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BEKANNTMACHUNG TAGESPFLEGE

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Academic year: 2022

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Bedarfsausschreibung nach § 27 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI

Aufgrund der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach

§ 92 SGB XI, in Kraft getreten am 02.11.2014 (GV.NRW. S.656), in der Fassung der Änderungsverordnung vom 25.06.2015, in Kraft getreten am 04.07.2015 (GV.NRW. S.501) – APG DVO NRW – wird folgendes öffentlich bekannt gemacht:

(1) Die Pflegebedarfsplanung der Stadt Bottrop weist einen Bedarf an 15 zusätzlichen Plätzen in Tages- pflegeeinrichtungen aus. Unter Berücksichtigung der bis zum Inkrafttreten der o.g. Änderungsverord- nung zur APG DVO NRW bereits vergebenen Bedarfsbestätigungen ergibt sich zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch der nachfolgend ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Tagespflegeein- richtungen, der hiermit auf Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 11.07.2017 gem. § 27 Abs. 1 APG DVO NRW ausgeschrieben wird. Interessenbekundungen, die eine geringere Platzzahl als für das ein- zelnes Los ausgewiesen beinhalten, sind ebenfalls zulässig.

(2) Trägerinnen und Träger, die Interesse an der Schaffung zusätzlicher Plätze in Tagespflegeeinrichtungen haben, werden hiermit aufgefordert, dieses Interesse unter Vorlage einer Konzeption zur Schaffung der neuen Plätze bis zum

31.12.2017

der Stadt Bottrop als örtlichem Sozialhilfeträger anzuzeigen.

(3) Die Interessenbekundungen müssen das jeweilige Vorhaben hinsichtlich des geplanten Standortes, der Zahl der neu zu schaffenden Plätze und der Konzeption der geplanten Einrichtung konkret beschrei- ben. Die Konzeption muss rechtlich zulässig – insbesondere in Bezug auf die Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) und die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 29 ff. Baugesetzbuch (BauGB) – sowie planerisch, baufachlich und wirtschaftlich schlüssig sein, ohne dass bereits sämtliche Voraussetzungen (zum Beispiel Grundeigentum, Vertragsabschlüsse) vorliegen müssen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Einhaltung des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2016 zur Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Einhaltung der 80-Platz-Grenze gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 BTG) und der er- läuternden Mitteilung des gleichen Ministeriums vom 11.04.2017 hingewiesen.

(4) Den Interessenbekundungen sind die nachfolgend genannten Unterlagen (jeweils zweifach) beizufügen:

• Bemaßte Grundrisspläne im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Sanitäranlagen und des Nordpfeils,

• Flächenberechnungen nach DIN 277

(aufgeteilt nach Bereichen wie z.B. vermietete Flächen (z.B. Frisör) und sonstige Fremdnutzungen),

• Bei Eigentumsobjekten: Kostenschätzung nach DIN 276

(aufgeteilt in anrechenbare langfristige Investitionskosten und sonstige Anlagegüter).

(5) Die Interessenbekundungen nebst Anlagen sind bis zum 31.12.2017 in einem verschlossenen Um- schlag mit dem deutlichen Vermerk „Bedarfsausschreibung nach der Pflegebedarfsplanung - nicht vor dem 01.01.2018 zu öffnen“ der Stadt Bottrop, Sozialamt, Berliner Platz 7, 46236 Bottrop, zuzuleiten.

(6) Eine Interessenbekundung, die nicht fristgerecht eingeht, deren angezeigte Platzzahl den ausgeschrie- benen Bedarf überschreitet oder die den Anforderungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW), der APG DVO NRW bzw. den Ziffern 2 bis 5 dieser Bekanntmachung nicht oder nicht vollständig ent- spricht, wird nicht berücksichtigt.

BEKANNTMACHUNG TAGESPFLEGE

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(2)

(7) Übersteigt die in den fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen angezeigte Platzzahl den unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung ausgeschriebenen Bedarf, wird zwischen allen zulässigen Inter- essenbekundungen eine Auswahlentscheidung nach den nach-folgend beschriebenen Auswahlkriterien aus den Kategorien „Standort“, „Träger“, „Konzept“ und „Quartiersbezug“ getroffen:

Standort

• Sozialraumbezogene Versorgung (Stadtteil)

Bewertet wird die Notwendigkeit von Plätzen in der Tagespflege im Stadtteil des geplanten Stand- orts anhand des Vorhandenseins gleicher Angebote sowie der Bevölkerungsstruktur

Träger

• Anbietervielfalt (Stadt/Gemeinde)

Bewertet wird, inwieweit die Interessentin/der Interessent bezogen auf die in der Stadt/Gemeinde des geplanten Standorts vorhandene Anbieterlandschaft zur Anbietervielfalt beiträgt.

