- nahmen vor[4]. Wir begrüssen besonders das Vorha- ben, die Governance-Konflikte der Kantone zu reduzie- ren. Ebenfalls begrüsst die FMH Verbesserungen der Rechnungskontrolle. Auch der bundesrätlich priori- sierte Experimentierartikel könnte aus Sicht der FMH einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Gesundheitswesens leisten, sofern man die Leis- tungserbringer einbezieht und die Indikatoren zur Evaluation von Pilotprojekten gemeinsam und trans- parent festlegt. Leider werden die Leistungserbringer aber ausgeklammert, und auch die fünf auf den ambu- lanten Tarif bezo genen Massnahmen schnüren uns ein immer enge res Korsett, während der Bund weitrei- chende Kompetenzen z.B. als «Anpassungs- und Festle- gungs behörde» ([1], S. 73) anstrebt. Weil niemand die schwierigen Baustellen im Tarifbereich besser kennt als die FMH, begrüssen wir alle Neuerungen, die Ver- besserungen erwarten lassen. Immer mehr staatliche

Kompetenzen – auch subsidiäre – sind aber kontrapro- duktiv, weil sie die Tarifpartnerschaft unterlaufen. Be- reits heute hebeln sie die Tarifautonomie nahezu aus, indem sie ein Scheitern von Verhandlungen für ein- zelne Beteiligte sehr attraktiv machen. Möchte man also nicht bewusst einem Staatstarif den Weg bereiten, müssen die angedachten Reformen unter dem Vorzei- chen der Struktur- und Organisationsautonomie der Tarifpartner stehen.

Besonders kritisch ist vor diesem Hintergrund der vom Bundesrat priorisierte Vorschlag des EDI einer

«Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner» [3]. Die ge- forderte gesetzliche Verpflichtung, in den «Tarif ver- trägen Massnahmen zur Steuerung der Kosten und Leistungen vorzusehen», um «das Kostenwachstum zu bremsen»[3] – wiederum mit subsidiärer Kompetenz von Bund oder Kantonen –, ist ein Versuch, das Global- budget durch die Hintertür einzuführen: Zukünftig wäre die unzureichende Steuerung der Tarifpartner verantwortlich, wenn Gesundheitsleistungen in den Augen der Politik zu teuer wären – und der Staat würde übernehmen. Wir werden uns jedoch nicht die Auf- gabe zuschieben lassen, die Patientenversorgung gemäs s politischen Kostenkriterien zu «steuern» – faktisc h also einzuschränken –, und halten diese Hin- tertür verschlossen.

Ob die verschlossene Hintertür allerdings nutzt, wenn die CVP und der Bund bereits mit dem Rammbock vor dem Haupteingang stehen, ist fraglich. Dem Wähler Kostendämpfung ohne spürbare Abstriche und bei so- gar verbesserter Qualität zu versprechen, gilt offenbar aktuell als politisches Erfolgsrezept. Als Mediziner müssen wir aber vor Heilsversprechen warnen, die viel Wirkung ohne Nebenwirkung in Aussicht stellen. Diese unpopuläre Aufgabe werden wir gewissenhaft wahr- nehmen.

Als Mediziner müssen wir vor Heils­

versprechen warnen, die viel Wirkung ohne Nebenwirkung in Aussicht stellen.

Wir lassen uns nicht die Aufgabe zuschieben, die Patientenversorgung einzuschränken.

Literatur

1 Bericht der Experten- gruppe. Kostendämp- fungsmassnahmen zur Entlastung der obli- gatorischen Kranken- pflegeversicherung.

24. August 2017.

2 Wille N, Glarner J, Schlup J. Die FMH zur Dämpfung des Kosten- anstiegs im Gesund- heitswesen. Schweiz Ärztezeitung.

2018;99(8):224–6.

3 Eidgenössisches Depar- tement des Innern EDI / Bundesamt für Gesundheit BAG. Kos- tendämpfungsmass- nahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversiche- rung (OK): Erste Mass- nahmen, die geprüft werden. 29.3.2018.

4 Wille N, Glarner J, Schlup J. Die FMH zum ersten Kostendämpfungspaket des Bundesrats. Schweiz Ärztezeitung.

2018;99(19–20): 604–6.

FMH Editorial 603

(5)

Die FMH zum ersten Kosten­

dämpfungspaket des Bundesrats

Nora Willea, Jeanine Glarnerb, Jürg Schlupc

a Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin des Präsidenten; b Kommunikationsspezialistin, Abteilung Kommunikation der FMH;

c Dr. med., Präsident der FMH

In seiner Sitzung vom 28. März 2018 verabschiedete der Bundesrat basierend auf dem im Herbst 2017 vorgelegten Expertenbericht des Eidgenössischen Departe- ments des Innern (EDI) das erste Paket eines Kostendämpfungsprogramms. Die vom Bundesrat priorisierten zwölf Massnahmen werden in den kommenden Monaten ausgearbeitet und im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Nach- stehend erfolgt eine erste Würdigung dieses Massnahmenpakets.

Der vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) beauftragte Expertenbericht «Kostendämpfungs- massnahmen zur Entlastung der obligatorischen Kran- kenpflegeversicherung» [1] hatte insbesondere zum Ziel, Modelle zur Steuerung und Budgetierung medizini- scher Leistungen in Deutschland und den Niederlan- den analysieren zu lassen [2]. Die hierfür ausgewählten und durch ein Sekretariat des Bundesamts für Gesund- heit (BAG) unterstützten Fachpersonen übergaben dem

Vorsteher des EDI auftragsgemäss Ende August 2017 ih- ren 131-seitigen Bericht nach sechs Sitzungen. Die darin enthaltenen 38 Massnahmen decken sich teilweise mit den von der FMH befürworteten Ansätzen zur Kosten- dämpfung [3]. Einzelne der Massnahmen lehnt die FMH jedoch ab, vor allem die vorgeschlagene «verbind- liche Zielvorgabe für das OKP-Wachstum» [1]. Die so um- schriebene Einführung eines Globalbudgets würde Ärztinnen und Ärzte zwingen, die Patientenversor- gung neu primär an politischen Kostenvorgaben statt an medizinischen Kriterien auszurichten.

Bundesrat priorisiert Massnahmen in einem ersten Kostendämpfungspaket

Am 28. März 2018 hat der Bundesrat neun der 38 Mass- nahmen sowie drei weitere vom EDI vorgeschlagene

Massnahmen priorisiert. Für die Umsetzung dieser ersten Massnahmen, die in Hinblick auf eine KVG- Revision geprüft werden, soll im Herbst 2018 die Ver- nehmlassung eröffnet werden [4].

Mehr Innovation und effizientere Kontrolle

Als Erstes wird die Massnahme M02 des Experten- berichts aufgegriffen, die einen Experimentierartikel fordert, damit Kantone und Tarifpartner «zur Dämp- fung des Kostenwachstums innovative Projekte ausser- halb des Rahmens des KVG entwickeln können» [4]. Die FMH begrüsst die Förderung zeitlich begrenzter und reversibler Pilotprojekte, um Wirkungen und Neben- wirkungen von Systemeingriffen in unserem kom- plexen Gesundheitswesen verlässlich abschätzen zu können, bevor sie allenfalls schweizweit umgesetzt werden. Neben der im Expertenbericht vorgesehenen Bewilligungspflicht durch den Bundesrat oder das zu- ständige Bundesdepartement ([1], S. 33) ist aber nach Auffassung der FMH auch der Einbezug und die Zustim- mung von Vertretern der Leistungserbringer unver- zichtbar sowie eine gemeinsame, transparente Festle- gung der Indikatoren zur Evaluation solcher Projekte.

