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Standard-Datenschutzmodell Eine Methode zur Datenschutzberatung und

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Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 06.11.2019

Standard-Datenschutzmodell

Eine Methode zur Datenschutzberatung und –prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele

Stand: 06.11.2019

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat mit der Version 2.0 eine grundlegend überarbeitete Version des Standard- Datenschutzmodelles (SDM) entwickelt.

Die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) werden vom SDM nun vollständig erfasst und mit Hilfe der Gewährleistungsziele systematisiert. Der Katalog generischer Maßnahmen ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg in die praktische Anwendung des SDM. Das im SDM beschriebene Datenschutzmanagement führt Verantwortliche durch alle Phasen der Verarbeitung personenbezogener Daten und ermöglicht somit auch die kontinuierliche Aufrechterhaltung einer rechtssicheren Verarbeitung.

Mit dem SDM stellt die Konferenz ein Werkzeug bereit, mit dem die risikoadäquate Auswahl und rechtliche Bewertung der von der DS-GVO geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützt wird. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Vorgaben der DS-GVO erfolgt.

Das SDM bietet mit seinen Gewährleistungszielen eine Transformationshilfe zwischen Recht und Technik und unterstützt damit einen ständigen Dialog zwischen Beteiligten aus den juristischen und technisch-organisatorischen Bereichen.

Die Anwendungsbereiche des Standard-Datenschutzmodells sind Planung, Einführung und Betrieb von Verarbeitungstätigkeiten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (personenbezogene Verarbeitungen) sowie deren Prüfung und Beurteilung. Damit unterstützt das SDM Verantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, die von der DS-GVO auferlegten Nachweis- und Rechenschaftspflichten zu erfüllen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder empfiehlt den Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung, das SDM bei Planung, Einführung und Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen anzuwenden. Das SDM soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Anwenderinnen und Anwender sind eingeladen, den Datenschutzaufsichtsbehörden ihre Erfahrungen bei der Nutzung des SDM mitzuteilen, um zu einer stetigen Verbesserung des Modells beizutragen.

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