• Erfahrungen beim Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen

Im Interesse einer leistungsfähigen und nachhaltigen Versorgungsstruktur soll die Interessentin/der Interessent ihre bzw. seine Erfahrungen beim erfolgreichen Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen und/oder anderen Wohn- und Betreuungsangeboten dartun (z.B. durch Vorlage einer Referenzliste).

Konzept

• Stärkung der Selbstbestimmung von Nutzerinnen und Nutzern und der Rolle von Angehörigen Bewertet werden die konzeptionellen Vorgaben/Maßnahmen zur Beachtung der Selbstbestim- mungsrechte von Nutzerinnen und Nutzern sowie zur Einbeziehung und Stärkung der Rolle von Angehörigen.

• Besondere zielgruppenspezifische Konzepte

Bewertet wird die konzeptionelle (bauliche und/oder pflegerische) Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen (z.B. Konzepte für dementiell oder gerontopsychiatrisch Er- krankte, Palliativpflege, kultursensible Pflege u.a.; Errichtung von z.B. Sinnesgärten oder Demenz- gärten etc.).

Quartiersbezug

• Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Bewertet werden die im Konzept getroffenen Vorgaben für eine Öffnung der Einrichtung in den So- zialraum und die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, am gesellschaftlichen Leben im Stadtteil teilzunehmen.

• Mehrwert für die im Stadtteil lebenden Menschen

Bewertet werden Maßnahmen, die soziale Infrastruktur durch komplementäre Angebote (z.B. Sen- iorenwohnen, Angebote für Kinder), die Vernetzung mit anderen Wohn- und Betreuungsangeboten ggfs. sofern sie sich in Übereinstimmung mit kommunalen Quartiersentwicklungsplanungen oder gesamtstädtischen Planungen (z.B. Kindergartenbedarfsplan) befinden.

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(8) Das Auswahlverfahren erfolgt anhand einer Entscheidungsmatrix. Diese ist als Anlage 1 Bestandteil der Bedarfsausschreibung.

Jedes Auswahlkriterium ist mit einem Gewichtungsfaktor versehen; die Summe aller Gewichtungsfak- toren beträgt 100. Des Weiteren sind jedem Kriterium max. vier Erfüllungsgrade (nicht erfüllt, teilweise erfüllt, voll erfüllt, in besonderem Maße erfüllt) zugeordnet, die mit Punktwerten versehen sind. Die Punktwerte reichen von 0 bis maximal 6 (nicht erfüllt = 0 Punkte, teilweise erfüllt = 2 Punkte, voll erfüllt

= 4 Punkte, in besonderem Maße erfüllt = 6 Punkte). Aus dem Produkt von Gewichtungsfaktor und Punkt- wert des erreichten Erfüllungsgrades ergeben sich die Punkte für jedes Auswahlkriterium; die Summe der einzelnen Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl. Insgesamt sind null bis maximal 600 Gesamtpunkte erreichbar.

Bis zur Bedarfsdeckung werden diejenigen Interessenbekundungen ausgewählt, die die höchste Gesamt- punktzahl erreicht haben und damit den Auswahlkriterien am besten entsprechen. Im Fall einer Punkt- gleichheit erhält das nach Kostenschätzung günstigste Vorhaben den Zuschlag.

(9) Der Zuschlag zugunsten der am besten geeigneten Interessenbekundung(en) erfolgt durch Verwal- tungsakt (Erteilung einer Bedarfsbestätigung). Nicht berücksichtigte Interessentinnen und Interessenten werden zeitgleich informiert.

(10) Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Interessent, der den Zuschlag erhalten hat, das Vorhaben nicht in der Form der Interessenbekundung realisiert, führt dies zur Rücknahme der Bedarfsbestätigung.

Gleichzeitig erhält der Interessent mit der nächst höheren Punktzahl den Zuschlag.

(11) Auf den Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 29.09.2015 zur Einführung von Bedarfsbestäti- gungen nach § 11 Abs. 7 APG NRW, sowie den Beschluss des Rates der Stadt Bottrop vom 11.07.2017 zur verbindlichen Pflegebedarfsplanung, wird hingewiesen. Der Gesamttext der verbindlichen Bedarfs- planung ist kostenfrei wie folgt zugänglich:

Internetseite der Stadt Bottrop unter

www.bottrop.de/soziales/pflege/artikel/Kommunale_Pflegeplanung.php,

persönliche Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten im Sozialamt, Berliner Platz 7, 46236 Bottrop und

auf Anforderung als Druckexemplar.

Bottrop, 18. September 2017 Gez. Tischler

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