Eine weitere priorisierte Massnahme des Experten- berichts fordert, die Rechnungskontrolle zu stärken (M09): Krankenversicherer sollten systematischer Leis- tungen kontrollieren und Rechnungen prüfen sowie fehlbare Leistungserbringer finanziell zur Rechen- schaft ziehen [4]. Bleibt die (nicht näher spezifizierte)

Die FMH begrüsst Kostendämpfungsmassnah- men, die wirkungsvoll und ohne Einschränkun- gen der Patientenversorgung realisierbar sind.

FMH Ak tuell 604

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«gewünschte Wirkung» [4] aus, soll eine unabhängige Rechnungskontrollbehörde (M35) die Ressourcen der Krankenversicherer für die Rechnungsprüfung bün- deln und dank Skaleneffekten und grösserer Daten- mengen effizienter und effektiver kontrollieren. Die FMH befürwortet grundsätzlich alle Massnahmen, welche die Fairness, Vergleichbarkeit und Effizienz von Rechnungskontrollen verbessern und somit auch ungerechtfertigte Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden. Kassenunabhängige Rechnungskon- trollen durch eine öffentlich-rechtliche Institution könnten dabei hilfreich sein. Die genauen Ziele einer solchen Behörde und das Kosten-Nutzen-Ver- hältnis ihrer Arbeit (inklusive des für die Leistungser- bringer verursachten administrativen Aufwands) müssten jedoch vorab festgelegt und im weiteren Ver- lauf überprüft werden. Da die wichtigste Rolle bei der Rechnungskontrolle der Pa tient bzw. die Patientin spielt, ist der Vorschlag des EDI einer verständlichen Rechnungskopie für den Patienten zu unterstützen, zumal das KVG bereits seit 2009 nach Art. 42 Abs. 3 eine «detaillierte und verständliche Rechnung» gesetz- lich vorschreibt.

Kantonale Governance-Konflikte und Referenzpreissystem

Die priorisierte Massnahme M36 «Governance-Kon- flikt der Kantone reduzieren» entspricht der Forderung der FMH, die Mehrfachrolle der Kantone abzubauen sowie Rollenkonflikte und intransparente Subventio- nen zu vermeiden [3]. Lediglich eine neue «unabhän-

gige Tarifgenehmigungsinstanz für die kantonalen Tarife oder zumindest für die Spitaltarife» [4] zu schaf- fen greift dabei jedoch zu kurz. Die FMH fordert zu- mindest einen Rückzug der Kantone aus der Spital-Ei- gentümerschaft [3]. Unverständlich ist aus Perspektive der FMH, warum die gemäss Expertenbericht un- mittelbar umsetzbare Massnahme M03 – Spitäler, die mengenbezogene Boni und Kickbacks zahlen, von Spitallisten auszuschliessen – im ersten Massnah- menpaket nicht priorisiert wurde.

Kritisch steht die FMH dem geplanten Referenzpreis- system (M22) bei Medikamenten gegenüber. Wegen des kleinen Schweizer Marktes wären wiederholte Lie- ferengpässe und Beeinträchtigungen der Versorgungs- sicherheit die Folge. Zudem würde durch erzwungene häufige Medikamentenwechsel direkt die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet.

Wird die Tarifautonomie weiter ausgehöhlt?

Fünf der insgesamt zwölf vom Bundesrat im ersten Paket priorisierten Massnahmen betreffen die Tarif- gestaltung. So fordert Massnahme M34 ein nationales Tarifbüro für den ambulanten Leistungsbereich.

Hierfür hat die FMH bereits Unterstützung signalisiert, sofern die Struktur- und Organisationsautonomie der Tarifpartner gewährleistet bleibt und der Bundesrat den Tarif auf Vorschlag der Organisation weiterhin ledig- lich genehmigt [3]. Damit kann Massnahme M25 «Tarif- struktur aktuell halten» nur dann unterstützt wer- den, wenn die geforderten Datenlieferungen an das nationale Tarifbüro gehen und nicht an den Bundesrat.

Dass «die Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistun- gen TARMED […] jährlich durch den Bundesrat ange- passt» ([1], S. 72) werden soll, lehnt die FMH entschieden ab. Die Tarif- und Organisationsautonomie ist für die FMH unverhandelbar, ob im bisherigen System oder in einem paritätisch zusammengesetzten nationalen Tarifbüro.

Weiter sollen die Tarifpartner verpflichtet werden, Pauschalen im ambulanten Bereich (M15) zu verein- baren. Ambulante Pauschalen werden jedoch von Ver- sicherern wie Leistungserbringern ohnehin befürwor- tet und bereits vorangetrieben. Würden Pauschalen trotzdem noch gesetzlich fixiert und mit einer zusätz- lichen subsidiären Kompetenz des Bundesrats verbun- den, wäre dies ein weiterer Eingriff in die Tarifauto- nomie [1]. Auch die geforderte Berücksichtigung von Skaleneffekten in der Tarifstruktur (M16) muss be- reits heute integraler Bestandteil eines sachgerechten und betriebswirtschaftlichen Tarifs gemäss KVG sein.

Auch hier wäre die geforderte «verstärkte Systemsteue- rung durch flankierende und subsidiäre Massnahmen des Bundes» ([1], S. 57) ein unnötiger Eingriff in die Tarif- autonomie.

Globalbudget durch die Hintertür

Besonders kritisch ist vor diesem Hintergrund auch der Vorschlag des EDI zur «Steuerung der Kosten durch die Tarifpartner» zu beurteilen. Dieser will die Leistungserbringer und Versicherer dazu verpflichten,

«in ihren Tarifverträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten und Leistungen vorzusehen» [4], subsidiär sollen

Die Ärzteschaft steht nicht dafür zur Ver- fügung, verdeckte Rationierung umzusetzen.

Subsidiäre Kompetenzen machen das Scheitern von Tarifverhandlungen für einzelne Beteiligte sehr attraktiv und bereiten einem Staatstarif den Weg.

FMH Ak tuell 605

(7)

Bund oder Kantone diese Aufgabe wahrnehmen. Dies ist nichts anderes als die Einführung eines Globalbud- gets durch die Hintertüre: Das politische Anliegen, in der Gesundheitsversorgung über Budgetdeckelung und damit verdeckte Rationierung Kosten zu senken, soll den Tarifpartnern delegiert werden. Die Ärzte- schaft steht hierfür keinesfalls zur Verfügung.

Subsidiäre Bundeskompetenzen hebeln die Tarifpartnerschaft aus – Tarifbü ro als Lösung?

Der Gesamtbundesrat hat zwar als Leitlinie die Wah- rung der Tarifpartnerschaft vorgegeben, sieht für den Fall ausbleibender Ergebnisse jedoch auch mehr sub- sidiäre Bundeskompetenzen vor. Die verbreitete An- nahme, dass der damit auf die Tarifpartner erzeugte Druck Verhandlungserfolge begünstigen würde, ist je- doch falsch. Denn faktisch unterläuft die subsidiäre Kompetenz bereits heute die Tarifpartnerschaft so stark, dass sie die Tarifautonomie nahezu aushebelt.

Seit 2014 hat das Scheitern von Tarifverhandlungen subsidiäre Tarifeingriffe zur Folge. Dieser Mechanis- mus macht das Scheitern für einzelne Tarifpartner

sehr attraktiv. Noch mehr subsidiäre Kompetenzen dürften eine erfolgreiche Tarifrevision darum nicht befördern, sondern zusätzlich erschweren und einem Staatstarif den Weg bereiten. Eine erfolgreiche Tarif- revision und eine dauerhafte sachgerechte Tarifpflege erfordern darum ein paritätisch besetztes nationales Tarifbüro, das die von der Preisfestlegung strikt zu trennende Strukturpflege übernimmt.

Die Ärzteschaft fordert wirksame Kosten- dämpfung – ohne Schäden in der

Versorgung

Die FMH unterstützt Kostendämpfungsmassnahmen, welche wirkungsvoll und ohne Einschränkungen der Patientenversorgung realisierbar sind. Auf bestehende Möglichkeiten weist sie immer wieder hin [3, 5]. Solida- risch finanzierte Leistungen müssen wirksam, zweck- mässig und wirtschaftlich sein [5]. Reformen unseres Gesundheitswesens sollten dem gleichen Anspruch gerecht werden. Daher müssen die Notwendigkeit und Wirkung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Mass- nahmen transparent plausibilisiert werden. Um die allgemeine Zugänglichkeit und die hohe Qualität unse- rer Gesundheitsversorgung für die Zukunft zu er- halten, empfiehlt sich auch für die Umsetzung von Kostendämpfungsmassnahmen der bewährte Grund- satz der Medizinethik: «primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare» – «erstens nicht schaden, zwei- tens vorsichtig sein, drittens heilen».

Literatur

1 Bericht der Expertengruppe. Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung;

24. August 2017.

2 EDI/BAG. Mengenwachstum im Gesundheitswesen eindämmen – zusätzliche Massnahmen nötig. Medienmitteilung vom 2.9.2016.

3 Wille N, Glarner J, Schlup J. Die FMH zur Dämpfung des Kosten- anstiegs im Gesundheitswesen. SAEZ. 2018;99(8):224–6.

4 Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Ge- sundheit BAG, Abteilung für Kommunikation und Kampagnen (29.3.2018). Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OK): Erste Massnah- men, die geprüft werden.

5 Gesundheitswesen Schweiz. Positionspapier der FMH. Bern, Oktober 2016.

Korrespondenz:

Dr. med. Jürg Schlup Präsident der FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH-3000 Bern 15

FMH Ak tuell 606

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Verleihung des neuen Qualitätspreises der SAQM

Innovation Qualité 2018 – Die Gewinner (2)

Michelle Gerbera; Fabienne Hohlb

a lic. phil. hum. wissenschaftliche Mitarbeiterin FMH, Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ / Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM; b Abteilung Kommunikation der FMH

Die Innovation Qualité, der neue Qualitätspreis der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM der FMH, wurde erstmals am 17. April 2018 vergeben.

In der Ausgabe 18 der Schweizerischen Ärztezeitung haben wir die Gewinner der Kate- gorien Patientenversorgung neu gedacht und Patientensicherheit vorgestellt, heute präsentieren wir die beiden Gewinner der Kategorie Ärzteorganisationen.

Klug entscheiden für mehr Lebensqualität

Prof. Dr. med. Jean-Michel Gaspoza; Bernadette Häfliger Bergerb

a Präsident smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland; b Geschäftsführerin smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland

Vor rund vier Jahren hat die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) die Initiative smarter medicine initiiert, welche sich am Vorbild der Choosing-Wisely-Offensive der amerikanischen Ärzte- schaft orientiert. In deren Rahmen erarbeitete und ver- öffentlichte die SGAIM 2014 und 2016 als erste medizini- sche Fachgesellschaft in der Schweiz sogenannte Top-5-Listen mit medizinischen Massnahmen im ambu- lanten und stationären Bereich. Darin sind Behandlun- gen aufgeführt, bei denen eine Über- oder Fehlversor- gung festzustellen ist. Auf diese Weise sollen Ärztinnen, Ärzte, Patientinnen und Patienten sensibilisiert werden

: Sie sollen möglichst auf Anwendungen verzichten, wel- che wenig oder gar keinen Nutzen für die Betroffenen haben, aber deren Lebensqualität beeinträchtigen.

Breite Allianz gegen Überversorgung

Im Sommer 2016 entwickelte die SGAIM zusammen mit der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) die Idee eines breiten Träger- vereins für smarter medicine. Damit sollte eine umfas- sende Allianz zwischen Ärzteschaft, nichtärztlichen Gesundheitsberufen, Patientinnen und Patienten so-

Abbildung 1: Ziele des Vereins smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland.

Weitere Top-Five- Listen unter gemein­

samem Brand

Interprofessioneller Ansatz

Einbezug anderer Gesundheitsberufe

Öffentliche Diskus- sion über Fehl­ und Überversorgung (Behandlungsqualität) Unterstützung der

Kampagne durch die Politik

Verbindlichkeit der Empfehlungen Thema Behandlungs­

qualität als Teil der Aus-/Weiter- und Fortbildung

Sensibilisierung der Patient/-innen und Konsument/

innen

Korrespondenz:

FMH / Abteilung DDQ Elfenstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 saqm[at]fmh.ch

FMH Innovation Qualité 607

(9)

Jean-Michel Gaspoz mit dem Gewinner-Zertifikat.

wie Konsumierenden geschaffen werden. Anfang Juni 2017 konnte der Verein smarter medicine – Choosing Wi- sely Switzerland gegründet werden.

Kommunikation zwischen Betroffenen und Leistungserbringenden

Ein zentrales Anliegen des Vereins ist, dass die Emp- fehlungen von den Fachgesellschaften selber erarbei- tet und nicht von politischen Behörden oder Kranken- versicherern erlassen werden. Die weiteren Ziele wurden gemeinsam mit allen Gründungsmitgliedern erarbeitet (vgl. Abb. 1).

Erste Erfolge und Ausblick

Im Zuge der Vereinsgründung veröffentlichten ver- schiedene weitere Fachgesellschaften ihre eigenen Top-5-Listen. Zudem sind in nächster Zeit die Publika- tionen weiterer Listen geplant.

Vom 1.–3. Oktober 2018 organisiert die SGAIM zusam- men mit dem Trägerverein in Zürich den internatio- nalen Choosing-Wisely-Kongress, an dem Expertinnen und Experten aus der ganzen Welt die neuesten Er- kenntnisse zum Thema präsentieren werden.

Schliesslich bereitet der Verein eine mehrjährige Sen- sibilisierungskampagne vor, welche das Thema der Fehl- und Überversorgung der Öffentlichkeit zugäng-

Zertifizierung in der Onkologie – ein Projekt der SGMO

Walter Mingronea, Christoph Rennerb, Ursula Kappc, Volker Kirchnerd, Thomas von Briele, Kurt Berettaf, Rudolf Morantg, Markus Bornerh

a Dr. med., Vorstandsmitglied SGMO und Co-Präsident Swiss Cancer Network (SCN); b Prof. Dr. med., Co-Präsident SCN;

c Prof. Dr. med., Vorstandsmitglied SCN; d Dr. med., Co-Präsident SGMO und Vorstandsmitglied SCN; e Dr. med., Vorstandsmit- glied SCN; f Dr. med., Vorstandsmitglied SGMO und SCN; g Dr. med., Vorstandsmitglied SCN; h Prof. Dr. med., Co-Präsident SGMO, Vorstandsmitglied SCN

Ausgangslage und Zielsetzung. Vor rund 10 Jahren haben in der Deutschschweiz grössere Kliniken begon- nen, sich nach den Kriterien von ausländischen Gesell- schaften zu zertifizieren. Zusätzlich entstanden erste organspezifische Zertifizierungen wie Brustzentren.

Ein organübergreifendes Modell, welches unsere über- wiegend dezentrale Versorgung durch freie Praxen und Spitalambulatorien berücksichtigt, stand sehr vielen Onkologinnen und Onkologen und ihren Pa- tienten jedoch nicht zur Verfügung.

Im Rahmen des Nationalen Krebsprogramms 2011–

2015 wollte die Schweizerische Gesellschaft für Medizi- nische Onkologie (SGMO) durch ein eigenes Zertifizie- rungsprogramm dazu beitragen, dass alle Patientinnen und Patienten Zugang zu einer wohnortnahen und qualitativ hochstehenden onkologischen Versorgung haben.

Vorgehen. Im Dezember 2012 hat die SGMO zusam- men mit der Schweizerischen Gesellschaft für Radio- Onkologie und Onkologiepflege Schweiz ein gemeinsa-

Korrespondenz:

Prof. Dr. med.

Jean-Michel Gaspoz Médecine de premier recours

Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4 CH-1205 Genève

Tel. 022 372 95 20 jean-michel.gaspoz [at]STOP-SPAM.hcuge.ch

Bernadette Häfliger Berger Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin

Monbijoustrasse 43 CH-3001 Bern Tel. 031 370 40 06 bernadette.haefliger [at]sgaim.ch

lich machen soll. Im Rahmen dieser Kampagne sind unter anderem Informationstage und spezielle Infor- mationsmittel für Patientinnen und Patienten geplant.

Weitere Informationen zur Initiative smarter medicine stehen auf www.smartermedicine.ch zur Verfügung.

FMH Innovation Qualité 608

(10)

Volker Kirchner, Walter Mingrone und Kurt Beretta freuen sich über die Innovation Qualité.

mes Qualitätskonzept erarbeitet, dem die Mitglieder der SGMO grossmehrheitlich zugestimmt haben. In ei- nem weiteren Schritt hat die SGMO den Verein Swiss Cancer Network (SCN) gegründet. Der SCN wurde u.a.

damit beauftragt, ein Zertifizierungsprogramm auf Basis des Qualitätskonzepts zu entwickeln. Vor der Im- plementierung beurteilten die Mitglieder der SGMO das Programm erneut und verabschiedeten es im Ja- nuar 2014 mit einer Zustimmung von 87 Prozent.

Wofür das Zertifikat steht. Das Zertifikat SCN legt den Fokus auf evidenzbasierte Behandlungsempfehlungen unter Einschluss einer interdisziplinären und inter- professionellen Betreuung. Die einzuhaltenden Mass- nahmen verfolgen einen prozessorientierten Ansatz und respektieren die liberale, wettbewerbsorientierte Ausrichtung unseres Landes.

Die Zertifizierung umfasst fünf Dimensionen: Qualifi- kation des Fachpersonals; Form und Inhalt des Tumor- boards inkl. Bericht; wissenschaftliche Grundlagen der individuellen Behandlung (sog. Leitlinien); Zusammen- arbeit im Netzwerk von Pflege und Sozialinstitutionen;

Zugang zu Behandlungsresultaten (detaillierte Infor- mationen siehe www.sgmo.ch → Qualitätssicherung → Swiss Cancer Network).

Aktueller Stand der Zertifizierungen. Zurzeit sind in allen Landesteilen über 30 Institutionen von Einzel- praxen bis hin zu grösseren Spitalambulatorien ge- mäss Selbstdeklaration zertifiziert. Unter Beizug einer professionellen Auditgesellschaft und Einsatz von jeweils zwei Fachgutachtern (erfahrene und zu Audi- toren geschulte Onkologen) wurden bisher fünf Insti- tutionen vor Ort auditiert. Die SGMO erhöht nun stetig die Zahl der Audits.

Worauf wir stolz sind. Zu ihrer Freude ist es der SGMO aus eigener Initiative gelungen, gemeinsam mit Ver- treterinnen aus privaten onkologischen Praxen, regio- nalen Spitalambulatorien, aber auch mit Kollegen von Universitätsspitälern ein Zertifizierungsprogramm zu schaffen, welches den Patientinnen und Patienten Ge- währ für eine hochstehende onkologische Versorgung gibt. Zudem eines, das unseren nationalen Gegeben- heiten und Traditionen der medizinischen Versorgung Rechnung trägt. Die SGMO wird die Zertifizierung in Diskussion und Absprache mit ihren Mitgliedern im Verlauf evaluieren und weiterentwickeln.

Korrespondenz:

Swiss Cancer Network c/o Pro Medicus GmbH Bahnhofplatz 4 CH-8001 Zürich Tel. 043 266 99 17 Fax 043 266 99 18 scn[at]promedicus.ch www.swisscancernetwork.ch

FMH Innovation Qualité 609

(11)

Versorgungsforschung:

Wozu? – Deshalb!

Willy Oggiera, Christoph Bosshardb

a Dr. oec. HSG, Gesundheitsökonomische Beratungen AG, Küsnacht; b Dr. med., Vizepräsident und Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität, FMH, Bern

Das schweizerische Gesundheitswesen ist aufgrund der sich wandelnden demogra­

phischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und aufgrund neuer Behand­

lungsstrategien einem dauernden Reformprozess ausgesetzt. Neue Versorgungs­

konzepte müssen entwickelt, umgesetzt und auf deren Nutzen hin überprüft werden. Eine nachhaltige und unabhängige Versorgungsforschung ist deshalb unab dingbar. Aus Sicht der Versorgungsforschung ist es zentral, der Frage nachzu­

gehen, wie aus Public­Health­Sicht besonders relevante Bevölkerungsgruppen ver­

sorgt werden.

Vor wenigen Tagen meinte die Chefin der grössten Krankenversicherungsgruppe der Schweiz, die soziale Krankenversicherung in Frage stellen zu können, in­

dem sie Franchisen von 5000 bis 10 000 Franken for­

derte. Diese rein auf Umverteilung basierende Forde­

rung verkennt bei bereits schon erreichten Spitzenwerten von Out­of­Pocket­Zahlungen in der Schweiz, dass es in einem Sozialversicherungssystem um andere, fundamentale Werte geht.

Wesentlich ist dabei nebst der Solidarität das Vertrau­

ensprinzip. Auf diesem basiert die Arzt­Patienten­Be­

ziehung und letztlich auch die Versicherten­Versiche­

rer­Beziehung.

Prägend für die Vertrauensbeziehung sind die Spiel­

regeln innerhalb des Systems und vor allem die Wirkungen des Systems. Für eine Sozialversicherung fundamental ist, dass bei Bedarf die versprochenen Leistungen auch zur Verfügung stehen und in notwendiger Qualität zweckmässig und wirtschaftlich erbracht werden. Dies fordert beispielsweise auch Art. 32 Abs. 1 KVG. Ähnliche Bestimmungen existieren in anderen Sozialversicherungszweigen und im Aus­

land.

Auch die vom Bundesrat verabschiedete Strategie Ge­

sundheit2020 versuchte, diese Anliegen aufzunehmen.

Durch die wiederholte Referenzierung auf die Strategie 2020 wurde zweifelsohne eine (vermehrte) Sensibili­

sierung für bestimmte gesundheitspolitische Priori­

täten des Bundesrates geschaffen. Es kann davon aus­

gegangen werden, dass dadurch auch gewisse Signale ausgesendet wurden, welche den einen oder anderen

gesundheitspolitischen Akteur dazu bewogen haben dürften, gewisse Schritte antizipierend im Sinne ein­

zelner Elemente von Gesundheit2020 in die Wege zu leiten.

Doch nach einigen Jahren Erfahrung mit der Strategie werden auch deren Schwächen vermehrt erkennbar.

– Viele Ziele sind wenig operationalisier­ und da­

durch wenig erfahrbar für die Gesamtbevölkerung.

– Der Blick auf das Gesamtsystem fokussiert eher auf die gesundheitspolitischen Akteure als auf die Public­ Health­relevanten Zielgruppen.

– Das Instrument (nicht die Ideologie) des Wettbe­

werbs zur Förderung von Innovationen auf den Ebe­

nen Produkte, Organisation und Prozesse wurde (fast) vollständig vernachlässigt.

– Obwohl in der Strategie Gesundheit2020 erwähnt wird, dass der Gesundheitszustand der Menschen in der Schweiz zu 60 Prozent von Umfeld­ und Ver­

haltensfaktoren ausserhalb der Gesundheitspolitik bestimmt wird wie z.B. Bildung, sozialer Sicherheit, Arbeitssituation, Einkommen, Umwelt, Verkehr, Wohnsituation, bleiben die formulierten Ziele auf die 40 Prozent gesundheitspolitischer Faktoren be­

schränkt.

Aus Sicht der Versorgungsforschung ist es daher im Sinne des oben erwähnten Vertrauensprinzips zentral, der Frage nachzugehen, wie aus Public­Health­Sicht besonders relevante Zielgruppen versorgt werden.

Werden diese nämlich gut versorgt, dürfte davon aus­

zugehen sein, dass die Versorgung der gesamten Bevöl­

kerung ebenfalls gute Werte annimmt.

FMH DDQ 610

(12)

Die besonders relevanten Zielgruppen können aus Pu­

blic­Health­Sicht stichwortartig wie folgt zusammen­

gefasst werden: ältere Menschen, sozial Schwache und kostenintensive Patienten.

Selbstverständlich kann es zwischen diesen Zielgrup­

pen Überschneidungen geben; trotzdem sollten sie im Sinne der Transparenz und zur Verbesserung der Ent­

scheidungsgrundlagen zuerst einzeln und dann erst auf ihre Wechselwirkungen hin analysiert werden.

Ein System, welches – wie es Gesundheitsökonom Uwe E. Reinhardt am Beispiel der USA formuliert hat – das beste Land der Welt ist, wenn man klug und gesund ist («Aber wenn man weder klug noch gesund ist, ist es hier hart»), ist versorgungspolitisch irrelevant.1 Versorgungsforschung muss sich daher auf die wesent­

lichen Zielgruppen fokussieren, bei welchen Hand­

lungsbedarf besteht, der Markt nicht greift und wo viel für die Verbesserung der Lebensqualität gemacht wer­

den kann. Da rechtfertigt sich staatliches Handeln.

Da, wo das Instrument des Wettbewerbs im Rahmen klarer Rahmenbedingungen funktioniert, ist diesem der Vorzug zu geben.

Versorgungsforschung richtet sich heute – gerade in der Schweiz – aber nach wie vor an vielen, auch staat­

lich geförderten, aber für die Versorgung sekundären Aspekten aus. Dies muss ändern. Versorgungsforschung erfüllt ihre Funktion nur, wenn sie das Salz in der Suppe ist.

Wenn die Hauptträger der Versorgung, Ärzteschaft, Therapeuten, Pflegende und andere Leistungser­

bringer, diese Herausforderung nicht annehmen, dür­

fen sie sich nicht wundern, wenn der Staat interve­

niert. Ob dies dann besser kommt, darf mindestens in Frage gestellt werden.

Korrespondenz:

Willy Oggier info[at]willyoggier.ch

Am 5. Zürcher Forum für Versorgungsforschung vom 5./6. Juli 2018 wird zum ersten Mal der Zürcher Versorgungsforschungs­

preis der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vergeben.

Der von der MediCongress GmbH organisierte Anlass wird seit Beginn von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und ihrem Vorsteher, Regierungsrat Dr. Thomas Heiniger sowie von der FMH unterstützt. Er beschäftigt sich dieses Jahr mit der Versor gung älterer Menschen, sozial Schwacher und kosten­

intensiver Patienten. Programm und Anmeldung unter www.

medicongress.ch.

1 «Das Gesundheitssystem der USA ist Murks», Interview mit Prof. Dr.

Uwe E. Reinhardt, Gesundheitsökonom an der Princeton University, USA, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, Heft 43, 24. Oktober 2014, S. 1844 – 1845.

FMH DDQ 611

(13)

Stellungnahme zur Diskussion über das Weiterbildungsprogramm Facharzt für Allgemeine Innere Medizin

Weiterbildungsqualität statt Zusatzzertifikate

Luzia Birgit Gisler, Insa Koné, Regula Kronenberg, Julia Laukenmann, Gabriela Rohrer, Manuel Schaub, Deborah Schneider

aus dem Think Tank Politics der Jungen Hausärztinnen und -ärzte Schweiz (JHaS)

In der Schweizerischen Ärztezeitung Nr. 11, 2018, er- schien als Themenschwerpunkt eine Diskussion zum Weiterbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin.

Im ersten Artikel [1] schreibt Herr Dr. Marty, dass sich Assistenzärzte* aus grossen Spitälern oft erst am Schluss der Weiterbildung für eine Praxisassistenz be- werben. Dabei erkennen sie konkrete Defizite in ihren Kompetenzen, die sie nur mit Mühen wettmachen können, so dass sie sich unter Umständen gegen eine Laufbahn als Hausärzte entscheiden. Zudem berichtet Dr. Marty, dass der Weg zum Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin für Ärztinnen mit Kleinkindern in der Regel versperrt bleibt trotz guter interdisziplinärer Weiterbildung wegen fehlender Teilzeitarbeitsmög- lichkeiten in A-Kliniken. Im zweiten Diskussionsbei- trag [2] beschreibt Herr Dr. Sorg die Wichtigkeit von Praxisassistenzen und fordert zwei Jahre Praxisassis- tenz zu Beginn der Weiterbildung.

Dr. Sorg [2] und Dr. Heim [3] sorgen sich ausserdem um die Kenntnisse am Bewegungsapparat für eine kompe- tente traumatologische Grundversorgung. Gemäss Dr.  Heim könnten die zunehmende Spezialisierung, das immer grösser werdende Fachspektrum und das fehlende Angebot, diese chirurgischen Tätigkeiten zu erlernen, Gründe dafür sein.

In derselben Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung gibt der Präsident des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung, Herr Dr. Bauer [4], zu bedenken, dass Ärzte in Weiterbildung immer weni- ger Zeit am Krankenbett und im Gespräch mit den Patien ten verbringen, jedoch immer länger am Com- puter und am Telefon arbeiten. Herr Prof. Bassetti und Herr Dr. Héritier [5] erwähnen in der Replik die Emp- fehlungen der «Arbeitsgruppe Nachwuchsförderung», die unter dem Motto «More action, less administra- tion» auf eine Reduktion von administrativen Tätig- keiten hinzielen.

Wir unterstützen diese Beobachtungen und Voten und fordern entsprechende Massnahmen:

1) Förderung früher Praxisassistenzen zu Beginn der Weiterbildung. Dazu braucht es entsprechende Fi- nanzierung sowie ein gezieltes Coaching der jungen

Ärzte in Weiterbildung. Dadurch wird einerseits früh der Grundstein für den Berufswunsch Haus- arzt gelegt, und andererseits erkennt der Assis- tenzarzt früh, welche Fähigkeiten er sich in seiner Weiterbildung erwerben muss, und kann die Wei- terbildungsstellen entsprechend planen.

2) Einfacherer Zugang zu A-Kliniken inklusive Teil- zeitarbeit. Lehrärzte und Institute für Hausarzt- medizin sollen vermehrt mit A-Kliniken zusammen- arbeiten. Es braucht mehr kombinierte Weiterbil- dungsangebote und Teilzeitstellen, damit sowohl Eltern wie auch Quereinsteiger mit breiter klinischer Erfahrung einfacher zum «A-Jahr» in Innerer Medi- zin kommen. Damit kann viel menschliches Poten- zial, das aktuell noch brachliegt, zugunsten der Hausarztmedizin ausgeschöpft werden.

3) Motivierte, hochstehende Lehrkultur; zurück ans Patientenbett, weg vom PC. Personelle und finan- zielle Ressourcen müssen wieder vermehrt inves- tiert werden in die Begleitung von Assistenzärzten beim Erlernen praktischer Fertigkeiten. Teaching beim Untersuchen, Punktieren, Gipsen usw. stehen aktuell leider zu sehr hinter dem grossen adminis- trativen Aufwand an.

4) Kampf dem Zertifizierungswahn. Die Weiterbil- dungszeit soll nicht verlängert und durch unzählige obligatorische zeit- und kostenintensive Zusatz- kurse und -zertifikate verteuert werden. Die gefrag- ten praktischen Fähigkeiten sollen vielmehr im di- rekten Teaching innerhalb der Weiterbildungszeit erlernt werden können.

Literatur

1 Marty F. Sechs Jahre Weiterbildungsprogramm «Allgemeine In- nere Medizin». Ein Feedback aus der Praxis. Schweiz Ärztezeitung.

2018;99(11):353–5.

2 Sorg B. Defizite in der Ausbildung von Hausärztinnen und Haus- ärzten. Fehlende Kompetenz am Bewegungsapparat.

Schweiz  Ärztezeitung. 2018;99(11):356.

3 Heim D. Replik auf den Beitrag von Dr. B. Sorg. High Noon.

Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(11):359.

4 Bauer W. Reden ist Silber, Handeln wäre Gold … Schweiz Ärzte- zeitung. 2018;99(11):364.

5 Bassetti S, Héritier F. Replik auf die Beiträge von Dr. F. Marty und Dr. B. Sorg. Wir brauchen ein möglichst flexibles Weiterbildungs- programm. Schweiz Ärztezeitung. 2018;99(11):357–8.

Korrespondenz:

Dr. med. Regula Kronenberg JHaS Think Tank Politics CH-3000 Bern

regula.kronenberg[at]jhas.ch

* In der Folge wird jeweils die männliche Form verwendet, worin die weibliche immer mit eingeschlossen ist.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN JHaS Think Tank Politics 612

(14)

Pas si géniaux ... à l’avenir

Lettre concernant: Grillet JP. L’art médical s’apprend sur le terrain. Bull Méd Suisses. 2018;99(16):510.

On refait le combat des anciens et des mo- dernes! Notre confrère genevois partage une vision manichéenne de la médecine alors que tout médecin compétent sait que «la méde- cine c’est comme dans les livres, et très sou- vent précisément un peu différent à chaque fois». C’est là notre part d’expérience à recon- naître et valoriser, acquise chèrement. Mais décrier tout le travail de formalisation, pré- senté comme rigide, est une vision passéiste, hélas partagée par certains confrères, même excellents cliniciens, à propos des «normes, pro- tocoles, modules destinés à formater TOUTE

l’activité et la pensée» (sic). On a eu le même mouvement pour ANOVA, rejeté quasiment en bloc par «les» médecins comme outil d’ana- lyse du poids des facteurs dans un processus (et cela a bien fait rire les statisticiens!), puis pour EBM, et je ne sais quoi d’autre encore. At- tendez l’IA (intelligence artificielle) qui sera pleinement à l’œuvre dans une ou deux dé- cennies, et je pense que les médecins non seu- lement seront surpris, mais encore plus sur la défensive pour ceux qui verrons qu’ils ne sont plus si «géniaux» que ça. Cela sera-t-il dans

«nos» mains, ou pas, est un souci légitime.

Quelle conséquence en tirera-t-on pour la pratique et notre insertion dans la société?

Soyons un peu plus humbles, et ne mélan- geons pas notre légitime satisfaction d’être

compétents et de bien faire pour nos patients et notre volonté hégémonique de pouvoir décider SEULS.

Dr méd. Virgile Woringer, Lausanne

BRIEFE redak tion.saez@emh.ch 613

Briefe an die SÄZ

Aktuelles Thema auf unserer Website

www.saez.ch/de/tour-dhorizon

Kostenexplosion? Nutzenexplosion!

It’s the Nutzen, stupid – den steigenden Gesundheitskosten steht ein riesengrosser Nutzen gegenüber.

Dr. med. Georg Staubli, Leiter Kinderschutzgruppe und Opferberatungsstelle Universitäts- kinderspital Zürich

Kleiner Aufwand, grosse Wirkung

Screening von Patienten auf Erwachsenennotfallstationen bezüglich Kindswohlgefährdung (SPEK).

Briefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf un serer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Ein gabetool zur Verfügung. Da- mit kann Ihr Brief rascher bearbeitet und pu bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/de/publizieren/leserbrief-einreichen/

(15)

Facharztprüfungen

Facharztprüfung zur Erlangung des Fach- arzttitels Endokrinologie / Diabetologie Ort: CHUV, Lausanne

Datum: 9. November 2018

8.30–12.30 Uhr schriftliche Prüfung, 14.00–17.00 Uhr mündliche Prüfungen Anmeldefrist: 27. September 2018

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Fachgebiete → Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung) → Endokrinologie / Diabetologie

Facharztprüfung zur Erlangung des Fach- arzttitels Hämatologie

Ort: HUG, Genf (der genaue Ort des Examens wird den Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt direkt mitgeteilt)

Datum: Montag, 15. Oktober 2018, 8.00 bis ca. 18.00 Uhr

(je nach Teilnehmerzahl wird die Prüfung am Dienstag, 16. Oktober 2018, fortgesetzt) Anmeldefrist: 31. August 2018

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Fachgebiete → Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung) → Hämatologie

Facharztprüfung Korrigendum (Datum):

Schwerpunktprüfung zur Erlangung des Schwerpunktes Phoniatrie zum Facharzttitel Oto-Rhino-Laryngologie Ort: Wird nach Ablauf der Anmeldefrist kommuniziert.

Datum: Donnerstag, 6. Dezember 2018, 14.00 Uhr

Anmeldefrist: 24. August 2018

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Fachgebiete → Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung) → Oto-Rhino- Laryngologie

Medizinische Hochschule Hannover (MHH) / Deutsche Hypothekenbank AG Ausschreibung des Johann-Georg-Zimmer- mann-Forschungspreises 2018/2019 sowie der Johann-Georg-Zimmermann-Medaille 2018/2019

Seit mehr als 40 Jahren fördert die Deutsche Hypothekenbank AG mit dem Johann-Georg- Zimmermann-Preis herausragende wissen- schaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Krebsforschung. In Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wurden seither eine Vielzahl deutscher und internationaler Forscher/-innen für beson- dere Verdienste in der Krebsbekämpfung geehrt. Der Preis zählt zu den höchsten Auszeich nungen Deutschlands im Bereich der Krebsforschung. Seit 2012/2013 erfolgt die Vergabe des Preises durch die Förderstiftung MHH plus. Die Auswahl der Preisträger/-in- nen erfolgt durch ein wissenschaftliches Ku- ratorium, dessen Vorsitz Herr Prof. Dr. Mi- chael P. Manns (MHH) innehat.

Die Auszeichnung wird zweigeteilt. Medizi- nische Fakultäten und Forschungseinrich- tungen aus Deutschland, Österreich und der

Schweiz werden gebeten, in ihren Augen besonders herausragende und preiswürdige Wissenschaftler/-innen und Persönlichkeiten in der Krebsforschung zu benennen. Aus die- sen Vorschlägen wählt das wissenschaftliche Kuratorium die Preisträgerin / den Preisträ- ger  für den Johann-Georg-Zimmermann-For- schungspreis – dotiert mit 10 000 Euro und ge- richtet an junge Nachwuchsforscher/-innen (bis 40 Jahre) für ihre aktuelle wissenschaft- liche Arbeit – und für die Johann-Georg-Zim- mermann-Medaille eine Persönlichkeit, die sich mit besonderem Engagement um die Be- kämpfung von Krebserkrankungen verdient gemacht hat. Diese Auszeichnung ist mit 2500  Euro dotiert. Von der Empfängerin / dem Empfänger der Medaille wird erwartet, dass sie/er einen Festvortrag hält.

Die Preisverleihung wird voraussichtlich An- fang Februar 2019 in der MHH stattfinden und wird im Rahmen einer Festveranstaltung gemeinsam vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Hypothekenbank und dem Prä- sidenten der Medizinischen Hochschule Han- nover vorgenommen.

Bewerbungen bzw. Vorschläge für die Ver- gabe des Forschungspreises und der Medaille sind bis zum 15. August 2018 (Ausschlussfrist) elektronisch unter www.mh-hannover.de/

ausschreibungen.html einzureichen. Benö- tigt werden dazu ein Votum informativum des Vorschlagenden sowie ein tabellarischer Lebenslauf (bitte mit aktueller Telefonnum- mer und Bild) und eine Auflistung bisheriger Veröffentlichungen Ihrer Kandidatin / Ihres Kandidaten. Bei Vorschlägen oder Bewerbun- gen für den Forschungspreis sollte zudem eine aktuelle, in einer namhaften internatio- nalen Fachzeitschrift publizierte Arbeit ein- gereicht werden, die den Forschungsschwer- punkt dokumentiert.

Es werden nur Vorschläge angenommen, die vollständig und in elektronischer Form über das Webformular eingereicht werden. Weitere Auskünfte können Sie gerne bei Dr. Eckhard Schenke, Stabsstelle Fundraising, unter der Tel.-Nr. 0511 532-6549 oder aber per E-Mail:

Schenke.Eckhard[at]mh-hannover.de erhalten.

Schwerpunktprüfung zur Erlangung des Schwerpunktes pädiatrische Onkologie-Hämatologie zum Fach- arzttitel Kinder- und Jugendmedizin Ort: Kantonsspital Aarau, Klinik für Kinder und Jugendliche, Tellstrasse 25, 5001 Aarau Datum: Mittwoch, 14. November 2018 (ganzer Tag)

Anmeldefrist: 30. Juni 2018

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Fachgebiete → Facharzttitel und Schwer- punkte (Weiterbildung) → Kinder- und Jugendmedizin

MITTEILUNGEN 614

Mitteilungen

(16)

Geschäftsbericht 2017 der

FMH Services Genossenschaft

2017 haben wir intensiv daran gearbeitet, unsere beste­

henden Angebote weiter zu verfeinern und auszu­

bauen. Mit verstärkter juristischer Beratung, die auf eigenen Spezialisten sowie ergänzend auf einem schweizweiten Netzwerk mit auf die Ärzteschaft spe­

zialisierten Juristen basiert, decken wir ein aktuelles Bedürfnis ab. Die bereits in der Startphase erreichte hohe Zahl der durchgeführten Rechtsberatungen ist erfreulich. Intensiviert haben wir auch unsere Präsenz für Beratungen in der Westschweiz: Seit anfangs 2018 ist FMH Services (Consulting) in Lausanne mit einer eigenen Vertretung präsent und damit auch räumlich näher bei unseren französischsprachigen Kundinnen und Kunden.

Das Geschäftsergebnis 2017 der FMH Services Genossen­

schaft ist geprägt durch eine erfreuliche Entwicklung der Erträge bei den Finanzanlagen. Auch dank budget­

konformen Aufwänden ist das Gesamtergebnis sehr positiv. Die Bilanz der FMH Services Genossenschaft weist weiterhin eine solide Struktur aus, welche bei gu­

ter Gelegenheit auch weitere Möglichkeiten zum Aus­

bau der Geschäftstätigkeit zum Nutzen unserer Genos­

senschafterinnen und Genossenschafter zulässt. Der Geschäftsbericht 2017 kann auf unserer Website (www.

fmhservices.ch) abgerufen werden.

Ich danke allen Beteiligten in unserer Organisation, darin eingeschlossen sämtliche Mitglieder unseres engmaschigen Partnernetzes, für ihre erfolgreiche Tä­

tigkeit im vergangenen Jahr.

Ihnen, liebe Genossenschafterinnen und Genossen­

schafter, danke ich für Ihre Treue und Kundschaft. Wir werden weiter daran arbeiten, Sie bei der nachhaltigen und erfolgreichen Planung und Gestaltung Ihrer Zu­

kunft zu unterstützen.

Dr. med. Beat Bumbacher, MLaw Präsident der Verwaltung FMH Services Genossenschaft

Dr méd. Beat Bumbacher, MLaw Président du conseil d’administration de la coopérative FMH Services

Rapport de gestion 2017

de la coopérative FMH Services

En 2017, nous avons intensifié nos efforts pour affiner et élargir nos prestations: avec un service de conseil juri dique renforcé, qui s’appuie sur nos propres spécia­

listes et un réseau suisse de juristes spécialisés dans le domaine médical, nous couvrons les besoins actuels.

Le nombre élevé de conseils effectués dans la phase de démarrage est réjouissant. Nos efforts se sont aussi concentrés sur notre présence en Suisse romande:

depuis début 2018, FMH Services (Consulting) s’est ins­

tallée à Lausanne, ce qui assure une plus grande proxi­

mité géographique avec nos clients francophones.

Le résultat d’exploitation 2017 de la coopérative FMH Services est marqué par une évolution réjouissante des produits des placements financiers. Avec une évo­

lution des dépenses conforme au budget, le résultat

global de la coopérative est très positif. Le bilan de la coopérative FMH Services reste solide, ce qui permet­

tra, le cas échéant, d’élargir l’activité commerciale à l’avantage de nos sociétaires. Notre rapport de gestion 2017 peut être téléchargé sur notre site internet (www.

fmhservices.ch).

Je tiens à remercier ici toutes les parties prenantes dans notre organisation, ainsi que tous les membres de notre réseau de partenaires pour leur engagement tout au long de l’année.

Chers Sociétaires, je vous remercie de votre fidélité et de votre confiance. Nous continuerons d’œuvrer pour que notre offre de prestations puisse aussi à l’avenir satisfaire à vos attentes.

FMH SERVICES Die grösste standeseigene Dienstleistungsorganisation 616

Redaktionelle Verantwortung: FMH SERVICES

(17)

Encath AG

Neuengasse 5, 2502 Biel

Tel. 032 560 39 10 - Fax 032 560 39 11

mail@fmhfactoring.ch - www.fmhfactoring.ch

Seit Jahren bin ich jeden Tag pünktlich. Warum dürfen meine Zahlungseingänge nicht auch mal pünktlich sein?

INKASSODIENSTLEISTUNGEN &

HONORARABRECHNUNG FÜR ÄRZTE

Bitte senden Sie mir unverbindlich und kostenlos Unterlagen über das komplette Leistungspaket von:

FMH Services (Inkasso)

FMH Services (Factoring): Honorarabrechnung, inklusive Zahlungsgarantie und Übernahme des Verlustrisikos Ich wünsche eine persönliche Beratung. Bitte rufen Sie mich an:

Telefon ________________________________________________________________________

Beste Anrufzeit ________________________________________________________________________

Name der Praxis ________________________________________________________________________

Ansprechpartner ________________________________________________________________________

Adresse/Stempel ________________________________________________________________________

Encath AG

Postfach 624, 2501 Biel

Tel. 032 344 39 69 - Fax 032 344 39 66 mail@fmhinkasso.ch - www.fmhinkasso.ch

Die Encath AG ist ein von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Inkasso- und Factoringunternehmen.

19–20/18

Redaktionelle Verantwortung: FMH SERVICES

FMH SERVICES Die grösste standeseigene Dienstleistungsorganisation Redaktionelle Verantwortung: FMH SERVICES

(18)

Hochspezialisierte Viszeralchirurgie in regionalen Spitälern

Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten

Radu Tutuiana, Werner Inauenb

a Prof. Dr. med., Chefarzt Gastroenterologie, Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie, Spital Tiefenau, Inselgruppe AG, Bern

b Prof. Dr. med., Chefarzt Gastroenterologie, GastroZentrum Solothurn AG, Bürgerspital Solothurn

Die Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) berei­

tet die Liste der Spitäler vor, welche den Leistungsauftrag in den Bereichen der hoch­

spezialisierten Viszeralchirurgie (Ösophagusresektion, Pankreasresektion, tiefe Rek­

tumresektion, Leberresektion und komplexe bariatrische Chirurgie) erhalten sollen.

Die minimale Fallzahl wird gerne als Qualitätsgarant dargestellt, die Nichterrei­

chung dieser Fallzahl hat dann zur Folge, dass das Spital den Leistungsauftrag in dem Bereich nicht mehr erhält. Dieser Artikel präsentiert die in der Schweiz erhobenen Daten zum Pankreaskarzinom aus einer anderen Perspektive. Einer Perspektive, wel­

che hinterfragt, ob Minimalfallzahlen als «Killerkriterium» sinnvoll sind.

Seit Anfang dieses Jahres gab es Meinungs­ und Me­

dienartikel zur hochspezialisierten Viszeralchirurgie (HSM VISZ), in denen sich Mitglieder des Fachorgans der Interkantonalen Vereinbarung für hochspeziali­

sierte Medizin (IVHSM) für die Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Liste und der Kriterien in den fünf Bereichen der HSM VISZ vehement einsetzen. Neben grossen internationalen Studien [1] wird auch eine erste schweizerische Studie zu diesem Thema ins Argu­

mentarium eingebracht [2]. Anstehende Gegenargu­

mente und Kritik werden bereits vor der Formulierung der definitiven Empfehlungen des Fachorgans an das Beschlussorgan in den Medien kleingemacht: «Spitäler buhlen um Prestigeeingriffe», «Es geht um gerade ein­

mal ein Prozent aller Eingriffe in der Bauchchirurgie»,

«… es handelt sich um die hohe Schule der Viszeral­

chirurgie» [3].

Résumé

Médecine hautement spécialisée: ne pas jeter le bébé avec l’eau du bain La Convention intercantonale relative à la médecine hautement spécia lisée (CIMHS) signée en janvier 2009 par les directeurs cantonaux de la santé a pour but de régler dans le cadre d’un mandat légal la pratique d’interven- tions de chirurgie viscérale considérées comme rares et spécialement exi- geantes (résections œsophagiennes, pancréatiques, hépatiques, rectales basses, ainsi que la chirurgie bariatrique complexe). Un comité d’experts fixe les critères et établit la liste des institutions hospitalières habilitées à pratiquer telle ou telle intervention. Certains membres de ce comité se sont récemment exprimés avec véhémence pour une mise en place sans conces- sion de cette régulation, se basant presque exclusivement sur le case load, faisant état d’études internationales ainsi que d’une étude nationale concer- nant la chirurgie du pancréas. Les auteurs plaident pour une lecture de cette dernière étude sous un autre angle. Ils soulignent la relative minceur des différences statistiques entre les types de centres, leur faible portée en ma- tière de survie, et mettent en doute la valeur éducative de cette extrême concentration pour les futurs chirurgiens viscéraux. Ils demandent à l’or- gane de décision de reconsidérer la création de réseaux de traitement axés sur grands centres plutôt que la solution choisie jusqu’ici qui exclut défini- tivement les hôpitaux à case load bas.

Abbildung 1: Aus ihrer Perspektive betrachtet haben beide Beobachter recht.

TRIBÜNE Standpunk t 628

(19)

Im Januar 2018 präsentierte Prof. Martin Fey in der

«Tribüne» der Schweizerischen Ärztezeitung seine Argu­

mente für die Zentralisierung der HSM VISZ [4]. Da ein Zylinder je nach Sichtpunkt des Betrachters wie ein Kreis bzw. wie ein Rechteck aussehen kann (Abb. 1), fin­

den wir es opportun, die Situation anhand der Daten­

lage um die Chirurgie des Pankreaskarzinoms aus einem anderen Winkel darzustellen.

Weder Prof. Fey (als Onkologe) noch wir (als Gastro­

enterologen) operieren am Pankreas, sind aber in der interdisziplinären Betreuung dieser Patienten invol­

viert. Die Prognose dieser Patienten ist schlecht: Nur einer von zwölf wird in fünf Jahren am Leben sein (Abb. 2).

Nun zu den Daten aus der Schweiz, die Güller et al. aus der Datenbank des Bundesamtes für Statistik extra­

hiert und zusammengefasst haben [2]. In Tabelle 3 der Publikation fällt bereits in der ersten Zeile auf, dass die

«hochvolumigen» Zentren (i.e. >20 OPs pro Jahr) ledig­

lich 7,5% (201 von 2668) der Patienten operiert haben und in statistisch hochsignifikantem Ausmass die weniger komplexen Operationen durchführten (par­

tielle Pankreatektomie: «hochvolumige» Zentren 65%

vs. «niedrigvolumige» Zentren 49%; p <0,001). Dazu kommt noch, dass in dieser Gruppe nur Daten aus den letzten 5–6 Jahren der untersuchten Periode (i.e. 2007–

2012) eingeschlossen wurden.

In den «niedrigvolumigen» Zentren wurden hingegen 92,5% (2467 von 2668) der eingeschlossenen Patienten operiert, und die 30­Tage­Überlebensrate betrug 95%;

in den «hochvolumigen» Zentren betrug die 30­Tage­

Überlebensrate 98% (p = 0,034). Wenn man die Morta­

litätsdaten der schweizerischen und der amerikani­

schen Spitäler vergleicht (Abb. 3), fällt auf, dass die Mortalitätsrate der «niedrigvolumigen» Spitäler in der Schweiz ähnlich tief liegt wie in den amerikanischen Spitälern mit mehr als 16 Operationen pro Jahr.

Ein interessanter Aspekt ist auch, wie diese Zahlen zu­

stande kommen. Eine 10%­Mortalität in einem Spital, welches 20 Operationen pro Jahr durchführt, lässt sich leicht errechnen: Zwei der 20 Patienten sind in diesem Spital nach der Operation gestorben. Die Mortalität von 4,1% bei drei Operationen pro Jahr scheint im ers­

ten Moment verwirrend, lässt sich aber durch die Zu­

sammenlegung der Daten von mehreren Spitälern (die nur drei Operationen pro Jahr durchgeführt haben) bzw. über mehrere Jahre erklären. Die 4,1% bedeuten, dass einer von 24 Patienten in diesem Spital / diesen Spitälern gestorben ist; d.h., wenn ein Spital pro Jahr nur drei Operationen durchgeführt hat, ist in einer Periode von acht Jahren nur ein Patient verstorben oder, wenn acht Spitäler nur drei Operationen pro Jahr durchführen, ist in einem Spital ein Patient verstor­

ben, in den anderen sieben Spitälern keiner. Diese Da­

ten können auch so interpretiert werden, dass sich die

«niedrigvolumigen» Spitäler ihrer Einschränkungen Abbildung 2: Relative Überlebensprognose bei Pankreaskarzinom. Daten des nordamerikanischen National Cancer Institute (NCI) (https://seer.cancer.gov/statfacts/html/pancreas.html, letzter Zugriff 16.2.2018).

Abbildung 3: Paralleldarstellung der US- und CH-Mortalitätsdaten (angepasst aus Ref. 1 und Ref. 2).

TRIBÜNE Standpunk t 629

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